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Tabelle 5.3 Zinsderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Zinsderivate | ||||
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für jede Unterklasse, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Anleihenfutures/- forwards | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
Anleihenoptionen | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
IR Futures und FRA | 5.000.000 EUR | 10.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
IR-Optionen | 5.000.000 EUR | 10.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
Swaptions | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Fixed-to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Float -to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Float-to-Float Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Fixed-to-Fixed Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Overnight Index Swap (OIS) Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Overnight Index Swap (OIS) Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps und Futures/Forwards auf Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Fixed-to-Float Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Float Single Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Float-to-Float Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Float-to-Float Single Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Fixed-to-Fixed Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Fixed-to-Fixed Single Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Overnight Index Swap (OIS) Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Overnight Index Swap (OIS) Single Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Inflation Single Currency Swaps und Futures/Forwards auf Inflation Single Currency Swaps | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Sonstige Zinsderivate | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 9.000.000 EUR | 10.000.000 EUR |
6. Eigenkapitalderivate
Tabelle 6.1 Eigenkapitalderivate, die keinen liquiden Markt haben 23
Anlageklasse - Eigenkapitalderivate | |||||
jeder Vertrag gemäß Richtlinie 2014/65/EU Anhang I Abschnitt C Nummer 4 in Bezug auf:
| |||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | ||||
Aktien- Index-Optionen Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Aktienindex ist RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = OPTN RTS2#27 = STIX RTS23#26 oder falls null RTS23#28 | Bei allen Indexoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Aktienindex-Futures/Forwards Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert ein Aktienindex ist RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = FUTR oder FORW RTS2#27 = STIX RTS23#26 oder falls null RTS23#28 | Bei allen Index-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Aktienoptionen Eine Option, deren zugrunde liegender Wert eine Aktie oder ein aus einer Kapitalmaßnahme resultierender Aktienkorb ist RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = OPTN RTS2#27 = SHRS RTS23#26 oder falls null RTS23#28 | Bei allen Aktienoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Aktien-Futures/Forwards Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert eine Aktie oder ein aus einer Kapitalmaßnahme resultierender Aktienkorb ist RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = FUTR oder FORW RTS2#27 = SHRS RTS23#26 oder falls null RTS23#28 | Bei allen Aktien-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Aktien-Dividenden-Optionen Eine Option auf die Dividende einer spezifischen Aktie RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = OPTN RTS2#27 = DVSE RTS23#26 oder falls null RTS23#28 | Bei allen Aktiendividendenoptionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Aktien-Dividenden-Futures/Forwards Ein Future/Forward auf die Dividende einer spezifischen Aktie RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = FUTR oder FORW RTS2#27 = DVSE RTS23#26 oder falls null RTS23#28 | Bei allen Aktien-Dividenden-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Dividendenindex-Optionen Eine Option auf einen Index, der aus Dividenden aus mehr als einer Aktie besteht RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = OPTN RTS2#27 = DIVI RTS23#26 oder falls null RTS23#28 | Bei allen Dividendenindex-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Dividendenindex-Futures/Forwards Ein Future/Forward auf einen Index, der aus Dividenden aus mehr als einer Aktie besteht RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = FUTR oder FORW RTS2#27 = DIVI RTS23#26 oder falls null RTS23#28 | Bei allen Dividendenindex-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Volatilitätsindex-Optionen Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Volatilitätsindex ist, der definiert wird als ein Index, der sich auf die Volatilität eines spezifischen zugrunde liegenden Index von Eigenkapitalinstrumenten bezieht RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = OPTN RTS2#27 = VOLI RTS23#26 oder falls null RTS23#28 | Bei allen Volatilitätsindex-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
Volatilitätsindex-Futures/Forwards Ein Future/Forward, deren zugrunde liegender Wert ein Volatilitätsindex ist, der definiert wird als ein Index, der sich auf die Volatilität eines spezifischen zugrunde liegenden Index von Eigenkapitalinstrumenten bezieht RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = FUTR oder FORW RTS2#27 = VOLI RTS23#26 oder falls null RTS23#28 | Bei allen Volatilitätsindex-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
ETF-Optionen Eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein ETF ist RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = OPTN RTS2#27 = ETFS RTS23#26 oder falls null RTS23#28 | Bei allen ETF-Optionen wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben | ||||
ETF-Futures/-Forwards Ein Future/Forward, dessen zugrunde liegender Wert ein ETF ist RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = FUTR oder FORW RTS2#27 = ETFS RTS23#26 oder falls null RTS23#28 | Bei allen ETF-Futures/Forwards wird davon ausgegangen, dass sie einen liquiden Markt haben |
Anlageklasse - Eigenkapitalderivate | |||||
Unteranlageklasse |
Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert |
Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | |||
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] |
Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] | ||||
Swaps RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = SWAP | Eine Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS2#27) - zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 2 (RTS23#26 oder falls null RTS23#28) - zugrunde liegender Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 3 (RTS2#28) - Parameter: Parameter Kursrendite zugrunde liegender Wert, Parameter Dividendenrendite, Parameter Renditevarianz, Parameter Renditevolatilität Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: |
50.000.000 EUR | |||
Parameter Preisrendite zugrunde liegender Wert | Parameter Renditevarianz/Volatilität | Parameter Dividendenrendite | |||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 1 Monat | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 3 Monate | Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr | |||
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit < 3 Monate | Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit < 6 Monate | Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | |||
Laufzeitband 3: 3 Monat < Fälligkeit < 6 Monate | Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr | Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre | |||
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr | Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | ... | |||
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | |||
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre | ... | ||||
... | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | ||||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | |||||
Portfolio Swaps RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = PSWP | Eine Portfolio-Swap-Unterklasse wird definiert ausgehend von einer spezifischen Kombination von:
Segmentierungskriterium 1 (RTS2#27) - zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 2 (RTS23#26 oder falls null RTS23#28) - zugrunde liegender Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 3 (RTS2#28) - Parameter: Parameter Kursrendite zugrunde liegender Wert, Parameter Dividendenrendite, Parameter Renditevarianz, Parameter Renditevolatilität Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Portfolio Swaps ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 1 Monat Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit < 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit < 6 Monate Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre |
50.000.000 EUR |
15 | ||
Unteranlageklasse |
Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | ||||
Sonstige Eigenkapitalderivate - ein Eigenkapitalderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt RTS2#3 = DERV RTS2#4 = EQUI RTS2#5 = OTHR | Für sonstige Eigenkapitalderivate wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Tabelle 6.2 Eigenkapitalderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Eigenkapitalderivate | |||||||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte wird jede Unteranlageklasse in Unterklassen segmentiert, wie nachstehend definiert | Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksich- tigende Geschäfte | Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und LIS-Schwellenwerte, die für die Unterklassen mit liquidem Markt auf der Grundlage des durchschnittlichen täglichen Nennbetragsbands (ADNA), zu dem die Unterklassen zählen | ||||||
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) | SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |||||
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | ||||||
Aktien- Index-Optionen | Eine Aktien-Index-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Aktienindex | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 100 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | ||
100 Mio. EUR < ADNA < 200 Mio. EUR | 2.500.000 EUR | 3.000.000 EUR | 25.000.000 EUR | 30.000.000 EUR | |||||
200 Mio. EUR < ADNA < 600 Mio. EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | 50.000.000 EUR | 55.000.000 EUR | |||||
ADNA > 600 Mio. EUR | 15.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 150.000.000 EUR | 160.000.000 EUR | |||||
Aktienindex-Futures/ Forwards | Eine Aktienindex-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Aktienindex | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 100 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | ||
100 Mio. EUR < ADNA < 1 Mrd. EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | |||||
1 Mrd. EUR < ADNA < 3 Mrd. EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | 50.000.000 EUR | 55.000.000 EUR | |||||
3 Mrd. EUR < ADNA < 5 Mrd. EUR | 15.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 150.000.000 EUR | 160.000.000 EUR | |||||
ADNA > 5 Mrd. EUR | 25.000.000 EUR | 30.000.000 EUR | 250.000.000 EUR | 260.000.000 EUR | |||||
Aktienoptionen | Eine Aktienoptionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegende Aktie | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 5 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.250.000 EUR | ||
5 Mio. EUR < ADNA < 10 Mio. EUR | 250.000 EUR | 300.000 EUR | 1.250.000 EUR | 1.500.000 EUR | |||||
10 Mio. EUR < ADNA < 20 Mio. EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | 2.500.000 EUR | 3.000.000 EUR | |||||
ADNA > 20 Mio. EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | |||||
Aktien-Futures/ Forwards | eine Aktien-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegende Aktie | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 5 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.250.000 EUR | ||
5 Mio. EUR < ADNA < 10 Mio. EUR | 250.000 EUR | 300.000 EUR | 1.250.000 EUR | 1.500.000 EUR | |||||
10 Mio. EUR < ADNA < 20 Mio. EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | 2.500.000 EUR | 3.000.000 EUR | |||||
ADNA > 20 Mio. EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | |||||
Aktien-Dividenden- Optionen | Eine Aktien-Dividenden- Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegende Aktie, die Anspruch auf Dividenden gibt | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 5 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 400.000 EUR | 450.000 EUR | ||
5 Mio. EUR < ADNA < 10 Mio. EUR | 25.000 EUR | 30.000 EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | |||||
10 Mio. EUR < ADNA < 20 Mio. EUR | 50.000 EUR | 100.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | |||||
ADNA > 20 Mio. EUR | 100.000 EUR | 150.000 EUR | 2.000.000 EUR | 2.500.000 EUR | |||||
