umwelt-online: Verordnung (EG) Nr. 440/2008 zur Festlegung von Prüfmethoden gemäß der VO (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) (26)
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Teil V
Manometrischer Respirationstest (Methode C.4-D)
V.1 Prinzip der Methode
Ein definiertes Volumen des angeimpften mineralischen Mediums mit einer bekannten Konzentration der Prüfsubstanz (100 mg/l), die einem ThSB von mindestens 50-100 mg/l entsprechen als einziger nomineller Quelle organischen Kohlenstoffs, wird in einer geschlossenen Flasche bei konstanter Temperatur (± 1 °C oder genauer) bis zu 28 Tage gerührt. Der Sauerstoffverbrauch wird entweder durch Messung der (elektrolytisch erzeugten) Sauerstoffmenge bestimmt, die erforderlich ist, um in der Respirometerflasche ein konstantes Gasvolumen aufrechtzuerhalten, oder aus der Änderung des Volumens oder Drucks im Gerät (bzw. einer Kombination beider Parameter). Das entstandene Kohlendioxid wird in einer Lösung von Kaliumhydroxid oder einem anderen geeigneten Absorptionsmittel absorbiert. Die Menge des von der Prüfsubstanz aufgenommenen Sauerstoffs wird (nach Berücksichtigung des entsprechenden Wertes in dem parallel mitgeführten Inokulum-Blindversuch) als prozentualer Anteil des ThSB oder CSB angegeben. Wahlweise lässt sich Totalabbau durch DOC-Analyse, primärer biologischer Abbau auch aus einer ergänzenden spezifischen Analyse errechnen, die zu Beginn und am Ende der Inkubation vorgenommen wird.
V.2 Beschreibung der Methode
V.2.1 Geräte
V.2.2 Ansatz des mineralischen Mediums
Zubereitung der Stammlösungen siehe I.6.2.
10 ml Lösung (a) mit 800 ml Verdünnungswasser mischen, 1 ml der Lösungen (b) bis (d) hinzugeben und mit Verdünnungswasser auf 1 l auffüllen.
V.2.3 Ansatz und Vorbereitung des Inokulums
Das Inokulum kann aus verschiedenen Quellen gewonnen werden: aus Belebtschlamm, aus Kläranlagenablauf, aus Oberflächenwasser, aus Böden oder aus mehreren dieser Quellen zugleich.
Vgl. I.6.4, I.6.4.1, I.6.4.2 und I.6.5.
V.2.4 Ansatz der Flaschen
Lösungen der Prüf- und Referenzsubstanz sind aus den Stammlösungen in getrennten Ansätzen in einer Konzentration von normalerweise 100 mg/l Substanz entsprechend einem ThSB von mindestens 50-100 mg/l zuzubereiten.
Der ThSB ist auf der Grundlage der Bildung von Ammoniumsalzen zu berechnen, sofern nicht eine Nitrifikation zu erwarten ist, bei der die Berechnung auf der Grundlage einer Nitratbildung vorzunehmen ist (siehe Anlage 2.2).
Die pH-Werte sind zu bestimmen und, falls erforderlich, auf 7,4 ± 0,2 einzustellen.
Schwerlösliche Substanzen sollten zu einem späteren Zeitpunkt hinzugegeben werden (siehe unten).
Wenn die Toxizität der Prüfsubstanz bestimmt werden soll, ist eine weitere Lösung in mineralischem Medium anzusetzen, die sowohl die Prüf- als auch die Referenzsubstanz enthält, und zwar in denselben Konzentrationen wie bei den Einzelansätzen.
Soweit die Messung der physikalischchemischen Sauerstoffaufnahme erforderlich ist, ist eine durch Zugabe einer geeigneten toxischen Substanz sterilisierte Lösung mit der Prüfsubstanz, entsprechend einem ThSB von normalerweise 100 mg/l, anzusetzen (vgl. I.6.6).
Die erforderliche Menge der Lösungen der Prüf- und der Referenzsubstanz wird jeweils auf zwei Flaschen verteilt. Daneben sind weitere Flaschen nur mit dem mineralischen Medium (für die Inokulum-Kontrollen) und, falls erforderlich, mit der gemischten Prüf-/Referenzlösung und mit der sterilen Lösung anzusetzen.
Handelt es sich um eine schwerlösliche Prüfsubstanz, wird diese gewichts- oder volumenbezogen zu diesem Zeitpunkt direkt in die Gefäße gegeben oder nach Anlage 3 behandelt. In die CO2-Absorptionsflaschen sind Kaliumhydroxid, Natronkalk-Pellets oder ein anderes Absorptionsmittel zu geben.
V.2.5 Anzahl der Flaschen in einem typischen Durchgang
Flaschen 1 und 2: Prüfsuspension
Flaschen 3 und 4: Inokulum-Blindwert
Flasche 5: Verfahrenskontrolle
Empfohlen und falls notwendig:
Flasche 6: Sterilkontrolle
Flasche 7: Toxizitätskontrolle
Vgl. I.6.7.
V.2.6 Durchführung der Prüfung
Nachdem die Gefäße die gewünschte Temperatur erreicht haben, werden sie mit vorbereitetem Belebtschlamm oder einem Inokulum anderer Herkunft in einer Konzentration von nicht mehr als 30 mg suspendierter Feststoffe pro Liter beimpft. Danach wird die Versuchsanordnung zusammengestellt, das Rührgerät angestellt, auf Luftabschluss geprüft und mit der Messung der Sauerstoffaufnahme begonnen. Bis auf die notwendigen Ablesungen sowie täglichen Kontrollen der richtigen Temperatur und des erforderlichen angemessenen Rührens ist gewöhnlich kein weiterer Aufwand notwendig.
Die Sauerstoffaufnahme ist aus den in regelmäßigen und kurzen Abständen abgelesenen Messwerten zu berechnen; dabei sind die vom Gerätehersteller angegebenen Methoden zu verwenden. Am Ende der Inkubation, normalerweise nach 28 Tagen, sind die pH-Werte der Flascheninhalte zu messen, insbesondere wenn die Sauerstoffaufnahme niedrig ist bzw. über dem ThSBNH4 liegt (für stickstoffhaltige Verbindungen).
Falls erforderlich, sind den Respirometerflaschen am Anfang und am Ende Proben zur DOC-Analyse oder zur spezifischen Analyse zu entnehmen (vgl. Anlage 2.4). Bei der ersten Probenahme ist sicherzustellen, dass das Volumen der in der Flasche verbleibenden Prüfsuspension bekannt ist. Im Falle der Sauerstoffaufnahme einer stickstoffhaltigen Prüfsubstanz, ist die Zunahme der Nitrit- und Nitratkonzentration über einen Zeitraum von 28 Tagen zu bestimmen und der Sauerstoffverbrauch infolge Nitrifikation zu berücksichtigen (Anlage 5).
