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Regelwerk, EU 2020, Abfall / Immissionsschutz/Wasser - EU Bund
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Durchführungsbeschluss (EU) 2020/2009 der Kommission vom 22. Juni 2020 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien

(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2020) 4050)
(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 414 vom 09.12.2020 S. 19)



Anm.: s. BVT-Übersicht - BVT-Merkblätter

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 5,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) BVT-Schlussfolgerungen dienen als Referenzdokumente für die Festlegung der Genehmigungsauflagen für unter Kapitel II der Richtlinie 2010/75/EU fallende Anlagen, und die zuständigen Behörden sollten Emissionsgrenzwerte festsetzen, die gewährleisten, dass die Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen nicht über den mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerten gemäß den BVT-Schlussfolgerungen liegen.

(2) Mit dem Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2011 2 wurde ein Forum eingesetzt, dem Vertreter der Mitgliedstaaten, der betreffenden Industriezweige und der Nichtregierungsorganisationen, die sich für den Umweltschutz einsetzen, angehören; dieses Forum legte der Kommission am 18. November 2019 eine Stellungnahme zu dem vorgeschlagenen Inhalt des BVT-Merkblatts für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien, vor. Diese Stellungnahme ist öffentlich zugänglich.

(3) Die im Anhang dieses Beschlusses enthaltenen BVT-Schlussfolgerungen sind der wichtigste Bestandteil dieses BVT-Merkblatts.

(4) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 75 Absatz 1 der Richtlinie 2010/75/EU eingesetzten Ausschusses

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Die im Anhang enthaltenen Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien, werden angenommen.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Brüssel, den 22. Juni 2020

1) ABl. L 334 vom 17.12.2010 S. 17.

2) Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2011 zur Einrichtung eines Forums für den Informationsaustausch gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (ABl. C 146 vom 17.05.2011 S. 3).

.

Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, einschließlich der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit ChemikalienAnhang

Anwendungsbereich

Diese BVT-Schlussfolgerungen betreffen folgende in Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU genannte Tätigkeiten:

6.7: Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln, insbesondere zum Appretieren, Bedrucken, Beschichten, Entfetten, Imprägnieren, Kleben, Lackieren, Reinigen oder Tränken, mit einer Verbrauchskapazität von mehr als 150 kg organischen Lösungsmitteln pro Stunde oder von mehr als 200 t pro Jahr.

6.10: Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien mit einer Produktionskapazität von mehr als 75 m3 pro Tag, sofern sie nicht ausschließlich der Bläueschutzbehandlung dient.

6.11: Eigenständig betriebene Behandlung von Abwasser, das nicht unter die Richtlinie 91/271/EWG fällt, wenn der Großteil der Schadstofffracht aus in Anhang I Nummer 6.7 oder 6.10 der Richtlinie 2010/75/EU genannten Tätigkeiten stammt.

Diese BVT-Schlussfolgerungen betreffen auch die kombinierte Behandlung von Abwässern unterschiedlicher Herkunft, wenn der Großteil der Schadstofffracht aus in Anhang I Nummer 6.7 oder 6.10 der Richtlinie 2010/75/EU genannten Tätigkeiten stammt und die Abwasserbehandlung nicht unter die Richtlinie 91/271/EWG des Rates 1 fällt.

Diese BVT-Schlussfolgerungen gelten nicht für folgende Tätigkeiten bzw. Anlagen:

In Bezug auf die Behandlung von Oberflächen von Stoffen, Gegenständen oder Erzeugnissen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln:

In Bezug auf die Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien:

Die nachstehenden BVT-Schlussfolgerungen und BVT-Merkblätter können für die unter diese BVT-Schlussfolgerungen fallenden Tätigkeiten relevant sein:

Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieser BVT-Schlussfolgerungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:

Allgemeine Begriffe

Verwendeter Begriff

Begriffsbestimmung

GrundbeschichtungAnstrichfarbe, die beim Aufbringen auf ein Substrat die Farbe und den Effekt bestimmt (z.B. Metall- oder Perleffekt).
Chargenweise EinleitungEinleitung einer diskreten, begrenzten Wassermenge.
TransparentlackbeschichtungBeschichtungsstoff, der beim Aufbringen auf ein Substrat einen festen durchsichtigen Film mit schützender, dekorativer oder besonderer funktionaler Wirkung bildet.
Kombi-LinieKombination von Feuerverzinkung und Bandblechbeschichtung in derselben Prozesslinie.
Kontinuierliche MessungMessung mit einem automatisierten Messsystem, das am jeweiligen Standort für die kontinuierliche Emissionsüberwachung fest installiert ist (gemäß EN 14181).
DirekteinleitungEinleitung in einen aufnehmenden Wasserkörper ohne weitere nachgeschaltete Abwasserbehandlung.
EmissionsfaktorenKoeffizienten, die mit bekannten Daten wie Anlagen-/Prozessdaten oder Durchsatzwerten multipliziert werden können, um die Emissionen abzuschätzen.
Bestehende AnlageEine Anlage, bei der es sich nicht um eine neue Anlage handelt.
Diffuse EmissionenDiffuse Emissionen gemäß der Definition in Artikel 57 Nummer 3 der Richtlinie 2010/75/EU.
Kreosot Grad B oder CKreosottypen, für die in EN 13991 Spezifikationen enthalten sind.
Indirekte EinleitungEinleitung, bei der es sich nicht um eine direkte Einleitung handelt.
Erhebliche AnlagenänderungEine größere Veränderung im Aufbau oder in der Technologie einer Anlage mit erheblichen Umstellungen oder Erneuerungen des Verfahrens und/oder der Reinigungstechniken und der dazugehörigen Anlagenteile.
Neue AnlageEine Anlage, die am Anlagenstandort erstmals nach der Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen genehmigt wird, oder eine vollständige Ersetzung einer Anlagenach der Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen.
RohgasDas aus einem Prozess, einer Ausrüstung oder einem Bereich extrahierte Gas, das entweder einer Behandlung zugeführt oder direkt über einen Schornstein in die Luft abgeleitet wird.
Organische VerbindungOrganische Verbindung gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 44 der Richtlinie 2010/75/EU.
Organisches LösungsmittelOrganisches Lösungsmittel gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 46 der Richtlinie 2010/75/EU.
AnlageAlle Teile einer Anlage, in denen eine der in Anhang I Nummer 6.7 oder 6.10 der Richtlinie 2010/75/EU genannten Tätigkeiten sowie andere unmittelbar damit verbundene Tätigkeiten, die sich auf den Verbrauch und/oder die Emissionen auswirken, durchgeführt werden.
Anlagen können neue Anlagen oder bestehende Anlagen sein.
GrundierungsbeschichtungFormulierte Farbe zur Verwendung auf einer vorbereiteten Oberfläche zur Gewährleistung einer guten Haftung, zum Schutz aller darunter liegenden Schichten und zum Füllen von Unebenheiten der Oberfläche.
SektorJede Oberflächenbehandlung, die zu den in Anhang I Nummer 6.7 der Richtlinie 2010/75/EU aufgeführten Tätigkeiten gehört und auf die in Abschnitt 1 dieser BVT-Schlussfolgerungen Bezug genommen wird.
Sensible StandorteBesonders schutzbedürftige Bereiche wie:
  • Wohngebiete;
  • Bereiche, an denen menschliche Tätigkeiten stattfinden (z.B. benachbarte Arbeitsstätten, Schulen, Kindertagesstätten, Freizeitbereiche, Krankenhäuser oder Pflegeheime).
Feststoff-InputGesamtmasse der eingesetzten Feststoffe gemäß der Definition in Anhang VII Teil 5 Nummer 3 Buchstabe a Ziffer i der Richtlinie 2010/75/EU.
LösungsmittelMit dem Begriff "Lösungsmittel" ist "organisches Lösungsmittel" gemeint.
Lösungsmittel-InputGesamtmenge der eingesetzten organischen Lösungsmittel gemäß der Definition in Anhang VII Teil 7 Nummer 3 Buchstabe b der Richtlinie 2010/75/EU.
Lösungsmittelbasiert (SB)Typ Anstrichfarbe, Druckfarbe oder sonstiger Beschichtungsstoff, bei der/dem ein oder mehrere Lösungsmittel als Trägerstoff verwendet werden. Bei der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen bezieht sich der Begriff auf den Typ von Behandlungschemikalien.
Lösungsmittelbasiertes Gemisch (SB-Mix)Lösungsmittelbasierte Beschichtung, bei der eine der Beschichtungslagen wasserbasiert (WB) ist.
Lösungsmittel-Massenbilanz (SMB)Eine mindestens einmal jährlich durchgeführte Massenbilanz gemäß Anhang VII Teil 7 der Richtlinie 2010/75/EU.
OberflächenabflusswasserNiederschlagswasser, das über den Boden oder undurchlässige Oberflächen wie etwa befestigte Straßen und Lagerflächen, Dächer usw. abfließt und nicht im Boden versickert.
GesamtemissionenDie Summe der diffusen Emissionen und der Emissionen in Abgasen gemäß der Definition in Artikel 57 Nummer 4 der Richtlinie 2010/75/EU.
BehandlungschemikalienChemikalien zur Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen wie Biozide, zum Imprägnieren verwendete Chemikalien (z.B. Öle, Emulsionen) und Flammschutzmittel. Hierzu gehört auch der Träger von Wirkstoffen (z.B. Wasser, Lösungsmittel).
Gültiger stündlicher/halbstündlicher MittelwertEin stündlicher/halbstündlicher Mittelwert wird als gültig angesehen, wenn keine Wartung oder Fehlfunktion des automatisierten Messsystems vorliegt.
AbgaseAbgase gemäß der Definition in Artikel 57 Nummer 2 der Richtlinie 2010/75/EU.
Wasserbasiert (WB)Typ Anstrichfarbe, Druckfarbe oder sonstiger Beschichtungsstoff, bei der/dem Wasser den gesamten Lösungsmittelanteil oder einen Teil davon ersetzt. Bei der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen bezieht sich der Begriff auf den Typ von Behandlungschemikalien.
HolzkonservierungTätigkeiten, die darauf abzielen, Holz und Holzerzeugnisse vor den schädlichen Auswirkungen von Pilzen, Bakterien, Insekten, Wasser, Wetter oder Bränden zu schützen; die langfristige Erhaltung der strukturellen Integrität zu gewährleisten; die Widerstandsfähigkeit von Holz und Holzerzeugnissen zu verbessern.


Schadstoffe und Parameter

Verwendeter Begriff

Begriffsbestimmung

AOXAdsorbierbare organisch gebundene Halogene, ausgedrückt als Cl, umfassen adsorbierbares organisch gebundenes Chlor, Brom und Iod.
COKohlenmonoxid.
CSBChemischer Sauerstoffbedarf. Sauerstoffmenge, die für die chemische Oxidation der gesamten organischen Substanz zu Kohlendioxid unter Verwendung von Dichromat benötigt wird. Der CSB ist ein Indikator für die Massenkonzentration organischer Verbindungen.
ChromChrom, ausgedrückt als Cr, umfasst alle anorganischen und organischen Chromverbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden.
DMF N, N-Dimethylformamid.
StaubGesamtmenge an Partikeln (in der Luft).
F-Fluorid.
Sechswertiges ChromSechswertiges Chrom, ausgedrückt als Cr(VI), umfasst alle Chromverbindungen mit Chrom in der Oxidationsstufe +6 (gelöst oder an Partikel gebunden).
KW-IndexKohlenwasserstoff-Index. Die Summe der mit einem Kohlenwasserstoff-Lösungsmittel extrahierbaren Verbindungen (wie langkettige oder verzweigte aliphatische, alicyclische, aromatische oder alkylsubstituierte aromatische Kohlenwasserstoffe).
IPAIsopropylalkohol: Propan-2-ol (auch Isopropanol genannt).
NickelNickel, ausgedrückt als Ni, umfasst alle anorganischen und organischen Nickelverbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden.
NOXDie Summe von Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2), ausgedrückt als NO2.
PAKPolyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe.
TOCGesamter organischer Kohlenstoff, ausgedrückt als C (in Wasser).
TVOCGesamter flüchtiger organischer Kohlenstoff, ausgedrückt als C (in Luft).
AFSGesamtmenge an suspendierten Feststoffen. Massenkonzentration aller suspendierten Feststoffe (in Wasser), gemessen mittels Filtration durch Glasfaserfilter und Gravimetrie.
VOCFlüchtige organische Verbindung gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 45 der Richtlinie 2010/75/EU.
ZinkZink, ausgedrückt als Zn, umfasst alle anorganischen und organischen Zinkverbindungen, gelöst oder an Partikel gebunden.

Abkürzungen

Für die Zwecke dieser BVT-Schlussfolgerungen werden folgende Abkürzungen verwendet:

Abkürzung

Begriffsbestimmung

BiozidverordnungBiozid-Produkte-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozid-Produkten, ABl. L 167 vom 27.06.2012 S. 1).
DWIGezogen und abgestreckt (eine Art von Dosen in der Metallverpackungsindustrie).
UMSUmweltmanagementsystem.
IEDRichtlinie über Industrieemissionen (2010/75/EU).
IRInfrarot.
UEGUntere Explosionsgrenze - niedrigste Konzentration (in Prozent) eines Gases oder eines Dampfs in der Luft, die bei Vorhandensein einer Zündquelle einen Brand erzeugen kann. Konzentrationen unterhalb der UEG sind "zu mager", um einen Brand zu erzeugen. Auch als "untere Zündgrenze" bezeichnet.
OTNOCBetriebszustände außerhalb des Normalbetriebs.
STSBehandlung von Oberflächen unter Einsatz von organischen Lösungsmitteln.
UVUltraviolett.
WPCKonservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien.

Allgemeine Erwägungen

Beste verfügbare Techniken

Die in diesen BVT-Schlussfolgerungen genannten und beschriebenen Techniken sind weder normativ noch erschöpfend. Andere Techniken können eingesetzt werden, die ein mindestens gleichwertiges Umweltschutzniveau gewährleisten.

Wenn nicht anders angegeben, sind diese BVT-Schlussfolgerungen allgemein anwendbar.

Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte Emissionswerte ("BVT-assoziierte Emissionswerte")

BVT-assoziierte Emissionswerte für die gesamten und die diffusen VOC-Emissionen

In Bezug auf die gesamten VOC-Emissionen werden die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte (BVT-assoziierte Emissionswerte) in diesen BVT-Schlussfolgerungen wie folgt angegeben:

In Bezug auf diffuse VOC-Emissionen werden die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte (BVT-assoziierte Emissionswerte) in diesen BVT-Schlussfolgerungen angegeben als Prozentsatz des Lösungsmittel-Inputs, berechnet als Jahresmittelwerte gemäß Anhang VII Teil 7 Nummer 3 Buchstabe b Ziffer i der Richtlinie 2010/75/EU.

BVT-assoziierte Emissionswerte und indikative Emissionswerte für Emissionen in Abgasen

Die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte (BVT-assoziierte Emissionswerte) und die indikativen Emissionswerte für Emissionen in Abgasen in diesen BVT-Schlussfolgerungen beziehen sich auf Konzentrationen (Masse emittierter Stoffe bezogen auf das Abgasvolumen) im Normzustand (trockenes Gas bei einer Temperatur von 273,15 K und einem Druck von 101,3 kPa) ohne Korrektur für den Sauerstoffgehalt, ausgedrückt in mg/Nm3.

Für BVT-assoziierte Emissionswerte und indikative Emissionswerte für Emissionen in Abgasen sind folgende Mittelungszeiträume definiert:

Art der MessungMittelungszeitraumBegriffsbestimmung
KontinuierlichTagesmittelwertMittelwert über einen Zeitraum von einem Tag, ausgehend von gültigen stündlichen bzw. halbstündlichen Mittelwerten
PeriodischMittelwert über den ProbenahmezeitraumMittelwert von drei aufeinanderfolgenden Messungen von jeweils mindestens 30 Minuten 1
1) Für Parameter, bei denen eine 30-minütige Probenahme/Messung und/oder eine Mittelung von drei aufeinanderfolgenden Messungen aus Gründen der Probenahme oder Analyse und/oder aufgrund der Betriebsbedingungen nicht sinnvoll ist, kann ein repräsentativeres Probenahme-/Messverfahren angewendet werden.

BVT-assoziierte Emissionswerte für Emissionen in Gewässer

Die in diesen BVT-Schlussfolgerungen genannten, mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte (BVT-assoziierte Emissionswerte) für Emissionen in Gewässer beziehen sich auf Konzentrationen (Masse emittierter Stoffe pro Volumen Wasser), ausgedrückt in mg/l.

Bei den für die BVT-assoziierten Emissionswerte angegebenen Mittelungszeiträumen sind zwei Fälle zu unterscheiden:

Zeitproportionale Mischproben können verwendet werden, sofern eine ausreichende Durchflussstabilität nachgewiesen ist. Alternativ können punktuelle Stichproben genommen werden, falls das Abwasser angemessen gemischt und homogen ist. Punktuelle Stichproben werden genommen, wenn die Probe in Bezug auf den zu messenden Parameter instabil ist. Alle BVT-assoziierten Emissionswerte für Emissionen in Gewässer beziehen sich auf die Stelle, an der die Emissionen die Anlage verlassen.

Andere Umweltleistungsniveaus

Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierter spezifischer Energieverbrauch (BVT-assoziierte Umweltleistungswerte) (Energieeffizienz)

Die Umweltleistungsniveaus im Zusammenhang mit dem spezifischen Energieverbrauch beziehen sich auf Jahresmittelwerte, die nach folgender Gleichung berechnet werden:

Energieverbrauch
spezifischer Energieverbrauch=_____________

Aktivitätsrate

Dabei ist:

Energieverbrauchdie von der Anlage verbrauchte Gesamtmenge an Wärme (aus primären Energiequellen erzeugt) und Elektrizität, wie im Energieeffizienzplan (siehe BVT 19 Buchstabe a) definiert, ausgedrückt in MWh/Jahr;
Aktivitätsratedie Gesamtmenge der von der Anlage verarbeiteten Produkte oder der Durchsatz der Anlage, ausgedrückt in der vom jeweiligen Sektor abhängigen geeigneten Einheit (z.B. kg/Jahr, m2/Jahr, beschichtete Fahrzeuge/Jahr).

Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierter spezifischer Wasserverbrauch (BVT-assoziierte Umweltleistungswerte)

Die Umweltleistungsniveaus im Zusammenhang mit dem spezifischen Wasserverbrauch beziehen sich auf Jahresmittelwerte, die nach folgender Gleichung berechnet werden:

Wasserverbrauch
spezifischer Wasserverbrauch=_____________

Aktivitätsrate

Dabei ist:

Wasserverbrauchdie Gesamtmenge des bei den Tätigkeiten in der Anlage verbrauchten Wassers, ohne wiederaufbereitetes und wiederverwendetes Wasser, Kühlwasser, das in Durchlaufkühlsystemen verwendet wird, sowie Wasser für den häuslichen Gebrauch, ausgedrückt in l/Jahr oder m3/Jahr;
Aktivitätsratedie Gesamtmenge der von der Anlage verarbeiteten Produkte oder der Durchsatz der Anlage, ausgedrückt in der vom jeweiligen Sektor abhängigen geeigneten Einheit (z.B. m2 beschichtetes Bandblech/Jahr, beschichtete Fahrzeuge/Jahr, tausend Dosen/Jahr).

Indikative Werte für die spezifische nach außerhalb des Standorts verbrachte Abfallmenge

Die indikativen Werte im Zusammenhang mit der spezifischen nach außerhalb des Standorts verbrachten Abfallmenge beziehen sich auf Jahresmittelwerte, die nach folgender Gleichung berechnet werden:


nach außerhalb des Standorts verbrachte Abfallmenge

spezifische nach außerhalb des Standorts verbrachte Abfallmenge=_______________________________

Aktivitätsrate

Dabei ist:

nach außerhalb des Standorts verbrachte Abfallmengedie Gesamtmenge der von der Anlagenach außerhalb des Standorts verbrachten Abfälle, ausgedrückt in kg/Jahr;
Aktivitätsratedie Gesamtmenge der von der Anlage verarbeiteten Produkte oder der Durchsatz der Anlage, ausgedrückt als beschichtete Fahrzeuge/Jahr.

