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Regelwerk, EU 2010, Gefahrgut/Transport - EU Bund
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Empfehlung 2010/378/EU der Kommission vom 5. Juli 2010 zur Mängelbewertung bei der technischen Überwachung gemäß der Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger

(ABl. Nr. L 173 vom 08.07.2010 S. 74)



Die europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 292,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Interesse der Straßenverkehrssicherheit, des Umweltschutzes und des fairen Wettbewerbs ist es wichtig zu gewährleisten, dass die Fahrzeuge im Straßenverkehr ordnungsgemäß instand gehalten und geprüft werden, um ihre durch die Typgenehmigung garantierte Funktionstüchtigkeit während ihrer Lebensdauer ohne übermäßige Beeinträchtigung zu wahren.

(2) Zusätzlich zu den in der Richtlinie 2009/40/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über die technische Überwachung der Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger 1 genannten Vorschriften und Verfahren sollten den Fahrzeugprüfern Leitlinien an die Hand gegeben werden, um eine einheitliche Bewertung der in Anhang II dieser Richtlinie genannten Mängel zu gewährleisten.

(3) Die Erkenntnisse aus zwei kürzlich durchgeführten Projekten, Autofore 2 und IDELSY 3, in denen die künftigen Möglichkeiten der technischen Überwachung untersucht wurden, sowie die Ergebnisse eines offenen und sachlichen Dialogs mit den Beteiligten wurden berücksichtigt.

(4) Um der Schwere der Mängel Rechnung zu tragen, sollten drei Mängelkategorien eingeführt werden.

(5) Für jede Mängelkategorie sollten die Folgen angegeben werden, die mit dem Betrieb des Fahrzeugs im betreffenden Zustand verbunden sind.

(6) Diese Empfehlung ist ein erster Schritt in Richtung einer einheitlichen Bewertung der im Rahmen der technischen Überwachung in der Union festgestellten Mängel

- hat folgende Empfehlung abgegeben:

Die Mitgliedstaaten sollten die im Rahmen der technischen Überwachung der Fahrzeuge festgestellten Mängel gemäß den Leitlinien im Anhang dieser Empfehlungen bewerten.

.

 Anhang

1. Mängelbewertung und Begriffsbestimmungen

In dieser Empfehlung werden im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2009/40/EG die zu prüfenden Fahrzeugsysteme und -bauteile sowie Leitlinien aufgeführt, die den Mitgliedstaaten im Rahmen der technischen Überwachung zur Beachtung empfohlen werden, um zu ermitteln, ob der Fahrzeugszustand akzeptabel ist.

2. Leitlinien für die Mängelbewertung und Begriffsbestimmungen

Die im Rahmen der technischen Überwachung festgestellten Mängel (darunter fallen sowohl technische Mängel als auch andere Unregelmäßigkeiten) werden nach den Bewertungsleitlinien wie folgt in drei Kategorien eingeteilt:

Geringfügige Mängel (GerM)

Erhebliche Mängel (ErM)

Gefährliche Mängel (GefM)

Jede Mängelkategorie sollte anhand des Fahrzeugzustands wie folgt definiert werden:

Geringfügige Mängel

Technische Mängel ohne bedeutende Auswirkung auf die Fahrzeugsicherheit sowie andere geringfügige Unregelmäßigkeiten. Das Fahrzeug muss nicht zwingend einer erneuten Untersuchung unterzogen werden, da nach vernünftigem Ermessen von einer unverzüglichen Behebung der festgestellten Mängel auszugehen ist.

Erhebliche Mängel

Mängel, die die Fahrzeugsicherheit beeinträchtigen oder andere Verkehrsteilnehmer gefährden können, sowie andere bedeutendere Unregelmäßigkeiten. Die weitere Teilnahme des Fahrzeugs am Straßenverkehr ohne Behebung der festgestellten Mängel ist an Bedingungen geknüpft. Die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten müssen ein Verfahren zur Festlegung der Bedingungen bestimmen, unter denen das Fahrzeug bis zur erfolgreichen erneuten Vorführung zur technischen Untersuchung am Straßenverkehr teilnehmen kann.

Gefährliche Mängel

Mängel, die eine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit darstellen, so dass das Fahrzeug unter keinen Umständen am Straßenverkehr teilnehmen sollte.

Ein Fahrzeug mit Mängeln, die in mehr als eine Mängelkategorie fallen, sollte nach Maßgabe des schwerwiegendsten Mangels eingestuft werden. Ein Fahrzeug mit mehreren Mängeln der gleichen Kategorie kann in die nächsthöhere Mängelkategorie eingestuft werden, wenn die Summe der Mängel eine größere Gefährdung bewirkt.

Bei Mängeln, die in mehrere Kategorien fallen können, sollte es dem Prüfer obliegen, die Mängel entsprechend den nationalen Rechtsvorschriften nach Maßgabe ihrer Schwere einzustufen.

Bei der Mängelbewertung sollte den Anforderungen der Typgenehmigung zum Zeitpunkt der Genehmigung, Erstzulassung oder Erstinbetriebnahme Rechnung getragen werden. Gleichwohl werden einige Positionen Nachrüstungsvorschriften unterliegen.

