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Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2414 der Kommission vom 17. Dezember 2015 über die mit einer Einschränkung zu versehende Veröffentlichung der Nummer der harmonisierten Norm EN 521:2006 "Festlegungen für Flüssiggasgeräte - Tragbare, mit Dampfdruck betriebene Flüssiggasgeräte" gemäß der Richtlinie 2009/142/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union
(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2015) 9145)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. Nr. L 333 vom 19.12.2015 S. 120)
s.a. 7. ProdSV / Normenübersicht / Normen
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2009/142/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über Gasverbrauchseinrichtungen 1, insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1,
nach Stellungnahme des gemäß Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates eingesetzten Ausschusses 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Nach der Richtlinie 2009/142/EG dürfen Gasgeräte (im Folgenden die "Geräte") nur dann in Verkehr gebracht und in Betrieb genommen werden, wenn sie bei vorschriftsmäßiger Verwendung die Sicherheit von Personen, Haustieren und Gütern nicht gefährden.
(2) Die Geräte müssen die grundlegenden Anforderungen nach Anhang I der Richtlinie 2009/142/EG erfüllen. Wenn sie den auf sie anwendbaren nationalen Normen entsprechen, mit denen die harmonisierten Normen umgesetzt werden, deren Nummer im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, ist davon auszugehen, dass sie die grundlegenden Anforderungen erfüllen.
(3) Das Europäische Komitee für Normung (CEN) verabschiedete am 28. Dezember 2005 die harmonisierte Norm EN 521:2006 "Festlegungen für Flüssiggasgeräte - Tragbare, mit Dampfdruck betriebene Flüssiggasgeräte". Die Nummer dieser harmonisierten Norm wurde daraufhin im Amtsblatt der Europäischen Union 3 veröffentlicht.
(4) Die Niederlande erhoben am 30. Juni 2014 einen förmlichen Einwand nach Artikel 6 Absatz 1 der Richtlinie 2009/142/EG gegen die harmonisierte Norm EN 521:2006. Grundlage des förmlichen Einwands war die Auffassung, dass die Norm die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2009/142/EG nicht vollständig erfüllt.
(5) Die Niederlande machten geltend, nach einer Reihe von Unfällen mit tragbaren flachen Gaskochern (waagerechte Konstruktion) und der anschließenden Marktüberwachung der betreffenden Produkte habe sich erwiesen, dass sie bei vorschriftsmäßiger Verwendung mit einem Risiko für die Verwender verbunden sind. Insbesondere wenn flache Gaskocher mit einer Grillplatte oder einem Topf mit einem Durchmesser über 180 mm verwendet wurden, übersteige die Temperatur der Gaskartusche die in der Norm EN 521:2006 vorgesehenen 50 °C, so dass ein Brand entstehen oder die Kartusche explodieren könne. Die Niederlande wiesen darauf hin, dass bei den in der Norm EN 521:2006 vorgesehenen Prüfungen, die Risiken dieser tragbaren Kocher oder ähnlicher Geräte nicht erfasst würden, weil diese nicht sicher seien, wenn man sie mit großen Töpfen verwendet, so dass die Norm EN 521:2006 nicht die grundlegenden Anforderungen von Anhang I Nummern 1.1 und 3.1.1 der Richtlinie 2009/142/EG erfülle.
(6) Tragbare flache Gaskocher unterliegen als tragbare Gasverbrauchseinrichtungen der Richtlinie 2009/142/EG. Zusammen mit den aufrechten Gaskochern stellen sie die beiden Grundkonstruktionstypen von tragbaren Gaskochern dar, die direkt an Gaskartuschen angeschlossen werden können. Anders als aufrechte Gaskocher, die aus einer Brennerbaugruppe bestehen, die oben auf einer Gaskartusche oder auf einem Aufnahmeraum für eine solche Kartusche angebracht ist, weisen flache Gaskocher eine Brennerbaugruppe auf, die auf einem waagerechten Korpus sitzt, der neben dem Brenner auch eine eingebaute Aufnahme für die Gaskartusche besitzt. Tragbare flache Gaskocher scheinen einen wachsenden Marktanteil bei den tragbaren Gaskochern auszumachen, bei denen es sich um Verbraucherprodukte handelt, die gemeinhin für Freizeitaktivitäten von Familien verwendet werden.
