Regelwerk, EU 2023

VO (EU) 2023/2059
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Artikel 1 Gegenstand und Anwendungsbereich

Artikel 2 Im Anhang aufgeführte Waren aus der übrigen Welt

Artikel 3 Inkrafttreten und Anwendung

Anhang Liste der Waren aus der übrigen Welt, die als Einzelhandelswaren aus anderen Teilen des Vereinigten Königreichs nach Nordirland verbracht und in Nordirland in Verkehr gebracht werden dürfen (nach Artikel 2)