Leitlinien zur Mängelbewertung

PositionMängelLeitlinien zur Mängelbewertung
  GerMErMGefM
0. Identifizierung des Fahrzeugs
0.1. Kennzeichen (falls vorgeschrieben) a)a) Kennzeichen fehlt (fehlen) oder ist (sind) so mangelhaft befestigt, dass es (sie) abfallen kann (können) X 
b) Beschriftung fehlt oder ist unleserlichXX 
c) Entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten oder -aufzeichnungen X 
0.2. Fahrzeugidentifizierungs-/Fahrgestell-/Seriennummera) Fehlt oder unauffindbar X 
b) Unvollständig oder unleserlich X 
c) Entspricht nicht den Fahrzeugdokumenten oder -aufzeichnungen X 
1. Bremsanlage
1.1. Mechanischer Zustand und Funktion   
1.1.1. Bremspedal-/Bremshebellagerunga) Pedalachse schwergängig X 
b) Übermäßige Abnutzung oder Spiel X 
1.1.2. Zustand des Pedals/des Bremshebels und Weg der Bremsbetätigungsinrichtunga) Übermäßiger Weg oder keine ausreichende Wegreserve vorhanden X 
b) Freigängigkeit der Bremsbetätigungseinrichtung beeinträchtigtXX 
c) Antirutschvorrichtung auf dem Bremspedal fehlt, ist locker oder abgenutztX  
1.1.3. Vakuumpumpe oder Kompressor und Speichera) Luftdruck bzw. Vakuum unzureichend für mindestens zwei Bremsungen nach Ansprechen der Warneinrichtung (oder Manometeranzeige in der Gefahrzone) XX
b) Zeit für Aufbau des Luftdruckes/Vakuums bis zu einem sicheren Betriebswert nicht vorschriftsgemäß a) X 
c) Mehrkreisschutzventil oder Druckabfallventil funktionieren nicht X 
d) Luftverlust verursacht wahrnehmbaren Druckabfall oder hörbarer Luftaustritt X 
e) Äußere Beschädigung mit möglicher Beeinträchtigung der Funktion des Bremssystems XX
1.1.4. Druckwarnanzeige, ManometerDruckwarnanzeige oder Manometer funktionsgestört oder schadhaftXX 
1.1.5. Handbremsventila) Betätigungseinrichtung gebrochen, beschädigt oder übermäßig verschlissen X 
b) Betätigungseinrichtung unsicher an Ventil befestigt oder Ventil unsicher X 
c) Verbindungen locker oder Leckage im System X 
d) Funktion ungenügend X 
1.1.6. Feststellbremse, Betätigungshebel, Ratsche, elektronische Feststellbremsea) Ratsche greift nicht einwandfrei X 
b) Übermäßiger Verschleiß an Hebellagerung oder RatschenmechanismusXX 
c) Übermäßiger Hebelweg wegen falscher Einstellung X 
d) Betätigungseinrichtung fehlt, ist beschädigt oder ohne Wirkung X 
e) Mangelhafte Funktion, Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung an X 
1.1.7. Bremsventile (Fußventile, Druckregler, Regelventile usw.)a) Ventil beschädigt oder übermäßiger Luftaustritt XX
b) Übermäßiger Ölaustritt aus KompressorX  
c) Ventil unsicher oder unsachgemäß montiert X 
d) Austritt von Hydraulikflüssigkeit XX
1.1.8. Kupplung/Kupplungskopf für Anhängerbremsen (elektrisch u. pneumatisch)a) Absperrhahn oder selbstschließendes Kupplungskopfventil schadhaftXX 
b) Absperrhahn oder Ventil unsicher oder unsach- gemäß montiertXX 
c) Übermäßige Leckage XX
d) Mangelhafte Funktion XX
1.1.9. Energiespeicher, Druckbehältera) Behälter beschädigt, korrodiert oder undichtXX 
b) Entwässerungsvorrichtung unwirksamXX 
c) Behälter unsicher oder unsachgemäß montiert X 
1.1.10. Bremskraftverstärker, Hauptbremszylinder (Hydraulik)a) Bremskraftverstärker schadhaft oder unwirksam X 
b) Hauptbremszylinder schadhaft oder undicht XX
c) Hauptbremszylinder unsicher XX
d) Bremsflüssigkeitsvorrat unzureichendXX 
e) Abdeckung für Ausgleichsbehälter des Hauptbremszylinders fehltX  
f) Warnlicht der Bremsflüssigkeit leuchtet oder ist defektX  
g) Mangelhafte Funktion der Warnvorrichtung für BremsflüssigkeitsstandX  
1.1.11. Starre Bremsleitungena) Ausfall- oder Bruchgefahr XX
b) Leitungen oder Anschlüsse undicht XX
c) Leitungen beschädigt oder übermäßig korrodiert XX
d) Leitungen falsch verlegtXX 
1.1.12. Flexible Bremsschläuchea) Ausfall- oder Bruchgefahr XX
b) Schläuche beschädigt, durchgescheuert, verdreht oder zu kurzXX 
c) Schläuche oder Anschlüsse undicht XX
d) Schlauchausbeulung unter Druck XX
e) Schläuche porös X 
1.1.13. Bremsbeläge und Bremsklötzea) Bremsbelag oder -klotz übermäßig abgenutzt XX
b) Bremsbelag oder -klotz verschmutzt (Öl, Fett usw.) XX
c) Fehlender Bremsbelag oder -klotz  X
1.1.14. Bremstrommeln, Bremsscheibena) Trommel oder Scheibe übermäßig abgenutzt, übermäßige Riefenbildung, gerissen, unsicher oder gebrochen. XX
b) Bremstrommel oder -scheibe verschmutzt (Öl, Fett usw.) X 
c) Fehlende Bremstrommel oder -scheibe  X
d) Ankerplatte unsicher X 
1.1.15. Bremsseile, -zugstangen, -betätigungshebel, -gestängea) Seile beschädigt oder verknotet XX
b) Bauteil übermäßig abgenutzt oder korrodiert XX
c) Seil, Zugstange oder Gelenk unsicher X 
d) Seilführung schadhaft X 
e) Freigängigkeit der Bremsanlage beeinträchtigt X 
f) Abnorme Hebel-, oder Gestängewege wegen falscher Einstellung oder übermäßigen Verschleißes X 
1.1.16. Radbremszylinder (einschl. Federspeicher oder Hydraulikzylinder)a) Radbremszylinder gerissen oder beschädigt XX
b) Radbremszylinder undicht XX
c) Radbremszylinder unsicher oder unsachgemäß montiert XX
d) Radbremszylinder übermäßig korrodiert XX
e) Unzureichender oder übermäßiger Weg des Betätigungskolbens oder der Membran XX
f) Staubabdichtung fehlt oder ist übermäßig be- schädigtXX 
1.1.17. Bremskraftreglera) Gestänge defekt X 
b) Gestänge falsch eingestellt X 
c) Ventil klemmt oder ist unwirksam XX
d) Ventil fehlt  X
e) Typschild fehltX  
f) Daten unleserlich oder nicht vorschriftsgemäß a)X  
1.1.18. AutomatischeGestängesteller und -anzeigea) Gestängesteller ist beschädigt, klemmt oder weist abnormen Weg, übermäßigen Verschleiß oder falsche Einstellung auf X 
b) Gestängesteller defekt X 
c) Unsachgemäß montiert oder ersetzt X 
1.1.19. Dauerbremssystem(soweit vorhanden oder vorgeschrieben)a) Anschlüsse oder Befestigungen mangelhaftXX 
b) System ist offensichtlich defekt oder fehlt X 
1.1.20. Automatische Betätigung der AnhängerbremsenAnhängerbremse setzt nicht automatisch ein, wenn Kupplung gelöst wird  X
1.1.21. Vollständiges Bremssystema) Andere Systembauteile (z.B. Frostschutzmittel- pumpe, Lufttrockner usw.) derart äußerlich beschädigt oder korrodiert, dass das Bremssystem beeinträchtigt ist XX
b) Luft- oder FrostschutzmittelaustrittXX 
c) Bauteil unsicher oder unsachgemäß montiert X 
d) Unsachgemäße Reparatur oder Änderung eines Bauteils 1) XX
1.1.22. Prüfanschlüsse (soweit vorhanden oder vorgeschrieben)a) Fehlen X 
b) Beschädigt, unbrauchbar oder undichtXX 
1.2. Betriebsbremse: Wirkung und Wirksamkeit   
1.2.1. Wirkunga) Ungenügende Bremskraft an einem oder mehreren Rädern XX
b) Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 70 % der an dem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft. Oder, im Falle eines Straßentests, übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der Geraden XX
c) Bremskraft nicht abstufbar ("Rupfen") X 
d) Verlustzeit der Bremse an einem der Räder zu lang X 
e) Starke Schwankung der Bremskraft während jeder vollen Radumdrehung X 
1.2.2. WirksamkeitNachfolgende Mindestwerte werden nicht erreicht:

Fahrzeuge mit Erstzulassung nach Inkrafttreten dieser Richtlinie:

  • Klasse N1: 50 %
  • Klasse M1: 58 %
  • Klassen M2 und M3: 50 %
  • Klassen N2 und N3: 50 %
  • Klassen O2 (XX) c), O3 und O4:
    • Sattelanhänger: 45 %
    • Anhängewagen: 50 %

Fahrzeuge mit Zulassung vor Inkrafttreten dieser Richtlinie:

Klasse N1: 45 %

Klassen M1, M2 und M3: 50 % 2)

Klassen N2 und N3: 43 % 3)

Klassen O2 (XX) c), O3 und O4: 40 % 4)

Andere Klassen (XX) c):

  • Klassen L (beide Bremsen):
    • Klasse L1e: 42 %
    • Klassen L2e, L6e: 40 %
    • Klasse L3e: 50 %
    • Klasse L4e: 46 %
    • Klassen L5e, L7e: 44 %
  • Klassen L (Hinterradbremse):
    • Alle Klassen: 25 %
XX
1.3. Hilfsbremse (Notbremse), Wirkung und Wirksamkeit (falls getrennte Anlage)   
1.3.1. Wirkunga) Ungenügende Bremskraft an einem oder mehreren Rädern XX
b) Bremskraft an einem Rad beträgt weniger als 70 % der an dem anderen Rad derselben Achse gemessenen Höchstbremskraft Oder, im Falle eines Straßentests, übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der Geraden XX
c) Bremskraft nicht abstufbar ("Rupfen") XX
1.3.2. WirksamkeitWirksamkeit von weniger als 50 % 5) der Betriebsbremse gemäß 1.2.2, bezogen auf die zulässige Höchstmasse, bzw. bei Sattelanhängern auf die Summe der zulässigen Achslasten (außer L1e und L3e) XX
1.4. Feststellbremse: Wirkung und Wirksamkeit   
1.4.1. WirkungBremse einseitig ohne Wirkung oder, im Falle eines Straßentests, übermäßige Abweichung des Fahrzeugs von der Geraden XX
1.4.2. WirksamkeitFür alle Fahrzeuge eine Abbremsung von weniger als 16 % im Verhältnis zur zulässigen Höchstmasse oder für Kraftfahrzeuge weniger als 12 % im Verhältnis zur Höchstmasse der Fahrzeugkombination, je nachdem, welcher Wert höher ist (außer L1e und L3e) XX
1.5. Dauerbremssystem: Wirkunga) Bremswirkung nicht abstufbar (nicht anwend- bar bei Motorbremssystemen) X 
b) System funktioniert nicht X 
1.6. Antiblockiersystem (ABS)a) Warnvorrichtung defekt X 
b) Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung des Systems an X 
c) Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind schadhaft X 
d) Kabel beschädigt X 
e) Andere Bauteile fehlen oder sind beschädigt X 
1.7 Elektronisches Bremssystem
(EBS)
a) Warnvorrichtung defekt X 
b) Warnvorrichtung zeigt Funktionsstörung des Systems an X 

 

