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Regelwerk, EU 2022, Betriebsicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1844 der Kommission vom 28. September 2022 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 hinsichtlich harmonisierter Normen für metallische industrielle Rohrleitungen, tragbare Feuerlöscher, zerstörungsfreie Prüfungen, Rohrverbindungsstücke, Industriearmaturen, Wasserrohrkessel, GFK-Tanks und -Behälter, Kompensatoren und Ventile für Kälteanlagen und Wärmepumpen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 254 vom 03.10.2022 S. 58)



Ergänzende Informationen
=> 14. ProdSV - Druckgeräteverordnung // Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 12 der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei in Artikel 4 Absätze 1 und 2 dieser Richtlinie aufgeführten Druckgeräten oder Baugruppen, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, die Konformität mit den wesentlichen Sicherheitsanforderungen nach Anhang I der genannten Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit Schreiben M/071 vom 1. August 1994 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) damit, in Bezug auf Druckgeräte produktbezogene Normen und Normen horizontaler Natur zur Unterstützung der Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 auszuarbeiten. Die genannte Richtlinie wurde durch die Richtlinie 2014/68/EU ersetzt, ohne dass die wesentlichen Sicherheitsanforderungen gemäß Anhang I der Richtlinie 97/23/EG geändert wurden.

(3) Auf Grundlage des Auftrags M/071 und um dem Stand der Technik Rechnung zu tragen, überarbeitete und änderte das CEN einige der bestehenden harmonisierten Normen. Insbesondere überarbeitete das CEN die harmonisierten Normen EN 3-8:2006/AC:2007, EN ISO 9712:2012 und EN 10253-2:2007, deren Referenzen in der Mitteilung 2016/C 293/01 der Kommission 4 veröffentlicht wurden, was zur Annahme der harmonisierten Normen EN 3-8:2021, EN ISO 9712:2022 und EN 10253-2:2021 zu tragbaren Feuerlöschern, zerstörungsfreien Prüfungen bzw. Rohrverbindungsstücken führte.

(4) Das CEN überarbeitete auch die folgenden harmonisierten Normen für Wasserrohrkessel, deren Referenzen in der Mitteilung 2016/C 293/01 veröffentlicht wurden: EN 12952-2:2011, EN 12952-5:2011, EN 12952-6:2011 und EN 12952-10:2002. Dies führte jeweils zur Annahme der folgenden harmonisierten Normen: EN 12952-2:2021, EN 12952-5:2021, EN 12952-6:2021 und EN 12952-10:2021.

(5) Ferner überarbeitete das CEN die folgenden harmonisierten Normen, deren Referenzen in der Mitteilung 2016/C 293/01 veröffentlicht wurden: EN 13121-1:2003, EN 14917:2009+A1:2012 und EN 12284:2003. Dies führte jeweils zur Annahme der folgenden harmonisierten Normen: EN 13121-1:2021 über GFK-Tanks und -Behälter, EN 14917:2021 über Kompensatoren und EN ISO 21922:2021 über Ventile für Kälteanlagen und Wärmepumpen.

(6) Auf der Grundlage des Auftrags M/071 hat das CEN ebenfalls die folgenden Normen für metallische industrielle Rohrleitungen geändert, deren Referenzen in Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 der Kommission 5 aufgeführt sind: EN 13480-2:2017, EN 13480-5:2017 und EN 13480-3:2017. Dies führte jeweils zur Annahme der folgenden geänderten harmonisierten Normen: EN 13480-2:2017/A8:2021, EN 13480-5:2017/A2:2021 und EN 13480-3:2017/A4:2021. Zusätzlich überarbeitete das CEN die harmonisierte Norm EN 12516-2:2014, deren Referenz in der Mitteilung 2016/C 293/01 veröffentlicht wurde. Daraufhin wurde die harmonisierte Norm EN 12516-2:2014+A1:2021 angenommen.

