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Regelwerk, EU 2021, Betriebsicherheit - EU Bund / 10. ProdSV

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1407 der Kommission vom 26. August 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 hinsichtlich harmonisierter Normen für feuerwiderstandsfähige Kraftstoffschläuche, nicht feuerwiderstandsfähige Kraftstoffschläuche, Seeventile und Außenhautdurchführungen, fest am Motor montierte Bauteile für die Kraftstoff-, Öl- und Stromversorgung von eingebauten Dieselmotoren und Steuerräder

(ABl. L 303 vom 27.08.2021 S. 8)



=> 10. ProdSV - Sportboote // Normenübersicht / Normen / Beschl. (EU) 2019/919


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 14 der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, eine Konformität mit denjenigen Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 der Kommission 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Ausarbeitung und Überarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU, um den gegenüber der aufgehobenen Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 im Verhältnis strengeren Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU Rechnung zu tragen.

(3) Mit dem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 wurden CEN und Cenelec ebenfalls aufgefordert, Normen zu überarbeiten, deren Referenzen in der Mitteilung 2015/C 087/01 der Kommission 5 veröffentlicht worden waren.

(4) Auf der Grundlage des Auftrags im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 überarbeitete das CEN die folgenden harmonisierten Normen, deren Referenzen im Durchführungsbeschluss (EU) 2019/919 der Kommission 6 veröffentlicht wurden: EN ISO 7840:2018 über feuerwiderstandsfähige Kraftstoffschläuche, EN ISO 8469:2018 über nicht feuerwiderstandsfähige Kraftstoffschläuche, die harmonisierten Normen EN ISO 9093-1:2018 und EN ISO 9093-2:2018 über Seeventile und Außenhautdurchführungen und EN ISO 16147:2017 über eingebaute Dieselmotoren - am Motor befestigte Kraftstoff- und Elektrikbauteile. Dies führte zur Annahme der folgenden harmonisierten Normen: EN ISO 7840:2021, EN ISO 8469:2021, EN ISO 9093:2021 und EN ISO 16147:2021.

(5) Auf der Grundlage des Auftrags im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 erarbeitete das CEN auch eine neue harmonisierte Norm EN ISO 23411:2021 über Steuerräder.

(6) Die Kommission bewertete gemeinsam mit dem CEN, ob die vom CEN ausgearbeiteten oder überarbeiteten Normen dem im Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 formulierten Auftrag entsprechen.

(7) Die Norm EN ISO 7840:2021 enthält allgemeine Anforderungen und physische Prüfungen für feuerwiderstandsfähige Kraftstoffschläuche zur Beförderung von Ottokraftstoff oder mit Ethanol vermischtem Ottokraftstoff und von Dieselkraftstoff oder mit Fettsäuremethylester (FAME) vermischtem Dieselkraftstoff konstruiert für einen Arbeitsdruck von höchstens 0,34 MPa für Schläuche mit Innendurchmesser bis einschließlich 10 mm, und 0,25 MPa für Schläuche mit einem Innendurchmesser von bis zu 63 mm in kleinen Booten.

(8) Die Norm EN ISO 8469:2021 enthält allgemeine Anforderungen und physische Prüfungen für nicht feuerwiderstandsfähige Kraftstoffschläuche zur Beförderung von Ottokraftstoff oder mit Ethanol vermischtem Ottokraftstoff und von Dieselkraftstoff oder mit Fettsäuremethylester (FAME) vermischtem Dieselkraftstoff konstruiert für einen Arbeitsdruck von höchstens 0,34 MPa für Schläuche mit Innendurchmesser bis einschließlich 10 mm, und 0,25 MPa für Schläuche mit einem Innendurchmesser von bis zu 63 mm in kleinen Booten bis 24 m.

(9) Die Norm EN ISO 9093:2021 enthält Anforderungen an Außenhautdurchführungen, Seeventile, Schlauchanschlüsse, deren Ausrüstungsteile und deren Einbau in kleine Boote bis zu 24 m.

(10) Die Norm EN ISO 16147:2021 enthält Anforderungen an die Konstruktion und den Einbau von fest am Motor montierten Bauteilen für die Kraftstoff-, Öl- und Stromversorgung von eingebauten Dieselmotoren zur Minimierung von Kraftstoffaustritt, des Risikos eines elektrischen Schlags und der Gefahr eines Brandes und/oder der Ausbreitung von Feuer auf kleinen Booten bis zu 24 m.

(11) In der Norm EN ISO 23411:2021 sind Entwurfs- und Prüfanforderungen für Steuerräder für kleine Boote mit einer Länge von bis zu 24 m festgelegt.

