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Regelwerk, EU 2024, Steuern/Abgaben - EU Bund

Durchführungsverordnung (EU) 2024/289 der Kommission vom 12. Januar 2024 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 in Bezug auf die Daten, die für Amtshilfedokumente im Zusammenhang mit der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die unter Steueraussetzung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates ausgeführt werden, erforderlich sind

(ABl. L 2024/289 vom 22.01.2024)



Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates vom 2. Mai 2012 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und zur Aufhebung von Verordnung (EG) Nr. 2073/2004 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2, Artikel 15 Absatz 5 und Artikel 16 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) In der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates 2 sind das Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren zwischen Mitgliedstaaten sowie die Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die aus der Union ausgeführt werden, und die Überwachung und Kontrolle dieser Beförderungen mithilfe des in Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2020/263 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 genannten EDV-gestützten Systems (im Folgenden "EDV-gestütztes System") festgelegt.

(2) Gemäß Artikel 21 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2020/262 müssen die zuständigen Behörden des Ausfuhrmitgliedstaats die zuständigen Behörden des Abgangsmitgliedstaats über das EDV-gestützte System unterrichten, wenn die Waren nicht mehr aus dem Zollgebiet der Union verbracht werden dürfen.

(3) Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 der Kommission 4 enthält die Vorschriften für die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten in Bezug auf die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren. Um den mit Artikel 21 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2020/262 eingeführten Änderungen Rechnung zu tragen, müssen die für die Amtshilfedokumente gemäß Artikel 9 Absatz 2, Artikel 15 Absatz 5 und Artikel 16 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 erforderlichen Daten geändert werden, um den Informationsaustausch über die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die unter Steueraussetzung ausgeführt werden sollen, zu ermöglichen, damit die zuständigen Behörden auch diese Beförderungen kontrollieren können.

(4) Die Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 sollte daher entsprechend geändert werden.

(5) Das EDV-gestützte System soll bis zum 13. Februar 2024 an das automatisierte Ausfuhrsystem der EU angeschlossen werden; ab diesem Zeitpunkt dürfen die in Artikel 21 Absatz 5 der Richtlinie (EU) 2020/262 genannten Mitteilungen gemäß Artikel 54 der genannten Richtlinie nicht mehr auf anderem Wege als über das EDV-gestützte System erfolgen. Da die vorliegende Verordnung Verfahren für die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung, die aus der Union ausgeführt werden, betrifft, sollte ihre Anwendung auf diesen Zeitpunkt verschoben werden.

(6) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verbrauchsteuerausschusses

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Anhänge I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 13. Februar 2024.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 12. Januar 2024

1) ABl. L 121 vom 08.05.2012 S. 1.

2) Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (ABl. L 58 vom 27.02.2020 S. 4).

3) Beschluss (EU) 2020/263 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2020 über die Einführung eines EDV-gestützten Systems zur Beförderung und Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren (ABl. L 58 vom 27.02.2020 S. 43).

4) Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 der Kommission vom 24. Februar 2016 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten bezüglich der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates (ABl. L 66 vom 11.03.2016 S. 1).

.

Anhang

Die Anhänge I und II der Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 werden wie folgt geändert:

(1) In Anhang I erhalten die Tabellen 1 bis 16 folgende Fassung:

"Tabelle 1:
(gemäß Artikel 4):
Anfrage zwecks Abfrage der Historie

ABCDEFG
1ATTRIBUTER
aAnfrage KorrelationskennungRDer Kennwert für < Anfrage Korrelationskennung > ist für jeden Mitgliedstaat einmalig.an..44
2BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN: e-VD/v-e-VDR
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
cKennzeichen "Nationale Informationen zur Beförderung angefordert"RDer Boole"sche Operator hat Zahlenformat: "0" oder "1" ("0" = nein oder falsch, "1" = ja oder richtig)n1
dStatusRMögliche Kennwerte:
  • X01 = angenommen
  • X02 = annulliert
  • X03 = geliefert
  • X04 = umgeleitet
  • X05 = abgelehnt
  • X06 = ersetzt
  • X07 = e-VD/v-e-VD manuell geschlossen
  • X08 = verweigert
  • X09 = keine Angabe
  • X10 = teilweise verweigert
  • X11 = Ausfuhr
  • X12 = zur Ausfuhr angenommen
  • X13 = gestoppt
  • X14 = angenommene Ausfuhranmeldung
  • X15 = e-VD-Anfrage zur Ausfuhr angenommen
an3
eArt der zuletzt eingegangenen MeldungRMögliche Kennwerte:
  • IE801 = e-VD/v-e-VD
  • IE803 = MITTEILUNG ÜBER EIN UMGELEITETES e-VD/v-e-VD
  • IE807 = BEFÖRDERUNGSUNTERBRECHUNG
  • IE810 = ANNULLIERUNG EINES e-VD
  • IE813 = ÄNDERUNG DES BESTIMMUNGSORTS
  • IE818 = ANGENOMMENE ODER (TEILWEISE) VERWEIGERTE EINGANGS-/AUSFUHRMELDUNG
  • IE819 = WARNHINWEIS ODER ABLEHNUNG EINES e-VD/v-e-VD
  • IE829 = MELDUNG ÜBER EINE ANGENOMMENE AUSFUHR
  • IE836 = MELDUNG DER UNGÜLTIGERKLÄRUNG DER AUSFUHRANMELDUNG AN DIE DIENSTSTELLE DER VERSENDUNG/DES VERSENDERS
  • IE839 = ABLEHNUNG EINES e-VD DURCH DIE ZOLLBEHÖRDEN
  • IE881 = ANTWORT "MANUELLE ERLEDIGUNG"
  • IE905 = ANTWORT AUF STATUSANFRAGE
  • Keine Angabe = KEINE ANGABE

Hinweis: Die Meldung IE905 sollte nur für frühere Beförderungen übermittelt werden, die mit einer entsprechenden Meldung manuell erledigt wurden.

an..5
fArt der StatusanfrageOMögliche Kennwerte:
  • 1 = Anfrage zwecks Statussynchronisierung
  • 2 = Anfrage bezüglich Beförderungsverlauf
n1

Tabelle 2:
(gemäß Artikel 4):
Antwort auf Anfrage zwecks Abfrage der Historie

ABCDEFG
1ATTRIBUTER
aAnfrage KorrelationskennungRDer Kennwert für < Anfrage Korrelationskennung > ist für jeden Mitgliedstaat einmalig.an..44
2BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN: e-VD/v-e-VDR
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
cStatusRMögliche Kennwerte für < Status > :
  • X01 = angenommen
  • X02 = annulliert
  • X03 = geliefert
  • X04 = umgeleitet
  • X05 = abgelehnt
  • X06 = ersetzt
  • X07 = e-VD/v-e-VD manuell geschlossen
  • X08 = verweigert
  • X09 = keine Angabe
  • X10 = teilweise verweigert
  • X11 = Ausfuhr
  • X12 = zur Ausfuhr angenommen
  • X13 = gestoppt
  • X14 = angenommene Ausfuhranmeldung
  • X15 = e-VD-Anfrage zur Ausfuhr angenommen
an3
dArt der zuletzt eingegangenen MeldungMögliche Kennwerte:
  • IE801 = e-VD/v-e-VD
  • IE803 = MITTEILUNG ÜBER EIN UMGELEITETES e-VD/v-e-VD
  • IE807 = BEFÖRDERUNGSUNTERBRECHUNG
  • IE810 = ANNULLIERUNG EINES e-VD
  • IE813 = ÄNDERUNG DES BESTIMMUNGSORTS
  • IE818 = ANGENOMMENE ODER (TEILWEISE) VERWEIGERTE EINGANGS-/AUSFUHRMELDUNG
  • IE819 = WARNHINWEIS ODER ABLEHNUNG EINES e-VD/v-e-VD
  • IE829 = MELDUNG ÜBER EINE ANGENOMMENE AUSFUHR
  • IE836 = MELDUNG DER UNGÜLTIGERKLÄRUNG DER AUSFUHRANMELDUNG AN DIE DIENSTSTELLE DER VERSENDUNG/DES VERSENDERS
  • IE839 = ABLEHNUNG EINES e-VD DURCH DIE ZOLLBEHÖRDEN
  • IE881 = ANTWORT "MANUELLE ERLEDIGUNG"
  • IE905 = ANTWORT AUF STATUSANFRAGE
  • Keine Angabe = KEINE ANGABE

Hinweis: Die Meldung IE905 sollte nur für frühere Beförderungen übermittelt werden, die mit einer entsprechenden Meldung manuell erledigt wurden.

an..5

Tabelle 3:
(gemäß Artikel 4):
Nachrichten der Beförderung

ABCDEFG
1ATTRIBUTER
aAnfrage KorrelationskennungRDer Kennwert für < Anfrage Korrelationskennung > ist für jeden Mitgliedstaat einmalig.an..44
2Alle validierten e-VD/v-e-VDRAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden (vereinfachten) elektronischen Verwaltungsdokumente oder deren Entwürfe; ihr Aufbau ist in Anhang I Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt.99x
3Alle Eingangs-/AusfuhrmeldungenOAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Eingangs-/Ausfuhrmeldungen; ihr Aufbau ist in Anhang I Tabelle 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt.99x
4Letzte Mitteilung über ein umgeleitetes e-VDOInhalt der mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden letzten Mitteilung über die Änderung des Bestimmungsorts/Aufteilungsmitteilung; ihr Aufbau ist in Anhang I Tabelle 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt.1x
5Alle KontrollberichteOAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Kontrollberichte; ihr Aufbau ist in Tabelle 11 festgelegt.99x
6Alle EreignisberichteOAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Ereignisberichte; ihr Aufbau ist in Tabelle 12 festgelegt.99x
7Alle Erläuterungen zu LieferverzögerungenOAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Erläuterungen zu Lieferverzögerungen99x
7.1ATTRIBUTER
aMeldungsartRMögliche Kennwerte:
  • 1 = Erläuterung zum verzögerten Versand der Eingangs-/Ausfuhrmeldung
  • 2 = Erläuterung zur verzögerten Mitteilung des Bestimmungsorts
n1
bDatum und Uhrzeit der Validierung der Erläuterung zur VerzögerungC
  • "R" nach erfolgreicher Validierung
  • Gilt nicht anderweitig
DatumUhrzeit
cArt des ÜbermittlersRMögliche Kennziffern:
  • 1 = Versender
  • 2 = Empfänger
n1
dÜbermittlerkennungRDie < Übermittlerkennung > ist eine gültige Verbrauchsteuernummer.
(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)
an13
eCode für ErläuterungR(Siehe Codeliste 7 in Anhang II)n..2
fErgänzende InformationenC
  • "R" bei < Code für Erläuterung > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Code für Erläuterung in Feld 7.1e)

an..350
gErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
7.2BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARENR
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
8Alle Meldungen über eine angenommene AusfuhrOAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Meldungen über eine angenommene Ausfuhr99x
8.1ATTRIBUTER
aDatum und Uhrzeit des AusgangsRDatumUhrzeit
8.2BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN: e-VDR99x
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
cAnnahme der Ausfuhranmeldung oder Überlassung von Waren zur AusfuhrRMögliche Kennwerte:

0 = nein oder falsch

1 = ja oder richtig
0 entspricht der Annahme der Ausfuhranmeldung und 1 der Überlassung von Waren zur Ausfuhr.

n1
8.3EMPFÄNGERR
aVerbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerC
  • "R" bei < Code Bestimmungsort > :
    • "Bestimmungsort - Steuerlager"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall"
    • "Bestimmungsort - Direktlieferung"
  • "O" bei < Code Bestimmungsort >
  • "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Die möglichen Kennwerte für < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben:an..16
Code BestimmungsortEMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 - Bestimmungsort - SteuerlagerVerbrauchsteuernummer (1)Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 - Bestimmungsort - Registrierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (2)Sonstige Kennung (*)
3 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (4)Sonstige Kennung (*)
4 - Bestimmungsort - DirektlieferungVerbrauchsteuernummer (3)(Nicht zutreffend)
5 - Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger(Nicht zutreffend)Sonstige Kennung (*)
6 - Bestimmungsort - AusfuhrUmsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ)(Das Feld < ORT DER LIEFERUNG > existiert nicht)
(1) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zugelassener Lagerinhaber". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > .

