Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2022, Abfall / Immissionsschutz/Wasser - EU Bund |
Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2427 der Kommission vom 6. Dezember 2022 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Industrieemissionen in Bezug auf einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8788)
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 318 vom 12.12.2022 S. 157)
Ergänzende Informationen |
BVT-Übersicht - BVT-Merkblätter |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) 1, insbesondere auf Artikel 13 Absatz 5,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) BVT-Schlussfolgerungen dienen als Referenzdokumente für die Festlegung der Genehmigungsauflagen für unter Kapitel II der Richtlinie 2010/75/EU fallende Anlagen, und die zuständigen Behörden sollten Emissionsgrenzwerte festsetzen, die gewährleisten, dass die Emissionen unter normalen Betriebsbedingungen nicht über den mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerten gemäß den BVT-Schlussfolgerungen liegen.
(2) Das mit dem Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2011 2 eingerichtete Forum, dem Vertreter der Mitgliedstaaten, der betreffenden Industriezweige und von Nichtregierungsorganisationen angehören, legte der Kommission gemäß Artikel 13 Absatz 4 der Richtlinie 2010/75/EU am 11. Mai 2022 eine Stellungnahme zu dem vorgeschlagenen Inhalt des BVT-Merkblatts für einheitliche Abgasmanagement- und-behandlungssysteme in der Chemiebranche vor. Diese Stellungnahme ist öffentlich zugänglich 3.
(3) Die im Anhang dieses Beschlusses enthaltenen BVT-Schlussfolgerungen berücksichtigen die Stellungnahme des Forums zu dem vorgeschlagenen Inhalt des BVT-Merkblatts. Sie enthalten die wichtigsten Elemente des BVT-Merkblatts.
(4) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des mit Artikel 75 Absatz 1 der Richtlinie 2010/75/EU eingesetzten Ausschusses
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Die im Anhang enthaltenen Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche werden angenommen.
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 6. Dezember 2022
2) Beschluss der Kommission vom 16. Mai 2011 zur Einrichtung eines Forums für den Informationsaustausch gemäß Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (ABl. C 146 vom 17.05.2011 S. 3).
3) https://circabc.europa.eu/ui/group/06f33a94-9829-4eee-b187-21bb783a0fbf/library/acce74d3-4314-43f8-937b-9bbc594a16ef?p=1&n=10&sort=modified_DESC
Anhang |
1. Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) für einheitliche Abgasmanagement- und -behandlungssysteme in der Chemiebranche
Diese BVT-Schlussfolgerungen betreffen folgende, in Anhang I der Richtlinie 2010/75/EU genannte Tätigkeit: 4. Chemische Industrie (d. h. alle Herstellungsprozesse, die in den in Anhang I Nummern 4.1 bis 4.6 aufgeführten Kategorien von Tätigkeiten eingeschlossen sind, sofern nicht anders angegeben).
Noch konkreter liegt der Schwerpunkt dieser BVT-Schlussfolgerungen auf Emissionen in die Luft aus der vorgenannten Tätigkeit.
Diese BVT-Schlussfolgerungen gelten nicht für Folgendes:
Dies fällt unter die BVT-Schlussfolgerungen für die Herstellung von organischen Grundchemikalien (LVOC).
Jedoch liegen gefasste Emissionen in die Luft von Stickstoffoxiden (NOX) und Kohlenmonoxid (CO) aus der thermischen Behandlung von Abgasen aus den vorstehend genannten Herstellungsprozessen im Anwendungsbereich dieser BVT-Schlussfolgerungen.
Dies kann unter die BVT-Schlussfolgerungen für die Herstellung von anorganischen Grundchemikalien (LVIC) fallen.
Andere BVT-Schlussfolgerungen, die in Bezug auf die Tätigkeiten in den hier vorliegenden BVT-Schlussfolgerungen ergänzend sind, betreffen unter anderem eine einheitliche Abwasser-/Abgasbehandlung und einheitliche Abwasser-/Abgasmanagementsysteme in der Chemiebranche (CWW).
Weitere BVT-Schlussfolgerungen und BVT-Merkblätter, die für die unter die vorliegenden BVT-Schlussfolgerungen fallenden Tätigkeiten relevant sein können, sind:
Diese BVT-Schlussfolgerungen gelten unbeschadet anderer einschlägiger Rechtsvorschriften, z.B. zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH) oder zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (CLP).
Für die Zwecke dieser BVT-Schlussfolgerungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
Allgemeine Begriffe | |
Verwendeter Begriff | Definition |
Gefasste Emissionen in die Luft | Emissionen von Schadstoffen über eine Emissionsquelle wie einen Schornstein in die Luft. |
Feuerungsanlage | Jede technische Vorrichtung, in der Brennstoffe oxidiert werden, um die auf diese Weise erzeugte Wärme zu nutzen. Unter Feuerungsanlagen fallen Kessel, Motoren, Turbinen und Prozessfeuerungen/-öfen, nicht jedoch Anlagen zur thermischen oder katalytischen Oxidation/Nachverbrennung. |
Komplexes anorganisches Buntpigment | Stabiles Kristallgitter verschiedener Metallkationen. Die wichtigsten Host-Gitter sind Rutil, Spinell, Zirkon und Haematit/Korund, es gibt jedoch auch weitere stabile Strukturen. |
Kontinuierliche Messung | Messung mit einem vor Ort fest installierten automatischen Messsystem. |
Kontinuierlicher Prozess | Ein Prozess, bei dem die Einsatzstoffe kontinuierlich in den Reaktor eingebracht werden und die Reaktionsprodukte anschließend in angeschlossene Trenn- und/oder Rückgewinnungsanlagen eingebracht werden. |
Diffuse Emissionen | Nicht gefasste Emissionen in die Luft. Diffuse Emissionen schließen durch Undichtigkeit verursachte diffuse Emissionen sowie nicht durch Undichtigkeit verursachte diffuse Emissionen ein. |
Emissionen in die Luft | Generischer Begriff für Emissionen von Schadstoffen in die Luft, einschließlich sowohl gefasster als auch diffuser Emissionen. |
Ethanolamine | Sammelbegriff für Monoethanolamin, Diethanolamin und Triethanolamin oder Mischungen davon. |
Ethylenglykole | Sammelbegriff für Monoethylenglykol, Diethylenglykol und Triethylenglykol oder Mischungen davon. |
Bestehende Anlage | Eine Anlage, bei der es sich nicht um eine neue Anlage handelt. |
Bestehende Prozessfeuerung/Bestehender Prozessofen | Eine Prozessfeuerung/ein Prozessofen, bei der bzw. dem es sich nicht um eine neue Prozessfeuerung/einen neuen Prozessofen handelt. |
Rauchgas | Abgas, das aus einer Feuerungsanlage austritt. |
Durch Undichtigkeit verursachte diffuse Emissionen | Nicht gefasste Emissionen in die Luft durch undichte Ausrüstungen, die dafür ausgelegt oder zusammengebaut sind, dicht zu sein. Durch Undichtigkeit verursachte diffuse Emissionen können aus Folgendem entweichen:
|
Niedere Olefine (Kurzkettige Olefine) | Sammelbegriff für Ethylen, Propylen, Butylen und Butadien oder Mischungen davon. |
Erhebliche Anlagenänderung | Eine wesentliche Änderung der Auslegung oder der Technik einer Anlage, die mit größeren Anpassungen bzw. Austausch- und Ersatzmaßnahmen von Prozess- und/oder Emissionsminderungseinheiten und verbundenen Ausrüstungen einhergeht. |
Massenstrom | Die Masse eines bestimmten Stoffes oder eines Parameters, die über einen bestimmten Zeitraum emittiert wird. |
Neue Anlage | Eine Anlage, die am Anlagenstandort erstmals nach der Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen genehmigt wird, oder eine vollständige Ersetzung einer Anlagenach der Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen. |
Neue Prozessfeuerung/Neuer Prozessofen | Eine Prozessfeuerung/ein Prozessofen, die bzw. der in einer Anlage erstmals nach der Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen genehmigt wird, oder eine vollständige Ersetzung einer Prozessfeuerung/eines Prozessofens nach der Veröffentlichung dieser BVT-Schlussfolgerungen. |
Nicht durch Undichtigkeit verursachte diffuse Emissionen | Diffuse Emissionen, die keine durch Undichtigkeit verursachte diffuse Emissionen sind. Nicht durch Undichtigkeit verursachte diffuse Emissionen können zum Beispiel aus atmosphärischen Belüftungen, Massenspeicherstätten, Be-/Entladeystemen, Behältern und Tanks (beim Öffnen), offenen Ablaufrohren, Probenahmesystemen, Tankentlüftungen, Abfall, Sielen und Abwasseraufbereitungsanlagen stammen. |
NOX-Vorläufersubstanzen | Stickstoffhaltige Verbindungen (z.B. Acrylnitril, Ammoniak, nitrose Gase, stickstoffhaltige organische Verbindungen) im Input zur thermischen oder katalytischen Oxidation, die zu NOX-Emissionen führen. Ausgeschlossen ist elementarer Stickstoff. |
Betriebstechnische Einschränkung | Grenze oder Beschränkung, zum Beispiel in Bezug auf:
|
Periodische Messung | Manuelle oder automatische Ermittlung einer Messgröße in festgelegten Zeitabständen. |
Polymertyp | Für jeden Polymertyp gibt es verschiedene Produktqualitäten (d. h. Typen), die sich in Bezug auf Struktur und molekulare Masse unterscheiden und die für bestimmte Anwendungen optimiert sind. Bei Polyolefinen können sie sich im Hinblick auf die Copolymere wie EVA unterscheiden. Bei PVC können sie sich hinsichtlich der durchschnittlichen Länge der Polymerkette und der Porosität der Partikel unterscheiden. |
Prozessfeuerung/-ofen | Als Prozessöfen oder Prozessfeuerungen gelten:
Infolge der Anwendung bewährter Praktiken zur Energierückgewinnung können einige der Prozessfeuerungen/-öfen über ein angeschlossenes Dampf-/Stromerzeugungssystem verfügen. Solche Systeme sind ein integrales Konstruktionselement der betreffenden Prozessöfen oder Prozessfeuerungen, die nicht getrennt betrachtet werden können. |
Prozessabgas | Gas, das bei einem Prozess entweicht und zu Rückgewinnungs- und/oder Minderungszwecken weiter behandelt wird. |
Lösungsmittel | Organisches Lösungsmittel gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 46 der Richtlinie 2010/75/EU. |
Lösungsmittelverbrauch | Verbrauch von Lösungsmittel gemäß der Definition in Artikel 57 Nummer 9 der Richtlinie 2010/75/EU. |
Lösungsmittel-Input | Gesamtmenge der eingesetzten organischen Lösungsmittel gemäß der Definition in Anhang VII Teil 7 der Richtlinie 2010/75/EU. |
Lösungsmittel-Massenbilanz | Eine mindestens einmal jährlich durchgeführte Massenbilanz gemäß Anhang VII Teil 7 der Richtlinie 2010/75/EU. |
Thermische Behandlung | Behandlung von Abgasen mittels thermischer oder katalytischer Oxidation. |
Gesamtemissionen | Die Summe gefasster und diffuser Emissionen. |
Gültiger stündlicher (bzw. halbstündlicher) Mittelwert | Ein stündlicher (bzw. halbstündlicher) Mittelwert gilt als gültig, wenn keine Wartung oder Fehlfunktion des automatischen Messsystems vorliegt. |
Stoffe/Parameter | |
Verwendeter Begriff | Definition |
Cl2 | Elementares Chlor. |
CO | Kohlenmonoxid. |
CS2 | Schwefelkohlenstoff. |
Staub | Gesamtmenge an Partikeln (in der Luft). Wenn nicht anders angegeben, schließt Staub PM2,5 und PM10 ein. |
EDC | Etylendichlorid (1,2-Dichlorethan). |
HCI | Chlorwasserstoff. |
HCN | Cyanwasserstoff. |
HF | Fluorwasserstoff. |
H2S | Schwefelwasserstoff. |
NH3 | Ammoniak. |
Ni | Nickel. |
N2O | Dinitrogenoxid (auch als Distickstoffoxid bezeichnet). |
NOX | Die Summe von Stickstoffmonoxid (NO) und Stickstoffdioxid (NO2), ausgedrückt als NO2. |
Pb | Blei. |
PCDD/F | Polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und -furane. |
PM2,5 | Partikel, die einen größenselektierenden Einlass mit einer Abscheidewirksamkeit von 50 % für einen aerodynamischen Durchmesser von 2,5 μm gemäß Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1 passieren. |
PM10 | Partikel, die einen größenselektierenden Einlass mit einer Abscheidewirksamkeit von 50 % für einen aerodynamischen Durchmesser von 10 μm gemäß Richtlinie 2008/50/EG passieren. |
SO2 | Schwefeldioxid. |
SOX | Die Summe von Schwefeldioxid (SO2), Schwefeltrioxid (SO3) und Schwefelsäure-Aerosolen, ausgedrückt als SO2. |
TVOC | Gesamter flüchtiger organisch gebundener Kohlenstoff, ausgedrückt als C. |
VCM | Vinylchloridmonomer. |
VOC | Flüchtige organische Verbindung gemäß der Definition in Artikel 3 Nummer 45 der Richtlinie 2010/75/EU. |
1) Richtlinie 2008/50/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft für Europa (ABl. L 152 vom 11.06.2008 S. 1). |
Für die Zwecke dieser BVT-Schlussfolgerungen gelten die folgenden Abkürzungen:
Abkürzung/Begriff | Definition |
CLP | Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates 1 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen. |
CMR-Stoffe | Karzinogen, keimzellmutagen oder reproduktionstoxisch. |
CMR 1A | CMR-Stoff der Kategorie 1A gemäß der Definition in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in ihrer geänderten Fassung, d. h. mit den Gefahrenhinweisen H340, H350, H360. |
CMR 1B | CMR-Stoff der Kategorie 1B gemäß der Definition in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in ihrer geänderten Fassung, d. h. mit den Gefahrenhinweisen H340, H350, H360. |
CMR 2 | CMR-Stoff der Kategorie 2 gemäß der Definition in Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in ihrer geänderten Fassung, d. h. mit den Gefahrenhinweisen H341, H351, H361. |
DIAL | Differential-Absorptions-LIDAR. |
UMS | Umweltmanagementsystem. |
EPS | Expandierbares Polystyrol. |
E-PVC | PVC durch Emulsionspolymerisation hergestellt. |
EVA | Ethylen-Vinylacetat-Copolymer. |
GPPS | Standard-Polystyrol. |
HDPE | Polyethylen hoher Dichte (High-density polyethylene) |
HEAF | Hocheffizienzluftfilter. |
HEPA | Hocheffizienter Schwebstofffilter (High-efficiency particle filter). |
HIPS | hochschlagfestes Polystyrol. |
IE-Richtlinie | Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen. |
I-TEQ | Internationales Toxizitätsäquivalent - abgeleitet unter Einsatz der Äquivalenzfaktoren in Anhang VI Teil 2 der Richtlinie 2010/75/EU. |
LDAR | Leckageerkennung und Reparatur. |
LDPE | Polyethylen niedriger Dichte (Low-density polyethylene). |
LIDAR | Lasererfassung und Entfernungsmessung. |
LLDPE | Lineares Polyethylen niedriger Dichte (Linear low-density polyethylene). |
OGI | Optische Gas-Bildgebung. |
OTNOC | Betriebszustände außerhalb des Normalbetriebs. |
PP | Polypropylen. |
PVC | Polyvinylchlorid. |
REACH | Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. |
SCR | Selektive katalytische Reduktion. |
SNCR | Selektive nichtkatalytische Reduktion. |
SOF | Solar Occultation Flux. |
S-PVC | PVC durch Suspensionspolymerisation hergestellt. |
ULPA | Ultra Low Penetration Air. |
1) Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Änderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (ABl. L 353 vom 31.12.2008 S. 1).
2) Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission (ABl. L 396 vom 30.12.2006 S. 1). |
Beste verfügbare Techniken
Die in diesen BVT-Schlussfolgerungen genannten und beschriebenen Techniken sind weder normativ noch erschöpfend. Andere Techniken können eingesetzt werden, die ein mindestens gleichwertiges Umweltschutzniveau gewährleisten.
Soweit nicht anders angegeben, sind die BVT-Schlussfolgerungen allgemein anwendbar.
Mit den besten verfügbaren Techniken assoziierte Emissionswerte (BVT-assoziierte Emissionswerte) und indikative Emissionswerte für gefasste Emissionen in die Luft
Die BVT-assoziierten Emissionswerte und indikativen Emissionswerte für gefasste Emissionen in die Luft in diesen BVT-Schlussfolgerungen beziehen sich auf Konzentrationen, ausgedrückt als Masse emittierter Stoffe bezogen auf das Abgasvolumen unter Standardbedingungen (trockenes Gas, Temperatur 273,15 K, Druck 101,3 kPa) und ausgedrückt in der Einheit mg/Nm3, μg/Nm3 oder ng I-TEQ/Nm3.
Die in diesen BVT-Schlussfolgerungen zur Angabe von BVT-assoziierten Emissionswerten und indikativen Emissionswerten verwendeten Bezugssauerstoffgehalte sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Quelle der Emissionen | Bezugssauerstoffgehalt (OB) |
Prozessfeuerung/-ofen mit indirekter Beheizung | 3 Vol.-% (trocken) |
Alle anderen Quellen | Keine Korrektur des Sauerstoffgehalts |
In den Fällen, in denen ein Bezugssauerstoffgehalt angegeben ist, lautet die Gleichung zur Berechnung der Emissionskonzentration bezogen auf den Bezugssauerstoffgehalt:
21-OB | ||
EB = |
| × EM |
21-OB |
wobei:
EB | : | Emissionskonzentration bezogen auf den Bezugssauerstoffgehalt OB; |
OB | : | Bezugssauerstoffgehalt in Vol.-%; |
EM | : | gemessene Emissionskonzentration; |
OM | : | gemessener Sauerstoffgehalt in Vol.-%. |
Die oben genannte Gleichung gilt nicht, wenn für die Prozessfeuerungen/-öfen sauerstoffangereicherte Luft oder reiner Sauerstoff verwendet wird oder wenn ein zusätzlicher Lufteinlass aus Sicherheitsgründen den Sauerstoffgehalt im Abgas sehr nah an 21 Vol.-% erhöht. In diesem Fall wird die Emissionskonzentration bezogen auf den Bezugssauerstoffgehalt von 3 Vol.-% (trocken) anders berechnet.
Für BVT-assoziierte Emissionswerte und indikative Emissionswerte für gefasste Emissionen in die Luft sind folgende Mittelungszeiträume definiert.
Art der Messung | Mittelungszeitraum | Definition |
Kontinuierlich | Tagesmittelwert | Mittelwert über einen Zeitraum von einem Tag ausgehend von gültigen stündlichen bzw. halbstündlichen Mittelwerten. |
Periodisch | Mittelwert über den Probenahmezeitraum | Mittelwert von drei aufeinanderfolgenden Probenahmen/Messungen von jeweils mindestens 30 Minuten 1. |
1) Für Parameter, bei denen eine 30-minütige Probenahme/Messung und/oder eine Mittelung von drei aufeinanderfolgenden Probenahmen/Messungen aus Gründen der Probenahme oder Analyse und/oder aufgrund der Betriebsbedingungen (z.B. Chargen-Prozesse) nicht sinnvoll ist, kann ein repräsentativeres Probenahme-/Messverfahren angewendet werden. Für PCDD/F wird ein einzelner Probenahmezeitraum von sechs bis acht Stunden genutzt. |
Für die Berechnung der Massenströme in Bezug auf BVT 11 (Tabelle 1.1) und BVT 14 (Tabelle 1.3), BVT 18 (Tabelle 1.6), BVT 29 (Tabelle 1.9) und BVT 36 (Tabelle 1.15) werden Abgase mit ähnlichen Eigenschaften, die z.B. dieselben Stoffe/Parameter (oder derselben Art) enthalten, die über zwei oder mehr getrennte Schornsteine abgeleitet werden, jedoch nach Auffassung der zuständigen Behörde über einen Schornstein abgeleitet werden könnten, als Abgase betrachtet, die über einen einzigen Schornstein abgeleitet werden.
BVT-assoziierte Emissionswerte für diffuse VOC-Emissionen in die Luft
Für diffuse VOC-Emissionen aus dem Einsatz von Lösungsmitteln oder der Wiederverwendung zurückgewonnener Lösungsmittel sind die BVT-assoziierten Emissionswerte in diesen BVT-Schlussfolgerungen als ein Prozentsatz des Lösungsmittel-Inputs angegeben, berechnet auf Jahresbasis gemäß Anhang VII Teil 7 der Richtlinie 2010/75/EU.
BVT-assoziierte Emissionswerte für Gesamtemissionen in die Luft für die Herstellung von Polymeren oder synthetischen Kautschuken
Herstellung von Polyolefinen oder synthetischen Kautschuken
Für Gesamtemissionen in die Luft von VOC aus der Herstellung von Polyolefinen oder synthetischen Kautschuken sind die BVT-assoziierten Emissionswerte in diesen BVT-Schlussfolgerungen als spezifische Emissionsfrachten angegeben, berechnet auf Jahresbasis durch Division der VOC-Gesamtemissionsfracht durch eine branchenabhängige Produktionsmenge, ausgedrückt in der Einheit g C/kg des Produkts.
Herstellung von PVC
Für Gesamtemissionen in die Luft von VCM aus der Herstellung von PVC werden die BVT-assoziierten Emissionswerte in diesen BVT-Schlussfolgerungen als spezifische Emissionsfrachten angegeben, berechnet auf Jahresbasis durch Division der VCM-Gesamtemissionsfracht durch eine branchenabhängige Produktionsmenge, ausgedrückt in der Einheit g/kg des Produkts.
Für die Zwecke der Berechnung spezifischer Emissionsfrachten schließen die Gesamtemissionen die VCM-Konzentration im PVC mit ein.
Herstellung von Viskose
Für die Herstellung von Viskose werden die BVT-assoziierten Emissionswerte in diesen BVT-Schlussfolgerungen als spezifische Emissionsfracht angegeben, berechnet auf Jahresbasis durch Division der S-Gesamtemissionen durch die Produktionsmenge von Stapelfasern oder Kunstdärmen, ausgedrückt in der Einheit g S/kg des Produkts.
1.1. Allgemeine BVT-Schlussfolgerungen
1.1.1. Umweltmanagementsysteme
BVT 1. Die BVT zur Verbesserung der allgemeinen Umweltleistung besteht in der Einführung und Anwendung eines Umweltmanagementsystems (UMS), das alle folgenden Merkmale aufweist:
Speziell in der Chemiebranche besteht die BVT auch in der Einbeziehung der folgenden Aspekte in das UMS:
Anmerkung
Mit der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wurde das System der Europäischen Union für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung (EMAS) eingerichtet, das ein Beispiel für ein UMS ist, das mit dieser BVT im Einklang steht.
Anwendbarkeit
Die Detailtiefe und der Grad an Formalisierung des UMS hängen in der Regel mit der Art, der Größe und der Komplexität der Anlage sowie dem Ausmaß ihrer potenziellen Umweltauswirkungen zusammen.
BVT 2. Die BVT zur Förderung der Verringerung von Emissionen in die Luft besteht in der Erstellung, der Pflege und der regelmäßigen Überprüfung (auch bei wesentlichen Änderungen) einer Liste gefasster und diffuser Emissionen in die Luft im Rahmen des Umweltmanagementsystems (siehe BVT 1), die alle folgenden Elemente beinhaltet:
Hinweis für diffuse Emissionen
Die Informationen über diffuse Emissionen in die Luft sind besonders für Tätigkeiten relevant, bei denen große Mengen organischer Stoffe oder Gemische zum Einsatz kommen (z.B. Herstellung von Arzneimitteln, Herstellung von organischen Grundchemikalien oder Polymeren).
Die Informationen über durch Undichtigkeit verursachte diffuse Emissionen decken alle Emissionsquellen im Kontakt mit organischen Stoffen mit einem Dampfdruck von mehr als 0,3 kPa bei 293,15 K ab.
Quellen von durch Undichtigkeit verursachten diffusen Emissionen, die an Rohre mit kleinem Durchmesser (z.B. kleiner als 12,7 mm bzw. 0,5 in) angeschlossen sind, können von der Liste ausgeschlossen sein.
Ausrüstungen, die mit Unterdruck betrieben werden, können von der Liste ausgeschlossen sein.
Anwendbarkeit
Die Detailtiefe und der Grad an Formalisierung der Liste hängen in der Regel mit der Art, der Größe und der Komplexität der Anlage sowie dem Ausmaß ihrer potenziellen Umweltauswirkungen zusammen.
1.1.2. Betriebszustände außerhalb des Normalbetriebs (OTNOC)
BVT 3. Die BVT zur Verringerung der Häufigkeit des Auftretens von Betriebszuständen außerhalb des Normalbetriebs (OTNOC) und zur Verringerung der Emissionen in die Luft unter OTNOC besteht in der Aufstellung und Umsetzung eines risikobasierten OTNOC-Managementplans im Rahmen des Umweltmanagementsystems (siehe BVT 1), der alle folgenden Elemente beinhaltet:
1.1.3. Gefasste Emissionen in die Luft
1.1.3.1. Allgemeine Techniken
BVT 4. Die BVT zur Verringerung gefasster Emissionen in die Luft besteht in der Anwendung einer integrierten Abgasmanagement- und -behandlungsstrategie, die nach Priorität geordnet prozessintegrierte Rückgewinnungs- und Minderungstechniken umfasst.
Beschreibung
Die integrierte Abgasmanagement- und -behandlungsstrategie basiert auf der Liste in BVT 2. Hier werden Faktoren wie Treibhausgasemissionen und der Verbrauch oder die Wiederverwendung von Energie, Wasser und Materialien im Zusammenhang mit dem Einsatz der verschiedenen Techniken berücksichtigt.
BVT 5. Die BVT zur Förderung der Rückgewinnung von Chemikalien und zur Verringerung gefasster Emissionen in die Luft sowie zur Erhöhung der Energieeffizienz besteht darin, Abgasströme mit ähnlichen Eigenschaften zu kombinieren, wodurch die Anzahl der Emissionsquellen minimiert wird.
Beschreibung
Die kombinierte Behandlung von Abgasen mit ähnlichen Eigenschaften gewährleistet eine wirksamere und effizientere Behandlung als die getrennte Behandlung einzelner Abgasströme. Die Kombination von Abgasen erfolgt unter Beachtung der Anlagensicherheit (z.B. Vermeidung von Konzentrationen nahe an der unteren/oberen Explosionsgrenze) sowie technischer (z.B. Kompatibilität der einzelnen Abgasströme, Konzentration der betreffenden Stoffe), umweltbezogener (z.B. maximale Rückgewinnung von Chemikalien oder Schadstoffminderung) und wirtschaftlicher Faktoren (z.B. Abstand zwischen verschiedenen Herstellungsanlagen).
Es wird darauf geachtet, dass die Kombination der Abgase nicht zu einer Verdünnung der Emissionen führt.
BVT 6. Die BVT zur Verringerung gefasster Emissionen in die Luft besteht darin, sicherzustellen, dass die Abgasbehandlungssysteme in geeigneter Weise ausgelegt (z.B. unter Berücksichtigung der maximalen Durchflussrate und der Schadstoffkonzentrationen) und innerhalb des Auslegungsbereichs betrieben und (durch vorbeugende, korrektive, regelmäßige und ungeplante Instandsetzung) instand gehalten werden, damit eine optimale Verfügbarkeit, Wirksamkeit und Effizienz der Ausrüstungen gewährleistet ist.
1.1.3.2. Überwachung
BVT 7. Die BVT besteht in der kontinuierlichen Überwachung wichtiger Prozessparameter (z.B. Abgasdurchfluss und -temperatur) der Abgasströme, die zur Vorbehandlung und/oder Endbehandlung geleitet werden.
BVT 8. Die BVT besteht in der Überwachung gefasster Emissionen in die Luft mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und nach EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.