PositionMängelLeitlinien zur Mängelbewertung
  GerMErMGefM
2. Lenkung
2.1. Mechanischer Zustand   
2.1.1. Zustand des Lenkgetriebesa) Getriebe schwergängig X 
b) Gelenkwelle verzogen oder Schiebekeile abgenutzt XX
c) Gelenkwelle übermäßig abgenutzt XX
d) Gelenkwelle weist übermäßigen Weg auf XX
e) LeckageXX 
2.1.2. Befestigung des Lenkgehäusesa) Lenkgehäuse unsachgemäß befestigt XX
b) Befestigungslöcher im Fahrgestell ausgeweitet XX
c) Befestigungsbolzen fehlen oder sind gebrochen XX
d) Lenkgehäuse gebrochen XX
2.1.3. Zustand des Lenkgestängesa) Relativbewegung der Bauteile, die befestigt sein sollten XX
b) Übermäßiger Verschleiß an den Verbindungs- stellen XX
c) Ein Bauteil gebrochen oder verformt XX
d) Befestigungsvorrichtungen fehlen X 
e) Einstellung der Bauteile (z.B. der Spurstange oder Lenkzwischenstange) fehlerhaft X 
f) Unsachgemäße Reparatur oder Änderung XX
g) Staubabdichtung fehlt, ist schadhaft oder schwer beschädigtXX 
2.1.4. Funktion des Lenkgestängesa) Lenkgestänge stößt bei Bewegung gegen befestigten Teil des Fahrgestells X 
b) Lenkanschläge funktionieren nicht oder fehlen X 
2.1.5. Servolenkunga) Flüssigkeitsleck XX
b) Flüssigkeit unzureichendXX 
c) Mechanismus funktioniert nicht XX
d) Mechanismus gebrochen oder unsicher XX
e) Einstellung fehlerhaft oder Bauteile stoßen zusammen XX
f) Unsachgemäße Reparatur oder Änderung XX
g) Kabel/Schläuche beschädigt oder übermäßig korrodiert XX
2.2. Lenkrad, Lenksäule und Lenkstange   
2.2.1. Zustand des Lenkrads/der Lenkstangea) Relativbewegung zwischen Lenkrad und Lenksäule wegen Lockerung X 
b) Sperrvorrichtung auf Lenkradnabe fehlt XX
c) Lenkradnabe, -kranz, oder -speichen gebrochen oder locker XX
2.2.2. Lenksäule/-bügel und -gabela) Übermäßiger Aufwärts- oder Abwärtsweg des Lenkradzentrums X 
b) Übermäßiger Weg des Säulenkopfes sternförmig von der Achse der Lenksäule X 
c) Flexible Kupplung beschädigt X 
d) Befestigung schadhaft XX
e) Unsachgemäße Reparatur oder Änderung  X
2.3. LenkungsspielÜbermäßiges freies Spiel in der Lenkung (z.B. Bewegung eines Punktes auf dem Lenkradkranz liegt über einem Fünftel des Lenkraddurchmessers oder nicht vorschriftsgemäß) a) XX
2.4. Spureinstellung (X) b)Einstellung entspricht nicht Herstellerangaben oder nicht vorschriftsgemäß a)XX 
2.5. Drehkranza) Bauteil beschädigt oder gerissen XX
b) Übermäßiges Spiel XX
c) Befestigung schadhaft XX
2.6. Elektronische Servolenkung
(EPS)
a) EPS-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin X 
b) Unstimmigkeit zwischen dem Winkel des Lenkrads und dem der Räder XX
c) Lenkhilfe funktioniert nicht X 
3. Sicht
3.1. SichtfeldBehinderung des Sichtfelds des Fahrers, wodurch seine frontale oder seitliche Sicht beeinträchtigt wirdXX 
3.2. Scheibena) Scheiben oder Sichtfenster (falls zugelassen) gesprungen oder verfärbtXX 
b) Scheiben oder Sichtfenster (einschließlich re- flektierender oder getönter Folien) nicht vorschriftsgemäß a) (XX) (i)XX 
c) Scheiben oder Sichtfenster in unzulässigem Zustand XX
3.3. Rückspiegel oder Rückblickeinrichtunga) Rückspiegel oder Rückblickeinrichtung fehlt oder Montage nicht vorschriftsgemäß a)XX 
b) Rückspiegel oder Rückblickeinrichtung unwirksam, beschädigt, locker oder unsicherXX 
3.4. Scheibenwischera) Scheibenwischer funktionieren nicht oder fehlen X 
b) Wischblätter fehlen oder sind offensichtlich defektXX 
3.5. ScheibenwaschanlageWaschanlage funktioniert nicht ordnungsgemäßXX 
3.6. Scheibenentfeuchtungssystem
(X) b)
System funktioniert nicht oder ist offensichtlich defektX  
4. Leuchten, Reflektoren und elektrische Anlage
4.1. Frontscheinwerfer   
4.1.1. Zustand und Funktiona) Licht/Lichtquelle defekt oder fehltXX 
b) Projektionssystem (Reflektor und Linse) defekt oder fehltXX 
c) Leuchte unsicher befestigt X 
4.1.2. EinstellungScheinwerfereinstellung nicht innerhalb der vorschriftsmäßigen Grenzen a) X 
4.1.3. Schaltunga) Schalterfunktion nicht vorschriftsgemäß a) (Anzahl der gleichzeitig leuchtenden Scheinwerfer)XX 
b) Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt X 
4.1.4. Übereinstimmung mit den Vorschriften a)a) Leuchte, Lichtfarbe, Position oder Leuchtkraft nicht vorschriftsgemäß a)XX 
b) Produkte auf den Linsen oder der Lichtquelle, die offensichtlich die Leuchtkraft reduzieren oder die Farbe verändernXX 
c) Lichtquelle und Leuchte nicht kompatibel X 
4.1.5. Niveauregulierungseinrichtung (falls vorgeschrieben)a) Vorrichtung funktioniert nicht X 
b) Manuelle Vorrichtung kann vom Fahrersitz aus nicht betätigt werden X 
4.1.6. Scheinwerferwaschanlage (falls vorgeschrieben)Vorrichtung funktioniert nichtXX 
4.2. Front- und Heckleuchten, Positionsleuchten, seitliche und hintere Begrenzungsleuchten   
4.2.1. Zustand und Funktiona) Lichtquelle defekt X 
b) Linse defekt X 
c) Leuchte unsicher befestigtXX 
4.2.2. Schaltunga) Schalterfunktion nicht vorschriftsgemäß a)XX 
b) Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt X 
4.2.3. Übereinstimmung mit den Vorschriften a)a) Leuchte, Lichtfarbe, Position oder Leuchtkraft nicht vorschriftsgemäß a)XX 
b) Produkte auf Linse oder Lichtquelle, wodurch Leuchtkraft reduziert oder Farbe verändert wirdXX 
4.3. Bremsleuchten   
4.3.1. Zustand und Funktiona) Lichtquelle defektXXX
b) Linse defektXX 
c) Leuchte unsicher befestigtXX 
4.3.2. Schaltunga)Schalterfunktion nicht vorschriftsgemäß a)XXX
b) Funktion der Betätigungseinrichtung beeinträchtigt X 
4.3.3. Übereinstimmung mit den Vorschriften a)Leuchte, Lichtfarbe, Position oder Leuchtkraft nicht vorschriftsgemäß a)XX 
4.4. Fahrtrichtungsanzeiger und Warnblinkleuchten   
4.4.1. Zustand und Funktiona) Lichtquelle defektXX 
b) Linse defektXX 
c) Leuchte nicht sicher befestigtXX 
4.4.2. SchaltungSchalterfunktion nicht vorschriftsgemäß a)XX 
4.4.3. Übereinstimmung mit den Vorschriften a)Leuchte, Lichtfarbe, Position oder Leuchtkraft nicht vorschriftsgemäß a)XX 
4.4.4. BlinkfrequenzBlinkgeschwindigkeit nicht vorschriftsgemäß a)XX 
4.5. Nebelscheinwerfer und Nebelschlussleuchten   
4.5.1. Zustand und Funktiona) Lichtquelle defektXX 
b) Linse defektXX 
c) Leuchte unsicher befestigtXX 
4.5.2. Einstellung (X) b)Nebelscheinwerfer befindet sich außerhalb der waagrechten Einstellung, wenn die Lichtverteilung Hell-Dunkel-Grenze hatXX 
4.5.3. SchaltungSchalterfunktion nicht vorschriftsgemäß a)XX 
4.5.4. Übereinstimmung mit den Vorschriften a)a) Leuchte, Lichtfarbe, Position oder Leuchtkraft nicht vorschriftsgemäß a) X 
b) Systemfunktion nicht vorschriftsgemäß a)XX 
4.6. Rückfahrscheinwerfer   
4.6.1. Zustand und Funktiona) Lichtquelle defektX  
b) Linse defektX  
c) Leuchte unsicher befestigtXX 
4.6.2. Übereinstimmung mit den Vorschriften a)a) Leuchte, Lichtfarbe, Position oder Leuchtkraft nicht vorschriftsgemäßXX 
b) Systemfunktion nicht vorschriftsgemäß a)XX 
4.6.3. SchaltungSchalterfunktion nicht vorschriftsgemäß sXX 
4.7. Hintere Kennzeichenbeleuchtung   
4.7.1. Zustand und Funktiona) Leuchte strahlt direktes Licht nach hinten ausXX 
b) Lichtquelle defektXX 
c) Leuchte unsicher befestigtXX 
4.7.2. Übereinstimmung mit den Vorschriften a)Systemfunktion nicht vorschriftsgemäß a)X  
4.8. Rückstrahler, Umrissmarkierung (rückstrahlend) und hintere Kennzeichnungstafeln   
4.8.1. Zustanda) Rückstrahleinrichtung defekt oder beschädigtXX 
b) Rückstrahler nicht sicher befestigtXX 
4.8.2. Übereinstimmung mit den Vorschriften a)Einrichtung, reflektierte Lichtfarbe oder Position nicht vorschriftsgemäß a)XX 
4.9. Kontrollleuchten Zustand und Funktion   
4.9.1. Zustand und FunktionKontrollleuchten funktionieren nichtXX 
4.9.2. Übereinstimmung mit den Vorschriften a)Nicht vorschriftsgemäß a)X  
4.10. Elektrische Verbindungen zwischen Zugfahrzeug und Anhänger oder Sattelanhängera) Unbewegliche Bauteile nicht sicher befestigtXX 
b) Isolierung beschädigt oder schadhaftXX 
c) Elektrische Verbindungen des Zugfahrzeugs oder des Anhängers funktionieren nicht einwandfrei XX
4.11. Elektrische Leitungena) Leitungen unsicher oder ungenügend gesichertXXX
b) Leitungen schadhaftXXX
c) Isolierung beschädigt oder schadhaftXXX
4.12. Nicht obligatorische Leuchten und Rückstrahler (X) b)a) Eine eingebaute Leuchte/ein eingebauter Rückstrahler nicht vorschriftsgemäß a)XX 
b) Funktion der Leuchte nicht vorschriftsgemäß a)XX 
c) Leuchte/Rückstrahler nicht sicher befestigtXX 
4.13. Batterie(n)a) UnsicherXX 
b) LeckageXX 
c) Schalter (sofern vorgeschrieben) defekt X 
d) Sicherungen (sofern vorgeschrieben) defekt X 
e) Lüftung (sofern vorgeschrieben) unzweckmäßig X 