1. BVT-Schlussfolgerungen für die Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln

1.1. Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen

1.1.1. Umweltmanagementsysteme

BVT 1. Die zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Einführung und Anwendung eines Umweltmanagementsystems (UMS), das alle folgenden Merkmale aufweist:

  1. Engagement, Führungsstärke und Rechenschaftspflicht der Führungskräfte, auch auf leitender Ebene, für die Umsetzung eines wirksamen UMS;
  2. eine Analyse, die die Bestimmung des Kontextes der Organisation, die Ermittlung der Erfordernisse und Erwartungen der interessierten Parteien, die Identifizierung der Anlagenmerkmale, die mit möglichen Risiken für die Umwelt (oder die menschliche Gesundheit) verbunden sind, sowie der geltenden Umweltvorschriften umfasst;
  3. Festlegung einer Umweltstrategie, die eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung der Anlage beinhaltet;
  4. Festlegung von Zielen und Leistungsindikatoren in Bezug auf bedeutende Umweltaspekte, einschließlich der Gewährleistung der Einhaltung geltender Rechtsvorschriften;
  5. Planung und Verwirklichung der erforderlichen Verfahren und Maßnahmen (einschließlich Korrektur- und Vorbeugungsmaßnahmen, falls notwendig), um die Umweltziele zu erreichen und Risiken für die Umwelt zu vermeiden;
  6. Festlegung von Strukturen, Rollen und Verantwortlichkeiten im Zusammenhang mit Umweltaspekten und -zielen und Bereitstellung der erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen;
  7. Sicherstellung der erforderlichen Kompetenz und des erforderlichen Bewusstseins des Personals, dessen Tätigkeit sich auf die Umweltleistung der Anlage auswirken kann (z.B. durch Informations- und Schulungsmaßnahmen);
  8. interne und externe Kommunikation;
  9. Förderung der Einbeziehung der Mitarbeitenden in bewährte Umweltmanagementpraktiken;
  10. Etablierung und Aufrechterhaltung eines Managementhandbuchs und schriftlicher Verfahren zur Steuerung von Tätigkeiten mit bedeutender Umweltauswirkung sowie entsprechende Aufzeichnung;
  11. wirksame betriebliche Planung und Prozesssteuerung;
  12. Verwirklichung geeigneter Instandhaltungsprogramme;
  13. Prozesse zur Notfallvorsorge und Gefahrenabwehr, darunter die Vermeidung und/oder Minderung der negativen (Umwelt-)Auswirkungen von Notfallsituationen;
  14. bei Neuplanung oder Umbau einer (neuen) Anlage oder eines Teils davon Berücksichtigung der Umweltauswirkungen während der gesamten Lebensdauer, einschließlich Bau, Wartung, Betrieb und Stilllegung;
  15. Verwirklichung eines Programms zur Überwachung und Messung; Informationen dazu finden sich, falls erforderlich, im Referenzbericht über die Überwachung der Emissionen aus IE-Anlagen in die Luft und in Gewässer;
  16. regelmäßige Durchführung von Benchmarkings auf Branchenebene;
  17. regelmäßige unabhängige (soweit machbar) interne Umweltbetriebsprüfungen und regelmäßige unabhängige externe Prüfung, um die Umweltleistung zu bewerten und um festzustellen, ob das UMS den vorgesehenen Regelungen entspricht und ob es ordnungsgemäß verwirklicht und aufrechterhalten wurde;
  18. Bewertung der Ursachen von Nichtkonformitäten, Verwirklichung von Korrekturmaßnahmen als Reaktion auf Nichtkonformitäten, Überprüfung der Wirksamkeit von Korrekturmaßnahmen und Bestimmung, ob ähnliche Nichtkonformitäten bestehen oder potenziell auftreten könnten;
  19. regelmäßige Bewertung des UMS durch die oberste Leitung der Organisation auf seine fortdauernde Eignung, Angemessenheit und Wirksamkeit;
  20. Beobachtung und Berücksichtigung der Entwicklung von sauberen Techniken.

Speziell im Bereich der Behandlung von Oberflächen unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln besteht die BVT auch in der Einbeziehung der folgenden Aspekte in das UMS:

  1. Wechselwirkung mit Qualitätskontrolle und -sicherung sowie Gesundheits- und Sicherheitserwägungen.
  2. Planung zur Verringerung des ökologischen Fußabdrucks einer Anlage. Dabei geht es insbesondere um Folgendes:
    1. Bewertung der allgemeinen Umweltleistung der Anlage (siehe BVT 2);
    2. Berücksichtigung medienübergreifender Erwägungen, insbesondere der Wahrung eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen der Verringerung der Lösungsmittelemissionen und dem Verbrauch an Energie (siehe BVT 19), Wasser (siehe BVT 20) und Rohstoffen (siehe BVT 6);
    3. Verringerung der VOC-Emissionen aus Reinigungsprozessen (siehe BVT 9).
  3. Die Aufnahme
    1. eines Plans zur Vermeidung und Bekämpfung von Leckagen und Verschüttungen (siehe BVT 5 Buchstabe a);
    2. eines Rohstoffbewertungssystems im Hinblick auf den Einsatz von Rohstoffen mit geringen Umweltauswirkungen sowie eines Plans zur Optimierung des Einsatzes von Lösungsmitteln im Prozess (siehe BVT 3);
    3. einer Lösungsmittel-Massenbilanz (siehe BVT 10);
    4. eines Wartungsprogramms zur Verringerung der Häufigkeit und der Umweltauswirkungen von Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs (siehe BVT 13);
    5. eines Energieeffizienzplans (siehe BVT 19 Buchstabe a).
    6. eines Wassermanagementplans (siehe BVT 20 Buchstabe a);
    7. eines Abfallmanagementplans (siehe BVT 22 Buchstabe a);
    8. eines Geruchsmanagementplans (siehe BVT 23).

Anmerkung

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 wurde das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) eingerichtet, das ein Beispiel für ein Umweltmanagementsystem ist, das mit dieser BVT im Einklang steht.

Anwendbarkeit

Die Detailtiefe und der Grad an Formalisierung des Umweltmanagementsystems hängen in der Regel mit der Art, der Größe und der Komplexität der Anlage sowie dem Ausmaß ihrer potenziellen Umweltauswirkungen zusammen.

1.1.2. Allgemeine Umweltleistung

BVT 2. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung der Anlage, insbesondere in Bezug auf VOC-Emissionen und Energieverbrauch, besteht in Folgendem:

1.1.3. Auswahl der Rohstoffe

BVT 3. Die BVT zur Verhinderung oder Verringerung der Umweltauswirkungen der eingesetzten Rohstoffe besteht in der Anwendung der beiden folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Verwendung von Rohstoffen mit geringen UmweltauswirkungenAls Teil des Umweltmanagementsystems (siehe BVT 1) systematische Bewertung der schädlichen Umweltauswirkungen der eingesetzten Materialien (insbesondere karzinogene, mutagene und reproduktionstoxische Stoffe sowie besonders besorgniserregende Stoffe) und Substitution dieser Stoffe durch andere, die nach Möglichkeit keine oder geringere Auswirkungen auf die Umwelt und Gesundheit haben, wobei die Anforderungen an die Produktqualität oder Produktspezifikationen zu berücksichtigen sind.Allgemein anwendbar.
Umfang (z.B. Detailtiefe) und Art der Bewertung hängen in der Regel von der Art, der Größe und der Komplexität der Anlage und dem Ausmaß ihrer potenziellen Umweltauswirkungen sowie von der Art und Menge der eingesetzten Materialien ab.
b)Optimierung des Einsatzes von Lösungsmitteln im ProzessOptimierung des Einsatzes von Lösungsmitteln im Prozess durch einen Managementplan (als Teil des Umweltmanagementsystems (siehe BVT 1)) zur Ermittlung und Durchführung der erforderlichen Maßnahmen (z.B. Arbeiten mit Farbchargen, Optimierung der Sprühpulverisierung).Allgemein anwendbar.

BVT 4. Die zur Verringerung des Verbrauchs an Lösungsmitteln, der VOC-Emissionen und der allgemeinen Umweltauswirkungen der eingesetzten Rohstoffe besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Verwendung von lösungsmittelbasierten Anstrichfarben/Beschichtungen/Lacken/Druckfarben/ Klebstoffen mit hohem FeststoffgehaltVerwendung von Anstrichfarben, Beschichtungen, Flüssigdruckfarben, Lacken und Klebstoffen, die eine geringe Menge an Lösungsmitteln und einen erhöhten Feststoffgehalt aufweisen.Die Auswahl der Techniken zur Oberflächenbehandlung kann durch die Art der Tätigkeit, die Art und Form des Substrats, die Anforderungen an die Produktqualität sowie durch die Notwendigkeit eingeschränkt werden, sicherzustellen, dass die eingesetzten Materialien, die Techniken zum Aufbringen der Beschichtung, die Trocknungs- und Aushärtungstechniken und die Rohgasbehandlungssysteme miteinander kompatibel sind.
b)Verwendung von wasserbasierten Anstrichfarben/Beschichtungen/Druckfarben/Lacken/ KlebstoffenVerwendung von Anstrichfarben, Beschichtungen, Flüssigdruckfarben, Lacken und Klebstoffen, bei denen organische Lösungsmittel teilweise durch Wasser ersetzt sind.
c)Verwendung von strahlungsgehärteten Druckfarben/Beschichtungen/Anstrichfarben/Lacken/ KlebstoffenVerwendung von Anstrichfarben, Beschichtungen, Flüssigdruckfarben, Lacken und Klebstoffen, die durch die Aktivierung spezifischer chemischer Gruppen mittels UV- oder IR-Strahlung oder schnelle Elektronen ohne Hitze und ohne VOC-Emissionen gehärtet werden können.
d)Verwendung von lösungsmittelfreien ZweikomponentenklebstoffenVerwendung von lösungsmittelfreien Zweikomponentenklebstoffen, bestehend aus einem Harz und einem Härter.
e)Verwendung von SchmelzklebstoffenVerwendung einer Klebebeschichtung, die durch Heißextrusion von synthetischem Kautschuk, Kohlenwasserstoffharzen und verschiedenen Zusatzstoffen gewonnen wird. Es werden keine Lösungsmittel eingesetzt.
f)Verwendung von PulverbeschichtungenVerwendung einer lösungsmittelfreien Beschichtung, die als fein zerteiltes Pulver aufgebracht und in thermischen Öfen gehärtet wird.
g)Verwendung einer Laminatfolie für Rollen- oder BandblechbeschichtungenVerwendung von Polymerfilmen, die zur Verleihung ästhetischer oder funktioneller Eigenschaften auf ein Bandblech oder eine Rolle aufgebracht werden, wodurch sich die Anzahl der benötigten Beschichtungslagen verringert.
h)Verwendung von Stoffen, bei denen es sich nicht um VOC oder aber um VOC mit geringerer Flüchtigkeit handeltSubstitution von VOC-Stoffen mit hoher Flüchtigkeit durch andere Stoffe, die organische Verbindungen enthalten, bei denen es sich nicht um VOC oder aber um VOC mit geringerer Flüchtigkeit (z.B. Ester) handelt.

1.1.4. Lagerung und Handhabung von Rohstoffen

BVT 5. Die zur Vermeidung oder Verringerung diffuser VOC-Emissionen bei der Lagerung und Handhabung von lösungsmittelhaltigen Materialien und/oder Gefahrstoffen besteht in der Anwendung der Grundsätze der guten fachlichen Praxis (Good Housekeeping) unter Einsatz aller nachstehenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit

Managementtechniken

a)Ausarbeitung und Umsetzung eines Plans zur Vermeidung und Bekämpfung von Leckagen und VerschüttungenEin Plan zur Vermeidung und Bekämpfung von Leckagen und Verschüttungen ist Teil des Umweltmanagementsystems (siehe BVT 1) und umfasst unter anderem:
  • standortspezifische Störfallpläne für kleine und große Verschüttungen;
  • Festlegung der Aufgaben und Zuständigkeiten des betreffenden Personals;
  • Gewährleistung, dass das Personal umweltbewusst und geschult ist, um Verschüttungen zu vermeiden bzw. mit ihnen umzugehen;
  • Ermittlung von Bereichen, in denen das Risiko von Verschüttungen und/oder Leckagen von Gefahrstoffen besteht, und Einstufung dieser Bereiche je nach Risiko;
  • in diesen ermittelten Bereichen Gewährleistung, dass geeignete Auffangsysteme (z.B. undurchlässige Böden) vorhanden sind;
  • Bestimmung geeigneter Vorrichtungen für das Auffangen und die Reinigung von Verschüttungen und regelmäßige Sicherstellung, dass diese Vorrichtungen verfügbar und in gutem Betriebszustand sind und sich in der Nähe von Orten befinden, an denen solche Zwischenfälle auftreten können;
  • Abfallmanagement-Leitlinien für den Umgang mit Abfällen, die bei der Bekämpfung von Verschüttungen entstehen;
  • regelmäßige (mindestens einmal jährlich erfolgende) Inspektionen der Lager- und Betriebsbereiche, Prüfung und Kalibrierung der Leckagedetektoren und unverzügliche Reparatur von Leckagen aus Ventilen, Stopfbuchsen, Flanschen usw. (siehe BVT 13).
Allgemein anwendbar. Der Umfang (z.B. Detailtiefe) des Plans hängt in der Regel von der Art, der Größe und der Komplexität der Anlage sowie von der Art und Menge der eingesetzten Materialien ab.

Lagerungstechniken

b)Abdichten oder Abdecken von Behältnissen und Lagerbereich mit AuffangwanneLagerung von Lösungsmitteln, Gefahrstoffen, Lösungsmittelabfällen und Reinigungsmittelabfällen in abgedichteten oder abgedeckten Behältnissen, die für das damit verbundene Risiko geeignet und so ausgelegt sind, dass Emissionen minimiert werden. Der Bereich für die Lagerung der Behältnisse ist mit einer Auffangwanne versehen und verfügt über eine ausreichende Kapazität.
Allgemein anwendbar.
c)Minimierung der Lagerung von Gefahrstoffen in ProduktionsbereichenGefahrstoffe sind in Produktionsbereichen nur in den für die Produktion erforderlichen Mengen vorhanden; größere Mengen werden getrennt gelagert.

Techniken für das Pumpen und die Handhabung von Flüssigkeiten

d)Techniken zur Vermeidung von Leckagen und Verschüttungen während des PumpensLeckagen und Verschüttungen werden durch den Einsatz von Pumpen und Dichtungen verhindert, die für das gehandhabte Material geeignet sind und eine angemessene Dichtigkeit gewährleisten. Dazu gehören Vorrichtungen wie Spaltrohrmotorpumpen, Pumpen mit Magnetkupplung, Pumpen mit Mehrfach-Gleitringdichtung und Vorlage- oder Sperrmedium, Pumpen mit Mehrfach-Gleitringdichtung und atmosphärenseitig trockenlaufender Dichtung, Membranpumpen oder Faltenbalgpumpen.
Allgemein anwendbar.
e)Techniken für den Überlaufschutz beim PumpenDazu gehört beispielsweise die Sicherstellung, dass
  • der Pumpvorgang überwacht wird;
  • bei größeren Mengen die Lagertanks mit einer akustischen und/oder optischen Überfüllsicherung ausgestattet sind, erforderlichenfalls mit Abschaltvorrichtung.
f)Auffangen von VOC-Dämpfen während der Anlieferung von lösungsmittelhaltigen MaterialienBei der Anlieferung von lösungsmittelhaltigen Materialien als Massengut (z.B. beim Befüllen bzw. Entleeren der Tanks) wird der aus den aufnehmenden Tanks verdrängte Dampf aufgefangen (in der Regel durch Gaspendelung).Bei Lösungsmitteln mit niedrigem Dampfdruck oder aus Kostengründen möglicherweise nicht anwendbar.
g)Auffangen von Verschüttungen und/oder rasche Beseitigung bei der Handhabung von lösungsmittelhaltigen MaterialienBei der Handhabung von lösungsmittelhaltigen Materialien in Behältnissen werden mögliche Verschüttungen vermieden, indem Auffangvorrichtungen vorgesehen werden, z.B. Verwendung von Rollwagen, Paletten und/oder Gestellen mit eingebauter Auffangvorrichtung (z.B. Auffangwannen), und/oder für die rasche Beseitigung unter Verwendung von absorbierenden Materialien gesorgt wird.Allgemein anwendbar.

1.1.5. Verteilung der Rohstoffe

BVT 6. Die BVT zur Verringerung des Rohstoffverbrauchs und der VOC-Emissionen besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Zentrale Lieferung von VOC-haltigen Materialien (z.B. Druckfarben, Beschichtungen, Klebstoffe, Reinigungsmittel)Lieferung von VOC-haltigen Materialien (z.B. Druckfarben, Beschichtungen, Klebstoffe, Reinigungsmittel) an den Aufbringungsbereich über direkte Leitungen mit Ringleitungen, einschließlich Systemreinigung wie etwa Molchreinigung oder Luftspülung.Bei häufigem Wechsel von Druckfarben/Anstrichfarben/Beschichtungen/Klebstoffen oder Lösungsmitteln möglicherweise nicht anwendbar.
b)Neuartige MischsystemeVerwendung einer computergesteuerten Mischanlage, um die/den gewünschte(n) Anstrichfarbe/Beschichtung/Druckfarbe/Klebstoff zu erhalten.Allgemein anwendbar.
c)Lieferung VOC-haltiger Materialien (z.B. Druckfarben, Beschichtungen, Klebstoffe, Reinigungsmittel) am Aufbringungspunkt über ein geschlossenes SystemBei häufigem Wechsel von Druckfarben/Farben/Beschichtungen/Klebstoffen und Lösungsmitteln oder bei Verwendung in kleinem Maßstab: Lieferung von Druckfarben/Farben/Beschichtungen/Klebstoffen und Lösungsmitteln über ein geschlossenes System aus kleinen, neben den Aufbringungsbereich platzierten Transportbehältnissen.
d)Automatisierung des FarbwechselsAutomatisierter Farbwechsel und Spülen der Druckfarben-/Anstrichfarben-/Beschichtungslinie unter Auffangen des Lösungsmittels.
e)FarbgruppierungÄnderung der Produktsequenz, um große Sequenzen mit gleicher Farbe zu erhalten.
f)Sanftes Spülen nach dem SpritzenNachfüllen der Spritzpistole mit neuer Farbe ohne Zwischenspülen.

1.1.6. Aufbringen der Beschichtung

BVT 7. Die zur Verringerung des Rohstoffverbrauchs und der allgemeinen Umweltauswirkungen der Verfahren zum Aufbringen der Beschichtung besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit

Aufbringungstechniken ohne Spritzen

a)WalzenbeschichtungAufbringen durch Walzen, mit denen die flüssige Beschichtung auf ein sich bewegendes Band übertragen oder dosiert wird.Nur anwendbar auf flache Substrate 1.
b)Rakel über WalzeDie Beschichtung wird durch einen Spalt zwischen einer Rakel und einer Walze auf das Substrat aufgebracht. Beim Passieren der Beschichtung und des Substrats wird der Überschuss abgestreift.Allgemein anwendbar 1.
c)Spülungsfreies ("Dryin-Place") Aufbringen bei der Beschichtung von BandblechenAufbringen von Konversionsschichten, die kein weiteres Spülen mit Wasser erfordern, unter Verwendung eines Walzenbeschichters (Chemcoater) oder von Rakelwalzen.Allgemein anwendbar 1.
d)Vorhangbeschichtung (Gießen)Die Werkstücke passieren eine beschichtende Laminierfolie, die aus einem Kopfbehälter zugeführt wird.Nur anwendbar auf flache Substrate 1.
e)ElektrotauchlackierungIn einer wasserbasierten Lösung dispergierte Farbpartikel werden an den eingetauchten Substraten unter dem Einfluss eines elektrischen Feldes ausgefällt (elektrophoretische Beschichtung).Nur anwendbar auf metallische Substrate 1.
f)FlutenDie Werkstücke werden über Fördersysteme in einen geschlossenen Kanal transportiert, der anschließend über Injektionsrohre mit dem Beschichtungsmaterial geflutet wird. Das überschüssige Material wird gesammelt und wiederverwendet.Allgemein anwendbar 1.
g)Co-ExtrusionDas bedruckte Substrat wird mit einer warmen, verflüssigten Kunststofffolie gekoppelt und anschließend abgekühlt. Diese Folie ersetzt die erforderliche zusätzliche Beschichtungslage. Sie kann zwischen zwei verschiedenen Lagen unterschiedlicher Träger verwendet werden und als Klebstoff dienen.Nicht anwendbar, wenn hohe Haftfestigkeit oder Beständigkeit gegenüber der Sterilisationstemperatur erforderlich ist 1.

