Regelwerk, EU chronologisch, EU 2011
VO (EU) 142/2011
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Kapitel I
Allgemeine Vorschriften
Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich
Artikel 2 Definitionen
Artikel 3 Endpunkt in der Produktionskette für bestimmte Folgeprodukte
Artikel 4 Schwere übertragbare Krankheiten
Kapitel II
Beseitigung und Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte
Artikel 5 Beschränkungen für die Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte
Artikel 6 Beseitigung durch Abfallverbrennung, Beseitigung oder Verwertung durch Mitverbrennung und Verwendung als Brennstoff
Artikel 8 Anforderungen an Verarbeitungsbetriebe und andere Betriebe
Artikel 9 Anforderungen an Verarbeitungsbetriebe und andere Betriebe bezüglich Hygiene und Verarbeitung
Artikel 10 Anforderungen an die Umwandlung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in Biogas und Kompost
Kapitel III
Ausnahmen von einigen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009
Artikel 11 Sondervorschriften für Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke
Artikel 12 Sondervorschriften für Handelsmuster und Ausstellungsstücke
Artikel 13 Besondere Vorschriften für die Verfütterung
Artikel 14 Fütterung bestimmter Arten an und außerhalb von Fütterungsplätzen und in Zoos
Artikel 15 Sondervorschriften für Sammlung und Beseitigung
Kapitel IV
Genehmigung alternativer Methoden
Artikel 16 Standardformat für Anträge auf Genehmigung alternativer Methoden
Kapitel V
Sammlung, Transport, Identifizierung und Rückverfolgbarkeit
Artikel 17 Anforderungen an Handelspapiere und Veterinärbescheinigungen, Identifizierung, Sammlung und Transport tierischer Nebenprodukte und Rückverfolgbarkeit
Kapitel VI
Registrierung und Zulassung von Betrieben und Anlagen
Artikel 18 Anforderungen an die Zulassung eines bzw. einer oder mehrer Betriebe oder Anlagen für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten auf demselben Betriebsgelände
Artikel 19 Anforderungen an bestimmte für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten zugelassene Betriebe und Anlagen
Artikel 20 Anforderungen an bestimmte für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten registrierte Betriebe und Anlagen
Artikel 20a Listen der Betriebe, Anlagen und Unternehmer in den Mitgliedstaaten
Kapitel VII
Inverkehrbringen
Artikel 21 Verarbeitung und Inverkehrbringen tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte zur Verfütterung an Nutztiere außer Pelztieren
Artikel 22 Inverkehrbringen und Verwendung von organischen Düngemitteln und Bodenverbesserungsmitteln
Artikel 23 Zwischenprodukte
Artikel 24 Heimtierfutter und andere Folgeprodukte
Kapitel VIII
Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr
Artikel 25 Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte
Artikel 26 Inverkehrbringen, auch durch Einfuhr, und Ausfuhr bestimmten Materials der Kategorie 1
Artikel 27 Einfuhr und Durchfuhr von Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke
Artikel 28 Einfuhr und Durchfuhr von Handelsmustern und Ausstellungsstücken
Artikel 29 Spezifische Anforderungen an das Verbringen tierischer Nebenprodukte zwischen Gebieten der Russischen Förderation
Artikel 29a Spezifische Anforderungen für die Durchfuhr durch die Europäische Union von tierischen Nebenprodukten, die aus Kroatien, Bosnien und Herzegowina stammen und für Drittländer bestimmt sind
Artikel 30 Liste von Betrieben und Anlagen in Drittländern
Artikel 31 Muster für Veterinärbescheinigungen und Erklärungen für Einfuhr und Durchfuhr
