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Empfehlung 2010/161/EU der Kommission vom 17. März 2010 zur Überwachung von perfluorierten Alkylsubstanzen in Lebensmitteln
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 68 vom 18.03.2010 S. 22)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Perfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) werden in Industrie- und Konsumprodukten in großem Umfang verwendet, u. a. in schmutzabweisenden Beschichtungen von Textilien und Teppichen, ölbeständigen Beschichtungen von Papierprodukten, die für den Kontakt mit Lebensmitteln zugelassen sind, Feuerlöschschäumen, Tensiden für Bergbau und Erdölförderung, Fußbodenpflegemitteln und Insektizidformulierungen. Eine wichtige Untergruppe bilden die perfluorierten organischen Tenside, zu denen Perfluoroctansulfonat (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA) zählen.
(2) Aufgrund ihrer weiten Verbreitung wurden PFOS, PFOA, ihre Salze und Vorstufen in der Umwelt, in Fischen, Vögeln und Säugetieren festgestellt. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat deshalb ihr Wissenschaftliches Gremium "Kontaminanten in der Lebensmittelkette" ersucht, ein Gutachten zur Bedeutung von Lebensmitteln für die Exposition des Menschen gegenüber PFOS und seinen Salzen und zum relativen Beitrag der verschiedenen Lebensmittel und Lebensmittelkontaktmaterialien zu erstellen und Empfehlungen für weitere Schritte im Zusammenhang mit der Risikobewertung für perfluorierte organische Verbindungen abzugeben.
(3) Das Wissenschaftliche Gremium "Kontaminanten in der Lebensmittelkette" nahm am 21. Februar 2008 ein wissenschaftliches Gutachten zu PFOS, PFOA und ihren Salzen an 1.
(4) In diesem wissenschaftlichen Gutachten hält es die EFSA für unwahrscheinlich, dass schädliche Wirkungen von PFOS und PFOA in der Allgemeinbevölkerung auftreten, stellt jedoch fest, dass Unsicherheiten hinsichtlich Entwicklungsstörungen bei lebenden Organismen bestehen. Die EFSA äußerte in einer Empfehlung, dass weitere Daten über den PFAS-Gehalt in Lebensmitteln und beim Menschen, insbesondere für die Überwachung der Expositionstendenzen, wünschenswert wären.
(5) Gemäß dem Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe (POP) überwachen die Vertragsparteien POP, deren Alternativen und POP-Kandidaten; außerdem wurden PFOS, seine Salze und Perfluoroctylsulfonylfluorid (PFOSF) in Anlage B des Übereinkommens als Chemikalien aufgenommen, deren Produktion und Verwendung Beschränkungen unterliegt
- hat die folgende Empfehlung erlassen:
Brüssel, den 17. März 2010
2) ABl. Nr. L 364 vom 20.12.2006 S. 32.
3) ABl. Nr. L 165 vom 30.04.2004 S. 1.
ENDE |