Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2022, Energienutzung / Gefahrgut/Transport - EU Bund |
Delegierte Verordnung (EU) 2022/2202 der Kommission vom 29. August 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Erstellung einer Liste ausgewählter grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 293 vom 14.11.2022 S. 1 A;
VO (EU) 2023/2639 - ABl. L 2023/2639 vom 27.11.2023 Inkrafttreten A;
VO (EU) 2024/2613 - ABl. L 2024/2613 vom 01.10.2024 Inkrafttreten)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014 1, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) In der Verordnung (EU) 2021/1153 ist eine Unionsunterstützung für ausgewählte grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien vorgesehen, die zur Dekarbonisierung, zur Vollendung des Energiebinnenmarkts und zur Erhöhung der Versorgungssicherheit beitragen.
(2) Die Auswahl dieser Projekte unterliegt den allgemeinen Kriterien und Verfahren, die in der Verordnung (EU) 2021/1153 festgelegt und in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/342 der Kommission 2 näher ausgeführt werden.
(3) Durch die Auswahl der Projekte können sie Mittel aus der Fazilität "Connecting Europe" beantragen. Darüber hinaus bringt die Aufnahme in die Liste der ausgewählten Projekte Vorteile für die Projekte im Hinblick auf eine größere Sichtbarkeit.
(4) Eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien wurde am 4. März 2022 veröffentlicht und endete am 10. Mai 2022. Die Projekte, für die ein Antrag eingereicht wurde, wurden von externen Sachverständigen sowie von Sachverständigen der Kommission und der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt bewertet.
(5) Der Entwurf der Projektliste für die Auswahl wurde von der in Teil IV Nummer 4 Buchstabe b des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/1153 vorgesehenen Gruppe für grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien vereinbart. Die Liste der ausgewählten Projekte enthält Projekte, die zur kosteneffizienten Nutzung erneuerbarer Energien im Strom- und Wärmesektor beitragen und durch verschiedene Technologien für erneuerbare Energien, einschließlich Offshore- und Onshore-Windenergie und Fotovoltaik, sowie durch innovative technologische Lösungen wie die Wasserstoff- und Ammoniakproduktion umgesetzt werden.
(6) Die Aufnahme von Projekten in die Liste der grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien berührt nicht deren Übereinstimmung mit dem geltenden EU-Recht, einschließlich der Ergebnisse der einschlägigen Umweltprüfungs- und Genehmigungsverfahren
- hat folgende Verordnung erlassen:
Die Liste der gemäß Teil IV Nummer 4 Buchstabe g des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/1153 ausgewählten grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien lautet wie folgt:
Projektnummer | Projektbezeichnung | Projektträger | Teilnehmende Länder |
2022-05 | ELWIND - gemeinsames estländisch/lettisches hybrides Offshore-Windenergie-Projekt | Ministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten und Kommunikation Estlands; Ministerium für Wirtschaft der Republik Lettland | Estland und Lettland |
2022-07 | CICERONE - CEO-Allianz für eine grenzüberschreitende europäische Wertschöpfungskette für grünen Wasserstoff | EON.SE; ENEL Green Power Spa; IBERDROLA CLIENTES S.A.U. | Deutschland, Italien, Spanien und Niederlande |
2022-10 | UNITED HEAT - Klimaneutrale Fernwärme in der Europastadt Görlitz/Zgorzelec | Stadtwerke Görlitz AG; SEC Zgorzelec Sp. z o.o. | Deutschland und Polen |
2023-2 | ULP-RES WP - Utilitas-Windpark Lode-Penuja | Utilitas Wind SIA; Utilitas Wind OÜ | Lettland und Estland |
2023-3 | SLOWP - Offshore-Windpark Saare-Liivi | Utilitas Wind OÜ | Luxemburg und Estland |
2023-6 | TMNHSA - Wasserbauwerke Turnu Magurele - Nikopol | Natsionalna Elektricheska Kompania EAD; S.P.E.E.H. HIDROELECTRICA S.A. | Bulgarien und Rumänien |
2023-7 | BEI - Energieinsel Bornholm | Ministerium für Klima, Energie und öffentliche Dienste | Dänemark und Deutschland |
2023-9 | PONTIS - Fortschritte beim Transfer erneuerbarer Energie für internationale Lieferungen in einem vernetzten Europa | Iberdrola Clientes S.A.U.; Mitsubishi Corporation | Spanien und Niederlande" |
Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 29. August 2022
2) Delegierte Verordnung (EU) 2022/342 der Kommission vom 21. Dezember 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die spezifischen Auswahlkriterien und die Einzelheiten des Verfahrens zur Auswahl grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (ABl. L 62 vom 01.03.2022 S. 1).
ENDE |