 

PositionMängelLeitlinien zur Mängelbewertung
  GerMErMGefM
5. Achsen, Räder, Reifen und Aufhängung
5.1. Achsen   
5.1.1. Achsena) Achse gebrochen oder verbogen  X
b) Unsichere Befestigung am Fahrzeug XX
c) Unsachgemäße Reparatur oder Änderung XX
5.1.2. Achsschenkela) Achsschenkel gebrochen  X
b) Achsschenkelbolzen und/oder -buchse übermäßig abgenutzt XX
c) Übermäßige Bewegung zwischen Achsschenkel und Achsträger XX
d) Achsschenkelbolzen in der Achse locker XX
5.1.3. Radlagera) Übermäßiges Spiel in den Radlagern XX
b) Radlager schwergängig oder klemmt XX
5.2. Räder und Reifen   
5.2.1. Radnabea) Eine Radmutter oder ein Radbolzen fehlt oder ist locker XX
b) Nabe abgenutzt oder beschädigt XX
5.2.2. Rädera) Bruch oder defekte Schweißung  X
b) Felgenringe unsachgemäß montiert XX
c) Rad stark verbogen oder abgenutzt XX
d) Radgröße oder -typ nicht vorschriftsgemäß a), mit resultierender Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit X 
5.2.3. Reifena) Reifengröße, Tragfähigkeit, Genehmigungszeichen oder Geschwindigkeitsklasse nicht vorschriftsgemäß a), mit resultierender Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit XX
b) Reifen unterschiedlicher Größe auf derselben Achse oder an Zwillingsrädern X 
c) Reifenunterschiedlicher Bauart (Radial-/Diagonalreifen) auf derselben Achse X 
d) Reifen schwer beschädigt oder eingeschnitten XX
e) Profiltiefe der Reifen nicht vorschriftsgemäß a) XX
f) Reifen scheuern an anderen BauteilenXX 
g) Nachgeschnittene Reifen nicht vorschriftsgemäß a) XX
h) Luftdrucküberwachungssystem defekt oder offensichtlich unwirksamXX 
5.3. Aufhängung   
5.3.1. Federn und Stabilisatorena) Federn sind unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt XX
b) Federbauteil beschädigt oder gebrochen XX
c) Feder fehlt XX
d) Unsachgemäße Reparatur oder Änderung XX
5.3.2. Stoßdämpfera) Stoßdämpfer unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigtXX 
b) Stoßdämpfer beschädigt und wesentliche Leckage oder Funktionsstörung X 
5.3.2.1. Wirksamkeitstest der Dämpfung (X) b)a) Erheblicher Unterschied zwischen links und rechts X 
b) Mindestwerte nicht erreicht X 
5.3.3. Drehstäbe, Führungslenker, Dreiecklenker und Aufhängungsarmea) Bauteil unsicher am Fahrgestell oder an der Achse befestigt XX
b) Bauteil beschädigt, gebrochen oder übermäßig korrodiert XX
c) Unsachgemäße Reparatur oder Änderung XX
5.3.4. Aufhängungsgelenkea) Achsschenkelbolzen und/oder -buchsen oder Aufhängungsgelenke übermäßig abgenutzt XX
b) Staubabdichtung fehlt oder ist schwer beschädigtXX 
5.3.5. Luftfederunga) System funktioniert nicht  X
b) Ein Bauteil ist derart beschädigt, verändert oder schadhaft, dass dadurch die Funktion des Systems beeinträchtigt würde XX
c) Hörbare Systemleckage X 
6. Fahrgestell und daran befestigte Teile
6.1. Fahrgestell oder Fahrgestellrahmen und daran befestigte Teile   
6.1.1. Allgemeiner Zustanda) Längs- oder Querträger des Rahmens gebrochen oder verformt XX
b) Verstärkungsplatten oder Befestigungen unsicher XX
c) Übermäßig korrodiert, dadurch Stabilität des Aufbaus beeinträchtigt XX
6.1.2. Abgasführungen und Schalldämpfera) Auspuffanlage unsicher oder undicht X 
b) Rauchgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein XX
6.1.3. Kraftstofftank und Krafstoffleitungen (einschl. Heizungskraftstofftank und Leitungen)a) Tank oder Leitungen unsicher XX
b) Kraftstoffaustritt oder fehlender oder undichter Tankdeckel XX
c) Leitungen beschädigt oder durchgescheuertXX 
d) Kraftstoffabsperrventil (falls vorgeschrieben) funktioniert nicht einwandfrei X 
e) Brandgefahr aufgrund von:
  • Kraftstoffaustritt
  • mangelhaft abgeschirmtem Kraftstofftank oder Auspuff
  • Zustand des Motorraums
 XX
f) LPG/CNG- oder Wasserstoffsystem nicht vorschriftsgemäß a) XX
6.1.4. Stoßstangen, seitlicher und hinterer Unterfahrschutza) Locker oder beschädigt, dadurch Verletzungsgefahr bei Berührung oder Kontakt XX
b) Einrichtung offensichtlich nicht vorschriftsgemäß a)XX 
6.1.5. Reserveradhalter (falls montiert)a) Reserveradhalter nicht in einwandfreiem ZustandX  
b) Reserveradhalter gebrochen oder unsicher X 
c) Reserverad unsicher am Halter befestigt und kann herunterfallen XX
6.1.6. Anhängevorrichtung und Zugeinrichtungena) Bauteil beschädigt, defekt oder gerissen XX
b) Bauteil übermäßig abgenutzt XX
c) Befestigung schadhaft XX
d) Sicherheitsvorrichtung fehlt oder funktioniert nicht einwandfrei X 
e) Anzeige funktioniert nicht X 
f) Kennzeichen oder Leuchte blockiert (wenn nicht in Betrieb)XX 
g) Unsachgemäße Reparatur oder Änderung XX
6.1.7. Getriebea) Sicherungsbolzen locker oder fehlen XX
b) Getriebewellenlager übermäßig abgenutzt XX
c) Antriebsgelenke übermäßig abgenutzt XX
d) Flexible Kupplung beschädigt XX
e) Welle beschädigt oder verbogen X 
f) Lagergehäuse gebrochen oder unsicher XX
g) Staubabdichtung fehlt oder ist schwer beschädigtXX 
h) Unzulässige Veränderung am Antriebssystem X 
6.1.8. MotorhalterungenHalterungen schadhaft, offensichtlich und schwer beschädigt, locker oder gebrochen XX
