Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2023, Energienutzung / Gefahrgut/Transport - EU Bund |
Delegierte Verordnung (EU) 2023/2639 der Kommission vom 19. September 2023 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2202 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Erstellung einer Liste ausgewählter grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2023/2639 vom 27.11.2023)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Juli 2021 zur Schaffung der Fazilität "Connecting Europe" und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) Nr. 1316/2013 und (EU) Nr. 283/2014 1, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 1 und Artikel 25 Absatz 1 Buchstabe b,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Mit der Verordnung (EU) 2021/1153 wurde eine Kategorie von grenzüberschreitenden Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien eingeführt, die zur Dekarbonisierung, zur Vollendung des Energiebinnenmarkts und zur Erhöhung der Versorgungssicherheit beitragen. Diese Projekte beruhen gemäß den Artikeln 8, 9, 11 und 13 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 auf einem Kooperationsabkommen zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten oder zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und einem oder mehreren Drittländern.
(2) Die Auswahl dieser Projekte unterliegt den allgemeinen Kriterien und Verfahren, die in der Verordnung (EU) 2021/1153 festgelegt und in der Delegierten Verordnung (EU) 2022/342 der Kommission 3 näher ausgeführt werden.
(3) Die grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien werden ausgewählt und in eine spezielle Liste aufgenommen, die von der Kommission im Wege eines delegierten Rechtsakts angenommen wird. Die erste Liste wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2202 der Kommission 4 angenommen. Nach der Aufnahme in die Liste können für die Projekte Mittel aus der Fazilität "Connecting Europe" beantragt werden. Darüber hinaus bringt die Aufnahme in die Liste Vorteile für die Projekte aufgrund der größeren Sichtbarkeit.
(4) Die neuen grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien in der aktualisierten Liste wurden nach einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ausgewählt, die am 10. Januar 2023 veröffentlicht und am 3. Mai 2023 abgeschlossen wurde. Die eingereichten Anträge wurden von externen Sachverständigen sowie von Sachverständigen der Europäischen Exekutivagentur für Klima, Infrastruktur und Umwelt und der Europäischen Kommission bewertet.
(5) Die Kommission übermittelte die Ergebnisse der Bewertung der Sachverständigengruppe zur Vorbereitung und Ausarbeitung des delegierten Rechtsakts zur Ergänzung der Fazilität "Connecting Europe" in Bezug auf Kriterien und Verfahren für die Ermittlung grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien. Nach der Einigung der Sachverständigengruppe über den Entwurf einer Liste grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien nimmt die Kommission die endgültige Liste nun an.
(6) Die Liste der grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien enthält Projekte, die zur kosteneffizienten Nutzung erneuerbarer Energien im Elektrizitätssektor beitragen und verschiedene Technologien für erneuerbare Energien, einschließlich Offshore- und Onshore-Windenergie, betreffen.
(7) Die Aufnahme von Projekten in die Liste der grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien berührt nicht deren Übereinstimmung mit dem geltenden EU-Recht, einschließlich der Ergebnisse der einschlägigen Umweltprüfungs- und Genehmigungsverfahren
- hat folgende Verordnung erlassen:
Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/2202 erhält folgende Fassung:
"Die Liste der gemäß Teil IV Nummer 4 Buchstabe g des Anhangs der Verordnung (EU) 2021/1153 ausgewählten grenzüberschreitenden Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien lautet wie folgt:
Projektnummer | Projektbezeichnung | Projektträger | Teilnehmende Länder |
2022-05 | ELWIND - gemeinsames estländisch/lettisches hybrides Offshore-Windenergie-Projekt | Ministerium für Wirtschaftliche Angelegenheiten und Kommunikation Estlands; Ministerium für Wirtschaft der Republik Lettland | Estland und Lettland |
2022-07 | CEO - Allianz für eine grenzüberschreitende europäische Wertschöpfungskette für grünen Wasserstoff | EON.SE; ENEL Green Power Spa; IBERDROLA CLIENTES S.A.U. | Deutschland, Italien, Spanien und Niederlande |
2022-10 | Klimaneutrale Fernwärme in der Europastadt Görlitz/Zgorzelec | Stadtwerke Görlitz AG; SEC Zgorzelec Sp. z o.o. | Deutschland und Polen |
2023-2 | ULP-RES WP | Utilitas Wind SIA; Utilitas Wind OÜ | Lettland und Estland |
2023-3 | SLOWP | Utilitas Wind OÜ | Luxemburg und Estland" |
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 19. September 2023
2) Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (ABl. L 328 vom 21.12.2018 S. 82).
3) Delegierte Verordnung (EU) 2022/342 der Kommission vom 21. Dezember 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die spezifischen Auswahlkriterien und die Einzelheiten des Verfahrens zur Auswahl grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (ABl. L 62 vom 01.03.2022 S. 1).
4) Delegierte Verordnung (EU) 2022/2202 der Kommission vom 29. August 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/1153 des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Erstellung einer Liste ausgewählter grenzüberschreitender Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien (ABl. L 293 vom 14.11.2022 S. 1).
ENDE |