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Regelwerk, EU 2016, Steuern/Abgaben - EU Bund
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Durchführungsverordnung (EU) 2016/323 der Kommission vom 24. Februar 2016 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen über die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten bezüglich der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung gemäß der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates

(ABl. L 66 vom 11.03.2016 S. 1;
VO (EU) 2018/505 - ABl. L 86 vom 28.03.2018 S. 52;
VO (EU) 2019/2223 - ABl. L 333 vom 27.12.2019 S. 82;
VO (EU) 2021/2263 - ABl. L 455 vom 20.12.2021 S. 20;
VO (EU) 2022/2573 - ABl. L 334 vom 28.12.2022 S. 1 Gültig A;
VO (EU) 2024/289 - ABl. L 2024/289 vom 22.01.2024 Gültig)


Änd.:Titel22

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates vom 2. Mai 2012 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern und zur Aufhebung von Verordnung (EG) Nr. 2073/2004 1, insbesondere auf Artikel 9 Absatz 2, Artikel 15 Absatz 5 und Artikel 16 Absatz 3,

nach Anhörung des Europäischen Datenschutzbeauftragten,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Der Informationsaustausch gemäß den Artikeln 8, 15 und 16 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 bezüglich Waren, die sich im Verfahren der Verbrauchsteueraussetzung befinden, soll grundsätzlich über ein EDV-gestütztes System erfolgen. Daher müssen Aufbau und Inhalt der Amtshilfedokumente, die der Übermittlung dieser Informationen dienen, festgelegt werden.

(2) Damit eine wirksame Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die sich im Verfahren der Steueraussetzung befinden, gewährleistet ist, sollte es der ersuchenden Behörde möglich sein, bei einer anderen zuständigen Behörde die Aufzeichnung des unionsinternen Beförderungsverlaufs verbrauchsteuerpflichtiger Waren, die sich im Verfahren der Steueraussetzung befinden, anzufordern, indem sie den gemäß Artikel 21 Absatz 3 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates 2 zugewiesenen administrativen Referenzcode des betreffenden elektronischen Verwaltungsdokuments angibt. Den ersuchten Behörden sollte es möglich sein, solche Ersuchen mittels einer automatischen Nachricht zu beantworten. Die Antwort sollte alle elektronischen Dokumente und sonstigen Informationen umfassen, die gemäß den Artikeln 21 bis 25 der Richtlinie 2008/118/EG ausgetauscht werden.

(3) Ist der ersuchenden Behörde der administrative Referenzcode des elektronischen Verwaltungsdokuments für die fragliche Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren unter Steueraussetzung innerhalb der Union nicht bekannt, so sollte es ihr möglich sein, den betreffenden administrativen Referenzcode in Erfahrung zu bringen, indem sie andere einschlägige Angaben zur Beförderung übermittelt.

(4) Einige Ermittlungen im Hinblick darauf, ob die Wirtschaftsbeteiligten die Bestimmungen der Kapitel III und IV der Richtlinie 2008/118/EG einhalten, erfordern die Erhebung von Informationen, die nur außerhalb des EDV-gestützten Systems verfügbar sind. Für die Zwecke der Erhebung solcher Informationen sollte daher das EDV-gestützte System die Übermittlung von Ersuchen um Verwaltungszusammenarbeit und von Antworten auf solche Ersuchen unterstützen. Außerdem sollte das EDV-gestützte System die Übermittlung rechtlich begründeter Ablehnungen durch die ersuchten Behörden unterstützen.

(5) Das EDV-gestützte System sollte Standardformate für Amtshilfedokumente zur Unterstützung des verbindlichen Informationsaustauschs bei nachgewiesenen oder mutmaßlichen Unregelmäßigkeiten oder Verstößen gegen die Verbrauchsteuervorschriften umfassen.

(6) Es sollte sichergestellt sein, dass das EDV-gestützte System für den fakultativen Informationsaustausch in gleicher Weise genutzt wird wie für den verbindlichen Informationsaustausch. In beiden Fällen sollten dieselben Amtshilfedokumente verwendet werden.

(7) Es sollte den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten möglich sein, auf einheitlichem Wege eine Rückmeldung zu den Folgemaßnahmen, die auf Grundlage der übermittelten Informationen ergriffen wurden, anzufordern und zu erhalten.

(8) Es sollten Durchführungsbestimmungen erlassen werden, die den Informationsaustausch zu Zwecken der Verwaltungszusammenarbeit ermöglichen, wenn das EDV-gestützte System nicht verfügbar ist, und die Erfassung dieser Informationen im EDV-gestützten System regeln, wenn dieses wieder zur Verfügung steht.

(9) Es sollte festgelegt werden, in welchen Fällen die Mitgliedstaaten Amtshilfe-Ausfalldokumente für den verbindlichen Informationsaustausch verwenden sollten.