6.1.9. Motorleistunga) Unzulässige Veränderung der Betätigungseinrichtung X 
b) Unzulässige Veränderung des Motors X 
6.2. Führerhaus und Karosserie   
6.2.1. Zustanda) Blende oder Bauteil locker oder beschädigt, da- durch Verletzungsgefahr XX
b) Karosseriesäule unsicher XX
c) Eindringen von Motor- oder Rauchgasen XX
d) Unsachgemäße Reparatur oder Änderung XX
6.2.2. Befestigunga) Karosserie oder Fahrerhaus unsicher XX
b) Karosserie/Fahrerhaus sitzt offensichtlich nicht korrekt ausgerichtet auf dem Fahrgestell X 
c) Befestigung der Karosserie/des Fahrerhauses am Fahrgestell oder Querträger unsicher oder fehlt XX
d) Befestigungspunkte auf selbsttragender Karosserie übermäßig korrodiert XX
6.2.3. Türen und Türanschlägea) Tür öffnet oder schließt nicht einwandfrei X 
b) Tür kann sich versehentlich öffnen oder bleibt nicht geschlossen XX
c) Türe, Scharniere, Anschläge oder Säule fehlen, sind locker oder schadhaftXX 
6.2.4. BodenBoden unsicher oder schwer beschädigt XX
6.2.5. Fahrersitza) Sitz locker oder Sitzstruktur defekt XX
b) Einstellmechanismus funktioniert nicht einwandfrei XX
6.2.6. Andere Sitzea) Sitze defekt oder unsicherXX 
b) Montage der Sitze nicht vorschriftsgemäß a)XX 
6.2.7. BetätigungseinrichtungenEine für den sicheren Betrieb des Fahrzeugs erforderliche Betätigungseinrichtung funktioniert nicht einwandfrei XX
6.2.8. Trittstufen/Einstiega) Stufe oder Stufenabsatz unsicherXX 
b) Zustand von Stufe oder Stufenabsatz birgt Verletzungsgefahr für Nutzer X 
6.2.9. Andere interne und externe Zubehörteile und Ausrüstungena) Befestigung anderer Zubehörteile oder Ausrüstungen defekt X 
b) Andere Zubehörteile oder Ausrüstungen nicht vorschriftsgemäß a)XX 
c) Hydraulische Einrichtung undichtXX 
6.2.10. Kotflügel, Schmutzfänger, Spritzschutza) Fehlen, sind locker oder schwer korrodiertXX 
b) Ungenügender Abstand zum RadXX 
c) Nicht vorschriftsgemäß a)XX 
7. Sonstige Ausstattungen
7.1. Sicherheitsgurte/Gurtschlösser und Rückhaltesysteme   
7.1.1. Montagesicherheit der Sicherheitsgurte/Gurtschlössera) Verankerungspunkte schwer beschädigt XX
b) Verankerung locker XX
7.1.2. Zustand der Sicherheitsgurte/Gurtschlössera) Vorgeschriebener Sicherheitsgurt fehlt oder ist nicht montiert X 
b) Sicherheitsgurt beschädigtXX 
c) Sicherheitsgurt nicht vorschriftsgemäß a)XX 
d) Gurtschloss beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei X 
e) Sicherheitsgurtretraktor beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei X 
7.1.3. Kraftbegrenzer der SicherheitsgurteKraftbegrenzer fehlt oder ist offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignet X 
7.1.4. GurtstrafferGurtstraffer fehlt oder ist offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignet X 
7.1.5. Airbaga) Airbags fehlen oder sind offensichtlich nicht für das Fahrzeug geeignet X 
b) Airbag funktioniert offensichtlich nicht X 
7.1.6. Zusätzliche Rückhaltesysteme (SRS)SRS-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin X 
7.2. Feuerlöscher (X) b)a) Fehlen X 
b) Nicht vorschriftsgemäß a)XX 
7.3. Schlösser und Diebstahlsicherungena) Diebstahlsicherung funktioniert nicht, verhindert nicht das Anfahren des FahrzeugsX  
b) Defekt oder sperrt bzw. blockiert unabsichtlich XX
7.4. Warndreieck (falls vorgeschrieben) (X) b)a) SichtprüfungX  
b) Nicht vorschriftsgemäß a)X  
7.5. Verbandskasten(falls vorgeschrieben) (X) b)Fehlt, unvollständig oder nicht vorschriftsgemäß a)X  
7.6. Unterlegkeil(e) für Räder (falls vorgeschrieben) (X) b)Fehlen oder sind nicht in gutem ZustandXX 
7.7. Akustische Warnvorrichtunga) Funktioniert nichtXX 
b) Betätigungseinrichtung unsicherX  
c) Nicht vorschriftsgemäß a)XX 
7.8. Geschwindigkeitsmessera) Nicht vorschriftsgemäß a) eingebautXX 
b) Funktioniert nichtXX 
c) Keine BeleuchtungXX 
7.9. Fahrtenschreiber(falls eingebaut/vorgeschrieben)a) Nicht vorschriftsgemäß a) eingebautXX 
b) Funktioniert nicht X 
c) Verplombung schadhaft oder fehlt X 
d) Kalibrierungsplakette fehlt, ist unleserlich oder veraltet X 
e) Unbefugter Eingriff oder Manipulation offen- sichtlich X 
f) Größe der Reifen entspricht nicht den Kalibrierungsparametern X 
7.10. Geschwindigkeitsbegrenzer (falls eingebaut/vorgeschrieben)a) Nicht vorschriftsgemäß a) eingebautXX 
b) Funktioniert offensichtlich nicht X 
c) Abregelgeschwindigkeit falsch eingestellt (falls geprüft) X 
d) Verplombung schadhaft oder fehlt X 
e) Kalibrierungsplakette fehlt, ist unleserlich oder abgelaufen X 
f) Größe der Reifen entspricht nicht den Kalibrierungsparametern X 
7.11. Kilometerzähler (falls vorhanden) (X) b)a) Offensichtlich manipuliert (Betrug)XX 
b) Funktioniert offensichtlich nichtXX 
7.12. Fahrdynamikregelung (Electronic Stability Control, ESC) (falls eingebaut/vorgeschrieben)a) Raddrehzahlsensoren fehlen oder sind schadhaft X 
b) Kabel beschädigt X 
c) Andere Bauteile fehlen oder sind beschädigt X 
d) Schalter beschädigt oder funktioniert nicht einwandfrei X 
e) ESC-Störungsanzeige (MIL) weist auf Fehler im System hin X 