Aktien-Dividenden- Futures/Forwards | Eine Aktien-Dividenden-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegende Aktie, die Anspruch auf Dividenden gibt | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 5 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 400.000 EUR | 450.000 EUR | ||
5 Mio. EUR < ADNA < 10 Mio. EUR | 25.000 EUR | 30.000 EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | |||||
10 Mio. EUR < ADNA < 20 Mio. EUR | 50.000 EUR | 100.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | |||||
ADNA > 20 Mio. EUR | 100.000 EUR | 150.000 EUR | 2.000.000 EUR | 2.500.000 EUR | |||||
Dividendenindex- Optionen | Eine Dividendenindex- Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Dividendenindex | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 100 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | ||
100 Mio. EUR < ADNA < 200 Mio. EUR | 2.500.000 EUR | 3.000.000 EUR | 25.000.000 EUR | 30.000.000 EUR | |||||
200 Mio. EUR < ADNA < 600 Mio. EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | 50.000.000 EUR | 55.000.000 EUR | |||||
ADNA > 600 Mio. EUR | 15.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 150.000.000 EUR | 160.000.000 EUR | |||||
Dividendenindex- Futures/Forwards | Eine Dividendenindex-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Dividendenindex | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 100 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | ||
100 Mio. EUR < ADNA < 1 Mrd. EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | |||||
1 Mrd. EUR < ADNA < 3 Mrd. EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | 50.000.000 EUR | 55.000.000 EUR | |||||
3 Mrd. EUR < ADNA < 5 Mrd. EUR | 15.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 150.000.000 EUR | 160.000.000 EUR | |||||
ADNA > 5 Mrd. EUR | 25.000.000 EUR | 30.000.000 EUR | 250.000.000 EUR | 260.000.000 EUR | |||||
Volatilitäts-Index- Optionen | Eine Volatilitäts-Index- Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Volatilitätsindex | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 100 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | ||
100 Mio. EUR < ADNA < 200 Mio. EUR | 2.500.000 EUR | 3.000.000 EUR | 25.000.000 EUR | 30.000.000 EUR | |||||
200 Mio. EUR < ADNA < 600 Mio. EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | 50.000.000 EUR | 55.000.000 EUR | |||||
ADNA > 600 Mio. EUR | 15.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 150.000.000 EUR | 160.000.000 EUR | |||||
Volatilitätsindex- Futures/Forwards | Eine Volatilitätsindex-Future/ Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Volatilitätsindex | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 100 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | ||
100 Mio. EUR < ADNA < 1 Mrd. EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | |||||
1 Mrd. EUR < ADNA < 3 Mrd. EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | 50.000.000 EUR | 55.000.000 EUR | |||||
3 Mrd. EUR < ADNA < 5 Mrd. EUR | 15.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 150.000.000 EUR | 160.000.000 EUR | |||||
ADNA > 5 Mrd. EUR | 25.000.000 EUR | 30.000.000 EUR | 250.000.000 EUR | 260.000.000 EUR | |||||
ETF-Optionen | Eine ETF-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender ETF | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 5 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.250.000 EUR | ||
5 Mio. EUR < ADNA < 10 Mio. EUR | 250.000 EUR | 300.000 EUR | 1.250.000 EUR | 1.500.000 EUR | |||||
10 Mio. EUR < ADNA < 20 Mio. EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | 2.500.000 EUR | 3.000.000 EUR | |||||
ADNA > 20 Mio. EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | |||||
ETF-Futures/ -Forwards | Eine ETF-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender ETF | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | < 5 Mio. EUR ADNA | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 1.000.000 EUR | 1.250.000 EUR | ||
5 Mio. EUR < ADNA < 10 Mio. EUR | 250.000 EUR | 300.000 EUR | 1.250.000 EUR | 1.500.000 EUR | |||||
10 Mio. EUR < ADNA < 20 Mio. EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | 2.500.000 EUR | 3.000.000 EUR | |||||
ADNA > 20 Mio. EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | |||||
Swaps | Eine Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 2 - zugrunde liegender Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 3 - Parameter: Kursrendite zugrunde liegender Wert, Dividendenrendite, Renditevarianz, Parameterrenditevolatilität Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | 50 Mio. EUR < ADNA < 100 Mio. EUR | 250.000 EUR | 300.000 EUR | 1.250.000 EUR | 1.500.000 EUR | ||
100 Mio. EUR < ADNA < 200 Mio. EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | 2.500.000 EUR | 3.000.000 EUR | |||||
ADNA > 200 Mio. EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | |||||
Parameter Preisrendite zugrunde liegender Wert | Parameter Rendite- varianz / Volatilität | Parameter Dividenden- rendite | |||||||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 1 Monat | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 3 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 1 Jahr | |||||||
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit < 3 Monate | Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit < 6 Monate | Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | |||||||
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit < 6 Monate | Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr | Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre | |||||||
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr | Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | ... | |||||||
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | |||||||
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre | ... | ||||||||
... | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | ||||||||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | |||||||||
Portfolio Swaps | eine Portfolio-Swap-Unterklasse wird definiert ausgehend von einer spezifischen Kombination von:
Segmentierungskriterium 1 - zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 2 - zugrunde liegender Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 3 - Parameter: Kursrendite zugrunde liegender Wert, Dividendenrendite, Renditevarianz, Parameterrenditevolatilität Segmentierungskriterium 4 - das Laufzeitband der Fälligkeit des Portfolio Swaps ist wie folgt definiert: | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | 50 Mio. EUR < ADNA < 100 Mio. EUR | 250.000 EUR | 300.000 EUR | 1.250.000 EUR | 1.500.000 EUR | ||
100 Mio. EUR < ADNA < 200 Mio. EUR | 500.000 EUR | 550.000 EUR | 2.500.000 EUR | 3.000.000 EUR | |||||
ADNA > 200 Mio. EUR | 1.000.000 EUR | 1.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 5.500.000 EUR | |||||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 1 Monat | |||||||||
Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit < 3 Monate | |||||||||
Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit < 6 Monate | |||||||||
Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr | |||||||||
Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | |||||||||
Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre | |||||||||
... | |||||||||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre |
Tabelle 6.3 Eigenkapitalderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Eigenkapitalderivate | ||||
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Swaps | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 100.000 EUR | 150.000 EUR |
Portfolio Swaps | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 100.000 EUR | 150.000 EUR |
Sonstige Eigenkapitalderivate | 20.000 EUR | 25.000 EUR | 100.000 EUR | 150.000 EUR |
7. Warenderivate
Tabelle 7.1 Warenderivate, die keinen liquiden Markt haben 23
Anlageklasse - Warenderivate | |||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte nicht erreicht | |||
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] | Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] | ||||
Metall-Waren-Futures/Forwards RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "METL" und [RTS2#5 = "FUTR" oder "FORW"] | Eine Metall-Waren-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) - Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) - zugrunde liegendes Metall Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures/Forward ist wie folgt definiert: | 10.000 000 EUR | 10 | ||
Edelmetalle | Nichtedelmetalle | ||||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 3 Monate | Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr | ||||
Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr | Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | ||||
Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre | ||||
Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre | ... | ||||
... | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | ||||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | |||||
Metall-Waren-Optionen RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "METL" und RTS2#5 = "OPTN" | Eine Metall-Waren-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) - Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) - zugrunde liegendes Metall Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert: | 10.000.000 EUR | 10 | ||
Edelmetalle | Nichtedelmetalle | ||||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 3 Monate | Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr | ||||
Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr | Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | ||||
Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre | ||||
Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre | ... | ||||
... | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | ||||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | |||||
Metall-Waren-Swaps RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "METL" und RTS2#5 = "SWAP" | Eine Metall-Waren-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) - Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) - zugrunde liegendes Metall Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps Segmentierungskriterium 4 (RTS23#34) - Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges Segmentierungskriterium 5 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: | 10.000.000 EUR | 10 | ||
Edelmetalle | Nichtedelmetalle | ||||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 3 Monate | Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr | ||||
Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr | Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | ||||
Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre | ||||
Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre | ... | ||||
... | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | ||||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | |||||
Energiewaren-Futures/Forwards RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "NRGY" und [RTS2#5 = "FUTR" oder "FORW"] | Eine Energiewaren-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) - Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) - Energie-Basiswert Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward Segmentierungskriterium 4 - [gestrichen] Segmentierungskriterium 5 (RTS2#14) - Lieferung/Barabwicklungsort anwendbar auf alle Energietypen Segmentierungskriterium 6 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures/Forward ist wie folgt definiert: |
10.000.000 EUR |
10 | ||
Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls | Kohle | Erdgas/Strom/Arbitragegeschäft | |||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 4 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 6 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 1 Monat | |||
Laufzeitband 2: 4 Monat < Fälligkeit < 8 Monate | Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr | Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit < 1 Jahr | |||
Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr | Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | |||
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | ... | ... | |||
... | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | |||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | |||||
Energiewaren-Optionen RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "NRGY" und RTS2#5 = "OPTN" | Eine Energiewaren-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) - Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) - Energie-Basiswert Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option Segmentierungskriterium 4 - [gestrichen] Segmentierungskriterium 5 (RTS2#14) - Lieferung/Barabwicklungsort anwendbar auf alle Energietypen Segmentierungskriterium 6 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert: | 10.000.000 EUR | 10 | ||
Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls | Kohle | Erdgas/Strom/Arbitragegeschäft | |||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 4 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 6 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 1 Monat | |||
