Regelwerk, EU 2022

VO (EU) 2022/2447
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Artikel 1

Artikel 2

Anhang Anzahl und Titel der achtjährlichen Variablen im Bereich Arbeitskräfte, die zu "Junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt", "Bildungsstand - Einzelangaben, einschließlich unter- oder abgebrochener Ausbildung" (erste Umsetzung 2024) und "Vereinbarkeit von Beruf und Familie" (erste Umsetzung 2025) zu erfassen sind