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Regelwerk, EU 2024, Betriebsicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/201 der Kommission vom 10. Januar 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1954 hinsichtlich harmonisierter Normen für Steueranlagen, dauerhaft installierte Kraftstoffsysteme und hydraulische Steueranlagen

(ABl. L 2024/201 vom 12.01.2024)


Ergänzende Informationen
Normenübersicht

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Im Einklang mit Artikel 14 der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Referenzen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, eine Konformität mit denjenigen Anforderungen des Artikels 4 Absatz 1 und des Anhangs I der Richtlinie 2013/53/EU vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit ihrem Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 3 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN) und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) mit der Ausarbeitung und Überarbeitung harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU (im Folgenden "Auftrag"). Die in Auftrag gegebenen harmonisierten Normen sollten den im Vergleich zur aufgehobenen Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 4 strengeren grundlegenden Anforderungen entsprechen, die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2013/53/EU und in deren Anhang I festgelegt sind.

(3) Auf der Grundlage des Auftrags überarbeitete das CEN die folgenden harmonisierten Normen, deren Referenzen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1954 der Kommission 5 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden: EN ISO 8848:2017 über Steueranlagen für kleine Wasserfahrzeuge, EN ISO 10088:2017 über dauerhaft installierte Kraftstoffsysteme und EN ISO 10592:2017 über hydraulische Steueranlagen für kleine Wasserfahrzeuge. Dies führte zur Annahme der harmonisierten Normen EN ISO 8848:2022, EN ISO 10088:2023 bzw. EN ISO 10592:2022.

(4) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob die harmonisierten Normen EN ISO 8848:2022, EN ISO 10088:2023 und EN ISO 10592:2022 dem Auftrag entsprechen.

(5) Die Normen EN ISO 8848:2022, EN ISO 10088:2023 und EN ISO 10592:2022 erfüllen die Anforderungen, die sie abdecken sollen und die in Artikel 4 Absatz 1 der Richtlinie 2013/53/EU sowie in Anhang I Teil A der genannten Richtlinie festgelegt sind. Daher ist es angezeigt, die Referenzen dieser Normen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(6) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1954 sind die Referenzen der harmonisierten Normen aufgeführt, bei denen die Vermutung der Konformität mit der Richtlinie 2013/53/EU gilt. Damit alle Referenzen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU im selben Rechtsakt aufgeführt werden, sollten die Referenzen der harmonisierten Normen EN ISO 8848:2022, EN ISO 10088:2023 und EN ISO 10592:2022 in den genannten Anhang aufgenommen werden.

(7) Es ist notwendig, die Referenzen der harmonisierten Normen EN ISO 8848:2017, EN ISO 10088:2017 und EN ISO 10592:2017 aus dem Amtsblatt der Europäischen Union zu streichen, da sie durch EN ISO 8848:2022, EN ISO 10088:2023 bzw. EN ISO 10592:2022 ersetzt wurden. Diese Referenzen sollten deshalb aus Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1954 gestrichen werden.

(8) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1954 sollte daher entsprechend geändert werden.

(9) Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, ihre Produkte an die überarbeiteten Fassungen der harmonisierten Normen EN ISO 8848:2017, EN ISO 10088:2017 und EN ISO 10592:2017 anzupassen, ist es notwendig, die Streichung der Referenzen dieser Normen zurückzustellen.

(10) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden wesentlichen Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Referenz dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1954 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Nummer 1 des Anhangs gilt ab dem 12. Juli 2025.

Brüssel, den 10. Januar 2024

1) ABl. L 316 vom 14.11.2012 S. 12, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2012/1025/oj?locale=de.

2) Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG (ABl. L 354 vom 28.12.2013 S. 90, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2013/53/oj?locale=de).

3) Durchführungsbeschluss C(2015) 8736 der Kommission vom 15. Dezember 2015 über einen Normungsauftrag an das Europäische Komitee für Normung und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung in Bezug auf Sportboote und Wassermotorräder zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über Sportboote und Wassermotorräder und zur Aufhebung der Richtlinie 94/25/EG.

4) Richtlinie 94/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Juni 1994 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Sportboote (ABl. L 164 vom 30.06.1994 S. 15, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/1994/25/oj?locale=de).

5) Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1954 der Kommission vom 12. Oktober 2022 über harmonisierte Normen für Sportboote und Wassermotorräder zur Unterstützung der Richtlinie 2013/53/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 269 vom 17.10.2022 S. 20, ELI: https://eur-lex.europa.eu/eli/dec_impl/2022/1954/oj?locale=de).

.

Anhang


Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2022/1954 wird wie folgt geändert:

1. Die Zeilen 13, 18 und 21 werden gestrichen.

2. Die folgenden Zeilen werden in fortlaufender Folge eingefügt:

Nr.Referenz der Norm
"13a.EN ISO 8848:2022
Kleine Wasserfahrzeuge - Steueranlagen
18a.EN ISO 10088:2023
Kleine Wasserfahrzeuge - Dauerhaft installierte Kraftstoffsysteme
21a.EN ISO 10592:2022
Kleine Wasserfahrzeuge - Hydraulische Steueranlagen"



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