V.3 Daten und Abschlussbericht
V.3.1 Auswertung der Ergebnisse
Die Sauerstoffaufnahme (mg) der Prüfsubstanz nach einer vorgegebenen Zeit (korrigiert um die Sauerstoffaufnahme der Inokulum-Blindkontrolle nach der gleichen Zeit) ist durch das Gewicht der verwendeten Prüfsubstanz zu dividieren. Dadurch erhält man den BSB, ausgedrückt als mg Sauerstoff pro mg Prüfsubstanz:
BSB = (mg O2- Aufn. der Prüfsubst. - mg O2- Aufn. der Blindkontr.) / (mg Prüfsubst. in der Flasche)
= mg O2 pro mg Prüfsubstanz
Der prozentuale biologische Abbau ist zu berechnen entweder nach:
% biolog. Abbau = % ThSB = (BSB(mg O2/mg Substanz) / ThSB(mg O2/mg Substanz)) x 100
oder nach:
% CSB = (BSB(mg O2/mg Substanz) / (CSB(mg O2/mg Substanz)) x 100
Dabei ist anzumerken, dass diese beiden Verfahren nicht notwendigerweise denselben Wert ergeben; vorzugsweise sollte das erstere Verfahren angewendet werden.
Bei stickstoffhaltigen Prüfsubstanzen ist, je nachdem, ob eine Nitrifikation zu erwarten ist oder nicht, der entsprechende ThSB-Wert (NH4 oder NO3) zu verwenden (Anlage 2.2). Bei auftretender, jedoch unvollständiger Nitrifikation, ist aus den Veränderungen der Nitrit- und Nitratkonzentration ein Korrekturfaktor für den durch die Nitrifikation verbrauchten Sauerstoff zu berechnen (Anlage 5).
Wenn wahlweise Bestimmungen des organischen Kohlenstoffs und/oder einer Einzelsubstanz vorgenommen werden, ist der prozentuale Abbau entsprechend I.7 zu berechnen.
Sämtliche Ergebnisse sind auf den beigefügten Datenblättern zu protokollieren.
V.3.2 Gültigkeit der Ergebnisse
Die Sauerstoffaufnahme des Inokulum-Blindwerts liegt normalerweise bei 20-30 mg/l O2 und sollte nach 28 Tagen nicht größer sein als 60 mg/l. Bei Werten über 60 mg/l sollten die Daten und Versuchsdurchführung kritisch überprüft werden. Wenn der pH-Wert außerhalb des Bereichs 6-8,5 liegt und der Sauerstoffverbrauch durch die Prüfsubstanz unter 60 % beträgt, ist der Test mit einer geringeren Konzentration der Prüfsubstanz zu wiederholen.
Vgl. auch I.5.2.
V.3.3 Abschlussbericht
Vgl. I.8.
V.4 Datenblatt
Nachstehend ein Beispiel eines Datenblatts.
MANOMETRISCHER RESPIRATIONSTEST
1. LABOR
2. DATUM BEI VERSUCHSBEGINN
3. PRÜFSUBSTANZ
Name:
Konzentration der Stammlösung: ... mg/l
Anfangskonzentration im Medium, Co: ... mg/l
Volumen in der Prüfflasche (V): ... ml
ThSB/CSB: ... mg O2/mg Prüfsubstanz (NH4, NO3)
4. INOKULUM
Herkunft: ...
Vorgenommene Behandlung: ...
Vorbereitung/Konditionierung (soweit zutreffend): ...
Konzentration der suspendierten Feststoffe im Reaktionsgemisch: ... mg/l
5. SAUERSTOFFAUFNAHME: BIOLOGISCHE ABBAUBARKEIT
Zeit (Tage) | |||||||||||||
0 | 7 | 14 | 21 | 28 | |||||||||
O2-Aufnahme (mg) Prüfsubstanz | 1 | ||||||||||||
2 | |||||||||||||
a, Mittelwert | |||||||||||||
O2-Aufnahme (mg) Blindwert | 3 | ||||||||||||
4 | |||||||||||||
b, Mittelwert | |||||||||||||
Korrigierter BSD (mg) | (a1- bm) | ||||||||||||
(a2- bm) | |||||||||||||
BSB pro mg Prüfsubstanz | (a1- b) / Co V | ||||||||||||
(a2- b) / Co V | |||||||||||||
% Abbau (BOD/ThOD) x 100 | D1 (a1) | ||||||||||||
D2 (a2) | |||||||||||||
Mittelwert * | |||||||||||||
V = Volumen des Mediums in der Prüfflasche.
*) Bei erheblichem Unterschied sollten D1 und D2 nicht gemittelt werden. |
Anmerkung: Für die Referenzsubstanz sowie Toxizitätskontrolle können ähnliche Formblätter verwendet werden.
6. KORREKTUR INFOLGE NITRIFIKATION (vgl. Anlage 5)
Tag | 0 | 28 | Differenz |
(i) Nitratkonzentration (mg N/l) | (N) | ||
(ii) Sauerstoffäquivalent (4,57 x N x V) (mg) | - | - | |
(iii) Nitritkonzentration (mg N/l) | (N) | ||
(iv) Sauerstoffäquivalent (3,43 x N x V) (mg) | - | - | |
(ii + iv) Gesamtsauerstoffäquivalent | - | - |
7. KOHLENSTOFFANALYSE (wahlweise)
Kohlenstoffanalysator: ...
Zeit (Tag) | Blindversuch mg/l | Prüfsubstanz mg/l |
0 | Cb(o) | Co |
28 * | Cb(t) | Ct |
*) oder am Ende der Inkubation.. |
8. SPEZIFISCHE ANALYSE (wahlweise)
Sb = Konzentration der Prüfsubstanz in der physikalischchemischen (steril-)Kontrolle nach 28 Tagen
Sa = Konzentration in der angeimpften Flasche nach 28 Tagen
% biologischer Primärabbau = (Sb- Sa) / Sb x 100
9. ABIOTISCHER ABBAU (wahlweise)
a = Sauerstoffverbrauch in sterilen Flaschen nach 28 Tagen (mg)
Sauerstoffverbrauch pro mg Prüfsubstanz = (a x 100) / CoV
% abiotischer Abbau = (a x 100) / (CoV x ThSB)
Teil VI
Geschlossener Flaschentest (Methode C.4-E)
VI.1 Prinzip der Methode
Die Lösung der Prüfsubstanz im mineralischen Medium, normalerweise in einer Konzentration von 2-5 mg/l, wird mit einer relativ kleinen Anzahl Mikroorganismen einer gemischten Population beimpft und in vollständig gefüllten, verschlossenen Flaschen im Dunkeln bei konstanter Temperatur gehalten. Der Abbau wird 28 Tage lang mittels Analyse des gelösten Sauerstoffs verfolgt. Die von der Prüfsubstanz verbrauchte Sauerstoffmenge, korrigiert um die Aufnahme im parallelen Inokulum-Blindversuch, wird als Prozent des ThSB oder CSB angegeben.
VI.2 Beschreibung der Methode
VI.2.1 Geräte
VI.2.2 Ansatz des mineralischen Mediums
Zubereitung der Stammlösungen siehe I.6.2.
1 ml der Lösungen (a) bis (d) zusammengeben und mit Verdünnungswasser auf 1 l auffüllen.
VI.2.3 Ansatz des Inokulums
Das Inokulum ist normalerweise von Abläufen einer Kläranlage oder Anlagen im Labormaßstab, denen vorwiegend häusliche Abwässer zugeleitet werden, zu entnehmen. Alternativ kann ein Inokulum aus Oberflächengewässern verwendet werden. Die Verwendung sollte üblicherweise ein Tropfen (0,05 ml) bis 5 ml Filtrat pro Liter Medium betragen; Versuche können erforderlich werden, um das geeignete Volumen für den jeweiligen Ablauf zu ermitteln. (Vgl. I.6.4.2 und I.6.5).