Sprühzerstäubungstechniken

h)Luftunterstütztes Airless-SpritzenEin Luftstrom (Formluft) wird zur Modifizierung des Spritzkegels einer Airless-Spritzpistole verwendet.Allgemein anwendbar 1.
i)Druckluftzerstäubung mit InertgasenPneumatische Farbaufbringung mit unter Druck stehenden Inertgasen (z.B. Stickstoff, Kohlendioxid).Für die Beschichtung von Holzoberflächen möglicherweise nicht anwendbar 1.
j)Zerstäubung mit hohem Volumen und niedrigem Druck (HVLP)Zerstäubung der Farbe in einer Spritzdüse durch Mischen der Farbe mit hohen Luftvolumina und niedrigem Druck (max. 1,7 Bar). HVLP-Spritzpistolen haben eine Farbübertragungseffizienz von > 50 %.Allgemein anwendbar 1.
k)Elektrostatische Zerstäubung (vollautomatisiert)Zerstäubung durch Hochgeschwindigkeitsrotationsscheiben und -glocken und Formung des Spritzstrahls durch elektrostatische Felder und Formluft.
l)Elektrostatisch unterstütztes Luft- oder Airless-SpritzenFormung des Spritzstrahls bei pneumatischer oder Airless-Zerstäubung durch ein elektrostatisches Feld. Elektrostatische Farbpistolen haben eine Übertragungseffizienz von > 60 %. Fixe elektrostatische Verfahren haben eine Übertragungseffizienz von bis zu 75 %.
m)HeißspritzenPneumatische Zerstäubung mit Heißluft oder erhitzter Farbe.Bei häufigem Farbwechsel möglicherweise nicht anwendbar 1.
n)Aufbringen mittels "Spritzen, Rakeln und Spülen" bei der Beschichtung von BandblechenDas Aufbringen von Reinigungsmitteln, Vorbehandlungen und das Spülen erfolgen durch Spritzen. Nach dem Spritzen werden Rakeln verwendet, um das Ausschleppen der Lösung zu minimieren, mit anschließendem Spülen.Allgemein anwendbar 1.

Automatisierung der Spritzaufbringung

o)RoboteranwendungRobotisch gesteuertes Aufbringen von Beschichtungen und Dichtungsmassen auf inneren und äußeren Oberflächen.Allgemein anwendbar 1.
p)Maschinelles AufbringenVerwendung von Farbmaschinen für die Handhabung des Spritzkopfs/der Spritzpistole/der Spritzdüse.
1) Die Auswahl der Aufbringungstechniken kann bei Anlagen mit niedrigem Durchsatz und/oder hoher Produktvielfalt sowie durch die Art und Form des Substrats, die Anforderungen an die Produktqualität und die Notwendigkeit eingeschränkt werden, sicherzustellen, dass die eingesetzten Materialien, die Techniken zum Aufbringen der Beschichtung, die Trocknungs- und Aushärtungstechniken und die Rohgasbehandlungssysteme miteinander kompatibel sind.

1.1.7. Trocknen/Aushärten

BVT 8. Die zur Verringerung des Energieverbrauchs und der allgemeinen Umweltauswirkungen von Trocknungs-/Aushärtungsverfahren besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Trocknen/Aushärten durch InertgaskonvektionDas Inertgas (Stickstoff) wird im Ofen erhitzt, was eine Lösungsmittelfracht oberhalb der UEG ermöglicht. Lösungsmittelfrachten von > 1.200 g/m3 Stickstoff sind möglich.Nicht anwendbar, wenn die Trockner regelmäßig geöffnet werden müssen 1.
b)Induktionstrocknung/-aushärtungThermische Online-Aushärtung oder -Trocknung durch elektromagnetische Induktoren, die durch ein oszillierendes Magnetfeld Wärme im Inneren des metallischen Werkstücks erzeugen.Nur anwendbar auf metallische Substrate 1.
c)Mikrowellen- und HochfrequenztrocknungTrocknung durch Mikrowellen- oder Hochfrequenzstrahlung.Nur anwendbar auf wasserbasierte Beschichtungen und Druckfarben sowie auf nichtmetallische Substrate 1.
d)StrahlungshärtungDie Strahlungshärtung erfolgt mittels Harzen und reaktiven Verdünnungsmitteln (Monomeren), die bei Exposition gegenüber Strahlung (Infrarot (IR), Ultraviolett (UV)) oder Hochenergie-Elektronenstrahlen (EB) reagieren.Nur anwendbar auf spezifische Beschichtungen und Druckfarben 1.
e)Kombinierte Konvektions-/IR-StrahlungstrocknungTrocknen einer nassen Oberfläche mit einer Kombination aus zirkulierender Heißluft (Konvektion) und einem Infrarotstrahler.Allgemein anwendbar 1.
f)Konvektionstrocknung/-härtung kombiniert mit WärmerückgewinnungDie Abgaswärme wird zurückgewonnen (siehe BVT 19 Buchstabe e) und zur Vorwärmung der Eingangsluft des Ofens für die Konvektionstrocknung/-härtung genutzt.Allgemein anwendbar 1.
1) Die Auswahl der Trocknungs-/Aushärtungstechniken kann durch die Art und Form des Substrats, die Anforderungen an die Produktqualität und die Notwendigkeit eingeschränkt werden, sicherzustellen, dass die eingesetzten Materialien, die Techniken zum Aufbringen der Beschichtung, die Trocknungs- und Aushärtungstechniken und die Rohgasbehandlungssysteme miteinander kompatibel sind.

1.1.8. Reinigung

BVT 9. Die zur Verringerung der VOC-Emissionen aus Reinigungsprozessen besteht in der Minimierung des Einsatzes lösungsmittelbasierter Reinigungsmittel und der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Schutz von Spritzbereichen und -vorrichtungenAufbringungsbereiche und -vorrichtungen (z.B. Wände von Spritzkabinen und Spritzroboter), bei denen mit Overspray, Tropfen usw. zu rechnen ist, werden mit Gewebeabdeckungen oder Einwegfolien abgedeckt, die reiß- und verschleißbeständig sind.Die Auswahl der Reinigungstechniken kann durch die Art des Verfahrens, das zu reinigende Substrat oder die zu reinigende Vorrichtung und die Art der Kontamination eingeschränkt werden.
b)Entfernung von Feststoffen vor der vollständigen ReinigungFeststoffe werden in (trockener) konzentrierter Form, in der Regel von Hand, mit oder ohne Verwendung kleiner Mengen an Reinigungslösungsmitteln entfernt. Dadurch verringert sich die Menge des Materials, das in nachfolgenden Reinigungsphasen durch Lösungsmittel und/oder Wasser entfernt werden muss, und somit die verwendete Menge des Lösungsmittels und/oder Wassers.
c)Manuelle Reinigung mit vorimprägnierten TüchernFür die manuelle Reinigung werden mit Reinigungsmitteln vorimprägnierte Tücher verwendet. Die Reinigungsmittel können lösungsmittelbasiert, Lösungsmittel mit geringer Flüchtigkeit oder lösungsmittelfrei sein.
d)Verwendung von Reinigungsmitteln mit geringer FlüchtigkeitVerwendung von Lösungsmitteln mit geringer Flüchtigkeit als Reinigungsmittel zur manuellen oder automatisierten Reinigung mit hoher Reinigungsleistung.
e)Wasserbasierte ReinigungZur Reinigung werden wasserbasierte Detergentien oder wassermischbare Lösungsmittel wie Alkohole oder Glykole verwendet.
f)Eingehauste WaschanlagenAutomatische Chargenreinigung/Entfettung von Presse-/Maschinenteilen in eingehausten Waschanlagen. Dies kann erfolgen unter Verwendung von
  1. organischen Lösungsmitteln (mit Luftabsaugung und anschließender VOC-Minderung und/oder Rückgewinnung der verwendeten Lösungsmittel) (siehe BVT 15); oder
  2. VOC-freien Lösungsmitteln; oder
  3. alkalischen Reinigungsmitteln (mit externer oder interner Abwasserbehandlung).
g)Spülen mit LösungsmittelrückgewinnungSammlung, Lagerung und, wenn möglich, Wiederverwendung der Lösungsmittel, die zwischen Farbwechseln zum Spülen der Pistolen/Applikatoren und Linien verwendet werden.
h)Reinigung mit HochdruckwasserspritzenFür die automatische Chargenreinigung von Presse-/Maschinenteilen werden Hochdruckwasserspritz- und Natriumbicarbonatsysteme oder ähnliche Systeme verwendet.
i)UltraschallreinigungReinigung in einer Flüssigkeit mittels Hochfrequenzvibrationen, um die anhaftende Verunreinigung zu lösen.
j)Reinigung mit Trockeneis (CO2)Reinigung von Maschinenteilen und Metall- oder Kunststoffsubstraten durch Strahlen mit CO2-Pellets oder -Schnee.
k)Reinigung durch Kunststoffpelett-StrahlenÜberschüssige Farbe auf Montagegestellen und Karosserieträgern wird durch Strahlen mit Kunststoffpartikeln entfernt.

1.1.9. Überwachung

1.1.9.1. Lösungsmittel-Massenbilanz

BVT 10. Die besteht in der Überwachung der gesamten und der diffusen VOC-Emissionen, indem mindestens einmal jährlich eine Lösungsmittel-Massenbilanz der Lösungsmittel-Inputs und -Outputs der Anlage gemäß der Definition in Anhang VII Teil 7 Nummer 2 der Richtlinie 2010/75/EU erstellt wird, sowie in der Minimierung der Unsicherheit der Daten der Lösungsmittel-Massenbilanz durch Anwendung aller folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a)Vollständige Ermittlung und Quantifizierung der relevanten Lösungsmittel-Inputs und -Outputs, einschließlich der damit verbundenen UnsicherheitDies umfasst Folgendes:
  • Ermittlung und Dokumentation der Lösungsmittel-Inputs und -Outputs (z.B. Emissionen in Abgasen, Emissionen aus jeder diffusen Emissionsquelle, Lösungsmittel-Output in Abfällen);
  • fundierte Quantifizierung aller relevanten Lösungsmittel-Inputs und -Outputs und Aufzeichnung der verwendeten Methodik (z.B. Messung, Berechnung anhand von Emissionsfaktoren, Schätzung auf der Grundlage von Betriebsparametern);
  • Ermittlung der Hauptursachen der Unsicherheit bei der vorgenannten Quantifizierung sowie Durchführung von Abhilfemaßnahmen zur Verringerung der Unsicherheit;
  • regelmäßige Aktualisierung der Daten über den Lösungsmittel-Input und -Output.
b)Umsetzung eines LösungsmittelerfassungssystemsMit einem Lösungsmittelerfassungssystem sollen sowohl die verwendeten als auch die nicht verwendeten Mengen an Lösungsmitteln kontrolliert werden (z.B. durch Wiegen der nicht verwendeten Mengen, die aus dem Aufbringungsbereich wieder in den Lagerbereich verbracht werden).
c)Überwachung von Veränderungen, die die Unsicherheit der Daten der Lösungsmittel-Massenbilanz beeinflussen könnenJegliche Veränderung, die die Unsicherheit der Daten der Lösungsmittel-Massenbilanz beeinflussen könnten, werden aufgezeichnet wie etwa
  • Funktionsstörungen des Rohgasbehandlungssystems: Aufzeichnung von Datum und Dauer;
  • Veränderungen, die den Luft-/Gasdurchsatz beeinflussen können, z.B. Austausch von Ventilatoren, Antriebsscheiben, Motoren; Aufzeichnung von Datum und Art der Veränderung.

Anwendbarkeit

Die Detailtiefe der Lösungsmittel-Massenbilanz steht im Verhältnis zur Art, Größe und Komplexität der Anlage und zum Ausmaß ihrer potenziellen Umweltauswirkungen sowie zur Art und Menge der eingesetzten Materialien.

1.1.9.2. Emissionen in Abgasen

BVT 11. Die besteht in der Überwachung der Emissionen in Abgasen in der im Folgenden angegebenen Mindesthäufigkeit und unter Einhaltung maßgeblicher EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

Stoff/ParameterSektoren/QuellenNorm(en)Mindesthäufigkeit der ÜberwachungÜberwachung in Verbindung mit
StaubBeschichtung von Fahrzeugen - SpritzbeschichtungEN 13284-1Einmal jährlich 1BVT 18
Beschichtung anderer Metall- und Kunststoffoberflächen - Spritzbeschichtung
Beschichtung von Luftfahrzeugen - Aufbereitung (z.B. Schleifen, Strahlen), Beschichtung
Beschichtung und Bedrucken von Metallverpackungen - Spritzaufbringung
Beschichtung von Holzoberflächen - Aufbereitung und Beschichtung
TVOCAlle SektorenSchornsteine mit einer TVOC-Fracht < 10 kg C/hEN 12619Einmal jährlich 1 2 3BVT 14, BVT 15
Schornsteine mit einer TVOC-Fracht ≥ 10 kg C/hAllgemeine EN-Normen 4Kontinuierlich
DMFBeschichtung von Textilien, Folien und Papier 5Keine EN-Norm vorhanden 6Einmal alle drei Monate 1BVT 15
NOX
Thermische Rohgasbehandlung
EN 14792Einmal jährlich 7BVT 17
CO
Thermische Rohgasbehandlung
EN 15058Einmal jährlich 7BVT 17
1) Die Messungen werden nach Möglichkeit beim höchsten erwarteten Stand der Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen durchgeführt.

2) Bei einer TVOC-Fracht von weniger als 0,1 kg C/h oder bei einer nicht reduzierten, stabilen TVOC-Fracht von weniger als 0,3 kg C/h kann die Überwachungshäufigkeit auf einmal alle drei Jahre verringert werden, oder die Messung kann durch Berechnung ersetzt werden, sofern dies Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleistet.

3) Bei der thermischen Rohgasbehandlung wird die Temperatur in der Brennkammer kontinuierlich gemessen. Dies wird mit einem Alarmsystem für Temperaturen kombiniert, die außerhalb des optimierten Temperaturfensters liegen.

4) Generische EN-Normen für kontinuierliche Messungen sind EN15267-1, EN15267-2, EN15267-3 und EN 14181.

5) Eine Überwachung ist nur vorgesehen, wenn in den Verfahren DMF verwendet wird.

6) In Ermangelung einer EN-Norm schließt die Messung das in der kondensierten Phase enthaltene DMF ein.

7) Bei Schornsteinen mit einer TVOC-Fracht von weniger als 0,1 kg C/h kann die Überwachungshäufigkeit auf einmal alle drei Jahre verringert werden.

1.1.9.3. Emissionen in Gewässer

BVT 12. Die besteht in der Überwachung von Emissionen in Gewässer mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und unter Anwendung der EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

Stoff/ParameterSektorNorm(en)Mindesthäufigkeit der ÜberwachungÜberwachung in Verbindung mit
AFS 1FahrzeugbeschichtungEN 872Einmal im Monat 2 3

BVT 21

Bandblechbeschichtung
Beschichten und Bedrucken von Metallverpackungen (nur gezogene und abgestreckte (drawn and wall-ironed, DWI) Dosen)
CSB 1 4FahrzeugbeschichtungKeine EN-Norm verfügbar
Bandblechbeschichtung
Beschichten und Bedrucken von Metallverpackungen (nur DWI-Dosen)
TOC 1 4FahrzeugbeschichtungEN 1484
Bandblechbeschichtung
Beschichten und Bedrucken von Metallverpackungen (nur DWI-Dosen)
Cr(VI) 5 6LuftfahrzeugbeschichtungEN ISO 10304-3 oder EN ISO 23913
Bandblechbeschichtung
Cr 6 7 LuftfahrzeugbeschichtungVerschiedene EN-Normen verfügbar (z.B. EN ISO 11885, EN ISO 17294-2, EN ISO 15586)
Bandblechbeschichtung
Ni 6Fahrzeugbeschichtung
Bandblechbeschichtung
Zn 6Fahrzeugbeschichtung
Bandblechbeschichtung
AOX 6FahrzeugbeschichtungEN ISO 9562
Bandblechbeschichtung
Beschichten und Bedrucken von Metallverpackungen (nur DWI-Dosen)
F- 6 8FahrzeugbeschichtungEN ISO 10304-1
Bandblechbeschichtung
Beschichten und Bedrucken von Metallverpackungen (nur DWI-Dosen)
1) Überwacht wird nur bei Direkteinleitung in ein aufnehmendes Gewässer.

2) Die Überwachungshäufigkeit kann auf ein Mal alle drei Monate reduziert werden, wenn die Emissionswerte eine ausreichende Stabilität aufweisen.

3) Wenn die chargenweise Einleitung seltener als mit der Mindesthäufigkeit der Überwachung stattfindet, wird die Überwachung einmal pro Charge vorgenommen.

4) Die Überwachung des TOC und die Überwachung des CSB sind Alternativen. Die TOC-Überwachung wird bevorzugt, weil dafür keine stark toxischen Verbindungen verwendet werden.

5) Die Überwachung von sechswertigem Chrom (Cr(VI)) ist nur erforderlich, wenn in den Verfahren Cr(VI)-Verbindungen verwendet werden.

6) Bei indirekter Einleitung in ein aufnehmendes Gewässer kann die Überwachungshäufigkeit reduziert werden, wenn die nachgeschaltete Abwasserbehandlungsanlage angemessen ausgelegt und ausgerüstet ist, um die betreffenden Schadstoffe zu reduzieren.

7) Die Überwachung von Chrom (Cr) ist nur erforderlich, wenn in den Verfahren Chromverbindungen verwendet werden.

8) Die Überwachung von F- ist nur erforderlich, wenn in den Verfahren Fluorverbindungen verwendet werden.

1.1.10. Emissionen unter Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs

BVT 13. Die zur Verringerung der Häufigkeit von Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs (other than normal operating conditions, OTNOC) und der Emissionen während solcher Zustände besteht in der Anwendung der beiden folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a)Ermittlung kritischer technischer EinrichtungenEinrichtungen, die für den Umweltschutz kritisch sind ("kritische Einrichtungen"), werden auf der Grundlage einer Risikobewertung ermittelt. Dies betrifft grundsätzlich alle Einrichtungen und Systeme, in denen VOC vorkommen (z.B. Rohgasbehandlungssystem, Leckageortungssystem).
b)Inspektion, Wartung und ÜberwachungEin strukturiertes Programm zur Maximierung der Verfügbarkeit und -leistung kritischer Einrichtungen, das standardmäßige Betriebsverfahren, vorbeugende Wartung, regelmäßige und außerplanmäßige Wartungsarbeiten umfasst. Zeiträume, Dauer, Ursachen und, wenn möglich, Emissionen werden während des Auftretens von OTNOC überwacht.

1.1.11. Emissionen in Abgasen

1.1.11.1. Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen

BVT 14. Die zur Verringerung der Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) aus Fertigungsstätten und Lagerplätzen besteht in der Anwendung der Technik a und einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Systemwahl, -konzeption und -optimierungEin Rohgassystem wird unter Berücksichtigung folgender Parameter ausgewählt, konzipiert und optimiert:
  • Menge der extrahierten Luft;
  • Art und Konzentration von Lösungsmitteln in der extrahierten Luft;
  • Art des Behandlungssystems (zweckgebunden/zentral);
  • Gesundheit und Sicherheit;
  • Energieeffizienz.

