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Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1402 der Kommission vom 25. August 2021 über harmonisierte Normen für Gaszähler und andere Messgeräte zur Unterstützung der Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 302 vom 26.08.2021 S. 11)
Neufassung - Ersetzt Mitteilung 2012/C 218/08 - Gültig
Normenübersicht / Normen Archiv04 Gültig
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Nach Artikel 14 der Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Messgeräten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den wesentlichen Anforderungen gemäß Anhang I und den jeweiligen gerätespezifischen Anhängen der Richtlinie vermutet, die von den betreffenden harmonisierten Normen oder Teilen davon abgedeckt werden.
(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8558 der Kommission 3 vom 15. Dezember 2015 hat die Kommission bei dem Europäischen Komitee für Normung (CEN), dem Europäischen Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und dem Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) einen Antrag auf Entwurf, Überarbeitung und Abschluss der harmonisierten Normen für bestimmte Messgeräte zur Unterstützung der Richtlinie 2014/32/EU gestellt.
(3) Auf der Grundlage des Auftrags im Durchführungsbeschluss C(2015) 8558 überarbeiteten CEN und Cenelec die harmonisierten Normen EN 1359, EN 12261, EN 12405-1 und EN 14236. Dies führte zur Annahme der entsprechenden harmonisierten Normen EN 1359:2017 über Balgengaszähler; EN 12261:2018 über Turbinenradgaszähler; EN 12405-1:2018 über Gasvolumenumwerter; und EN 14236:2018 über Ultraschall-Haushaltsgaszähler.
(4) Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit CEN und Cenelec geprüft, ob die Normen EN 1359:2017, EN 12261:2018, EN 12405-1:2018 und EN 14236:2018 den Anforderungen des Durchführungsbeschlusses C(2015) 8558 entsprechen.
(5) Die Normen EN 1359:2017, EN 12261:2018, EN 12405-1:2018 und EN 14236:2018 erfüllen die Anforderungen, die sie abdecken sollen und die in der Richtlinie 2014/32/EU festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
(6) Es muss jedoch geklärt werden, welche der unter "2 Normative Verweise" genannten Fassungen der Normen EN 1359:2017, EN 12261:2018, EN 12405-1:2018, EN 14236:2018 im Hinblick auf die Konformitätsvermutung anzuwenden sind.
(7) Aufgrund der Arbeiten von CEN und Cenelec wurden im Rahmen des Auftrags der Kommission die folgenden harmonisierten und im Amtsblatt der Europäischen Union 4, Reihe C, veröffentlichten Normen überarbeitet: EN 1359:1998/A1:2006, EN 12261:2002/A1:2006, EN 12405-1:2005+A2:2010 und EN 14236:2007. Daher ist es notwendig, die Fundstellen dieser Normen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union zu entfernen. Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, die Anwendung der überarbeiteten Normen bzw. der Änderungen an Normen vorzubereiten, muss die Streichung der Referenzen dieser harmonisierten Normen verschoben werden.
(8) Die harmonisierten Normen EN 14154-1:2005+A2:2011, EN 14154-2:2005+A2:2011 und EN 14154-3:2005+A2:2011 für Wasserzähler wurden von CEN und Cenelec zurückgezogen. Diese Normen entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik und sollten als überholt betrachtet werden. Daher ist es notwendig, die Fundstellen dieser Normen aus dem Amtsblatt der Europäischen Union 5 zu streichen. Um den Herstellern genügend Zeit für die Anpassung zu geben, ist es notwendig, die Streichung der Verweise auf diese Normen um einen Zeitraum von 6 Monaten aufzuschieben.
(9) Aus Gründen der Klarheit und Rechtssicherheit sollte in einem Rechtsakt eine vollständige Liste der Referenzen der zur Unterstützung der Richtlinie 2014/32/EU erarbeiteten harmonisierten Normen veröffentlicht werden, die den grundlegenden Anforderungen genügen, welche sie abdecken sollen. Die anderen Verweise auf Normen, die ursprünglich in der Mitteilung 2012/C 218/08 der Kommission 6 veröffentlicht wurden, sollten daher in diesen Beschluss aufgenommen werden, indem entweder ihre Gültigkeit bestätigt oder ein Datum für ihre Streichung aus dem Amtsblatt der Europäischen Union festgelegt wird. Diese Mitteilung sollte daher mit Inkrafttreten dieses Beschlusses aufgehoben werden. Allerdings sollte sie für die Referenzen der Normen, die mit diesem Beschluss gestrichen werden, weiter gelten, da die Streichung dieser Referenzen verschoben werden muss.
(10) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die Referenzen harmonisierter Normen für Messgeräte zur Unterstützung der Richtlinie 2014/32/EU, die in Anhang I dieses Beschlusses aufgeführt sind, werden hiermit im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Die Mitteilung 2012/C 218/08 der Kommission wird aufgehoben. Sie gilt weiterhin für die Verweise auf die in Anhang II dieses Beschlusses aufgeführten Normen bis zu den in diesem Anhang genannten Zeitpunkten.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 25. August 2021
2) Richtlinie 2014/32/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt (ABl. L 96 vom 29.03.2014 S. 149).