VI.2.4 Ansatz der Flaschen
Das mineralische Medium ist über mindestens 20 min intensiv zu belüften. Jede Prüfreihe ist mit mineralischem Medium aus derselben Charge durchzuführen. Im Allgemeinen ist das Medium nach 20 h Stehen bei der Prüftemperatur gebrauchsfertig. Für Kontrollzwecke ist die Konzentration des gelösten Sauerstoffs zu bestimmen; der Wert sollte bei 20 °C etwa 9 mg/l betragen. Alle Transfer- und Fülloperationen mit luftgesättigtem Medium sind blasenfrei auszuführen, z.B. durch Verwendung von Ansaughebern.
Gruppen von Flaschen zur gleichzeitigen BSB-Bestimmung der Prüf- und Referenzsubstanz werden in parallelen Versuchsreihen angesetzt. Eine ausreichende Anzahl von BSB-Flaschen - einschließlich der für die Inokulum-Blindversuche - ist so aufzustellen, dass zu den gewünschten Zeitpunkten, z.B. nach 0, 7, 14, 21 und 28 Tagen, mindestens Doppelmessungen des Sauerstoffverbrauchs vorgenommen werden können. Wenn das 10-Tage-Fenster erkannt werden soll, können mehr Flaschen erforderlich sein.
Die großen Flaschen werden zu etwa einem Drittel ihres Volumens mit vollständig belüftetem mineralischem Medium gefüllt. Danach wird so viel an Stammlösungen der Prüf- sowie der Referenzsubstanz in getrennte Flaschen gegeben, dass die Endkonzentration der Substanzen im Normalfall nicht größer als 10 mg/l ist. Der Blindkontrolle werden in einer anderen großen Flasche keine chemischen Substanzen hinzugesetzt.
Um sicherzustellen, dass die Aktivität des Inokulums nicht eingeschränkt wird, darf die Konzentration des gelösten Sauerstoffs in den BSB-Flaschen nicht unter 0,5 mg/l fallen. Dies beschränkt die Konzentration der Prüfsubstanz auf etwa 2 mg/l. Für schwer abbaubare Substanzen und solche mit einem geringen ThSB können jedoch 5-10 mg/l verwendet werden. In einigen Fällen kann es ratsam sein, parallele Versuchsreihen mit der Prüfsubstanz in zwei verschiedenen Konzentrationen, z.B. 2 und 5 mg/l, anzusetzen. Normalerweise ist der ThSB auf der Grundlage der Bildung von Ammoniumsalzen zu berechnen; wenn aber eine Nitrifikation erwartet oder vorausgesetzt werden kann, muss die Berechnung auf der Basis der Nitratbildung erfolgen (ThSBNO3: siehe Anlage 2.2). Bei auftretender, jedoch unvollständiger Nitrifikation muss eine Korrektur erfolgen, die die Veränderungen der analytisch ermittelten Nitrit- und Nitratkonzentration berücksichtigt (Anlage 5).
Wenn die Toxizität der Prüfsubstanz bestimmt werden soll (z.B. im Falle einer zuvor ermittelten geringen biologischen Abbaubarkeit), ist eine zusätzliche Reihe Flaschen notwendig.
Eine weitere große Flasche ist mit belüftetem mineralischem Medium (etwa bis zu einem Drittel ihres Volumens) mit Prüf- und Referenzsubstanz zusammen anzusetzen, in Endkonzentrationen wie normalerweise in den anderen großen Flaschen.
Die Lösungen in den großen Flaschen sind mit dem Ablauf aus einer Kläranlage (ein Tropfen oder etwa 0,05 ml auf 5 ml/l) oder mit einem Inokulum anderer Herkunft, z.B. Flusswasser, zu beimpfen (vgl. I.6.4.2). Schließlich werden die Lösungen mit Hilfe eines Schlauches, der bis zum Boden der Flasche reicht, mit belüftetem mineralischem Medium aufgefüllt, um eine ausreichende Durchmischung zu gewährleisten.
VI.2.5 Anzahl der Flaschen in einem typischen Ansatz
In einem typischen Ansatz werden folgende Flaschen benötigt:
VI.2.6 Durchführung der Prüfung
Jede zubereitete Lösung wird sofort mit einem Schlauch aus dem unteren Viertel (nicht vom Flaschenboden) der entsprechenden großen Flasche auf die jeweilige Gruppe von BSB-Flaschen verteilt, bis alle BSB-Flaschen vollständig gefüllt sind. Danach wird leicht an die Flaschen geklopft, um mögliche Luftblasen zu entfernen. Die Flaschen zum Zeitpunkt 0 werden sofort nach dem Winkler- oder dem Elektrodenverfahren auf gelösten Sauerstoff analysiert. Der Inhalt der Flaschen kann zwecks späterer Analyse durch Zugabe von Mangan-(II)-sulfat und Natronlauge (dem ersten Winkler-Reagens) konserviert werden. Die sorgfältig mit einem Stopfen verschlossenen Flaschen, die den fixierten Sauerstoff als braunes Mangan-(III)-oxihydrat enthalten, sind im Dunkeln bei 10-20 °C nicht länger als 24 h aufzubewahren, bevor mit dem Winkler- Verfahren fortgefahren wird. Die verbleibenden parallelen Flaschen werden mit einem Stopfen versehen, wobei darauf zu achten ist, dass keine Luftblasen in den Flaschen eingeschlossen werden, und bei 20 °C im Dunkeln inkubiert. Neben jeder Versuchsreihe führt man eine vollständige Parallelreihe zur Bestimmung des Inokulum-Blindwerts mit. Während der 28-tägigen Inkubation sind in bestimmten Zeitabständen (mindestens einmal wöchentlich) mindestens zwei Flaschen pro Serie zwecks Untersuchung auf gelösten Sauerstoff zu entnehmen.
Die wöchentlichen Proben gestatten die Bewertung der prozentualen Abnahme in einem 14-Tage-Fenster, während die Probenahme alle 3-4 Tage die Bestimmung des 10-Tage-Fensters ermöglichen soll, wofür jedoch etwa die doppelte Anzahl von Flaschen erforderlich ist.
Bei stickstoffhaltigen Prüfsubstanzen sind Korrekturen für die Sauerstoffaufnahme infolge Nitrifikation vorzunehmen. Dazu ist die O2-Elektrodenmethode zur Bestimmung der Konzentration von gelöstem Sauerstoff zu verwenden und anschließend zwecks Nitrit- und Nitratanalyse eine Probe aus der BSB-Flasche zu entnehmen. Aus der Zunahme der Nitrit- und Nitratkonzentration ist der Sauerstoffverbrauch zu berechnen (siehe Anlage 5).
