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Durchführungsbeschluss (EU) 2021/2272 der Kommission vom 20. Dezember 2021 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 hinsichtlich der harmonisierten Normen für nahtlose und geschweißte Stahlrohre, Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter bei hoher Temperatur und mit hoher Dehngrenze, unbefeuerte Druckbehälter und Fahrzeugbetankungsgeräte für Erdgasfahrzeuge
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 457 vom 21.12.2021 S. 10)
=> 14. ProdSV - Druckgeräteverordnung // Normenübersicht
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Im Einklang mit Artikel 12 der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei in Artikel 4 Absätze 1 und 2 dieser Richtlinie aufgeführten Druckgeräten oder Baugruppen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, die Konformität mit den wesentlichen Sicherheitsanforderungen nach Anhang I der genannten Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.
(2) Mit Schreiben M/071 vom 1. August 1994 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) damit, in Bezug auf Druckgeräte produktbezogene Normen und Normen horizontaler Natur zur Unterstützung der Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 auszuarbeiten. Die genannte Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2014/68/EU ersetzt, ohne dass die wesentlichen Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I der Richtlinie 97/23/EG geändert wurden.
(3) Auf der Grundlage des Auftrags M/071 erarbeitete das CEN die harmonisierte Norm EN 13445-10: 2021 (unbefeuerte Druckbehälter aus Nickel und Nickellegierungen) und die harmonisierte Norm EN 17278:2021 (Fahrzeugbetankungsgeräte für Erdgasfahrzeuge).
(4) Auf Grundlage des Auftrags M/071 und um dem Stand der Technik Rechnung zu tragen, überarbeitete und änderte das CEN einige der bestehenden harmonisierten Normen. Insbesondere überarbeitete das CEN die harmonisierten Normen EN 10216-5:2013 und EN 10217-7:2014, deren Referenzen in der Mitteilung 2016/C 293/01 der Kommission 4 veröffentlicht wurden und die zur Annahme der harmonisierten Normen EN 10216-5:2021 bzw. EN 10217-7:2021 (nahtlose bzw. geschweißte Stahlrohre aus nichtrostenden Stählen für Druckbeanspruchungen) führten. Das CEN änderte auch die harmonisierten Normen EN 10222-2:2017 und EN 10222-4:2017, deren Referenzen in der Mitteilung 2017/C 389/01 der Kommission 5 veröffentlicht wurden, was zur Annahme der harmonisierten Normen EN 10222-2:2017+A1:2021 und EN 10222-4:2017+A1: 2021 (Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter) führte.
(5) Darüber hinaus überarbeitete das CEN die folgenden harmonisierten Normen für unbefeuerte Druckbehälter, deren Referenzen in der Mitteilung 2016/C 293/01 veröffentlicht wurden: EN 13445-1:2014, EN 13445-1:2014/A1:2014, EN 13445-4:2014, EN 13445-8:2014 und EN 13445-8:2014/A1:2014. Dies führte jeweils zur Annahme der folgenden harmonisierten Normen: EN 13445-1:2021, EN 13445-4:2021 und EN 13445-8:2021.
(6) Auf der Grundlage des Auftrags M/071 hat das CEN zudem die folgenden Normen geändert, deren Referenzen in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 der Kommission 6 aufgeführt sind: EN 13445-2:2014, EN 13445-2:2014/A1:2016, EN 13445-2:2014/A2:2018, EN 13445-2:2014/A3:2018 (Werkstoffe für unbefeuerte Druckbehälter); EN 13445-3:2014, EN 13445-3:2014/A1:2015, EN 13445-3:2014/A2:2016, EN 13445-3:2014/A3:2017, EN 13445-3:2014/A4:2018, EN 13445-3:2014/A5:2018, EN 13445-3:2014/A6:2019, EN 13445-3:2014/A7:2019 und EN 13445-3:2014/A8:2019 (Konstruktion von unbefeuerten Druckbehältern); EN 13445-5:2014, EN 13445-5:2014/A1:2018 (Inspektion und Prüfung von unbefeuerten Druckbehältern) und EN 13445-6:2014, EN 13445-6:2014/A2:2018 (Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Druckbehältern und Druckbehälterteilen aus Gusseisen mit Kugelgrafit). Daraufhin wurden die harmonisierten Normen EN 13445-2:2021, EN 13445-3:2021, EN 13445-5:2021 und EN 13445-6:2021 angenommen.