(7) Nach der Richtlinie 2009/142/EG sind Geräte so zu konstruieren und herzustellen, dass sie sicher betrieben werden können und keine Gefahr darstellen, wenn sie vorschriftsmäßig verwendet werden. Außerdem dürfen bei vorschriftsmäßiger Verwendung keine Instabilität, Verformung oder Abnutzung und kein Bruch auftreten, die die Sicherheit des Geräts beeinträchtigen könnten. Und schließlich dürfen Teile des Geräts, die dazu bestimmt sind, in der Nähe des Bodens oder anderer Flächen platziert zu werden, keine Temperaturen erreichen, die eine Gefahr für die Umgebung darstellen.
(8) Die Norm EN 521:2006 bezieht sich auf verschiedenste tragbare Geräte, die Flüssiggase bei Dampfdruck verbrennen und mit (nicht aufladbaren) Kartuschen als Koch-, Leucht- und Heizgeräte betrieben werden. Von der Norm erfasste Kochgeräte sind beispielsweise Kocher, Grills und manche Arten von Bratgeräten, sofern sie nicht in Innenräumen verwendet werden. Die Norm EN 521:2006 enthält ausführliche Abschnitte und detaillierte Zeichnungen betreffend die Konstruktions- und Funktionsmerkmale, die mit der Sicherheit und der wirtschaftlichen Nutzung der Energie bei tragbaren Geräten, die von ihr erfasst sind, sowie den Prüfverfahren und Informationspflichten in Zusammenhang stehen.
(9) In mehreren Abschnitten der Norm EN 521:2006 ist vorgesehen, dass die Prüfungen von Stabilität, Temperatur usw. mit einem Prüfbehälter mit einem Durchmesser von 180 mm durchgeführt werden sollen, obwohl in Anhang A Tabelle A.1 (Merkmale der zur Prüfung erforderlichen Töpfe) Prüfbehälter mit Durchmessern von 120 mm bis 340 mm aufgeführt sind. Zudem wird der Betreiber in den Anweisungen und Warnhinweisen, die dem Gerät beiliegen, in keiner Weise darauf aufmerksam gemacht, dass nur Töpfe mit einem Durchmesser von höchstens 180 mm verwendet werden dürfen.
(10) EN 521:2006 dient gemeinhin als Bezugsnorm, mit der geprüft wird, ob tragbare flache Gaskocher die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2009/142/EG erfüllen. Allerdings wird in keinem Abschnitt von EN 521:2006 darauf hingewiesen, mit welchen Risiken der Gebrauch von Töpfen mit einem Durchmesser über 180 mm auf flachen Gaskochern verbunden ist. Die Betreiber werden durch keinerlei Warnhinweis vom Gebrauch größerer Töpfe abgehalten. Zudem enthält die Norm keinerlei Konstruktionsanforderung (technische Spezifikation), die beim heutigen Stand der Technik realisierbar wäre, um den Gebrauch von größeren Töpfen als jene, die sicher zu verwenden sind, unzweckmäßig zu machen. Somit bietet die Konstruktion von auf dem Markt befindlichen, tragbaren flachen Gaskochern keine Lösung zur Vermeidung von Risiken, die mit dem Gebrauch von Töpfen mit über 180 mm Durchmesser verbunden sind, und sie tragen auch keinerlei Warnhinweis oder Information darüber. Dennoch sind die Gaskartuschen flacher Gaskocher beim Gebrauch großer Töpfe temperaturempfindlicher als die Gaskartuschen aufrechter Gaskocher, bei denen bislang keine Unfälle oder anderweitigen Probleme bekannt wurden.
(11) Da es keine Warnhinweise oder Spezifikationen für die Konstruktion gibt, die den möglichen Gebrauch von Töpfen mit über 180 mm Durchmesser auf tragbaren flachen Gaskochern begrenzen würden, ist vernünftigerweise davon auszugehen, dass Verbraucher bei der Zubereitung von Speisen für ihre Familie größere Töpfe verwenden können. Dass sie so handeln, ist vernünftigerweise vorhersehbar und stellt somit eine "vorschriftsmäßige Verwendung" im Sinne der Richtlinie 2009/142/EG dar. Manche Hersteller berücksichtigen dies bereits aus eigenem Antrieb und versehen ihr Gerät mit einem Warnhinweis für die Betreiber, keine Töpfe mit über 180 mm Durchmesser zu verwenden.
(12) Die spezifischen Merkmale von tragbaren flachen Gaskochern scheinen in der Norm EN 521:2006 inhaltlich nicht berücksichtigt zu sein. Die darin aufgeführten Zeichnungen und Prüfungen betreffen lediglich aufrechte Gaskocher. Dies spiegelt die Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Ausarbeitung der Norm wider, da dieser Typ von Gaskochern damals noch nicht auf dem Markt war. Folglich ist EN 521:2006 lediglich auf aufrechte Gaskocher abgestellt, nicht jedoch auf flache Konstruktionstypen, auf die sich der förmliche Einwand der Niederlande bezieht. Dies geht jedoch weder aus dem Anwendungsbereich der Norm noch aus irgendeinem ihrer Abschnitte hervor. Dadurch kann es bei den Herstellern, benannten Stellen und anderen betroffenen Parteien zu Verwirrung hinsichtlich der Reichweite des Anwendungsbereichs der Norm EN 521:2006 kommen.