VI.3 Daten und Abschlussbericht
VI.3.1 Auswertung der Ergebnisse
Zuerst ist der BSB nach jedem Zeitabschnitt zu berechnen; dazu ist die O2-Eigenzehrung (mg O2/l) des Inokulum-Blindansatzes von dem Wert des Prüfansatzes zu subtrahieren. Diese korrigierte Zehrung ist durch die Konzentration (mg/l) der Prüfsubstanz zu dividieren, um so den spezifischen BSB, ausgedrückt als mg Sauerstoff pro mg Prüfsubstanz, zu erhalten. Die prozentuale biologische Abbaubarkeit wird dann durch Dividieren des spezifischen BSB durch den spezifischen ThSB (bestimmt entsprechend Anlage 2.2) oder CSB (bestimmt durch Analyse, vgl. Anlage 2.3) wie folgt berechnet:
BSB = (mg O2- Aufn. Prüfsubst. - mg O2- Aufn. Blindkontrolle) / (mg Prüfsubst. in der Flasche)
= mg O2 pro mg Prüfsubstanz
% Abbau = [(BSB (mg O2/mg Prüfsubstanz)) / (ThSB mg O2/mg Prüfsubstanz)] x 100
oder
% Abbau = [(BSB (mg O2/mg Prüfsubstanz)) / CSB (mg O2/mg Prüfsubstanz)] x 100
Dabei ist anzumerken, dass diese beiden Verfahren nicht notwendigerweise denselben Wert ergeben; vorzugsweise sollte das erste Verfahren verwendet werden.
Bei stickstoffhaltigen Prüfsubstanzen ist, je nachdem, ob eine Nitrifikation zu erwarten ist oder nicht (Anlage 2.2), der entsprechende ThSB-Wert (NH4 oder NO3) zu verwenden. Bei stattfindender, jedoch unvollständiger Nitrifikation ist aus den Veränderungen der Nitrit- und Nitratkonzentration ein Korrekturfaktor für den durch die Nitrifikation verbrauchten Sauerstoff zu berechnen (Anlage 5).
VI.3.2 Gültigkeit der Ergebnisse
Bei der Impfzehrkontrolle sollte der Sauerstoffverbrauch nach 28 Tagen 1,5 mg gelösten Sauerstoff pro Liter nicht überschreiten. Bei höheren Werten ist eine Überprüfung der Versuchsdurchführung vorzunehmen. Die in den Prüfflaschen verbleibende Sauerstoffkonzentration darf zu keinem Zeitpunkt 0,5 mg/l unterschreiten. Solch niedrige Sauerstoffkonzentrationen sind nur gültig, wenn das zur Bestimmung des gelösten Sauerstoffs verwendete Verfahren in der Lage ist, solche Konzentrationen genau zu messen.
Vgl. auch I.5.2.
VI.3.3 Abschlussbericht
Vgl. I.8.
VI.4 Datenblatt
Nachstehend ein Beispiel eines Datenblatts
GESCHLOSSENER FLASCHENTEST
1. LABOR
2. DATUM BEI VERSUCHSBEGINN
3. PRÜFSUBSTANZ
Name:
Konzentration der Stammlösung: ... mg/l
Anfangskonzentration in der Flasche: ... mg/l
ThSB bzw. CSB: ... mg O2/mg Prüfsubstanz
4. INOKULUM
Herkunft: ...
Vorgenommene Behandlung: ...
Vorbereitung/Konditionierung (falls zutreffend): ...
Konzentration im Reaktionsgemisch: ... ml/l
5. DO-BESTIMMUNG
Methode: Winkler- oder Elektrodenverfahren
Flaschenanalysen
Inkubationszeit (d) | DO (mg/l) | |||||
0 | n1 | n2 | ||||
Blindwert (ohne Prüfsubstanz) | 1 | C1 | ||||
2 | C2 | |||||
Mittelwert | mb = (C1+ C2) / 2 | |||||
Prüfsubstanz | 1 | a1 | ||||
2 | a2 | |||||
Mittelwert | mt = (a1+ a2) / 2 |
Anmerkung: Für die Referenzsubstanz sowie Toxizitätskontrolle können ähnliche Formblätter verwendet werden.
6. KORREKTUR INFOLGE NITRIFIKATION (vgl. Anlage 5)
Inkubationszeit (d) | 0 | n1 | n2 | n3 | |
(i) | Nitratkonzentration (mg N/l) | - | |||
(ii) | Änderung der Nitratkonzentration (mg N/l) | ||||
(iii) | Sauerstoffäquivalent (mg/l) | - | |||
(iv) | Nitritkonzentration (mg N/l) | ||||
(v) | Änderung der Nitritkonzentration (mg N/l) | - | |||
(vi) | Sauerstoffäquivalent (mg/l) | - | |||
(iii + vi) | Sauerstoffäquivalent insges. (mg/l) | - |
7. DO-ZEHRUNG: % ABBAU
Zehrung nach n Tagen (mg/l) | ||||||||||
n1 | n2 | n3 | ||||||||
FLASCHE 1: (mto- mtx- (mbo- mbx) | ||||||||||
FLASCHE 2: (mto- mtx) - (mbo- mbx) | ||||||||||
FLASCHE 1:
| ||||||||||
FLASCHE 2:
| ||||||||||
(*)(D1- D2) / 2 | ||||||||||
(*) Nicht mitteln bei starker Abweichung der Parallelansätze. |
mt0 = Wert in der Prüfflasche zur Zeit 0
mtx = Wert in der Prüfflasche zur Zeit x
mbo = Mittelwert Blindansatz zur Zeit 0
mbx = Mittelwert Blindansatz zur Zeit x
Außerdem ist die Korrektur infolge Nitrifikation aus iii + iv in Abschnitt 6 vorzunehmen.
8. DO-ZEHRUNG IM INOKULUM-BLINDANSATZ
Sauerstoffverbrauch im Blindversuch: (mbo- mb28) mg/l. Dieser Verbrauch ist wichtig für die Gültigkeit des Tests. Er sollte unter 1,5 mg/l liegen.
Teil VII
MITI-Test (Methode C.4-F)
VII.1 Prinzip der Methode
Das Prinzip der Methode besteht in der automatischen Messung der Sauerstoffaufnahme durch eine gerührte Lösung oder Suspension der Prüfsubstanz in einem mit speziell gezüchteten, nicht adaptierten Mikroorganismen angeimpften mineralischen Medium; die Messung erfolgt über einen Zeitraum von 28 Tagen in einem abgedunkelten, geschlossenen Respirationsmessgerät bei 25 ± 1 °C. Das entstehende Kohlendioxid wird durch Natronkalk absorbiert. Die biologische Abbaubarkeit wird als prozentuale Sauerstoffaufnahme (nach Berücksichtigung der Aufnahme aus dem Blindansatz) auf der Grundlage der theoretischen Aufnahme (ThSB) angegeben. Zusätzlich wird der Grad des biologischen Primärabbaus aus der ergänzenden spezifischen Analyse errechnet, die zu Beginn und am Ende der Inkubation vorgenommen wird, wahlweise auch durch DOC-Analyse.
VII.2 Beschreibung der Methode
VII.2.1 Geräte
VII.2.2 Ansatz des mineralischen Mediums
Die folgenden Stammlösungen sind unter Verwendung von Reagenzien des Reinheitsgrades zur Analyse (p. a.) und Wasser (I.6.1) anzusetzen:
a) | Kaliumdihydrogenorthophosphat, KH2 PO4 | 8,50 g |
Dikaliummonohydrogenorthophosphat, K2 HPO4 | 21,75 g | |
Dinatriummonohydrogenorthophosphat-Dodecahydrat, Na2 HPO4×12 H2O | 44,60 g | |
Ammoniumchlorid, NH4Cl | 1,70 g | |
in Wasser gelöst und auf 1 l aufgefüllt; | ||
der pH-Wert der Lösung sollte 7,2 betragen, | ||
b) | Magnesiumsulfat-Heptahydrat, MgSO4×7 H2 O | 22,50 g |
in Wasser gelöst und auf 1 l aufgefüllt. | ||
c) | Calciumchlorid, wasserfrei, CaCl2 | 27,50 g |
in Wasser gelöst und auf 1 l aufgefüllt. | ||
d) | Eisen(III)chlorid-Hexahydrat, FeCl3×6 H2 O | 0,25 g |
in Wasser gelöst und auf 1 l aufgefüllt. |
Je 3 ml der Lösungen a, b, c, d zusammengeben und auf 1 l auffüllen.
