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Regelwerk, EU 2021, Betriebsicherheit - EU Bund / 10. ProdSV

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/117 der Kommission vom 1. Februar 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 hinsichtlich harmonisierter Normen für kleine Wasserfahrzeuge - Belüftung von Räumen mit Ottomotoren und/oder Benzintanks sowie elektrische Ventilatoren

(ABl. L 36 vom 02.02.2021 S. 39)



s.a.: 10. ProdSV - Sportboote // NormenübersichtNormen zur 2013/53/ Beschl. (EU) 2019/919

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 14 der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, eine Konformität mit denjenigen Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 der Kommission 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Ausarbeitung und Überarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU, um den gegenüber der aufgehobenen Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 im Verhältnis strengeren Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU Rechnung zu tragen.

(3) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 wurden CEN und Cenelec ebenfalls aufgefordert, Normen zu überarbeiten, deren Referenzen in der Mitteilung 2015/C 087/01 der Kommission 5 veröffentlicht worden waren.

(4) Auf der Grundlage des Auftrags im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 überarbeitete das CEN die harmonisierte Norm EN ISO 11105:2017, deren Referenz in der Mitteilung 2018/C 209/05 der Kommission 6 veröffentlicht wurde. Dies führte zur Annahme der harmonisierten Norm EN ISO 11105:2020 - Kleine Wasserfahrzeuge - Belüftung von Räumen mit Ottomotoren und/oder Benzintanks.

(5) Die Kommission bewertete gemeinsam mit dem CEN, ob die vom CEN ausgearbeitete harmonisierte Norm EN ISO 11105:2020 dem im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 formulierten Auftrag entspricht.

(6) Die Norm EN ISO 11105:2020 enthält die Einbauvorschriften für die Belüftung von Räumen mit Ottomotoren und/oder Benzintanks in Sportbooten mit Benzinmotoren zum Antrieb, zur Stromerzeugung oder zur mechanischen Leistung, die die Ansammlung explosiver Gase in diesen Räumen verhindern sollen.

(7) Die Norm EN ISO 11105:2020 erfüllt die wesentlichen Anforderungen, die sie abdecken soll und die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2013/53/EU sowie in Anhang I Teil A Nummern 5.1.2 und 5.2.2 der Richtlinie dargelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Referenz dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(8) Die Norm EN ISO 11105:2020 soll die Norm EN ISO 11105:2017 ersetzen. Daher ist es notwendig, die Referenz der harmonisierten Norm EN ISO 11105:2017 aus der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union zu entfernen.

(9) Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, die Anwendung der Norm EN ISO 11105:2020 vorzubereiten, ist es notwendig, die Entfernung der Referenz der Norm EN ISO 11105:2017 zurückzustellen.

(10) Die Norm EN ISO 11105:2020 muss auch die Norm EN ISO 9097:2017 Kleine Wasserfahrzeuge - Elektrische Ventilatoren ersetzen, deren Referenz in der Mitteilung 2018/C 209/05 veröffentlicht wurde. Die Norm EN ISO 9097:2017 bezieht sich auf allgemeine Anforderungen an elektrische Ventilatoren beim Einbau in Sportboote. Daher ist es notwendig, die Referenz der harmonisierten Norm EN ISO 9097:2017 aus der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union zu entfernen.

(11) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 der Kommission 7 sind die Referenzen der harmonisierten Normen aufgeführt, bei denen die Vermutung der Konformität mit der Richtlinie 2013/53/EU gilt. Die Referenz der harmonisierten Norm EN ISO 11105:2020 sollte in Anhang I des genannten Durchführungsbeschlusses aufgenommen werden.

(12) In Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 sind die Referenzen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU aufgeführt, die aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen werden. Die Referenzen der harmonisierten Normen EN ISO 11105:2017 und EN ISO 9097:2017 sollten in Anhang II des genannten Durchführungsbeschlusses aufgenommen werden.

(13) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/919 sollte daher entsprechend geändert werden.

(14) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden grundlegenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Referenz dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/919 wird wie folgt geändert:

1. Anhang I wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert.

2. Anhang II wird gemäß Anhang II dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Nummer 2 des Anhangs II gilt ab dem 1. August 2022.

Brüssel, den 1. Februar 2021

1) ABl. L 316 vom 14.11.2012 S. 12.

2) Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG (ABl. L 354 vom 28.12.2013 S. 90).

3) Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 der Kommission vom 15. Dezember 2015 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung in Bezug auf Sportboote und Wassermotorräder zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG.

4) Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote (ABl. L 164 vom 30.06.1994 S. 15).

5) Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU) (ABl. C 87 vom 13.03.2015 S. 1).

6) Mitteilung der Kommission im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU) ABl. C 209 vom 15.06.2018 S. 137).

7) Durchführungsbeschluss (EU) 2019/919 der Kommission vom 4. Juni 2019 über die harmonisierten Normen für Sportboote und Wassermotorräder zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 146 vom 05.06.2019 S. 106).

.

Anhang I

In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 wird der folgende Eintrag 34 angefügt:

Nr.Referenz der Norm
"34.EN ISO 11105:2020
Kleine Wasserfahrzeuge - Belüftung von Räumen mit Ottomotoren und/oder Benzintanks".

.

Anhang II

Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 wird wie folgt geändert:

1. Folgender Eintrag 31 wird angefügt:

Nr.Referenz der Norm
"31.EN ISO 9097:2017
Kleine Wasserfahrzeuge - Elektrische Ventilatoren";

2. folgender Eintrag 32 wird angefügt: (Gültig ab dem 01.08.2022)

Nr.Referenz der Norm
"32.EN ISO 11105:2017
Kleine Wasserfahrzeuge - Belüftung von Räumen mit Ottomotoren und/oder Benzintanks".


UWS Umweltmanagement GmbHENDE