(13) Ausgehend von EN 521:2006 und den Informationen, die von den Niederlanden und den übrigen Mitgliedstaaten, vom CEN und von den Herstellern vorgelegt wurden, herrscht nach Anhörung der für Gasgeräte zuständigen Arbeitsgruppe breiter Konsens, dass die Norm die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2009/142/EG im Hinblick auf diesen Gerätetyp nicht erfüllt, solange darin nicht auf die spezifischen Besonderheiten von tragbaren flachen Gaskochern und die damit verbundenen Risiken eingegangen wird. Die Hersteller tragbarer flacher Gaskocher sollten daher auf anderen Wegen sicherstellen, dass ihre Geräte die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2009/142/EG erfüllen und diese der Überprüfung im Zuge der Konformitätsbewertung unterziehen. EG-Baumusterprüfbescheinigungen, die aufgrund der vermuteten Konformität mit der Richtlinie 2009/142/EG für solche Geräte bereits ausgestellt wurden, sollten daraufhin überprüft werden, ob die betreffenden Geräte die grundlegenden Anforderungen der Richtlinie erfüllen.
(14) Die Veröffentlichung der Nummer der Norm EN 521:2006 im Amtsblatt der Europäischen Union sollte bestehen bleiben, da bislang keine Probleme gemeldet wurden, was ihre Übereinstimmung mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie 2009/142/EG im Hinblick auf die von ihrem Anwendungsbereich erfassten Geräte betrifft. Damit für Rechtssicherheit hinsichtlich der Reichweite des Anwendungsbereichs der Norm EN 521:2006 und damit auch der Reichweite der Konformitätsvermutung gesorgt ist, sollte die Veröffentlichung durch einen Warnhinweis ergänzt werden, mit dem darauf hingewiesen wird, dass EN 521:2006 keine tragbaren flachen Gaskocher umfasst
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Artikel 1
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 17. Dezember 2015
2) ABl. Nr. L 316 vom 14.11.2012 S. 12.
3) Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2009/142/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Gasverbrauchseinrichtungen (kodifizierte Fassung) (ABl. C 349 vom 22.12.2010 S. 6).
Veröffentlichung der Titel und Nummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU | Anhang |
ENO 1 | Nummer und Titel der harmonisierten Norm (und Referenzdokument) | Nummer der ersetzen Norm | Datum, an dem die Konformitätsvermutung für die ersetzte Norm endet Anmerkung 1 |
CEN | EN 521:2006 "Festlegungen für Flüssiggasgeräte - Tragbare, mit Dampfdruck betriebene Flüssiggasgeräte" | EN 521:1998 Anmerkung 2.1 | Enddatum (30.11.2009) |
Achtung 2: Die veröffentlichte Norm gilt nicht für tragbare flache Gaskocher 3. | |||
1) ENO: Europäische Normungsorganisation:
2) Im Einklang mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2015/2414 der Kommission vom 17. Dezember 2015 über die mit einer Einschränkung versehene Veröffentlichung der Referenznummer der harmonisierten Norm EN 521:2006 "Festlegungen für Flüssiggasgeräte - Tragbare, mit Dampfdruck betriebene Flüssiggasgeräte" gemäß der Richtlinie 2009/142/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl. Nr. L 333 vom 19.12.2015 S. 120). 3) Flache Gaskocher bestehen aus einer Brennerbaugruppe, die auf einem waagrechten Korpus sitzt, der neben dem Brenner auch eine eingebaute Aufnahme für eine Gaskartusche besitzt. Anmerkung 1: In der Regel wird das Datum, an dem die Konformitätsvermutung endet, dem Datum der Rücknahme ("Dow") entsprechen, das von der Europäischen Normungsorganisation festgelegt wird, die Benutzer dieser Normen werden aber darauf aufmerksam gemacht, dass dies in bestimmten Ausnahmefällen anders sein kann. Anmerkung 2.1: Die neue (oder geänderte) Norm hat den gleichen Anwendungsbereich wie die ersetzte Norm. Ab dem angegebenen Datum ist bei der ersetzten Norm nicht mehr von einer Konformität mit den grundlegenden Anforderungen der Richtlinie auszugehen. |
ENDE |