VII.2.3 Ansatz des Inokulums
Es sind frische Proben an mindestens zehn Orten zu entnehmen, vorzugsweise aus Gebieten, in denen eine Vielzahl chemischer Substanzen verwendet und eingetragen werden. An solchen Orten wie kommunalen Kläranlagen, Industriekläranlagen, Flüssen, Seen oder dem Meer sind 1-l-Proben Belebtschlamm, Oberboden, Wasser usw. zu entnehmen und gründlich zu durchmischen. Nach Entfernen aufschwimmender Stoffe wird die Probe stehen gelassen und der Überstand mit Natronlauge oder Phosphorsäure auf einen pH-Wert von 7 ± 1 eingestellt.
Ein geeignetes Volumen des abfiltrierten Überstands wird in ein Belebtschlammgefäß gefüllt und etwa 23 1/2 h belüftet. Eine halbe Stunde nach Abschalten der Belüftung wird etwa ein Drittel des gesamten Überstands entnommen und das gleiche Volumen einer Lösung (pH 7), aus jeweils 0,1 % Glukose, Pepton und Kaliumorthophosphat, dem abgesetzten Material hinzugefügt und weiterbelüftet. Diese Schritte sind täglich zu wiederholen. Die Belebtschlammanlage ist unter Beachtung folgender Kriterien ordnungsgemäß zu betreiben: Der Überstand sollte klar sein und einen pH-Wert von 7 ± 1 aufweisen, die Temperatur sollte 25 ± 2 °C betragen, der Schlamm sollte sich gut absetzen, die Anlage sollte ausreichend belüftet werden, um die Mischung jederzeit aerob zu halten, es sollten Protozoa vorhanden sein, und die Aktivität des Schlamms sollte mindestens alle 3 Monate mit einer Referenzsubstanz überprüft werden. Vor Verwendung einer Schlammprobe als Inokulum muss die Anlage mindestens einen Monat, aber nicht länger als 4 Monate in Betrieb gewesen sein. Danach sind in regelmäßigen Abständen, alle 3 Monate, Proben an mindestens 10 Orten zu entnehmen.
Um frischen und alten Belebtschlamm bei gleicher Aktivität zu halten, wird der filtrierte Überstand des alten, bereits in der Prüfung verwendeten Belebtschlamms mit einem gleichen Teil Überstandsfiltrat einer frisch gewonnenen Mischung von zehn Orten gemischt. Die Gesamtmischung wird wie beschrieben weitergezüchtet. Als Inokulum sind Schlammproben erst 18-24 h nach Beschickung der Anlage zu verwenden.
VII.2.4 Ansatz der Flaschen
Es sind folgende sechs Flaschen anzusetzen:
Nr. 1: 100 mg/l Prüfsubstanz in Verdünnungswasser
Nr. 2, 3 und 4: 100 mg/l Prüfsubstanz in mineralischem Medium
Nr. 5: 100 mg/l Referenzsubstanz (z.B. Anilin) in mineralischem Medium
Nr. 6: nur mineralisches Medium
Schwerlösliche Prüfsubstanzen werden gewichts- oder volumenbezogen direkt in die Flasche gegeben oder entsprechend Anlage 3 behandelt (mit der Abweichung, dass weder Lösungsmittel noch Emulgatoren verwendet werden dürfen). Das CO2-Absorbens wird allen Flaschen in die dafür vorgesehenen Behälter gegeben und der pH-Wert in den Flaschen Nr. 2, 3 und 4 auf 7,0 eingestellt.
VII.2.5 Durchführung der Prüfung
Die Flaschen Nr. 2, 3 und 4 (Prüfsuspensionen), Nr. 5 (Aktivitätsprüfung) und Nr. 6 (Inokulum-Blindversuch) werden mit einer geringen Menge Inokulum angeimpft, um eine Konzentration an suspendierten Feststoffen von 30 mg/l zu erhalten. Flasche Nr. 1, die als abiotische Kontrolle dient, erhält kein Inokulum. Anschließend ist die Versuchsanordnung aufzubauen, auf Luftabschluss zu prüfen, die Rührgeräte anzustellen und mit der Messung der Sauerstoffaufnahme im Dunkeln zu beginnen. Es sind tägliche Kontrollen der Temperatur, des Rührgeräts und des coulometrischen Registriergeräts für die Sauerstoffaufnahme vorzunehmen und eventuelle Farbänderungen des Flascheninhalts zu protokollieren. Die Sauerstoffaufnahme für die sechs Flaschen ist direkt mit Hilfe eines geeigneten Geräts, zum Beispiel am Sechsfachschreiber abzulesen, der eine BSB-Kurve erzeugt. Am Ende der Inkubation, normalerweise nach 28 Tagen, sind die pH-Werte der Flascheninhalte zu messen und die Konzentration der restlichen Prüfsubstanz sowie möglicher Abbauprodukte und, im Falle wasserlöslicher Stoffe, die DOC-Konzentration zu bestimmen (Anlage 2.4). Besondere Vorsicht ist bei flüchtigen Substanzen geboten. Ist eine Nitrifikation zu erwarten, sind - wenn möglich - Nitrat- und Nitritkonzentration zu bestimmen.
VII.3 Daten und Abschlussbericht
VII.3.1 Auswertung der Ergebnisse
Die Sauerstoffaufnahme (mg) durch die Prüfsubstanz nach einer vorgegebenen Zeit (korrigiert um die Sauerstoffaufnahme der Inokulum-Blindkontrolle nach der gleichen Zeit) ist durch die Menge der verwendeten Prüfsubstanz zu dividieren. Dadurch erhält man den BSB, angegeben als mg Sauerstoff pro mg Prüfsubstanz:
BSB = (mg O2- Aufn: Prüfsubst: - mg O2- Aufn: Blindkontrolle) / (mg Prüfsubst: in der Flasche)
= mg O2 pro mg Prüfsubstanz
Der prozentuale biologische Abbau ist dann wie folgt zu berechnen:
% biolog: Abbau ThSB = [BSB (mg O2/mg Prüfsubstanz) / [ThSB (mg O2/mg Prüfsubstanz)] x 100
Bei Mischungen ist der ThSB aus der Elementanalyse - wie für einfache Verbindungen - zu berechnen. Der zu verwendende ThSB-Wert (ThSBNH4 oder ThSBNO3) richtet sich danach, ob keine oder eine vollständige Nitrifikation stattgefunden hat (Anlage 2.2). Bei auftretender, jedoch unvollständiger Nitrifikation, ist ein Korrekturfaktor für den durch die Nitrifikation verbrauchten Sauerstoff aus den Änderungen der Nitrit- und Nitratkonzentration zu berechnen (Anlage 5).