Laufzeitband 2: 4 Monat < Fälligkeit < 8 Monate | Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr | Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit < 1 Jahr | |||
Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr | Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | |||
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | ... | ... | |||
... | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | |||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | |||||
Energiewaren-Swaps RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "NRGY" und RTS2#5 = "SWAP" | Eine Unterklasse von Energiewaren-Swaps wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) - Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) - Energie-Basiswert Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps Segmentierungskriterium 4 (RTS23#34) - Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges Segmentierungskriterium 5 - [gestrichen] Segmentierungskriterium 6 (RTS2#14) - Lieferung/Barabwicklungsort anwendbar auf alle Energietypen Segmentierungskriterium 7 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: | 10.000.000 EUR | 10 | ||
Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls | Kohle | Erdgas/Strom/Arbitragegeschäft | |||
Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 4 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 6 Monate | Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 1 Monat | |||
Laufzeitband 2: 4 Monat < Fälligkeit < 8 Monate | Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr | Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit < 1 Jahr | |||
Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr | Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | |||
Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre | ... | ... | |||
... | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | |||
Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | |||||
Futures/Forwards für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "AGRI" und [RTS2#5 = "FUTR" oder "FORW"] | Eine Future/Forward-Unterklasse für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36 und RTS23#37) - zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis (Warenuntergruppe und weitere Warenuntergruppe) Segmentierungskriterium 2 (RTS2#15) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures/Forward ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit < 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | 10.000.000 EUR | 10 | ||
Optionen auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "AGRI" und RTS2#5 = "OPTN" | Eine Optionsunterklasse auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36 und RTS23#37) - zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis (Warenuntergruppe und weitere Warenuntergruppe) Segmentierungskriterium 2 (RTS2#15) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit < 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | 10.000.000 EUR | 10 | ||
Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "AGRI" und RTS2#5 = "SWAP" | Eine Unterklasse von Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36 und RTS23#37) - zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis (Warenuntergruppe und weitere Warenuntergruppe) Segmentierungskriterium 2 (RTS2#15) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps Segmentierungskriterium 3 (RTS23#34) - Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit < 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | 10.000.000 EUR | 10 | ||
Unteranlageklasse |
Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | ||||
Sonstige Warenderivate | |||||
Ein Warenderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt | Für jedes sonstige Warenderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Tabelle 7.2 Warenderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Warenderivate | ||||||||||||||
Unteranlageklasse | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt | |||||||||||||
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berück- sichtigende Geschäfte | SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | ||||||||||
Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Volumen - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Volumen - Perzentil | Schwellenwert | |||||
Metall-Waren- Futures/ Forwards | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250.000 EUR | 70 | 500.000 EUR | 80 | 60 | 750.000 EUR | 90 | 70 | 1.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Metall-Waren- Optionen | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250.000 EUR | 70 | 500.000 EUR | 80 | 60 | 750.000 EUR | 90 | 70 | 1.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Metall-Waren- Swaps | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250.000 EUR | 70 | 500.000 EUR | 80 | 60 | 750.000 EUR | 90 | 70 | 1.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Energiewaren- Futures/ Forwards | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250.000 EUR | 70 | 500.000 EUR | 80 | 60 | 750.000 EUR | 90 | 70 | 1.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Energiewaren- Optionen | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250.000 EUR | 70 | 500.000 EUR | 80 | 60 | 750.000 EUR | 90 | 70 | 1.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Energiewaren- Swaps | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250.000 EUR | 70 | 500.000 EUR | 80 | 60 | 750.000 EUR | 90 | 70 | 1.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Futures/ Forwards für landwirt- schaftliche Grund- erzeugnisse | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250.000 EUR | 70 | 500.000 EUR | 80 | 60 | 750.000 EUR | 90 | 70 | 1.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Optionen auf landwirt- schaftliche Grund- erzeugnisse | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250.000 EUR | 70 | 500.000 EUR | 80 | 60 | 750.000 EUR | 90 | 70 | 1.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Swaps auf landwirt- schaftliche Grund- erzeugnisse | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 250.000 EUR | 70 | 500.000 EUR | 80 | 60 | 750.000 EUR | 90 | 70 | 1.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 |
Tabelle 7.3 Warenderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Warenderivate | ||||
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Metall-Waren-Futures/ Forwards | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Metall-Waren-Optionen | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Metall-Waren-Swaps | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Energiewaren-Futures/ Forwards | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Energiewaren-Optionen | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Energiewaren-Swaps | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Futures/Forwards für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Optionen auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
Sonstige Derivate auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse | 250.000 EUR | 500.000 EUR | 750.000 EUR | 1.000.000 EUR |
8. Fremdwährungsderivate
Tabelle 8.1 Devisenderivate, die keinen liquiden Markt haben 23
Anlageklasse - Devisenderivate | |||
Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Devisen, wie in Abschnitt C Absatz 4 des Anhangs I der Richtlinie 2014/65/EU definiert | |||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | |
Durch-schnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] | Durch-schnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] | ||
Nicht lieferbarer Forward (NDF) Bezeichnet einen Forward, der gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungswährung gemäß Vertrag zahlbar ist. RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CURR RTS2#5 = FORW RTS2#26 = NDLV | Eine nicht lieferbare Devisen-Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Forward ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit < 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | Bei nicht lieferbaren Forward (NDF) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Lieferbarer Forward (DF) Bezeichnet einen Forward, der allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft. RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CURR RTS2#5 = FORW RTS2#26 = DLVB | Eine lieferbarer Devisen-Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Forward ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit < 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | Bei lieferbaren Forward (FD) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Nicht lieferbare Devisenoptionen (NDO) Bezeichnet eine Option, die gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungswährung gemäß Vertrag zahlbar ist. RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CURR RTS2#5 = OPTN RTS2#26 = NDLV | Eine nicht lieferbare Devisenoptions-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit < 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | Bei nicht lieferbaren Devisenoptionen (NDO) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Lieferbare Devisenoption (DO) Bezeichnet eine Option, die allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft. RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CURR RTS2#5 = OPTN RTS2#26 = DLVB | Eine lieferbarer Devisenoptions-Unterklasse wird definiert ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit < 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | Bei lieferbaren Devisenoptionen (DO) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Nicht Lieferbare Devisen-Swaps (NDS) Bezeichnet einen Swap, der gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungswährung gemäß Vertrag zahlbar ist. RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CURR RTS2#5 = SWAP RTS2#26 = NDLV | Eine nicht lieferbare Devisen-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit < 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | Bei nicht lieferbaren Devisenswap (NDD) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Lieferbare Devisen-Swaps (DS) Bezeichnet einen Swap, der allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft. RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CURR RTS2#5 = SWAP RTS2#26 = DLVB | Eine lieferbarer Devisen-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit < 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | Bei lieferbaren Devisen-Swaps (DS) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Devisen-Futures RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CURR RTS2#5 = FUTR | Eine Devisen-Future-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#13 und RTS23#47) - zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 1 Woche Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit < 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | Bei lieferbaren Devisen-Futures wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben | |
Anlageklasse - Devisenderivate | |||
Unteranlageklasse |
Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | ||
Sonstige Devisenderivate Ein Devisenderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CURR RTS2#5 = OTHR | Für jedes sonstige Devisenderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Tabelle 8.2 Devisenderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Devisenderivate | ||||
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Nicht lieferbarer Forward (NFD) | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
Lieferbarer Forward (DF) | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
Nicht lieferbare Devisenoptionen (NDO) | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
Lieferbare Devisenoptionen (DS) | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
Nicht Lieferbare Devisen-Swaps (NDS) | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
Lieferbare Devisen-Swaps (DS) | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
Devisen-Futures | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
Sonstige Devisenderivate | 4.000.000 EUR | 5.000.000 EUR | 20.000.000 EUR | 25.000.000 EUR |
9. Kreditderivate
Tabelle 9.1 Kreditderivate - Klassen, die keinen liquiden Markt haben 23
Anlageklasse - Kreditderivate | ||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt. Für Unterklassen mit einem liquiden Markt finden gegebenenfalls die zusätzlichen qualitativen Liquiditätskriterien Anwendung. | ||
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] | Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] | On-the-Run-Status Index [zusätzliches qualitatives Liquiditätskriterium] | ||