Kapitel IX
Amtliche Kontrollen
Artikel 32 Amtliche Kontrollen
Artikel 33 Wiederzulassung von Anlagen und Betrieben nach Erteilung einer befristeten Zulassung
Kapitel X
Schlussbestimmungen
Artikel 34 Beschränkungen für das Inverkehrbringen bestimmter tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte aus Gründen des Schutzes der Gesundheit von Mensch und Tier
Artikel 35 Aufhebung
Artikel 36 Übergangsmaßnahmen
Anhang I Begriffsbestimmungen gemäss Artikel 2
Anhang II Beschränkungen für die Verwendung tierischer Nebenprodukte
Kapitel I
Rückführung innerhalb derselben Tierart bei Pelztieren
Kapitel II
Fütterung von Nutztieren mit Grünfutter
Anhang III Beseitigung, Verwertung und Verwendung als Brennstoff
Kapitel I
Allgemeine Anforderungen an Abfallverbrennung und Mitverbrennung
Abschnitt 1
Allgemeine Bedingungen
Abschnitt 2
Betriebsbedingungen
Abschnitt 3
Abfallverbrennungs- und Mitverbrennungsrückstände
Abschnitt 4
Messung von Temperatur und anderen Parametern
Abschnitt 5
Nicht normaler Betrieb
Kapitel II
Abfallverbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen mit hoher Kapazität
Abschnitt 1
Besondere Betriebsbedingungen
Abschnitt 2
Ableitung von Wasser
Kapitel III
Abfallverbrennungs- und Mitverbrennungsanlagen mit geringer Kapazität
Kapitel IV
Allgemeine Anforderungen an die Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff
Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen an die Verwendung tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte als Brennstoff
Abschnitt 2
Bedingungen für den Betrieb von Verbrennungsanlagen
Abschnitt 3
Verbrennungsrückstände
Abschnitt 4
Betriebsausfall oder anormale Betriebsbedingungen
Kapitel V
Arten von Anlagen und Brennstoffen, die zur Verbrennung genutzt werden dürfen, und besondere Anforderungen für bestimmte Anlagenarten
A. Stationäre Verbrennungsmotoren
B. Verbrennungsanlagen in landwirtschaftlichen Betrieben, in denen Geflügelgülle als Brennstoff verwendet wird
C. Verbrennungsanlagen, in denen Gülle von Nutztieren - außer unter Buchstabe B genannte Geflügelgülle - als Brennstoff verwendet wird
D. Verbrennungsanlagen, in denen Fleisch- und Knochenmehl als Brennstoff verwendet wird
Anhang IV Verarbeitung
Kapitel I
Anforderungen an Verarbeitungsbetriebe und bestimmte andere Anlagen und Betriebe
Abschnitt 1
Allgemeine Bedingungen
Abschnitt 2
Abwasserbehandlung
Kapitel II
Anforderungen an Hygiene und Verarbeitung
Abschnitt 1
Allgemeine Hygieneanforderungen
Abschnitt 2
Allgemeine Verarbeitungsanforderungen
Abschnitt 3
Verarbeitungsmethoden für Material der Kategorien 1 und 2
Abschnitt 4
Verarbeitung von Material der Kategorie 3
Kapitel III
Standardverarbeitungsmethoden
Kapitel IV
Alternative Verarbeitungsmethoden
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2
Verarbeitungsstandards
Abschnitt 3
Beseitigung und Verwendung von Folgeprodukten
Anhang V Umwandlung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in Biogas, Kompostierung
Kapitel I
Anforderungen an Anlagen
Abschnitt 1
Biogasanlagen
Abschnitt 2
Kompostieranlagen
Kapitel II
Hygieneanforderungen an Biogas- und Kompostieranlagen
Kapitel III
Umwandlungsparameter
Abschnitt 1
Standard-Umwandlungsparameter
Abschnitt 2
Alternative Umwandlungsparameter für Biogas- und Kompostieranlagen
Abschnitt 3
Normen für Fermentationsrückstände und Kompost
Anhang VI Sondervorschriften für Forschung, Fütterung, Sammlung und Beseitigung
Kapitel I
Sondervorschriften für Proben für die Forschung und für andere Zwecke
Abschnitt 1
Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke
Abschnitt 2
Handelsmuster und Ausstellungsstücke
Kapitel II
Sondervorschriften für die Fütterung
Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen
Abschnitt 2
Fütterung bestimmter Tierarten an Fütterungsplätzen
Abschnitt 3
Fütterung von Wildtieren außerhalb von Fütterungsplätzen
Abschnitt 4
Fütterung von Zootieren mit Material der Kategorie 1
Kapitel III
Sondervorschriften für Sammlung und Beseitigung
Abschnitt 1
Sondervorschriften für die Beseitigung tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 2
Verbrennen und Vergraben tierischer Nebenprodukte in entlegenen Gebieten
Abschnitt 3
Verbrennen und Vergraben von Bienen und Imkerei-Nebenprodukten
Kapitel IV
Beseitigung auf anderem Wege
Anhang VII Standardformat für Anträge auf Zulassung alternativer Methoden
Kapitel I
Sprachenregelung
Kapitel II
Inhalt der Anträge
Anhang VIII Sammlung, Beförderung und Rückverfolgbarkeit
Kapitel I
Sammlung und Beförderung
Abschnitt 1
Fahrzeuge und Behälter
Abschnitt 2
Temperaturbedingungen
Abschnitt 3
Ausnahmeregelung für die Sammlung und die Beförderung von Material der Kategorie 3, das Milch, Erzeugnisse auf Milchbasis und aus Milch gewonnene Erzeugnisse umfasst
Abschnitt 4
Ausnahmeregelung für die Sammlung und die Beförderung von Gülle
Kapitel II
Identifizierung
Kapitel III
Handelspapiere und Veterinärbescheinigungen
Kapitel IV
Aufzeichnungen
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2
Zusätzliche Anforderungen im Fall einer Verwendung für besondere Fütterungszwecke
Abschnitt 3
Anforderungen hinsichtlich bestimmter Pelztiere
Abschnitt 4
Anforderungen an das Ausbringen bestimmter organischer Düngemittel und bestimmter Bodenverbesserungsmittel auf landwirtschaftliche Flächen
Abschnitt 5
Anforderungen an tierische Nebenprodukte aus Wassertieren und an die Fütterung von Fischen Verarbeitungsanlagen, die Fischmehl oder andere Futtermittel aus Wassertieren herstellen, führen Aufzeichnungen über
Abschnitt 6
Anforderungen an das Verbrennen und Vergraben tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 7
Anforderungen an Fotogelatine
Kapitel V
Kennzeichnung bestimmter Folgeprodukte
Kapitel VI
Transport toter Heimtiere
Kapitel VII
Transport von Fischölen und Fischmehlen, aus denen Futtermittel hergestellt werden sollen, in eine Entgiftungsanlage
Anhang IX Anforderungen an bestimmte zugelassene und registrierte Betriebe und Anlagen
Kapitel I
Herstellung von Heimtierfutter
Kapitel II
Behandlung tierischer Nebenprodukte nach ihrer Sammlung
Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen
Abschnitt 2
Hygienevorschriften
Abschnitt 3
Verarbeitungsnormen für die Entseuchung/Pasteurisierung
Kapitel III
Anforderungen an die Lagerung von Folgeprodukten
Abschnitt 1
Allgemeine Anforderungen
Abschnitt 2
Spezielle Anforderungen an die Lagerung von bestimmter Milch, bestimmten Erzeugnissen auf Milchbasis und bestimmten aus Milch gewonnenen Erzeugnissen
Kapitel IV
Registrierte Betreiber
Kapitel V Einschlussmethoden
Abschnitt 1
Allgemeine Bestimmungen
Abschnitt 2
Methodik
Anhang X Futtermittel-Ausgangserzeugnisse
Kapitel I
Allgemeine Anforderungen an die Verarbeitung und das Inverkehrbringen
Kapitel II
Spezielle Anforderungen an verarbeitetes tierisches Protein und andere Folgeprodukte
Abschnitt 1
Spezielle Anforderungen an verarbeitetes tierisches Protein
Abschnitt 2
Spezielle Anforderungen an Blutprodukte
Abschnitt 3
Spezielle Anforderungen an ausgeschmolzene Fette, Fischöl und Fettderivate aus Material der Kategorie 3 A.