Der prozentuale biologische Primärabbau wird aus dem Verlust an spezifischer (Ausgangs-)Substanz ermittelt (vgl. I.7.2).
Dt = [(Sb- Sa) / Sb] x 100 %
Wird in Flasche Nr. 1 bei der Bestimmung des physikalischchemischen Abbaus ein Verlust an Prüfsubstanz festgestellt, so ist dies zu protokollieren und die Konzentration der Prüfsubstanz (Sb) nach 28 Tagen in dieser Flasche zur Berechnung des prozentualen biologischen Abbaus zu verwenden.
Wenn DOC-Bestimmungen vorgenommen werden (wahlweise), dann ist der prozentuale biologische Endabbau entsprechend I.7.1. aus
zu berechnen. Wird in Flasche Nr. 1 bei der Bestimmung des physikalischchemisch bedingten Abbaus eine Abnahme an DOC festgestellt, so ist die DOC-Konzentration in dieser Flasche zur Berechnung des prozentualen biologischen Abbaus zu verwenden.
Sämtliche Ergebnisse sind auf den beigefügten Datenblättern zu protokollieren.
VII.3.2 Gültigkeit der Ergebnisse
Die Sauerstoffaufnahme in dem Inokulum-Blindansatz liegt normalerweise bei 20-30 mg/l O2 und sollte nach 28 Tagen einen Wert von 60 mg/l nicht überschreiten. Bei Werten über 60 mg/l sollten die Daten und die Versuchsdurchführung kritisch überprüft werden. Liegt der pH-Wert außerhalb des Bereichs 6-8,5 und der Sauerstoffverbrauch durch die Prüfsubstanz unter 60 %, ist der Test mit einer geringeren Konzentration an Prüfsubstanz zu wiederholen.
Vgl. auch I.5.2.
Wenn der aus dem Sauerstoffverbrauch berechnete prozentuale Abbau des Anilins nach 7 Tagen nicht mehr als 40 % und nach 14 Tagen nicht mehr als 65 % beträgt, wird der Test als ungültig betrachtet.
VII.3.3 Abschlussbericht
Vgl. I.8.
VII.4 Datenblatt
Nachstehend ein Beispiel eines Datenblatts
MITI-(I)-TEST
1. LABOR
2. DATUM BEI VERSUCHSBEGINN
3. PRÜFSUBSTANZ
Name:
Konzentration der Stammlösung: ... mg/l auf Substanz bezogen
Anfangskonzentration im Medium, Co: ... mg/l auf Substanz bezogen
Volumen des Reaktionsgemisches, V: ... ml
ThSB: ... mg O2/l
4. INOKULUM
Entnahmeorte:
1) | ... | 6) | ... |
2) | ... | 7) | ... |
3) | ... | 8) | ... |
4) | ... | 9) | ... |
5) | ... | 10) | ... |
Konzentration der suspendierten Feststoffe im Belebtschlamm nach Akklimatisierung mit synthetischen Abwässern = ... mg/l
Menge Belebtschlamm pro Liter im Versuchsansatz = ... ml
Konzentration des Schlamms im Versuchsansatz = ... mg/l
5. SAUERSTOFFAUFNAHME: BIOLOGISCHE ABBAUBARKEIT
Verwendeter respirometertyp:
Zeit (Tage) | |||||||
0 | 7 | 14 | 21 | 28 | |||
Aufnahme (mg) Prüfsubstanz | a1 | ||||||
a2 | |||||||
a3 | |||||||
O2 Aufnahne (mg) Blindwert | b | ||||||
Korrigierte O2-Aufnahne (mg) | (a1- b)
(a2- b) (a3- b) | ||||||
BSB pro mg Prüfsubstanz | (a - b) / Co V | Flasche 1 | |||||
Flasche 2 | |||||||
Flasche 3 | |||||||
% Abbau (BOD/ThOD) x 100 | 1 | ||||||
2 | |||||||
3 | |||||||
Mittelwert (*) | |||||||
*) Bei erheblichem Unterschied sollten die Parallelansätze nicht gemittelt werden. |
Anmerkung: Für die Referenzsubstanz sowie Toxizitätskontrolle können ähnliche Formblätter verwendet werden.
6. KOHLENSTOFFANALYSE (wahlweise):
Kohlenstoffanalysator: ...
Flasche | DOC | %DOC-Abnahme | Mittelwert | |||
Gemessener | Korrigierter | |||||
Wasser + Prüfsubstanz | a | - | - | |||
Schlamm + Prüfsubstanz | b1 | b1- c | ||||
Schlamm + Prüfsubstanz | b2 | b2- c | ||||
Schlamm + Prüfsubstanz | b3 | b3- c | ||||
Blindkontrolle | c | - | - | - |
% DOC -Abnahme : [(a1- (b - c)) / a] x 100
7. DATEN AUS DER SPEZIFISCHEN ANALYSE
Restliche Menge an Prüfsubstanz zu Versuchsende | % Abbau | |
Blindversuch mit Wasser | Sb | |
Angeimpftes Medium | Sa1 | |
Sa2 | ||
Sa3 |
% Abbau = [(Sb- Sa) / Sb] x 100
Der prozentuale Abbau ist für die Flaschen a1, a2 bzw. a3 zu berechnen
8. ANMERKUNGEN
Nach Möglichkeit ist die BSB-Zeit-Kurve beizufügen.
Abkürzungen und Definitionen | Anlage 1 |
DO: | Gelöster Sauerstoff (Dissolved Oxygen) (mg/l) - Konzentration des in einer wässrigen Probe gelösten Sauerstoffs. |
BSB: | Biochemischer Sauerstoffbedarf (g) - von den Mikroorganismen beim Abbau einer Prüfsubstanz verbrauchte Sauerstoffmenge; auch angegeben als g Sauerstoffaufnahme pro g Prüfsubstanz (vgl. Methode C.5). |
CSB: | Chemischer Sauerstoffbedarf (g) - bei der Oxidation einer Prüfsubstanz mit heißem, saurem Dichromat verbrauchte Sauerstoffmenge; Maß für die vorhandene Menge an oxidierbarer Substanz; auch angegeben als g Sauerstoffverbrauch pro g Prüfsubstanz (vgl. Methode C.6). |
DOC: | Gelöster organischer Kohlenstoff (Dissolved Organic Carbon) - Menge an organischem Kohlenstoff, die in der Lösung vorliegt oder ein Filter mit 0,45 um Porengröße passiert bzw. nach 15 Minuten Zentrifugieren bei 40.000 m/s-2 (± 4.000 g) im Überstand verbleibt. |
ThSB: | Theoretischer Sauerstoffbedarf (mg) - Gesamtmenge an Sauerstoff, die zur vollständigen Oxidation einer Substanz erforderlich ist; wird aus der Summenformel berechnet (siehe Anlage 2.2); auch angegeben als mg Sauerstoffbedarf pro mg Prüfsubstanz. |
ThCO2: | Theoretisches Kohlendioxid (mg) - Kohlendioxidmenge, die sich rechnerisch aus dem bekannten oder gemessenen Kohlenstoffgehalt der Prüfsubstanz bei vollständiger Mineralisation ergibt; auch angegeben als mg Kohlendioxidentwicklung pro mg Prüfsubstanz. |
TOC: | Gesamter organischer Kohlenstoff (Total Organic Carbon) einer Probe - Summe des organischen Kohlenstoffs in Lösung und in Suspension. |
IC: | Anorganischer Kohlenstoff (Inorganic Carbon). |
TC: | Gesamtkohlenstoff (Total Carbon) - Summe des in einer Probe enthaltenen organischen und anorganischen Kohlenstoffs. |
Biologischer Primärabbau:
durch biologische Prozesse in der chemischen Struktur einer Substanz herbeigeführte Veränderung, die zum Verlust spezifischer Eigenschaften dieser Substanz führt.