Stoff/Parameter 1 | Prozess(e)/Quelle(n) | Emissionsquellen | Norm(en) 2 | Mindestüberwachungshäufigkeit | Überwachung verbunden mit |
Ammoniak (NH3) | Anwendung der SCR/SNCR | jeder Schornstein | EN 21877 | Einmal alle 6 Monate 3, 4 | BVT 17 |
Alle anderen Prozesse/Quellen | BVT 18 | ||||
Benzol | Alle Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | Keine EN-Norm verfügbar | Einmal alle 6 Monate 3 | BVT 11 |
1,3-Butadien | Alle Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | Keine EN-Norm verfügbar | Einmal alle 6 Monate 3 | BVT 11 |
Kohlenmonoxid (CO) | Thermische Behandlung | Schornsteine mit CO-Massenstrom von ≥ 2 kg/h | Generische EN-Normen 5 | Kontinuierlich | BVT 16 |
Schornsteine mit CO-Massenstrom von < 2 kg/h | EN 15058 | Einmal alle 6 Monate 3, 4 | |||
Prozessfeuerungen/-öfen | Schornsteine mit CO-Massenstrom von ≥ 2 kg/h | Generische EN-Normen 5 | Kontinuierlich 6 | BVT 36 | |
Schornsteine mit CO-Massenstrom von < 2 kg/h | EN 15058 | Einmal alle 6 Monate 3, 4 | |||
Alle anderen Prozesse/Quellen | Schornsteine mit CO-Massenstrom von ≥ 2 kg/h | Generische EN-Normen 5 | Kontinuierlich | BVT 18 | |
Schornsteine mit CO-Massenstrom von < 2 kg/h | EN 15058 | Einmal jährlich 3, 7 | |||
Chlormethan | Alle Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | Keine EN-Norm verfügbar | Einmal alle 6 Monate 3 | BVT 11 |
CMR-Stoffe, außer CMR-Stoffe, die an anderer Stelle in dieser Tabelle genannt sind 12 | Alle anderen Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | Keine EN-Norm verfügbar | Einmal alle 6 Monate 3 | BVT 11 |
Dichlormethan | Alle Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | Keine EN-Norm verfügbar | Einmal alle 6 Monate 3 | BVT 11 |
Staub | Alle Prozesse/Quellen | Schornsteine mit Staub-Massenstrom ≥ 3 kg/h | Generische EN-Normen 5, EN 13284-1 und EN 13284-2 | Kontinuierlich 8 | BVT 14 |
Schornsteine mit Staub-Massenstrom von < 3 kg/h | EN 13284-1 | Einmal jährlich 3, 7 | |||
Elementares Chlor (Cl2) | Alle Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | Keine EN-Norm verfügbar | Einmal jährlich 3, 7 | BVT 18 |
Ethylendichlorid (EDC) | Alle Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | Keine EN-Norm verfügbar | Einmal alle 6 Monate 3 | BVT 11 |
Ethylenoxid | Alle Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | Keine EN-Norm verfügbar | Einmal alle 6 Monate 3 | BVT 11 |
Formaldehyd | Alle Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | EN-Norm in Entwicklung | Einmal alle 6 Monate 3 | BVT 11 |
Gasförmige Chloride | Alle Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | EN 1911 | Einmal jährlich 3, 7 | BVT 18 |
Gasförmige Fluoride | Alle Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | Keine EN-Norm verfügbar | Einmal jährlich (3) 7 | BVT 18 |
Cyanwasserstoff (HCN) | Alle Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | Keine EN-Norm verfügbar | Einmal jährlich 3 7 | BVT 18 |
Blei und Bleiverbindungen | Alle Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | EN 14385 | Einmal alle 6 Monate 3, 9 | BVT 14 |
Nickel und Nickelverbindungen | Alle Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | EN 14385 | Einmal alle 6 Monate 3, 9 | BVT 14 |
Distickstoffoxid (N2O) | Alle Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | EN ISO 21258 | Einmal jährlich 3, 7 | - |
Stickstoffoxide (NOX) | Thermische Behandlung | Schornsteine mit NOX-Massenstrom von ≥ 2,5 kg/h | Generische EN-Normen 5 | Kontinuierlich | BVT 16 |
Schornsteine mit NOX-Massenstrom von < 2,5 kg/h | EN 14792 | Einmal alle 6 Monate 3, 4 | |||
Prozessfeuerungen/-öfen | Schornsteine mit NOX-Massenstrom von ≥ 2,5 kg/h | Generische EN-Normen 5 | Kontinuierlich 6 | BVT 36 | |
Schornsteine mit NOX-Massenstrom von < 2,5 kg/h | EN 14792 | Einmal alle 6 Monate 3, 4 | |||
Alle anderen Prozesse/Quellen | Schornsteine mit NOX-Massenstrom von ≥ 2,5 kg/h | Generische EN-Normen 5 | Kontinuierlich | BVT 18 | |
Schornsteine mit NOX-Massenstrom von < 2,5 kg/h | EN 14792 | Einmal alle 6 Monate 3, 4 | |||
PCDD/F | Thermische Behandlung | jeder Schornstein | EN 1948-1, EN 1948-2, EN 1948-3 | Einmal alle 6 Monate 3, 9 | BVT 12 |
PM2,5 und PM10 | Alle Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | EN ISO 23210 | Einmal jährlich 3, 7 | BVT 14 |
Propylenoxid | Alle Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | Keine EN-Norm verfügbar | Einmal alle 6 Monate 3 | BVT 11 |
Schwefeldioxid (SO2) | Thermische Behandlung | Schornsteine mit SO2-Massenstrom von ≥ 2,5 kg/h | Generische EN-Normen 5 | Kontinuierlich | BVT 16 |
Schornsteine mit SO2-Massenstrom von < 2,5 kg/h | EN 14791 | Einmal alle 6 Monate 3, 4 | |||
Prozessfeuerungen/-öfen | Schornsteine mit SO2-Massenstrom von ≥ 2,5 kg/h | Generische EN-Normen 5 | Kontinuierlich 6 | BVT 18, BVT 36 | |
Schornsteine mit SO2-Massenstrom von < 2,5 kg/h | EN 14791 | Einmal alle 6 Monate 3, 4 | |||
Alle anderen Prozesse/Quellen | Schornsteine mit SO2-Massenstrom von ≥ 2,5 kg/h | Generische EN-Normen 5 | Kontinuierlich | BVT 18 | |
Schornsteine mit SO2-Massenstrom von < 2,5 kg/h | EN 14791 | Einmal alle 6 Monate 3, 4 | |||
Tetrachlormethan | Alle Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | Keine EN-Norm verfügbar | Einmal alle 6 Monate 3 | BVT 11 |
Toluol | Alle Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | Keine EN-Norm verfügbar | Einmal alle 6 Monate 3 | BVT 11 |
Trichlormethan | Alle Prozesse/Quellen | jeder Schornstein | Keine EN-Norm verfügbar | Einmal alle 6 Monate 3 | BVT 11 |
Gesamter flüchtiger organischer Kohlenstoff (TVOC) | Herstellung von Polyolefinen 10 | Schornsteine mit TVOC-Massenstrom von ≥ 2 kg C/h | Generische EN-Normen 5 | Kontinuierlich | BVT 11, BVT 25 |
Schornsteine mit TVOC-Massenstrom von < 2 kg C/h | EN 12619 | Einmal alle 6 Monate 3, 4 | |||
Herstellung von synthetischen Kautschuken 11 | Schornsteine mit TVOC-Massenstrom von ≥ 2 kg C/h | Generische EN-Normen 5 | Kontinuierlich | BVT 11, BVT 32 | |
Schornsteine mit TVOC-Massenstrom von < 2 kg C/h | EN 12619 | Einmal alle 6 Monate 3, 4 | |||
Alle anderen Prozesse/Quellen | Schornsteine mit TVOC-Massenstrom von ≥ 2 kg C/h | Generische EN-Normen 5 | Kontinuierlich | BVT 11 | |
Schornsteine mit TVOC-Massenstrom von < 2 kg C/h | EN 12619 | Einmal alle 6 Monate 3, 4 | |||
1) Überwacht wird nur, wenn der betreffende Stoff/Parameter auf Grundlage der Liste in der BVT 2 im Abgasstrom als relevant festgestellt wird.
2) Messungen werden gemäß EN 15259 durchgeführt. 3) Nach Möglichkeit werden die Messungen zum Zeitpunkt der am höchsten zu erwartenden Emissionen unter Normalbetrieb durchgeführt. 4) Die Mindestüberwachungshäufigkeit kann auf einmal jährlich oder einmal alle drei Jahre reduziert werden, wenn die Emissionswerte nachweislich eine ausreichende Stabilität aufweisen. 5) Generische EN-Normen für kontinuierliche Messungen sind die EN 14181, EN 15267-1, EN 15267-2 und EN 15267-3. 6) Im Fall von Prozessfeuerungen/-öfen mit einer Feuerungswärmeleistung von weniger als 100 MW, die weniger als 500 Stunden pro Jahr in Betrieb sind, kann die Mindestüberwachungshäufigkeit auf einmal jährlich reduziert werden. 7) Die Mindestüberwachungshäufigkeit kann auf einmal alle drei Jahre reduziert werden, wenn die Emissionswerte nachweislich eine ausreichende Stabilität aufweisen. 8) Die Mindestüberwachungshäufigkeit kann auf einmal alle sechs Monate reduziert werden, wenn die Emissionswerte eine ausreichende Stabilität aufweisen. 9) Die Mindestüberwachungshäufigkeit kann auf einmal jährlich reduziert werden, wenn die Emissionswerte eine ausreichende Stabilität aufweisen. 10) Im Fall der Herstellung von Polyolefinen kann die Überwachung der TVOC-Emissionen aus Endbearbeitungsschritten (z.B. Trocknen, Mischen) und aus der Polymerlagerung durch die Überwachung in BVT 24 ergänzt werden, wenn sich die TVOC-Emissionen dadurch besser abbilden lassen. 11) Im Fall der Herstellung von synthetischen Kautschuken kann die Überwachung der TVOC-Emissionen aus Endbearbeitungsschritten (z.B. Extrusion, Trocknen, Mischen) und aus der Lagerung von synthetischem Kautschuk durch die Überwachung in BVT 31 ergänzt werden, wenn sich die TVOC-Emissionen dadurch besser abbilden lassen. 12) d. h. andere als Benzol, 1,3-Butadien, Chlormethan, Dichlormethan, Ethylendichlorid, Ethylenoxid, Formaldehyd, Propylenoxid, Tetrachlormethan, Toluol, Trichlormethan. |
1.1.3.3. Organische Verbindungen
BVT 9. Die BVT zur Erhöhung der Ressourceneffizienz und zur Verringerung des Massenstroms von organischen Verbindungen, der der finalen Abgasbehandlung zugeführt wird, besteht darin, organische Verbindungen aus Prozessabgasen zurückzugewinnen, indem eine oder eine Kombination aus den nachstehenden Techniken genutzt wird, und sie wiederzuverwenden.
Technik | Beschreibung | |
a) | Absorption (regenerativ) |
Siehe Abschnitt 1.4.1. |
b) | Adsorption (regenerativ) |
Siehe Abschnitt 1.4.1. |
c) | Kondensation |
Siehe Abschnitt 1.4.1. |
Anwendbarkeit
Die Rückgewinnung kann eingeschränkt sein, wenn der Energiebedarf aufgrund der niedrigen Konzentration der betreffenden Verbindung(en) in den Prozessabgasen übermäßig hoch ist. Die Wiederverwendung kann aufgrund von Produktqualitätsspezifikationen eingeschränkt sein.
BVT 10. Die BVT zur Erhöhung der Energieeffizienz und zur Verringerung des Massenstroms von organischen Verbindungen, der der finalen Abgasbehandlung zugeführt wird, besteht darin, Prozessabgase mit ausreichendem kalorischem Wert in eine Feuerungsanlage zu leiten, sofern technisch möglich, in Kombination mit Wärmerückgewinnung. BVT 9 hat Vorrang davor, Prozessabgase in eine Feuerungsanlage zu leiten.
Beschreibung
Prozessabgase mit hohem kalorischem Wert werden als Brennstoff in einer Feuerungsanlage (Gasmotor, Kessel, Prozessfeuerungen/-öfen) verbrannt und die Wärme wird als Dampf oder für die Erzeugung von Strom oder zur Bereitstellung von Wärme für den Prozess zurückgewonnen.
Für Prozessabgase mit niedrigen VOC-Konzentrationen (z.B. < 1 g/Nm3) können Vorkonzentrationsschritte durch Adsorption (Rotor oder Festbett, mit Aktivkohle oder Zeolithen) angewendet werden, um den kalorischen Wert der Prozessabgase zu erhöhen.
Molekularsiebe ("Smoother"), die üblicherweise aus Zeolithen bestehen, können dazu eingesetzt werden, hohe Schwankungen (z.B. Konzentrationsspitzen) von VOC-Konzentrationen in Prozessabgasen abzumildern.
Anwendbarkeit
Die Einleitung von Prozessabgasen in eine Feuerungsanlage kann aufgrund des Vorliegens von Verunreinigungen oder aufgrund von Sicherheitserwägungen eingeschränkt sein.
BVT 11. Die BVT zur Verringerung gefasster Emissionen organischer Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken.
Technik | Beschreibung | Anwendbarkeit | |
a) | Adsorption | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Allgemein anwendbar. |
b) | Absorption | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Allgemein anwendbar. |
c) | Katalytische Oxidation | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Die Anwendbarkeit kann aufgrund des Vorliegens von Katalysatorgiften in den Abgasen eingeschränkt sein. |
d) | Kondensation | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Allgemein anwendbar. |
e) | Thermische Oxidation | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit der rekuperativen und regenerativen thermischen Oxidation aufgrund von konstruktions- und/oder betriebstechnischen Beschränkungen eingeschränkt sein. Die Anwendbarkeit kann eingeschränkt sein, wenn der Energiebedarf aufgrund der niedrigen Konzentration der betreffenden Verbindung(en) in den Prozessabgasen übermäßig hoch ist. |
f) | Bioprozesse | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Nur auf die Behandlung von biologisch abbaubaren Verbindungen anwendbar. |
Tabelle 1.1: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Emissionen organischer Verbindungen in die Luft
Stoff/Parameter | BVT-assoziierter Emissionswert (mg/Nm3) Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Probenahmezeitraum) 1 |
Gesamter flüchtiger organischer Kohlenstoff (TVOC) | |
Summe der VOC, die als CMR 1A oder 1B eingestuft sind |
< 1-5 6 |
Summe der VOC, die als CMR 2 eingestuft sind |
< 1 -10 7 |
Benzol |
< 0,5 -1 8 |
1,3-Butadien |
< 0,5 -1 8 |
Ethylendichlorid |
< 0,5 -1 8 |
Ethylenoxid |
< 0,5 -1 8 |
Propylenoxid |
< 0,5 -1 8 |
Formaldehyd |
1 -5 8 |
Chlormethan | |
Dichlormethan | |
Tetrachlormethan | |
Toluol | |
Trichlormethan | |
1) Für die in Anhang VII Teil 1 Nummern 8 und 10 der IE-Richtlinie aufgeführten Tätigkeiten gelten die BVT-assoziierten Emissionswertebereiche insoweit, als sie zu niedrigeren Emissionswerten als den Emissionsgrenzwerten in Anhang VII Teile 2 und 4 der IE-Richtlinie führen.