 

PositionMängelLeitlinien zur Mängelbewertung
  GerMErMGefM
8. Umweltbelastung
8.1. Lärm   
8.1.1. Lärmschutzsystema) Lärmpegel übersteigt den in den Vorschriften a) erlaubten Wert X 
b) Ein Bauteil des Lärmschutzsystems ist locker, kann abfallen, ist beschädigt, unsachgemäß montiert, fehlt oder wurde offensichtlich derart geändert, dass der Lärmpegel beeinträchtigt wird XX
8.2. Abgasemissionen   
8.2.1. Emissionen von Benzinmotoren   
8.2.1.1. Abgasnachbehandlungssystema) Das vom Hersteller eingebaute Abgasnachbehandlungssystem fehlt, wurde verändert oder ist offensichtlich defektXX 
b) Leckagen, die Emissionsmessungen beeinträchtigen X 
8.2.1.2. Abgasea) Abgasemissionen überschreiten die spezifischen Werte nach Herstellerangabe X 
b) Oder, falls hierzu keine Angaben vorliegen, die CO-Emissionen überschreiten
  1. bei Fahrzeugen ohne modernes Abgasnachbehandlungssystem
    • 4,5 %, oder
    • 3,5 %

    je nach Datum der Erstzulassung oder Erstinbetriebnahme gemäß den einschlägigen Vorschriften a)

  2. bei Fahrzeugen mit modernem Abgasnachbehandlungssystem
    • bei Leerlauf des Motors: 0,5 %
    • bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: 0,3 % oder
    • bei Leerlauf des Motors: 0,3 % 6)
    • bei erhöhter Leerlaufdrehzahl: 0,2 %

je nach Datum der Erstzulassung oder Erstinbetriebnahme gemäß den einschlägigen Vorschriften a)

 X 
c) Lambda außerhalb des Bereichs 1 ± 0,03 oder nicht in Übereinstimmung mit Herstellerangaben X 
d) Bordeigenes Diagnosesystem zeigt erhebliche Störung an X 
8.2.2. Emissionen von Dieselmotoren   
8.2.2.1. Abgasnachbehandlungssystema) Das vom Hersteller eingebaute Abgasnachbehandlungssystem fehlt oder ist offensichtlich defektXX 
b) Leckagen, die Emissionsmessungen beeinträchtigen X 
8.2.2.2. Abgastrübung

Fahrzeuge, die vor 1. Januar 1980 zu- gelassen oder in Betrieb genommen wurden, sind von dieser Vorschrift aus- genommen.

