VO (EU) 2017/1018
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Artikel 1 Anwendungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Angaben, die für die Zwecke der Notifizierung von Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten im Rahmen des Europäischen Passes übermittelt werden müssen
Artikel 4 Angaben, die bezüglich der Änderung von Angaben zu Wertpapierdienstleistungen und Anlagetätigkeiten übermittelt werden müssen
Artikel 5 Angaben, die für Systeme zur Erleichterung des Zugangs zu einem MTF oder OTF übermittelt werden müssen
Artikel 6 Angaben, die in einer Notifizierung von Zweigstellendaten im Rahmen des Europäischen Passes oder in der Notifizierung von Daten eines vertraglich gebundenen Vermittlers im Rahmen des Europäischen Passes übermittelt werden müssen
Artikel 7 Angaben, die bezüglich der Änderung von Zweigstellendaten oder Daten des vertraglich gebundenen Vermittlers übermittelt werden müssen
Artikel 8 Inkrafttreten und Anwendung