Abschnitt 4
Spezielle Anforderungen an Milch, Kolostrum und bestimmte andere aus Milch oder Kolostrum gewonnene Erzeugnisse
Teil I
Allgemeine Anforderungen
Teil II
Ausnahmeregelung für das Inverkehrbringen von Milch, die nach nationalen Normenverarbeitet wurde
Teil III
Spezielle Anforderungen an Zentrifugen - oder Separatorenschlamm
Abschnitt 5
Spezielle Anforderungen an Gelatine und hydrolysiertes Protein
Abschnitt 6
Spezielle Anforderungen an Dicalciumphosphat
Abschnitt 7
Spezielle Anforderungen an Tricalciumphosphat
Abschnitt 8
Spezielle Anforderungen an Kollagen
Abschnitt 9
Spezielle Anforderungen an Eiprodukte
Abschnitt 10
Spezielle Anforderungen an bestimmtes Material der Kategorie 3
Kapitel III
Anforderungen an bestimmtes Fischfutter und bestimmte Fischköder
Anhang XI Organische Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel
Kapitel I
Anforderungen an unverarbeitete Gülle, verarbeitete Gülle und aus dieser gewonnene Folgeprodukte
Abschnitt 1
Unverarbeitete Gülle
Abschnitt 2
Guano von Fledermäusen, Insektenkot, verarbeitete Gülle und Folgeprodukte aus verarbeiteter Gülle
Kapitel II
Anforderungen an bestimmte organische Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel
Abschnitt 1
Herstellungsbedingungen
Abschnitt 2
Lagerung und Beförderung
Abschnitt 3
Anforderungen an die Zulassung von Betrieben oder Anlagen
Anhang XII Zwischenprodukte
Anhang XIII Heimtierfutter und bestimmte andere Folgeprodukte
Kapitel I
Allgemeine Anforderungen
Kapitel II
Spezielle Anforderungen an Heimtierfutter, einschließlich Kauspielzeug
Kapitel III
Spezielle Anforderungen an geschmacksverstärkende Fleischextrakte zur Herstellung von Heimtierfutter
Kapitel IV
Spezielle Anforderungen an Blut und Blutprodukte von Equiden
Kapitel V
Spezielle Anforderungen an Häute und Felle von Huftieren und daraus gewonnene Folgeprodukte
Kapitel VI
Spezielle Anforderungen an Jagdtrophäen und andere Tierpräparate
Kapitel VII
Spezielle Anforderungen an Wolle, Haare, Schweinsborsten, Federn, Federteile und Daunen
Kapitel VIII
Spezielle Anforderungen an Pelze
Kapitel IX
Spezielle Anforderungen an Imkerei-Nebenerzeugnisse
Kapitel X
Spezielle Anforderungen an ausgeschmolzene Fette aus Material der Kategorien 1 oder 2 für die Fettverarbeitung
Kapitel XI
Spezielle Anforderungen an Fettderivate
Kapitel XII
Spezielle Anforderungen an Hörner und Hornprodukte (außer Hornmehl) sowie Hufe und Hufprodukte (außer Hufmehl), die zur Herstellung von organischen Düngemitteln oder Bodenverbesserungsmitteln bestimmt sind
Kapitel XIII
Spezifische Anforderungen an Fischöl zur Herstellung von Arzneimitteln
Anhang XIV Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr
Kapitel I
Spezielle Anforderungen an die Einfuhr in die und die Durchfuhr durch die Union von Material der Kategorie 3 und von Folgeprodukten zur Verwendung in der Futtermittelkette ausser als Heimtierfutter oder als Futter für Pelztiere
Abschnitt 2
Einfuhr von verarbeitetem tierischem Protein einschließlich Mischungen und Produkten außer Heimtierfutter, das solches Protein enthält, mit Ausnahme von Mischfuttermitteln gemäß Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe h der Verordnung (EG) Nr. 767/2009.