(2) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(3) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist entweder "Zugelassener Lagerinhaber" oder "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(4) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(5) Bestehende Kennung < Schlüsselnummer Steuerlager > im Datensatz < STEUERLAGER >.

(*) Für den Ort der Lieferung bedeutet "Sonstige Kennung": eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

bEORI-NummerC
  • "O" bei Code Bestimmungsort "6"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Feld 1a in Anhang I Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)

Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates.an..17
cNameRan..182
dStraßeRan..65
eHausnummerOan..11
fPostleitzahlRan..10
gOrtRan..50
hNAD_LNGRFür die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
8.4ZOLLSTELLE AusfuhrortO
aReferenznummerR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
8.5ANNAHME DER AUSFUHRANMELDUNG/ÜBERLASSUNGR
aSchlüsselnummer der sendenden DienststelleR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
bSendender BeamterOan..35
cDatum der AnnahmeC
  • "R" für die Annahme der Ausfuhranmeldung
  • Gilt nicht für zur Ausfuhr überlassene Waren

(Siehe Feld 8.2c.)

Datum
dDatum der ÜberlassungC
  • "R" für zur Ausfuhr überlassene Waren
  • Gilt nicht für die Annahme der Ausfuhranmeldung

(Siehe Feld 8.2c.)

Datum
eReferenznummer des DokumentsRGültige Versandbezugsnummer, belegt durch die Zolldaten des Vorgangs
MRN = Versandbezugsnummer
an..21
9Alle Mitteilungen des Zolls über eine UngültigerklärungOAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Meldungen des Zolls über eine Ungültigerklärung der Ausfuhranmeldung99x
9.1 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARENR999X
aAdministrativer ReferenzcodeRAnzugeben ist der ARC des e-VD. Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636.an21
bOrdnungsnummerRDer Wert dieses Feldes muss größer als Null sein.n..2
9.1.1 AUSFUHRVORGANGR
aMRNRan18
bDatum der StornierungRan10
9.1.2 AUSFUHRZOLLSTELLER
aReferenznummerRAnzugeben ist der Code der für die Verbrauchsteuerkontrolle im Ausfuhrmitgliedstaat zuständigen Stelle der zuständigen Behörden am Ausfuhrort. Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636.an8
9.1.3 DIENSTSTELLE DES AUSFUHRMITGLIEDSTAATSR
aLändercodeRAnzugeben ist der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet die Ausfuhr der verbrauchsteuerpflichtigen Waren erfolgt, unter Verwendung des Ländercodes in Anhang II Codeliste 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636.a2
9.1.4 WARENBEFÖRDERUNGO
9.1.4.1 VORPAPIERO999X
aOrdnungsnummerRn..5
bArtRan4
cReferenznummerRan..70
10Alle Mitteilungen des Zolls über eine AblehnungOAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Meldungen des Zolls über eine Ablehnung eines e-VD99x
10.1ATTRIBUTER
aDatum und Uhrzeit des AusgangsRDatumUhrzeit
10.2Relevante Entwürfe eines e-VDC
  • "R" bei Code Ablehnungsgrund "1" oder "2"
  • entfällt bei Code Ablehnungsgrund "4" und "5"

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung in Feld 10.4)

aBezugsnummerRan..22
10.3Alle relevanten validierten e-VDC
  • "R" bei Code Ablehnungsgrund "4" oder "5"
  • entfällt bei Code Ablehnungsgrund "1" und "2"

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung in Feld 10.4)

99X
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerRn..2
10.4ABLEHNUNGR
aDatum und Uhrzeit der AblehnungRDatumUhrzeit
bCode für die Gründe der AblehnungRMögliche Kennwerte:
  • 1 = Einfuhrdaten nicht gefunden
  • 2 = Inhalt des e-VD stimmt nicht mit den Einfuhrdaten überein
  • 3 = (vorbehalten)
  • 4 = Ergebnis der Gegenkontrolle negativ
  • 5 = Ergebnis der Kontrolle bei der Ausfuhrzollstelle nicht zufriedenstellend
n1
10.5ANGABEN ZUR AUSFUHRANMELDUNGC
  • "R" bei Code Ablehnungsgrund "4" oder "5"
  • entfällt bei Code Ablehnungsgrund "1" und "2"

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung in Feld 10.4b)

aBezugsnummerC
  • "R" bei Code Ablehnungsgrund "4"
  • entfällt bei Code Ablehnungsgrund "5"

(Siehe Feld 10.4b.)

an..22
bReferenznummer des DokumentsC
  • "R" bei Code Ablehnungsgrund "5"
  • entfällt bei Code Ablehnungsgrund "4"

(Siehe Feld 4b)

Gültige Versandbezugsnummer, belegt durch die Zolldaten des Vorgangs
MRN = Versandbezugsnummer
an..21
10.5.1ERGEBNIS DER VALIDIERUNG DER GEGENKONTROLLE NEGATIVC
  • "R" bei Code Ablehnungsgrund "4"
  • entfällt bei Code Ablehnungsgrund "1", "2" und "5"

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung in Feld 10.4b)

99X
10.5.1.1 ERGEBNIS DER UBR-GEGENKONTROLLER999X
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bPositionsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..3
cCode für BefundRMögliche Kennwerte:
  • 1 = (vorbehalten)
  • 2 = Positionsnummer im e-VD nicht enthalten oder KEINE entsprechende WARENPOSITION in der Ausfuhranmeldung
  • 3 = (vorbehalten)
  • 4 = Gewicht/Masse stimmt nicht überein
  • 5 = (vorbehalten)
  • 6 = KN-Codes stimmen nicht überein
  • 7 = Gewicht/Masse stimmt nicht überein und KN-Codes stimmen nicht überein
n1
dValidierungsergebnisRMögliche Kennwerte:

0 = nein oder falsch

1 = ja oder richtig
0 bedeutet, dass das Validierungsergebnis negativ ist und 1 bedeutet, dass das Validierungsergebnis positiv ist.

n1
eBegründung der AblehnungOan..512
10.5.1.1.1 ERGEBNIS DER GEGENKONTROLLE DER KN-CODESC
  • "R", wenn:
    • der Wert in Feld 10.5.1.1.d"1" (Validierungsergebnis ist positiv) ist und der Wert in Feld 10.5.1.1.c"6" (Code für Befund lautet "KN-Codes stimmen nicht überein") ist oder
    • der Wert in Feld 10.5.1.1.d"0" (Validierungsergebnis ist negativ) ist
  • Gilt nicht anderweitig
aValidierungsergebnisRMögliche Kennwerte:

0 = nein oder falsch

1 = ja oder richtig
0 bedeutet, dass das Validierungsergebnis negativ ist und 1 bedeutet, dass das Validierungsergebnis positiv ist.

n1
bBegründung der AblehnungOan..512
10.5.1.1.2 ERGEBNIS DER GEGENKONTROLLE DER NETTOMASSEC
  • "R", wenn der Wert in Feld 10.5.1.1.d"1" (Validierungsergebnis ist positiv) ist und der Wert in Feld 10.5.1.1.c"4" (Code für Befund lautet "Gewicht/Masse stimmt nicht überein") ist
  • Gilt nicht anderweitig
aValidierungsergebnisRMögliche Kennwerte:

0 = nein oder falsch

1 = ja oder richtig
0 bedeutet, dass das Validierungsergebnis negativ ist und 1 bedeutet, dass das Validierungsergebnis positiv ist.

n1
bBegründung der AblehnungOan..512
10.5.2Alle Mitteilungen über Ablehnung der ÜberlassungC
  • "R" bei Code Ablehnungsgrund "5"
  • entfällt bei Code Ablehnungsgrund "1", "2" und "4"

(Siehe Feld 10.4b.)

aReferenznummer des DokumentsRan..21
10.6EMPFÄNGERR
aVerbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerC
  • "R" bei < Code Bestimmungsort > :
    • "Bestimmungsort - Steuerlager"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall"
    • "Bestimmungsort - Direktlieferung"
  • "O" bei < Code Bestimmungsort >
  • "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Die möglichen Kennwerte für < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben:an..16
Code BestimmungsortEMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 - Bestimmungsort - SteuerlagerVerbrauchsteuernummer (1)Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 - Bestimmungsort - Registrierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (2)Sonstige Kennung (*)
3 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (4)Sonstige Kennung (*)
4 - Bestimmungsort - DirektlieferungVerbrauchsteuernummer (3)(Nicht zutreffend)
5 - Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger(Nicht zutreffend)Sonstige Kennung (*)
6 - Bestimmungsort - AusfuhrUmsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ)(Das Feld < ORT DER LIEFERUNG > existiert nicht)
(1) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zugelassener Lagerinhaber". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > .

(2) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(3) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist entweder "Zugelassener Lagerinhaber" oder "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(4) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(5) Bestehende Kennung < Schlüsselnummer Steuerlager > im Datensatz < STEUERLAGER >.

(*) Für den Ort der Lieferung bedeutet "Sonstige Kennung": eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

bEORI-NummerC
  • "O" bei < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2020/262.an..17
cNameRan..182
dStraßeRan..65
eHausnummerOan..11
fPostleitzahlRan..10
gOrtRan..50
hNAD_LNGRFür die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
10.7ZOLLSTELLE AusfuhrortO
aReferenznummerR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
11Mögliche BeförderungsunterbrechungOInhalt einer im Zusammenhang mit der Beförderung stehenden Meldung über eine mögliche Beförderungsunterbrechung; der Meldungsaufbau ist in Tabelle 13 festgelegt.1x
12Mögliche Annullierung eines e-VDOInhalt einer mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Meldung über eine mögliche Annullierung; der Meldungsaufbau ist in Anhang I Tabelle 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt.1x
13Alle Änderungen des BestimmungsortsOAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Meldungen über die Änderung des Bestimmungsorts; der Meldungsaufbau ist in Anhang I Tabelle 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt.99x
14Alle Warnhinweise oder Ablehnungen eines e-VD/v-e-VDOAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Warnhinweise oder Ablehnungen eines e-VD/v-e-VD; ihr Aufbau ist in Tabelle 14 festgelegt.99x
14.1ATTRIBUTER
aDatum und Uhrzeit der Validierung des Warnhinweises oder der AblehnungC
  • "R" nach erfolgreicher Validierung
  • Gilt nicht anderweitig
DatumUhrzeit
14.2BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARENR
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
14.3EMPFÄNGERR
aVerbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerC
  • "R" bei < Code Bestimmungsort > :
    • "Bestimmungsort - Steuerlager"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall"
    • "Bestimmungsort - Direktlieferung"
    • "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger"
    • "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall"
    • Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung
  • "O" bei < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Die möglichen Kennwerte für < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben:an..16
Code BestimmungsortEMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 - Bestimmungsort - SteuerlagerVerbrauchsteuernummer (1)Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 - Bestimmungsort - Registrierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (2)Sonstige Kennung (*)
3 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (4)Sonstige Kennung (*)
4 - Bestimmungsort - DirektlieferungVerbrauchsteuernummer (3)(Nicht zutreffend)
5 - Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger(Nicht zutreffend)Sonstige Kennung (*)
6 - Bestimmungsort - AusfuhrUmsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ)(Das Feld < ORT DER LIEFERUNG > existiert nicht)
9 - Bestimmungsort - Zertifizierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (6)Sonstige Kennung (*)
10 - Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (7)Sonstige Kennung (*)
11 - Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-BeförderungVerbrauchsteuernummer (8) oder Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (9)Sonstige Kennung (*)
(1) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zugelassener Lagerinhaber". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > .

(2) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(3) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist entweder "Zugelassener Lagerinhaber" oder "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(4) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(5) Bestehende Kennung < Schlüsselnummer Steuerlager > im Datensatz < STEUERLAGER >.

(6) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(7) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(8) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Versender". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(9) Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >, wobei der Code für < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger "Zertifizierter Versender im Einzelfall" ist.

(*) Für den Ort der Lieferung bedeutet "Sonstige Kennung": eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

bEORI-NummerC
  • "O" bei < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2020/262.an..17
cNameRan..182
dStraßeRan..65
eHausnummerOan..11
fPostleitzahlRan..10
gOrtRan..50
hNAD_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
14.4ZUSTÄNDIGE DIENSTSTELLE für den EmpfängerR
aDienststellenschlüsselnummerR(Siehe Codeliste 5 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
14.5WARNHINWEISR
aDatum des WarnhinweisesRDatum
bKennzeichen "Beförderung abgelehnt"RDer Boole"sche Operator hat Zahlenformat: "0" oder "1" ("0" = nein oder falsch, "1" = ja oder richtig)n1
14.6Code für WARNHINWEIS ODER ABLEHNUNG EINER BEFÖRDERUNG - GRÜNDEC
  • "R", wenn < Kennzeichen Beförderung abgelehnt > richtig ist
  • "O", wenn < Kennzeichen Beförderung abgelehnt > falsch ist

(Siehe Kennzeichen Beförderung abgelehnt in Feld 14.5b)

9x
aCode für Warnhinweis oder Ablehnung einer Beförderung - GründeR(Siehe Codeliste 5 in Anhang II)n..2
bErgänzende InformationenC
  • "R" bei < Code für Warnhinweis oder Ablehnung einer Beförderung - Gründe > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Code für Warnhinweis oder Ablehnung einer Beförderung - Gründe in Feld 14.6a)

an..350
cErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
15Alle Erläuterungen zum Grund einer FehlmengeO99x
15.1ATTRIBUTER
aArt des ÜbermittlersRMögliche Kennziffern:
  • 1 = Versender
  • 2 = Empfänger
n1
bDatum und Uhrzeit der Validierung der Erläuterung zum Grund einer FehlmengeC
  • "R" nach erfolgreicher Validierung
  • Gilt nicht anderweitig
DatumUhrzeit
15.2BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARENR
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
15.3VERSENDERC
  • "R" bei < Art des Übermittlers > "Versender"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Art des Übermittlers in Feld 15.1a)

aVerbrauchsteuernummerRFür VERSENDER
Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >
< Wirtschaftsbeteiligter (Art) > des < VERSENDER > muss sein:
  • "Zugelassener Lagerinhaber" ODER
  • "Registrierter Versender" ODER
  • "Zertifizierter Versender"

ODER
Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG > . < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > des < VERSENDER > muss "Zertifizierter Versender im Einzelfall" sein.
Für den ORT der Versendung
Bestehende Kennung < Schlüsselnummer Steuerlager > (Verbrauchsteuernummer in SEED)
(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)

an13
bNameRan..182
cStraßeRan..65
dHausnummerOan..11
ePostleitzahlRan..10
fOrtRan..50
gNAD_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
15.4EMPFÄNGERC
  • "R", wenn < Art des Übermittlers > nicht "Versender" ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Art des Übermittlers in Feld 15.1a)

aVerbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerC
  • "R" bei < Code Bestimmungsort > :
    • "Bestimmungsort - Steuerlager"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall"
    • "Bestimmungsort - Direktlieferung"
    • "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger"
    • "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall"
    • "Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung
  • "O" bei < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Die möglichen Kennwerte für < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben:an..16
Code BestimmungsortEMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 - Bestimmungsort - SteuerlagerVerbrauchsteuernummer (1)Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 - Bestimmungsort - Registrierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (2)Sonstige Kennung (*)
3 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (4)Sonstige Kennung (*)
4 - Bestimmungsort - DirektlieferungVerbrauchsteuernummer (3)(Nicht zutreffend)
5 - Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger(Nicht zutreffend)Sonstige Kennung (*)
6 - Bestimmungsort - AusfuhrUmsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ)(Das Feld < ORT DER
LIEFERUNG > existiert nicht)
8 - Bestimmungsort unbekannt(Nicht zutreffend)(Nicht zutreffend)
9 - Bestimmungsort - Zertifizierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (6)Sonstige Kennung (*)
10 - Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (7)Sonstige Kennung (*)
11 - Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-BeförderungVerbrauchsteuernummer (8) oder Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (9)Sonstige Kennung (*)
(1) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zugelassener Lagerinhaber". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > .

(2) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(3) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist entweder "Zugelassener Lagerinhaber" oder "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(4) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(5) Bestehende Kennung < Schlüsselnummer Steuerlager > im Datensatz < STEUERLAGER >.

(6) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(7) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(8) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Versender". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(9) Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >, wobei der Code für < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger "Zertifizierter Versender im Einzelfall" ist.

(*) Für den Ort der Lieferung bedeutet "Sonstige Kennung": eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

bEORI-Nummer
  • "O" bei < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates.an..17
cNameRan..182
dStraßeRan..65
eHausnummerOan..11
fPostleitzahlRan..10
gOrtRan..50
hNAD_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
15.5AUSWERTUNGCMindestens eines der Felder < AUSWERTUNG > oder < AUSWERTUNG Hauptteil > muss vorhanden sein
aDatum der AuswertungRDatum
bAllgemeine ErläuterungRan..350
cAllgemeine Erläuterung_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
15.6AUSWERTUNG HauptteilCMindestens eines der Felder < AUSWERTUNG > oder < AUSWERTUNG Hauptteil > muss vorhanden sein999x
aPositionsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.
Die < Positionsnummer > muss innerhalb der Meldung einmalig sein und sich auf eine < Positionsnummer > des e-VD-/v-e-VD-Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD beziehen, für das Fehl- oder Mehrmengen gemeldet wurden.
n..3
bVerbrauchsteuer-ProduktcodeR(Siehe Codeliste 10 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an4
cErläuterungOan..350
dErläuterung_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
eTatsächliche MengeODer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..15,3
16Alle Erinnerungsmeldungen bezüglich der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger WarenO99x
16.1ATTRIBUTER
aMeldungsartRMögliche Kennwerte:
  • 1 = Meldung zur Erinnerung an den Ablauf der Frist für die Änderung des Bestimmungsorts (oder einer Aufteilung)
  • 2 = Meldung zur Erinnerung an den Ablauf der Frist für den Versand der Eingangs-/Ausfuhrmeldung
  • 3 = Meldung zur Erinnerung an den Ablauf der Frist für die Übermittlung der Angaben zum Empfänger (Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2020/262)
n1
bDatum und Uhrzeit des Ausgangs der ErinnerungsmeldungRDatumUhrzeit
cDatum und Uhrzeit der FristRDatumUhrzeit
dIn der Erinnerungsmeldung enthaltene InformationenOan..350
eIn der Erinnerungsmeldung enthaltene Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
16.2BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARENR
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2

Tabelle 4:
(gemäß Artikel 5):
Allgemeine Anfrage

ABCDEFG
1 ATTRIBUTER
aAnfrageartRMögliche Kennwerte:

1 = (vorbehalten)

2 = Anfrage nach Bezugsdaten

3 = (vorbehalten)

4 = (vorbehalten)

5 = Anfrage zur Resynchronisierung des Verzeichnisses der Wirtschaftsbeteiligten

6 = Anfrage zum Abruf einer Liste von e-VD/v-e-VD

7= Anfrage für SEED-Statistiken

8 = Anfrage zum Abruf einer Liste von e-VD
9 = Anfrage zum Abruf einer Liste von v-e-VD

n1
bAnfrage MeldungsbezeichnungC
  • "R" wenn < Anfrageart > "2"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

Mögliche Kennwerte:

"C_COD_DAT" = Gemeinsame Codeliste

"C_PAR_DAT" = Gemeinsame Systemparameter
"ALL" = Für komplette Struktur

a..9
cAnfragende StelleR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
dAnfrage KorrelationskennungC
  • "R" wenn < Anfrageart > "2", "5", "6" oder "7"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

Der Kennwert für < Anfrage Korrelationskennung > ist für jeden Mitgliedstaat einmalig.An..44
eBeginndatumCFür 1 e und f:
  • "R" wenn < Anfrageart > "2" oder "5"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

Datum
fEnddatumCDatum
gEinziges DatumC
  • "R" wenn < Anfrageart > "2" oder "5"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

Datum
2 ANFRAGE e-VD-/v-e-VD-LISTEC
  • "R" wenn < Anfrageart > "6", "8" oder "9"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

aCode MitgliedstaatR(Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)a2
2.1 AA_PRIMÄRKRITERIUMR99x
aArt des PrimärkriteriumsRMögliche Kennwerte:

1 = ARC

2 = Markenname der Ware

3 = Kategorien verbrauchsteuerpflichtiger Waren der Beförderung

4 = (vorbehalten)

5 = (vorbehalten)

6 = (vorbehalten)

7 = (vorbehalten)

8 = Ort des Empfängers

9 = Ort des Versenders

10 = Ort des Sicherheitsleistenden

11 = (vorbehalten)

12 = Lieferort (Stadt)

13 = Ort des Abgangssteuerlagers

14 = Ort des Beförderers

15 = KN-Code der Ware

16 = Rechnungsdatum

17 = Verbrauchsteuernummer Empfänger

18 = Verbrauchsteuernummer Versender

19 = Verbrauchsteuernummer Sicherheitsleistender

20 = (vorbehalten)

21 = (vorbehalten)

22 = Verbrauchsteuernummer Bestimmungssteuerlager

23 = Verbrauchsteuernummer Abgangssteuerlager

24 = (vorbehalten)

25 = Verbrauchsteuer-Produktcode

26 = Beförderungsdauer

27 = Bestimmungsmitgliedstaat

28 = Abgangsmitgliedstaat

29 = Name Empfänger

30 = Name Versender

31 = Name Sicherheitsleistender

32 = (vorbehalten)

33 =Lieferort (Bezeichnung)

34 = Name Abgangssteuerlager

35 = Name Beförderer

36 = Rechnungsnummer

37 = Postleitzahl Empfänger

38 = Postleitzahl Versender

39 = Postleitzahl Sicherheitsleistender

40 = (vorbehalten)

41 = Postleitzahl Lieferort

42 = Postleitzahl Abgangssteuerlager

43 = Postleitzahl Beförderer

44 = Warenmenge (gemäß e-VD/v-e-VD)

45 = Bezugsnummer = laufende Nummer, die der Versender zuordnet

46 = Beförderungsart

47 = (vorbehalten)

48 = (vorbehalten)

49 = Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Empfänger

50 = (vorbehalten)

51 = Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Beförderer
52 = Änderung Bestimmungsort (Ordnungsnummer > 2)

n..2
2.1.1 AA_PRIMÄRKENNWERTO99x
aKennwertRWenn die < Art des Primärkriteriums > "46" (Beförderungsart) ist, dann ist ein bestehender < Code Beförderungsart > in der Liste < BEFÖRDERUNGSARTEN > zu verwenden.An..255
3 STA_ANFRAGEC
  • "R" wenn < Anfrageart > "7"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

aArt der StatistikRMögliche Kennwerte:

1 = Aktive/Inaktive und gestrichene Wirtschaftsbeteiligte

2 = Bevorstehender Ablauf

3 = Wirtschaftsbeteiligte nach Art und Steuerlager

4 = Verbrauchsteuertätigkeit

5 = Änderungen in Verbrauchsteuerzulassungen

n1
3.1 LISTE MITGLIEDSTAATENR99x
aCode MitgliedstaatR(Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)a2
4 STA_ZEITRAUMC
  • "R" wenn < Anfrageart > "7"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

aJahrRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.N4
bHalbjahrCFür 4 b, c und d:
Die drei folgenden Datenfelder sind fakultativ und schließen einander aus:
  • < Halbjahr >
  • < Quartal >
  • < Monat >


D. h., bei Vorgabe eines dieser Datenfelder sind die beiden anderen nicht anwendbar.

Mögliche Kennwerte:

1 = Erstes Halbjahr
2 = Zweites Halbjahr

n1
cQuartalCMögliche Kennwerte:

1 = Erstes Quartal

2 = Zweites Quartal

3 = Drittes Quartal

4 = Viertes Quartal

n1
dMonatCMögliche Kennwerte:

1 = Januar

2 = Februar

3 = März

4 = April

5 = Mai

6 = Juni

7 = Juli

8 = August

9 = September

10 = Oktober

11 = November

12 = Dezember

n..2
5 SYNCHRONISIERUNG DER REFERENZENC
  • "R" wenn < Anfrageart > "2" oder "5"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart Feld 1a)

aZeitraum ab DatumR-Dieses Feld muss dem Feld 5b vorrangig oder gleichwertig sein.
Falls eine Extraktion beantragt wird, werden die Felder "Zeitraum ab Datum" und/oder "Zeitraum bis Datum" verwendet, um Ereignisse zu beantragen, die für den angegebenen Zeitraum gültig sind.
Im Gegenteil, falls eine Abfrage beantragt wird, werden die Felder "Zeitraum ab Datum" und/oder "Zeitraum bis Datum" verwendet, um in dem angegebenen Zeitraum geänderte und veröffentlichte Ereignisse zu beantragen.
(Siehe Feld 5c)
Datum
bZeitraum bis DatumR-Falls eine Extraktion beantragt wird, werden die Felder "Zeitraum ab Datum" und/oder "Zeitraum bis Datum" verwendet, um Ereignisse zu beantragen, die für den angegebenen Zeitraum gültig sind.
Im Gegenteil, falls eine Abfrage beantragt wird, werden die Felder "Zeitraum ab Datum" und/oder "Zeitraum bis Datum" verwendet, um in dem angegebenen Zeitraum geänderte und veröffentlichte Ereignisse zu beantragen.
(Siehe Feld 5c)
Datum
cExtraktionO-Der Wert dieses Feldes ist:
  • 0: zum Abruf (oder fehlt, um eine Rückwärtskompatibilität zu ermöglichen);
  • 1: zur Extraktion;
  • 2: bei nicht für ungültig erklärten Aufzeichnungen.
N1
dCode MitgliedstaatO-(Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)a2
6 REF_ANFRAGEC
  • "R" wenn < Anfrageart > "2"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

aKennzeichen "Gemeinsame Kriterien für die Risikobewertung"OMögliche Kennwerte:

0 = nein oder falsch

1 = ja oder richtig

n1
6.1 CODELISTEO99x
aAnfrage CodelisteOMögliche Kennwerte:

1 = Maßeinheiten

2 = Ereignisarten

3 = Nachweisarten

4 = (vorbehalten)

5 = (vorbehalten)

6 = Sprachencodes

7 = Nationale Verwaltungen

8 = Ländercodes

9 = Packstücke - Codes

10 = Gründe für Beanstandung beim Empfang oder Kontrollbericht

11 = Gründe für Unterbrechung

12 = (vorbehalten)

13 = Beförderungsarten

14 = Beförderungsmittel/Container

15 = Weinbauzonen

16 = Behandlung des Weinerzeugnisses - Code

17 = Kategorie verbrauchsteuerpflichtiger Waren

18 = Verbrauchsteuerpflichtige Waren

19 = KN-Codes

20 = Entsprechungen KN-Code - verbrauchsteuerpflichtige Ware

21 = Annullierungsgründe

22 = Warnhinweis oder Ablehnung eines e-VD - Gründe

23 = Verzögerungsgründe

24 = (vorbehalten)

25 = Das Ereignis meldende Personen

26 = Ablehnungsgründe

27 = Verzögertes Ergebnis - Gründe

28 = Maßnahmen aufgrund des Ersuchens

29 = Gründe für das Ersuchen

30 = (vorbehalten)

31 = (vorbehalten)

32 = (vorbehalten)

33 = (vorbehalten)

34 = Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe

35 = (vorbehalten)

36 = Art des Dokuments

37 = (vorbehalten)

38 = (vorbehalten)

39 = Gründe für Ersuchen um manuelle Erledigung

40= Gründe für Ablehnung der manuellen Erledigung

41 = Nationale Verwaltung - Grad Plato

n..2

Tabelle 5:
(gemäß Artikel 5 Absatz 2):
Liste der durch eine allgemeine Suche ermittelten e-VD/v-e-VD

ABCDEFG
1 ATTRIBUTER
aAnfragende StelleR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
bAnfrage KorrelationskennungRDer Kennwert für < Anfrage Korrelationskennung > ist für jeden Mitgliedstaat einmalig.An..44
2 POSITION AUF DER e-VD-/v-e-VD-LISTEO99x
aVersanddatumRDatum
2.1 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARENR
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bDatum und Uhrzeit der Validierung des e-VD/v-e-VDRDatumUhrzeit
cOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
2.2 VERSENDERR
aVerbrauchsteuernummerRAnzugeben ist eine gültige SEED-Registrierungsnummer des zugelassenen Lagerinhabers, des registrierten Versenders, des zertifizierten Versenders oder des zertifizierten Versenders im Einzelfall.
(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)
an13
bNameRan..182
2.3 ORT der VersendungCWENN < Ausgangspunkt e-VD/v-e-VD > "Ausgangspunkt - Steuerlager" oder "Ausgangspunkt - Versteuert",

DANN

< ORT der Versendung > "R",

< EINFUHRZOLLSTELLE > nicht zutreffend,

SONST

< ORT der Versendung > nicht zutreffend,

< EINFUHRZOLLSTELLE > "R"

aSchlüsselnummer SteuerlagerCGilt nicht für Kennziffer für den Ausgangspunkt in Feld 9d "3"
(Für die Kennziffer für den Ausgangspunkt siehe Feld 9d in Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)
Für den ORT der Versendung
Bestehende Kennung < Schlüsselnummer Steuerlager > (Verbrauchsteuernummer in SEED)
(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)
an13
bNameC"R", wenn die Kennziffer für den Ausgangspunkt in Feld 9d "3" lautet
(Für die Kennziffer für den Ausgangspunkt siehe Feld 9d in Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)
an..182
2.4 EINFUHRZOLLSTELLECWENN < Ausgangspunkt e-VD > "Ausgangspunkt - Steuerlager" oder "Ausgangspunkt - Versteuert",

DANN

< ORT der Versendung > "R",

< EINFUHRZOLLSTELLE > nicht zutreffend,

SONST
< ORT der Versendung > nicht zutreffend,

< EINFUHRZOLLSTELLE > "R"

aDienststellenschlüsselnummerR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
2.5 EMPFÄNGERC"R", ausgenommen - bei Code Bestimmungsort 8
aVerbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerCWENN < Code Bestimmungsort >
  • "Bestimmungsort - Steuerlager"
  • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger"
  • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall"
  • "Bestimmungsort - Direktlieferung"
  • "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger"
  • "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall"
  • Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung

DANN < EMPFÄNGER. Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > "R",

SONST

WENN < Code Bestimmungsort >

  • "Bestimmungsort - Ausfuhr",

DANN < EMPFÄNGER. Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > "O",

SONST < EMPFÄNGER. Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > nicht zutreffend

Die möglichen Kennwerte für < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben:an..16
Code BestimmungsortEMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 - Bestimmungsort - SteuerlagerVerbrauchsteuernummer (1)Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 - Bestimmungsort - Registrierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (2)Sonstige Kennung (*)
3 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (4)Sonstige Kennung (*)
4 - Bestimmungsort - DirektlieferungVerbrauchsteuernummer (3)(Nicht zutreffend)
5 - Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger(Nicht zutreffend)Sonstige Kennung (*)
6 - Bestimmungsort - AusfuhrUmsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ)(Das Feld < ORT DER LIEFERUNG > existiert nicht)
8 - Bestimmungsort unbekannt(Nicht zutreffend)(Nicht zutreffend)
9 - Bestimmungsort - Zertifizierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (6)Sonstige Kennung (*)
10 - Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (7)Sonstige Kennung (*)
11 - Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-BeförderungVerbrauchsteuernummer (8) oder Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (9)Sonstige Kennung (*)
(1) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zugelassener Lagerinhaber". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > .

(2) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(3) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist entweder "Zugelassener Lagerinhaber" oder "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(4) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(5) Bestehende Kennung < Schlüsselnummer Steuerlager > im Datensatz < STEUERLAGER >.

(6) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(7) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(8) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Versender". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(9) Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >, wobei der Code für < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger "Zertifizierter Versender im Einzelfall" ist.

(*) Für den Ort der Lieferung bedeutet "Sonstige Kennung": eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

bEORI-NummerC
  • "O" bei < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates.an..17
cNameRan..182
2.6 ORT der LieferungCDie Verwendung des Felds < ORT der Lieferung > wird nachstehend beschrieben, entsprechend dem < Code Bestimmungsort > :
  • "R" bei Code Bestimmungsort 1, 4, 9 und 10
  • "O" bei Code Bestimmungsort 2, 3 und 5
  • Gilt nicht anderweitig
--
aVerbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerCWENN < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Steuerlager" oder "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger" oder "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall",

DANN < ORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > "R",

SONST

WENN < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Direktlieferung",

DANN < ORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > nicht zutreffend

SONST < ORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > "O",

Die möglichen Kennwerte für < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben:an..16
Code BestimmungsortEMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 - Bestimmungsort - SteuerlagerVerbrauchsteuernummer (1)Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 - Bestimmungsort - Registrierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (2)Sonstige Kennung (*)
3 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (4)Sonstige Kennung (*)
4 - Bestimmungsort - DirektlieferungVerbrauchsteuernummer (3)(Nicht zutreffend)
5 - Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger(Nicht zutreffend)Sonstige Kennung (*)
6 - Bestimmungsort - AusfuhrUmsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ)(Das Feld < ORT DER LIEFERUNG > existiert nicht)
8 - Bestimmungsort unbekannt(Nicht zutreffend)(Nicht zutreffend)
9 - Bestimmungsort - Zertifizierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (6)Sonstige Kennung (*)
10 - Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (7)Sonstige Kennung (*)
11 - Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-BeförderungVerbrauchsteuernummer (8) oder Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (9)Sonstige Kennung (*)
(1) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zugelassener Lagerinhaber". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > .

(2) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(3) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist entweder "Zugelassener Lagerinhaber" oder "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(4) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(5) Bestehende Kennung < Schlüsselnummer Steuerlager > im Datensatz < STEUERLAGER >.

(6) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(7) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(8) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Versender". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(9) Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >, wobei der Code für < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger "Zertifizierter Versender im Einzelfall" ist.