Bei der Wahl des Systems kann folgende Rangfolge berücksichtigt werden:

  • Trennung von Rohgasen mit hohen und niedrigen VOC-Konzentrationen;
  • Techniken zur Homogenisierung und Erhöhung der VOC-Konzentration (siehe BVT 16 Buchstaben b und c);
  • Techniken zur Rückgewinnung von Lösungsmitteln aus Rohgasen (siehe BVT 15);
  • VOC-Minderungstechniken mit Wärmerückgewinnung (siehe BVT 15);
  • VOC-Minderungstechniken ohne Wärmerückgewinnung (siehe BVT 15).
Allgemein anwendbar.
b)Luftabsaugung so nahe wie möglich am Einsatzort VOC-haltiger MaterialienLuftabsaugung so nahe wie möglich am Einsatzort bei vollständiger oder teilweiser Einhausung der Bereiche, in denen Lösungsmittel verwendet werden (z.B. Beschichtungsanlagen, Auftragsmaschinen, Spritzkabinen). Extrahierte Luft kann durch ein Rohgasbehandlungssystem behandelt werden.Möglicherweise nicht anwendbar, wenn eine Einhausung während des Betriebs den Zugang zur Maschinenanlage erschwert.
Die Anwendbarkeit kann durch die Form und Größe des einzuhausenden Bereichs eingeschränkt sein.
c)Luftabsaugung so nahe wie möglich am Vorbereitungsort von Anstrichfarben/Beschichtungsstoffen/Klebstoffen/DruckfarbenLuftabsaugung so nahe wie möglich am Vorbereitungsort von Anstrichfarben/Beschichtungsstoffen/Klebstoffen/Druckfarben (z.B. Mischbereich). Extrahierte Luft kann durch ein Rohgasbehandlungssystem behandelt werden.Nur bei Vorbereitung von Anstrichfarben/Beschichtungsstoffen/Klebstoffen/Druckfarben anwendbar.
d)Luftabsaugung bei Trocknungs-/HärtungsverfahrenDie Härtungsöfen/Trockner sind mit einem Luftabsaugungssystem ausgestattet. Extrahierte Luft kann durch ein Rohgasbehandlungssystem behandelt werden.Nur bei Trocknungs-/Härtungsverfahren anwendbar.
e)Minimierung der diffusen Emissionen und Wärmeverluste aus den Öfen/Trocknern entweder durch Abdichtung der Einlass- und Auslass-Öffnungen der Härtungsöfen/Trockner oder durch Erzeugung eines Unterdrucks bei der TrocknungDie Einlass- und Auslass-Öffnungen der Härtungsöfen/Trockner sind abgedichtet, um diffuse VOC-Emissionen und Wärmeverluste zu minimieren. Die Abdichtung kann durch Luftströme oder Luftklingen, Türen, Kunststoff- oder Metallvorhänge, Rakel usw. sichergestellt werden. Alternativ werden Öfen/Trockner unter Unterdruck gesetzt.Nur anwendbar, wenn Härtungsöfen/Trockner verwendet werden.
f)Luftabsaugung aus dem KühlbereichBei der Abkühlung des Substrats nach dem Trocknen/Aushärten wird die Luft aus dem Kühlbereich abgesaugt und kann durch ein Rohgasbehandlungssystem behandelt werden.Nur anwendbar, wenn das Substrat nach dem Trocknen/Aushärten abgekühlt wird.
g)Luftabsaugung aus Lagern für Rohstoffe, Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige AbfälleLuft aus Rohstofflagern und/oder einzelnen Behältern für Rohstoffe, Lösungsmittel und lösungsmittelhaltige Abfälle wird abgesaugt und kann durch ein Rohgasbehandlungssystem behandelt werden.Möglicherweise nicht anwendbar für geschlossene Behälter oder für die Lagerung von Rohstoffen, Lösungsmitteln und lösungsmittelhaltigen Abfällen mit niedrigem Dampfdruck und geringer Toxizität.
h)Luftabsaugung aus ReinigungsbereichenLuft aus Bereichen, in denen Maschinenteile und -einrichtungen mit organischen Lösungsmitteln von Hand oder maschinell gereinigt werden, wird abgesaugt und kann durch ein Rohgasbehandlungssystem behandelt werden.Nur für Bereiche anwendbar, in denen Maschinenteile und -einrichtungen mit organischen Lösungsmitteln gereinigt werden.

BVT 15. Die zur Verringerung der VOC-Emissionen in Abgasen und zur Steigerung der Ressourceneffizienz besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
I. Auffangen und Rückgewinnung von Lösungsmitteln aus Rohgasen
a)KondensationEine Technik zur Beseitigung organischer Verbindungen durch Absenkung der Temperatur unter ihre Taupunkte, sodass sich die Dämpfe verflüssigen. Je nach erforderlichem Betriebstemperaturbereich gibt es unterschiedliche Kühlmittel, z.B. Kühlwasser, gekühltes Wasser (Temperatur in der Regel um die 5 °C), Ammoniak oder Propan.Die Anwendbarkeit kann dort eingeschränkt sein, wo der Energieaufwand für eine Rückgewinnung durch einen niedrigen VOC-Gehalt übermäßig hoch ist.
b)Adsorption unter Verwendung von Aktivkohle oder ZeolithVOC werden auf der Oberfläche von Aktivkohle, Zeolith oder Kohlenstofffaserpapier adsorbiert. Das Adsorbat wird anschließend zur Wiederverwendung oder Entsorgung desorbiert, z.B. mit Dampf (häufig am Standort), und das Adsorptionsmittel wird wiederverwendet. Bei kontinuierlichem Betrieb werden in der Regel mehr als zwei Adsorber parallel betrieben, wobei einer im Desorptionsmodus läuft. Adsorption wird gemeinhin auch als Konzentrierungsschritt eingesetzt, um die anschließende Nachverbrennungseffizienz zu erhöhen.Die Anwendbarkeit kann dort eingeschränkt sein, wo der Energieaufwand für eine Rückgewinnung durch einen niedrigen VOC-Gehalt übermäßig hoch ist.
c)Absorption unter Verwendung einer geeigneten FlüssigkeitVerwendung einer geeigneten Flüssigkeit zur Entfernung von Schadstoffen aus dem Rohgas durch Absorption, insbesondere lösliche Verbindungen und Feststoffe (Staub). Die Lösungsmittelrückgewinnung ist z.B. durch Destillation oder thermische Desorption möglich.
(Zur Staubabscheidung siehe BVT 18.)
Allgemein anwendbar.
II. Thermische Behandlung von Lösungsmitteln in Rohgasen mit Energierückgewinnung
d)Einleitung von Rohgasen in eine FeuerungsanlageDie Rohgase werden ganz oder teilweise als Feuerungsluft und Zusatzbrennstoff in eine Feuerungsanlage (einschließlich Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen)) geleitet und für die Dampf- und/oder Stromerzeugung verwendet.Nicht anwendbar für Rohgase, die in Artikel 59 Absatz 5 der Richtlinie über Industriemissionen genannte Stoffe enthalten. Die Anwendbarkeit kann aus Sicherheitsgründen eingeschränkt sein.
e)Rekuperative thermische NachverbrennungThermische Nachverbrennung unter Nutzung der Wärme der Abgase, z.B. zur Vorwärmung der einströmenden Rohgase.Allgemein anwendbar.
f)Regenerative thermische Nachverbrennung mit mehreren Betten oder mit einem ventillosen rotierenden LuftverteilerEine Nachverbrennungsanlage mit mehreren Betten (drei oder fünf), gefüllt mit Keramikfüllkörpern. Bei den Betten handelt es sich um Wärmetauscher, die abwechselnd durch Rauchabgase aus der Nachverbrennung erhitzt werden; anschließend wird die Flussrichtung umgekehrt, um die in die Nachverbrennungsanlage fließende Ansaugluft zu erhitzen. Die Flussrichtung wird in regelmäßigen Abständen umgekehrt. Im ventillosen rotierenden Luftverteiler befindet sich das keramische Medium in einer einzigen rotierenden Kammer, die in mehrere Keile unterteilt ist.Allgemein anwendbar.
g)Katalytische NachverbrennungNachverbrennung von VOC mithilfe eines Katalysators zur Verringerung der Nachverbrennungstemperatur und des Brennstoffverbrauchs. Abwärme kann mit rekuperativen oder regenerativen Wärmetauschern zurückgewonnen werden. Für die Behandlung von Rohgas aus der Herstellung von Wickeldraht werden höhere Nachverbrennungstemperaturen (500-750 °C) verwendet.Die Anwendbarkeit kann aufgrund des Vorhandenseins von Katalysatorgiften eingeschränkt sein.
III. Behandlung von Lösungsmitteln in Rohgasen ohne Lösungsmittel- oder Energierückgewinnung
h)Biologische AbgasbehandlungRohgas wird entstaubt und in einen Reaktor mit Biofiltersubstrat geleitet. Der Biofilter besteht aus einem Bett aus organischem Material (wie Torf, Heidekraut, Kompost, Wurzeln, Baumrinde, Weichholz und verschiedene Kombinationen) oder einem inerten Material (wie Lehm, Aktivkohle oder Polyurethan), in dem der Rohgasstrom von natürlich vorhandenen Mikroorganismen biologisch zu Kohlendioxid, Wasser, anorganischen Salzen und Biomasse abgebaut wird. Der Biofilter ist empfindlich gegenüber Staub, hohen Temperaturen oder starken Schwankungen im Rohgas, z.B. der Eintrittstemperatur oder der VOC-Konzentration. Zusätzliche Nährstoffzufuhr kann erforderlich sein.Nur auf die Behandlung von biologisch abbaubaren Lösungsmitteln anwendbar.
i)Thermische NachverbrennungZur Nachverbrennung von VOC wird eine Mischung von Rohgasen mit Luft oder Sauerstoff über ihren Selbstentzündungspunkt hinaus erhitzt und so lange bei hoher Temperatur in einer Feuerungskammer gehalten, bis die Verbrennung der VOC zu Kohlendioxid und Wasser abgeschlossen ist.Allgemein anwendbar.

BVT-assoziierte Emissionswerte sind in den Tabellen 11, 15, 17, 19, 21, 24, 27, 30, 32 und 35 dieser BVT-Schlussfolgerungen aufgeführt.

BVT 16. Die zur Verringerung des Energieverbrauchs des Systems zur VOC-Minderung besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Erhaltung der VOC-Konzentration der Gase, die mithilfe von Gebläsen mit variabler Frequenz in das Rohgasbehandlungssystem geleitet werdenVerwendung eines Gebläses mit variabler Frequenz mit zentralen Rohgasbehandlungssystemen, um den Luftstrom so zu modulieren, dass er den Abgasen der möglicherweise in Betrieb befindlichen Ausrüstung entspricht.Nur für zentrale thermische Rohgasbehandlungssysteme bei Chargenprozessen wie dem Druck anwendbar.
b)Interne Konzentration von Lösungsmitteln in den RohgasenDie Rohgase werden im Prozess (intern) in den Härtungsöfen/Trocknern und/oder in den Spritzkabinen zurückgeführt, sodass die VOC-Konzentration in den Rohgasen steigt und die Minderungseffizienz des Rohgasbehandlungssystems zunimmt.Die Anwendbarkeit kann durch Gesundheits- und Sicherheitsfaktoren wie die untere Explosionsgrenze und die Anforderungen an die Produktqualität oder -spezifikationen eingeschränkt sein.
c)Externe Konzentration von Lösungsmitteln in den Rohgasen durch AdsorptionDie Lösungsmittelkonzentration in Rohgasen wird mithilfe von Adsorptionseinrichtungen durch einen kontinuierlichen Kreislauf der Prozessluft der Spritzkabine erhöht, möglicherweise in Kombination mit Rohgasen aus Härtungsöfen/Trocknern. Diese Einrichtungen können Folgendes umfassen:
  • Festbettadsorber mit Aktivkohle oder Zeolith;
  • Wirbelbettadsorber mit Aktivkohle;
  • Rotoradsorber mit Aktivkohle oder Zeolith;
  • Molekularsieb.
Die Anwendbarkeit kann dort eingeschränkt sein, wo der Energieaufwand durch einen niedrigen VOC-Gehalt übermäßig hoch ist.
d)Plenum-Technik zur Verringerung des AbgasvolumensRohgase aus Härtungsöfen/Trocknern werden in eine große Kammer (Sammelbehälter) geleitet und teilweise als Ansaugluft in die Härtungsöfen/Trockner zurückgeführt. Die überschüssige Luft aus dem Sammelbehälter wird in das Rohgasbehandlungssystem geleitet. Dieser Kreislauf erhöht den VOC-Gehalt der Luft aus den Härtungsöfen/Trocknern und verringert das Abgasvolumen.Allgemein anwendbar.

1.1.11.2. NOx- und CO-Emissionen

BVT 17. Die zur Verringerung von NOx-Emissionen in Abgasen unter gleichzeitiger Begrenzung von CO-Emissionen aus der thermischen Behandlung von Lösungsmitteln in Rohgasen besteht in der Anwendung der Technik a oder der beiden folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Optimierung der Bedingungen für die thermische Behandlung (Konzeption und Betrieb)Eine gute Konzeption der Feuerungskammern, Brenner und zugehörigen Ausrüstungen/Geräte wird mit einer Optimierung der Verbrennungsbedingungen (z.B. durch die Kontrolle von Feuerungsparametern wie Temperatur und Verweildauer) mit oder ohne Einsatz automatischer Systeme unter regelmäßiger planmäßiger Wartung des Feuerungssystems gemäß den Empfehlungen der Lieferanten kombiniert.Die Anwendbarkeit der Konzeption kann bei bestehenden Anlagen eingeschränkt sein.
b)Verwendung von Low-NOx-BrennernDie Spitzentemperatur der Flammen in der Feuerungskammer wird reduziert, was gleichzeitig eine Verzögerung und Vollständigkeit der Verbrennung bewirkt und die Wärmeübertragung erhöht (erhöhte Flammenstrahlung). Dies wird mit einer längeren Verweildauer kombiniert, um die gewünschte VOC-Zerstörung zu erreichen.Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit aufgrund von konzeptions- und/oder betriebsbedingten Beschränkungen eingeschränkt sein.

Tabelle 1: BVT-assoziierter Emissionswert für NOX-Emissionen in Abgasen und indikativer Emissionswert für CO-Emissionen in Abgasen aus der thermischen Rohgasbehandlung

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte 1 (Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme)Indikativer Emissionswert 1 (Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme)
NOXmg/Nm320-130 2Keine indikativen Werte
COkeine BVT-assoziierten Emissionswerte20-150
1) Der BVT-assoziierte Emissionswert und der indikative Wert gelten nicht, wenn Rohgase in eine Feuerungsanlage geleitet werden.

2) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt möglicherweise nicht, wenn stickstoffhaltige Verbindungen (z.B. Dimethylformamid (DMF) oder N-Methylpyrrolidon (NMP)) im Rohgas vorhanden sind.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 11.

1.1.11.3. Staubemissionen

BVT 18. Die zur Verringerung der Staubemissionen in Abgasen aus der Aufbereitung, dem Schneiden, der Beschichtung und der Veredelung von Substratoberflächen für die in Tabelle 2 aufgeführten Sektoren und Verfahren besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a)Spritzkabine mit Nassauswaschung (wasserberieselte Spritzwand)Ein Wasservorhang, der senkrecht an der hinteren Wand der Spritzkabine entlang läuft, bindet Farbpartikel aus dem Overspray. Das Wasser-Farb-Gemisch wird in einem Becken aufgefangen und das Wasser wird in den Kreislauf zurückgeführt.
b)NasswäscheFarbpartikel und anderer Staub im Rohgas werden in Wäschesystemen durch intensives Mischen des Rohgases mit Wasser ausgewaschen. (Zur VOC-Entfernung siehe BVT 15 Buchstabe c.)
c)Overspray-Trockenabscheidung mit vorbeschichtetem MaterialEin Verfahren zur Trockenabscheidung von Overspray mit Membranfiltern in Verbindung mit Kalkstein als Vorbeschichtungsmaterial, um das Fouling der Membranen zu verhindern.
d)Overspray-Trockenabscheidung unter Verwendung von FilternMechanisches Abscheidesystem, z.B. unter Verwendung von Pappe, Gewebe oder Sinter.
e)ElektrofilterIn Elektrofiltern werden die Partikel in einem elektrischen Feld geladen und voneinander getrennt. In einem trockenen Elektrofilter wird das gesammelte Material mechanisch entfernt (z.B. durch Rütteln, Vibration, Druckluft); in einem Nasselektrofilter wird das Material mit einer geeigneten Flüssigkeit, in der Regel einem Trennmittel auf Wasserbasis, gespült.

Tabelle 2: BVT-assoziierte Emissionswerte für Staubemissionen in Abgasen

ParameterSektorVerfahrenEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme)
StaubFahrzeugbeschichtungSpritzbeschichtungmg/Nm3

< 1-3

Beschichtung anderer Metall- und KunststoffoberflächenSpritzbeschichtung
LuftfahrzeugbeschichtungAufbereitung (z.B. Schleifen, Strahlen), Beschichtung
Beschichten und Bedrucken von MetallverpackungenSpritzanwendung
Beschichtung von HolzoberflächenAufbereitung, Beschichtung

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 11.

1.1.12. Energieeffizienz

BVT 19. Die zur effizienten Energienutzung besteht in der Anwendung der Techniken a und b sowie einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken c bis h.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit

Managementtechniken

a)EnergieeffizienzplanEin Energieeffizienzplan ist Teil des Umweltmanagementsystems (siehe BVT 1) und beinhaltet die Definition und Berechnung des spezifischen Energieverbrauchs der Tätigkeit, die Vorgabe von Leistungsindikatoren auf jährlicher Basis (z.B. MWh/Tonne Produkt) und Zielplanungen für regelmäßige Verbesserungen und entsprechende Maßnahmen. Der Plan ist auf die Besonderheiten der Anlage in Bezug auf die eingesetzten Verfahren, Stoffe, Produkte usw. abgestimmt.Die Detailtiefe und Art des Energieeffizienzplans und des Energiebilanzberichts hängen in der Regel mit der Art, der Größe und der Komplexität der Anlage sowie der Art der genutzten Energiequellen zusammen. Dies ist möglicherweise nicht anwendbar, wenn die Oberflächenbehandlung unter Verwendung von organischen Lösungsmitteln (surface treatment using organic solvents, STS) in einer größeren Anlage durchgeführt wird, sofern der Energieeffizienzplan und der Energiebilanzbericht der größeren Anlage die STS-Tätigkeit ausreichend abdecken.
b)EnergiebilanzberichtDie jährliche Erstellung eines Energiebilanzberichts, der eine Aufschlüsselung des Energieverbrauchs und der Energiegewinnung (einschließlich Energieausfuhr) nach der jeweiligen Energiequelle (z.B. Strom, fossile Brennstoffe, erneuerbare Energien, importierte Wärme und/oder Kühlung) enthält. Dies umfasst
  1. Bestimmung der Energiegrenze der STS-Tätigkeit;
  2. Angaben zum Energieverbrauch anhand der angelieferten Energie;
  3. Angaben zu der von der Anlage abgegebenen Energie;
  4. Angaben zum Energiefluss (z.B. Sankey-Diagramme oder Energiebilanzen), aus denen hervorgeht, wie die Energie im gesamten Prozess genutzt wird.

Der Energiebilanzbericht ist auf die Besonderheiten der Anlage in Bezug auf die eingesetzten Verfahren, Stoffe usw. abgestimmt.

Prozessbezogene Techniken

c)Wärmedämmung von Tanks und Bottichen, die gekühlte oder erhitzte Flüssigkeiten enthalten, sowie von Feuerungs- und DampfsystemenDies lässt sich beispielsweise erreichen durch:
  • die Nutzung doppelwandiger Tanks;
  • die Nutzung vorisolierter Tanks;
  • Isolierung der Feuerungsanlage, Dampfleitungen und Leitungen, die gekühlte oder erhitzte Flüssigkeiten führen.
Allgemein anwendbar.
d)Wärmerückgewinnung mittels Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) oder Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK)Wärmerückgewinnung (hauptsächlich aus dem Dampfsystem) zur Erzeugung von Warmwasser/Dampf zur Verwendung in industriellen Prozessen/Tätigkeiten. KWKK (auch als Trigenerationsanlage bezeichnet) ist ein KWK-System mit einem Absorptionskühler, bei dem Niedertemperaturwärme zur Kühlung von Wasser verwendet wird.Die Anwendbarkeit kann durch die Auslegung der Anlage, die Merkmale der Heißgasströme (z.B. Durchfluss, Temperatur) oder das Fehlen eines geeigneten Wärmeleistungsbedarfs eingeschränkt sein.
e)Wärmerückgewinnung aus HeißgasströmenEnergetische Verwertung von Heißgasströmen (z.B. aus Trocknern oder Kühlbereichen), z.B. durch Rückführung als Prozessluft, durch Nutzung von Wärmetauschern, in Prozessen oder extern.
f)Anpassung der Prozessluft- und RohgasströmeAnpassung der Prozessluft- und Rohgasströme entsprechend dem Bedarf. Dazu gehört auch die Verringerung der Belüftung während des Leerlaufbetriebs oder der Wartung.Allgemein anwendbar.
g)Rückführung der SpritzkabinenrohgaseAuffangen und Rückführung der Rohgase aus der Spritzkabine in Verbindung mit effizienter Farb-Overspray-Abscheidung Der Energieverbrauch ist geringer als bei der Nutzung von Frischluft.Die Anwendbarkeit kann aus Gründen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes eingeschränkt sein.
h)Optimierter Warmluftkreislauf in einer großvolumigen Härtungskabine mithilfe eines LuftverwirblersDie Luft wird in einen einzigen Teil der Härtungskabine geblasen und über einen Luftverwirbler verteilt, der den laminaren Luftstrom wie gewünscht verwirbelt.Nur in Spritzbeschichtungssektoren anwendbar.

