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Regelwerk, EU 2021, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/455 der Kommission vom 15. März 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 hinsichtlich harmonisierter Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit von Steuergeräten und Schaltelementen sowie Multimediageräten

(ABl. L 89 vom 16.03.2021 S. 17)



Normenübersicht / Normen

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In Einklang mit Artikel 13 der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei elektrischen Geräten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen nach Anhang I der genannten Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2016) 7641 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), harmonisierte Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit zur Unterstützung der Richtlinie 2014/30/EU auszuarbeiten bzw. zu überarbeiten.

(3) Auf der Grundlage des gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2016) 7641 erteilten Auftrags überarbeiteten das CEN und das Cenelec die harmonisierte Norm EN 60947-5-2:2007 für Steuergeräte und Schaltelemente, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C 4 veröffentlicht ist. Daraufhin wurde die harmonisierte Norm EN IEC 60947-5-2:2020 angenommen.

(4) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN und dem Cenelec geprüft, ob diese harmonisierte Norm dem Auftrag gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2016) 7641 entspricht.

(5) Die harmonisierte Norm EN IEC 60947-5-2:2020 entspricht den grundlegenden Anforderungen gemäß der Richtlinie 2014/30/EU, die sie abdecken soll. Daher ist es angezeigt, die Fundstelle dieser harmonisierten Norm im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(6) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 der Kommission 5 sind die Fundstellen der harmonisierten Normen aufgeführt, bei denen die Vermutung der Konformität mit der Richtlinie 2014/30/EU gilt. Damit alle Fundstellen harmonisierter Normen, die zur Unterstützung der Richtlinie 2014/30/EU erarbeitet wurden, im selben Rechtsakt aufgeführt werden, sollte die Fundstelle der Norm EN IEC 60947-5-2:2020 in den Anhang aufgenommen werden.

(7) Daher ist es erforderlich, die Fundstelle der harmonisierten Norm EN 60947-5-2:2007 zusammen mit der Fundstelle der entsprechenden Änderungsnorm EN 60947-5-2: 2007/A1:2012 aus der Reihe C des Amtsblatts der Europäischen Union zu streichen.

(8) In Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 sind die Fundstellen der harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/30/EU aufgeführt, die aus dem Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C, gestrichen werden. Daher sollte die Fundstelle der harmonisierten Norm EN 60947-5-2:2007 zusammen mit der Fundstelle der entsprechenden Änderungsnorm EN 60947-5-2:2007/A1:2012 in den genannten Anhang aufgenommen werden.

(9) Auf der Grundlage des gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2016) 7641 erteilten Auftrags änderten das CEN und das Cenelec die harmonisierte Norm EN 55035:2017, deren Fundstelle in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 enthalten ist. Daraufhin wurde die Änderungsnorm EN 55035:2017/A11:2020 angenommen. Die harmonisierte Norm EN 55035:2017/A11:2020 soll die folgenden harmonisierten Normen sowie etwaige Änderungen oder Berichtigungen daran ersetzen: EN 55020:2007, deren Fundstelle nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht ist; EN 55024:2010, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union, Reihe C 6 veröffentlicht ist; und EN 55103-2:2009, deren Fundstelle in Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 enthalten ist, mit dem 18. November 2021 als Datum der Streichung; in dem genannten Anhang sind die Referenzen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/30/EU aufgeführt, die aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen werden.

(10) Die harmonisierte Norm EN 55035:2017, geändert durch die Norm EN 55035:2017/A11:2020, entspricht dem gemäß dem Durchführungsbeschluss C(2016) 7641 erteilten Auftrag und erfüllt die grundlegenden Anforderungen gemäß der Richtlinie 2014/30/EU, die sie abdecken soll. Daher sollte der Eintrag zur harmonisierten Norm EN 55035:2017 in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 ersetzt werden, so dass die Fundstelle der Norm EN 55035:2017 zusammen mit der Fundstelle der Norm EN 55035:2017/A11:2020 aufgenommen und die Fundstelle der harmonisierten Norm EN 55024:2010 in Anhang II des genannten Beschlusses aufgenommen wird.