(7) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob diese vom CEN geänderten oder überarbeiteten Normen für Druckgeräte dem Auftrag M/071 entsprechen.

(8) Die vom CEN geänderten oder überarbeiteten Normen für Druckgeräte entsprechen den Sicherheitsanforderungen, die sie abdecken sollen und die in Anhang I der Richtlinie 2014/68/EU genannt werden. Daher ist es angezeigt, die Referenzen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(9) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 sind die Referenzen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/68/EU aufgeführt. Die Referenzen der harmonisierten Normen EN 13480-2:2017, EN 13480-5:2017 und EN 13480-3:2017 sowie deren Änderungen sollten in diesen Anhang aufgenommen werden.

(10) In Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 sind die Referenzen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/68/EU aufgeführt, die aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen werden. Die folgenden harmonisierten Normen, deren Referenzen in der Mitteilung 2016/C 293/01 veröffentlicht wurden, wurden ersetzt, überarbeitet oder geändert:

EN 10253-2:2007, EN 12284:2003, EN 12516-2:2014, EN 12952-10:2002, EN 12952-2:2011, EN 12952-5:2011, EN 12952-6:2011, EN 13121-1:2003, EN 14917:2009+A1:2012, EN 3-8:2006/AC:2007 und EN ISO 9712:2012. Die Referenzen dieser Normen sollten daher in Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 aufgenommen werden.

(11) Ferner ist es erforderlich, dass die Referenzen der mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1616 veröffentlichten harmonisierten Normen EN 13480-2:2017, EN 13480-5:2017 und EN 13480-3:2017 sowie etwaige Änderungen dieser Normen gestrichen werden, da sie ersetzt wurden. Diese Referenzen sollten daher aus Anhang I des Durchführungsbeschlusses gestrichen werden.

(12) Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, die Anwendung der überarbeiteten oder geänderten Normen vorzubereiten, ist es erforderlich, dass die Streichung der Referenzen dieser harmonisierten Normen verschoben wird.

(13) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1616 sollte daher entsprechend geändert werden.

(14) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Referenz dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1616 wird wie folgt geändert:

1. Anhang I wird gemäß Anhang I des vorliegenden Beschlusses geändert.

2. Anhang II wird gemäß Anhang II des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Anhang I Nummer 1 gilt ab dem 3. April 2024.

Brüssel, den 28. September 2022


1) ABl. L 316 vom 14.11.2012 S. 12.

2) Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (ABl. L 189 vom 27.06.2014 S. 164).

3) Richtlinie 97/23/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte (ABl. L 181 vom 09.07.1997 S. 1).

4) Mitteilung der Kommission im Rahmen der Durchführung der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung von Druckgeräten auf dem Markt (Veröffentlichung der Titel und der Bezugsnummern der harmonisierten Normen im Sinne der Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU), (ABl. C 293 vom 12.08.2016 S. 1).

5) Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1616 der Kommission vom 27. September 2019 über die harmonisierten Normen für Druckgeräte zur Unterstützung der Richtlinie 2014/68/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 250 vom 30.09.2019 S. 95).

.

Anhang I

Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 wird wie folgt geändert:

1. Die Einträge 11, 12 und 29 werden gestrichen.

2. Die folgenden Einträge 11a, 12a und 29a werden entsprechend ihrer jeweiligen Nummer der Reihenfolge nach eingefügt:

Nr.Referenz der Norm
"11a.EN 13480-2:2017 Metallische industrielle Rohrleitungen - Teil 2: Werkstoffe EN 13480-2:2017/A3:2018 EN 13480-2:2017/A1:2018 EN 13480-2:2017/A2:2018 EN 13480-2:2017/A7:2020 EN 13480-2:2017/A8:2021"
"12a.EN 13480-5:2017 Metallische industrielle Rohrleitungen - Teil 5: Prüfung EN 13480-5:2017/A1:2019 EN 13480-5:2017/A2:2021"
"29a.EN 13480-3:2017 Metallische industrielle Rohrleitungen - Teil 3: Konstruktion und Berechnung EN 13480-3:2017/A3:2020 EN 13480-3:2017/A1:2021 EN 13480-3:2017/A2:2020 EN 13480-3:2017/A4:2021"