2) Der TVOC ist in mg C/Nm3 ausgedrückt. 3) Im Fall der Polymerherstellung gilt der BVT-assoziierte Emissionswert unter Umständen nicht für Emissionen aus den Endbearbeitungsschritten (z.B. Extrusion, Trocknen, Mischen) und aus der Polymerlagerung. 4) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für geringfügige Emissionen (d. h. wenn der TVOC-Massenstrom unter z.B. 100 g C/h liegt), wenn auf Grundlage der Liste in der BVT 2 keine CMR-Stoffe im Abgasstrom als relevant festgestellt werden. 5) Das obere Ende des Bereichs des BVT-assoziierten Emissionswerts kann höher liegen und bis zu 30 mg C/Nm3 betragen, wenn Techniken eingesetzt werden, um Chemikalien (z.B. Lösungsmittel, siehe BVT 9) zurückzugewinnen, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:
6) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für geringfügige Emissionen (d. h. wenn der Massenstrom der Summe der VOC, die als CMR 1A oder 1B eingestuft sind, unter z.B. 1 g/h liegt). 7) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für geringfügige Emissionen (d. h. wenn der Massenstrom der Summe der VOC, die als CMR 2 eingestuft sind, unter z.B. 50 g/h liegt). 8) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für geringfügige Emissionen (d. h. wenn der Massenstrom des betreffenden Stoffs unter z.B. 1 g/h liegt). 9) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für geringfügige Emissionen (d. h. wenn der Massenstrom des betreffenden Stoffs unter z.B. 50 g/h liegt). 10) Das obere Ende des Bereichs des BVT-assoziierten Emissionswerts kann höher liegen und bis zu 15 mg/Nm3 betragen, wenn Techniken eingesetzt werden, um Chemikalien (z.B. Lösungsmittel, siehe BVT 9) zurückzugewinnen, sofern die Minderungseffizienz des Abgasbehandlungssystems bei ≥ 95 % liegt. 11) Das obere Ende des Bereichs des BVT-assoziierten Emissionswerts kann höher liegen und bis zu 20 mg/Nm3 betragen, wenn Techniken eingesetzt werden, um Toluol (siehe BVT 9) zurückzugewinnen, sofern die Minderungseffizienz des Abgasbehandlungssystems bei ≥ 95 % liegt. |
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.
BVT 12. Die BVT zur Verringerung gefasster Emissionen von PCDD/F in die Luft aus der thermischen Behandlung von Abgasen, die Chlor und/oder Chlorverbindungen enthalten, besteht in der Anwendung der Techniken a und b und einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken c bis e.
Technik | Beschreibung | Anwendbarkeit | |
Spezifische Techniken zur Verringerung der PCDD/F-Emissionen | |||
a) | Optimierte katalytische oder thermische Oxidation | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Allgemein anwendbar. |
b) | Abgasschnellkühlung | Schnellkühlung der Abgase von Temperaturen von 400 °C auf unter 250 °C, um eine erneute Synthese von PCDD/F zu verhindern. | Allgemein anwendbar. |
c) | Adsorption unter Verwendung von Aktivkohle | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Allgemein anwendbar. |
d) | Absorption | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Allgemein anwendbar. |
Andere Techniken, die nicht vorrangig zur Verringerung von PCDD/F-Emissionen verwendet werden | |||
e) | Selektive katalytische Reduktion (SCR) | Siehe Abschnitt 1.4.1.
Wenn SCR für die NOX-Minderung verwendet wird, sorgt eine angemessene Katalysatoroberfläche des SCR-Systems auch für die teilweise Verringerung der PCDD/F-Emissionen. | Die Anwendbarkeit auf bestehende Anlagen kann aufgrund Platzmangels und/oder des Vorliegens von Katalysatorgiften in den Abgasen eingeschränkt sein. |
Tabelle 1.2: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Emissionen von PCDD/F in die Luft aus der thermischen Behandlung von Abgasen, die Chlor und/oder Chlorverbindungen enthalten
Stoff/Parameter | BVT-assoziierter Emissionswert (ng I-TEQ/Nm3) (Mittelwert über den Probenahmezeitraum) |
PCDD/F |
< 0,01-0,05 |
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.
1.1.3.4. Staub (einschließlich PM10 und PM2.5) und partikelgebundene Metalle
BVT 13. Die BVT zur Erhöhung der Ressourceneffizienz und zur Verringerung des Massenstroms von Staub und partikelgebundenen Metallen, der der finalen Abgasbehandlung zugeführt wird, besteht darin, Chemikalien aus Prozessabgasen zurückzugewinnen, indem eine oder eine Kombination aus den nachstehenden Techniken genutzt wird, und sie wiederzuverwenden.
Technik | Beschreibung | |
a) | Zyklon | Siehe Abschnitt 1.4.1. |
b) | Gewebefilter | Siehe Abschnitt 1.4.1. |
c) | Absorption | Siehe Abschnitt 1.4.1. |
Anwendbarkeit
Die Rückgewinnung kann eingeschränkt sein, wenn der Energiebedarf für Staubreinigung oder Dekontamination übermäßig hoch ist. Die Wiederverwendung kann aufgrund von Produktqualitätsspezifikationen eingeschränkt sein.
BVT 14. Die BVT zur Verringerung gefasster Emissionen von Staub und partikelgebundenen Metallen in die Luft besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken.
Technik | Beschreibung | Anwendbarkeit | |
a) | Absolutfilter | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Die Anwendbarkeit kann bei klebrigen Stäuben oder wenn die Temperatur der Abgase unter dem Taupunkt liegt, eingeschränkt sein. |
b) | Absorption | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Allgemein anwendbar. |
c) | Gewebefilter | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Die Anwendbarkeit kann bei klebrigen Stäuben oder wenn die Temperatur der Abgase unter dem Taupunkt liegt, eingeschränkt sein. |
d) | Hocheffizienzluftfilter | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Allgemein anwendbar. |
e) | Zyklon | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Allgemein anwendbar. |
f) | Elektrofilter | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Allgemein anwendbar. |
Tabelle 1.3: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Staub-, Blei- und Nickelemissionen in die Luft
Stoff/Parameter | BVT-assoziierter Emissionswert (mg/Nm3) (Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Probenahmezeitraum) |
Staub | |
Blei und seine Verbindungen, ausgedrückt als Pb |
< 0,01-0,1 5 |
Nickel und seine Verbindungen, ausgedrückt als Ni |
< 0,02-0,1 6 |
1) Das obere Ende des Bereichs beträgt 20 mg/Nm3, wenn weder ein Absolutfilter noch ein Gewebefilter anwendbar ist.
2) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für geringfügige Emissionen (d. h. bei einem Staubmassenstrom von weniger als z.B. 50 g/h), wenn keine CMR-Stoffe gemäß der in der BVT 2 genannten Liste als relevante Stoffe im Staub festgestellt werden. 3) Im Fall der Herstellung komplexer anorganischer Buntpigmente mit direkter Beheizung und im Fall des Trocknungsschritts bei der Herstellung von E-PVC kann das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte höher liegen und bis zu 10 mg/Nm3 betragen. 4) Die Staubemissionen sollten nahe dem unteren Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte liegen (z.B. unter 2,5 mg/Nm3), wenn als CMR 1A oder 1B oder CMR 2 eingestufte Stoffe als relevante Stoffe im Staub festgestellt werden (siehe BVT 2). 5) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für geringfügige Emissionen (d. h. bei einem Bleimassenstrom von weniger als z.B. 0,1 g/h). 6) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für geringfügige Emissionen (d. h. bei einem Nickelmassenstrom von weniger als z.B. 0,15 g/h). |
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.
1.1.3.5. Anorganische Verbindungen
BVT 15. Die BVT zur Erhöhung der Ressourceneffizienz und zur Verringerung des Massenstroms von anorganischen Verbindungen, der der finalen Abgasbehandlung zugeführt wird, besteht in der Rückgewinnung anorganischer Verbindungen aus Prozessabgasen durch Absorptionsverfahren und deren anschließender Wiederverwendung.
Beschreibung
Siehe Abschnitt 1.4.1.
Anwendbarkeit
Die Rückgewinnung kann eingeschränkt sein, wenn der Energiebedarf aufgrund der niedrigen Konzentration der betreffenden Verbindung(en) in den Prozessabgasen übermäßig hoch ist. Die Wiederverwendung kann aufgrund von Produktqualitätsspezifikationen eingeschränkt sein.
BVT 16. Die BVT zur Verringerung gefasster CO-, NOX- und SOX-Emissionen in die Luft aus der thermischen Behandlung besteht in der Anwendung der Technik c und einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken.
Technik | Beschreibung | Wichtigste anorganische Verbindungen | Anwendbarkeit | |
a) | Auswahl des Brennstoffs | Siehe Abschnitt 1.4.1. | NOX, SOX | Allgemein anwendbar. |
b) | NOX-armer Brenner | Siehe Abschnitt 1.4.1. | NOX | Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit aufgrund von konstruktions- und/oder betriebstechnischen Beschränkungen eingeschränkt sein. |
c) | Optimierung der katalytischen oder thermischen Oxidation | Siehe Abschnitt 1.4.1. | CO, NOX | Allgemein anwendbar. |
d) | Entfernung von hohen Konzentrationen von NOX-Vorläufersubstanzen | Hohe Konzentrationen von NOX-Vorläufersubstanzen werden vor der thermischen oder katalytischen Oxidation entfernt (wenn möglich, zur Wiederverwendung), z.B. durch Absorption, Adsorption oder Kondensation. | NOX | Allgemein anwendbar. |
e) | Absorption | Siehe Abschnitt 1.4.1. | SOX | Allgemein anwendbar. |
f) | Selektive katalytische Reduktion (SCR) | Siehe Abschnitt 1.4.1. | NOX | Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit aufgrund des Platzbedarfs eingeschränkt sein. |
g) | Selektive nichtkatalytische Reduktion (SNCR) | Siehe Abschnitt 1.4.1. | NOX | Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit aufgrund der für die Reaktion erforderlichen Verweilzeit eingeschränkt sein. |
Tabelle 1.4: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste NOX-Emissionen in die Luft und indikativer Emissionswert für gefasste CO-Emissionen in die Luft aus der thermischen Behandlung
Stoff/Parameter | BVT-assoziierter Emissionswert (mg/Nm3) (Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Probenahmezeitraum) |
Stickstoffoxide (NOX) aus der katalytischen Oxidation | 5 -30 1 |
Stickstoffoxide (NOX) aus der thermischen Oxidation | 5 -130 2 |
Kohlenmonoxid (CO) | Kein BVT-assoziierter Emissionswert 3 |
1) Das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte kann höher liegen und bis zu 80 mg/Nm3 betragen, wenn die Prozessabgase hohe Konzentrationen von NOX-Vorläufersubstanzen enthalten.
2) Das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte kann höher liegen und bis zu 200 mg/Nm3 betragen, wenn die Prozessabgase hohe Konzentrationen von NOX-Vorläufersubstanzen enthalten. 3) Die indikativen Emissionswerte für Kohlenmonoxid liegen bei 4-50 mg/Nm3 als Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Probenahmezeitraum. |
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.
Der BVT-assoziierte Emissionswert für gefasste SO2-Emissionen in die Luft ist in Tabelle 1.6 angegeben.
BVT 17. Die BVT zur Verringerung gefasster Ammoniakemissionen in die Luft beim Einsatz von Verfahren der selektiven katalytischen Reduktion (SCR) bzw. der selektiven nichtkatalytischen Reduktion (SNCR) zur Senkung der NOX-Emissionen (Ammoniakschlupf) besteht in der Optimierung der Konzeption und/oder des Betriebs der SCR- bzw. der SNCR-Verfahren (z.B. optimiertes Verhältnis zwischen Reagens und NOX, homogene Reagensverteilung und optimale Tröpfchengröße des Reagens).
Tabelle 1.5: BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste Ammoniakemissionen in die Luft beim Einsatz von SCR- oder SNCR-Verfahren (Ammoniakschlupf)
Stoff/Parameter | BVT-assoziierter Emissionswert (mg/Nm3) (Mittelwert über den Probenahmezeitraum) |
Ammoniak (NH3) aus SCR/SNCR | < 0,5-8 1 |
1) Das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte kann höher liegen und bis zu 40 mg/Nm3 betragen, wenn die Prozessabgase sehr hohe NOX-Konzentrationen (z.B. über 5.000 mg/Nm3) vor der Behandlung mit SCR- oder SNCR-Verfahren enthalten. |
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.
BVT 18. Die BVT zur Verringerung gefasster Emissionen anorganischer Verbindungen in die Luft (mit Ausnahme von gefassten Ammoniakemissionen in die Luft beim Einsatz von Verfahren der selektiven katalytischen Reduktion (SCR) bzw. der selektiven nichtkatalytischen Reduktion (SNCR) zur Minderung von NOX-Emissionen, gefasster CO-, NOX- und SOX-Emissionen in die Luft aus der thermischen Behandlung und gefasster NOX-Emissionen in die Luft aus Prozessfeuerungen/-öfen) besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken.
Technik | Beschreibung | Wichtigste anorganische Verbindungen | Anwendbarkeit | |
Spezifische Techniken zur Verringerung von Emissionen anorganischer Verbindungen in die Luft | ||||
a) | Absorption | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Cl2, HCl, HCN, HF, NH3, NOX, SOX | Allgemein anwendbar. |
b) | Adsorption | Siehe Abschnitt 1.4.1. Für die Entfernung anorganischer Verbindungen wird diese Technik oft in Verbindung mit einer Technik zur Staubminderung eingesetzt (siehe BVT 14). | HCl, HF, NH3, SOX | Allgemein anwendbar. |
c) | Selektive katalytische Reduktion (SCR) | Siehe Abschnitt 1.4.1. | NOX | Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit aufgrund des Platzbedarfs eingeschränkt sein. |
d) | Selektive nichtkatalytische Reduktion (SNCR) | Siehe Abschnitt 1.4.1. | NOX | Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit aufgrund der für die Reaktion erforderlichen Verweilzeit eingeschränkt sein. |
Andere Techniken, die nicht in erster Linie zur Verringerung von Emissionen anorganischer Verbindungen in die Luft eingesetzt werden | ||||
e) | Katalytische Oxidation | Siehe Abschnitt 1.4.1. | NH3 | Die Anwendbarkeit kann aufgrund des Vorliegens von Katalysatorgiften in den Abgasen eingeschränkt sein. |
f) | Thermische Oxidation | Siehe Abschnitt 1.4.1. | NH3, HCN | Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit der rekuperativen und regenerativen thermischen Oxidation aufgrund von konstruktions- und/oder betriebstechnischen Beschränkungen eingeschränkt sein. Die Anwendbarkeit kann eingeschränkt sein, wenn der Energiebedarf aufgrund der niedrigen Konzentration der betreffenden Verbindung(en) in den Prozessabgasen übermäßig hoch ist. |
Tabelle 1.6: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste Emissionen anorganischer Verbindungen in die Luft
Stoff/Parameter | BVT-assoziierter Emissionswert (mg/Nm3) (Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Probenahmezeitraum) |
Ammoniak (NH3) | 2-10 1, 2, 3 |
Elementares Chlor (Cl2) | < 0,5-2 4, 5 |
Gasförmige Fluoride, ausgedrückt als HF | ≤ 1 4 |
Cyanwasserstoff (HCN) | < 0,1-1 4 |
Gasförmige Chloride, ausgedrückt als HCl | 1-10 6 |
Stickstoffoxide (NOX) | 10-150 7, 8, 9, 10 |
Schwefeloxide (SO2) | < 3-150 9, 11 |
1) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für gefasste Ammoniakemissionen in die Luft beim Einsatz von SCR- oder SNCR-Verfahren (Ammoniak-Schlupf). Diese sind Gegenstand der BVT 17.
2) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für geringfügige Emissionen (d. h. bei einem NH3-Massenstrom von weniger als z.B. 50 g/h). 3) Im Fall des Trocknungsschritts bei der Herstellung von E-PVC kann das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte höher liegen und bis zu 20 mg/Nm3 betragen, wenn die Substitution von Ammoniaksalzen aufgrund der Produktqualitätsspezifikationen nicht möglich ist. 4) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für geringfügige Emissionen (d. h. bei einem Massenstrom des betreffenden Stoffes von weniger als z.B. 5 g/h). 5) Im Fall von NOX-Konzentrationen über 100 mg/Nm3 kann das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte höher liegen und aufgrund von Interferenzen bei der analytischen Bestimmung bis zu 3 mg/Nm3 betragen. 6) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für geringfügige Emissionen (d. h. bei einem HCI-Massenstrom von weniger als z.B. 30 g/h). 7) Im Fall der Herstellung von Sprengstoffen kann das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte höher liegen und bis zu 220 mg/Nm3 betragen, wenn die Salpetersäure aus dem Herstellungsprozess aufbereitet oder zurückgewonnen wird. 8) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für gefasste NOX-Emissionen in die Luft aus der katalytischen oder thermischen Oxidation (siehe BVT 16) oder aus Prozessfeuerungen/-öfen (siehe BVT 36). 9) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für geringfügige Emissionen (d. h. bei einem Massenstrom des betreffenden Stoffes von weniger als z.B. 500 g/h). 10) Im Fall der Herstellung von Caprolactam kann das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte, falls die Prozessabgase sehr hohe NOX-Konzentrationen (z.B. über 10.000 mg/Nm3) vor der Behandlung mit SCR- oder SNCR-Verfahren enthalten, höher liegen und bis zu 200 mg/Nm3 betragen, wenn die Minderungseffizienz des SCR- oder SNCR-Verfahrens ≥ 99 % ist. 11) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht im Fall der physikalischen Reinigung oder der Aufkonzentrierung von verbrauchter Schwefelsäure. |
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.
1.1.4. Diffuse VOC-Emissionen in die Luft
1.1.4.1. Managementsystem für diffuse VOC-Emissionen
BVT 19. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Verringerung diffuser VOC-Emissionen in die Luft besteht in der Erstellung und Durchführung eines Managementsystems für diffuse VOC-Emissionen als Teil des Umweltmanagementsystems (siehe BVT 1), das alle folgenden Merkmale aufweist:
Das LDAR-Programm umfasst alle folgenden Merkmale:
Anwendbarkeit
Die in den Ziffern iii, iv, vi und vii genannten Merkmale gelten nur für Quellen diffuser VOC-Emissionen, bei denen die Überwachung gemäß BVT 22 anwendbar ist.
Die Detailtiefe des Managementsystems für diffuse VOC-Emissionen richtet sich nach der Art, der Größe und der Komplexität der Anlage sowie dem Ausmaß ihrer potenziellen Umweltauswirkungen.
1.1.4.2. Überwachung
BVT 20. Die BVT besteht in der - mindestens einmal jährlich durchgeführten - getrennten Schätzung der durch Undichtigkeit verursachten und der nicht durch Undichtigkeit verursachten diffusen VOC-Emissionen durch Anwendung einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken sowie in der Bestimmung der Unsicherheit dieser Schätzung. In der Schätzung wird unterschieden zwischen VOC-Emissionen, die als CMR 1A oder 1B eingestuft sind, und VOC-Emissionen, die nicht als CMR 1A oder 1B eingestuft sind.
Anmerkung
In der Schätzung der diffusen VOC-Emissionen in die Luft werden die Ergebnisse der gemäß BVT 21 und/oder BVT 22 durchgeführten Überwachung berücksichtigt.
Für die Schätzung können gefasste Emissionen als nicht durch Undichtigkeit verursachte diffuse Emissionen gezählt werden, wenn aufgrund der spezifischen Merkmale des Abgasstroms (z.B. niedrige Geschwindigkeiten, Schwankungen von Durchfluss und Konzentration) eine genaue Messung nach BVT 8 nicht möglich ist.
Es werden die Hauptursachen der Unsicherheit der Schätzung ermittelt und Abhilfemaßnahmen zur Verringerung der Unsicherheit durchgeführt.
Technik | Beschreibung | Art der Emissionen | |
a) | Anwendung von Emissionsfaktoren | Siehe Abschnitt 1.4.2. | durch Undichtigkeit und/oder nicht durch Undichtigkeit verursacht |
b) | Verwendung einer Massenbilanz | Die Schätzung basiert auf der Differenz in der Masse der Inputs und Outputs des betreffenden Stoffes aus der Anlage/Produktionseinheit unter Berücksichtigung der in der Anlage/Produktionseinheit erfolgten Erzeugung und Zerstörung des Stoffes. Eine Massenbilanz kann auch in der Messung der Konzentration der VOC-Emissionen im Produkt (z.B. im Rohstoff oder im Lösungsmittel) bestehen. | |
c) | Anwendung thermodynamischer Modelle | Die Schätzung erfolgt, indem die Gesetze der Thermodynamik auf Ausrüstungen (z.B. Tanks) oder spezielle Schritte eines Herstellungsprozesses angewandt werden. In der Regel werden die folgenden Daten als Eingangsgrößen für das Modell verwendet:
|
BVT 21. Die BVT besteht in der Überwachung der diffusen VOC-Emissionen aus der Verwendung von Lösungsmitteln, indem mindestens einmal jährlich eine Lösungsmittel-Massenbilanz der Lösungsmittel-Inputs und -Outputs der Anlage gemäß der Definition in Anhang VII Teil 7 der Richtlinie 2010/75/EU erstellt wird, sowie in der Minimierung der Unsicherheit der Daten der Lösungsmittel-Massenbilanz durch Anwendung aller folgenden Techniken.
Technik | Beschreibung | |
a) | Vollständige Ermittlung und Quantifizierung der relevanten Lösungsmittel-Inputs und -Outputs, einschließlich der damit verbundenen Unsicherheit | Dies umfasst:
|
b) | Umsetzung eines Lösungsmittelerfassungssystems | Mit einem Lösungsmittelerfassungssystem sollen sowohl die verwendeten als auch die nicht verwendeten Mengen an Lösungsmitteln kontrolliert werden (z.B. durch Wiegen der nicht verwendeten Mengen, die aus dem Bereich der Verwendung wieder in den Lagerbereich verbracht werden). |
c) | Überwachung von Veränderungen, die die Unsicherheit der Daten der Lösungsmittel-Massenbilanz beeinflussen können | Jegliche Veränderung, die die Unsicherheit der Daten der Lösungsmittel-Massenbilanz beeinflussen könnten, wird aufgezeichnet, wie etwa:
|
Anwendbarkeit
Diese BVT gilt nicht für die Herstellung von Polyolefinen, PVC oder synthetischen Kautschuken.
Diese BVT ist nicht anwendbar bei Anlagen, deren jährlicher Gesamtverbrauch an Lösungsmitteln unter 50 Tonnen liegt. Die Detailtiefe der Lösungsmittel-Massenbilanz steht im Verhältnis zur Art, Größe und Komplexität der Anlage und zum Ausmaß ihrer potenziellen Umweltauswirkungen sowie zur Art und Menge der eingesetzten Lösungsmittel.
BVT 22. Die BVT besteht in der Überwachung diffuser VOC-Emissionen in die Luft mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und nach EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.
Art der Quellen diffuser VOC-Emissionen 1 2 | Art der VOC | Norm(en) | Mindestüberwachungshäufigkeit |
Quellen durch Undichtigkeit verursachter Emissionen | Als CMR 1A oder 1B eingestufte VOC | EN 15446 8 | Einmal jährlich 3 4 5 |
Nicht als CMR 1A oder 1B eingestufte VOC | Einmal während der Laufzeit jedes LDAR-Programms (siehe BVT 19 Ziffer iii) 6 | ||
Quellen nicht durch Undichtigkeit verursachter Emissionen | Als CMR 1A oder 1B eingestufte VOC | EN 17628 | Einmal jährlich |
Nicht als CMR 1A oder 1B eingestufte VOC | Einmal jährlich 7 | ||
1) Die Überwachung gilt nur für Emissionsquellen, die in der in BVT 2 genannten Liste als relevant festgestellt werden.
2) Die Überwachung gilt nicht für Ausrüstungen, die mit Unterdruck betrieben werden. 3) Im Fall von nicht zugänglichen Quellen von durch Undichtigkeit verursachten diffusen VOC-Emissionen (d. h., wenn für die Überwachung die Isolierung entfernt oder Gerüste verwendet werden müssen) kann die Häufigkeit der Überwachung auf einmal während der Laufzeit jedes LDAR-Programms reduziert werden (siehe BVT 19 Ziffer iii). 4) Bei der Herstellung von PVC kann die Mindesthäufigkeit der Überwachung auf einmal alle fünf Jahre reduziert werden, wenn in der Anlage VCM-Gasspürgeräte für die kontinuierliche Überwachung der VCM-Emissionen eingesetzt werden, die ein gleichwertiges Detektionsniveau für VCM-Leckagen ermöglichen. 5) Im Fall von technisch dichter Ausrüstung (siehe BVT 23 Buchstabe b), die mit als CMR 1A oder 1B eingestuften VOC in Berührung kommen, kann eine niedrigere Mindesthäufigkeit der Überwachung angewandt werden, mindestens jedoch einmal alle fünf Jahre. 6) Im Fall von technisch dichter Ausrüstung (siehe BVT 23 Buchstabe b), die mit nicht als CMR 1A oder 1B eingestuften VOC in Berührung kommen, kann eine niedrigere Mindesthäufigkeit der Überwachung angewandt werden, mindestens jedoch einmal alle acht Jahre. 7) Die Mindesthäufigkeit der Überwachung kann auf einmal alle fünf Jahre reduziert werden, wenn nicht durch Undichtigkeit verursachte diffuse Emissionen mittels Messungen quantifiziert werden. 8) Diese Norm kann durch EN 17628 ergänzt werden. |
Anmerkung
Optische Gas-Bildgebung (Optical Gas Imaging, OGI) ist eine sinnvolle ergänzende Technik zu der in EN 15446 beschriebenen Methode ("Schnüffeln"), um Quellen durch Undichtigkeit verursachter diffuser VOC-Emissionen zu ermitteln, und eignet sich besonders im Fall von nicht zugänglichen Quellen (siehe Abschnitt 1.4.2.). Diese Technik wird in EN 17628 beschrieben.
Im Fall von nicht durch Undichtigkeit verursachten diffusen Emissionen können die Messungen durch thermodynamische Modelle ergänzt werden.
Wenn große Mengen (z.B. über 80 Tonnen/Jahr) von VOC verwendet/verbraucht werden, ist die Quantifizierung der VOC-Emissionen aus der Anlage mit Tracer Correlation (TC) oder mit optischen absorptionsbasierten Techniken wie Differential Absorption Light Detection and Ranging (DIAL) oder Solar Occultation Flux (SOF) eine sinnvolle ergänzende Technik (siehe Abschnitt 1.4.2.). Diese Techniken werden in EN 17628 beschrieben.
Anwendbarkeit
BVT 22 gilt nur, wenn die nach BVT 20 geschätzte jährliche Menge diffuser VOC-Emissionen aus der Anlage die folgenden Werte überschreitet:
Für durch Undichtigkeit verursachte diffuse Emissionen:
Für nicht durch Undichtigkeit verursachte diffuse Emissionen:
1.1.4.3. Vermeidung oder Verringerung diffuser VOC-Emissionen
BVT 23. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Verringerung diffuser VOC-Emissionen in die Luft besteht in der Anwendung der nachstehenden Techniken in der folgenden Reihenfolge.
Anmerkung
Die Anwendung der Techniken zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Verringerung diffuser VOC-Emissionen in die Luft wird nach den gefährlichen Eigenschaften der emittierten Stoffe und/oder der Bedeutung der Emissionen priorisiert.