Tabelle 3: BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für spezifischen Energieverbrauch

SektorProduktartEinheitBVT-assoziierter Umweltleistungswert (Jahresmittelwert)
FahrzeugbeschichtungPersonenkraftwagenMWh/beschichtetes Fahrzeug0,5-1,3
Lieferwagen0,8-2
Fahrerhäuser1-2
Lastkraftwagen0,3-0,5
BandblechbeschichtungStahl- und/oder AluminiumblechrollekWh/m2 beschichtete Rolle0,2-2,5 1
Beschichtung von Textilien, Folien und PapierBeschichtung von Textilien mit Polyurethan und/oder PolyvinylchloridkWh/m2 beschichtete Oberfläche1-5
Herstellung von WickeldrahtDrähte mit einem mittleren Durchmesser von > 0,1 mmkWh/kg beschichteter Draht< 5
Beschichten und Bedrucken von MetalverpackungenAlle ProduktartenkWh/m2 beschichtete Oberfläche0,3-1,5
Heatset-RollenoffsetdruckAlle ProduktartenWh/m2 bedruckte Fläche4-14
Flexodruck und Rotationstiefdruck (ohne Illustrationstiefdruck)Alle ProduktartenWh/m2 bedruckte Fläche50-350
IllustrationstiefdruckAlle ProduktartenWh/m2 bedruckte Fläche10-30
1) Der BVT-assoziierte Umweltleistungswert gilt möglicherweise nicht, wenn die Bandbeschichtungsanlage Teil einer größeren Fertigungsanlage (z.B. Stahlwerk) ist, oder bei Kombi-Linien.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 19 Buchstabe b.

1.1.13. Wasserverbrauch und Abwasseranfall

BVT 20. Die zur Verringerung des Wasserverbrauchs und Abwasseranfalls aus wasserbasierten Prozessen (z.B. Entfettung, Reinigung, Oberflächenbehandlung, Nasswäsche) besteht in der Anwendung der Technik a und einer geeigneten Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Wassermanagement und Prüfungen der WassernutzungEin Wassermanagementplan und Prüfungen der Wassernutzung sind Teil des Umweltmanagementsystems (siehe BVT 1) und umfassen:
  • Flussdiagramme und Massenbilanzen der Anlage für Wasser;
  • Festlegung von Zielen für eine effiziente Wassernutzung;
  • Umsetzung von Techniken zur Optimierung der Wassernutzung (z.B. Kontrolle des Wasserverbrauchs, Recyling von Wasser, Ortung und Reparatur von Leckagen).

Mindestens einmal jährlich wird eine Prüfung der Wassernutzung durchgeführt.

Die Detailtiefe und Art des Wassermanagementplans und der Prüfungen der Wassernutzung hängen in der Regel mit der Art, der Größe und der Komplexität der Anlage zusammen. Dies ist möglicherweise nicht anwendbar, wenn die STS-Tätigkeit in einer größeren Anlage durchgeführt wird, sofern der Wassermanagementplan und die Prüfungen der Wassernutzung der größeren Anlage die STS-Tätigkeit ausreichend abdecken.
b)GegenstromkaskadenspülungMehrstufiger Spülvorgang, bei dem das Wasser in entgegengesetzter Richtung zu den Werkstücken/dem Substrat fließt. Sie ermöglicht eine hohe Wirksamkeit beim Spülen mit niedrigem Wasserverbrauch.Anwendbar bei Spülverfahren.
c)Wiederverwendung und/oder Recycling von WasserWasserströme (z.B. verbrauchtes Spülwasser, Abwasser von der Nasswäsche) werden wiederverwendet und/oder aufbereitet, gegebenenfalls nach der Behandlung mit Techniken wie Ionenaustausch oder Filtration (siehe BVT 21). Der Grad der Wiederverwendung oder des Recyclings von Wasser ist durch die Wasserbilanz der Anlage, die Menge an Verunreinigungen und/oder die Eigenschaften der Wasserströme begrenzt.Allgemein anwendbar.

Tabelle 4: BVT-assoziierte Umweltleistungswerte für spezifischen Wasserverbrauch

SektorProduktartEinheitBVT-assoziierter Umweltleistungswert (Jahresmittelwert)
FahrzeugbeschichtungPersonenkraftwagenm3/beschichtetes Fahrzeug0,5-1,3
Lieferwagen1-2,5
Fahrerhäuser0,7-3
Lastkraftwagen1-5
BandblechbeschichtungStahl- und/oder Aluminiumblechrollel/m2 beschichtete Rolle0,2-1,3 1
Beschichten und Bedrucken von MetallverpackungenZweiteilige DWI-Getränkedosenl/1.000 Dosen90-110
1) Der BVT-assoziierte Umweltleistungswert gilt möglicherweise nicht, wenn die Bandbeschichtungsanlage Teil einer größeren Fertigungsanlage (z.B. Stahlwerk) ist, oder bei Kombi-Linien.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 20 Buchstabe a.

1.1.14. Emissionen in Gewässer

BVT 21. Die zur Verringerung der Emissionen in Gewässer und/oder zur Erleichterung der Wiederverwendung und des Recylings von Wasser aus wasserbasierten Prozessen (z.B. Entfettung, Reinigung, Oberflächenbehandlung, Nasswäsche) besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikenBeschreibungTypische Zielschadstoffe
Vorbehandlung, primäre Behandlung und allgemeine Behandlung
a)Mengen- und KonzentrationsausgleichAusgleich von Zuflüssen und Schadstofffrachten unter Verwendung von Tanks oder anderen Managementtechniken.Alle Schadstoffe.
b)NeutralisierungDie Einstellung des pH-Wertes von Abwasser auf einen Neutralwert (ungefähr 7).Säuren, Laugen.
c)Physikalische Trennung, z.B. durch Rechen, Siebe, Sandabscheider, Vorklärtanks und MagnettrennungGrobe Feststoffe, suspendierte Feststoffe, Metallpartikel.
Physikalisch-chemische Behandlung
d)AdsorptionEntfernung löslicher Stoffe (gelöste Stoffe) aus dem Abwasser durch Übertragung auf die Oberfläche fester, hochporöser Partikel (üblicherweise Aktivkohle).Adsorbierbare gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie AOX.
e)VakuumdestillationEntfernung von Schadstoffen durch thermische Abwasserbehandlung unter vermindertem Druck.Gelöste biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe, die destilliert werden können, z.B. einige Lösungsmittel.
f)FällungDie Umwandlung von gelösten Schadstoffen in nichtlösliche Verbindungen durch Hinzufügen von Fällungsmitteln. Die gebildeten festen Niederschläge werden anschließend durch Sedimentation, Flotation oder Filtration abgeschieden.Fällbare gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe, z.B. Metalle.
g)Chemische ReduktionChemische Reduktion ist die Umwandlung von Schadstoffen durch chemische Reduktion mit Agenzien in ähnliche, aber weniger schädliche oder gefährliche Verbindungen.Reduzierbare gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie sechswertiges Chrom (Cr(VI)).
h)IonenaustauschRückhalten ionischer Schadstoffe aus Abwasser und deren Ersetzung durch akzeptablere Ionen mithilfe eines Ionenaustauschharzes. Die Schadstoffe werden vorübergehend zurückgehalten und danach in eine Flüssigkeit zur Regenerierung oder Rückspülung eingeleitet.Ionische gelöste, biologisch nicht abbaubare oder abbauhemmende Schadstoffe wie Metalle.
i)StrippenDie Entfernung ausblasbarer Schadstoffe aus der wässrigen Phase durch eine Gasphase (z.B. Dampf, Stickstoff oder Luft), die durch die Flüssigkeit geführt wird. Die Minderungsleistung kann durch Temperaturerhöhung oder Druckminderung verbessert werden.Ausblasbare Schadstoffe wie einige adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX).
Biologische Behandlung
j)Biologische BehandlungNutzung von Mikroorganismen zur Abwasserbehandlung (z.B. anaerobe Behandlung, aerobe Behandlung).Biologisch abbaubare organische Verbindungen.
Nachklärung
k)Koagulation und FlockungKoagulation und Flockung werden eingesetzt, um suspendierte Feststoffe vom Abwasser zu trennen, und werden oft in aufeinanderfolgenden Schritten ausgeführt. Die Koagulation erfolgt durch das Hinzufügen von Koagulationsmitteln mit elektrischen Ladungen, die denen der suspendierten Feststoffe entgegengesetzt sind. Die Flockung erfolgt durch vorsichtiges Mischen, sodass sich Mikroflocken bei Zusammenstößen miteinander verbinden und so größere Flocken entstehen. Dies kann durch Hinzufügen von Polymeren unterstützt werden.
Suspendierte Feststoffe und partikelgebundene Metalle.
l)SedimentationAbscheidung suspendierter Partikel durch Absetzen unter Ausnutzung der Gravitation.
m)FiltrationVerfahren zur Abscheidung von Feststoffen aus Abwässern, indem sie durch ein poröses Medium geleitet werden, z.B. Sandfiltration, Nano-, Mikro- und Ultrafiltration.
n)FlotationVerfahren zur Abscheidung fester oder flüssiger Partikel aus Abwässern durch Anlagerung an feine Gasblasen, in der Regel Luftblasen. Die Partikel steigen nach oben, sammeln sich an der Wasseroberfläche an und werden mithilfe von Skimmern abgeschöpft.

Tabelle 5: BVT-assoziierte Emissionswerte für Direkteinleitungen in ein aufnehmendes Gewässer

Stoff/ParameterSektorBVT-assoziierte Emissionswerte 1
Gesamtmenge an suspendierten Feststoffen (abfiltrierbare Stoffe, AFS)Fahrzeugbeschichtung
Bandblechbeschichtung
Beschichten und Bedrucken von Metalverpackungen (nur DWI-Dosen)

5-30 mg/l

Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) 2

30-150 mg/l

Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX)

0,1-0,4 mg/l

Fluorid (F-) 3

2-25 mg/l

Nickel (ausgedrückt als Ni)Fahrzeugbeschichtung
Bandblechbeschichtung

0,05-0,4 mg/l

Zink (ausgedrückt als Zn)

0,05-0,6 mg/l 4

Gesamtgehalt an Chrom (ausgedrückt als Cr) 5Luftfahrzeugbeschichtung
Bandblechbeschichtung

0,01-0,15 mg/l

Sechswertiges Chrom (ausgedrückt als Cr(VI)) 6

0,01-0,05 mg/l

1) Der Mittelungszeitraum ist in den allgemeinen Erwägungen festgelegt.

2) Der BVT-assoziierte Emissionswert für den CSB kann durch den BVT-assoziierten Emissionswert für den TOC ersetzt werden. Die Korrelation zwischen CSB und TOC wird im Einzelfall bestimmt. Der BVT-assoziierte Emissionswert für den TOC ist vorzuziehen, da die Überwachung des TOC nicht von der Verwendung sehr toxischer Verbindungen abhängt.

3) Der BVT-assoziierte Emissionswert ist nur anwendbar, wenn in den Verfahren Fluorverbindungen verwendet werden.

4) Das obere Ende der Bandbreite der BVT-assoziierten Emissionswerte beträgt 1 mg/l, falls zinkhaltige Substrate oder mit Zink vorbehandelte Substrate verwendet werden.

5) Der BVT-assoziierte Emissionswert ist nur anwendbar, wenn in den Verfahren Chromverbindungen verwendet werden.

6) Der BVT-assoziierte Emissionswert ist nur anwendbar, wenn in den Verfahren Chrom(VI)-Verbindungen verwendet werden.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 12.

Tabelle 6: BVT-assoziierte Emissionswerte für indirekte Einleitungen in ein aufnehmendes Gewässer

Stoff/ParameterSektorBVT-assoziierte Emissionswerte 1 2
Adsorbierbare organisch gebundene Halogene (AOX)Fahrzeugbeschichtung
Bandblechbeschichtung
Beschichten und Bedrucken von Metallverpackungen (nur DWI-Dosen)
0,1-0,4 mg/l
Fluorid (F-) 32-25 mg/l
Nickel (ausgedrückt als Ni)Luftfahrzeugbeschichtung
Bandblechbeschichtung
0,05-0,4 mg/l
Zink (ausgedrückt als Zn)0,05-0,6 mg/l 4
Gesamtgehalt an Chrom (ausgedrückt als Cr) 5Flugzeugbeschichtung
Bandblechbeschichtung
0,01-0,15 mg/l
Sechswertiges Chrom (ausgedrückt als Cr(VI)) 60,01-0,05 mg/l
1) Die BVT-assoziierten Emissionswerte gelten möglicherweise nicht, wenn die nachgeschaltete Abwasserbehandlungsanlage angemessen ausgelegt und ausgerüstet ist, um die betreffenden Schadstoffe zu mindern, sofern dadurch keine höhere Umweltverschmutzung verursacht wird.

2) Der Mittelungszeitraum ist in den allgemeinen Erwägungen festgelegt.

3) Der BVT-assoziierte Emissionswert ist nur anwendbar, wenn in den Verfahren Fluorverbindungen verwendet werden.

4) Das obere Ende der Bandbreite der BVT-assoziierten Emissionswerte beträgt 1 mg/l, falls zinkhaltige Substrate oder mit Zink vorbehandelte Substrate verwendet werden.

5) Der BVT-assoziierte Emissionswert ist nur anwendbar, wenn in den Verfahren Chromverbindungen verwendet werden.

6) Der BVT-assoziierte Emissionswert ist nur anwendbar, wenn in den Verfahren Chrom(VI)-Verbindungen verwendet werden.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 12.

1.1.15. Abfallmanagement

BVT 22. Die zur Verminderung der Abfallmenge, die zur Beseitigung verbracht wird, besteht in der Anwendung der Techniken a und b oder der beiden folgenden Techniken c und d.

TechnikBeschreibung
a)AbfallmanagementplanEin Abfallmanagementplan ist Teil des Umweltmanagementsystems (siehe BVT 1) und setzt sich aus einer Reihe von Maßnahmen zusammen, mit denen Folgendes erreicht werden soll: 1) Minimierung des Anfalls von Abfall, 2) Optimierung der Wiederverwendung, Regenerierung und des Recyclings von Abfällen und/oder Rückgewinnung von Energie aus Abfällen und 3) Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Entsorgung der Abfälle.
b)Überwachung der AbfallmengenJährliche Erfassung der je nach Abfallart anfallenden Mengen Der Lösungsmittelgehalt des Abfalls wird regelmäßig (mindestens einmal jährlich) durch Analyse oder Berechnung bestimmt.
c)Rückgewinnung/Recycling von LösungsmittelnDies umfasst beispielsweise die folgenden Techniken:
  • Rückgewinnung/Recycling von Lösungsmitteln aus flüssigen Abfällen durch Filtration oder Destillation am Standort oder außerhalb des Standorts;
  • Rückgewinnung/Recycling des Lösungsmittelgehalts von Tüchern durch Abtropfen, Wringen oder Zentrifugieren.
d)Abfallstromspezifische TechnikenDies umfasst beispielsweise die folgenden Techniken:
  • Senkung des Wassergehalts des Abfalls, z.B. durch Verwendung einer Filterpresse für die Klärschlammbehandlung;
  • geringere Erzeugung von Klärschlamm und Lösungsmittelabfällen, z.B. durch geringere Zahl von Reinigungszyklen (siehe BVT 9);
  • Einsatz wiederverwendbarer Behälter, Wiederverwendung der Behälter für andere Zwecke oder Recycling des Behältermaterials;
  • Zuführung des verbrauchten Kalksteins aus der Trockenwäsche an einen Kalk- oder Zementofen.

1.1.16. Geruchsemissionen

BVT 23. Die zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Minderung von Geruchsemissionen besteht in der Einführung, Umsetzung und regelmäßigen Überprüfung eines Geruchsmanagementplans im Rahmen des Umweltmanagementsystems (siehe 1), der alle folgenden Elemente umfasst:

Anwendbarkeit

Die Anwendbarkeit ist auf die Fälle beschränkt, in denen eine Geruchsbelastung an sensiblen Standorten zu erwarten ist und/oder nachgewiesen wurde.

1.2. BVT-Schlussfolgerungen für die Fahrzeugbeschichtung

Die BVT-Schlussfolgerung in diesem Abschnitt gilt für die Fahrzeugbeschichtung (Pkw, Lieferwagen, Lkw, Fahrerhäuser und Busse); sie gilt zusätzlich zu den in Abschnitt 1.1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.

1.2.1. VOC-Emissionen und Energie- und Rohstoffverbrauch

BVT 24. Die zur Verringerung des Verbrauchs von Lösungsmitteln, sonstigen Rohstoffen und Energie sowie zur Verringerung von VOC-Emissionen besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Beschichtungssysteme.

BeschichtungssystemBeschreibungAnwendbarkeit
a)Mischbeschichtung (SB-Mix)Ein Beschichtungssystem mit einer Beschichtungsschicht (Grundierung oder Grundbeschichtung) auf Wasserbasis.Nur anwendbar bei neuen Anlagen oder wesentlichen Anlagenänderungen.
b)Wasserbasierte Beschichtung (WB)Ein Beschichtungssystem mit der Grundierung und Grundbeschichtung auf Wasserbasis.
c)Integriertes BeschichtungsverfahrenEin Beschichtungssystem, das die Funktionen von Grundierung und Grundbeschichtung kombiniert und durch Spritzbeschichtung in zwei Schritten aufgebracht wird.
d)3-Lagennassaufnass-VerfahrenEin Beschichtungssystem, bei dem die Grundierung, die Grundbeschichtung und die Transparentlackbeschichtung ohne Zwischentrocknung aufgebracht werden. Die Grundierung und die Grundbeschichtung können lösungsmittel- oder wasserbasiert sein.

Tabelle 7: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus der Fahrzeugbeschichtung

ParameterFahrzeugartEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte 1 (Jahresmittelwert)
Neue AnlageBestehende Anlage
Anhand der Lösungsmittel-Massenbilanz berechnete VOC-GesamtemissionenPersonenkraftwageng VOC/m2 Oberfläche 2

8-15

8-30

Lieferwagen

10-20

10-40

Fahrerhäuser

8-20

8-40

Lastkraftwagen

10-40

10-50

Busse

< 100

90-150

1) Die BVT-assoziierten Emissionswerte beziehen sich auf alle Phasen eines Verfahrens, die in derselben Anlage durchgeführt werden. Dies umfasst die Elektrophorese oder etwaige andere Beschichtungsverfahren einschließlich des abschließenden Wachsens und Polierens des Topcoats sowie Lösungsmittel für die Reinigung der Produktionsausrüstung sowohl während als auch außerhalb der Fertigungszeiten.

2) Die Oberfläche wird gemäß Anhang VII Teil 3 der Richtlinie 2010/75/EU definiert.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 10.

1.2.2. Abfallmenge, die außerhalb des Standorts verbracht wird

Tabelle 8: Indikative Werte für die spezifische Abfallmenge aus der Fahrzeugbeschichtung, die außerhalb des Standorts verbracht wird

ParameterFahrzeugartRelevante AbfallströmeEinheitIndikativer Wert (Jahresmittelwert)
Abfallmenge, die außerhalb des Standorts verbracht wirdPersonenkraftwagen
  • Farbabfälle
  • Plastisol-, Dichtungs- und Klebstoffabfälle
  • Verbrauchte Lösungsmittel
  • Farbschlamm
  • Andere Abfälle aus Lackierereien (z.B. absorbierende Materialien und Reinigungsmittel, Filter, Verpackungsmaterial, verbrauchte Aktivkohle)
kg/beschichtetes Fahrzeug

3-9 1

Lieferwagen

4-17 1

Fahrerhäuser

2-11 1

1) Das obere Ende der Bandbreite liegt bei der Trockenwäsche mit Kalkstein höher.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 22 Buchstabe b.

1.3. BVT-Schlussfolgerungen für die Beschichtung anderer Metall- und Kunststoffoberflächen

Die unten angegebenen Emissionswerte für die Beschichtung anderer Metall- und Kunststoffoberflächen sind mit den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 1.1 assoziiert. Die unten angegebenen Emissionswerte gelten möglicherweise nicht, wenn Fahrzeugteile aus Metall und/oder Kunststoff in einer Fahrzeugbeschichtungsanlage beschichtet werden und diese Emissionen in die Berechnung der VOC-Gesamtemissionen aus der Fahrzeugbeschichtung einbezogen werden (siehe Abschnitt 1.2).

Tabelle 9: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus der Beschichtung anderer Metall- und Kunststoffoberflächen

ParameterVerfahrenEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Jahresmittelwert)
Anhand der Lösungsmittel-Massenbilanz berechnete VOC-GesamtemissionenBeschichtung von Metalloberflächenkg VOC/kg Feststoffzufuhr< 0,05-0,2
Beschichtung von Kunststoffoberflächen< 0,05-0,3

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 10.