3. Folgende Einträge werden angefügt:

Nr.Referenz der Norm
"51.EN 3-8:2021
Tragbare Feuerlöscher - Teil 8: Anforderungen an die konstruktive Ausführung, Druckfestigkeit und mechanischen Prüfungen für tragbare Feuerlöscher mit einem Höchstdruck kleiner gleich 30 bar, welche die Anforderungen aus EN 3-7 erfüllen
52.EN ISO 9712:2022 Zerstörungsfreie Prüfung - Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung (ISO 9712:2021)
53.EN 10253-2:2021 Formstücke zum Einschweißen - Teil 2: Unlegierte und legierte ferritische Stähle mit besonderen Prüfanforderungen
54.EN 12516-2:2014+A1:2021 Industriearmaturen - Gehäusefestigkeit - Teil 2: Berechnungsverfahren für drucktragende Gehäuse von Armaturen aus Stahl
55.EN 12952-2:2021 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten - Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör
56.EN 12952-5:2021 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten - Teil 5: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile
57.EN 12952-6:2021
Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten - Teil 6: Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile
58.EN 12952-10:2021 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten - Teil 10: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Überdruck
59.EN 13121-1:2021 Oberirdische GFK-Tanks und -Behälter - Teil 1: Ausgangsmaterialien - Spezifikations- und Abnahmebedingungen
60.EN 14917:2021 Kompensatoren mit metallischen Bälgen für Druckanwendungen
61.EN ISO 21922:2021 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Ventile - Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung (ISO 21922:2021)"


.

Anhang II

In Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/1616 werden die folgenden Einträge hinzugefügt:

"47.EN 10253-2:2007 Formstücke zum Einschweißen - Teil 2: Unlegierte und legierte ferritische Stähle mit besonderen Prüfanforderungen3.4.2024
48.EN 12284:2003 Kälteanlagen und Wärmepumpen - Ventile - Anforderungen, Prüfung und Kennzeichnung.3.4.2024
49.EN 12516-2:2014 Industriearmaturen - Gehäusefestigkeit - Teil 2: Berechnungsverfahren für drucktragende Gehäuse von Armaturen aus Stahl3.4.2024
50.EN 12952-10:2002 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten - Teil 10: Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen gegen Überdruck3.4.2024
51.EN 12952-2:2011 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten - Teil 2: Werkstoffe für drucktragende Kesselteile und Zubehör3.4.2024
52.EN 12952-5:2011 Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten - Teil 5: Verarbeitung und Bauausführung für drucktragende Kesselteile3.4.2024
53.EN 12952-6:2011
Wasserrohrkessel und Anlagenkomponenten - Teil 6: Prüfung während der Herstellung, Dokumentation und Kennzeichnung für drucktragende Kesselteile
3.4.2024
54.EN 13121-1:2003 Oberirdische GFK-Tanks und -Behälter - Teil 1: Ausgangsmaterialien - Spezifikations- und Abnahmebedingungen3.4.2024
55.EN 14917:2009+A1:2012 Kompensatoren mit metallischen Bälgen für Druckanwendungen3.4.2024
56.EN 3-8:2006
Tragbare Feuerlöscher - Teil 8: Zusätzliche Anforderungen zu EN 3-7 an die konstruktive Ausführung, Druckfestigkeit und mechanischen Prüfungen für tragbare Feuerlöscher mit einem Höchstdruck kleiner gleich 30 bar EN 3-8:2006/AC:2007
3.4.2024
57.EN ISO 9712:2012 Zerstörungsfreie Prüfung - Qualifizierung und Zertifizierung von Personal der zerstörungsfreien Prüfung (ISO 9712:2012)3.4.2024"


UWS Umweltmanagement GmbHENDE