Technik | Beschreibung | Art der Emissionen | Anwendbarkeit | |
1. Techniken zur Vermeidung | ||||
a) | Begrenzung der Anzahl der Emissionsquellen | Dies umfasst:
| durch Undichtigkeit und nicht durch Undichtigkeit verursachte Emissionen | Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit aufgrund von betriebstechnischen Beschränkungen eingeschränkt sein. |
b) | Verwendung von technisch dichter Ausrüstung | Zu technisch dichter Ausrüstung zählen unter anderem:
Die Verwendung von technisch dichter Ausrüstung ist besonders relevant für die Vermeidung oder Minimierung von
Technisch dichte Ausrüstung wird in Abhängigkeit von der Art des Prozesses und den Betriebsbedingungen des Prozesses ausgewählt, installiert und gewartet. | durch Undichtigkeit verursachte Emissionen | Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit aufgrund von betriebstechnischen Beschränkungen eingeschränkt sein. Allgemein anwendbar bei neuen Anlagen und wesentlichen Anlagenänderungen. |
c) | Erfassung diffuser Emissionen und Behandlung von Abgasen | Diffuse VOC-Emissionen (z.B. aus Kompressordichtungen, Entlüftungsöffnungen und Spülleitungen) werden erfasst und zur Rückgewinnung (siehe BVT 9 und BVT 10) und/oder Minderung (siehe BVT 11) weitergeleitet. | durch Undichtigkeit und nicht durch Undichtigkeit verursachte Emissionen | Die Anwendbarkeit kann eingeschränkt sein
|
2. Andere Techniken | ||||
d) | Erleichterung des Zugangs und/oder der Überwachungsaktivitäten | Um Wartungs- und/oder Überwachungsaktivitäten zu erleichtern, wird der Zugang zu potenziell undichten Ausrüstungen erleichtert, indem z.B. Plattformen installiert und/oder Drohnen für die Überwachung eingesetzt werden. | durch Undichtigkeit verursachte Emissionen | Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit aufgrund von betriebstechnischen Beschränkungen eingeschränkt sein. |
e) | Abdichtung | Dies umfasst:
| durch Undichtigkeit verursachte Emissionen | Allgemein anwendbar. |
f) | Austausch von undichten Ausrüstungen und/oder Teilen | Dies umfasst den Austausch von
| durch Undichtigkeit verursachte Emissionen | Allgemein anwendbar. |
g) | Überprüfung und Aktualisierung der Prozessgestaltung | Dies umfasst:
| Nicht durch Undichtigkeit verursachte Emissionen | Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit aufgrund von betriebstechnischen Beschränkungen eingeschränkt sein. |
h) | Überprüfung und Aktualisierung der Betriebsbedingungen | Dies umfasst:
| Nicht durch Undichtigkeit verursachte Emissionen | Allgemein anwendbar. |
i) | Verwendung geschlossener Systeme | Dies umfasst:
Abgase aus geschlossenen Systemen werden zur Rückgewinnung (siehe BVT 9 und BVT 10) und/oder Verminderung (BVT 11) weitergeleitet. | Nicht durch Undichtigkeit verursachte Emissionen | Die Anwendbarkeit kann bei bestehenden Anlagen aufgrund von betriebstechnischen Beschränkungen und/oder aufgrund von Sicherheitsbedenken eingeschränkt sein. |
j) | Einsatz von Techniken zur Minimierung von Emissionen aus Oberflächen | Dies umfasst:
| Nicht durch Undichtigkeit verursachte Emissionen | Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit aufgrund von betriebstechnischen Beschränkungen eingeschränkt sein. |
1.1.4.4. BVT-Schlussfolgerungen für die Verwendung von Lösungsmitteln oder die Wiederverwendung zurückgewonnener Lösungsmittel
Die unten angegebenen Emissionswerte für die Verwendung von Lösungsmitteln oder die Wiederverwendung von zurückgewonnenen Lösungsmitteln sind mit den allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen in Abschnitt 1.1 und Abschnitt 1.1.4.3 assoziiert.
Tabelle 1.7: BVT-assoziierter Emissionswert für diffuse VOC-Emissionen in die Luft aus der Verwendung von Lösungsmitteln oder der Wiederverwendung zurückgewonnener Lösungsmittel
Parameter | BVT-assoziierter Emissionswert (Prozentsatz des Lösungsmittel-Inputs) (Jahresmittelwert) 1 |
Diffuse VOC-Emissionen |
≤ 5 % |
1) Der BVT-assoziierte Emissionswert ist nicht anwendbar bei Anlagen, deren jährlicher Gesamtverbrauch an Lösungsmitteln unter 50 Tonnen liegt. |
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthalten die BVT 20, BVT 21 und BVT 22.
1.2. Polymere und synthetische Kautschuke
Die in diesem Abschnitt dargelegten BVT-Schlussfolgerungen gelten für die Herstellung bestimmter Polymere. Sie gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1.1 aufgeführten allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.
1.2.1. BVT-Schlussfolgerungen für die Herstellung von Polyolefinen
BVT 24. Die BVT besteht in der Überwachung der TVOC-Konzentration in Polyolefin-Produkten, die mindestens einmal jährlich für jede während desselben Jahres hergestellte Polyolefin-Qualität entsprechend EN-Normen durchgeführt wird. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.
Polyolefin-Produkt | Norm(en) | Überwachung verbunden mit |
HDPE, LDPE, LLDPE | Keine EN-Norm verfügbar | BVT 20 BVT 25 |
PP | ||
EPS, GPPS, HIPS |
Anmerkung
Die Messproben werden am Übergang vom geschlossenen zum offenen System entnommen, wenn das Polyolefin in Kontakt mit der Atmosphäre gelangt.
Das geschlossene System ist der Teil des Herstellungsprozesses, in dem die Chemikalien (z.B. Reaktionsmittel, Lösungsmittel, Suspendiermittel) nicht in Kontakt mit der Atmosphäre stehen. Dies umfasst die Polymerisationsschritte sowie die Wiederverwendung und Rückgewinnung von Chemikalien.
Das offene System ist der Teil des Herstellungsprozesses, in dem die Polyolefine mit der Atmosphäre in Kontakt gelangen. Dies umfasst die Endbearbeitungsschritte (z.B. Trocknen, Mischen) sowie Transport, Umschlag und Lagerung der Polyolefine.
Wenn die Übergangsstelle zwischen dem offenen und dem geschlossenen System nicht eindeutig bestimmt werden kann, werden die Messproben an einer geeigneten Stelle entnommen.
Anwendbarkeit
Die Messungen sind nicht anwendbar, wenn die Herstellungsprozesse nur aus einem geschlossenen System bestehen.
BVT 25. Die BVT zur Erhöhung der Ressourceneffizienz und zur Verringerung der Emissionen anorganischer Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung aller nachstehenden Techniken, soweit anwendbar.
Technik | Beschreibung | Anwendbarkeit | |
a) | Chemische Stoffe mit niedrigen Siedepunkten | Es werden Lösungsmittel und Suspensionsmittel mit niedrigen Siedepunkten eingesetzt. | Die Anwendbarkeit kann aufgrund von betriebstechnischen Beschränkungen eingeschränkt sein. |
b) | Senkung des VOC-Gehalts im Polymer | Der VOC-Gehalt im Polymer wird gesenkt z.B. durch Niederdruck-Separation, Strippen oder Stickstoffspülsysteme mit geschlossenem Kreislauf, Entgasungsextrusion (siehe Abschnitt 1.4.3). Die Techniken für die Senkung des VOC-Gehalts sind abhängig von der Art des Polymerprodukts und dem Herstellungsverfahren. | Die Entgasungsextrusion kann bei der Herstellung von HDPE, LDPE und LLDPE aufgrund von Produktspezifikationen eingeschränkt sein. |
c) | Erfassung und Behandlung von Prozessabgasen | Die bei Einsatz der Technik b sowie beim Endbearbeitungsschritt - z.B. Extrusion und Entgasungssilos - entstehenden Abgase werden gesammelt und zur Rückgewinnung (siehe BVT 9 und BVT 10) und/oder Minderung (siehe BVT 11) weitergeleitet. | Die Anwendbarkeit kann aufgrund von betriebstechnischen Beschränkungen und/oder aufgrund von Sicherheitsbedenken (z.B. Vermeiden von Konzentrationen, die sich der unteren/oberen Explosionsgrenze nähern) eingeschränkt sein. |
Tabelle 1.8: BVT-assoziierte Emissionswerte für VOC-Gesamtemissionen aus der Herstellung von Polyolefinen, ausgedrückt als spezifische Emissionsfrachten
Polyolefin-Produkt | Einheit | BVT-assoziierter Emissionswert (Jahresmittelwert) |
HDPE | g C pro kg hergestelltes Polyolefin | 0,3 -1,0 1 |
LDPE | 0,1 -1,4 2 3 | |
LLDPE | 0,1 -0,8 | |
PP | 0,1 -0,9 1 | |
GPPS und HIPS | < 0,1 | |
EPS | < 0,6 | |
1) Das untere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte ist typischerweise mit der Gasphasenpolymerisationsverfahren assoziiert.
2) Das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte kann höher liegen und bis zu 2,7 g C/kg im Fall der Herstellung von EVA oder anderen Copolymeren (z.B. Ethylacrylat-Copolymere) betragen. 3) Das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte kann höher liegen und bis zu 4,7 g C/kg betragen, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
|
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthalten die BVT 8, BVT 20, BVT 22 und BVT 24. Die Überwachung von TVOC-Emissionen in die Luft umfasst alle Emissionen aus den folgenden Prozessschritten, bei denen die Emissionen in der in BVT 2 genannten Liste als relevant festgestellt werden: Lagerung und Umschlag von Rohstoffen, Polymerisation, Rückgewinnung von Materialien und Minderung von Schadstoffen, Endbearbeitung des Polymers (z.B. Extrusion, Trocknen, Mischen) sowie Transport, Umschlag und Lagerung der Polymere.
1.2.2. BVT-Schlussfolgerungen für die Herstellung von Polyvinylchlorid (PVC)
BVT 26. Die BVT besteht in der Überwachung gefasster Emissionen in die Luft mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und nach EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.
Stoff | Emissionsquellen | Norm(en) | Mindestüberwachungshäufigkeit 1 | Überwachung verbunden mit |
VCM | Schornsteine mit einem VCM-Massenstrom von ≥ 25 g/h | Generische EN-Normen 2 | Kontinuierlich 3 | BVT 29 |
Schornsteine mit einem VCM-Massenstrom von < 25 g/h | Keine EN-Norm verfügbar | Einmal alle 6 Monate 4 5 | ||
1) Die Überwachung von VCM-Emissionen aus der Endbearbeitung (z.B. Trocknen, Mischen) sowie Transport, Umschlag und Lagerung von PVC kann durch die Überwachung nach BVT 27 ersetzt werden.
2) Generische EN-Normen für kontinuierliche Messungen sind die EN 14181, EN 15267-1, EN 15267-2 und EN 15267-3. 3) Die Mindestüberwachungshäufigkeit kann auf einmal alle sechs Monate reduziert werden, wenn die Emissionswerte eine ausreichende Stabilität aufweisen. 4) Nach Möglichkeit werden die Messungen zum Zeitpunkt der am höchsten zu erwartenden Emissionen unter Normalbetrieb durchgeführt. 5) Die Mindestüberwachungshäufigkeit kann auf einmal jährlich reduziert werden, wenn die Emissionswerte eine ausreichende Stabilität aufweisen. |
BVT 27. Die BVT besteht in der Überwachung der restlichen Vinylchloridmonomer-Konzentration im PVC-Slurry/-Latex, die mindestens einmal jährlich für jede PVC-Qualität, die während desselben Jahres hergestellt wird, gemäß EN-Normen durchgeführt wird.
Stoff | Norm(en) | Überwachung verbunden mit |
VCM | EN ISO 6401 | BVT 30 |
Anmerkung
Die Proben des PVC-Slurry/-Latex werden an der Übergangsstelle vom geschlossenen zum offenen System entnommen, wo der PVC-Slurry/-Latex in Kontakt mit der Atmosphäre gelangt.
Das geschlossene System ist der Teil des Herstellungsprozesses, in dem der PVC-Slurry/-Latex nicht in Kontakt mit der Atmosphäre steht. Dies umfasst im Allgemeinen die Polymerisationsschritte und die Wiederverwendung und Rückgewinnung von VCM.
Das offene System ist der Teil des Systems, in dem der PVC-Slurry/-Latex mit der Atmosphäre in Kontakt gelangt. Dies umfasst die Endbearbeitungsschritte (z.B. Trocknen und Mischen) sowie Transport, Umschlag und Lagerung des PVC.
BVT 28. Die BVT zur Erhöhung der Ressourceneffizienz und Verringerung des Massenstroms von organischen Verbindungen, der der finalen Abgasbehandlung zugeführt wird, besteht in der Rückgewinnung des Vinylchloridmonomers aus den Prozessabgasen durch Anwendung einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken und in der Wiederverwendung des zurückgewonnenen Monomers.
Technik | Beschreibung | |
a) | Absorption (regenerativ) |
Siehe Abschnitt 1.4.1. |
b) | Adsorption (regenerativ) |
Siehe Abschnitt 1.4.1. |
c) | Kondensation |
Siehe Abschnitt 1.4.1. |
Anwendbarkeit
Die Rückgewinnung kann eingeschränkt sein, wenn der Energiebedarf aufgrund der niedrigen Konzentration der betreffenden Verbindung(en) in den Prozessabgasen übermäßig hoch ist.
BVT 29. Die BVT zur Verringerung gefasster Vinylchloridmonomer-Emissionen in die Luft besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken.
Technik | Beschreibung | Anwendbarkeit | |
a) | Absorption | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Allgemein anwendbar |
b) | Adsorption | Siehe Abschnitt 1.4.1. | |
c) | Kondensation | Siehe Abschnitt 1.4.1. | |
d) | Thermische Oxidation | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit der rekuperativen und regenerativen thermischen Oxidation aufgrund von konstruktions- und/oder betriebstechnischen Beschränkungen eingeschränkt sein. Die Anwendbarkeit kann eingeschränkt sein, wenn der Energiebedarf aufgrund der niedrigen Konzentration der betreffenden Verbindung(en) in den Prozessabgasen übermäßig hoch ist. |
Tabelle 1.9: BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste VCM-Emissionen in die Luft aus der VCM-Rückgewinnung
Stoff | BVT-assoziierter Emissionswert (mg/Nm3) (Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Probenahmezeitraum) |
VCM |
< 0,5 -1 1, 2 |
1) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für geringfügige Emissionen (d. h. bei einem VCM-Massenstrom von weniger als z.B. 1 g/h).
2) Das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte kann höher liegen und bis zu 5 mg/Nm3 betragen, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
|
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 26.
BVT 30. Die BVT zur Verringerung von Vinylchloridmonomer-Emissionen in die Luft besteht in der Anwendung aller nachstehenden Techniken.
Technik | Beschreibung | |
a) | Geeignete VCM-Lagereinrichtungen | Dies umfasst: |
b) | Gaspendelung | Siehe Abschnitt 1.4.3. |
c) | Minimierung der Emissionen des restlichen VCM aus Ausrüstungen | Dies umfasst:
|
d) | Senkung des VCM-Gehalts im Polymer mittels Strippen | Siehe Abschnitt 1.4.3. |
e) | Erfassung und Behandlung von Prozessabgasen | Die Prozessabgase aus der Anwendung der Technik d werden gesammelt und an die Anlage zur VCM-Rückgewinnung (siehe BVT 28) und/oder VCM-Minderung (siehe BVT 29) weitergeleitet. |
Tabelle 1.10: BVT-assoziierte Emissionswerte für VCM-Gesamtemissionen in die Luft aus der Herstellung von PVC, ausgedrückt als spezifische Emissionsfrachten
Art des PVC | Einheit | BVT-assoziierter Emissionswert (Jahresmittelwert) |
S-PVC | g VCM pro kg hergestelltes PVC | 0,01 -0,045 |
E-PVC | 0,25 -0,3 1 | |
1) Das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte kann höher liegen und bis zu 0,5 g VCM pro kg hergestelltes PVC betragen, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:
|
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthalten die BVT 20, BVT 22, BVT 26 und BVT 27. Die Überwachung der VCM-Emissionen in die Luft umfasst alle Emissionen aus den folgenden Prozessschritten oder Ausrüstungen, wenn die Emissionen in der in BVT 2 genannten Liste als relevant festgestellt werden: Endbearbeitung, d. h. Trocknen und Mischen; Transport, Umschlag und Lagerung; Öffnungsvorgänge des Reaktors; Gasspeicher; Abwasserbehandlungsanlagen; VCM-Rückgewinnung und/oder -Minderung.