Alternativ zu den BVT-assoziierten Emissionswerten in Tabelle 9 können die beiden BVT-assoziierten Emissionswerte in Tabelle 10 und Tabelle 11 verwendet werden.

Tabelle 10: BVT-assoziierte Emissionswerte für diffuse VOC-Emissionen aus der Beschichtung anderer Metall- und Kunststoffoberflächen

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Jahresmittelwert)
Anhand der Lösungsmittel-Massenbilanz berechnete diffuse VOC-EmissionenProzentsatz (%) des Lösungsmittel-Inputs< 1-10

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 10.

Tabelle 11: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus der Beschichtung anderer Metall- und Kunststoffoberflächen

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme)
TVOCmg C/Nm31-20 1 2
1) Das obere Ende der Bandbreite der BVT-assoziierten Emissionswerte beträgt 35 mg C/Nm3 falls Techniken eingesetzt werden, die die Wiederverwendung/das Recycling zurückgewonnener Lösungsmittel ermöglichen.

2) Für Anlagen, die BVT 16 Buchstabe c in Kombination mit einer Rohgasbehandlungstechnik anwenden, gilt für das Abgas des Konzentrators ein zusätzlicher BVT-assoziierter Emissionswert von unter 50 mg C/Nm3.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 11.

1.4. BVT-Schlussfolgerungen für der Beschichtung von Schiffen und Jachten

Die BVT-Schlussfolgerung in diesem Abschnitt gilt für die Beschichtung von Schiffen und Jachten; sie gilt zusätzlich zu den in Abschnitt 1.1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.

BVT 25. Die zur Verringerung der VOC-Gesamtemissionen, der Staubemissionen in die Luft und der Emissionen in Gewässer sowie zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Anwendung der Techniken a und b und einer Kombination der unten angegebenen Techniken c bis i.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
Abfall- und Abwassermanagement
a)Getrennthaltung der Abfall- und AbwasserströmeDocks und Hellinge sind wie folgt konstruiert:
  • ein System zur wirksamen Sammlung und Handhabung trockener Abfälle und zur Getrennthaltung von feuchten Abfällen;
  • ein System zur Trennung des Abwassers von Regenwasser und Ablaufwasser.
Nur anwendbar bei neuen Anlagen oder wesentlichen Anlagenänderungen.
Techniken im Zusammenhang mit Aufbereitungs- und Beschichtungsverfahren
b)Beschränkungen bei widrigen WitterungsverhältnissenWenn die Behandlungsbereiche nicht vollständig eingehaust sind, wird bei (vorhergesagten) widrigen Witterungsverhältnissen nicht gestrahlt und/oder keine Airless-Spritzbeschichtung durchgeführt.Allgemein anwendbar.
c)Teilweise Einhausung von BehandlungsbereichenFeine Netze und/oder Wasservorhänge umschließen Bereiche, in denen Strahlbeschichtung und/oder Airless-Spritzbeschichtung durchgeführt wird, um Staubemissionen zu vermeiden. Sie können dauerhaft oder vorübergehend eingesetzt werden.Die Anwendbarkeit kann durch die Form und Größe des einzuhausenden Bereichs eingeschränkt sein. Wasservorhänge sind unter kalten klimatischen Bedingungen möglicherweise nicht anwendbar.
d)Vollständige Einhausung von BehandlungsbereichenStrahlbeschichtung und/oder Airless-Spritzbeschichtung erfolgt in Hallen, geschlossenen Werkstätten, mit Textilien abgetrennten oder vollständig mit Netzen eingehausten Bereichen, um Staubemissionen zu vermeiden. Die Luft aus den Behandlungsbereichen wird abgesaugt und kann durch ein Rohgasbehandlungssystem behandelt werden. Siehe auch BVT 14 Buchstabe b.Die Anwendbarkeit kann durch die Form und Größe des einzuhausenden Bereichs eingeschränkt sein.
e)Trockenstrahlen in einem geschlossenen SystemDas Trockenstrahlen mit Stahlgrit oder -pellets wird in geschlossenen Strahlsystemen mit Saugkopf und Zentrifugalstrahlrädern durchgeführt.Allgemein anwendbar.
f)NassstrahlenDas Strahlen erfolgt mit Wasser, das ein feines Schleifmittel enthält, wie z.B. eine feine Schlacke (z.B. Kupferschlacke) oder Kieselsäure.Bei kalten klimatischen Bedingungen und/oder in eingehausten Bereichen (Ladetanks, Doppelbodentanks) aufgrund der starken Nebelbildung möglicherweise nicht anwendbar.
g)(Ultra-) HochdruckwasserstrahlenDas (Ultra-)Hochdruckwasserstrahlen ist ein Verfahren zur staublosen Oberflächenbehandlung mit Hochdruckwasser. Es gibt Optionen mit oder ohne Schleifmittel.Bei kalten klimatischen Bedingungen oder aufgrund von Oberflächenspezifikationen (z.B. neue Oberflächen, Punktstrahlen) möglicherweise nicht anwendbar.
h)Entschichtung durch InduktionserwärmungEin Induktionskopf wird über die Oberfläche bewegt, was zu einer schnellen lokalisierten Erwärmung des Stahls führt, um alte Beschichtungen zu entfernen.Für Oberflächen mit einer Dicke von weniger als 5 mm und/oder für Oberflächen mit gegenüber Induktionswärme empfindlichen Komponenten (z.B. Isolierung, entzündbares Material) möglicherweise nicht anwendbar.
i)Unterwasserreinigungssystem für Schiffsrumpf und -propellerUnterwasserreinigungssystem mit Wasserdruck und rotierenden Bürsten aus Polypropylen.Für Schiffe im vollen Trockendock nicht anwendbar.

Tabelle 12: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus der Beschichtung von Schiffen und Jachten

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Jahresmittelwert)
Anhand der Lösungsmittel-Massenbilanz berechnete VOC-Gesamtemissionenkg VOC/kg Feststoffzufuhr< 0,375

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 10.

1.5. BVT-Schlussfolgerungen für die Luftfahrzeugbeschichtung

Die BVT-Schlussfolgerung in diesem Abschnitt gilt für die Beschichtung von Luftfahrzeugen; sie gilt zusätzlich zu den in Abschnitt 1.1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.

BVT 26: Die zur Verringerung der VOC-Gesamtemissionen und zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung bei der Luftfahrzeugbeschichtung besteht in der Anwendung der Technik a oder der beiden folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)EinhausungDie Bauteile werden in eingehausten Spritzkabinen beschichtet (siehe BVT 14 Buchstabe b).Allgemein anwendbar.
b)DirektdruckVerwendung eines Druckgeräts zum direkten Drucken komplexer Layouts auf Luftfahrzeugteilen.Die Anwendbarkeit kann durch technische Erwägungen (Verfügbarkeit von Gerüsten, kundenspezifische Farben) eingeschränkt sein.

Tabelle 13: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus der Luftfahrzeugbeschichtung

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Jahresmittelwert)
Anhand der Lösungsmittel-Massenbilanz berechnete VOC-Gesamtemissionenkg VOC/kg Feststoffzufuhr0,2-0,58

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 10.

1.6. BVT-Schlussfolgerungen für die Bandblechbeschichtung

Die unten angegebenen Emissionswerte für die Bandblechbeschichtung sind mit den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 1.1 assoziiert.

Tabelle 14: BVT-assoziierte Emissionswerte für diffuse VOC-Emissionen aus der Bandblechbeschichtung

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Jahresmittelwert)
Anhand der Lösungsmittel-Massenbilanz berechnete diffuse VOC-EmissionenProzentsatz (%) des Lösungsmittel-Inputs< 1-3

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 10.

Tabelle 15: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus der Bandblechbeschichtung

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme)
TVOCmg C/Nm31-20 1 2
1) Das obere Ende der Bandbreite der BVT-assoziierten Emissionswerte beträgt 50 mg C/Nm3 falls Techniken eingesetzt werden, die die Wiederverwendung/das Recycling zurückgewonnener Lösungsmittel ermöglichen.

2) Für Anlagen, die BVT 16 Buchstabe c in Kombination mit einer Rohgasbehandlungstechnik anwenden, gilt für das Abgas des Konzentrators ein zusätzlicher BVT-assoziierter Emissionswert von unter 50 mg C/Nm3.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 11.

1.7. BVT-Schlussfolgerungen für die Herstellung von Klebebändern

Die unten angegebenen Emissionswerte für die Herstellung von Klebebändern sind mit den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 1.1 assoziiert.

Tabelle 16: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus der Herstellung von Klebebändern

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Jahresmittelwert)
Anhand der Lösungsmittel-Massenbilanz berechnete VOC-GesamtemissionenProzentsatz (%) des Lösungsmittel-Inputs< 1-3 1
1) Diese BVT-assoziierten Emissionswerte gelten möglicherweise nicht für die Herstellung von Kunststofffolien, die für vorübergehenden Oberflächenschutz verwendet werden.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 10.

Tabelle 17: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus der Herstellung von Klebebändern

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte
(Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme)
TVOCmg C/Nm32-20 1 2
1) Das obere Ende der Bandbreite der BVT-assoziierten Emissionswerte beträgt 50 mg C/Nm3 falls Techniken eingesetzt werden, die die Wiederverwendung/das Recycling zurückgewonnener Lösungsmittel ermöglichen.

2) Für Anlagen, die BVT 16 Buchstabe c in Kombination mit einer Rohgasbehandlungstechnik anwenden, gilt für das Abgas des Konzentrators ein zusätzlicher BVT-assoziierter Emissionswert von unter 50 mg C/Nm3.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 11.

1.8. BVT-Schlussfolgerungen für die Beschichtung von Textilien, Folien und Papier

Die unten angegebenen Emissionswerte für die Beschichtung von Textilien, Folien und Papier sind mit den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 1.1 assoziiert.

Tabelle 18: BVT-assoziierte Emissionswerte für diffuse VOC-Emissionen aus der Beschichtung von Textilien, Folien und Papier

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Jahresmittelwert)
Anhand der Lösungsmittel-Massenbilanz berechnete diffuse VOC-EmissionenProzentsatz (%) des Lösungsmittel-Inputs< 1-5

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 10.

Tabelle 19: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus der Beschichtung von Textilien, Folien und Papier

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte
(Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme)
TVOCmg C/Nm35-20 1 2
1) Das obere Ende der Bandbreite der BVT-assoziierten Emissionswerte beträgt 50 mg C/Nm3 falls Techniken eingesetzt werden, die die Wiederverwendung/das Recycling zurückgewonnener Lösungsmittel ermöglichen.

2) Für Anlagen, die BVT 16 Buchstabe c in Kombination mit einer Rohgasbehandlungstechnik anwenden, gilt für das Abgas des Konzentrators ein zusätzlicher BVT-assoziierter Emissionswert von unter 50 mg C/Nm 3.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 11.

1.9. BVT-Schlussfolgerungen für die Herstellung von Wickeldraht

Die BVT-Schlussfolgerung in diesem Abschnitt gilt für die Herstellung von Wickeldraht; sie gilt zusätzlich zu den in Abschnitt 1.1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.

BVT 27. Die zur Verringerung der VOC-Gesamtemissionen und des Energieverbrauchs besteht in der Anwendung der Technik a und einer der Techniken b bis d bzw. einer Kombination davon.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Prozessintegrierte VOC-NachverbrennungDas Luft-Lösungsmittel-Gemisch, das durch Verdampfung des Lösungsmittels bei der wiederholten Aushärtung des Lacks entsteht, wird in einer in den Härtungsofen/Trockner integrierten Anlage zur katalytischen Nachverbrennung (siehe BVT 15 g) behandelt. Die Abwärme aus der Anlage zur katalytischen Nachverbrennung wird beim Trocknungsprozess zur Erhitzung der zirkulierenden Luft und/oder als Prozesswärme für andere Zwecke im Werk verwendet.Allgemein anwendbar.
b)Lösungsmittelfreie SchmiermittelLösungsmittelfreie Schmiermittel werden wie folgt verwendet:
  • Der Draht wird durch schmiermittelgetränkten Filz gezogen oder
  • mit dem Draht läuft ein schmiermittelgetränktes Filament mit, wobei das Paraffinwachs aufgrund der Restwärme des Drahts und der Reibungswärme schmilzt.
Die Anwendbarkeit kann aufgrund von Anforderungen an die Produktqualität oder von Spezifikationen (z.B. Durchmesser) eingeschränkt sein.
c)Selbstschmierende BeschichtungenEin Verfahrensschritt zur Aufbringung eines lösungsmittelhaltigen Schmiermittels wird vermieden, wenn ein Beschichtungssystem verwendet wird, das auch Schmiermittel (ein spezielles Wachs) enthält.Die Anwendbarkeit kann aufgrund von Anforderungen an die Produktqualität oder von Spezifikationen eingeschränkt sein.
d)Hochfeste LackbeschichtungVerwendung einer Lackbeschichtung mit einem Feststoffgehalt von bis zu 45 %. Bei Feindraht (mit einem Durchmesser von höchstens 0,1 mm) beträgt der Feststoffgehalt bis zu 30 %.

Tabelle 20: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus der Herstellung von Wickeldraht

ParameterProduktartEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Jahresmittelwert)
Anhand der Lösungsmittel-Massenbilanz berechnete VOC-GesamtemissionenBeschichtung von Wickeldraht mit einem mittleren Durchmesser von mehr als 0,1 mmg VOC/kg beschichteten Drahts1-3,3

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 10.

Tabelle 21: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus der Herstellung von Wickeldraht

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte
(Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme)
TVOCmg C/Nm35-40

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 11.

1.10. BVT-Schlussfolgerungen für die Beschichtung und das Bedrucken von Metallverpackungen

Die unten angegebenen Emissionswerte für die Beschichtung und das Bedrucken von Metallverpackungen sind mit den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 1.1 assoziiert.

Tabelle 22: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus der Beschichtung und dem Bedrucken von Metallverpackungen

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Jahresmittelwert)
Anhand der Lösungsmittel-Massenbilanz berechnete VOC-Gesamtemissioneng VOC/m2 beschichteter/bedruckter Oberfläche< 1-3,5

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 10.

Alternativ zu den BVT-assoziierten Emissionswerten in Tabelle 22 können die beiden BVT-assoziierten Emissionswerte in Tabelle 23 und Tabelle 24 verwendet werden.

Tabelle 23: BVT-assoziierte Emissionswerte für diffuse VOC-Emissionen aus der Beschichtung und dem Bedrucken von Metallverpackungen

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Jahresmittelwert)
Anhand der Lösungsmittel-Massenbilanz berechnete diffuse VOC-EmissionenProzentsatz (%) des Lösungsmittel-Inputs< 1-12

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 10.

Tabelle 24: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus der Beschichtung und dem Bedrucken von Metallverpackungen

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme)
TVOCmg C/Nm31-20 1
1) Für Anlagen, die BVT 16 Buchstabe c in Kombination mit einer Rohgasbehandlungstechnik anwenden, gilt für das Abgas des Konzentrators ein zusätzlicher BVT-assoziierter Emissionswert von unter 50 mg C/Nm3.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 11.

1.11. BVT-Schlussfolgerungen für den Heatset-Rollenoffsetdruck

Die BVT-Schlussfolgerung in diesem Abschnitt gilt für den Heatset-Rollenoffsetdruck; sie gilt zusätzlich zu den in Abschnitt 1.1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.

BVT 28. Die zur Verringerung der VOC-Gesamtemissionen besteht in der Anwendung einer Kombination der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
Materialbasierte Techniken und Drucktechniken
a)Verwendung von IPA-armen oder IPA-freien Zusätzen im FeuchtmittelVerringerung oder Vermeidung des Einsatzes von Isopropanol (IPA) als Feuchtwasserzusatz, indem IPA durch Gemische anderer organischer Verbindungen, die nicht oder kaum flüchtig sind, ersetzt wird.Die Anwendbarkeit kann aufgrund von technischen Anforderungen, von Anforderungen an die Produktqualität oder von Spezifikationen eingeschränkt sein.
b)Wasserloser OffsetdruckModifikation des Druck- und des Vorstufenprozesses, sodass speziell beschichtete Offsetplatten verwendet werden können, die den Einsatz von Feuchtmittel überflüssig machen.Möglicherweise nicht anwendbar für hohe Auflagen, da die Platten häufiger ausgetauscht werden müssen.
Reinigungsverfahren
c)Einsatz von VOC-freien Lösungsmitteln oder Lösungsmitteln mit geringer Flüchtigkeit für die automatische DrucktuchreinigungEinsatz organischer Verbindungen, die nicht oder kaum flüchtig sind, als Reinigungsmittel für die automatische Drucktuchreinigung.Allgemein anwendbar.
Rohgasbehandlungstechniken
d)Rollenoffset-Trockner mit integrierter RohgasbehandlungRollenoffset-Trockner mit integrierter Rohgasbehandlungsanlage, bei der die Luft aus dem Trockner mit einem Teil der Abgase aus dem thermischen Rohgasbehandlungssystem vermischt wird.Anwendbar bei neuen Anlagen oder wesentlichen Anlagenänderungen.
e)Absaugen und Behandlung der Luft aus dem Drucksaal oder der eingehausten AnlageWeiterleitung der abgesaugten Luft aus dem Drucksaal oder der eingehausten Anlage zum Trockner. Dadurch wird ein Teil der im Drucksaal oder der eingehausten Anlage verdampften Lösungsmittel durch die dem Trockner nachgeschaltete thermische Behandlung (siehe BVT 15) gemindert.Allgemein anwendbar.

Tabelle 25: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus dem Heatset-Rollenoffsetdruck

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Jahresmittelwert)
Anhand der Lösungsmittel-Massenbilanz berechnete VOC-Gesamtemissionenkg VOC/kg eingesetzter Druckfarbe< 0,01-0,04 1
1) Das obere Ende der Bandbreite der BVT-assoziierten Emissionswerte bezieht sich auf die Herstellung hochwertiger Produkte.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 10.

Alternativ zu den BVT-assoziierten Emissionswerten in Tabelle 25 können die beiden BVT-assoziierten Emissionswerte in Tabelle 26 und Tabelle 27 verwendet werden.

Tabelle 26: BVT-assoziierte Emissionswerte für diffuse VOC-Emissionen aus dem Heatset-Rollenoffsetdruck

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Jahresmittelwert)
Anhand der Lösungsmittel-Massenbilanz berechnete diffuse VOC-EmissionenProzentsatz (%) des Lösungsmittel-Inputs< 1-10 1
1)Das obere Ende der Bandbreite der BVT-assoziierten Emissionswerte bezieht sich auf die Herstellung hochwertiger Produkte.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 10.

Tabelle 27: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus dem Heatset-Rollenoffsetdruck

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte
(Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme)
TVOCmg C/Nm31-15

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 11.

1.12. BVT-Schlussfolgerungen für den Flexodruck und den Rotationstiefdruck (ohne Illustrationstiefdruck)

Die unten angegebenen Emissionswerte für den Flexodruck und den Rotationstiefdruck (ohne Illustrationstiefdruck) sind mit den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 1.1 assoziiert.

Tabelle 28: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus dem Flexodruck und dem Rotationstiefdruck (ohne Illustrationstiefdruck)

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Jahresmittelwert)
Anhand der Lösungsmittel-Massenbilanz berechnete VOC-Gesamtemissionenkg VOC/kg Feststoffzufuhr< 0,1-0,3

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 10.

Alternativ zu den BVT-assoziierten Emissionswerten in Tabelle 28 können die beiden BVT-assoziierten Emissionswerte in Tabelle 29 und Tabelle 30 verwendet werden.

Tabelle 29: BVT-assoziierte Emissionswerte für diffuse VOC-Emissionen aus dem Flexodruck und dem Rotationstiefdruck (ohne Illustrationstiefdruck)

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Jahresmittelwert)
Anhand der Lösungsmittel-Massenbilanz berechnete diffuse VOC-EmissionenProzentsatz (%) des Lösungsmittel-Inputs< 1-12

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 10.

Tabelle 30: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus dem Flexodruck und dem Rotationstiefdruck (ohne Illustrationstiefdruck)"

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte
(Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme)
TVOCmg C/Nm31-20 1 2
1) Das obere Ende der Bandbreite der BVT-assoziierten Emissionswerte beträgt 50 mg C/Nm3 falls Techniken eingesetzt werden, die die Wiederverwendung/das Recycling zurückgewonnener Lösungsmittel ermöglichen.

2) Für Anlagen, die BVT 16 Buchstabe c in Kombination mit einer Rohgasbehandlungstechnik anwenden, gilt für das Abgas des Konzentrators ein zusätzlicher BVT-assoziierter Emissionswert von unter 50 mg C/Nm3.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 11.