(12) Die Normen EN ISO 7840:2021, EN ISO 8469:2021, EN ISO 9093:2021, EN ISO 16147:2021 und EN ISO 23411:2021erfüllen die Anforderungen, die sie abdecken sollen und die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2013/53/EU sowie in Anhang I Teil A der genannten Richtlinie festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Referenzen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(13) Die Norm EN ISO 7840:2021 soll die Norm EN ISO 7840:2018 ersetzen. Die Norm EN ISO 8469:2021 soll die Norm EN ISO 8469:2018 ersetzen. Die Norm EN ISO 9093:2021 soll die Normen EN ISO 9093-1:2018 und EN ISO 9093-2:2018 ersetzen. Die Norm EN ISO 16147:2021 soll die Norm EN ISO 16147:2017 ersetzen. Die Norm EN ISO 23411:2021 soll die Normen EN ISO 9775:2017 und EN ISO 15652:2017, die mit der Mitteilung 2018/C 209/05 der Kommission 7 veröffentlicht wurden, ersetzen.

(14) Daher müssen die Referenzen der Normen EN ISO 7840:2018, EN ISO 8469:2018, EN ISO 9093-1:2018, EN ISO 9093-2:2018, EN ISO 9775:2017, EN ISO 15652:2017 und EN ISO 16147:2017 aus dem Amtsblatt der Europäischen Union 8 gestrichen werden.

(15) Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, ihre Produkte an die überarbeiteten Fassungen der harmonisierten Normen EN ISO 7840:2018, EN ISO 8469:2018, EN ISO 9093-1:2018, EN ISO 9093-2:2018, EN ISO 9775:2017, EN ISO 15652:2017 und EN ISO 16147:2017 anzupassen, ist es notwendig, die Streichung der Referenzen dieser Normen zurückzustellen.

(16) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 sind die Referenzen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU aufgeführt. Die Fundstellen der harmonisierten Normen EN ISO 7840:2021, EN ISO 8469:2021, EN ISO 9093:2021, EN ISO 16147:2021 und EN ISO 23411:2021 sollten in diesen Anhang aufgenommen werden. Die Referenzen der harmonisierten Normen EN ISO 7840:2018, EN ISO 8469:2018, EN ISO 9093-1:2018, EN ISO 9093-2:2018 sollten in diesen Anhang aufgenommen werden.

(17) In Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 sind die Referenzen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU aufgeführt, die aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen werden. Die Referenzen der harmonisierten Normen EN ISO 9775:2017, EN ISO 15652:2017 und EN ISO 16147:2017 sollten in diesen Anhang aufgenommen werden.

(18) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/919 sollte daher entsprechend geändert werden.

(19) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/919 wird wie folgt geändert:

1. Anhang I wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert.

2. Anhang II wird gemäß Anhang II dieses Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Nummer 2 des Anhangs I gilt ab dem 27. Februar 2023.

Brüssel, den 26. August 2021



1) ABl. L 316 vom 14.11.2012 S. 12.

2) Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG (ABl. L 354 vom 28.12.2013 S. 90).

3) Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 der Kommission vom 15. Dezember 2015 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung in Bezug auf Sportboote und Wassermotorräder zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

4) Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote (ABl. L 164 vom 30.06.1994 S. 15).

5) Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union) (ABl. C 87 vom 13.03.2015 S. 1).

6) Durchführungsbeschluss (EU) 2019/919 der Kommission vom 4. Juni 2019 über die harmonisierten Normen für Sportboote und Wassermotorräder zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 146 vom 05.06.2019 S. 106).

7) Mitteilung der Kommission im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union) ABl. C 209 vom 15.06.2018 S. 137).

8) ABl. C 209 vom 15.06.2018 S. 137.

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Anhang I


Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 wird wie folgt geändert:

1. Folgende Einträge werden angefügt:

Nr.Fundstelle der Norm
"35.EN ISO 7840:2021
Kleine Wasserfahrzeuge - Feuerwiderstandsfähige Kraftstoffschläuche
36.EN ISO 8469:2021
Kleine Wasserfahrzeuge - Nicht feuerwiderstandsfähige Kraftstoffschläuche
37.EN ISO 9093:2021
Kleine Wasserfahrzeuge - Seeventile und Außenhautdurchführungen
38.EN ISO 16147:2021
Kleine Wasserfahrzeuge - Eingebaute Dieselmotoren - Am Motor befestigte Kraftstoff-, Öl- und Elektrikbauteile
39.EN ISO 23411:2021
Kleine Wasserfahrzeuge - Steuerräder"

2. die Einträge 5, 6, 9 und 10 werden gestrichen.

.

Anhang II

In Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/919 werden folgende Einträge angefügt:

Nr.Fundstelle der NormDatum der Entfernung
"33.EN ISO 9775:2017
Kleine Wasserfahrzeuge - Steueranlagen für Einzel-Außenbordmotoren mit einer Leistung von 15 kW bis 40 kW (ISO 9775:1990)
27. Februar 2023
34EN ISO 15652:2017
Kleine Wasserfahrzeuge - Steuerungssysteme für Minijetboote (ISO 15652:2003)
27. Februar 2023
35EN ISO 16147:2017
Kleine Wasserfahrzeuge - Eingebaute Dieselmotoren - Am Motor befestigte Kraftstoff- und Elektrikbauteile (ISO 16147:2002, A1:2013)
27. Februar 2023"



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