VO (EU) 2019/827
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Artikel 1 Kriterien, die Unternehmer zu erfüllen haben, um die Ermächtigung zur Ausstellung von Pflanzenpässen zu erhalten
Artikel 2 Verfahren, die die Erfüllung der Kriterien für Unternehmer gewährleisten
Artikel 3 Inkrafttreten und Geltungsbeginn