a) Bei Fahrzeugen, die nach dem in den einschlägigen Vorschriften a) genannten Datum erstmals zugelassen oder in Betrieb genommen wurden: Abgastrübung übersteigt das auf dem Herstellerschild am Fahrzeug angegebene Maß X 
b) Sofern diese Information nicht verfügbar ist oder die einschlägigen Vorschriften a) die Verwendung von Referenzwerten nicht erlauben: Saugmotoren: 2,5 m -1
Turbomotoren: 3,0 m -1
bzw. bei in den einschlägigen Vorschriften a) definierten oder nach dem darin genannten Datum erstmals zugelassenen oder in Betrieb genommenen Fahrzeugen: 1,5 m -1 7)
 X 
8.3. Unterdrückung elektromagnetischer Interferenzen   
Funkentstörung (X) b)Nichteinhaltung einer Bestimmung der Vorschriften a)X  
8.4. Andere umweltrelevante Positionen   
8.4.1. FlüssigkeitsverlustJeglicher übermäßige Flüssigkeitsaustritt mit möglicher Umweltschädigung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer XX
9. Zusätzliche Prüfungen bei Fahrzeugen zur Beförderung von Fahrgästen (M2 und M3)
9.1. Türen   
9.1.1. Einstiegs- und Ausstiegstürena) Mangelhafte Funktion X 
b) Zustand schadhaftXX 
c) Notsteuerung defekt X 
d) Fernbedienung der Türen oder Warnvorrichtungen fehlerhaft. X 
e) Nicht vorschriftsgemäß a)XX 
9.1.2. Notausstiegea) Mangelhafte Funktion X 
b) Notausstiegsschilder fehlen oder sind unleserlichXX 
c) Hammer zum Einschlagen der Scheiben fehlt X 
d) Nicht vorschriftsgemäß a)XX 
9.2. Antibeschlag- und -entfrostungssystem (X) b)a) Mangelhafte FunktionXX 
b) Schadstoff- oder Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein XX
c) Entfrostungssystem (fallsvorgeschrieben) schadhaft X 
9.3. Lüftung und Heizung (X) b)a) Mangelhafte FunktionXX 
b) Schadstoff- oder Abgase dringen in Fahrer- oder Fahrgastzelle ein XX
9.4. Sitze   
9.4.1. Fahrgastsitze(einschließlich Sitze für Begleitpersonal)a) Sitze defekt oder unsicherXX 
b) Klappsitze (falls zulässig) funktionieren nicht automatischXX 
c) Nicht vorschriftsgemäß a)XX 
9.4.2. Fahrersitz (zusätzliche Anforderungen)a) Sonderausstattung wie Sonnenschutz oder Blendschutzeinrichtung schadhaftXX 
b) Fahrerschutzvorrichtung unsicher oder nicht vorschriftsgemäß a)XX 
9.5. Innenbeleuchtung und Wegmarkierungen (X) b)Einrichtung schadhaft oder nicht vorschriftsgemäß a)XX 
9.6. Gänge, Stehplätzea) Boden unsicher XX
b) Haltestangen oder Festhaltegriffe schadhaftXX 
c) Nicht vorschriftsgemäß a)XX 
9.7. Treppen und Stufena) Zustand schadhaft oder beschädigtXXX
b) Einziehbare Stufen funktionieren nicht einwandfrei X 
c) Nicht vorschriftsgemäß a)XX 
9.8. Fahrgastkommunikationssystem (X) b)System defektXX 
9.9. Hinweistafeln (X) b)a) Hinweistafel fehlt, ist fehlerhaft oder unleserlichX  
b) Nicht vorschriftsgemäß a)XX 
9.10. Vorschriften für die Beförderung von Kindern (X) b)   
9.10.1. TürenTürenschutz für diese Beförderungsart nicht vorschriftsgemäß a)XX 
9.10.2. Signaleinrichtungen und SonderausstattungSignaleinrichtung oder Sonderausstattung fehlt oder nicht vorschriftsgemäß a)XX 
9.11. Vorschriften für die Beförderung von Personen mit Behinderungen (X) b)   
9.11.1. Türen, Rampen und Hebeeinrichtunga) Mangelhafte FunktionXX 
b) Zustand schadhaftXX 
c) Steuerung(en) defektXX 
d) Warnvorrichtung(en) defektXX 
e) Nicht vorschriftsgemäß a)XX 
9.11.2. Rollstuhlhalterungena) Mangelhafte FunktionXX 
b) Zustand schadhaftXX 
c) Steuerung(en) defektXX 
d) Nicht vorschriftsgemäß a)XX 
9.11.3. Signaleinrichtungen und SonderausstattungSignaleinrichtung oder Sonderausstattung fehlt oder nicht vorschriftsgemäß a)XX 
9.12. Sonstige Sonderausstattungen (X) b)   
9.12.1. Einrichtungen für Nahrungszubereitunga) Einrichtung nicht vorschriftsgemäß a)XX 
b) Einrichtung derart beschädigt, dass Benutzung gefährlich wäre X 
9.12.2. Sanitäre EinrichtungenEinrichtung nicht vorschriftsgemäß a)XX 
9.12.3. Andere Einrichtungen (z.B. audiovisuelle Systeme)Nicht vorschriftsgemäß a)XX 

1) Unsachgemäße Reparatur oder Änderung bezeichnet eine Reparatur oder Änderung, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder negative Umweltauswirkungen hat.

2) 48 % für Fahrzeuge ohne ABS oder deren Typgenehmigung vor dem 1. Oktober 1991 erteilt wurde.

3) 45 % für Fahrzeuge, die nach 1988 oder ab dem Anwendungsdatum gemäß den Vorschriften zugelassen wurden, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.

4) 43 % für Sattelanhänger und Deichselanhänger, die nach 1988 oder ab dem Anwendungsdatum gemäß den Vorschriften zugelassen wurden, je nachdem, welcher Zeitpunkt der spätere ist.

5) 2,2 m/s2 für Fahrzeuge der Klassen N1, N2 und N3.

6) Fahrzeuge, deren Typgenehmigung entsprechend den Grenzwerten in Zeile A oder B der Tabelle in Anhang I Abschnitt 5.3.1.4 der Richtlinie 70/220/EWG des Rates (ABl. Nr. L 76 vom 06.04.1970 S. 1) erteilt wurde oder die nach dem 1. Juli 2002 erstmals zugelassen oder in Betrieb genommen wurden.

7) Fahrzeuge, deren Typgenehmigung entsprechend den Grenzwerten in Zeile B der Tabelle in Anhang I Abschnitt 5.3.1.4 der Richtlinie 70/220/EWG bzw. in Zeile B1, B2 oder C der Tabelle in Anhang I Abschnitt 6.2.1 der Richtlinie 88/77/EWG des Rates (ABl. Nr. L 36 vom 09.02.1988 S. 33) erteilt wurde oder die nach dem 1. Juli 2008 erstmals zugelassen oder in Betrieb genommen wurden.

Hinweise:

a) "Vorschriften" bzw. "vorschriftsgemäß" bezieht sich auf die Typgenehmigungsvorschriften zum Zeitpunkt der Genehmigung, Erstzulassung oder Erstinbetriebnahme sowie auf Nachrüstbestimmungen oder nationale Vorschriften des Zulassungsstaats.

b) "(X)": Weist auf Positionen hin, die den Zustand des Fahrzeugs und dessen Gebrauchsfähigkeit im Straßenverkehr anbelangen, für die regelmäßige Fahrzeugüberwachung jedoch nicht als wesentlich erachtet werden.

c) "(XX)": Dieser Mangel ist nur relevant, wenn eine Überprüfung nach den nationalen Rechtsvorschriften erforderlich ist.

______
1 ) ABl. Nr. L 141 vom 06.06.2009 S. 12.

2) Autofore-Studie "Study on the Future Options for Roadworthiness Enforcement in the European Union" (Studie über künftige Möglichkeiten für die Durchführung der technischen Überwachung in der Europäischen Union), http://ec.europa.eu/transport/roadsafety/ publications/projectßles/autofore_en.htm

3) IDELSY-Studie "Initiative for Diagnosis of Electronic Systems in Motor Vehicles for PTI" (Initiative zur Diagnose von elektronischen Systemen in Kraftfahrzeugen bei der regelmäßigen technischen Überprüfung), http://ec.europa.eu/transport/roadsafety/publications/ projectßles/idelsy_en.htm

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