Abschnitt 3
Einfuhr von ausgeschmolzenen Fetten
Abschnitt 4
Einfuhr von Milch, Erzeugnissen auf Milchbasis, aus Milch gewonnenen Erzeugnissen, Kolostrum und Kolostrumerzeugnissen
Abschnitt 5
Einfuhr von Blutprodukten zur Verfütterung an Nutztiere
Kapitel II
Spezielle Anforderungen an die Einfuhr in die und die Durchfuhr durch die Union von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten zur Verwendung ausserhalb der Futtermittelkette für Nutztiere ausser Pelztieren
Abschnitt 1
Spezielle Anforderungen
Abschnitt 2
Einfuhr von Blut und Blutprodukten, außer von Equiden, zur Herstellung von Folgeprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere
Abschnitt 3
Einfuhr von Blut und Blutprodukten von Equiden Für die Einfuhr von Blut und Blutprodukten von Equiden gelten folgende Anforderungen:
Abschnitt 4
Einfuhr von Häuten und Fellen von Huftieren
Abschnitt 5
Einfuhr von Jagdtrophäen und anderen Tierpräparaten
Abschnitt 6
Einfuhr von behandelten Federn, Federteilen und Daunen
Abschnitt 7
Einfuhr von Knochen und Knochenprodukten (außer Knochenmehl), Hörnern und Hornprodukten (außer Hornmehl) sowie Hufen und Hufprodukten (außer Hufmehl), die zu anderen Zwecken als zur Verwendung als Futtermittel-Ausgangserzeugnisse, organische Düngemittel oder Bodenverbesserungsmittel bestimmt sind
Abschnitt 8
Einfuhr tierischer Nebenprodukte zur Herstellung von Pelztierfutter, Heimtierfutter außer rohem Heimtierfutter und Folgeprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere
Abschnitt 9
Einfuhr ausgeschmolzener Fette für bestimmte Zwecke außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere
Abschnitt 10
Einfuhr von Fettderivaten
Abschnitt 11
Einfuhr von Fotogelatine
Tabelle 3 Einfuhr von Fotogelatine
Abschnitt 12
Einfuhr von Hörnern und Hornprodukten (außer Hornmehl) sowie Hufen und Hufprodukten (außer Hufmehl), die zur Herstellung von organischen Düngemitteln oder Bodenverbesserungsmitteln bestimmt sind
Kapitel III
Sondervorschriften für bestimmte Proben
Abschnitt 1
Proben für Forschungs- und Diagnosezwecke
Abschnitt 2
Handelsmuster
Abschnitt 3
Ausstellungsstücke
Kapitel IV
Spezielle Anforderungen an bestimmte Verbringungen tierischer Nebenprodukte
Abschnitt 1
Einfuhr bestimmten Materials der Kategorie 1
Abschnitt 2
Einfuhr bestimmten Materials zu anderen Zwecken als zur Verfütterung an Nutz-Landtiere
Kapitel V
Vorschriften für die Ausfuhr bestimmter Folgeprodukte
Kapitel VI
Anforderungen an den Eingang von Sendungen von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten, die ihren Ursprung in der Union haben und in die Union zurückkehren, nachdem ihnen der Eingang in ein Drittland verwehrt wurde
Abschnitt 1
Unverpackte oder lose tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, die ihren Ursprung in der Union haben und in die Union zurückkehren, nachdem ihnen von einem Drittland bzw. Teil eines Drittlands, das bzw. der nicht in Anhang XIV aufgeführt ist, der Eingang verweigert wurde
Abschnitt 2
Unverpackte oder lose tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, die ihren Ursprung in der Union haben und in die Union zurückkehren, nachdem ihnen von einem in Anhang XIV Drittland bzw. Teil eines Drittlands, das bzw. der in Anhang XIV aufgeführt ist, der Eingang verweigert wurde
Abschnitt 3
Verpackte tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, die ihren Ursprung in der Union haben und in die Union zurückkehren, nachdem ihnen der Eingang in ein Drittland verwehrt wurde
Anhang XV Muster-Veterinärbescheinigungen
Kapitel 1
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmtem verarbeitetem tierischem Protein, ausgenommen solches aus Nutzinsekten, einschließlich solches verarbeitetes tierisches Protein enthaltende Mischungen und Produkte, ausgenommen Heimtierfutter