1.13. BVT-Schlussfolgerungen für den Illustrationstiefdruck

Die BVT-Schlussfolgerung in diesem Abschnitt gilt für den Illustrationstiefdruck; sie gilt zusätzlich zu den in Abschnitt 1.1 enthaltenen allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.

BVT 29. Die zur Verringerung der VOC-Emissionen aus dem Illustrationstiefdruck besteht im Einsatz eines Toluol-Rückgewinnungssystems auf der Grundlage der Adsorption und einer oder beider der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a)Verwendung von RetentionsdruckfarbenRetentionsdruckfarben verlangsamen die Bildung eines trockenen Oberflächenfilms, wodurch Toluol länger verdampfen kann und somit mehr Toluol im Trockner freigesetzt und durch das Toluol-Rückgewinnungssystem aufgefangen werden kann.
b)Automatische Reinigungssysteme, die an das Toluol-Rückgewinnungssystem angeschlossen sindAutomatisierte Zylinderreinigung mit Luftabsaugung zum Toluol-Rückgewinnungssystem.

Tabelle 31: BVT-assoziierte Emissionswerte für diffuse VOC-Emissionen aus dem Illustrationstiefdruck

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Jahresmittelwert)
Anhand der Lösungsmittel-Massenbilanz berechnete diffuse VOC-EmissionenProzentsatz (%) des Lösungsmittel-Inputs< 2,5

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 10.

Tabelle 32: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus dem Illustrationstiefdruck

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte
(Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme)
TVOCmg C/Nm310-20

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 11.

1.14. BVT-Schlussfolgerungen für die Beschichtung von Holzoberflächen

Die unten angegebenen Emissionswerte für die Beschichtung von Holzoberflächen sind mit den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 1.1 assoziiert.

Tabelle 33: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus der Beschichtung von Holzoberflächen

ParameterBeschichtete SubstrateEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Jahresmittelwert)
Anhand der Lösungsmittel-Massenbilanz berechnete VOC-GesamtemissionenFlache Substratekg VOC/kg Feststoffzufuhr< 0,1
Nicht flache Substrate< 0,25

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 10.

Alternativ zu den BVT-assoziierten Emissionswerten in Tabelle 33 können die beiden BVT-assoziierten Emissionswerte in Tabelle 34 und Tabelle 35 verwendet werden.

Tabelle 34: BVT-assoziierte Emissionswerte für diffuse VOC-Emissionen aus der Beschichtung von Holzoberflächen

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte (Jahresmittelwert)
Anhand der Lösungsmittel-Massenbilanz berechnete diffuse VOC-EmissionenProzentsatz (%) des Lösungsmittel-Inputs< 10

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 10.

Tabelle 35: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Emissionen in Abgasen aus der Beschichtung von Holzoberflächen

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte
(Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Zeitraum der Probennahme)
TVOCmg C/Nm35-20 1
1) Für Anlagen, die BVT 16 Buchstabe c in Kombination mit einer Rohgasbehandlungstechnik anwenden, gilt für das Abgas des Konzentrators ein zusätzlicher BVT-assoziierter Emissionswert von unter 50 mg C/Nm3.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 11.

2. BVT-Schlussfolgerungen für die Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Chemikalien

2.1. Umweltmanagementsysteme

BVT 30. Die zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Einführung und Anwendung eines Umweltmanagementsystems (UMS), das alle Merkmale i bis xx von 1 sowie die folgenden spezifischen Merkmale aufweist:

  1. Laufende Anpassung an die Neuentwicklungen bei Biozidprodukten und den damit verbundenen Rechtsvorschriften (z.B. Zulassung von Produkten gemäß der Biozidverordnung) im Hinblick auf die Anwendung der umweltfreundlichsten Verfahren.
  2. Einbeziehung einer Lösungsmittel-Massenbilanz für die Behandlung mit Lösungsmitteln und Kreosot (siehe BVT 33 Buchstabe c).
  3. Ermittlung und Auflistung aller für den Umweltschutz kritischen Prozesse und Einrichtungen zur Emissionsminderung (deren Ausfall Auswirkungen auf die Umwelt haben könnte) (siehe BVT 46 Buchstabe c). Die Liste der kritischen Einrichtungen wird laufend aktualisiert.
  4. Aufnahme von Plänen zur Vermeidung und Bekämpfung von Leckagen und Verschüttungen, einschließlich Abfallmanagement-Leitlinien für den Umgang mit Abfällen aus der Bekämpfung von Verschüttungen (siehe BVT 46).
  5. Erfassung unbeabsichtigter Freisetzungen und Verschüttungen sowie Verbesserungspläne (Gegenmaßnahmen).

Anmerkung

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 wurde das Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) eingerichtet, das ein Beispiel für ein Umweltmanagementsystem ist, das mit dieser BVT im Einklang steht.

Anwendbarkeit

Die Detailtiefe und der Grad an Formalisierung des Umweltmanagementsystems hängen in der Regel mit der Art, der Größe und der Komplexität der Anlage sowie dem Ausmaß ihrer potenziellen Umweltauswirkungen zusammen.

2.2. Substitution schädlicher/gefährlicher Stoffe

BVT 31. Die zur Vermeidung oder Verringerung der Emissionen von PAK und/oder Lösungsmitteln besteht in der Verwendung wasserbasierter Holzschutzmittel.

Beschreibung

Statt lösungsmittelbasierter Holzschutzmittel oder Kreosot werden wasserbasierte Holzschutzmittel verwendet. Wasser fungiert als Träger für die Biozide.

Anwendbarkeit

Die Anwendbarkeit kann aufgrund von Anforderungen an die Produktqualität oder von Spezifikationen eingeschränkt sein.

BVT 32. Die zur Verringerung des mit dem Einsatz von Behandlungschemikalien verbundenen Umweltrisikos besteht in der Substitution der derzeit verwendeten Behandlungschemikalien durch weniger gefährliche Stoffe auf der Grundlage regelmäßiger (z.B. jährlicher) Kontrollen, um etwaige neu verfügbare, sicherere Alternativen zu ermitteln.

Anwendbarkeit

Die Substitutionsmöglichkeiten können aufgrund von Anforderungen an die Produktqualität oder von Spezifikationen eingeschränkt sein.

2.3. Ressourceneffizienz

BVT 33. Die zur Steigerung der Ressourceneffizienz und zur Verringerung der Umweltauswirkungen und Risiken, die mit dem Einsatz von Behandlungschemikalien verbunden sind, besteht in der Verringerung ihres Verbrauchs mithilfe aller folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Einsatz eines wirksamen Verfahrens zum Aufbringen von HolzschutzmittelnAufbringungsverfahren, bei denen das Holz in die Holzschutzmittellösung eingetaucht wird, sind wirksamer als z.B. Spritzverfahren. Der Wirkungsgrad von Vakuum-Verfahren (geschlossenes System) liegt bei annähernd 100 %. Bei der Auswahl des Aufbringungsverfahrens werden die Gebrauchsklasse und die erforderliche Eindringtiefe berücksichtigt.Nur anwendbar bei neuen Anlagen oder wesentlichen Anlagenänderungen.
b)Kontrolle und Optimierung des Verbrauchs der Behandlungschemikalien je nach spezifischer EndverwendungKontrolle und Optimierung des Verbrauchs der Behandlungschemikalien durch:
  1. Wiegen des Holzes/der Holzerzeugnisse vor und nach dem Imprägnieren oder
  2. Bestimmung der Menge der Holzschutzmittellösung während des Imprägnierens und danach.

Der Verbrauch der Behandlungschemikalien entspricht den Herstellerempfehlungen und führt nicht zur Überschreitung der Retentionsanforderungen (z.B. gemäß den Produktqualitätsstandards).

Allgemein anwendbar.
c)Lösungsmittel-MassenbilanzMindestens einmal jährlich erfolgende Aufstellung des Inputs und Outputs organischer Lösungsmittel für Anlagen im Sinne von Anhang VII Teil 7 Nummer 2 der Richtlinie 2010/75/EU.Gilt nur für Anlagen, in denen lösungsmittelbasierte Behandlungschemikalien oder Kreosot verwendet werden.
d)Messung und Anpassung der Holzfeuchte vor der BehandlungVor der Behandlung wird die Holzfeuchte gemessen (z.B. durch Messung des elektrischen Widerstands oder durch Wiegen) und erforderlichenfalls angepasst (z.B. durch weitere Trocknung des Holzes), um den Imprägnierprozess zu optimieren und die erforderliche Produktqualität zu gewährleisten.Nur anwendbar, wenn Holz mit einem bestimmten Feuchtigkeitsgehalt benötigt wird.

2.4. Lieferung, Lagerung und Handhabung von Behandlungschemikalien

BVT 34. Die zur Verringerung der Emissionen aus der Lieferung, Lagerung und Handhabung von Behandlungschemikalien besteht in der Anwendung der Technik a oder b sowie aller der folgenden Techniken c bis f.

TechnikBeschreibung
a)GaspendelungLösungsmittel- oder Kreosotdämpfe, die beim Befüllen im aufnehmenden Tank verdrängt werden, werden gesammelt und in den Tank oder Tankkraftwagen zurückgeführt, mit dem der flüssige Kraftstoff angeliefert wird.
b)Auffangen verdrängter LuftLösungsmittel- oder Kreosotdämpfe, die beim Befüllen im aufnehmenden Tank verdrängt werden, werden gesammelt und einer Behandlungsanlage zugeführt, z.B. einem Aktivkohlefilter oder einer Anlage zur thermischen Nachverbrennung.
c)Techniken zur Verringerung von Verdunstungsverlusten aufgrund der Erwärmung gelagerter ChemikalienWenn oberirdische Tanks Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind und dies zur Verdunstung von Lösungsmitteln und Kreosot, die darin gelagert sind, führen kann, werden die Tanks überdacht oder mit einer hellen Farbe versehen, um die Erwärmung der Lösungsmittel und des Kreosots zu verringern.
d)Sicherung der Einlässe von LagertanksDie Einlässe von Lagertanks, die sich innerhalb des abgeschlossenen Bereichs mit Auffangwanne befinden, werden gesichert und abgesperrt, wenn sie nicht genutzt werden.
e)Techniken für den Überlaufschutz beim PumpenHierbei ist sicherzustellen, dass
  • der Pumpbetrieb überwacht wird;
  • im Falle größerer Mengen die Massentanks mit akustischen und/oder optischen Überlaufwarnsystemen und erforderlichenfalls mit Abschaltsystemen ausgestattet sind.
f)Geschlossene LagerbehälterVerwendung geschlossener Lagerbehälter für Behandlungschemikalien.

2.5. Aufbereitung/Konditionierung von Holz

BVT 35. Die zur Verringerung des Verbrauchs von Behandlungschemikalien und Energie sowie zur Senkung der Emissionen von Behandlungschemikalien besteht darin, die Holzbeschickung des Behälters zu optimieren und den Einschluss von Behandlungschemikalien durch eine Kombination der folgenden Techniken zu vermeiden.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Trennung des Holzes in den Paketen durch AbstandhalterIn regelmäßigen Abständen werden in den Holzpaketen Abstandhalter angebracht, um die Verteilung der Behandlungschemikalien im ganzen Paket und das Abtropfen nach der Behandlung zu erleichtern.Allgemein anwendbar.
b)Schrägstellung der Holzpakete in herkömmlichen horizontalen BehandlungsbehälternDie Holzpakete werden im Behandlungsbehälter schräg gestellt, um die Verteilung der Behandlungschemikalien und das Abtropfen nach der Behandlung zu erleichtern.Allgemein anwendbar.
c)Verwendung kippbarer DruckimprägnierkesselDer gesamte Behandlungsbehälter wird nach der Behandlung schräg gestellt, sodass überschüssige Behandlungschemikalien leicht abtropfen und vom Boden des Behälters zurückgewonnen werden können.Nur anwendbar bei neuen Anlagen oder wesentlichen Anlagenänderungen.
d)Optimierte Anordnung zugeschnittener HölzerZugeschnittene Holzteile werden so angeordnet, dass der Einschluss von Behandlungschemikalien vermieden wird.Allgemein anwendbar.
e)Befestigung der HolzpaketeDie Holzpakete werden im Behandlungsbehälter befestigt, um Verschiebungen der Hölzer zu begrenzen, die die Struktur des Pakets verändern und die Wirksamkeit der Imprägnierung verringern könnten.Allgemein anwendbar.
f)Maximierung der HolzbeschickungDer Behandlungsbehälter wird mit möglichst viel Holz beschickt, um ein optimales Verhältnis zwischen dem zu behandelnden Holz und den Behandlungschemikalien zu gewährleisten.Allgemein anwendbar.

2.6. Aufbringungsprozess

BVT 36. Die zur Vermeidung unbeabsichtigter Leckagen und Emissionen von Behandlungschemikalien bei Nichtdruckverfahren besteht in der Anwendung einer der folgenden Techniken.

Technik

a)Doppelwandige Behandlungsbehälter mit automatischen Leckagedetektoren
b)Einwandige Behandlungsbehälter mit ausreichend großen, holzschutzmittelbeständigen Auffang- und Schutzvorrichtungen und automatischen Leckagedetektoren

BVT 37. Die zur Verringerung der Emissionen von Aerosolen aus der Behandlung von Holz und Holzerzeugnissen mit wasserbasierten Chemikalien besteht darin, Spritzprozesse einzuhausen und den Overspray aufzufangen und zur Herstellung von Holzschutzlösungen wiederzuverwenden.

BVT 38. Die zur Vermeidung oder Verringerung der Emissionen von Behandlungschemikalien bei Druckprozessen (Autoklaven) besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a)Prozesssteuerungen zur Verhinderung des Betriebs, wenn die Tür des Behandlungsbehälters nicht geschlossen und verriegelt ist.Nach der Beschickung des Behandlungsbehälters und vor der Behandlung wird die Tür des Behandlungsbehälters geschlossen und verriegelt. Es sind Prozesssteuerungen vorhanden, die den Betrieb des Behandlungsbehälters verhindern, wenn die Tür nicht geschlossen und verriegelt ist.
b)Prozesssteuerungen zur Verhinderung des Öffnens des Behandlungsbehälters, während er unter Druck steht und/oder mit Holzschutzmittellösung gefüllt istDie Prozesssteuerungen zeigen den Druck und den Flüssigkeitsstand im Behandlungsbehälter an. Sie verhindern, dass sich der Behandlungsbehälter öffnet, solange er noch unter Druck steht und/oder gefüllt ist.
c)Kesselverschluss mit Auffangvorrichtung an der Tür des BehandlungsbehältersDie Tür des Behandlungsbehälters ist mit einem Kesselverschluss mit Auffangvorrichtung versehen, um die Freisetzung von Flüssigkeiten zu verhindern, falls die Tür des Behandlungsbehälters in einem Notfall geöffnet werden muss (z.B. wenn die Türverriegelung nicht funktioniert). Dank des Kesselverschlusses mit Auffangvorrichtung kann die Tür teilweise geöffnet werden, um Druck abzulassen, wohingegen Flüssigkeiten nicht freigesetzt werden.
d)Einsatz und Wartung von SicherheitsventilenDie Behandlungsbehälter sind mit Sicherheitsventilen ausgestattet, um die Behälter vor übermäßigem Druck zu schützen.
Die aus den Ventilen austretenden Substanzen werden in einen Tank mit ausreichendem Fassungsvermögen geleitet.
Die Sicherheitsventile werden regelmäßig (z.B. alle 6 Monate) auf Anzeichen von Korrosion, Verunreinigung oder unsachgemäßer Montage überprüft und je nach Bedarf gereinigt und/oder repariert.
e)Begrenzung der Emissionen aus der Abluft der Vakuumpumpe in die LuftDie aus den Druckbehältern abgesaugte Luft (d. h. die Abluft der Vakuumpumpe) wird behandelt (z.B. in einem Dampf-Flüssigkeitsabscheider).
f)Verringerung der Emissionen in die Luft beim Öffnen des BehandlungsbehältersZwischen dem Entspannen und dem Öffnen des Behandlungsbehälters wird genügend Zeit für das Abtropfen und die Kondensation gelassen.
g)Anwendung eines Nachvakuums, um überschüssige Behandlungschemikalien von der Oberfläche des behandelten Holzes zu entfernenUm das Abtropfen zu vermeiden, wird im Behandlungsbehälter vor dem Öffnen ein Nachvakuum erzeugt, um überschüssige Behandlungschemikalien von der Oberfläche des behandelten Holzes zu entfernen.
Die Anwendung eines Nachvakuums ist unter Umständen nicht erforderlich, wenn die Entfernung überschüssiger Behandlungschemikalien von der Oberfläche des behandelten Holzes durch ein geeignetes Vorvakuum (z.B. weniger als 50 mbar) sichergestellt wird.

BVT 39. Die BVT zur Verringerung des Energieverbrauchs bei Druckprozessen (Autoklaven) besteht in der Anwendung einer variablen Pumpensteuerung.

Beschreibung

Nach Erreichen des erforderlichen Arbeitsdrucks wird das Behandlungssystem auf eine Pumpe mit geringerem Leistungs- und Energieverbrauch umgestellt.

Anwendbarkeit

Die Anwendbarkeit kann bei Wechseldruckverfahren eingeschränkt sein.

2.7. Konditionierung nach der Behandlung und Zwischenlagerung

BVT 40. Die zur Vermeidung oder Verringerung der Kontamination des Bodens oder des Grundwassers bei der Zwischenlagerung von frisch behandeltem Holz besteht darin, nach der Behandlung eine ausreichende Abtropfzeit vorzusehen und das behandelte Holz erst dann aus dem abgeschlossenen Bereich mit Auffangwanne zu entfernen, wenn es als trocken angesehen wird.

Beschreibung

Damit die überschüssigen Behandlungschemikalien in den Behandlungsbehälter abtropfen können, werden das behandelte Holz/die behandelten Holzpakete nach der Behandlung ausreichend lange im abgeschlossenen Bereich mit Auffangwanne (z.B. oberhalb des Behandlungsbehälters oder über einer Abtropfunterlage) belassen, bevor sie in den der Behandlung nachgeschalteten Trocknungsbereich verbracht werden. Bevor das behandelte Holz/die behandelten Holzpakete den der Behandlung nachgeschalteten Trocknungsbereich dann wieder verlassen, werden sie beispielsweise mechanisch angehoben und mindestens 5 Minuten lang hängend getrocknet. Tropft keine Behandlungslösung mehr ab, wird das Holz als trocken angesehen.

2.8. Abfallmanagement

BVT 41. Die zur Verminderung der Menge der zu Abfälle, die zur Beseitigung verbracht werden, insbesondere gefährlicher Abfälle, besteht in der Anwendung der Techniken a und b und einer oder beider der Techniken c und d.

TechnikBeschreibung
a)Entfernen von Ablagerungen vor der BehandlungAblagerungen (z.B. Holzstaub und Holzspäne) werden vor der Behandlung von der Oberfläche des Holzes/der Holzerzeugnisse entfernt.
b)Rückgewinnung und Wiederverwendung von Wachsen und ÖlenWerden zur Imprägnierung Wachse oder Öle verwendet, werden überschüssige Wachse oder Öle aus dem Imprägnierprozess zurückgewonnen und wiederverwendet.
c)Lieferung von Behandlungschemikalien als MassengutBehandlungschemikalien werden in Tanks geliefert, um die Menge an Verpackungsmaterial zu verringern.
d)Einsatz wiederverwendbarer BehälterFür Behandlungschemikalien eingesetzte wiederverwendbare Behälter (z.B. Intermediate Bulk Container) werden zur Wiederverwendung an den Lieferanten zurückgeschickt.

BVT 42. Die zur Verringerung des Umweltrisikos im Zusammenhang mit dem Abfallmanagement besteht darin, Abfälle in geeigneten Behältern oder auf versiegelten Oberflächen zu lagern und gefährliche Abfälle getrennt in einem eigens dafür vorgesehenen witterungsgeschützten, abgeschlossenen Bereich mit Auffangwanne zu lagern.

2.9. Überwachung

2.9.1. Emissionen in Gewässer

BVT 43. Die besteht in der Überwachung von Schadstoffen im Abwasser und potenziell kontaminiertem Oberflächenabflusswasser vor Einleitung einer jeden Charge unter Anwendung der EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

Stoff/ParameterNorm(en)
Biozide 1Je nach Zusammensetzung der Biozidprodukte sind eventuell EN-Normen verfügbar.
Cu 2Verschiedene EN-Normen verfügbar
(z.B. EN ISO 11885, EN ISO 17294-2, EN ISO 15586)
Lösungsmittel 3EN-Normen für einige Lösungsmittel verfügbar
(z.B. EN ISO 15680)
PAK 4EN ISO 17993
Benzo(a)pyren 4EN ISO 17993
KW-IndexEN ISO 9377-2
1) Spezifische Stoffe werden je nach Zusammensetzung der in dem Verfahren verwendeten Biozidprodukte überwacht.

