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Regelwerk, EU 2020, Natur/Tierschutz - EU Bund

Beschluss (EU) 2020/1089 des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2020 über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Prüfung von behaupteten Verstößen gegen das Unionsrecht und Missständen bei dessen Anwendung im Zusammenhang mit dem Schutz von Tieren beim Transport innerhalb und außerhalb der Union sowie über seine Zuständigkeiten, seine zahlenmäßige Zusammensetzung und seine Mandatszeit

(ABl. LI 239 vom 24.07.2020 S. 1)



Das Europäische Parlament -

unter Hinweis auf den von 183 Mitgliedern eingereichten Antrag, einen Untersuchungsausschuss zur Prüfung der Behauptungen einzusetzen, im Zusammenhang mit dem Transport lebender Tiere innerhalb und außerhalb der Union werde gegen das Unionsrecht verstoßen und gebe es Missstände bei dessen Anwendung,

  1. beschließt, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen, um die behaupteten Verstöße gegen das Unionsrecht und die behaupteten Missstände bei dessen Anwendung im Zusammenhang mit der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 durch die Mitgliedstaaten und der Durchsetzung dieser Verordnung durch die Kommission zu prüfen;
  2. beschließt, dem Untersuchungsausschuss den Auftrag zu erteilen,
  3. beschließt, dass der Untersuchungsausschuss seinen endgültigen Bericht innerhalb von zwölf Monaten ab der Annahme dieses Beschlusses vorlegt;
  4. beschließt, dass der Untersuchungsausschuss bei seiner Arbeit sämtliche relevanten Entwicklungen in seinem Zuständigkeitsbereich, die während seiner Mandatszeit auftreten, berücksichtigen sollte;
  5. beschließt, dass die vom Untersuchungsausschuss verfassten Empfehlungen von den zuständigen ständigen Ausschüssen behandelt werden sollten;
  6. legt die Zahl der Mitglieder des Untersuchungsausschusses auf 30 fest;
  7. beauftragt seinen Präsidenten, die Veröffentlichung dieses Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union zu veranlassen.
1) ABl. L 113 vom 19.05.1995 S. 1.

2) ABl. L 3 vom 05.01.2005 S. 1.

3) Urteil des Gerichtshofs vom 23. April 2015, Zuchtvieh-Export GmbH gegen Stadt Kempten, C-424/13, ECLI:EU:C:2015:259.

4) (CHAP(2016) 01703-01707-01708-01709 -01710-01711-01712-01713-01714-01715-01716-01717-01718). Im Oktober 2016 übermittelte die Anwaltskanzlei Conte & Giacomini der Kommission eine Zusammenfassung der Beschwerde.


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