Tabelle 1.11: BVT-assoziierte Emissionswerte für die VCM-Konzentration im PVC-Slurry/-Latex
Art des PVC | Einheit | BVT-assoziierter Emissionswert (Jahresmittelwert) |
S-PVC | g VCM pro kg hergestelltes PVC | 0,01-0,03 |
E-PVC | 0,2-0,4 |
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthalten die BAT 27.
1.2.3. BVT-Schlussfolgerungen für die Herstellung von synthetischen Kautschuken
BVT 31. Die BVT besteht in der Überwachung der TVOC-Konzentration in synthetischen Kautschuken, die mindestens einmal jährlich für jede während desselben Jahres hergestellte Qualität synthetischen Kautschuks entsprechend EN-Normen durchgeführt wird. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.
Stoff/Parameter | Norm(en) | Überwachung verbunden mit |
VOC | Keine EN-Norm verfügbar | BVT 32 |
Anmerkung
Die Proben werden nach Senkung des VOC-Gehalts im Polymer (siehe BVT 32 Buchstabe a) entnommen, wenn der synthetische Kautschuk in Kontakt mit der Atmosphäre gelangt.
Anwendbarkeit
Die Messungen sind nicht anwendbar, wenn die Herstellungsprozesse nur aus einem geschlossenen System bestehen.
BVT 32. Die BVT zur Verringerung von Emissionen organischer Verbindungen in die Luft besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken.
Technik | Beschreibung | |
a) | Senkung des VOC-Gehalts im Polymer | Der VOC-Gehalt im Polymer wird mittels Strippen oder Entgasungsextrusion gesenkt (siehe Abschnitt 1.4.3). |
b) | Erfassung und Behandlung von Prozessabgasen | Die Prozessabgase werden gesammelt und zur Rückgewinnung (siehe BVT 9 und BVT 10) und/oder Minderung (siehe BVT 11) weitergeleitet. |
Tabelle 1.12: BVT-assoziierter Emissionswert für die VOC-Gesamtemissionen aus der Herstellung von synthetischem Kautschuk, ausgedrückt als spezifische Emissionsfracht
Stoff/Parameter | Einheit | BVT-assoziierter Emissionswert (Jahresmittelwert) |
TVOC | g C pro kg hergestelltem synthetischem Kautschuk |
0,2-4,2 |
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthalten die BVT 8, BVT 20, BVT 22 und BVT 31. Die Überwachung von TVOC-Emissionen in die Luft umfasst alle Emissionen aus den folgenden Prozessschritten, bei denen die Emissionen in der in BVT 2 genannten Liste als relevant festgestellt werden: Lagerung von Rohstoffen, Polymerisation, Rückgewinnung von Chemikalien und Techniken zur Minderung von Schadstoffen, Endbearbeitung des Polymers (z.B. Extrusion, Trocknen, Mischen) sowie Transport, Umschlag und Lagerung der synthetischen Kautschuke.
1.2.4. BVT-Schlussfolgerungen für die Herstellung von Viskose unter Verwendung von CS2
BVT 33. Die BVT besteht in der Überwachung gefasster Emissionen in die Luft mit mindestens der unten angegebenen Häufigkeit und nach EN-Normen. Wenn keine EN-Normen verfügbar sind, besteht die BVT in der Anwendung von ISO-Normen bzw. nationalen oder anderen internationalen Normen, die Daten von gleichwertiger wissenschaftlicher Qualität gewährleisten.
Stoff 1 | Emissionsquellen | Norm(en) | Mindestüberwachungshäufigkeit | Überwachung verbunden mit |
Kohlenstoffdisulfid (CS2) | Schornsteine mit einem Massenstrom von ≥ 1 kg/h | Generische EN-Normen 2 | Kontinuierlich 3 | BVT 35 |
Schornsteine mit einem Massenstrom von < 1 kg/h | Keine EN-Norm verfügbar | Einmal jährlich 4 | ||
Schwefelwasserstoff (H2S) | Schornsteine mit einem Massenstrom von ≥ 50 g/h | Generische EN-Normen 2 | Kontinuierlich 3 | |
Schornsteine mit einem Massenstrom von < 50 g/h | Keine EN-Norm verfügbar | Einmal jährlich 4 | ||
1) Überwacht wird nur, wenn der betreffende Stoff gemäß der in der BVT 2 aufgeführten Liste der Abgasströme als relevanter Stoff im Abgasstrom festgestellt wird.
2) Generische EN-Normen für kontinuierliche Messungen sind die EN 14181, EN 15267-1, EN 15267-2 und EN 15267-3. 3) Im Fall der Herstellung von Kunstdärmen kann die Mindestüberwachungshäufigkeit auf einmal monatlich reduziert werden, wenn eine kontinuierliche Überwachung aufgrund von Interferenzen bei der Analyse nicht möglich ist. 4) Nach Möglichkeit werden die Messungen zum Zeitpunkt der am höchsten zu erwartenden Emissionen unter Normalbetrieb durchgeführt. |
BVT 34. Die BVT zur Erhöhung der Ressourceneffizienz und zur Verringerung des Massenstroms von CS2 und H2S, der der finalen Abgasbehandlung zugeführt wird, besteht in der Rückgewinnung des CS2 durch Anwendung der Technik a und/oder Technik b oder einer Kombination der Technik c mit den nachstehenden Techniken a und/oder b und der Wiederverwendung des CS2 oder alternativ in der Anwendung der nachstehenden Technik d.
Technik | Wichtigster Zielstoff | Beschreibung | Anwendbarkeit | |
a) | Absorption (regenerativ) | H2S | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Allgemein anwendbar bei der Herstellung von Kunstdärmen.
Für andere Produkte kann die Anwendbarkeit eingeschränkt sein, wenn der Energiebedarf aufgrund hoher Abgasvolumenströme (über z.B. 120.000 Nm3/h) oder einer niedrigen H2S-Konzentration im Abgas (unter z.B. 0,5 g/Nm3) übermäßig hoch ist. |
b) | Adsorption (regenerativ) | H2S, CS2 | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Die Anwendbarkeit kann bei einem übermäßig hohen Energiebedarf für die Rückgewinnung eingeschränkt sein, wenn die CS2-Konzentration im Abgas unter z.B. 5 g/Nm3 liegt. |
c) | Kondensation | H2S, CS2 | Siehe Abschnitt 1.4.1. | |
d) | Herstellung von Schwefelsäure | H2S, CS2 | Prozessabgase, die CS2 und H2S enthalten, werden zur Herstellung von Schwefelsäure verwendet. | Die Anwendbarkeit kann eingeschränkt sein, wenn die Konzentration von CS2 und/oder H2S im Abgas unter 5 g/Nm3 liegt. |
BVT 35. Die BVT zur Verminderung gefasster Emissionen von CS2 und H2S in die Luft besteht in der Anwendung einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken.
Technik | Wichtigster Zielstoff | Beschreibung | Anwendbarkeit | |
a) | Absorption | H2S | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Allgemein anwendbar. |
b) | Bioprozesse | CS2, H2S | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Die Anwendbarkeit kann eingeschränkt sein, wenn der Energiebedarf aufgrund von hohen Abgasvolumenströmen (z.B. über 60.000 Nm3/h) oder einer hohen CS2-Konzentration im Abgas (z.B. über 1.000 mg/Nm3) oder einer zu niedrigen H2S-Konzentration übermäßig hoch ist. |
c) | Thermische Oxidation | CS2, H2S | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Bei bestehenden Anlagen kann die Anwendbarkeit der rekuperativen und regenerativen thermischen Oxidation aufgrund von konstruktions- und/oder betriebstechnischen Beschränkungen eingeschränkt sein. Die Anwendbarkeit kann eingeschränkt sein, wenn der Energiebedarf aufgrund der niedrigen Konzentration der betreffenden Verbindung(en) in den Prozessabgasen übermäßig hoch ist. |
Tabelle 1.13: BVT-assoziierte Emissionswerte für gefasste CS2- und H2S-Emissionen in die Luft aus der Herstellung von Viskose unter Verwendung von CS2
Stoff | BVT-assoziierter Emissionswert (mg/Nm3) (Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Probenahmezeitraum) 1 |
CS2 | |
H2S |
1-10 4 |
1) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für die Herstellung von Filamentgarn.
2) Das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte kann höher liegen und bis zu 500 mg CS2/Nm3 betragen, wenn
3) Das untere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte lässt sich beim Einsatz der thermischen Oxidation oder der Technik d in BVT 34 erreichen. 4) Das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte kann höher liegen und bis zu 30 mg/Nm3 betragen, wenn sich die Summe von H2S und CS2 (ausgedrückt als S insgesamt) dem unteren Ende des Bereichs in Tabelle 1.14 nähert. |
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 33.
Tabelle 1.14: BVT-assoziierte Emissionswerte für H2S und CS2-Emissionen in die Luft aus der Herstellung von Stapelfasern und Kunstdärmen, ausgedrückt als spezifische Emissionsfrachten
Parameter | Verfahren | Einheit | BVT-assoziierter Emissionswert (Jahresmittelwert) |
Summe von H2S und CS2 (ausgedrückt als S insgesamt) 1 | Herstellung von Stapelfasern | g S insgesamt pro kg Produkt | 6-9 |
Kunstdarm | 120-250 | ||
1) Die Emissionen in die Luft beziehen sich ausschließlich auf gefasste Emissionen. |
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 33.
1.3. Prozessfeuerungen/-öfen
Die in diesem Abschnitt dargelegten BVT-Schlussfolgerungen gelten, wenn bei den Herstellungsverfahren, die unter diese BVT-Schlussfolgerungen fallen, Prozessfeuerungen/-öfen mit einer Gesamtfeuerungswärmeleistung von 1 MW oder höher eingesetzt werden. Sie gelten zusätzlich zu den in Abschnitt 1.1 aufgeführten allgemeinen BVT-Schlussfolgerungen.
Wenn die Abgase aus zwei oder mehr getrennten Prozessfeuerungen/-öfen über einen einzigen Schornstein abgeleitet werden oder nach Auffassung der zuständigen Behörde abgeleitet werden könnten, werden die Kapazitäten aller einzelnen Feuerungen/Öfen für die Berechnung der Gesamtfeuerungswärmeleistung addiert.
BVT 36. Die BVT zur Vermeidung oder, wo dies nicht machbar ist, zur Verringerung von gefassten CO-, Staub-, NOX- und SOX-Emissionen in die Luft besteht in der Anwendung der Technik c und einer oder einer Kombination der nachstehenden Techniken.
Technik | Beschreibung | Wichtigste anorganische Verbindungen | Anwendbarkeit | |
Primärtechniken | ||||
a) | Auswahl des Brennstoffs | Siehe Abschnitt 1.4.1. Dies umfasst die Umstellung von flüssigen auf gasförmige Brennstoffe unter Berücksichtigung der Kohlenwasserstoff-Gesamtbilanz. | NOX, SOX, Staub | Bei bestehenden Prozessfeuerungen/-öfen kann die Umstellung von flüssigen auf gasförmige Brennstoffe aufgrund der Bauart der Brenner eingeschränkt sein. |
b) | NOX-armer Brenner | Siehe Abschnitt 1.4.1. | NOX | Die Anwendbarkeit kann bei bestehenden Prozessfeuerungen/-öfen aufgrund ihrer Bauart eingeschränkt sein. |
c) | Optimierte Verbrennung | Siehe Abschnitt 1.4.1. | CO, NOX | Allgemein anwendbar. |
Sekundärtechniken | ||||
d) | Absorption | Siehe Abschnitt 1.4.1. | SOX, Staub | Bei bestehenden Prozessfeuerungen/-öfen kann die Anwendbarkeit aufgrund des Platzbedarfs eingeschränkt sein. |
e) | Gewebefilter oder Absolutfilter | Siehe Abschnitt 1.4.1. | Staub | Nicht anwendbar bei der Verbrennung von ausschließlich gasförmigen Brennstoffen. |
f) | Selektive katalytische Reduktion (SCR) | Siehe Abschnitt 1.4.1. | NOX | Bei bestehenden Prozessfeuerungen/-öfen kann die Anwendbarkeit aufgrund des Platzbedarfs eingeschränkt sein. |
g) | Selektive nichtkatalytische Reduktion (SNCR) | Siehe Abschnitt 1.4.1. | NOX | Bei bestehenden Prozessfeuerungen/-öfen kann die Anwendbarkeit aufgrund des Temperaturfensters (800-1.100 °C) und der für die Reaktion erforderlichen Verweilzeit eingeschränkt sein. |
Tabelle 1.15: BVT-assoziierter Emissionswert für gefasste NOX-Emissionen in die Luft und indikativer Emissionswert für gefasste CO-Emissionen in die Luft aus Prozessfeuerungen/-öfen
Parameter |
BVT-assoziierter Emissionswert (mg/Nm3) |
Stickstoffoxide (NOX) | 30 -150 1, 2, 3 |
Kohlenmonoxid (CO) | Kein BVT-assoziierter Emissionswert 4 |
1) Bei der Herstellung komplexer anorganischer Buntpigmente kann das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte höher liegen und bis zu 400 mg/Nm3 betragen, wenn die Bedingung b erfüllt ist, und bis zu 1.000 mg/Nm3, wenn sowohl Bedingung a als auch Bedingung b erfüllt sind:
2) Der BVT-assoziierte Emissionswert gilt nicht für geringfügige Emissionen (d. h. bei einem NOX-Massenstrom von weniger als z.B. 500 g/h). 3) Das obere Ende des Bereichs der BVT-assoziierten Emissionswerte kann höher liegen und bis zu 200 mg/Nm3 bei direkter Beheizung betragen. 4) Die indikativen Emissionswerte für Kohlenmonoxid liegen bei 4-50 mg/Nm3 als Tagesmittelwert oder Mittelwert über den Probenahmezeitraum. |
Angaben zur entsprechenden Überwachung enthält die BVT 8.