Index Credit Default Swap (CDS) - ein Swap, bei dem der Austausch von Cashflow verknüpft ist mit der Kreditwürdigkeit der verschiedenen Emittenten der Finanzinstrumente, aus denen der Index zusammengesetzt ist, und dem Auftreten von Kreditereignissen RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CRDT | Eine Unterklasse von Index Credit Default Swap wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS2#34) - zugrunde liegender Index Segmentierungskriterium 2 (RTS2#42) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Derivats Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des CDS ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | 200.000.000 EUR | 10 | Bei dem zugrunde liegenden Index wird in folgenden Fällen davon ausgegangen, dass ein liquider Markt besteht:
(1) er befindet sich während des gesamten Zeitraum im Status "on-the-run" (2) er befindet sich während der ersten 30 Arbeitstage im Status "1x off-the-run" Ein "on-the-run"-Index bezeichnet die rollende jüngste Version (Serie) des Index, die beginnt zum Zeitpunkt, zu dem die Zusammensetzung des Index festgelegt wird und die einen Tag vor dem Datum, zu dem die Zusammensetzung der neuesten Version (Serie) des Index wirksam wird, endet. |
Single Name Credit Default Swap (CDS) - ein Swap, bei dem der Austausch von Cashflow verknüpft ist mit der Kreditwürdigkeit eines Emittenten der Finanzinstrumente und dem Auftreten von Kreditereignissen RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CRDT | Ein Single Name Default Swap wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS2#41) - zugrunde liegende Bezugseinrichtung Segmentierungskriterium 2 (RTS2#39) - Typ der zugrunde liegenden Bezugseinrichtung gemäß folgender Definition: "Emittent öffentlicher Art" bezeichnet entweder:
"privater Emittent" bezeichnet einen Emittenten, der kein Emittent öffentlicher Art ist. Segmentierungskriterium 3 (RTS2#42) - Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Derivats Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des CDS ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | 10.000.000 EUR | 10 | |
Unteranlageklasse |
Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert |
Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie die folgenden quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | ||
CDS Index-Optionen - eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein CDS-Index ist RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CRDT | Eine CDS-Index-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#26) - CDS-Index-Unterklasse, wie für die Unteranlageklasse des Index Credit Default Swap (CDS) angegeben Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 6 Monate Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband 0-6 Monate beträgt, wird als liquider Markt betrachtet Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband nicht 0-6 Monate beträgt, wird nicht als liquider Markt betrachtet Eine CDS-Index-Option, deren zugrunde liegender CDS-Index eine Unterklasse ist, die keinen liquiden Markt hat, wird zu keiner Zeit des Laufzeitbands als eine Option mit liquidem Markt betrachtet | ||
Single Name CDS-Optionen - eine Option, deren zugrunde liegender Wert ein Single Name CDS ist RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CRDT | Ein Single Name CDS wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS23#26) - Single Name CDS-Unterklasse, wie für die Unteranlageklasse Single Name CDS angegeben Segmentierungskriterium 2 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 6 Monate Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Laufzeitband 0-6 Monate beträgt, wird als liquider Markt betrachtet Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse mit liquidem Markt ist und deren Fälligkeitslaufzeitband nicht 0-6 Monate beträgt, wird nicht als liquider Markt betrachtet Eine CDS-Option, deren zugrunde liegender Single Name CDS eine Unterklasse ist, die keinen liquiden Markt hat, wird zu keiner Zeit des Fälligkeitslaufzeitbands als eine Option mit liquidem Markt betrachtet | ||
Anlageklasse - Kreditderivate | ||||
Unteranlageklasse |
Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, findet folgende Methode Anwendung | |||
Sonstige Kreditderivate - ein Kreditderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt RTS2#3 = DERV RTS2#4 = CRDT RTS2#5 = OTHR | Für jedes sonstige Kreditderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Tabelle 9.2 Kreditderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht 23
Anlageklasse - Kreditderivate | ||||||||||||||
Unteranlageklasse | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt | |||||||||||||
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte | SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | ||||||||||
Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Volumen - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Volumen - Perzentil | Schwellenwert | |||||
Index Credit Default Swap (CDS) | Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden. | S1 | S2 | S3 | S4 | 2.500.000 EUR | 70 | 5.000.000 EUR | 80 | 60 | 7.500.000 EUR | 90 | 70 | 10.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Single Name Credit Default Swap (CDS) | Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden. | S1 | S2 | S3 | S4 | 2.500.000 EUR | 70 | 5.000.000 EUR | 80 | 60 | 7.500.000 EUR | 90 | 70 | 10.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
CDS Index-Optionen | Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden. | S1 | S2 | S3 | S4 | 2.500.000 EUR | 70 | 5.000.000 EUR | 80 | 60 | 7.500.000 EUR | 90 | 70 | 10.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Single Name CDS-Optionen | Die Berechnung der Schwellenwerte wird für jede Unterklasse der Unteranlageklassen unter Berücksichtigung der Transaktionen durchgeführt, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden. | S1 | S2 | S3 | S4 | 2.500.000 EUR | 70 | 5.000.000 EUR | 80 | 60 | 7.500.000 EUR | 90 | 70 | 10.000.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 |
Tabelle 9.3 Kreditderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht 23
Anlageklasse - Kreditderivate | ||||
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Index Credit Default Swap (CDS) | 2.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 7.500.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Single Name Credit Default Swap (CDS) | 2.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 7.500.000 EUR | 10.000.000 EUR |
CDS Index-Optionen | 2.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 7.500.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Single Name CDS-Optionen | 2.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 7.500.000 EUR | 10.000.000 EUR |
Sonstige Kreditderivate | 2.500.000 EUR | 5.000.000 EUR | 7.500.000 EUR | 10.000.000 EUR |
10. C10-Derivate
Tabelle 10.1 C10-Derivate - Klassen, die keinen liquiden Markt haben 23
Anlageklasse - C10-Derivate | |||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | |
Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] | Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] | ||
Frachtderivate Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Frachttarifen im Sinne von Anhang I Abschnitt C Nummer 10 der Richtlinie 2014/65/EU RTS2#3 = "DERV" und RTS2#4 = "COMM" und RTS23#35 = "FRGT" | Eine Frachtderivatunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:
Segmentierungskriterium 1 (RTS2#5) - Vertragstyp: Futures oder Optionen Segmentierungskriterium 2 (RTS23#36) - Frachtart Segmentierungskriterium 3 (RTS2#37) - Fracht-Untertyp Segmentierungskriterium 4 (RTS2#12) - Spezifikation der Größe in Verbindung mit dem Fracht-Untertyp Segmentierungskriterium 5 (RTS2#13) - Spezifische Route oder Zeitcharterdurchschnitt Segmentierungskriterium 6 (RTS2#8) - das Laufzeitband der Fälligkeit des Derivats ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit < 1 Monat Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit < 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit < 6 Monate Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit < 9 Monate Laufzeitband 5: 9 Monate < Fälligkeit < 1 Jahr Laufzeitband 6: 1 Jahr < Fälligkeit < 2 Jahre Laufzeitband 7: 2 Jahre < Fälligkeit < 3 Jahre ... Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit < n Jahre | 10.000.000 EUR | 10 |
Anlageklasse - C10-Derivate | |||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | ||
Sonstige C10-Derivate ein Finanzinstrument im Sinne von Anhang I Abschnitt C Nummer 10 der Richtlinie 2014/65/EU, das kein Frachtderivat ist, und alle folgenden Unteranlageklassen der Zinsderivate: Inflation Multi-Currency Swap oder Cross-Currency Swap, ein Future/Forward auf Inflation Multi-Currency Swaps oder Cross-Currency Swaps, ein Inflation Single Currency Swap, ein Future/Forward auf Inflation Single Currency Swap und alle folgenden Eigenkapitalderivat-Unteranlageklassen: eine Volatilitäts-Index Option, ein Volatilitäts-Index Future/Forward, ein Swap mit Parameter-Renditevarianz, ein Swap mit Parameter-Renditevolatilität, ein Portfolio Swap mit Parameter-Renditevarianz, ein Portfolio Swap mit Parameterrenditevolatilität | Für jedes sonstige C10-Derivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Tabelle 10.2 C10-Derivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht
Anlageklasse - C10-Derivate | ||||||||||||||
Unter- anlage- klasse | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt | |||||||||||||
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichti- gende Geschäfte | SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | ||||||||||
Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Volumen - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Volumen - Perzentil | Schwellenwert | |||||
Fracht- derivate | Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichti- gung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanz- instrumente der Unterklasse getätigt wurden | S1 | S2 | S3 | S4 | 25.000 EUR | 70 | 50.000 EUR | 80 | 60 | 75.000 EUR | 90 | 70 | 100.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 |
Tabelle 10.3 C10-Derivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
Anlageklasse - C10-Derivate | ||||
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Frachtderivate | 25.000 EUR | 50.000 EUR | 75.000 EUR | 100.000 EUR |
Sonstige C10-Derivate | 25.000 EUR | 50.000 EUR | 75.000 EUR | 100.000 EUR |
11. Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD)
Tabelle 11.1 CFD - Klassen, die keinen liquiden Markt haben 23
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert | Qualitatives Liquiditätskriterium | Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] | Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] |
Währungs-CFD RTS2#3 = DERV RTS2#5 = CFDS RTS2#29 = CURR | Eine Unterklasse Währungs-CFD wird definiert durch das zugrunde liegende Währungspaar, das definiert wird als Kombination der zwei Währungen, die dem CFD/Spread Betting-Vertrag zugrunde liegen RTS2#30 und RTS2#31 | 50.000.000 EUR | 100 | |
Waren-CFD RTS2#3 = DERV RTS2#5 = CFDS RTS2#29 = COMM | Eine Unterklasse Waren-CFD wird definiert durch die zugrunde liegende Ware des CFD/Spread Betting-Vertrags RTS23#35 und RTS23#36 und RTS23#37 | 50.000.000 EUR | 100 | |
Aktien-CFD RTS2#3 = DERV RTS2#5 = CFDS RTS2#29 = EQUI | Die Unterklasse Aktien-CFD wird definiert durch das zugrunde liegende Beteiligungspapier des CFD/Spread Betting-Vertrags RTS23#26 | Die Unterklasse Aktien-CFD hat dann einen liquiden Markt, wenn das zugrunde liegende Beteiligungspapier ein Beteiligungspapier ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 2 Absatz 1 Ziffer 17 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 besteht | ||
Anleihen-CFD RTS2#3 = DERV RTS2#5 = CFDS RTS2#29 = BOND | Eine Unterklasse Anleihen-CFD wird definiert durch die zugrunde liegende Anleihe oder das Anleihen-Future des CFD/Spread Betting-Vertrags RTS23#26 | Eine Unterklasse Anleihen-CFD hat dann einen liquiden Markt, wenn die zugrunde liegende Anleihe eine Anleihe oder ein Anleihen-Future ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b besteht. | ||
CFD auf Aktien-Future/Forward RTS2#3 = DERV RTS2#5 = CFDS RTS2#29 = FTEQ | Ein CFD auf eine Aktien-Future/Forward-Unterklasse wird definiert durch den zugrunde liegende Future/Forward auf einen Aktien-CFD des CFD/Spread Betting-Vertrag RTS23#26 | Ein CFD auf eine Unterklasse Aktien-Future/Forward hat dann einen liquiden Markt, wenn der zugrunde liegende Wert ein Aktien-Future/Forward ist, für das ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b besteht. | ||
CFD auf eine Aktienoption RTS2#3 = DERV RTS2#5 = CFDS RTS2#29 = OPEQ | Ein CFD auf eine Unterklasse Aktienoption wird definiert durch die zugrunde liegende Option auf eine Aktie des CFD/Spread Betting-Vertrags RTS23#26 | Ein CFD auf eine Unterklasse Aktienoption hat dann einen liquiden Markt, wenn der zugrunde liegende Wert eine Aktienoption ist, für die ein liquider Markt in Übereinstimmung mit Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b besteht. | ||
Anlageklasse - Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD) | ||||
Unteranlageklasse | Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung | |||
Sonstige CFD | ||||
