Regelwerk, EU 2014

VO (EU) 808/2014
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Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Inhalt von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums und nationalen Rahmenregelungen

Artikel 3 Annahme nationaler Rahmenregelungen

Artikel 4 Änderungen von Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums

Artikel 5 Änderung nationaler Rahmenregelungen

Artikel 6 Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen

Artikel 7 - gestrichen -

Artikel 8 Geschäftspläne

Artikel 9

Artikel 10 Standardannahme für zusätzliche Kosten und Einkommensverluste

Artikel 11 Kombination von Verpflichtungen und Kombination von Maßnahmen

Artikel 12 Nationales Netzwerk für den ländlichen Raum

Artikel 13 Information und Öffentlichkeitsarbeit (PR)

Artikel 14 Begleitungs- und Bewertungssystem

Artikel 15 Jährlicher Durchführungsbericht

Artikel 16 Bewertungsplan

Artikel 17 Inkrafttreten

Anhang I

Teil 1
Darstellung des Inhalts der Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums

1. Titel des Programms zur Entwicklung des ländlichen Raums

2. Mitgliedstaat oder Verwaltungsregion

3. Ex-ante-Bewertung

4. Stärken, Schwächen, Chancen und Gefahren (Strengths, Weaknesses, Opportunities and Threats, SWOT) und Ermittlung der Bedürfnisse

5. Beschreibung der Strategie

6. Prüfung von Ex-ante-Konditionalitäten anhand der folgenden strukturierten Tabellen:

7. Beschreibung des Leistungsrahmens

8. Beschreibung der ausgewählten Maßnahmen

9. Bewertungsplan, in folgende Abschnitte unterteilt:

10. Finanzierungsplan, mit separaten strukturierten Tabellen für die Buchstaben a bis d, wobei für das Aufbauinstrument der Europäischen Union die Informationen gemäß Buchstabe e separat angegeben werden

11. Indikatorplan bestehend aus separaten strukturierten Tabellen

12. Zusätzliche nationale Finanzierung

13. Für die Bewertung der staatlichen Beihilfe benötigte Elemente

14. Informationen zur Komplementarität, in folgende Abschnitte untergliedert:

15. Regelungen zur Umsetzung des Programms, in folgende Abschnitte untergliedert:

16. Zur Einbindung von Partnern ergriffene Maßnahmen

17. Nationales Netzwerk für den ländlichen Raum

18. Ex-ante-Bewertung der Überprüfbarkeit, der Kontrollierbarkeit und des Fehlerrisikos

19. Übergangsregelungen

20. Thematische Teilprogramme

20.1. SWOT und Bedarfsermittlung

20.2. Beschreibung der Strategie

20.3. Indikatorplan bestehend aus separaten strukturierten Tabellen mit

Teil 2
Darstellung des Inhalts nationaler Rahmenregelungen

1. Bezeichnung der nationalen Rahmenregelung

2. Mitgliedstaat

3. Allgemeine Darlegung der Beziehungen zwischen nationaler Rahmenregelung, Partnerschaftsvereinbarung und Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums

4. Zusammenfassende Tabelle mit dem an den Mitgliedstaat fließenden ELER-Gesamtbeitrag für den gesamten Programmplanungszeitraum, aufgeschlüsselt nach Regionen und Jahren, ohne die zusätzlichen Mittel gemäß Artikel 58a der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, sowie separat der Beitrag dieser zusätzlichen Mittel an den Mitgliedstaat für die Jahre 2021 und 2022

5. Beschreibung der Maßnahmen

6. Soweit relevant, zusätzliche nationale Finanzmittel:

7. Soweit relevant, für die staatsbeihilferechtliche Würdigung benötigte Elemente

Teil 3
Darstellung des Inhalts von Programmen für nationale Netzwerke für den ländlichen Raum

1. Bezeichnung des spezifischen Programms für ein nationales Netzwerk für den ländlichen Raum

2. Mitgliedstaat oder Verwaltungsregion

3. Ex-ante-Bewertung

4. Bewertungsplan, in folgende Abschnitte unterteilt:

5. Finanzierungsplan, mit Angaben über

6. Regelung zur Umsetzung des Programms, in folgende Abschnitte untergliedert:

7. Nationales Netzwerk für den ländlichen Raum (NRN) Beschreibung

Teil 4
Indikative Liste der Prioritäten/Schwerpunktbereiche und der Maßnahmen von besonderer Bedeutung für Ex-ante-Konditionalitäten (an Prioritäten für die ländliche Entwicklung gebundene und allgemeine Maßnahmen) gemäß Teil 1 Nummer 6 Buchstabe b Ziffer ii

1. Spezifische Ex-Ante-Konditionalitäten für die ländliche Entwicklung

2. Allgemeine Ex-Ante-Konditionalitäten

Teil 5
Maßnahmen- und Teilmaßnahmencodes

Teil 6
Prioritäten der Union für die Entwicklung des ländlichen Raums und Codes der Schwerpunktbereiche

Anhang II

Anhang III Information und Öffentlichkeitsarbeit (PR) gemäß Artikel 13

Teil 1
Informations- und PR-Maßnahmen

1. Zuständigkeiten der Verwaltungsbehörde

1.1. Informations- und PR-Strategie

1.2. Informationen für die potenziellen Begünstigten

1.3. Informationen für die Öffentlichkeit

1.4. Die Einbeziehung vermittelnder Einrichtungen

1.5. Mitteilung über die Gewährung der Förderung

2. Verpflichtungen der Begünstigten

Teil 2
Technische Merkmale der Informations- und PR-Maßnahmen

1. Logo und Slogan

2. Informations- und Kommunikationsmaterial

Anhang IV Gemeinsamer Satz von Kontext-, Ergebnis- und Outputindikatoren gemäß Artikel 14 Absatz 2

1. Kontextindikatoren

2. Ergebnisindikatoren

3. Outputindikatoren für die Entwicklung des ländlichen Raums

4. Zielindikatoren

5. Vorgeschlagene Indikatoren für den Leistungsrahmen

Anhang V Gemeinsame Bewertungsfragen für die Entwicklung des ländlichen Raums

Anhang VI Die wichtigsten Bestandteile der technischen Unterlagen für das Begleitungs- und Bewertungssystem

Anhang VII Struktur und Inhalt der jährlichen Durchführungsberichte (gemäß Artikel 50 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 und Artikel 75 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013)

1. Wichtige Informationen über die Durchführung des Programms und seiner Prioritäten

2. Der Stand der Umsetzung des Bewertungsplans ist wie folgt anzugeben:

3. Probleme, die die Programmleistung betreffen, und Abhilfemaßnahmen

4. Maßnahmen zur Umsetzung der technischen Hilfe und zur Erfüllung der Anforderungen an die Öffentlichkeitsarbeit (PR)

5. Maßnahmen zur Erfüllung der Ex-ante-Konditionalitäten (2017 und 2016, soweit relevant)

6. Beschreibung der Umsetzung von Teilprogrammen

7. Prüfung der Informationen und des Stands der Verwirklichung der Programmziele

8. Durchführung von Maßnahmen zur Berücksichtigung der Grundsätze aus den Artikeln 6, 7 und 8 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

9. Fortschritte bei der Sicherstellung eines integrierten Konzepts

10. Bericht über den Einsatz der Finanzinstrumente (Artikel 46 der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013)