VO (EU) 2022/1345
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
Artikel 2 Von den Unternehmern zum Zweck der Registrierung ihres Betriebs zu machende Angaben
Artikel 3 Arten von Betrieben, in denen Landtiere gehalten werden und die von den Mitgliedstaaten von der Registrierungspflicht ausgenommen werden können
Artikel 4 Angaben, die die Unternehmer in ihrem Antrag auf Zulassung ihres Betriebs machen müssen
Artikel 5 Inkrafttreten