Regelwerk, EU 2019

VO (EU) 2019/1666
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Bedingungen für die Überwachung des Transports von Sendungen von der Eingangsgrenzkontrollstelle der Union bis zum Betrieb am Bestimmungsort

Artikel 3 Bedingungen für die Überwachung des Eintreffens von Sendungen am Bestimmungsort

Artikel 4 Inkrafttreten und Geltungsbeginn