Kapitel 1a
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmtem verarbeitetem tierischem Protein aus Nutzinsekten, einschließlich solches Protein enthaltende Mischungen und Produkte, ausgenommen Heimtierfutter
Kapitel 2(A)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von Milch, Erzeugnissen auf Milchbasis und aus Milch gewonnenen Erzeugnissen, die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt sind
Kapitel 2(B)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von Kolostrum und Kolostrumerzeugnissen von Rindern, das/die nicht zum menschlichen Verzehr bestimmt ist/sind
Kapitel 3(A)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von Heimtierfutter in Dosen
Kapitel 3(B)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von verarbeitetem Heimtierfutter, ausgenommen Heimtierfutter in Dosen
Kapitel 3(C)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von Kauspielzeug
Kapitel 3(D)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von rohem Heimtierfutter für den Direktverkauf oder von tierischen Nebenprodukten zur Verfütterung an Pelztiere
Kapitel 3(E)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von geschmacksverstärkenden Fleischextrakten zur Verwendung bei der Herstellung von Heimtierfutter
Kapitel 3(F)
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von tierischen Nebenprodukten 3 für die Herstellung von Heimtierfutter
Kapitel 4(A)
Veterinärbescheinigung für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von Blut und Blutprodukten von Equiden für Verwendungszwecke außerhalb der Futtermittelkette
Kapitel 4(B)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten Blutprodukten, die als Einzelfuttermittel verwendet werden könnten
Kapitel 4(C)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von unbehandelten Blutprodukten, ausgenommen von Equiden, zur Herstellung von Folgeprodukten für Verwendungszwecke außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere
Kapitel 4(D)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von behandelten Blutprodukten, ausgenommen von Equiden, zur Herstellung von Folgeprodukten für Verwendungszwecke außerhalb der Futtermittelkette für Nutztiere
Kapitel 5(A)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von frischen oder gekühlten Häuten und Fellen von Huftieren
Kapitel 5(B)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von behandelten Häuten und Fellen von Huftieren
Kapitel 5(C)
Amtliche Erklärung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch (1) die Europäische Union behandelter Häute und Felle von Wiederkäuern und Equiden, die vor der Einfuhr 21 Tage lang getrennt gehalten wurden oder mindestens 21 Tage ohne Unterbrechung befördert werden
Kapitel 6(A)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in und die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von behandelten Jagdtrophäen und anderen Präparaten von Feder- und Schalenwild, die ausschließlich aus Knochen, Hörnern, Hufen, Klauen, Geweihen, Zähnen, Häuten oder Fellen bestehen
Kapitel 6(B)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von aus ganzen Tierkörperteilen bestehenden unbehandelten Jagdtrophäen und anderen Präparaten von Feder- und Schalenwild
Kapitel 7(A)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in und die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von Schweinsborsten aus Drittländern oder Drittlandgebieten, in denen die afrikanische Schweinepest nicht vorkommt
Kapitel 7(B)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in und die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von Schweinsborsten aus Drittländern oder Drittlandgebieten, in denen die afrikanische Schweinepest vorkommt
Kapitel 8