Biologischer Gesamtabbau (aerob):
der nach vollständiger Umsetzung durch Mikroorganismen erreichte Abbaugrad der Prüfsubstanz unter Erzeugung von Kohlendioxid, Wasser, Mineralsalzen und neuen mikrobiellen Zellbestandteilen (Biomasse).
biologisch leicht abbaubar:
ein willkürlich festgelegter Begriff für eine Kategorie von chemischen Substanzen, die bestimmte Screening-Tests auf vollständige biologische Abbaubarkeit durchlaufen haben; diese Tests sind so stringent, dass angenommen wird, dass diese Substanzen im aquatischen Milieu unter aeroben Bedingungen schnell und vollständig biologisch abgebaut werden.
potenziell biologisch abbaubar:
ein Begriff für eine Kategorie von chemischen Substanzen, deren biologische Abbaubarkeit (primär oder vollständig) eindeutig in einem beliebigen, anerkannten Test auf biologische Abbaubarkeit nachgewiesen worden ist.
in einer Kläranlage abbaubar:
Eigenschaft chemischer Substanzen, im Verlauf der biologischen Abwasserbehandlung entfernt zu werden, ohne dass der normale Betrieb der Klärprozesse negativ beeinträchtigt wird. Im Allgemeinen sind biologisch leicht abbaubare Substanzen in einer Kläranlage abbaubar, nicht aber alle potenziell abbaubaren Substanzen. Hier können auch abiotische Prozesse stattfinden.
Lag-Phase
in einem Abbaubarkeitstest die Zeit zwischen der Animpfung und dem Zeitpunkt, zu dem der prozentuale Abbau mindestens 10 % erreicht hat. Die Lag-Phase ist häufig sehr variabel und schwer reproduzierbar.
Abbauzeit
Zeit vom Ende der Lag-Phase bis zu dem Zeitpunkt, zu dem 90 % des maximalen Abbauwerts erreicht sind.
10- Tage-Fenster
der 10-Tage-Abschnitt, der unmittelbar auf das Erreichen von 10 % Abbau folgt.
Berechnung und Bestimmung geeigneter Summenparameter | Anlage 2 |
Je nach der gewählten Methode werden bestimmte Summenparameter benötigt.
Nachfolgend wird die Ableitung dieser Werte beschrieben.
Die Verwendung dieser Parameter wird bei den einzelnen Methoden angegeben.
1. Kohlenstoffgehalt
Der Kohlenstoffgehalt wird aus der bekannten Elementzusammensetzung berechnet oder durch Elementanalyse der Prüfsubstanz bestimmt.
2. Theoretischer Sauerstoffbedarf (ThSB)
Der Theoretische Sauerstoffbedarf (ThSB) kann berechnet werden, wenn die Summenformel bekannt ist oder durch Elementaranalyse bestimmt wird. Für die Substanz
CcHhClclNnNanaOoPpSs
beträgt sie ohne Nitrifikation
16 [2 c + 1/2 (h - cl - 3 n) + 3 s + 5/2 p + 1/2 na -o] | ||
ThSBNH4 = |
| mg/mg |
MW |
bzw. mit Nitrifikation
16 [2 c + 1/2 (h - d) + 5/2 n + 3 s + 5/2 p + 1/2 na - o] | ||
ThSBNO3 = |
| mg/mg |
MW |
3. Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB)
Der Chemische Sauerstoffbedarf (CSB) wird nach Methode C.6 bestimmt.
4. Gelöster organischer Kohlenstoff (DOC)
Gelöster organischer Kohlenstoff (DOC) ist per definitionem der organische Kohlenstoff, der bei Filtration einer chemischen Substanz oder Gemischs in Wasser durch ein Filter mit 0,45 m Porengröße in dieser verbleibt.
Dazu werden Proben aus den Prüfgefäßen entnommen und sofort im Filtrationsgerät unter Verwendung eines geeigneten Membranfilters filtriert. Die ersten 20 ml (diese Menge kann bei Verwendung kleiner Filter verringert werden) des Filtrats werden verworfen. 10-20 ml oder - bei Injektion - weniger (je nach der für den Kohlenstoffanalysator benötigten Menge) werden für die Kohlenstoffanalyse zurückbehalten. Die DOC-Konzentration wird mit Hilfe eines organischen Kohlenstoffanalysators bestimmt, der eine genaue Messung einer Kohlenstoffkonzentration von 10 % oder weniger der im Versuch verwendeten DOC-Ausgangs-Konzentration ermöglichen muss.
Filtrierte Proben, die am selben Arbeitstag nicht mehr analysiert werden können, können 48 h im Kühlschrank bei 2-4 °C bzw. über längere Zeiträume bei Temperaturen unter - 18 °C aufbewahrt werden.
Anmerkungen:
Membranfilter sind häufig mit oberflächenaktiven Substanzen versehen, die ihnen hydrophile Eigenschaften verleihen. Daher kann der Filter bis zu mehreren mg löslichen organischen Kohlenstoff enthalten, der die Bestimmung der biologischen Abbaubarkeit beeinträchtigt. Um die oberflächenaktiven Substanzen sowie andere lösliche organische Verbindungen aus den Filtern zu entfernen, werden diese 3 x jeweils 1 Stunde in deionisiertem Wasser gekocht. Danach können die Filter eine Woche in Wasser aufbewahrt werden. Bei Verwendung von Einwegfilterpatronen ist jede einzelne darauf zu überprüfen, dass sie keinen löslichen organischen Kohlenstoff freisetzt.
Bestimmte Membranfilter haben die Eigenschaft, die Prüfsubstanz zu adsorbieren. Es wird daher empfohlen, die Filter in dieser Hinsicht zu überprüfen.
Anstelle der Filtration kann zur Differenzierung von TOC und DOC eine 15-minütige Zentrifugation bei 40.000 m/s-2 (4.000 g) vorgenommen worden. Allerdings ist dieses Verfahren bei einer Ausgangskonzentration < 10 mg/l DOC nicht zuverlässig, da entweder nicht alle Bakterien beseitigt werden oder aber der Kohlenstoff als Bestandteil des Bakterienplasmas erneut gelöst wird.
Literatur
Bewertung der biologischen Abbaubarkeit von schwerlöslichen Substanzen | Anlage 3 |
Bei Bioabbaubarkeitstests mit schwerlöslichen Substanzen ist folgenden Aspekten besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
Während homogene Flüssigkeiten selten Probleme bei der Probenahme bereiten, wird empfohlen, Feststoffe durch geeignete Mittel zu homogenisieren, um so durch Inhomogenität bedingte Fehler zu vermeiden. Besondere Vorsicht ist geboten, wenn repräsentative Proben von nur wenigen mg von Mischungen bzw. Substanzen, die reich an Verunreinigungen sind, benötigt werden.