Ein CFD/Spread Betting, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt RTS2#3 = DERV RTS2#5 = CFDS RTS2#29 = OTHR | Für jedes sonstige CFD/Spread Betting wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Tabelle 11.2 CFD- Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD) | ||||||||||||||
Unteranlageklasse | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt | |||||||||||||
Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte | SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | ||||||||||
Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Volumen - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Volumen - Perzentil | Schwellenwert | |||||
Währungs- CFD | Geschäfte auf Währungs-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b | S1 | S2 | S3 | S4 | 50.000 EUR | 70 | 60.000 EUR | 80 | 60 | 90.000 EUR | 90 | 70 | 100.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Waren-CFD | Geschäfte auf Waren-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b | S1 | S2 | S3 | S4 | 50.000 EUR | 70 | 60.000 EUR | 80 | 60 | 90.000 EUR | 90 | 70 | 100.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Aktien-CFD | Geschäfte auf Aktien-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b | S1 | S2 | S3 | S4 | 50.000 EUR | 70 | 60.000 EUR | 80 | 60 | 90.000 EUR | 90 | 70 | 100.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
Anleihen- CFD | Geschäfte auf Anleihen-CFD mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b | S1 | S2 | S3 | S4 | 50.000 EUR | 70 | 60.000 EUR | 80 | 60 | 90.000 EUR | 90 | 70 | 100.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
CFD auf Aktien- Future/ Forward | Geschäfte auf CFD auf Future auf eine Aktie mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b | S1 | S2 | S3 | S4 | 50.000 EUR | 70 | 60.000 EUR | 80 | 60 | 90.000 EUR | 90 | 70 | 100.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||||
CFD auf eine Aktienoption | Geschäfte auf CFD auf Option auf eine Aktie mit liquidem Markt gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b | S1 | S2 | S3 | S4 | 50.000 EUR | 70 | 60.000 EUR | 80 | 60 | 90.000 EUR | 90 | 70 | 100.000 EUR |
30 | 40 | 50 | 60 |
Tabelle 11.3 CFD- Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Finanzielle Differenzgeschäfte (CFD) | ||||
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Währungs-CFD | 50.000 EUR | 60.000 EUR | 90.000 EUR | 100.000 EUR |
Waren-CFD | 50.000 EUR | 60.000 EUR | 90.000 EUR | 100.000 EUR |
Aktien-CFD | 50.000 EUR | 60.000 EUR | 90.000 EUR | 100.000 EUR |
Anleihen-CFD | 50.000 EUR | 60.000 EUR | 90.000 EUR | 100.000 EUR |
CFD auf Aktien-Future/ Forward | 50.000 EUR | 60.000 EUR | 90.000 EUR | 100.000 EUR |
CFD auf eine Aktienoption | 50.000 EUR | 60.000 EUR | 90.000 EUR | 100.000 EUR |
Sonstige CFD/Spread Betting | 50.000 EUR | 60.000 EUR | 90.000 EUR | 100.000 EUR |
12. Emissionszertifikate
Tabelle 12.1 Emissionszertifikate, die keinen liquiden Markt haben 23
Anlageklasse - Emissionszertifikate | ||
Unteranlageklasse | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | |
Durchschnittliche tägliche Menge (ADA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] | Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] | |
EU-Zertifikate (EUA) jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1 (Emissionshandelssystem) erfüllt und ein Recht auf Emission des Äquivalents einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = EUAE | 150.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent | 5 |
EU-Luftfahrtzertifikate (EUAA) jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und das Recht auf Emission des Äquivalents einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) aus der Luftfahrt darstellt RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = EUAA | 150.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent | 5 |
Zertifizierte Emissionsreduktionen (CER) jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und eine Emissionsreduktion entsprechend einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = CERE | 150.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent | 5 |
Emissionsreduktionseinheiten (ERU) jede Einheit, die die Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG (Emissionshandelssystem) erfüllt und eine Emissionsreduktion entsprechend einer Tonne Kohlendioxid (tCO2e) darstellt RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = ERUE | 150.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent | 5 |
Sonstige Emissionszertifikate Ein Emissionszertifikat, das für die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG erteilt wird (Emissionshandelssystem) und kein EU-Zertifikat (EUA), kein EU-Luftfahrzertifikat (EUAA), keine zertifizierte Emissionsreduktion (CER) und keine Emissionsreduktionseinheit (ERU) darstellt RTS2#3 = EMAL und RTS2#11 = OTHR | Für jedes sonstige Emissionszertifikat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht | |
1) Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. L 275 vom 25.10.2003 S. 32). |
Tabelle 12.2 Emissionszertifikate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen, für die ein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Emissionszertifikate | ||||||||||||
Unteranlageklasse | Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichti- gende Geschäfte | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen mit liquidem Markt | ||||||||||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |||||||||
Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | |||||
EU-Zertifikate (EUA) | Geschäfte auf alle EU-Zertifikate (EUA) | S1 | S2 | S3 | S4 | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 70 | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 80 | 90.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90 | 100.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||
EU-Luftfahrt- zertifikate (EUAA) | Geschäfte auf alle EU-Luftfahrt- zertifikate (EUA) | S1 | S2 | S3 | S4 | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 70 | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 80 | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90 | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||
Zertifizierte Emissions- reduktionen (CER) | Geschäfte auf alle zertifizierte Emissions- reduktionen (CER) | S1 | S2 | S3 | S4 | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 70 | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 80 | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90 | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||
Emissions- reduktions- einheiten (ERU) | Geschäfte auf alle Emissions- reduktions- einheiten (ERU) | S1 | S2 | S3 | S4 | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 70 | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 80 | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90 | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 |
Tabelle 12.3 Emissionszertifikate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen, für die kein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Emissionszertifikate | ||||
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
EU-Zertifikate (EUA) | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 100.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
EU-Luftfahrtzertifikate (EUAA) | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
Zertifizierte Emissionsreduktionen (CER) | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
Emissionsreduktions- einheiten (ERU) | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
13. Emissionszertifikatderivate
Tabelle 13.1 Emissionsderivate - Klassen, die keinen liquiden Markt haben 23
Anlageklasse - Emissionszertifikatderivate | ||
Unteranlageklasse | Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt | |
Durchschnittliche tägliche Menge (ADA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] | Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] | |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art EU-Zertifikat (EUA), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = EUAE | 150.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent | 5 |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA) ist Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = EUAA | 150.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent | 5 |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = CERE | 150.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent | 5 |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktionseinheit (ERU) ist Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Emissionszertifikaten der Art Zertifizierte Emissionsreduktionseinheit (ERU), wie in Anhang I Abschnitt C Nummer 4 der Richtlinie 2014/65/EU definiert RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = ERUE | 150.000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent | 5 |
Sonstige Emissionszertifikatderivate Ein Emissionszertifikatderivat, das für die Einhaltung der Anforderungen der Richtlinie 2003/87/EG erteilt wird (Emissionshandelssystem) und kein EU-Zertifikat (EUA), kein EU-Luftfahrzertifikat (EUAA), keine zertifizierte Emissionsreduktion (CER) und keine Emissionsreduktionseinheit (ERU) darstellt RTS2#3 = DERV und RTS2#4 = EMAL und RTS2#43 = OTHR | Für jedes sonstige Emissionszertifikatderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht |
Tabelle 13.2 Emissionszertifikatderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Emissionszertifikatderivate | ||||||||||||
Unteranlageklasse | Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichti- gende Geschäfte | Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen mit liquidem Markt | ||||||||||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |||||||||
Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | Handel - Perzentil | Schwellenwert | |||||
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist | Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist | S1 | S2 | S3 | S4 | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 70 | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 80 | 90.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90 | 100.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrt- zertifikat (EUAA) ist | Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrt- zertifikat (EUAA) ist | S1 | S2 | S3 | S4 | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 70 | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 80 | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90 | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist | Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist | S1 | S2 | S3 | S4 | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 70 | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 80 | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90 | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 | |||||||||
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktions- einheit (ERU) ist | Geschäfte auf alle Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktions- einheit (ERU) ist | S1 | S2 | S3 | S4 | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 70 | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 80 | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90 | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
30 | 40 | 50 | 60 |
Tabelle 13.3 Emissionszertifikatderivate - Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht
Anlageklasse - Emissionszertifikatderivate | ||||
Unteranlageklasse | Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unteranlageklassen, für die kein liquider Markt besteht | |||
SSTI Vorhandel | LIS Vorhandel | SSTI Nachhandel | LIS Nachhandel | |
Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | Schwellenwert | |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Zertifikat (EUA) ist | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 90.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 100.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art EU-Luftfahrtzertifikat (EUAA) ist | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Zertifizierte Emissionsreduktion (CER) ist | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
Emissionszertifikatderivate, deren zugrunde liegender Wert der Art Emissionsreduktionseinheit (ERU) ist | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
Sonstige Emissionszertifikatderivate | 20.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 25.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 40.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent | 50.000 Tonnen Kohlendioxid- Äquivalent |
2) Richtlinie 2009/101/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Koordinierung der Schutzbestimmungen, die in den Mitgliedstaatenden Gesellschaften im Sinne des Artikels 48 Absatz 2 des Vertrags im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter vorgeschrieben sind, um diese Bestimmungen gleichwertig zu gestalten (ABl. Nr. L 258 vom 01.10.2009 S. 11).
3) Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft und zur Änderung der Richtlinie 96/61/EG des Rates (ABl. Nr. L 275 vom 25.10.2003 S. 32).
