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Durchführungsbeschluss (EU) 2020/660 der Kommission vom 15. Mai 2020 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 hinsichtlich der elektromagnetischen Verträglichkeit von elektromechanischen Schützen und Motorstartern, von Lichtbogenlöschgeräten, von Installationsverteilern für die Bedienung durch Laien und von Flurförderzeugen
(ABl. L 155 vom 18.05.2020 S. 16)
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Im Einklang mit Artikel 13 der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei elektrischen Geräten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen nach Anhang I der genannten Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2016) 7641 der Kommission 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), harmonisierte Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit zur Unterstützung der Richtlinie 2014/30/EU auszuarbeiten bzw. zu überarbeiten.
(3) Auf der Grundlage des gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2016) 7641 erteilten Auftrags erarbeiteten das CEN und das Cenelec die harmonisierte Norm EN IEC 60947-4-1:2019 für elektromechanische Schütze und Motorstarter und die harmonisierte Norm EN IEC 60947-9-1:2019 für Lichtbogenlöschgeräte.
(4) Auf der Grundlage des gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2016) 7641 erteilten Auftrags überarbeiteten das CEN und das Cenelec die harmonisierte Norm EN 12895:2015, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union 4, Reihe C, veröffentlicht ist. Dies führte zur Annahme der harmonisierten Norm EN 12895:2015+A1:2019 für Flurförderzeuge.
(5) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN und dem Cenelec geprüft, ob die harmonisierten Normen EN IEC 60947-4-1:2019, EN IEC 60947-9-1:2019 und EN 12895:2015+A1:2019 den Anforderungen des Durchführungsbeschlusses C(2016) 7641 entsprechen.
(6) Die Normen EN IEC 60947-4-1:2019, EN IEC 60947-9-1:2019 und EN 12895:2015+A1:2019 erfüllen die grundlegenden Anforderungen, die sie abdecken sollen, und die in der Richtlinie 2014/30/EU festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
(7) Die technischen Spezifikationen für die elektromagnetische Störfestigkeit von Produkten, die unter die harmonisierte Norm EN 55103-2:2009 fallen, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union 5, Reihe C, veröffentlicht ist, sind auch durch die neuere harmonisierte Norm EN 55035:2017 abgedeckt, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1326 der Kommission 6 veröffentlicht ist. Die harmonisierte Norm EN 55103-2:2009 sollte daher zurückgezogen werden.
(8) Das CEN und das Cenelec korrigierten mit der Berichtigung EN 61439-3:2012/AC:2019-04 die harmonisierten Norm EN 61439-3:2012, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union 7, Reihe C, veröffentlicht ist. Da durch die Berichtigung fachliche Korrekturen erfolgten, ist es zur Gewährleistung der korrekten und kohärenten Anwendung der harmonisierten Norm EN 61439-3:2012 angemessen, die Fundstelle der harmonisierten Norm zusammen mit der Fundstelle der Berichtigung im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
(9) Es ist daher notwendig, die Fundstellen der harmonisierten Normen EN 55103-2:2009, EN 12895:2015 und EN 61439-3:2012 aus dem Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, zu streichen. Damit die Hersteller ausreichend Zeit erhalten, die Anwendung der harmonisierten Normen EN 55035:2017, EN 12895:2015+A1:2019 und EN 61439-3:2012, berichtigt durch EN 61439-3:2012/AC:2019-04, vorzubereiten, ist es erforderlich, die Streichung der Fundstellen der harmonisierten Normen EN 55103-2:2009, EN 12895:2015 und EN 61439-3:2012 zu verschieben.
(10) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 sind die Fundstellen der harmonisierten Normen aufgeführt, bei denen die Vermutung der Konformität mit der Richtlinie 2014/30/EU gilt. Die Fundstellen der harmonisierten Normen EN IEC 60947-4-1:2019, EN IEC 60947-9-1:2019, EN 61439-3:2012, berichtigt durch EN 61439-3:2012/AC:2019-04, und EN 12895:2015+A1:2019 sollten in den Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 aufgenommen werden.
(11) In Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 sind die Fundstellen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/30/EU aufgeführt, die aus dem Amtsblatt der Europäischen Union zu gestrichen werden. Die Fundstellen der harmonisierten Normen EN 55103-2:2009, EN 12895:2015 und EN 61439-3:2012 sollten in den Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 aufgenommen werden.
(12) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1326 sollte daher entsprechend geändert werden.
(13) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden grundlegenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert.
Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 wird gemäß Anhang II des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 15. Mai 2020
2) Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. L 96 vom 29.03.2014 S. 79).
3) Durchführungsbeschluss der Kommission C(2016) 7641 vom 30. November 2016 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung, das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen betreffend harmonisierte Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit.
4) ABl. C 246 vom 13.07.2018 S. 1.
5) ABl. C 246 vom 13.07.2018 S. 1.
6) Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1326 der Kommission vom 5. August 2019 über die harmonisierten Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit zur Unterstützung der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 206 vom 06.08.2019 S. 27).
7) ABl. C 246 vom 13.07.2018 S. 1.
Anhang I |
In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 werden folgende Einträge angefügt:
Nr. | Fundstelle der Norm |
"6. | EN IEC 60947-4-1:2019
Niederspannungsschaltgeräte - Teil 4-1: Schütze und Motorstarter - Elektromechanische Schütze und Motorstarter |
7. | EN IEC 60947-9-1:2019
Niederspannungsschaltgeräte - Teil 9-1: Aktive Systeme zur Verringerung von Lichtbogenfehlern - Lichtbogenlöschgeräte |
8. | EN 61439-3:2012
Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen - Teil 3: Installationsverteiler für die Bedienung durch Laien (DBO) EN 61439-3:2012/AC:2019-04 |
9. | EN 12895:2015+A1:2019
Flurförderzeuge - Elektromagnetische Verträglichkeit" |
Anhang II |
In Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 werden folgende Einträge angefügt:
Nr. | Fundstelle der Norm | Datum der Streichung |
"4. | EN 55103-2:2009
Elektromagnetische Verträglichkeit - Produktfamiliennorm für Audio-, Video- und audiovisuelle Einrichtungen sowie für Studio-Lichtsteuereinrichtungen für professionellen Einsatz - Teil 2: Störfestigkeit | 18. November 2021 |
5. | EN 61439-3:2012
Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen - Teil 3: Installationsverteiler für die Bedienung durch Laien (DBO) | 18. November 2020 |
6. | EN 12895:2015
Flurförderzeuge - Elektromagnetische Verträglichkeit | 18. November 2021" |
ENDE |