1.4. Beschreibung der Techniken
1.4.1. Techniken zur Verringerung gefasster Emissionen in die Luft
Technik | Beschreibung |
Absorption | Das Entfernen gasförmiger Schadstoffe oder von Schadstoffpartikeln aus einem Prozessabgas- oder Abgasstrom durch Massentransfer in eine geeignete Flüssigkeit, häufig Wasser oder eine wässrige Lösung. Dabei kann es zu einer chemischen Reaktion kommen (z.B. in einem Säure- oder Laugenwäscher). Im Fall der regenerativen Absorption können Verbindungen aus der Flüssigkeit zurückgewonnen werden. |
Adsorption | Das Entfernen von Schadstoffen aus einem Prozessabgas- oder Abgasstrom durch Anlagerung an eine feste Oberfläche (als Adsorptionsmittel wird in der Regel Aktivkohle verwendet). Die Adsorption kann regenerativ oder nicht regenerativ sein. Bei einer nicht regenerativen Adsorption wird das verbrauchte Adsorptionsmittel nicht regeneriert, sondern entsorgt. Im Fall der regenerativen Adsorption wird das Adsorbat anschließend zur Wiederverwendung oder Entsorgung desorbiert, z.B. mit Dampf (häufig vor Ort), und das Adsorptionsmittel wiederverwendet. Bei kontinuierlichem Betrieb werden in der Regel mehr als zwei Adsorber parallel betrieben, wobei einer im Desorptionsmodus läuft. |
Bioprozesse | Zu Bioprozessen zählen unter anderem:
|
Auswahl des Brennstoffs | Die Verwendung von Brennstoffen (einschließlich Stütz-/Zusatzbrennstoffe) mit einem geringen Gehalt an potenziellen schadstoffverursachenden Verbindungen (z.B. geringer Schwefel-, Asche-, Stickstoff-, Fluor- oder Chlor-Gehalt des Brennstoffs). |
Kondensation | Die Beseitigung der Dämpfe organischer und anorganischer Verbindungen aus einem Prozessabgas- oder Abgasstrom durch Absenkung seiner Temperatur unter den Kondensationspunkt, sodass sich die Dämpfe verflüssigen.
Je nach dem erforderlichen Betriebstemperaturbereich werden verschiedene Kühlmedien verwendet, z.B. Wasser oder Sole. Bei der Kryokondensation wird flüssiger Stickstoff als Kühlmedium eingesetzt. |
Zyklon | Einrichtung zur Entfernung von Staub aus einem Prozessabgas- oder Abgasstrom mithilfe der Zentrifugalkraft, üblicherweise innerhalb einer konischen Kammer. |
Elektrofilter | Ein Elektrofilter (Electrostatic Precipitator) ist eine Partikelkontrollvorrichtung, die sich elektrische Kräfte zunutze macht, um in einem Abgasstrom mitgerissene Partikel zu Kollektorplatten zu transportieren. Die mitgerissenen Partikel werden elektrisch aufgeladen, wenn sie eine Korona passieren, in der gasförmige Ionen fließen. An die Elektroden in der Mitte des Strömungsbereichs wird Hochspannung angelegt, und aufgrund des erzeugten elektrischen Felds wandern die Partikel zu den Niederschlagselektrodenwänden, wo sie anhaften. Die erforderliche pulsierende Gleichspannung liegt im Bereich von 20-100 kV. |
Absolutfilter | Absolutfilter, auch als Hocheffizienzschwebstofffilter oder HEPA-Filter (High-Efficiency Particle Air Filter) bzw. ULPA-Filter (Ultra-Low Penetration Air Filter) bezeichnet, bestehen aus Glasfaserpapier oder einem Gewebe aus Synthetikfasern, durch das Gase geleitet werden, um Partikel abzuscheiden. Absolutfilter erzielen höhere Wirkungsgrade als Gewebefilter. HEPA- und ULPA-Filter werden entsprechend ihrer Leistung auf der Grundlage von EN 1822-1 klassifiziert. |
Hocheffizienzluftfilter (HEAF) | Ein Flachbettfilter, in dem Aerosole sich zu Tröpfchen verbinden. Hochviskose Tropfen bleiben an dem Filtergewebe hängen, das die zu entsorgenden und in Tröpfchen, Aerosole und Staub zu trennenden Reststoffe zurückhält. Hochleistungsluftfilter sind besonders zu Behandlung von hochviskosen Tröpfchen geeignet. |
Gewebefilter | Gewebefilter, häufig auch als Schlauchfilter bezeichnet, bestehen aus porösem Gewebe oder Filz. Gase werden hindurch geleitet, um Partikel zu entfernen. Je nach Art der Abgase und der höchstmöglichen Betriebstemperatur sind Filter mit dafür geeignetem Gewebe auszuwählen. |
NOX-armer Brenner | Diese Technik, die auch Ultra-Low-NOX-Brenner einschließt, beruht auf dem Prinzip der Reduzierung der Spitzentemperatur der Flammen. Durch das Vermischen von Luft und Brennstoff wird die Verfügbarkeit von Sauerstoff verringert und die Spitzentemperatur der Flammen gesenkt. Auf diese Weise wird die Umwandlung des brennstoffgebundenen Stickstoffs in NOX und die Bildung von thermischem NOX verzögert, dabei aber eine hohe Verbrennungseffizienz aufrechterhalten. Extrem NOX-arme Brenner (ULNB) verfügen über (Luft-) Brennstoffstufung und Abgas-/Rauchgasrezirkulation. |
Optimierte Verbrennung | Eine gute Konzeption der Feuerungskammern, Brenner und zugehörigen Ausrüstungen/Geräte wird mit einer Optimierung der Verbrennungsbedingungen (z.B. Temperatur und Verweildauer in der Feuerungskammer, effizientes Vermischen von Brennstoff und Verbrennungsluft) und regelmäßiger planmäßiger Wartung des Feuerungssystems gemäß den Empfehlungen der Lieferanten kombiniert. Die Regelung der Verbrennungsbedingungen basiert auf der kontinuierlichen Überwachung und der automatischen Regelung geeigneter Verbrennungsparameter (z.B. O2, CO, Mischungsverhältnis Brennstoff/Luft und unverbrannte Bestandteile). |
Optimierung der katalytischen oder thermischen Oxidation | Optimierung der Konzeption und des Betriebs der katalytischen oder thermischen Oxidation, um die Oxidation organischer Verbindungen, einschließlich der in den Abgasen vorhandenen PCDD/F, anzuregen, PCDD/F und die (erneute) Bildung von deren Vorläufersubstanzen zu verhindern und die Entstehung von Schadstoffen wie NOX und CO zu vermindern. |
Katalytische Oxidation | Eine Technik zur Emissionsminderung, die brennbare Verbindungen in einem Abgasstrom mit Luft oder Sauerstoff in einem Katalysatorbett oxidiert.
Der Katalysator ermöglicht die Oxidation bei geringeren Temperaturen und in kleineren Einrichtungen verglichen mit der thermischen Oxidation.
Die Oxidationstemperatur liegt in der Regel zwischen 200 °C und 600 °C.
Bei Prozessabgasen mit niedrigen VOC-Konzentrationen (z.B. < 1 g/Nm3) können Schritte zur Vorkonzentrierung unter Anwendung von Adsorptionsverfahren angewandt werden (Rotor oder Festbett, mit Aktivkohle oder Zeolithen). Die im Konzentrator adsorbierten VOC werden mit beheizter Umgebungsluft oder beheiztem Abgas desorbiert und der daraus resultierende Volumenstrom mit höheren VOC-Konzentrationen wird zur Oxidationsanlage geleitet. |
Thermische Oxidation | Eine Technik zur Emissionsminderung, die brennbare Verbindungen in einem Abgasstrom durch Erhitzen mit Luft oder Sauerstoff in einer Brennkammer über den Selbstentzündungspunkt hinaus und ausreichend lange Aufrechterhaltung dieser hohen Temperatur oxidiert, bis das Gemisch vollständig in Kohlendioxid und Wasser umgewandelt wurde.
Die Verbrennungstemperatur liegt in der Regel zwischen 800 °C und 1.000 °C. Es kommen verschiedene Arten der thermischen Oxidation zum Einsatz:
Bei Prozessabgasen mit niedrigen VOC-Konzentrationen (z.B. < 1 g/Nm3) können Schritte zur Vorkonzentrierung unter Anwendung von Adsorptionsverfahren angewandt werden (Rotor oder Festbett, mit Aktivkohle oder Zeolithen). Die im Konzentrator adsorbierten VOC werden mit beheizter Umgebungsluft oder beheiztem Abgas desorbiert und der daraus resultierende Volumenstrom mit höheren VOC-Konzentrationen wird zur Oxidationsanlage geleitet. |
Selektive katalytische Reduktion (SCR) | Selektive Reduktion von Stickoxiden mit Ammoniak oder Harnstoff in Gegenwart eines Katalysators. Die Technik besteht in der Reduktion von NOX zu Stickstoff durch Reaktion mit Ammoniak in einem Katalysatorbett bei einer optimalen Betriebstemperatur von in der Regel ca. 200-450 °C. Im Allgemeinen wird Ammoniak in wässriger Lösung zugeführt; die Ammoniakquelle kann auch wasserfreies Ammoniak oder eine Harnstofflösung sein. Es können mehrere Katalysatorschichten verwendet werden. Eine stärkere NOX-Reduktion wird durch den Einsatz einer größeren Katalysatoroberfläche, die aus einer oder mehreren Katalysatorschichten besteht, erreicht."In-duct" oder "Schlupf"-SCR kombiniert die selektive nichtkatalytische Reduktion (SNCR) mit einer nachgelagerten, selektiven katalytischen Reduktion (SCR), die den Ammoniak-Schlupf aus der SNCR verringert. |
Selektive nichtkatalytische Reduktion (SNCR) | Selektive Reduktion von Stickoxiden zu Stickstoff mit Ammoniak oder Harnstoff bei hohen Temperaturen ohne Katalysator. Zur Erzielung einer optimalen Reaktion wird das Betriebstemperaturfenster zwischen 800 °C und 1.000 °C gehalten. |
1.4.2. Techniken zur Überwachung diffuser Emissionen in die Luft
Technik | Beschreibung |
Differenzielles Absorptions-LIDAR (DIAL) | Eine laserbasierte Technik unter Verwendung des differenziellen Adsorptions-LIDAR (Light Detection and Ranging), der das optische Pendant zum (radiowellenbasierten) RADAR ist. Diese Technik arbeitet mit Laserstrahl-Impulsen, die von atmosphärischen Aerosolen zurückgestreut werden, worauf das, von einem Teleskop erfasste, reflektierte Licht auf seine Spektraleigenschaften analysiert wird. |
Emissionsfaktor | Emissionsfaktoren sind Zahlen, durch deren Multiplikation mit einer Aktivitätsrate (z.B. Produktionsmenge) die Emissionen der Anlage abgeschätzt werden.
Emissionsfaktoren werden im Allgemeinen über Tests einer Gruppe von ähnlichen Prozesseinrichtungen oder Prozessschritten abgeleitet.
Mit dieser Information kann dann die Menge an emittiertem Schadstoff zu allgemeinen Kenngrößen entsprechender Aktivitäten ins Verhältnis gesetzt werden.
Fehlen weitere Informationen, können Hilfsemissionsfaktoren (z.B. Literaturwerte) für eine Abschätzung der Emissionen dienen. Emissionsfaktoren werden üblicherweise als Masse eines emittierten Stoffes geteilt durch den Durchsatz des den Stoff emittierenden Prozesses ausgedrückt. |
Programm zur Leckageerkennung und Reparatur (LDAR) | Ein strukturierter Verfahrensansatz zur Reduzierung von durch Undichtigkeit verursachten diffusen VOC-Emissionen durch Aufspüren und anschließende Instandsetzung oder Erneuerung undichter Bauteile. LDAR-Programme bestehen aus einer oder mehreren Messkampagnen. Eine Kampagne hat üblicherweise eine Dauer von einem Jahr und umfasst die Überwachung eines bestimmten Prozentsatzes der Ausrüstungsteile. |
Optische Gas-Bildgebung (OGI) | Bei der Gasdetektion durch optische Bildgebung (Optical Gas Imaging) wird eine kleine Handkamera oder fest installierte Kamera verwendet, die eine Echtzeit-Visualisierung von Gaslecks gestattet, die auf Videoaufnahmen als "Rauch" erscheinen, während gleichzeitig das Bild des betreffenden Ausrüstungsteils zu sehen ist, sodass sich erhebliche VOC-Leckagen schnell und leicht lokalisieren lassen. Aktive Systeme erzeugen ein Bild mit einem vom Ausrüstungsteil und dessen Umgebung zurückgestreuten Laserlicht. Passive Systeme basieren auf der natürlichen Infrarotstrahlung des Ausrüstungsteils und seiner Umgebung. |
Solar Occultation Flux (SOF) | Bei dieser Methode wird ein Breitbandspektrum des Sonnenlichts im Infrarot- oder ultravioletten/sichtbaren Bereich entlang einer gegebenen geografischen Wegstrecke unter Kreuzen der Windrichtung und Durchschneiden von VOC-Emissionsfahnen aufgezeichnet und mittels Fourier-Transformation analysiert. |
1.4.3. Techniken zur Reduzierung diffuser Emissionen
Technik | Beschreibung |
Entgasungsextrusion | Die Lösungsmitteldämpfe, die bei der Weiterverarbeitung der konzentrierten Gummilösung durch Extrusion aus der Entlüftungsöffnung des Extruders austreten (üblicherweise Cyclohexan, Hexan, Heptan, Toluol, Cyclopentan, Isopentan oder Mischungen daraus), werden komprimiert und zur Rückgewinnung weitergeleitet. |
Strippen | Die in dem Polymer enthaltenen VOC werden in die Gasphase überführt (z.B. durch die Verwendung von Dampf). Die Abscheideleistung kann durch eine geeignete Kombination von Temperatur, Druck und Verweilzeit sowie durch Maximierung des Verhältnisses von freier Polymeroberfläche zu Gesamtpolymervolumen optimiert werden. |
Gaspendelung | Das Gas aus einem Aufnahmemittel (z.B. einem Tank), das während des Transfers einer Flüssigkeit verdrängt wird und zu dem Abgabemittel zurückgeführt wird, aus dem die Flüssigkeit abgegeben wird. |
2) Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (ABl. L 342 vom 22.12.2009 S. 1).
ENDE |