(7) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob diese vom CEN erarbeiteten, geänderten oder überarbeiteten Normen für Druckgeräte dem Auftrag M/071 entsprechen.
(8) Die vom CEN erarbeiteten, geänderten oder überarbeiteten Normen für Druckgeräte entsprechen den Sicherheitsanforderungen, die sie abdecken sollen und die in Anhang I der Richtlinie 2014/68/EU genannt werden. Daher ist es angezeigt, die Referenzen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.
(9) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 sind die Referenzen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/68/EU aufgeführt. Die Referenzen der harmonisierten Normen EN 13445-10:2021, EN 17278:2021, EN 10216-5:2021, EN 10217-7:2021, EN 10222-2:2017+A1:2021, EN 10222-4:2017+A1:2021, EN 13445-1:2021, EN 13445-4:2021, EN 13445-8:2021, EN 13445-2:2021, EN 13445-3:2021, EN 13445-5:2021 und EN 13445-6:2021 sollten in diesen Anhang aufgenommen werden.
(10) In Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 sind die Referenzen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/68/EU aufgeführt, die aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen werden. Die folgenden harmonisierten Normen, deren Referenzen in den Mitteilungen 2016/C 293/01 und 2017/C 389/01 veröffentlicht wurden, wurden ersetzt, überarbeitet oder geändert:
EN 10216-5:2013, EN 10217-7:2014, EN 10222-2:2017, EN 10222-4:2017, EN 13445-1:2014, EN 13445-1:2014/A1:2014, EN 13445-4:2014, EN 13445-8:2014, EN 13445-8:2014/A1:2014. Die Referenzen dieser Normen sollten daher in Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 aufgenommen werden.
(11) Ferner ist es erforderlich, dass die Referenzen der mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1616 veröffentlichten harmonisierten Normen EN 13445-2:2014, EN 13445-3:2014, EN 13445-5:2014, EN 13445-6: 2014 sowie etwaige Änderungen dieser Normen gestrichen werden, da sie ersetzt wurden. Diese Referenzen sollten daher aus Anhang I des Durchführungsbeschlusses gestrichen werden.
(12) Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, die Anwendung der neuen, überarbeiteten oder geänderten Normen vorzubereiten, ist es erforderlich, dass die Streichung der Referenzen dieser harmonisierten Normen verschoben wird.
(13) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1616 sollte daher entsprechend geändert werden.
(14) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1616 wird wie folgt geändert:
(1) Anhang I wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert.
(2) Anhang II wird gemäß Anhang II des vorliegenden Beschlusses geändert.
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Anhang I Nummer 1 gilt ab dem 21. Juni 2023.
Brüssel, den 20. Dezember 2021
2) Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (ABl. L 189 vom 27.06.2014 S. 164).
3) Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte (ABl. L 181 vom 09.07.1997 S. 1).
4) Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU); (ABl. C 293 vom 12.08.2016 S. 1).
5) Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU); (ABl. C 389 vom 17.11.2017 S. 1).
6) Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1616 der Kommission vom 27. September 2019 über die harmonisierten Normen für Druckgeräte zur Unterstützung der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 250 vom 30.09.2019 S. 95).
Anhang I |
Anhang I wird wie folgt geändert:
(1) Die Einträge 7, 8, 9 und 10 werden gestrichen.