3) Durchführungsbeschluss C(2015) 8558 final der Kommission vom 15. Dezember 2015 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung, das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf bestimmte Messgeräte.
4) Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2004/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Messgeräte (ABl. C 218 vom 24.07.2012 S. 7).
5) ABl. C 218 vom 24.07.2012 S. 7.
6) ABl. C 218 vom 24.07.2012 S. 7.
Anhang I |
Nr. | Referenz der Norm |
1. | EN 1359:2017 Gaszähler - Balgengaszähler Einschränkungen:
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2. | EN 12261:2018 Gaszähler - Turbinenradgaszähler Einschränkungen: Für die Zwecke von "2 Normative Verweise" gelten die folgenden Fassungen harmonisierter Normen:
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3. | EN 12405-1:2018 Gaszähler - Umwerter - Teil 1: Volumenumwertung Einschränkungen: Für die Zwecke von "2 Normative Verweise" gelten die folgenden Fassungen harmonisierter Normen:
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4. | EN 14236:2018 Ultraschall-Haushaltsgaszähler Einschränkungen:
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5. | EN 62058-11:2010 Wechselstrom-Elektrizitätszähler - Annahmeprüfung - Teil 11: Allgemeine Verfahren zur Annahmeprüfung |
6. | EN 62058-21:2010 Wechselstrom-Elektrizitätszähler - Annahmeprüfung - Teil 21: Besondere Anforderungen an elektromechanische Zähler für Wirkenergie (Klassen 0,5, 1 und 2 und Klassenzeichen A und B) |
7. | EN 62058-31:2010 Wechselstrom-Elektrizitätszähler - Annahmeprüfung - Teil 31: Besondere Anforderungen an elektronische Zähler für Wirkenergie (Klassen 0,2 S, 0,5 S, 1 und 2 und Klassenzeichen A, B und C) |
8. | EN 62059-32-1:2012 Elektrizitätszähler - Zuverlässigkeit - Teil 32-1: Haltbarkeit - Prüfung der Stabilität der metrologischen Eigenschaften unter Anwendung erhöhter Temperatur |
Anhang II |
Nr. | Referenz der Norm | Datum der Streichung |
1. | EN 1359:1998 Gaszähler - Balgengaszähler EN 1359:1998/A1:2006 | 26. Februar 2023 |
2. | EN 1434-1:2007 Wärmezähler - Teil 1: Allgemeine Anforderungen | 26. Februar 2023 |
3. | EN 1434-2:2007 Wärmezähler - Teil 2: Anforderungen an die Konstruktion EN 1434-2:2007/AC:2007 | 26. Februar 2023 |
4. | EN 1434-4:2007 Wärmezähler - Teil 4: Prüfungen für die Bauartzulassung EN 1434-4:2007/AC:2007 | 26. Februar 2023 |
5. | EN 1434-5:2007 Wärmezähler - Teil 5: Ersteichung | 26. Februar 2023 |
6. | EN 12261:2002 Gaszähler - Turbinenradgaszähler EN 12261:2002/AC:2003 EN 12261:2002/A1:2006 | 26. Februar 2023 |
7. | EN 12405-1:2005+A2:2010 Gaszähler - Umwerter - Teil 1: Volumenumwertung | 26. Februar 2023 |
8. | EN 12480:2002 Gaszähler - Drehkolbengaszähler EN 12480:2002/A1:2006 | 26. Februar 2023 |
9. | EN 14154-1:2005+A2:2011 Wasserzähler - Teil 1: Allgemeine Anforderungen | 26. Februar 2022 |
10. | EN 14154-2:2005+A2:2011 Wasserzähler - Teil 2: Einbau und Voraussetzungen für die Verwendung | 26. Februar 2022 |
11. | EN 14154-3:2005+A2:2011 Wasserzähler - Teil 3: Prüfverfahren und -einrichtungen | 26. Februar 2022 |
12. | EN 14236:2007 Ultraschall-Haushaltsgaszähler | 26. Februar 2023 |
13. | EN 50470-1:2006 Wechselstrom-Elektrizitätszähler - Teil 1: Allgemeine Anforderungen, Prüfungen und Prüfbedingungen - Messeinrichtungen (Genauigkeitsklassen A, B und C) | 26. Februar 2023 |
14. | EN 50470-2:2006 Wechselstrom-Elektrizitätszähler - Teil 2: Besondere Anforderungen - Elektromechanische Wirkverbrauchszähler der Genauigkeitsklassen A und B | 26. Februar 2023 |
15. | EN 50470-3:2006 Wechselstrom-Elektrizitätszähler - Teil 3: Besondere Anforderungen - Elektronische Wirkverbrauchszähler der Genauigkeitsklassen A, B und C | 26. Februar 2023 |
ENDE |