Regelwerk, EU 2016

VO (EU) 2016/161
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Kapitel I
Gegenstand und Begriffsbestimmungen

Artikel 1 Gegenstand

Artikel 2 Geltungsbereich

Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Kapitel II
Technische Spezifikationen des individuellen Erkennungsmerkmals

Artikel 4 Zusammensetzung des individuellen Erkennungsmerkmals

Artikel 5 Träger des individuellen Erkennungsmerkmals

Artikel 6 Druckqualität des zweidimensionalen Barcodes

Artikel 7 Vom Menschen lesbares Format

Artikel 8 Zusätzliche Informationen im zweidimensionalen Barcode

Artikel 9 Barcodes auf der Verpackung

Kapitel III
Allgemeine Bestimmungen über die Überprüfung der Sicherheitsmerkmale

Artikel 10 Überprüfung der Sicherheitsmerkmale

Artikel 11 Überprüfung der Echtheit des individuellen Erkennungsmerkmals

Artikel 12 Deaktivierte individuelle Erkennungsmerkmale

Artikel 13 Rücksetzung des Status eines deaktivierten individuellen Erkennungsmerkmals

Kapitel IV
Modalitäten der Überprüfung der Sicherheitsmerkmale und der Deaktivierung des Individuellen Erkennungsmerkmals durch Hersteller

Artikel 14 Überprüfung des zweidimensionalen Barcodes

Artikel 15 Aufbewahrung von Protokollen

Artikel 16 Obligatorische Überprüfungen vor der Entfernung oder Ersetzung der Sicherheitsmerkmale

Artikel 17 Gleichwertiges individuelles Erkennungsmerkmal

Artikel 18 Im Fall einer Manipulation oder mutmaßlichen Fälschung von den Herstellern zu ergreifende Maßnahmen

Artikel 19 Vorschriften für Hersteller, die ihre Arzneimittel im Großhandel vertreiben

Kapitel V
Modalitäten der Überprüfung der Sicherheitsmerkmale und der Deaktivierung des individuellen Erkennungsmerkmals durch Großhändler

Artikel 20 Überprüfung der Echtheit des individuellen Erkennungsmerkmals durch Großhändler

Artikel 21 Ausnahmen von Artikel 20 Buchstabe b

Artikel 22 Deaktivierung individueller Erkennungsmerkmale durch Großhändler

Artikel 23 Bestimmungen in Bezug auf die besonderen Merkmale der Lieferkette in den Mitgliedstaaten

Artikel 24 Im Fall einer Manipulation oder mutmaßlichen Fälschung von den Großhändlern zu ergreifende Maßnahmen

Kapitel VI
Modalitäten der Überprüfung der Sicherheitsmerkmale und Deaktivierung des individuellen Erkennungsmerkmals durch Personen, die zur Abgabe von Arzneimitteln an die Öffentlichkeit ermächtigt oder befugt sind

Artikel 25 Pflichten von Personen, die zur Abgabe von Arzneimitteln an die Öffentlichkeit ermächtigt oder befugt sind

Artikel 26 Ausnahmen von Artikel 25

Artikel 27 Pflichten bei der Anwendung der Ausnahmen

Artikel 28 Pflichten, wenn nur ein Teil einer Packung abgegeben wird

Artikel 29 Pflichten, wenn die Überprüfung der Echtheit und die Deaktivierung des individuellen Erkennungsmerkmals nicht möglich sind

Artikel 30 Von Personen, die zur Abgabe von Arzneimitteln an die Öffentlichkeit ermächtigt oder befugt sind, im Fall einer mutmaßlichen Fälschung zu ergreifende Maßnahmen

Kapitel VII
Einrichtung und Verwaltung des Datenspeicher- und -Abrufsystems sowie Zugang zu dem System

Artikel 31 Einrichtung des Datenspeicher- und -abrufsystems

Artikel 32 Struktur des Datenspeicher- und -abrufsystems

Artikel 33 Hochladen von Informationen in das Datenspeicher- und -abrufsystem

Artikel 34 Funktionsweise des Hub

Artikel 35 Merkmale des Datenspeicher- und -abrufsystems

Artikel 36 Aktionen des Datenspeicher- und -abrufsystems

Artikel 37 Pflichten von Rechtspersonen, die einen zum Datenspeicher- und -abrufsystem gehörenden Datenspeicher einrichten und verwalten

Artikel 38 Datenschutz und Eigentum an Daten

Artikel 39 Zugang für die nationalen zuständigen Behörden

Kapitel VIII
Pflichten von Inhabern der Genehmigung für das Inverkehrbringen, Paralleleinführern und Parallelhändlern

Artikel 40 Zurückgerufene, vom Markt genommene oder gestohlene Arzneimittel

Artikel 41 Zur Abgabe als Gratismuster vorgesehene Arzneimittel

Artikel 42 Entfernung individueller Erkennungsmerkmale aus dem Datenspeicher- und -abrufsystem

Kapitel IX
Pflichten der nationalen zuständigen Behörden

Artikel 43 Von den nationalen zuständigen Behörden bereitzustellende Informationen

Artikel 44 Überwachung des Datenspeicher- und -abrufsystems

Kapitel X
Liste der Ausnahmen und Meldungen an die Kommission

Artikel 45 Liste der Ausnahmen in Bezug auf Arzneimittel, die die Sicherheitsmerkmale tragen bzw. nicht tragen

Artikel 46 Meldungen an die Kommission

Artikel 47 Bewertung der Meldungen

Kapitel XI
Übergangsmassnahmen und Inkrafttreten

Artikel 48 Übergangsmaßnahmen

Artikel 49 Geltungsbeginn in Mitgliedstaaten, die bereits über Systeme zur Überprüfung der Echtheit von Arzneimitteln und zur Identifizierung von Einzelpackungen verfügen

Artikel 50 Inkrafttreten

Anhang I Liste der verschreibungspflichtigen Arzneimittel oder Arzneimittelkategorien, die gemäß Artikel 45 Absatz 1 die Sicherheitsmerkmale nicht tragen dürfen

Anhang II Liste der nicht verschreibungspflichtigen Arzneimittel oder Arzneimittelkategorien, die gemäß Artikel 45 Absatz 2 die Sicherheitsmerkmale tragen müssen

Anhang III Meldung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die als fälschungsgefährdet eingestuft werden, an die Europäische Kommission - gemäß Artikel 54a Absatz 4 der Richtlinie 2001/83/EG

Anhang IV Meldung von Arzneimitteln, die als nicht fälschungsgefährdet eingestuft werden, an die Europäische Kommission - gemäß Artikel 54a Absatz 4 der Richtlinie 2001/83/EG