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von tierischen Nebenprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette oder als Handelsmuster 2
Kapitel 9
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von tierischen Nebenprodukten zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette oder als Handelsmuster 2
Kapitel 10(A)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten ausgeschmolzenen Fetten, zur Verwendung als Einzelfuttermittel
Kapitel 10(B)
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten ausgeschmolzenen Fetten, für bestimmte Verwendungszwecke außerhalb der Futtermittelkette
Kapitel 11
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmter Gelatine/bestimmtem Kollagen zur Verwendung als Einzelfuttermittel oder für Verwendungszwecke außerhalb der Futtermittelkette
Kapitel 12
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmtem hydrolisiertem Protein, Dicalciumphosphat und Tricalciumphosphat zur Verwendung als Einzelfuttermittel oder für Verwendungszwecke außerhalb der Futtermittelkette
Kapitel 13
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in und die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von ausschließlich zur Verwendung in der Imkerei bestimmten Imkerei-Nebenprodukten
Kapitel 14(A)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten Fettderivaten, zur Verwendung außerhalb der Futtermittelkette
Kapitel 14(B)
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten Fettderivaten, zur Verwendung als Futtermittel oder außerhalb der Futtermittelkette
Kapitel 15
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmten Eiprodukten, die als Futtermittel-Ausgangserzeugnisse verwendet werden können
Kapitel 16
Mustererklärung
Kapitel 17
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in die oder die Durchfuhr durch (2) die Europäische Union von verarbeiteter Gülle, aus dieser gewonnenen Folgeprodukten und Guano von Fledermäusen
Kapitel 18
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in oder die Durchfuhr durch 2 die Europäische Union von Hörnern und Hornprodukten (außer Hornmehl) sowie Hufen und Hufprodukten (außer Hufmehl), die zur Herstellung organischer Düngemittel oder Bodenverbesserungsmittel bestimmt sind
Kapitel 19
Veterinärbescheinigung
für die Einfuhr in die Europäische Union von nicht zum menschlichen Verzehr bestimmter Gelatine zur Verwendung in der Fotoindustrie
Kapitel 20
Mustererklärung
Kapitel 21
Mustererklärung
Anhang XVI Amtliche Kontrollen
Kapitel I
Amtliche Kontrollen in Verarbeitungsbetrieben
Abschnitt 2
Validierungsverfahren
Kapitel II
Listen der registrierten und zugelassenen Anlagen, Betriebe und Unternehmer
Kapitel III
Besondere Vorschriften für amtliche Kontrollen
Abschnitt 1
Amtliche Kontrollen der Kennzeichnung von Folgeprodukten
Abschnitt 2
Amtliche Kontrollen in Verbrennungsanlagen mit niedriger Kapazität
Abschnitt 3
Amtliche Kontrollen in abgelegenen Gebieten
Abschnitt 4
Amtliche Kontrollen in registrierten Pelztierhaltungsbetrieben
Abschnitt 5
Amtliche Kontrollen von Sammelstellen
Abschnitt 6
Amtliche Kontrollen der Verfütterung von Material der Kategorie 1 an wildlebende Tiere und bestimmte Zootiere
Abschnitt 7
Amtliche Kontrollen der Ausbringung bestimmter organischer Düngemittel und Bodenverbesserungsmittel
Abschnitt 8
Amtliche Kontrollen zugelassener Fotobetriebe
Abschnitt 9
Amtliche Kontrollen bestimmter eingeführter ausgeschmolzener Fette
Abschnitt 10
Standardformat für Anträge auf bestimmte Genehmigungen im Handel innerhalb der Union
Abschnitt 11
Amtliche Kontrollen in Bezug auf Hydrolyse mit anschließender Beseitigung
Abschnitt 12
Amtliche Kontrollen in Bezug auf für die Verbrennung von tierischen Nebenprodukten zugelassene Anlagen