(*) Für den Ort der Lieferung bedeutet "Sonstige Kennung": eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

bNameCWENN < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Direktlieferung",

DANN < Name > "O",

SONST < Name > "R"

an..182
2.7 AUSFUHRZOLLSTELLECDie Verwendung des Felds < AUSFUHRZOLLSTELLE > wird nachstehend beschrieben, entsprechend dem < Code Bestimmungsort > :
  • "R" bei Code Bestimmungsort 6
  • Gilt nicht anderweitig
aDienststellenschlüsselnummerR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
2.8 KATEGORIE VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARENR9x
aKategorie verbrauchsteuerpflichtiger WarenR(Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)a1
2.9 VERANLASSER der BeförderungCWENN < e-VD/v-e-VD Kopfdaten. Veranlassung der Beförderung > (IE801) (oder < e-VD/v-e-VD Kopfdaten. Veranlassung der Beförderung > (IE815)) "Versender" oder "Empfänger",

DANN < VERANLASSER der Beförderung > nicht zutreffend,

SONST < VERANLASSER der Beförderung > "R"

aUmsatzsteuer-IdentifikationsnummerOan..14
bNameRan..182
2.10 ERSTER BEFÖRDERERO
aUmsatzsteuer-IdentifikationsnummerOan..14
bNameRan..182

Tabelle 6:
(gemäß Artikel 5):
Ablehnung einer allgemeinen Anfrage

ABCDEFG
1Allgemeine AnfrageRKontext der mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden allgemeinen Anfrage; ihr Aufbau ist in Tabelle 4 festgelegt.
2AblehnungR99x
aDatum und Uhrzeit der AblehnungRDatumUhrzeit
bCode für die Gründe der AblehnungRMögliche Kennwerte:
  • 0 = Sonstiger
  • 2 = Kein abgerufenes e-VD/v-e-VD entspricht den Auswahlkriterien
  • 3 = Bezugsdaten nicht verfügbar
  • 4 = Liste der Verbrauchsteuerstellen nicht verfügbar
  • 5 = SEED-Daten nicht verfügbar
  • 7 = Angeforderte Daten unbekannt
  • 8 = Zahl außerhalb des Wertebereichs
  • 26 = Duplikat festgestellt
  • 112 = Falscher Wert (Code)
  • 115 = In dieser Position nicht unterstützt
n..3

Tabelle 7:
(gemäß Artikel 6 Absatz 1):
Allgemeine Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit

ABCDEFG
1 ATTRIBUTER
aAnfrageartRMögliche Kennwerte:

1 = Verwaltungszusammenarbeit
2 = vorbehalten

n1
bFrist für ErgebnisseRDatum
2 FOLGEMAßNAHMENR
aFollowup-KorrelationskennungR(Siehe Codeliste 1 in Anhang II)an28
bDatum des AusgangsRDatum
cCode des SendemitgliedstaatsR Nationale Verwaltung mit einem Ländercode gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636.a2
dSchlüsselnummer der sendenden DienststelleO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
eSendender BeamterOan..35
fCode des EmpfängermitgliedstaatsR Nationale Verwaltung mit einem Ländercode gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636.a2
gSchlüsselnummer der empfangenden DienststelleO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
hEmpfangender BeamterOan..35
iNationale VorgangsreferenzOan..99
3 VZ_ANFRAGEC
  • "R" wenn < Anfrageart > "1"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

aInformationen zur Anfrage VerwaltungszusammenarbeitRan..999
bInformationen zur Anfrage Verwaltungszusammenarbeit_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
cKennzeichenOMögliche Kennwerte:

0 = nein oder falsch

1 = ja oder richtig

n1
3.1 Code für die GRÜNDE DER ANFRAGER99x
aCode für die Gründe der Anfrage zwecks VerwaltungszusammenarbeitR(Siehe Codeliste 8 in Anhang II)n..2
bVZ_Ergänzende InformationenC
  • "R" bei < Code für die Gründe der Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen
-an..999
cVZ_Ergänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
3.1.1 RISIKOBEWERTUNG REFERENZO99x
aSonstiges RisikoprofilOan..999
bSonstiges Risikoprofil_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
3.2 ARC-ListeO99x
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerODer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
3.3 PERSONO99x
aVerbrauchsteuernummerCFür 3.3 a, b und c: Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • < Verbrauchsteuernummer >
  • < Umsatzsteuer-Identifikationsnummer >
  • < Name >
Bestehende Kennung (Verbrauchsteuernummer) < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > oder < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG > .
(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)
an13
bUmsatzsteuer-IdentifikationsnummerCan..14
cNameCan..182
dCode MitgliedstaatC
  • "R" wenn < Name > vorliegt und < Verbrauchsteuernummer > und < Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > nicht vorliegen
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Verbrauchsteuernummer in Feld 3.3a, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Feld 3.3b und Name in Feld 3.3c)

Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
eStraßeOan..65
fHausnummerOan..11
gPostleitzahlOan..10
hOrtOan..50
iNAD_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
jTelefonnummerOan..35
kFaxnummerOan..35
lE-Mail-AdresseOan..70
3.4 BELEGDOKUMENTEO9x
aKurzbeschreibung BelegdokumentC
  • "R" wenn < Art Belegdokument > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 3.4c und Bild Dokument in Feld 3.4e)

an..999
bKurzbeschreibung Belegdokument_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
cReferenz BelegdokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Art Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 3.4a und Bild Dokument in Feld 3.4e)

an..999
dReferenz Belegdokument_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
eBild DokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Art Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 3.4a und Referenz Belegdokument in Feld 3.4c)

fArt BelegdokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Art Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 3.4c und Bild Dokument in Feld 3.4e)

(Siehe Codeliste 15 in Anhang II)an..4
3.5 Geforderte MAßNAHMENO99x
aCode für Maßnahmen in VerwaltungszusammenarbeitR(Siehe Codeliste 9 in Anhang II)n..2
bErgänzung zu Maßnahmen in VerwaltungszusammenarbeitC
  • "R" bei < Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit in Feld 3.5a)

an..999
cErgänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
4 KONTAKTO
aDienststellenschlüsselnummerR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
bAnfragender VerbrauchsteuerbeamterOan..35
cTelefonnummerOan..35
dFaxnummerOan..35
eE-Mail-AdresseOan..70

Tabelle 8:
(gemäß Artikel 7):
Antwort

ABCDEFG
1ATTRIBUTER
aMeldungsartRMögliche Kennwerte:
  • 1 = Antwort auf Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit
  • 2 = vorbehalten
n1
2FOLGEMAßNAHMENR
aFollowup-KorrelationskennungR(Siehe Codeliste 1 in Anhang II)an28
bDatum des AusgangsRDatum
cCode des SendemitgliedstaatsR Nationale Verwaltung mit einem Ländercode gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636a2
dSchlüsselnummer der sendenden DienststelleO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
eSendender BeamterOan..35
fCode des EmpfängermitgliedstaatsR Nationale Verwaltung mit einem Ländercode gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636a2
gSchlüsselnummer der empfangenden DienststelleO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
hEmpfangender BeamterOan..35
iNationale VorgangsreferenzC- "O" wenn < Followup-Korrelationskennung > nicht mit < Followup-Korrelationskennung > einer Anfrage übereinstimmt
  • "R" wenn < Followup-Korrelationskennung > mit < Followup-Korrelationskennung > einer Anfrage übereinstimmt UND

< Nationale Vorgangsreferenz > in der Anfrage angegeben ist

WENN < Followup-Korrelationskennung > mit < Followup-Korrelationskennung > einer Anfrage übereinstimmt UND < Nationale Vorgangsreferenz > in der Anfrage angegeben ist,

DANN

muss < Nationale Vorgangsreferenz > mit < Nationale Vorgangsreferenz > in der Anfrage identisch sein

an..99
3ANTWORTR
aFrist für ErgebnisseCFür 3 a und b:
  • "R" wenn < Code für die Gründe der Ablehnung einer Anfrage > vorliegt
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung einer Anfrage in Feld 3c)

DatumUhrzeit
bGründe für verzögertes Ergebnis - CodeC(Siehe Codeliste 3 in Anhang II)n..2
cCode für die Gründe der Ablehnung einer AnfrageO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II)n..2
dErgänzung zu den Gründen der Ablehnung einer AnfrageC
  • "R" bei < Code für die Gründe der Ablehnung einer Anfrage > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung einer Anfrage in Feld 3c)

an..999
eErgänzung zu den Gründen der Ablehnung einer Anfrage_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2

Tabelle 9:
(gemäß Artikel 7):
Erinnerung an eine Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit

ABCDEFG
1ATTRIBUTER
aMeldungsartRMögliche Kennwerte:
  • 1 = Erinnerung an Ergebnisse der Verwaltungszusammenarbeit
  • 2 = vorbehalten
n1
2FOLGEMAßNAHMENR
aFollowup-KorrelationskennungR(Siehe Codeliste 1 in Anhang II)an28
bDatum des AusgangsRDatum
cCode des SendemitgliedstaatsR Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
dSchlüsselnummer der sendenden DienststelleO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
eSendender BeamterOan..35
fCode des EmpfängermitgliedstaatsR Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
gSchlüsselnummer der empfangenden DienststelleO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
hEmpfangender BeamterOan..35
iNationale VorgangsreferenzC
  • "O" wenn < Followup-Korrelationskennung > nicht mit < Followup-Korrelationskennung > einer Anfrage übereinstimmt
  • "R" wenn < Followup-Korrelationskennung > mit < Followup-Korrelationskennung > einer Anfrage übereinstimmt UND
    < Nationale Vorgangsreferenz > in der Anfrage angegeben ist
  • Gilt nicht anderweitig
WENN < Followup-Korrelationskennung > mit < Followup-Korrelationskennung > einer Anfrage übereinstimmt UND < Nationale Vorgangsreferenz > in der Anfrage angegeben ist,

DANN

muss < Nationale Vorgangsreferenz > mit < Nationale Vorgangsreferenz > in der Anfrage identisch sein

an..99

Tabelle 10:
(gemäß Artikel 6 Absatz 3, Artikel 9 Absatz 1 sowie den Artikeln 10 und 16):
Ergebnisse der Verwaltungszusammenarbeit

ABCDEFG
1 FOLGEMAßNAHMENR
aFollowup-KorrelationskennungR(Siehe Codeliste 1 in Anhang II)an28
bDatum des AusgangsRDatum
cCode des SendemitgliedstaatsR Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
dSchlüsselnummer der sendenden DienststelleO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
eSendender BeamterOan..35
fCode des EmpfängermitgliedstaatsR Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
gSchlüsselnummer der empfangenden DienststelleO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
hEmpfangender BeamterOan..35
iNationale VorgangsreferenzC
  • "O" wenn < Followup-Korrelationskennung > nicht mit < Followup-Korrelationskennung > einer Anfrage übereinstimmt
  • "R" wenn < Followup-Korrelationskennung > mit < Followup-Korrelationskennung > einer Anfrage übereinstimmt UND
    < Nationale Vorgangsreferenz > in der Anfrage angegeben ist
  • Gilt nicht anderweitig
WENN < Followup-Korrelationskennung > mit < Followup-Korrelationskennung > einer Anfrage übereinstimmt UND < Nationale Vorgangsreferenz > in der Anfrage angegeben ist,