Zu Zwecken der Transparenzberechnungen vorzulegende Bezugsdaten | Anhang IV 23 |
Tabelle 1 Symbol Tabelle für Tabelle 2
SYMBOL | DATENTYP | BEGRIFFSBESTIMMUNG |
{ALPHANUM-n} | Bis zu n alphanumerische Zeichen | Freitextfeld. |
{DECIMAL-n/m} | Dezimalzahl von bis zu n Stellen, von denen bis zu m Stellen Bruchziffern sein können | Numerisches Feld für positive und negative Werte:
Sofern anwendbar, werden die Werte gerundet und nicht gekürzt. |
{COUNTRYCODE_2} | 2 alphanumerische Zeichen | Ländercode aus 2 Buchstaben gemäß ISO 3166-1 Alpha-2-Ländercode. |
{CURRENCYCODE_3} | 3 alphanumerische Zeichen | Ländercode aus 3 Buchstaben gemäß den Währungscodes nach ISO 4217 |
{DATEFORMAT} | Datumsformat gemäß ISO 8601 | Das Datum ist in folgendem Format anzugeben:
JJJJ-MM-TT |
{ISIN} | 12 alphanumerische Zeichen | ISIN-Code nach ISO 6166 |
{LEI} | 20 alphanumerische Zeichen | LEI-Code gemäß ISO 17442 |
{MIC} | 4 alphanumerische Zeichen | MIC-Code gemäß ISO 10383 |
{EIC} | 16 alphanumerische Zeichen | EIC-Code für einen Lieferpunkt innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union |
{INDEX} | 4 Buchstaben | "EONA" - EONIA "EONS" - EONIA SWAP "EURI" - EURIBOR "EUUS" - EURODOLLAR "EUCH" - EuroSwiss "GCFR" - GCF REPO "ISDA" - ISDAFIX "LIBI" - LIBID "LIBO" - LIBOR "MAAA" - Muni AAA "PFAN" - Pfandbriefe "TIBO" - TIBOR "STBO" - STIBOR "BBSW" - BBSW "JIBA" - JIBAR "BUBO" - BUBOR "CDOR" - CDOR "CIBO" - CIBOR "MOSP" - MOSPRIM "NIBO" - NIBOR "PRBO" - PRIBOR "TLBO" -TELBOR "WIBO" - WIBOR "TREA" - Treasury "SWAP" - SWAP "FUSW" -Future SWAP |
Tabelle 2 Einzelheiten zu den zu Zwecken der Transparenzberechnungen vorzulegenden Bezugsdaten
# | FELD | ZU MELDENDE ANGABEN | FORMAT DER BERICHTERSTATTUNG |
1 | Kennung des Instruments | Code zur Identifizierung des Finanzinstruments | {ISIN} |
2 | Vollständige Bezeichnung des Instruments | Vollständige Bezeichnung des Finanzinstruments | {ALPHANUM-350} |
3 | MiFIR-Kennung | Identifizierung von Nichteigenkapitalfinanzinstrumenten: Verbriefte Derivate, wie in Anhang III Abschnitt 4 Tabelle 4.1 definiert Strukturierte Finanzprodukte (SFP), wie in Verordnung (EU) Nr. 600/2014 Artikel 2 Absatz 1 Nummer 28 definiert Anleihen (für alle Anleihen außer ETC und ETN), wie in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 44 Buchstabe b der Richtlinie 2014/65/EU definiert ETC, wie in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 44 Buchstabe b der Richtlinie 2014/65/EU definiert und in Tabelle 2.4 des Anhangs III Abschnitt 2 näher ausgeführt ETN, wie in Artikel 4 Absatz 1 Nummer 44 Buchstabe b der Richtlinie 2014/65/EU definiert und in Tabelle 2.4 des Anhangs III Abschnitt 2 näher ausgeführt Emissionszertifikate, wie in Anhang III Abschnitt 12 Tabelle 12.1 definiert Derivate, wie in der Richtlinie 2014/65/EU Anhang I Abschnitt C Nummern 4 bis 10 definiert | Nichteigenkapitalfinanzinstrumente: "SDRV" - Verbriefte Derivate "SFPS" - Strukturierte Finanzprodukte (SFP) "BOND" - Anleihen "ETCS" - ETC "ETNS" - ETN "EMAL" - Emissionszertifikate "DERV" - Derivate |
4 | Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts | Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein verbrieftes Derivat oder ein Derivat ist | "INTR" - Zinssatz "EQUI" - Aktie "COMM" - Ware "CRDT" - Kredit "CURR" - Währung "EMAL" - Emissionszertifikate "OCTN" - Sonstige C10-Derivate |
5 | Vertragstyp | Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist | "OPTN" - Option "FUTR" - Terminkontrakt (einschließlich- Forward Freight Agreements (FFA)) "FRAS" - Forward Rate Agreement (FRA) "FORW" - Forward "SWAP" - Swap "PSWP" - Portfolio Swap "SWPT" - Swaption "OPTS" - Option on a swap "FONS" - Future on a swap "FWOS" - Forward on a swap "SPDB" - Spread Betting "CFDS" - CFD" "OTHR" - Sonstiges |
6 | Meldestichtag | Tag, für den die Referenzdaten bereitgestellt werden | {DATEFORMAT} |
7 | Handelsplatz | Segmentspezifischer MIC für den Handelsplatz, falls verfügbar, ansonsten der "Operational MIC" | {MIC} |
8 | Laufzeit | Festgelegte Laufzeit des Finanzinstruments. Feld für die Anlageklassen Anleihen, Zinsderivate, Aktienderivate, Warenderivate, Devisenderivate, Kreditderivate, C10-Derivate und Derivate auf Emissionszertifikate. | {DATEFORMAT} |
Anleihen (alle Typen von Anleihen außer ETC und ETN) verbundene Felder
Die Felder in diesem Abschnitt sind nur für Anleihen im Sinne von Anhang III Abschnitt 2 Tabelle 2.1 auszufüllen.
9 | Anleihetyp | Typ von Anleihe, wie in Anhang III Abschnitt 2 Tabelle 2.2 definiert. Nur auszufüllen, wenn der MiFIR-Code einer Anleihe entspricht. | "EUSB" - Staatsanleihe "OEPB" - sonstige öffentliche Anleihe "CVTB" - Wandelschuldverschreibung "CVDB" - Pfandbrief "CRPB" - Unternehmensanleihe "OTHR" - Sonstiges |
10 | Emissionsdatum | Datum, zu dem die Anleihe ausgegeben wird und ab dem Zinsen anfallen | {DATEFORMAT} |
Mit Emissionszertifikaten verbundene Felder
Die Felder in diesem Abschnitt sind nur für Emissionszertifikate im Sinne von Anhang III Abschnitt 12 Tabelle 12.1 auszufüllen.
11 | Untertyp Emissionszertifikate | Emissionszertifikate | "CERE" - CER "ERUE" - ERU "EUAE" - EUA "EUAA" - EUAA "OTHR" - Sonstiges |
Mit Derivaten verbundene Felder
Warenderivate und C10-Derivate
Die Felder in diesem Abschnitt sind nur für Warenderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 7 Tabelle 7.1 und für C10-Derivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 10 Tabelle 10.1 auszufüllen.
12 | Spezifikation der Größe in Verbindung mit dem Fracht-Untertyp | Auszufüllen, wenn das in Feld 35 der Tabelle 2 im Anhang zur Delegierten Verordnung (EU) 2017/585 genannte Basisprodukt gleich Fracht ist. | Für Trockenfracht: "CAPE" - Capesize "PNMX" - Panamax "SPMX" - Supramax "HAND" - Handysize Für Nassfracht: "CLAN" - Clean "DRTY" - Dirty {ALPHANUM-4} auf andere Weise |
13 | Spezifische Route oder Zeitcharterdurchschnitt | Auszufüllen, wenn das in Feld 35 der Tabelle 2 im Anhang zur Delegierten Verordnung (EU) 2017/585 genannte Basisprodukt gleich Fracht ist. | Für Nassfracht: "TD7" - TD7 "TD8" - TD8 "TD17" - TD17 "TD19" - TD19 "TD20" - TD20 "BLPG1" - BLPG1 "TD3C" - TD3C "TC2" - TC2 "TC2_37" - TC2_37 "TD3" - TD3 "TC5" - TC5 "TC6" - TC6 "TC7" - TC7 "TC9" - TC9 "TC12" - TC12 "TC14" - TC14 "TC15" - TC15 Für Trockenfracht: "4TC" - 4TC "5TC" - 5TC "6TC" - 6TC "10TC" - 10TC "C3" - C3 "C5" - C5 "C7" - C7 "P1A" - P1A "P2A" - P2A "P3A" - P3A "P1E" - P1E "P2E" - P2E "P3E" - P3E {ALPHANUM-6} auf andere Weise |
14 | Ort der Lieferung/des Barausgleichs | Auszufüllen, wenn das in Feld 35 der Tabelle 2 im Anhang zur Delegierten Verordnung (EU) 2017/585 genannte Basisprodukt gleich Energie ist. | {EIC} für Strom oder Erdgas "OTHR" - Sonstiges |
15 | Nennwährung | Währung des Nennwerts. | {CURRENCYCODE_3} |
Zinsderivate
Die Felder in diesem Abschnitt sind nur für Zinsderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 5 Tabelle 5.1 auszufüllen.
16 | Zugrunde liegender Typ | Die Felder sind auszufüllen für andere Vertragsarten als Swaps, Swaptions, Terminkontrakte auf einen Swap und Forwards auf einen Swap und Forwards auf einen Swap mit einer der folgenden Alternativen
*********************************************************** | "BOND" - Anleihe "BNDF" - Anleihenfutures "INTR" - Zinssatz "IFUT" - Zins-Futures ***************************** |
17 | Emittent der zugrunde liegenden Anleihe | Auszufüllen, wenn der zugrunde liegende Typ eine Anleihe oder ein Anleihen-Future mit dem LEI-Code des Emittenten der direkten oder letzten zugrunde liegenden Anleihe ist. | {LEI} |
18 | Fälligkeitstag der zugrunde liegenden Anleihe | Hier ist der Tag der festgelegten Fälligkeit der zugrunde liegenden Anleihe anzugeben. | {DATEFORMAT} |
19 | Emissionsdatum der zugrunde liegenden Anleihe | Hier ist das Emissionsdatum der zugrunde liegenden Anleihe anzugeben. | {DATEFORMAT} |
20 | Nennwährung der Swaption | Nur für Swaptions auszufüllen | {CURRENCYCODE_3} |
21 | Fälligkeit des zugrunde liegenden Swaps | Für Swaptions, Optionen auf Swaps, Futures on Swaps und Forwards on a Swap auszufüllendes Feld. | {DATEFORMAT} |
22 | ISIN-Code Inflationsindex / ISIN-Code der zugrunde liegenden Anleihe | Im Falle von Swaptions auf einen der folgenden Swap-Typen:
Inflation Single Currency Swap, Futures/Forwards auf Inflation Single Currency Swap, Inflation Multi-Currency Swap, Futures/Forwards auf Inflation Multi-Currency Swap; ist - wenn der Inflationsindex einen ISIN-Code hat - dieses Feld mit dem ISIN-Code für diesen Index auszufüllen.