(11) Damit die Hersteller genügend Zeit haben, sich auf die Anwendung der harmonisierten Norm EN IEC 60947-5-2:2020 vorzubereiten und die Fundstelle der Norm EN 55024:2010 zu streichen, ist es erforderlich, die Streichung der Fundstellen der folgenden harmonisierten Normen und die Fundstelle der entsprechenden Änderungsnorm zu verschieben: EN 60947-5-2:2007, geändert durch EN 60947-5-2:2007/A1:2012, und EN 55024:2010.

(12) Mit der harmonisierten Norm EN 55035:2017 wurden die Spezifikationen der harmonisierten Norm EN 55103-2:2009 erheblich geändert. Cenelec sah daher in der harmonisierten Norm EN 55035:2017 für die nationalen Normungsgremien einen langen Zeitraum vor, um die nationalen Normen zu ersetzen, mit denen die harmonisierte Norm EN 55103-2:2009 umgesetzt wird. Da die Auslegung einer Reihe von Produkten, für die die harmonisierte Norm EN 55103-2:2009 gilt, wie Audio-, Video- und audiovisuelle Einrichtungen sowie Studio-Lichtsteuereinrichtungen bis zum 18. November 2021 erheblich geändert werden muss, da danach die harmonisierte Norm EN 55103-2:2009 keine Konformitätsvermutung mehr begründet, werden mehrere Hersteller möglicherweise nicht in der Lage sein, diese Frist einzuhalten. Es ist daher angezeigt, das Datum der Aufhebung der harmonisierten Norm EN 55103-2:2009 ausnahmsweise zu verschieben. Der Eintrag zur harmonisierten Norm EN 55103-2:2009 in Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 sollte daher entsprechend geändert werden.

(13) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1326 sollte daher entsprechend geändert werden.

(14) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden grundlegenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 wird gemäß Anhang II des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 15. März 2021


1) ABl. L 316 vom 14.11.2012 S. 12.

2) Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit (ABl. L 96 vom 29.03.2014 S. 79).

3) Durchführungsbeschluss der Kommission C(2016) 7641 vom 30. November 2016 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung, das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen betreffend harmonisierte Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit.

4) ABl. C 246 vom 13.07.2018 S. 1.

5) Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1326 der Kommission vom 5. August 2019 über die harmonisierten Normen für die elektromagnetische Verträglichkeit zur Unterstützung der Richtlinie 2014/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 206 vom 06.08.2019 S. 27).

6) ABl. C 246 vom 13.07.2018 S. 1.

.

Anhang I


Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 wird wie folgt geändert:

1. Eintrag 2 erhält folgende Fassung:

Nr.Fundstelle der Norm
"2.EN 55035:2017
Elektromagnetische Verträglichkeit von Multimediageräten - Anforderungen zur Störfestigkeit

EN 55035:2017/A11:2020"

2. Folgender Eintrag wird angefügt:

Nr.Fundstelle der Norm
"15.EN IEC 60947-5-2:2020

Niederspannungsschaltgeräte - Teil 5-2: Steuergeräte und Schaltelemente - Näherungsschalter"

.

Anhang II


Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1326 wird wie folgt geändert:

1. Eintrag 4 erhält folgende Fassung:

Nr.Fundstelle der NormDatum der Streichung
"4.EN 55103-2:2009
Elektromagnetische Verträglichkeit - Produktfamiliennorm für Audio-, Video- und audiovisuelle Einrichtungen sowie für Studio-Lichtsteuereinrichtungen für professionellen Einsatz - Teil 2: Störfestigkeit
28. Juli 2022"

2. Folgende Einträge werden angefügt:

Nr.Fundstelle der NormDatum der Streichung
"12.EN 55024:2010
Einrichtungen der Informationstechnik - Störfestigkeitseigenschaften - Grenzwerte und Prüfverfahren
16. September 2022
13.EN 60947-5-2:2007
Niederspannungsschaltgeräte - Teil 5-2: Steuergeräte und Schaltelemente - Näherungsschalter
EN 60947-5-2:2007/A1:2012
16. September 2022"


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