DANN

muss < Nationale Vorgangsreferenz > mit < Nationale Vorgangsreferenz > in der Anfrage identisch sein

an..99
2 KONTAKTO
aDienststellenschlüsselnummerR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
bAnfragender VerbrauchsteuerbeamterOan..35
cTelefonnummerOan..35
dFaxnummerOan..35
eE-Mail-AdresseOan..70
3 VZ_MAßNAHMEN ERGEBNISSEO99x
aARCO(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerC
  • "O" wenn < ARC > vorliegt
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe ARC in Feld 3a)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
cCode für Maßnahmen in VerwaltungszusammenarbeitR(Siehe Codeliste 9 in Anhang II)n..2
dErgänzung zu Maßnahmen in VerwaltungszusammenarbeitC
  • "R" bei < Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit in Feld 3c)

an..999
eErgänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
fCode für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - GründeO(Siehe Codeliste 11 in Anhang II)n..2
gErgänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - GründeC
  • "R" bei < Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe in Feld 3f)

an..999
hErgänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
iFeststellung am BestimmungsortOMögliche Kennwerte:

0 = Sonstige Feststellung

1 = (vorbehalten)

2 = Sendung ordnungsgemäß eingetroffen

3 = Sendung nicht eingetroffen Sendung verspätet eingetroffen

4 = Fehlmenge festgestellt

5 = Verbrauchsteuerpflichtige Waren nicht ordnungsgemäß eingetroffen

6 = Sendung nicht in der Lagerbuchhaltung vermerkt

7 = Wirtschaftsbeteiligter konnte nicht kontaktiert werden

8 = Wirtschaftsbeteiligter konnte nicht kontaktiert werden

9 = Fehlende Angabe eines Wirtschaftsbeteiligten

10 = Mehrmenge festgestellt

11 = Falscher Verbrauchsteuer-Produktcode

12 = Falscher Code für den Bestimmungsort

13 = Abweichungen bestätigt

14 = Manuelle Erledigung empfohlen

15 = Unterbrechung empfohlen

16 = Unregelmäßigkeiten festgestellt

n..2
jSonstige Art der FeststellungC
  • "R" wenn < Feststellung am Bestimmungsort > "Sonstige Feststellung"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Feststellung am Bestimmungsort in Feld 3i)

an..999
kSonstige Art der Feststellung_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
lErgänzende ErläuterungenOan..999
mErgänzende Erläuterungen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
nKontrollbericht ReferenzO(Siehe Codeliste 2 in Anhang II)
Im System gibt es eine Meldung "Kontrollbericht" (auch für den Fall, dass die Meldung Teil einer eingegangenen Meldung "Beförderungsverlauf"/"Ergebnisse der Anfrage bezüglich eines Verlaufs" ist), die dieselbe < Kontrollbericht Referenz > wie die übermittelte Meldung hat. Wenn der < ARC > in der übermittelten Meldung angegeben ist, stimmt er mit dem < ARC > der betreffenden Meldung "Kontrollbericht" überein.
(Siehe ARC in Feld 3a)
an16
4 RÜCKMELDUNGO
aRückmeldung angefordert oder gegebenRMögliche Kennwerte:

0 = Keine Rückmeldung angefordert

1 = Rückmeldung angefordert

2 = Rückmeldung gegeben

n1
bFolgemaßnahmenCMindestens eines der beiden folgenden Felder, wenn Feld 4a verwendet wird:
  • < Folgemaßnahmen >
  • < Relevanz der Informationen >
-an..999
cFolgemaßnahmen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
dRelevanz der vorgelegten InformationenCMindestens eines der beiden folgenden Felder, wenn Feld 4a verwendet wird:
  • < Folgemaßnahmen >
  • < Relevanz der Informationen >
-an..999
eRelevanz der Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
5 BELEGDOKUMENTEO9x
aKurzbeschreibung BelegdokumentC
  • "R" wenn < Art Belegdokument > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Art Belegdokument in Feld 5f)

an..999
bKurzbeschreibung Belegdokument_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
cReferenz BelegdokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Kurzbeschreibung Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 5a und Bild Dokument in Feld 5e)

an..999
dReferenz Belegdokument_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
eBild DokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Kurzbeschreibung Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 5 a und Referenz Belegdokument in Feld 5c)

fArt BelegdokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Kurzbeschreibung Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 5a, Referenz Belegdokument in Feld 5c und Bild Dokument in Feld 5e)

(Siehe Codeliste 15 in Anhang II)an..4

Tabelle 11:
(gemäß Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 11):
Kontrollbericht

ABCDEFG
1 ATTRIBUTER
aMeldungsartRMögliche Kennwerte:
1 = Validiertes Dokument
n1
bDatum und Uhrzeit der Validierung des KontrollberichtsC
  • "R" nach erfolgreicher Validierung
  • Gilt nicht anderweitig
-DatumUhrzeit
2 KONTROLLBERICHT KOPFDATENR
aKontrollbericht ReferenzR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II)an16
2.1 KONTROLLSTELLER
aSchlüsselnummer der KontrollstelleO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
bCode MitgliedstaatCFür 2.1 b, c, d, e, f und g:
  • "R" außer bei < Hausnummer >; diese ist "O", wenn < Schlüsselnummer der Kontrollstelle > nicht angegeben ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Schlüsselnummer der Kontrollstelle in Feld 2.1a)

Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
cBezeichnung der KontrollstelleCan..35
dStraßeCan..65
eHausnummerCan..11
fPostleitzahlCan..10
gOrtCan..50
hTelefonnummerCFür 2.1 h, i und j:
Wenn < Schlüsselnummer der Kontrollstelle > nicht angegeben ist, muss mindestens eines der drei folgenden Attribute vorhanden sein:
  • < Telefonnummer >
  • < Faxnummer >
  • < E-Mail-Adresse >
  • sonst ist keines der drei Attribute anwendbar

(Siehe Schlüsselnummer der Kontrollstelle in Feld 2.1a)

an..35
iFaxnummerCan..35
jE-Mail-AdresseCan..70
kNAD_LNGC"R", wenn das/die betreffende(n) freie(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
3 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARENCEines der Felder < BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN > oder < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > muss vorhanden sein
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
4 SONSTIGES BEGLEITDOKUMENTCEines der Felder < BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN > oder < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > muss vorhanden sein
aArt Sonstiges BegleitdokumentRMögliche Kennwerte:

0 = Sonstiges
2 = (vorbehalten)

n1
bKurzbeschreibung Sonstiges BegleitdokumentC"R", wenn < Art Sonstiges Begleitdokument > "Sonstiges"
Gilt nicht anderweitig
an...350
cKurzbeschreibung Sonstiges Begleitdokument_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.n2
dNummer des sonstigen BegleitdokumentsRan...350
eDatum des sonstigen BegleitdokumentsRDatum
fBild des sonstigen BegleitdokumentsO
gAbgangsmitgliedstaatR Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
hBestimmungsmitgliedstaatR Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
4.1 AN DER BEFÖRDERUNG BETEILIGTE PERSONO9x
aVerbrauchsteuernummerCMindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • < Verbrauchsteuernummer >
  • < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer >
  • < Name >
Bestehende Kennung (Verbrauchsteuernummer) < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > oder < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG > .
(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)
an13
bVerbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerCMindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • < Verbrauchsteuernummer >
  • < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer >
  • < Name >
Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder sonstige nationale Nummeran16
cNameCMindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • < Verbrauchsteuernummer >
  • < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer >
  • < Name >
-an..182
dPerson (Art)OMögliche Kennziffern:

1 = Versender

2 = Empfänger

3 = Fiskalischer Vertreter

4 = Verkäufer

5 = Haftende Person

6 = Kunde (Privatperson)

n..2
eCode MitgliedstaatC"R", wenn < Name > vorliegt UND < Verbrauchsteuernummer > und < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > nicht vorliegen
Gilt nicht anderweitig
(Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)a2
fStraßeOan..65
gHausnummerOan..11
hPostleitzahlOan..10
iOrtOan..50
jNAD_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
kTelefonnummerOan..35
mE-Mail-AdresseOan..70
4.2 WARENPOSITIONO999x
aWarenbeschreibungOan..55
bKN-CodeC
  • "R", wenn < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT. Bild des sonstigen Begleitdokuments > im Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 4 und 4f)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n8
cHandelsbezeichnung der WarenOan..999
dZusatzcodeOan..35
eMengeC
  • "R", wenn < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT. Bild des sonstigen Begleitdokuments > im Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 4 und 4f)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..15,3
fCode für die MaßeinheitC
  • "R", wenn < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT. Bild des sonstigen Begleitdokuments > im Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 4 und 4f)

(Siehe Codeliste 11 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)n..2
gRohmasseODie Rohmasse muss gleich der Eigenmasse oder höher als diese sein.
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.
n..16,6
hEigenmasseODie Rohmasse muss gleich der Eigenmasse oder höher als diese sein.
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.
n..16,6
4.3 BEFÖRDERUNGSMITTELC
  • "R", wenn < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT. Bild des sonstigen Begleitdokuments > im Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 4 und 4f)

aNameRan..182
bStraßeRan..65
cHausnummerOan..11
dBeförderungslandR Anzugeben ist ein "Ländercode" gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636.a2
ePostleitzahlRan..10
fOrtRan..50
gCode BeförderungsartR Die Beförderungsart ist anhand der Codes in Anhang II Codeliste 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.n..2
hVZ_Ergänzende InformationenC
  • "R", wenn < BEFÖRDERUNGSMITTEL. Code Beförderungsart > "Sonstiger"
  • Gilt nicht anderweitig


(Siehe Feld 4.3g)

an..999
iVZ_Ergänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
jRegistrierungRan..35
kRegistrierungslandR Anzugeben ist ein "Ländercode" gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636.a2
5 KONTROLLBERICHTR
aDatum der KontrolleRDatum
bOrt der KontrolleRan..350
cOrt der Kontrolle_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
dArt der KontrolleRMögliche Kennwerte:

1 = Physische Kontrolle
2 = Belegkontrolle

n1
eGrund für die KontrolleRMögliche Kennwerte:

0 = Sonstiger Grund

1 = Stichprobenkontrolle

2 = Ereignis gemeldet

3 = Anfrage zwecks Unterstützung erhalten

4 = Anfrage einer anderen Dienststelle

5 = Warnhinweis erhalten

n1
fErgänzende Referenz zur HerkunftOan..350
gErgänzende Referenz zur Herkunft_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
hKontrollbeamterRan..350
iKontrollbeamter_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
jGesamtergebnis der KontrolleRMögliche Kennwerte:

1 = Keine Beanstandung

2 = Geringfügige Abweichungen festgestellt

3 = Unterbrechung empfohlen

4 = Anwendung von Artikel 9 oder 46 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates beabsichtigt
5 = Zulässiger Verlust nach Artikel 6 oder 45 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates festgestellt

n1
kKontrolle bei der Ankunft erforderlichRMögliche Kennwerte:

0 = nein oder falsch

1 = ja oder richtig

n1
lKennzeichenRMögliche Kennwerte:

0 = nein oder falsch

1 = ja oder richtig

n1
mAnmerkungenOan..350
nAnmerkungen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
5.1 DURCHGEFÜHRTE KONTROLLMAßNAHMENR99x
aDurchgeführte KontrollmaßnahmenRMögliche Kennwerte:

0 = Sonstige Kontrollmaßnahmen

1 = Überprüfte gezählte Packungen

2 = Entladen

3 = Geöffnete Packungen

4 = Mit Anmerkungen versehene Kopie der Dokumente in Papierform

5 = Zählung

6 = Probenahme

7 = Verwaltungskontrolle

8 = Waren gewogen/gemessen

9 = Stichprobenartige Prüfungen

10 = Kontrolle der Anschreibungen

11 = Vergleich der mit dem e-VD/v-e-VD vorgelegten Dokumente

n..2
bSonstige KontrollmaßnahmenC
  • "R" wenn < Durchgeführte Kontrollmaßnahmen > "0"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Durchgeführte Kontrollmaßnahmen in Feld 5.1a)

an..350
cSonstige Kontrollmaßnahmen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
5.2 NACHWEISEC
  • "R" wenn < Grund für die Kontrolle > "2"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Grund für die Kontrolle in Feld 5e)

