Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2020, Natur/Tierschutz - EU Bund |
Beschluss (EU) 2020/1089 des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2020 über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei dessen Anwendung im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport innerhalb und außerhalb der Union sowie über seine Zuständigkeiten, seine zahlenmäßige Zusammensetzung und seine Mandatszeit
(ABl. LI 239 vom 24.07.2020 S. 1)
unter Hinweis auf den von 183 Mitgliedern eingereichten Antrag, einen Untersuchungsausschuss zur Prüfung der Behauptungen einzusetzen, im Zusammenhang mit dem Transport lebender Tiere innerhalb und außerhalb der Union werde gegen das Unionsrecht verstoßen und gebe es Missstände bei dessen Anwendung,
- unter Hinweis auf den Vorschlag der Konferenz der Präsidenten,
- gestützt auf Artikel 226 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
- gestützt auf den Beschluss 95/167/EG, Euratom, EGKS des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission vom 19. April 1995 über Einzelheiten der Ausübung des Untersuchungsrechts des Europäischen Parlaments 1,
- unter Hinweis auf Artikel 4 Absatz 3 des Vertrags über die Europäische Union,
- unter Hinweis auf Artikel 17 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union,
- unter Hinweis auf Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
- unter Hinweis auf Artikel 258 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
- unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates vom 22. Dezember 2004 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/432/EWG und 93/119/EWG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/97 2,
- unter Hinweis auf das Urteil des Gerichtshofs vom 23. April 2015 in der Rechtssache C-424/13 3,
- gestützt auf Artikel 208 seiner Geschäftsordnung -
2) ABl. L 3 vom 05.01.2005 S. 1.
3) Urteil des Gerichtshofs vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export GmbH gegen Stadt Kempten, C-424/13, ECLI:EU:C:2015:259.
4) (CHAP(2016) 01703-01707-01708-01709 -01710-01711-01712-01713-01714-01715-01716-01717-01718). Im Oktober 2016 übermittelte die Anwaltskanzlei Conte & Giacomini der Kommission eine Zusammenfassung der Beschwerde.
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