Während der Prüfungen können verschiedene Bewegungsvorgänge angewandt werden. Dabei sollte darauf geachtet werden, dass nur so viel bewegt wird, um die Substanz gut zu verteilen, und dass ein Überhitzen, übermäßige Schaumbildung sowie übermäßige Scherkräfte vermieden werden.
Ein Emulgator, der der Substanz eine stabile Dispersion verleiht, kann verwendet werden. Dieser sollte allerdings nicht bakterientoxisch sein und darf unter den Bedingungen des Versuchs einem biologischen Abbau nicht unterliegen oder Schaum bilden.
Dieselben Kriterien wie für Emulgatoren gelten für Lösungsmittel.
Es wird davon abgeraten, für feste Prüfsubstanzen feste Trägerstoffe zu verwenden; für ölige Substanzen können diese allerdings geeignet sein.
Wenn Hilfsstoffe, wie z.B. Emulgatoren, Lösungsmittel und Trägerstoffe, verwendet werden, ist ein Blindversuch mit dem Hilfsstoff mitzuführen.
Zur Prüfung der biologischen Abbaubarkeit von schwerlöslichen Substanzen kann jeder der drei respirometrischen Tests - CO2, BSB, MITI - eingesetzt werden.
Literatur
Beurteilung der biologischen Abbaubarkeit von chemischen Substanzen, bei denen Verdacht auf Toxizität gegenüber dem Inokulum besteht | Anlage 4 |
Wenn eine Prüfsubstanz auf leichte biologische Abbaubarkeit getestet wird und biologisch nicht abbaubar scheint, wird folgendes Verfahren empfohlen, um zwischen Hemmung und stoffbedingter Nichtabbaubarkeit zu unterscheiden (Reynolds et al., 1987).
Für die Toxizitätsprüfung und den Test auf biologische Abbaubarkeit sind ähnliche oder gleiche Inokula zu verwenden.
Zur Bewertung der Toxizität von Prüfsubstanzen, die auf leichte biologische Abbaubarkeit getestet werden, erscheint die Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Methoden geeignet: Belebtschlamm: Prüfung der Atmungshemmung - Richtlinie 88/302/EWG, BSB und/oder Wachstumshemmung.
Um eine toxizitätsbedingte Hemmung zu vermeiden, wird empfohlen, dass die bei den Tests auf leichte biologische Abbaubarkeit verwendeten Prüfsubstanzkonzentrationen unter 1/10 der EC50-Werte (oder unter den EC20-Werten) aus dem Toxizitätsversuch liegen. Bei Verbindungen, deren EC50-Wert über 300 mg/l liegt, sind toxische Wirkungen bei Prüfungen auf leichte biologische Abbaubarkeit unwahrscheinlich.
Bei EC50-Werten unter 20 mg/l sind bei den nachfolgenden Tests ernste Probleme zu erwarten. Es müssen niedrige Prüfkonzentrationen verwendet werden, die allerdings die Anwendung des stringenten und empfindlichen Geschlossenen Flaschentests bzw. die Verwendung von 14C-markiertem Material erforderlich machen. Alternativ dazu kann ein akklimatisiertes Inokulum die Verwendung höherer Prüfkonzentrationen erlauben. Im letzteren Falle geht das spezifische Kriterium der leichten biologischen Abbaubarkeit jedoch verloren.
Literatur
Reynolds, L. et al. Evaluation of the toxicity of substances to be assessed for biodegradability. Chemosphere, 1987, Vol. 16, 2259.
Berücksichtigung der Sauerstoffaufnahme infolge Nitrifikation | Anlage 5 |
Bei Prüfsubstanzen, die keinen Stickstoff enthalten, sind Fehler, die durch Nichtberücksichtigung der Nitrifikation bei der Bewertung der biologischen Abbaubarkeit anhand der Sauerstoffaufnahme entstehen, von marginaler Bedeutung (nicht größer als 5 %), selbst wenn die Oxidation des Ammonium-N im Medium zwischen dem Prüf- und dem Blindansatz gelegentlich schwankt. Bei stickstoffhaltigen Prüfsubstanzen kann es jedoch zu schweren Fehlern kommen.
Bei auftretender, jedoch unvollständiger Nitrifikation kann die Sauerstoffaufnahme durch das Reaktionsgemisch um den Sauerstoffverbrauch durch Oxidation von Ammonium zu Nitrit und Nitrat korrigiert werden, wenn die Konzentrationsänderungen von Nitrit und Nitrat während der Inkubation bestimmt und durch folgende Gleichungen berücksichtigt werden:
2 NH4 Cl + 3 O2 = 2 HNO2+ 2 HCl + 2 H2 O | (1) |
2 HNO2+ O2 = 2 HNO3 | (2) |
insgesamt: | |
2 NH4 Cl + 4 O2 = 2 HNO3+ 2 HCl + 2 H2 O | (3) |
Aus Gleichung (1) ergibt sich, dass die Sauerstoffaufnahme zur Oxidation von 28 g Stickstoff [Bestandteil von Ammoniumchlorid (NH4 Cl)] zu Nitrit 96 g beträgt; dies entspricht einem Faktor von 3,43 (96/28). Auf die gleiche Weise ergibt sich aus Gleichung (3) für die Oxidation von 28 g Stickstoff zu Nitrat eine Sauerstoffaufnahme von 128 g; dies entspricht einem Faktor von 4,57 (128/28).
Da es sich hier um aufeinander folgende Reaktionen handelt, die auf verschiedene Bakterienarten zurückzuführen sind, kann die Nitritkonzentration zu- oder abnehmen; im letzteren Falle würde eine äquivalente Nitratkonzentration gebildet. Der bei der Nitratbildung verbrauchte Sauerstoff beträgt daher 4,57, multipliziert mit der Konzentrationszunahme des Nitrats, wohingegen der bei der Nitritbildung verbrauchte Sauerstoff 3,43 beträgt, multipliziert mit der Konzentrationszunahme des Nitrits. Bei einer Nitritabnahme beträgt der Sauerstoffverlust - 3,43, multipliziert mit der Abnahme der Konzentration.
Das heißt:
der bei der Nitratbildung verbrauchte O2 = 4,57 x Zunahme in N-Nitratkonzentration | (4) |
und | |
der bei der Nitritbildung verbrauchte O2 = 3,43 x Zunahme in N-Nitritkonzentration | (5) |
und | |
O2-Verlust bei der Nitritabnahme = Abnahme der N-Nitritkonzentration x - 3,43 | (6) |
so dass | |
O2-Aufnahme infolge Nitrifikation = ± 3,43 x Änderung der N-Nitritkonzentration + 4,57 x Zunahme der N- Nitratkonzentration | (7) |
und infolgedessen | |
O2-Aufnahme durch Oxidation von C = festgestellte Gesamtaufnahme - Aufnahme infolge Nitrifikation | (8). |
Wenn andererseits nur der gesamte oxidierte N bestimmt wird, kann für die Sauerstoffaufnahme infolge Nitrifikation in erster Näherung ein Wert von 4,57 x Zunahme an oxidiertem N angenommen werden.
Der korrigierte Wert für den Sauerstoffverbrauch infolge Oxidation von C wird dann mit dem ThSBNH4, berechnet nach Anlage 2, verglichen.
weiter . |