2) Eine Überwachung ist nur vorgesehen, wenn in dem Verfahren Kupferverbindungen verwendet werden.

3) Eine Überwachung ist nur im Falle von Anlagen vorgesehen, in denen lösungsmittelbasierte Behandlungschemikalien verwendet werden. Spezifische Stoffe werden je nach Lösungsmitteln, die in dem Verfahren verwendet werden, überwacht.

4) Eine Überwachung ist nur im Falle von Anlagen vorgesehen, in denen zur Behandlung Kreosot verwendet wird.

2.9.2. Grundwasserqualität

BVT 44. Die besteht in der Überwachung von Schadstoffen im Grundwasser mindestens einmal alle sechs Monate unter Anwendung der EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

Die Überwachungshäufigkeit kann auf der Grundlage einer Risikobewertung oder bei nachweislich ausreichend stabilen Schadstoffkonzentrationen (z.B. nach einem Zeitraum von vier Jahren) auf einmal alle zwei Jahre reduziert werden.

Stoff/Parameter 1Norm(en)
Biozide 2Je nach Zusammensetzung der Biozidprodukte sind eventuell EN-Normen verfügbar.
AsVerschiedene EN-Normen verfügbar
(z.B. EN ISO 11885, EN ISO 17294-2, EN ISO 15586)
Cu
Cr
Lösungsmittel 3EN-Normen für einige Lösungsmittel verfügbar
(z.B. EN ISO 15680)
PAKEN ISO 17993
Benzo(a)pyrenEN ISO 17993
KW-IndexEN ISO 9377-2
1) Eine Überwachung ist nicht erforderlich, wenn der betreffende Stoff in dem Verfahren nicht verwendet wird und das Grundwasser nachweislich nicht mit diesem Stoff kontaminiert ist.

2) Spezifische Stoffe werden je nach Zusammensetzung der Biozidprodukte überwacht, die in dem Verfahren verwendet werden bzw. wurden.

3) Eine Überwachung ist nur im Falle von Anlagen vorgesehen, in denen lösungsmittelbasierte Behandlungschemikalien verwendet werden. Spezifische Stoffe werden je nach Lösungsmitteln, die in dem Verfahren verwendet werden, überwacht.

2.9.3. Emissionen in Abgasen

BVT 45. Die besteht in der Überwachung der Emissionen in Abgasen mindestens einmal jährlich unter Anwendung der EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.

ParameterVerfahrenNorm(en)Überwachung in Bezug auf
TVOC 1Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen unter Verwendung von Kreosot und lösungsmittelbasierten BehandlungschemikalienEN 12619

BVT 49, BVT 51

PAK 1 2Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen unter Verwendung von KreosotKeine EN-Norm verfügbar

BVT 51

NOX 3Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen unter Verwendung von Kreosot und lösungsmittelbasierten BehandlungschemikalienEN 14792

BVT 52

CO 3EN 15058
1) Nach Möglichkeit werden die Messungen beim höchsten erwarteten Stand der Emissionen unter Normalbetrieb durchgeführt.

2) Dazu gehören: Acenaphthen, Acenaphthylen, Anthracen, Benzo(a)anthracen, Benzo(a)pyren, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(g,h,i)perylen, Benzo(k)fluoranthen, Chrysen, Dibenzo(a,h)anthracen, Fluoranthen, Fluoren, Indeno(1,2,3-cd)pyren, Naphthalen, Phenanthren und Pyren.

3) Die Überwachung erstreckt sich nur auf Emissionen aus der thermischen Rohgasbehandlung.

2.10. Emissionen in den Boden und das Grundwasser

BVT 46. Die zur Vermeidung oder Verringerung von Emissionen in den Boden und das Grundwasser besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

TechnikBeschreibung
a)Anlagen und Ausrüstungen in abgeschlossenen Bereichen/mit AuffangvorrichtungDie Teile der Anlage, in denen Behandlungschemikalien gelagert oder gehandhabt werden, d. h. die Bereiche für die Lagerung der Behandlungschemikalien, die Behandlung selbst, die Konditionierung nach der Behandlung und die Zwischenlagerung (einschließlich Behandlungsbehälter, Arbeitsbehälter, Entlade-/Ausziehvorrichtungen, Abtropf-/Trocknungsbereich, Kühlbereich), die Rohrleitungen für die Behandlungschemikalien sowie die Kreosot(wieder)aufbereitungsanlagen befinden sich in abgeschlossenen Bereichen/sind mit Auffangvorrichtungen ausgestattet. Die abgeschlossenen Bereiche und Auffangvorrichtungen haben undurchlässige Oberflächen, sind gegen Behandlungschemikalien beständig und verfügen über eine ausreichende Kapazität für das Auffangen und die Aufbewahrung der in der Anlage gehandhabten oder gelagerten Mengen.
In einzelnen Bereichen können auch Abtropfwannen (aus gegen die Behandlungschemikalien beständigen Materialien) verwendet werden, um Behandlungschemikalien zu sammeln und zurückzugewinnen, die bei kritischen Einrichtungen oder Prozessen (d. h. Ventile, Ein-/Auslässe von Lagertanks, Behandlungsbehälter, Arbeitsbehälter, Entlade-/Ausziehbereich, Handhabung von frisch behandeltem Holz, Kühl-/Trocknungsbereich) abgetropft oder ausgelaufen sind oder verschüttet wurden.
Die Flüssigkeiten in den abgeschlossenen Bereichen und Auffangvorrichtungen werden gesammelt, um die Behandlungschemikalien zwecks Wiederverwendung im Behandlungssystem zurückzugewinnen.
b)Undurchlässiger BodenDer Boden von Flächen, die nicht abgeschlossen/mit einer Auffangvorrichtung versehen sind und wo es dazu kommen kann, dass Behandlungschemikalien abtropfen, auslaufen oder verschüttet, unbeabsichtigt freigesetzt oder ausgewaschen werden, sind für die betreffenden Stoffe undurchlässig (z.B. Lagerung von behandeltem Holz auf undurchlässigem Boden, falls dies für das verwendete Holzschutzmittel in der nach der Biozidverordnung erteilten Zulassung vorgeschrieben ist). Die Flüssigkeiten auf dem Boden werden gesammelt, um die Behandlungschemikalien zwecks Wiederverwendung im Behandlungssystem zurückzugewinnen. Der im Sammelsystem anfallende Schlamm wird als gefährlicher Abfall entsorgt.
c)Warnsysteme für als "kritisch" eingestufte Einrichtungen"Kritische" Einrichtungen (siehe BVT 30) sind mit Warnsystemen ausgestattet, die Fehlfunktionen anzeigen.
d)Vermeidung und Erkennung von Leckagen aus unterirdischen Lagern und Rohrleitungen für schädliche/gefährliche Stoffe und Führen von AufzeichnungenEs werden möglichst wenige unterirdische Komponenten eingesetzt. Wenn zur Lagerung schädlicher/gefährlicher Stoffe unterirdische Komponenten zum Einsatz kommen, werden sekundäre Auffangvorrichtungen (z.B. eine zweite Wand) vorgesehen. Unterirdische Komponenten sind mit Leckagedetektoren ausgestattet.
Es wird eine risikobasierte und regelmäßige Überwachung der unterirdischen Lager und der Rohrleitungen durchgeführt, um mögliche Leckagen zu ermitteln; falls erforderlich, wird die Leckage repariert." Über Vorkommnisse, die eine Verunreinigung des Bodens und/oder des Grundwassers verursachen können, werden Aufzeichnungen geführt.
e)Regelmäßige Inspektion und Wartung von Anlagen und AusrüstungenDie Anlagen und Ausrüstungen werden regelmäßig inspiziert und gewartet, um ihr einwandfreies Funktionieren zu gewährleisten; dazu gehört insbesondere die Prüfung der Unversehrtheit und/oder der Dichtheit von Ventilen, Pumpen, Rohren, Tanks, Druckbehältern, Abtropfwannen und Auffangvorrichtungen sowie das ordnungsgemäße Funktionieren der Warnsysteme.
f)Techniken zur Vermeidung von KreuzkontaminationEine Kreuzkontamination (d. h. die Kontamination von Anlagenteilen, die normalerweise nicht mit Behandlungschemikalien in Berührung kommen) wird durch Anwendung folgender geeigneter Techniken vermieden:
  • Auslegung der Abtropfwannen in einer Weise, dass Gabelstapler nicht mit potenziell kontaminierten Oberflächen der Abtropfwannen in Berührung kommen können;
  • Auslegung der Maschinen, mit denen das behandelte Holz aus dem Behandlungsbehälter entladen wird, in einer Weise, dass die Übertragung von Behandlungschemikalien vermieden wird;
  • Einsatz eines Kransystems für die Handhabung von behandeltem Holz;
  • Einsatz eigener Transportfahrzeuge ausschließlich für potenziell kontaminierte Bereiche;
  • Beschränkung des Zugang zu potenziell kontaminierten Bereichen;
  • Benutzung von Gitterrostlaufstegen.

2.11. Emissionen in das Wasser und Abwassermanagement

BVT 47. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Verminderung von Emissionen in das Wasser sowie zur Verringerung des Wasserverbrauchs besteht in der Anwendung aller folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Techniken zur Vermeidung der Kontamination von Niederschlags- und OberflächenabflusswasserNiederschlags- und Oberflächenabflusswasser wird von Bereichen, in denen Behandlungschemikalien gelagert oder gehandhabt werden oder frisch behandeltes Holz gelagert wird, sowie von kontaminiertem Wasser getrennt gehalten. Dies wird durch Anwendung mindestens folgender Techniken erreicht:
  • Abflussrinnen und/oder Bordsteinumrandung der Anlage;
  • Überdachung mit Dachrinne in Bereichen, in denen Behandlungschemikalien gelagert oder gehandhabt werden (d. h. Bereiche für die Lagerung von Behandlungschemikalien, die Behandlung selbst, die Konditionierung nach der Behandlung und die Zwischenlagerung, Rohrleitungen für Behandlungschemikalien, Kreosot(wieder)aufbereitungsanlagen);
  • Witterungsschutz (z.B. Dach, Planen) für die Lagerung von behandeltem Holz, falls die nach der Biozidverordnung erteilte Zulassung für das verwendete Holzschutzmittel dies vorschreibt.
Bei bestehenden Anlagen können die Möglichkeiten für Abflussrinnen und Bordsteinumrandungen durch die Größe des Anlagenbereichs eingeschränkt sein.
b)Sammlung von potenziell kontaminiertem OberflächenabflusswasserOberflächenabflusswasser aus Bereichen, die potenziell mit Behandlungschemikalien kontaminiert sind, wird getrennt gesammelt. Die Einleitung des gesammelten Abwassers erfolgt erst nach Ergreifung geeigneter Maßnahmen, z.B. Überwachung (siehe BVT 43), Behandlung (siehe BVT 47 Buchstabe e), Wiederverwendung (siehe BVT 47 Buchstabe c).Allgemein anwendbar.
c)Verwendung von potenziell kontaminiertem OberflächenabflusswasserNach der Sammlung wird potenziell kontaminiertes Oberflächenabflusswasser zur Herstellung wasserbasierter Holzschutzlösungen verwendet.Nur in Anlagen anwendbar, in denen wasserbasierte Behandlungschemikalien verwendet werden. Die Anwendbarkeit kann durch die Qualitätsanforderungen im Hinblick auf die geplante Verwendung eingeschränkt sein.
d)Wiederverwendung von ReinigungswasserFür das Waschen von Anlagen und Behältern verwendetes Wasser wird zurückgewonnen und bei der Herstellung wasserbasierter Holzschutzlösungen wiederverwendet.Nur in Anlagen anwendbar, in denen wasserbasierte Behandlungschemikalien verwendet werden.
e)Behandlung von AbwasserWenn eine Kontamination des gesammelten Oberflächenabflusswassers und/oder des Reinigungswassers festgestellt wird oder zu erwarten ist und die Nutzung dieses Wassers nicht möglich ist, wird das Abwasser in einer geeigneten Abwasserbehandlungsanlage (inner- oder außerhalb des Standorts) behandelt.Allgemein anwendbar.
f)Entsorgung als gefährlicher AbfallWenn eine Kontamination des gesammelten Oberflächenabflusswassers und/oder Reinigungswassers festgestellt wird oder zu erwarten ist und die Behandlung oder Nutzung dieses Wassers nicht möglich ist, wird das gesammelte Oberflächenabflusswasser und/oder Reinigungswasser als gefährlicher Abfall entsorgt.Allgemein anwendbar.

BVT 48. Die zur Verringerung der Emissionen aus der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Kreosot in das Wasser besteht darin, die beim Entspannen und Absaugen anfallenden Kondensate aus dem Behandlungsbehälter und aus der Kreosot(wieder)aufbereitung zu sammeln und sie entweder vor Ort mit einem Aktivkohle- oder Sandfilter zu behandeln oder als gefährlichen Abfall zu entsorgen.

Beschreibung

Kondensate werden gesammelt, setzen sich ab und werden in einem Aktivkohle- oder Sandfilter behandelt. Das aufbereitete Wasser wird entweder wiederverwendet (geschlossener Kreislauf) oder in die öffentliche Kanalisation eingeleitet. Alternativ können die gesammelten Kondensate als gefährlicher Abfall entsorgt werden.

2.12. Emissionen in die Luft

BVT 49. Die zur Verringerung der VOC-Emissionen aus der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit lösungsmittelbasierten Behandlungschemikalien in die Luft besteht darin, die emittierenden Anlagen oder Prozesse einzuhausen und die Rohgase abzusaugen und in ein Behandlungssystem zu leiten (siehe Techniken in 51).

BVT 50. Die zur Verringerung von Emissionen organischer Verbindungen und von Geruchsemissionen aus der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Kreosot in die Luft besteht in der Verwendung von Imprägnierölen mit geringer Flüchtigkeit, d. h. von Kreosot vom Typ C anstelle von Typ B.

Anwendbarkeit

Kreosot vom Typ C ist in kaltem Klima möglicherweise nicht einsetzbar.

BVT 51. Die zur Verringerung der Emissionen organischer Verbindungen aus der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Kreosot in die Luft besteht darin, emittierende Anlagenteile oder Prozesse (z.B. Lagertanks und Imprägnierbehälter, Entspannung, Kreosotwiederaufbereitung) einzuhausen, die Rohgase abzusaugen und eine oder eine Kombination der folgenden Behandlungstechniken anzuwenden.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Thermische NachverbrennungSiehe BVT 15 Buchstabe i. Abwärme kann mit Wärmetauschern zurückgewonnen werden.Allgemein anwendbar.
b)Einleitung von Rohgasen in eine FeuerungsanlageDie Rohgase werden ganz oder teilweise als Feuerungsluft und Zusatzbrennstoff in eine Feuerungsanlage (einschließlich Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen)) geleitet und für die Dampf- und/oder Stromerzeugung verwendet.Nicht anwendbar für Rohgase, die in Artikel 59 Absatz 5 der IE-Richtlinie genannte Stoffe enthalten. Die Anwendbarkeit kann aus Sicherheitsgründen eingeschränkt sein.
c)Adsorption unter Verwendung von AktivkohleOrganische Verbindungen werden auf der Oberfläche von Aktivkohle adsorbiert. Adsorbierte Verbindungen können anschließend zur Wiederverwendung oder Entsorgung desorbiert werden, z.B. mit Dampf (häufig am Standort), und das Adsorptionsmittel wird wiederverwendet.Allgemein anwendbar.
d)Absorption unter Verwendung einer geeigneten FlüssigkeitVerwendung einer geeigneten Flüssigkeit zur Entfernung von Schadstoffen aus den Rohgasen durch Absorption, insbesondere lösliche Verbindungen.Allgemein anwendbar.
e)KondensationTechnik zur Beseitigung organischer Verbindungen durch Absenkung der Temperatur unter ihre Taupunkte, sodass sich die Dämpfe verflüssigen. Je nach erforderlichem Betriebstemperaturbereich gibt es unterschiedliche Kühlmittel, z.B. Kühlwasser, gekühltes Wasser (Temperatur in der Regel um die 5 °C), Ammoniak oder Propan.
Die Kondensation wird in Kombination mit einer anderen Minderungstechnik angewandt.
Die Anwendbarkeit kann dort eingeschränkt sein, wo der Energieaufwand für eine Rückgewinnung durch einen niedrigen VOC-Gehalt übermäßig hoch ist.

Tabelle 36: BVT-assoziierte Emissionswerte für TVOC- und PAK-Emissionen in Abgasen aus der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Kreosot und/oder lösungsmittelbasierten Behandlungschemikalien

ParameterEinheitVerfahrenBVT-assoziierte Emissionswerte
(Mittelwert über den Probenahmezeitraum)
TVOCmg C/Nm3Kreosotbehandlung und lösungsmittelbasierte Behandlung< 4-20
PAKmg/Nm3Kreosotbehandlung< 1 1
1) Der BVT-assoziierte Emissionswert bezieht sich auf die folgenden PAK-Verbindungen zusammengenommen: Acenaphthen, Acenaphthylen, Anthracen, Benzo(a)anthracen, Benzo(a)pyren, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(g,h,i)perylen, Benzo(k)fluoranthen, Chrysen, Dibenzo(a,h)anthracen, Fluoranthen, Fluoren, Indeno(1,2,3-cd)pyren, Naphthalen, Phenanthren und Pyren.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 45.

BVT 52. Die zur Verringerung von NOx-Emissionen in Abgasen unter gleichzeitiger Begrenzung von CO-Emissionen aus der thermischen Behandlung von Rohgasen aus der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Kreosot und/oder lösungsmittelbasierten Behandlungschemikalien besteht in der Anwendung der Technik a oder beider der folgenden Techniken.

TechnikBeschreibungAnwendbarkeit
a)Optimierung der Bedingungen für die thermische Behandlung
(Konzeption und Betrieb)
Siehe BVT 17 Technik aDie Anwendbarkeit der Konzeption kann bei bestehenden Anlagen eingeschränkt sein.
b)Verwendung von Low-NOx-BrennernSiehe BVT 17 Buchstabe b.Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit aufgrund von konzeptionellen und/oder betriebsbedingten Beschränkungen eingeschränkt sein.

Tabelle 37: BVT-assoziierte Emissionswerte für NOX-Emissionen in Abgasen und indikative Emissionswerte für CO-Emissionen in Abgasen aus der thermischen Rohgasbehandlung bei der Konservierung von Holz und Holzerzeugnissen mit Kreosot und/oder lösungsmittelbasierten Behandlungschemikalien in die Luft

ParameterEinheitBVT-assoziierte Emissionswerte 1
(Mittelwert über den Probenahmezeitraum)
Indikative Emissionswerte 1
(Mittelwert über den Probenahmezeitraum)
NOXmg/Nm320-130keine indikativen Werte
COkeine BVT-assoziierten Emissionswerte20-150
1) Die BVT-assoziierten Emissionswerte und die indikativen Werte gelten nicht, wenn Rohgase in eine Feuerungsanlage geleitet werden.

Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 45.

2.13. Lärm

BVT 53. Die zur Vermeidung oder, falls dies nicht möglich ist, zur Verringerung von Lärmemissionen besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der folgenden Techniken.

Technik

Lagerung und Handhabung von Rohstoffen
a)Errichtung von Lärmschutzwänden und Nutzung/Optimierung der lärmdämmenden Wirkung von Gebäuden
b)Vollständige oder teilweise Einhausung von lärmintensiven Betriebsvorgängen
c)Einsatz geräuscharmer Fahrzeuge/Transportsysteme
d)Lärmschutzmaßnahmen (z.B. verbesserte Inspektion und Wartung der Anlagen, Schließen von Türen und Fenstern)
Künstliche Trocknung
e)Lärmminderungsmaßnahmen für Ventilatoren

Anwendbarkeit

Die Anwendbarkeit ist auf die Fälle beschränkt, in denen eine Lärmbelastung an sensiblen Standorten zu erwarten ist und/oder nachgewiesen wurde.

1) Richtlinie 91/271/EWG des Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser (ABl. L 135 vom 30.05.1991 S. 40).

2) Richtlinie (EU) 2015/2193 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 zur Begrenzung der Emissionen bestimmter Schadstoffe aus mittelgroßen Feuerungsanlagen in die Luft (ABl. L 313 vom 28.11.2015 S. 1).


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