(2) Die folgenden Einträge 7a, 8a, 9a und 10a werden entsprechend ihrer jeweiligen Nummer der Reihenfolge nach eingefügt:
Nr. | Referenz der Norm |
"7a. | EN 13445-2:2021 Unbefeuerte Druckbehälter - Teil 2: Werkstoffe" |
"8a. | EN 13445-3:2021 Unbefeuerte Druckbehälter - Teil 3: Konstruktion" |
"9a. | EN 13445-5:2021 Unbefeuerte Druckbehälter - Teil 5: Inspektion und Prüfung" |
"10a. | EN 13445-6:2021 Unbefeuerte Druckbehälter - Teil 6: Anforderungen an die Konstruktion und Herstellung von Druckbehältern und Druckbehälterteilen aus Gusseisen mit Kugelgrafit". |
(3) Folgende Einträge werden angefügt:
Nr. | Referenz der Norm |
"42. | EN 10216-5:2021 Nahtlose Stahlrohre für Druckbeanspruchungen - Technische Lieferbedingungen - Teil 5: Rohre aus nichtrostenden Stählen |
43. | EN 10217-7:2021 Geschweißte Stahlrohre für Druckbeanspruchungen - Technische Lieferbedingungen - Teil 7: Rohre aus nichtrostenden Stählen |
44. | EN 10222-2:2017+A1:2021 Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter - Teil 2: Ferritische und martensitische Stähle mit festgelegten Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen |
45. | EN 10222-4:2017+A1:2021 Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter - Teil 4: Schweißgeeignete Feinkornbaustähle mit hoher Dehngrenze |
46. | EN 13445-1:2021 Unbefeuerte Druckbehälter - Teil 1: Allgemeines |
47. | EN 13445-4:2021 Unbefeuerte Druckbehälter - Teil 4: Herstellung |
48. | EN 13445-8:2021 Unbefeuerte Druckbehälter - Teil 8: Zusätzliche Anforderungen an Druckbehälter aus Aluminium und Aluminiumlegierungen |
49. | EN 13445-10:2021 Unbefeuerte Druckbehälter - Teil 10: Zusätzliche Anforderungen an Druckbehälter aus Nickel und Nickellegierungen |
50. | EN 17278:2021 Erdgasfahrzeuge - Fahrzeugbetankungsgeräte". |
Anhang II |
In Anhang II werden die folgenden Einträge angefügt:
Nr. |
Referenz der Norm |
Datum der Streichung |
"40. | EN 10216-5:2013 Nahtlose Stahlrohre für Druckbeanspruchungen - Technische Lieferbedingungen - Teil 5: Rohre aus nichtrostenden Stählen | 21. Juni 2023 |
41. | EN 10217-7:2014 Geschweißte Stahlrohre für Druckbeanspruchungen - Technische Lieferbedingungen - Teil 7: Rohre aus nichtrostenden Stählen | 21. Juni 2023 |
42. | EN 10222-2:2017 Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter - Teil 2: Ferritische und martensitische Stähle mit festgelegten Eigenschaften bei erhöhten Temperaturen | 21. Juni 2023 |
43. | EN 10222-4:2017 Schmiedestücke aus Stahl für Druckbehälter - Teil 4: Schweißgeeignete Feinkornbaustähle mit hoher Dehngrenze | 21. Juni 2023 |
44. | EN 13445-1:2014 Unbefeuerte Druckbehälter - Teil 1: Allgemeines EN 13445-1:2014/A1:2014 | 21. Juni 2023 |
45. | EN 13445-4:2014 Unbefeuerte Druckbehälter - Teil 4: Herstellung | 21. Juni 2023 |
46. | EN 13445-8:2014 Unbefeuerte Druckbehälter - Teil 8: Zusätzliche Anforderungen an Druckbehälter aus Aluminium und Aluminiumlegierungen EN 13445-8:2014/A1:2014 | 21. Juni 2023". |
ENDE |