********************************************************** | {ISIN}
***************** |
23 | Bezeichnung des Inflationsindex | Mit einem standardisierten Namen des Index auszufüllen im Falle von Swaptions auf einen der folgenden Swap-Typen: Inflation Single Currency Swap, Futures/Forwards auf Inflation Single Currency Swap, Inflation Multi-Currency Swap, Futures/Forwards auf Inflation Multi-Currency Swap. | {ALPHANUM-25} |
24 | Referenzzinssatz | Bezeichnung des Referenzzinssatzes. | {INDEX} oder {ALPHANUM-25} - wenn der Referenzzinssatz nicht in der {INDEX}-Liste enthalten ist |
25 | Laufzeit des zugrunde liegenden Zinssatzes | Dieses Feld gibt die Laufzeit des dem Vertrag zugrunde liegenden Zinssatzes an. Die Laufzeit ist in Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren anzugeben. Standardlaufzeiten werden in diesem Feld angegeben; beginnend mit der größten Einheit der Laufzeit (Jahre) hin zur kleinsten; wenn die Laufzeit des Zinssatzes eine ganze Zahl ist. | {INTEGER-3}+"DAYS" - Tage {INTEGER-3}+"WEEK" - Wochen {INTEGER-3}+"MNTH" - Monate {INTEGER-3}+"YEAR" - Jahre |
Fremdwährungsderivate
Die Felder in diesem Abschnitt sind nur für Fremdwährungsderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 8 Tabelle 8.1 auszufüllen.
26 | Vertragsuntertyp | Dieses Feld ist auszufüllen, um lieferbare von nicht lieferbaren Forwards, Optionen und Swaps im Sinne von Anhang III Abschnitt 8 Tabelle 8.1 zu unterscheiden. | "DLVB" - Lieferbar "NDLV" - Nicht lieferbar |
Eigenkapitalderivate
Die Felder sind nur für Eigenkapitalderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 6 Tabelle 6.1 auszufüllen.
27 | Zugrunde liegender Typ | Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist, die Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts eine Aktie und die Unteranlageklasse weder ein Swap noch ein Portfolio Swap ist. | "STIX" - Aktienindex "SHRS" - Anteil/Aktie "DIVI" - Dividendenindex "DVSE" - Aktiendividende "BSKT" - Aktienkorb aus einer Kapitalmaßnahme "ETFS" - ETF "VOLI" - Volatilitätsindex "OTHR" - Sonstiges (einschließlich Aktienzertifikate, Zertifikate und sonstige aktienähnlichen Finanzinstrumente) |
************************************** | ************* "SHRS" - Anteil/Aktie "DVSE" - Aktiendividende "ETFS" - ETF "OTHR" - Sonstiges (einschließlich Aktienzertifikate, Zertifikate und sonstige aktienähnlichen Finanzinstrumente) | ||
************************************** | ************* "STIX" - Aktienindex "DIVI" - Dividendenindex "VOLI" - Volatilitätsindex "OTHR" - Sonstiges | ||
************************************** | ************* "BSKT" - Korb | ||
28 | Parameter | Auszufüllen, wenn der MiFIR-Code ein Derivat ist, die Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts eine Aktie und die Unteranlageklasse ein Swap oder ein Portfolio Swap ist. | "PRBP" - Parameter Kursrendite zugrunde liegender Wert "PRDV" - Parameter Dividendenrendite "PRVA" - Parameter Renditenvarianz "PRVO" - Parameter Renditenvolatilität |
Differenzkontrakte (CFD)
Die Felder sind nur dann auszufüllen, wenn der Vertragstyp gleich Differenzkontrakt oder Spread Betting ist
29 | Zugrunde liegender Typ | Mit dem MiFIR-Code auszufüllen, wenn dieser ein Derivat ist und der Vertragstyp gleich Differenzkontrakt oder Spread Betting ist | "CURR" - Währung "EQUI" - Aktie "BOND" - Anleihen "FTEQ" - Futures/Forward auf Aktie "OPEQ" - Aktienoptionen "COMM" - Ware "EMAL" - Emissionszertifikate "OTHR" - Sonstiges |
30 | Nennwährung 1 | Währung 1 für das zugrunde liegende Währungspaar. Dieses Feld ist anwendbar, wenn der zugrunde liegende Typ eine Währung ist | {CURRENCYCODE_3} |
31 | Nennwährung 2 | Währung 2 für das zugrunde liegende Währungspaar. Dieses Feld ist anwendbar, wenn der zugrunde liegende Typ eine Währung ist | {CURRENCYCODE_3} |
Kreditderivate
Die Felder in diesem Abschnitt sind nur für Kreditderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 9 Tabelle 9.1 auszufüllen.
32 | ISIN-Code des zugrunde liegenden Credit Default Swap | Für Derivate auf Credit Default Swaps mit dem ISIN-Code des zugrunde liegenden Swaps auszufüllen. | {ISIN} |
33 | Code des Basisindexes | Für Derivate auf einen CDS-Index mit dem ISIN-Code des Index auszufüllen. | {ISIN} |
34 | Bezeichnung des Basisindexes | Für Derivate auf einen CDS-Index mit dem standardisierten Namen des Index auszufüllen. | {ALPHANUM-25} |
35 | Serie | Die Seriennummer der Zusammensetzung des Index, sofern anwendbar. Für einen CDS-Index oder ein Derivat auf einen CDS-Index mit der Serie des CDS-Index auszufüllen. | {DECIMAL-18/17} |
36 | Version | Eine neue Version einer Serie wird herausgegeben, wenn eines der Bestandteile ausfällt und der Index neu gewichtet werden muss, um der neuen Anzahl aller Bestandteile des Index Rechnung zu tragen. Für einen CDS-Index oder ein Derivat auf einen CDS-Index mit der Version des CDS-Index auszufüllen. | {DECIMAL-18/17} |
37 | Rollenmonat | Alle Monate, in denen die Rolle erwartet wird, wie vom Index-Anbieter für ein gegebenes Jahr vorgesehen.
Das Feld wird für jeden Monat der Rolle wiederholt. Für einen CDS-Index oder ein Derivat auf einen CDS-Index auszufüllen. | "01", "02", "03", "04", "05", "06", "07", "08", "09", "10", "11", "12" |
38 | Nächstes Rollendatum | Im Falle eines CDS-Index oder eines Derivats auf einen CDS-Index mit dem nächsten Rollendatum des Index auszufüllen, wie vom Indexanbieter vorgesehen | {DATEFORMAT} |
39 | Öffentlicher Emittent | Auszufüllen, wenn die Bezugseinrichtung eines Single Name CDS oder eines Derivats auf einen Single Name CDS ein öffentlicher Emittent gemäß Anhang III Abschnitt 9 Tabelle 9.1 ist. | "TRUE" - die Referenzeinrichtung ist ein öffentlicher Emittent "FALSE" - die Referenzeinrichtung ist nicht ein öffentlicher Emittent |
40 | Bezugsobligation | Für Derivate auf Single Name Credit Default Swaps mit dem ISIN-Code der Bezugsobligation auszufüllen. | {ISIN} |
41 | Bezugseinrichtung | Mit der Bezugseinrichtung eines Single Name CDS oder eines Derivats auf einen Single Name CDS auszufüllen. | {COUNTRYCODE_2} oder ISO 3166-2 - Ländercode mit 2 Zeichen gefolgt von einem Bindestrich "-" und bis zu 3 alphanumerischen Zeichen des Länderuntercodes oder {LEI} |
42 | Nennwährung | Währung des Nennwerts. | {CURRENCYCODE_3} |
Emissionszertifikatderivate
Die Felder in diesem Abschnitt sind nur für Emissionszertifikatderivate im Sinne von Anhang III Abschnitt 13 Tabelle 13.1 auszufüllen.