9x
aAusstellende BehördeOan..35
bAusstellende Behörde_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
cCode für die NachweisartR(Siehe Codeliste 6 in Anhang II)n..2
dErgänzung zur NachweisartC
  • "R" bei < Code für die Nachweisart > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code für die Nachweisart in Feld 5.2c)

an..350
eErgänzung zur Nachweisart_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
fReferenz des NachweisesOan..350
gReferenz des Nachweises_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
hBild des NachweisesO
5.3 GRUND DER BEANSTANDUNGO9x
aCode für den Grund der BeanstandungR(Siehe Codeliste 12 in Anhang II)n..2
bErgänzende InformationenC
  • "R" bei < Code für den Grund der Beanstandung > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code für den Grund der Beanstandung in Feld 5.3a)

an..350
cErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
5.4 BEFÖRDERUNGSDETAILSO99x
aCode Beförderungsmittel/ContainerR(Siehe Codeliste 7 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)n..2
bKennzeichen Beförderungsmittel/ContainerC
  • "R", wenn < Code Beförderungsmittel/Container > nicht "Festinstallierte Transporteinrichtungen" ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code Beförderungsmittel/Container in Feld 5.4a)

an..35
cKennzeichen des VerschlussesOan..35
dInformationen zum VerschlussOan..350
eInformationen zum Verschluss_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
fErgänzende InformationenOan..350
gErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
5.5 KONTROLLBERICHT HauptteilO99x
aPositionsnummerC
  • "R", wenn das Feld < BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN > vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
Dieser Wert bezieht sich auf < Positionsnummer > des e-VD-/v-e-VD-Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD und muss innerhalb der Meldung einmalig sein.
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.
n..3
bWarenbeschreibungC
  • "O", wenn das Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
-an..55
cKN-CodeC
  • "R", wenn das Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n8
dZusatzcodeC
  • "O", wenn das Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
-an..35
eKennzeichen Fehl-/MehrmengeOMögliche Kennwerte:

S = Fehlmenge
E = Mehrmenge

a1
fFestgestellte Fehl-/MehrmengeC
  • "R", wenn < Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge > verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge in Feld 5.5e)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..15,3
gAnmerkungenOan..350
hAnmerkungen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
5.5.1 GRUND DER BEANSTANDUNGO9x
aCode für den Grund der BeanstandungR(Siehe Codeliste 12 in Anhang II)n..2
bErgänzende InformationenC
  • "R" bei < Code für den Grund der Beanstandung > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Code für den Grund der Beanstandung in Feld 5.5.1a)

an..350
cErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2

Tabelle 12:
(gemäß Artikel 14):
Ereignisbericht

ABCDEFG
1 ATTRIBUTER
aMeldungsartRMögliche Kennwerte:

1 = Einleitungsschreiben

3 = Validiertes Dokument

n1
bDatum und Uhrzeit der Validierung des EreignisberichtsC
  • "R" nach erfolgreicher Validierung
  • Gilt nicht anderweitig
-DatumUhrzeit
2 EREIGNISBERICHT KOPFDATENR
aEreignisberichtnummerC
  • "R" wenn < Meldungsart > "3"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Meldungsart in Feld 1a)

(Siehe Codeliste 2 in Anhang II)an16
bMitgliedstaat der Einleitung des EreignisberichtsC
  • "R", wenn < Meldungsart > "1" oder "3" und der Einleitungsmitgliedstaat nicht mit dem Ereignismitgliedstaat identisch ist
  • "O", wenn < Meldungsart > "1" oder "3" und der Einleitungsmitgliedstaat der Ereignismitgliedstaat ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Meldungsart in Feld 1a)

Das Format von < Mitgliedstaat der Einleitung des Ereignisberichts > ist:
  • 2 Buchstaben: Kennung der nationalen Verwaltung, die den Ereignisbericht einleitet
  • gefolgt von einem auf nationaler Ebene vergebenen einmaligen Code
an..35
cARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
dOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
3 SONSTIGES BEGLEITDOKUMENTCEines der Felder < BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARE
> oder < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > muss vorhanden sein
aArt Sonstiges BegleitdokumentRMögliche Kennwerte:

0 = Sonstiges

2 = (vorbehalten)

n1
bKurzbeschreibung Sonstiges BegleitdokumentC
  • "R", wenn < Art Sonstiges Begleitdokument > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig
-an..350
cKurzbeschreibung Sonstiges Begleitdokument_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
-a2
dNummer des sonstigen BegleitdokumentsRan..350
eDatum des sonstigen BegleitdokumentsRDatum
fBild des sonstigen BegleitdokumentsO
gAbgangsmitgliedstaatR Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
hBestimmungsmitgliedstaatR Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
3.1 AN DER BEFÖRDERUNG BETEILIGTE PERSONO9x
aVerbrauchsteuernummerC
  • Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • < Verbrauchsteuernummer >
  • < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer >
  • < Name >
Bestehende Kennung (Verbrauchsteuernummer) < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > oder < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG > .
(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)
an13
bVerbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerC
  • Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • < Verbrauchsteuernummer >
  • < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer >
  • < Name >
Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder sonstige nationale Nummeran16
cNameC
  • Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • < Verbrauchsteuernummer >
  • < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer >
  • < Name >
-an..182
dPerson (Art)OMögliche Kennziffern:

1 = Versender

2 = Empfänger

3 = Fiskalischer Vertreter

4 = Verkäufer

5 = Haftende Person

6 = Kunde (Privatperson)

n..2
eCode MitgliedstaatC
  • "R", wenn < Name > vorliegt UND < Verbrauchsteuernummer > und < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > nicht vorliegen
  • Gilt nicht anderweitig
(Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)a2
fStraßeOan..65
gHausnummerOan..11
hPostleitzahlOan..10
iOrtOan..50
jNAD_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
kTelefonnummerOan..35
lFaxnummerOan..35
mE-Mail-AdresseOan..70
3.2 WARENPOSITIONO999x
aWarenbeschreibungOan..55
bKN-CodeC
  • "R", wenn < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT. Bild des sonstigen Begleitdokuments > im Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(siehe Felder 3 und 3f)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n8
cHandelsbezeichnung der WarenOan..999
dZusatzcodeOan..35
eMengeC
  • "R", wenn < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT. Bild des sonstigen Begleitdokuments > im Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 3 und 3f)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..15,3
fCode für die MaßeinheitC
  • "R", wenn < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT. Bild des sonstigen Begleitdokuments > im Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 3 und 3f)

(Siehe Codeliste 11 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)n..2
gRohmasseODie Rohmasse muss gleich der Eigenmasse oder höher als diese sein.
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.
n..16,6
hEigenmasseODie Rohmasse muss gleich der Eigenmasse oder höher als diese sein.
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.
n..16,6
3.3 BEFÖRDERUNGSMITTELC
  • "R", wenn < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT. Bild des sonstigen Begleitdokuments > im Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 3 und 3f)

aNameRan..182
bStraßeRan..65
cHausnummerOan..11
dBeförderungslandR Anzugeben ist ein "Ländercode" gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636.a2
ePostleitzahlRan..10
fOrtRan..50
gCode BeförderungsartRDie Beförderungsart ist anhand der Codes in Anhang II Codeliste 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.n..2
hVZ_Ergänzende InformationenC
  • "R" wenn < BEFÖRDERUNGSMITTEL.Code Beförderungsart > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Feld 3.3g)

an..999
iVZ_Ergänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
jRegistrierungRan..35
kRegistrierungslandR Anzugeben ist ein "Ländercode" gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636.a2
4 EREIGNISBERICHTR
aDatum des EreignissesRDatum
bOrt des EreignissesRan..350
cOrt des Ereignisses_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
dVerbrauchsteuerbeamterOan..35
eDen Vorgang meldende PersonRan..35
fDen Vorgang meldende Person - CodeR(Siehe Codeliste 10 in Anhang II)n..2
gErgänzung zur den Vorgang meldenden PersonC
  • "R" wenn < Den Vorgang meldende Person - Code > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Den Vorgang meldende Person - Code in Feld 4f)

an..350
hErgänzung zur den Vorgang meldenden Person_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
iÄnderung bei der Veranlassung der BeförderungOMögliche Kennwerte:

1 = Versender

2 = Empfänger

3 = Eigentümer der Waren

4 = Sonstiges

n1
jAnmerkungenOan..350
kAnmerkungen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
5 NACHWEIS EINES EREIGNISSESO9x
aAusstellende BehördeOan..35
bAusstellende Behörde_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
cCode für die NachweisartR(Siehe Codeliste 6 in Anhang II)n..2
dErgänzung zur NachweisartC
  • "R" bei < Code für die Nachweisart > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig


(Siehe Code für die Nachweisart in Feld 5c)

an..350
eErgänzung zur Nachweisart_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.2
fReferenz des NachweisesRan..350
gReferenz des Nachweises_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
hBild des NachweisesO
6 NEUER VERANLASSER DER BEFÖRDERUNGC
  • Gilt nicht, wenn < Änderung bei der Veranlassung der Beförderung > "1" oder "2" ist oder nicht verwendet wird
  • "R" in anderen Fällen

(Siehe Änderung bei der Veranlassung der Beförderung in Feld 4i)

aUmsatzsteuer-IdentifikationsnummerOan..14
bNameRan..182
cStraßeRan..65
dHausnummerOan..11
ePostleitzahlRan..10
fOrtRan..50
gNAD_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
7 NEUER BEFÖRDERERO
aUmsatzsteuer-IdentifikationsnummerOan..14
bNameRan..182
cStraßeRan..65
dHausnummerOan..11
ePostleitzahlRan..10
fOrtRan..50
gNAD_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
8 BEFÖRDERUNGSDETAILSO99x
aCode Beförderungsmittel/ContainerR(Siehe Codeliste 7 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)n..2
bKennzeichen Beförderungsmittel/ContainerC
  • Gilt nicht, wenn < Code Beförderungsmittel/Container > "Festinstallierte Transporteinrichtungen" ist
  • "R" in anderen Fällen

(Siehe Code Beförderungsmittel/Container in Feld 8a)

an..35
cKennzeichen des VerschlussesOan..35
dInformationen zum VerschlussOan..350
eInformationen zum Verschluss_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
fErgänzende InformationenOan..350
gErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
9 EREIGNISBERICHT HauptteilC
  • "O", wenn < NEUER VERANLASSER DER BEFÖRDERUNG > oder < NEUER BEFÖRDERER > oder < BEFÖRDERUNGSDETAILS > verwendet wird
  • "R" in anderen Fällen

(Siehe NEUER VERANLASSER DER BEFÖRDERUNG in 6, NEUER BEFÖRDERER in 7 und BEFÖRDERUNGSDETAILS in 8)

99x
aCode EreignisartR(Siehe Codeliste 14 in Anhang II)n..2
bZugehörige InformationenC
  • "R" bei < Code Ereignisart > "0"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Code Ereignisart in Feld 9a)

an..350
cZugehörige Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
dPositionsnummerC
  • "R", wenn das Feld < BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN > vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
Dieser Wert bezieht sich auf < Positionsnummer > des e-VD-/v-e-VD-Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD und muss innerhalb der Meldung einmalig sein.
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.
n..3
eWarenbeschreibungC
  • "O", wenn das Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
-an..55
fKN-CodeC
  • "R", wenn das Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n8
gZusatzcodeC
  • "O", wenn das Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
-an..35
hKennzeichen Fehl-/MehrmengeCFür 9 h und i:
  • "R", wenn < Positionsnummer > oder < Warenbeschreibung > oder < KN-Code > oder < Zusatzcode > verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig

(siehe Positionsnummer in Feld 9d, Warenbeschreibung in Feld 9e, KN-Code in Feld 9f und Zusatzcode in Feld 9g)

Mögliche Kennwerte:

S = Fehlmenge

E = Mehrmenge

a1
iFestgestellte Fehl-/MehrmengeCDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..15,3

Tabelle 13:
(gemäß Artikel 12):
Abbruch einer Beförderung

ABCDEFG
1ATTRIBUTER
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bDatum und Uhrzeit des AusgangsRDatumUhrzeit
cCode Gründe für UnterbrechungR(Siehe Codeliste 13 in Anhang II)n..2
dSchlüsselnummer VerbrauchsteuerstelleR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
eVerbrauchsteuerbeamterOan..35
fErgänzende InformationenC
  • "R" bei < Code Gründe für Unterbrechung > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Code Gründe für Unterbrechung in Feld 1c)

an..350
gErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
2KONTROLLBERICHT ReferenzO9x
aKontrollbericht ReferenzR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II)
Im System gibt es eine Meldung "Kontrollbericht" (auch für den Fall, dass die Meldung Teil einer eingegangenen Meldung "Beförderungsverlauf" ist), die dieselbe < Kontrollbericht Referenz > und denselben < ARC > wie die übermittelte Meldung hat.
(Siehe ARC in Feld 1a)
an16
3EREIGNISBERICHT ReferenzO9x
aEreignisberichtnummerR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II)
Im System gibt es eine Meldung "Ereignisbericht" (auch für den Fall, dass die Meldung Teil einer eingegangenen Meldung "Beförderungsverlauf" ist), die dieselbe < Ereignisberichtnummer > und denselben < ARC > wie die übermittelte Meldung hat.
(Siehe ARC in Feld 1a)
an16

Tabelle 14:
(gemäß Artikel 13):
Warnhinweis oder Ablehnung eines e-VD/v-e-VD

ABCDEFG
1 ATTRIBUTER
aDatum und Uhrzeit der Validierung des Warnhinweises oder der AblehnungC
  • "R", wenn das betreffende Feld validiert ist
  • Gilt nicht anderweitig
-DatumUhrzeit
2 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARENR
aARCRAnzugeben ist der ARC des e-VD/v-e-VD.
(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)
an21
bOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
3 EMPFÄNGERD"R" bei Code Bestimmungsort 8
(Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1a der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)
aVerbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerC
  • "R" bei < Code Bestimmungsort > :
    • "Bestimmungsort - Steuerlager"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall"
    • "Bestimmungsort - Direktlieferung"
    • "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger"
    • "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall"
    • Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung
  • "O" bei < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Die möglichen Kennwerte für < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben:an..16
Code BestimmungsortEMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 - Bestimmungsort - SteuerlagerVerbrauchsteuernummer (1)Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 - Bestimmungsort - Registrierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (2)Sonstige Kennung (*)
3 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (4)Sonstige Kennung (*)
4 - Bestimmungsort - DirektlieferungVerbrauchsteuernummer (3)(Nicht zutreffend)
5 - Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger(Nicht zutreffend)Sonstige Kennung (*)
6 - Bestimmungsort - AusfuhrUmsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ)(Das Feld < ORT DER LIEFERUNG > existiert nicht)
9 - Bestimmungsort - Zertifizierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (6)Sonstige Kennung (*)
10 - Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (7)Sonstige Kennung (*)
11 - Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-BeförderungVerbrauchsteuernummer (8) oder Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (9)Sonstige Kennung (*)
(1) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zugelassener Lagerinhaber". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > .

(2) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(3) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist entweder "Zugelassener Lagerinhaber" oder "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(4) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(5) Bestehende Kennung < Schlüsselnummer Steuerlager > im Datensatz < STEUERLAGER >.

(6) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(7) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(8) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Versender". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(9) Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >, wobei der Code für < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger "Zertifizierter Versender im Einzelfall" ist.

(*) Für den Ort der Lieferung bedeutet "Sonstige Kennung": eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

bEORI-NummerC
  • "O" bei < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2020/262.an..17
cNameRan..182
dStraßeRan..65
eHausnummerOan..11
fPostleitzahlRan..10
gOrtRan..50
hNAD_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
4 ZUSTÄNDIGE DIENSTSTELLE für den EmpfängerR
aDienststellenschlüsselnummerR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
5 WARNHINWEISR
aDatum des WarnhinweisesRDatum
bKennzeichen "e-VD/v-e-VD abgelehnt"RDer Boole"sche Operator hat Zahlenformat: "0" oder "1" ("0" = nein oder falsch, "1" = ja oder richtig).n1
6 Code für WARNHINWEIS ODER ABLEHNUNG EINES e-VD/v-e-VD - GRÜNDEC
  • "R", wenn < Kennzeichen e-VD/v-e-VD abgelehnt > richtig ist
  • "O" in anderen Fällen
-9x
aCode für Warnhinweis oder Ablehnung einer Beförderung - GründeR(Siehe Codeliste 5 in Anhang II)n..2
bErgänzende InformationenC
  • "R" bei < Code für Warnhinweis oder Ablehnung einer Beförderung - Gründe > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Code für Warnhinweis oder Ablehnung einer Beförderung - Gründe in Feld 6a)

an..350
cErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2

Tabelle 15:
(gemäß Artikel 6a):
Ersuchen um manuelle Erledigung

ABCDEFG
1 ATTRIBUTR
aARCRAnzugeben ist der ARC des e-VD oder v-e-VD.
(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)
an21
bOrdnungsnummerR Anzugeben ist die Ordnungsnummer des e-VD/v-e-VD.n..2
cCode für Gründe für Ersuchen um manuelle ErledigungR(Siehe Codeliste 16 in Anhang II)n1
dErgänzung zu den Gründen für manuelle ErledigungC
  • "R" bei < Code für Gründe für Ersuchen um manuelle Erledigung > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen
an..999
eErgänzung zu den Gründen für manuelle Erledigung_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
2 BELEGDOKUMENTEO9x
aKurzbeschreibung BelegdokumentC
  • "R" wenn < Art Belegdokument > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig
an..999
bKurzbeschreibung Belegdokument_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
cReferenz BelegdokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Art Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Bild Dokument in Feld 2e und Art Belegdokument in Feld 2f)

an..999
dReferenz Belegdokument_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
eBild DokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Art Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 2c und Art Belegdokument in Feld 2f)

fArt BelegdokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Art Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 2c und Bild Dokument in Feld 2e)

(Siehe Codeliste 15 in Anhang II)an..4
3 MANUELLE ERLEDIGUNG HauptteilO999X
aPositionsnummerRDieser Wert bezieht sich auf < Positionsnummer > des Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD und muss innerhalb der Meldung einmalig sein.
Der Wert dieses Feldes muss größer als Null sein.
n..3
bKennzeichen Fehl-/MehrmengeOMögliche Kennwerte:

S = Fehlmenge

E = Mehrmenge

a1
cFestgestellte Fehl-/MehrmengeC
  • "R", wenn < Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge > verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
  • (Siehe Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge in Feld 3b)
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..15,3
dVerbrauchsteuer-ProduktcodeO(Siehe Codeliste 10 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an4
eZurückgewiesene MengeODer Wert dieses Feldes muss größer als Null sein.n..15,3
fErgänzende InformationenOan..350
gErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2

Tabelle 16:
(gemäß Artikel 14 a):
Antwort "manuelle Erledigung"

ABCDEFG
1 ATTRIBUTR
aARCRAnzugeben ist der ARC des e-VD/v-e-VD.
(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)
an21
bOrdnungsnummerR Anzugeben ist die Ordnungsnummer des e-VD/ v-e-VD.n..2
cAnkunftsdatum verbrauchsteuerpflichtige WarenODatum, an dem die Beförderung gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates endetDatum
dEmpfangsergebnisOMögliche Kennwerte:

1 = Empfang der Waren erfolgt, keine Beanstandung

2 = Empfang der Waren erfolgt trotz Beanstandung

3 = Empfang der Waren verweigert

4 = Empfang der Waren teilweise verweigert

21 = Ausgang der Waren erfolgt, keine Beanstandung

22 = Ausgang der Waren erfolgt, geringfügige Abweichungen wurden festgestellt

23 = Ausgang der Waren verweigert

n..2
eErgänzende InformationenOan..350
fErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
gCode für Gründe für Ersuchen um manuelle ErledigungR(Siehe Codeliste 16 in Anhang II)n1
hErgänzung zu den Gründen für manuelle ErledigungC
  • "R" bei < Code für Gründe für Ersuchen um manuelle Erledigung > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen
an..999
iErgänzung zu den Gründen für manuelle Erledigung_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
jErsuchen um manuelle Erledigung angenommenR-Der Boole"sche Operator hat Zahlenformat: "0" oder "1" ("0" = nein oder falsch, "1" = ja oder richtig).n1
kCode für Gründe für Ablehnung der manuellen ErledigungC
  • "R" wenn < Ersuchen um manuelle Erledigung angenommen > "0"
  • Gilt nicht anderweitig
(Siehe Codeliste 17 in Anhang II)n1
lErgänzung zu den Gründen für die Ablehnung der manuellen ErledigungC
  • "R" bei < Code für Gründe für Ablehnung der manuellen Erledigung > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen
an..999
mErgänzung zu den Gründen für die Ablehnung der manuellen Erledigung_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
2 BELEGDOKUMENTEO9x
aKurzbeschreibung BelegdokumentC
  • "R" wenn < Art Belegdokument > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig
an..999
bKurzbeschreibung Belegdokument_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
cReferenz BelegdokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Art Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Bild Dokument in Feld 2e und Art Belegdokument in Feld 2f)

an..999
dReferenz Belegdokument_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
eBild DokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Art Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 2c und Art Belegdokument in Feld 2f)

fArt BelegdokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Art Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 2c und Bild Dokument in Feld 2e)

(Siehe Codeliste 15 in Anhang II)an..4
3 MANUELLE ERLEDIGUNG HauptteilO999X
aPositionsnummerRDieser Wert bezieht sich auf < Positionsnummer > des Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD und muss innerhalb der Meldung einmalig sein.
Der Wert dieses Feldes muss größer als Null sein.
n..3
bKennzeichen Fehl-/MehrmengeOMögliche Kennwerte:

S = Fehlmenge

E = Mehrmenge

a1
cFestgestellte Fehl-/MehrmengeC
  • "R", wenn < Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge > verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
  • (Siehe Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge in Feld 3b)
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..15,3
dVerbrauchsteuer-ProduktcodeO(Siehe Codeliste 10 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an4
eZurückgewiesene MengeODer Wert dieses Feldes muss größer als Null sein.n..15,3
fErgänzende InformationenOan..350
gErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2"

(2) Anhang II Codeliste 15 erhält folgende Fassung:

"Codeliste 15: Art des Dokuments

CodeBeschreibung
0Sonstiges
1e-VD
2v-e-VD
3Rechnung
4Lieferschein
5CMR
6Konnossement
7Frachtbrief
8Vertrag
9Antrag des Wirtschaftsbeteiligten
10Amtlicher Vermerk
11Ersuchen
12Antwort
13Ausfalldokumente
14Foto
15Ausfuhranmeldung
16Vorab-Ausfuhranzeige
17Ergebnisse beim Ausgang
18Zollerklärung
19Bescheinigung für kleine unabhängige Erzeuger alkoholischer Getränke
< TARIC-Code >TARIC-Code, der in Datenelement 1203000000 (Unterelement 002000) der Ausfuhranmeldung verwendet wird"


UWS Umweltmanagement GmbHENDE