43 | Untertyp Emissionszertifikatderivate | Auszufüllen, wenn die Variable #3 "MiFIR-Code" ein "DERV"-Derivat ist und die Variable #4 "Anlageklasse des zugrunde liegenden Werts""EMAL"-Emissionszertifikate sind. | "CERE" - CER "ERUE" - ERU "EUAE" - EUA "EUAA" - EUAA "OTHR" - Sonstiges |
Zu Zwecken der Transparenzberechnungen vorzulegende quantitative Daten | Anhang V |
Tabelle 1: Symboltabelle für Tabelle 2
Symbol | Datentyp | Begriffsbestimmung |
{ALPHANUM-n} | Bis zu n alphanumerische Zeichen | Freitextfeld. |
{ISIN} | 12 alphanumerische Zeichen | ISIN-Code nach ISO 6166 |
{MIC} | 4 alphanumerische Zeichen | MIC-Code gemäß ISO 10383 |
{DATEFORMAT} | Datumsformat gemäß ISO 8601 | Formatierung des Datums: JJJJ-MM-TT. |
{DECIMAL-n/m} | Dezimalzahl von bis zu n Stellen insgesamt, von denen bis zu m Stellen Bruchziffern sein können | Numerisches Feld für positive und negative Werte. Dezimaltrennzeichen: "." (Punkt); Negativen Zahlen wird "-" (Minuszeichen) vorangestellt; Werte werden gerundet und nicht abgeschnitten. |
{INTEGER-n} | Ganze Zahl mit bis zu n Stellen | Numerisches Feld für positive und negative ganzzahlige Werte. |
Tabelle 2: Einzelheiten der für die Zwecke der Bestimmung eines liquiden Marktes, der LIS- und SSTI-Schwellenwerte für Nichteigenkapitalinstrumente zu übermittelnde Daten
# | Feld | Zu meldende Angaben | Art der Ausführung oder Ort der Veröffentlichung | Format und Standards für die Meldung |
1 | Kennung des Instruments | Code zur Identifizierung des Finanzinstruments | Geregelter Markt (RM) Multilaterale Handelssysteme (MTF) Organisierte Handelssysteme (OTF) Genehmigtes Veröffentlichungssystem (APA) Bereitgestellter konsolidierter Datenträger (CTP) | {ISIN} |
2 | Ausführungsdatum | Datum, an dem die Geschäfte ausgeführt werden. | RM, MTF, OTF, APA, CTP | {DATEFORMAT} |
3 | Ausführungsplatz | Segment MIC für den EU-Handelsplatz oder systematischen Internalisierer, sofern verfügbar, ansonsten Operating MIC. Segment MIC für den systematischen Internalisierer, falls verfügbar, ansonsten Operating MIC. MIC-Code XOFF für OTC-Geschäfte. Für einen bestimmten ISIN-Code und ein bestimmtes Ausführungsdatum fassen APA alle OTC-Handelstätigkeiten für das Instrument in einem Datensatz (ISIN, XOFF, Ausführungsdatum) zusammen. | RM, MTF, OTF, APA, CTP | {MIC} des Ausführungsortes oder systematischen Internalisierers oder "XOFF" |
4 | Kennzeichen für "Ausgesetztes Instrument" | Angabe, ob das Instrument am Ausführungsdatum während des gesamten Tages für den Handel am jeweiligen Ausführungsplatz ausgesetzt wurde. Als Folge sind die Felder 5 mit dem Wert Null zu melden. | RM, MTF, OTF | "TRUE" - wenn das Instrument für den gesamten Handelstag ausgesetzt war oder "FALSE" - wenn das Instrument nicht für den gesamten Handelstag ausgesetzt war |
5 | Gesamtzahl der Geschäfte | Die Gesamtzahl der am Ausführungstag ausgeführten Geschäfte. Geschäfte, die storniert wurden, werden von den gemeldeten Zahlen ausgenommen. Geschäfte, die in den Genuss einer späteren Veröffentlichung gekommen sind, werden anhand der von den übermittelnden Einrichtungen bereitgestellten aggregierten Daten auf der Grundlage des Ausführungsdatums gezählt. In jedem Fall ist das Feld mit einem Wert größer oder gleich Null auszufüllen. Bei Instrumenten, die für den ganzen Tag ausgesetzt werden, enthält das Feld den Wert Null. | RM, MTF, OTF, APA, CTP | {INTEGER-18} |
6 | Gesamtvolumen | Das Gesamtvolumen der am Ausführungstag ausgeführten Geschäfte. Das Volumen wird gemäß Anhang II Tabelle 4 dieser Verordnung gemessen. Geldbeträge sind in Euro anzugeben. Geschäfte, die storniert wurden, werden von den gemeldeten Zahlen ausgenommen. Geschäfte, die in den Genuss einer späteren Veröffentlichung gekommen sind, werden anhand der von den übermittelnden Einrichtungen bereitgestellten aggregierten Daten auf der Grundlage des Ausführungsdatums gezählt. | RM, MTF, OTF, APA, CTP | {DECIMAL-18/5} |
7 | Klassenbereich "Geschäftsumfang" | In diesem Feld sind die in den Tabellen 3 und 4 dieses Anhangs angegebenen Werte einzugeben. Der Klassenbereich des Geschäftsumfangs ist festgelegt wie folgt: für Emissionszertifikate und Derivate daraus in Tabelle 4 dieses Anhangs; für andere Instrumente in Tabelle 3 dieses Anhangs. Für Instrumente, die für den gesamten Tag ausgesetzt werden, werden keine Daten für dieses Feld und für die Felder 8 und 9 gemeldet. | RM, MTF, OTF, APA, CTP | {ALPHANUM - -140} |
8 | Gesamtzahl der für diese Klasse ausgeführten Geschäfte | Gesamtzahl der am Ausführungstag ausgeführten Geschäfte, deren Größe im Klassenbereich liegt. Geschäfte, die storniert wurden, werden von den gemeldeten Zahlen ausgenommen. Geschäfte, die in den Genuss einer späteren Veröffentlichung gekommen sind, werden anhand der von den übermittelnden Einrichtungen bereitgestellten aggregierten Daten auf der Grundlage des Ausführungsdatums gezählt. | RM, MTF, OTF, APA, CTP | {INTEGER-18} |
9 | Gehandeltes Gesamtvolumen für diese Klasse | Gehandeltes Gesamtvolumen, dargestellt durch alle am Meldestichtag ausgeführten Geschäfte, deren Größe im Klassenbereich liegt. Das Volumen wird gemäß Anhang II Tabelle 4 dieser Verordnung gemessen. Geldbeträge sind in Euro anzugeben. Geschäfte, die storniert wurden, werden von den gemeldeten Zahlen ausgenommen. Geschäfte, die in den Genuss einer späteren Veröffentlichung gekommen sind, werden anhand der von den übermittelnden Einrichtungen bereitgestellten aggregierten Daten auf der Grundlage des Ausführungsdatums gezählt. | RM, MTF, OTF, APA, CTP | {DECIMAL-18/5} |
Tabelle 3: Handelsumfangsklassen für Anleihen, SFP, verbriefte Derivate, Zinsderivate, Aktienderivate, Devisenderivate, Kreditderivate, Warenderivate, C10-Derivate und CFD
Geltungsbereich | Klasse "Geschäftsumfang" | Begriffsbestimmung |
Geschäfte mit einem Volumen zwischen 0 und 1,000,000 (exklusive) | ]0-100,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von weniger als 100,000 EUR |
[100,000-100,000] | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von 100,000 EUR | |
]100,000-200,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mehr als 100,000 EUR und weniger als 200,000 EUR | |
[200,000-300,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 200,000 EUR und weniger als 300,000 EUR | |
[300,000-400,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 300,000 EUR und weniger als 400,000 EUR | |
[Y-Y+100,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens Y EUR und weniger als Y EUR + 100,000 (Schritt von 100,000 EUR) | |
[900,000-1,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 900,000 EUR und weniger als 1,000,000 EUR | |
Geschäfte mit einem Volumen zwischen 1,000,000 (inklusive) und 10,000,000 (exklusive) | [1,000,000-1,500,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 1,000,000 EUR und weniger als 1,500,000 EUR |
[1,500,000-2,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 1,500,000 EUR und weniger als 2,000,000 EUR | |
[Z-Z+500,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens Z EUR und weniger als Z EUR +500,000 (Schritt von 500,000 EUR) | |
[9,500,000-10,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 9,500,000 EUR und weniger als 10,000,000 EUR | |
Geschäfte mit einem Volumen zwischen 10,000,000 (inklusive) und 100,000,000 (exklusive) | [10,000,000-15,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 10,000,000 EUR und weniger als 15,000,000 EUR |
[15,000,000-20,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 15,000,000 EUR und weniger als 20,000,000 EUR | |
[W-W+5,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens W EUR und weniger als W EUR + 5,000,000 (Schritt von 5,000,000 EUR) | |
[95,000,000-100,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 95,000,000 EUR und weniger als 100,000,000 EUR | |
Geschäfte mit einem Volumen von mindestens 100,000,000 | [100,000,000-125,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 100,000,000 EUR und weniger als 125,000,000 EUR |
[125,000,000-150,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 125,000,000 EUR und weniger als 150,000,000 EUR | |
[X-X+25,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens X EUR und weniger als X EUR + 25,000,000 (Schritt von 25,000,000 EUR) | |
... | ... | ... |
Tabelle 4: Klassenbereiche "Geschäftsumfang" für Emissionszertifikate und Derivate auf Emissionszertifikate
Geltungsbereich | Klasse "Geschäftsumfang" | Begriffsbestimmung |
Geschäfte mit einem Volumen zwischen 0 und 1,000,000 (exklusive) | ]0-100,000[ | Geschäfte mit einem Volumen von weniger als 100,000 Tonnen Kohlendioxidäquivalent (tCO2e) |
[100,000-100,000] | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von 100,000 tCO2e | |
]100,000-200,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mehr als 100,000 tCO2e und weniger als 200,000 tCO2e | |
[200,000-300,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 200,000 tCO2e und weniger als 300,000 tCO2e | |
[300,000-400,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 300,000 tCO2e und weniger als 400,000 tCO2e | |
[Y-Y+100,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens Y tCO2e und weniger als Y tCO2e +100,000 (Schritt von 100,000 tCO2e) | |
[900,000-1,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 900,000 tCO2e und weniger als 1,000,000 tCO2e | |
Geschäfte mit einem Volumen zwischen 1,000,000 (inklusive) und 10,000,000 (exklusive) | [1,000,000-1,500,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 1,000,000 tCO2e und weniger als 1,500,000 tCO2e |
[1,500,000-2,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 1,500,000 tCO2e und weniger als 2,000,000 tCO2e | |
[Z-Z+ 500,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens Z tCO2e und weniger als Z tCO2e +500,000 (Schritt von 500,000 tCO2e) | |
[9,500,000-10,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 9,500,000 tCO2e und weniger als 10,000,000 tCO2e | |
Geschäfte mit einem Volumen zwischen 10,000,000 (inklusive) und 100,000,000 (exklusive) | [10,000,000-15,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 10,000,000 tCO2e und weniger als 15,000,000 tCO2e |
[15,000,000-20,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 15,000,000 tCO2e und weniger als 20,000,000 tCO2e | |
[W-W+5,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens W tCO2e und weniger als W tCO2e +5,000,000 (Schritt von 5,000,000 tCO2e) | |
[95,000,000-100,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 95,000,000 tCO2e und weniger als 100,000,000 tCO2e | |
Geschäfte mit einem Volumen von mindestens 100,000,000 | [100,000,000-125,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 100,000,000 tCO2e und weniger als 125,000,000 tCO2e |
[125,000,000-150,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens 125,000,000 tCO2e und weniger als 150,000,000 tCO2e | |
[X-X+25,000,000[ | Geschäfte mit einem Handelsvolumen von mindestens X tCO2e und weniger als X tCO2e +25,000,000 (Schritt von 25,000,000 tCO2e) | |
... | ... | ... |
ENDE |