(10) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Verbrauchsteuerausschusses

- hat folgende Verordnung erlassen:

Kapitel I
Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand 22

Für die Zwecke der Zusammenarbeit und des

Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten bezüglich der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren gemäß Kapitel IV und Kapitel V Abschnitt 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates 3 werden mit dieser Verordnung Durchführungsbestimmungen erlassen im Hinblick auf :

  1. Aufbau und Inhalt der über das in Artikel 2 Nummer 8 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 genannte EDV-gestützte System zu Zwecken der Artikel 8, 15 und 16 der genannten Verordnung ausgetauschten Amtshilfedokumente;
  2. Aufbau und Inhalt der Rückmeldungen zu Folgemaßnahmen, die auf Grundlage von Informationen ergriffen wurden, die im Rahmen einer Zusammenarbeit auf Ersuchen oder fakultativ übermittelt worden sind;
  3. die Vorschriften und Verfahren, die von den zuständigen Behörden beim Austausch von Amtshilfedokumenten anzuwenden sind;
  4. Aufbau und Inhalt der Amtshilfe-Ausfalldokumente sowie die Vorschriften und Verfahren im Zusammenhang mit deren Verwendung.

Artikel 2 Begriffsbestimmungen 22

Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck "Beförderung" eine Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Sinne des Kapitels IV und des Kapitels V Abschnitt 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 zwischen zwei oder mehr Mitgliedstaaten.

Artikel 3 Aufbau und Inhalt von Amtshilfedokumenten 22

(1) Amtshilfedokumente werden gemäß Anhang I erstellt.

(2) Sind für das Ausfüllen bestimmter Datenfelder in den Amtshilfedokumenten gemäß Anhang I dieser Verordnung Codes erforderlich, so werden die Codes in Anhang II dieser Verordnung, Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 612/2013 der Kommission 4 und Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 der Kommission 5 verwendet, wie in den Tabellen in Anhang I der vorliegenden Verordnung festgelegt.

Kapitel II
Zusammenarbeit auf Ersuchen

Abschnitt I
Ersuchen zum Zweck der bereitstellung von informationen aus dem edv-gestützten system

Artikel 4 Ersuchen zum Zweck der Bereitstellung von Informationen, wenn der ersuchenden Behörde der administrative Referenzcode einer Beförderung bekannt ist 22

(1) Kennt die ersuchende Behörde den gemäß Artikel 20 Absatz 3 Unterabsatz 3 oder Artikel 36 Absatz 2 Unterabsatz 3 der Richtlinie (EU) 2020/262 zugewiesenen administrativen Referenzcode des elektronischen Verwaltungsdokuments oder des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments für die fragliche Beförderung, so kann sie um jedes in Anhang I der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 genannte Dokument sowie um jedes andere in Zusammenhang mit dieser Beförderung stehende Dokument ersuchen.

Zu diesem Zweck übermittelt die ersuchende Behörde das in Anhang I Tabelle 1 festgelegte Dokument "Abfrage der Historie" an die ersuchte Behörde im Abgangsmitgliedstaat. In der Anfrage ist der administrative Referenzcode des elektronischen Verwaltungsdokuments oder des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments für die Beförderung anzugeben.

(2) Kennt die ersuchte Behörde den administrativen Referenzcode, so beantwortet sie die gemäß Absatz 1 übermittelte Anfrage anhand des in Anhang I Tabelle 2 festgelegten Dokuments "Abfrage der Historie", wobei sie den Status der Beförderung angibt.

Darüber hinaus übermittelt die ersuchte Behörde das in Anhang I Tabelle 3 festgelegte Dokument "Nachrichten der Beförderung", das eine Kopie des elektronischen Verwaltungsdokuments oder des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments für diese Beförderung sowie aller sonstigen Dokumente im Zusammenhang mit dieser Beförderung enthält.

(3) Ist der ersuchten Behörde der administrative Referenzcode nicht bekannt, so beantwortet sie die gemäß Absatz 1 übermittelte Anfrage anhand des Dokuments "Antwort auf Abfrage der Historie", wobei sie das Datenfeld "Status" auf "keine Angabe " setzt.

Artikel 5 Ersuchen zum Zweck der Bereitstellung von Informationen, wenn der ersuchenden Behörde der administrative Referenzcode nicht bekannt ist 22

(1) Kennt die ersuchende Behörde den administrativen Referenzcode bzw. die administrativen Referenzcodes eines bzw. mehrerer der von ihr benötigten elektronischen Verwaltungsdokumente oder vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokumente nicht und vermutet sie, dass ein anderer Mitgliedstaat der Abgangsmitgliedstaat ist, so kann sie die zuständige Behörde dieses anderen Mitgliedstaats ersuchen, eine Liste der für die einschlägigen Beförderungen relevanten elektronischen Verwaltungsdokumente oder vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokumente zu erstellen.

Zu diesem Zweck übermittelt die ersuchende Behörde das in Anhang I Tabelle 4 festgelegte Dokument "Allgemeine Anfrage" an die ersuchte Behörde. Die Anfrage enthält die relevanten Suchkriterien und alle Informationen, die die Auswahl dieser Kriterien unterstützen.

(2) Die ersuchte Behörde beantwortet die gemäß Absatz 1 übermittelte Anfrage durch Rücksendung einer Liste der elektronischen Verwaltungsdokumente oder vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokumente, die den nach Absatz 1 Unterabsatz 2 ausgewählten Suchkriterien entsprechen, wobei der jeweilige administrative Referenzcode in dem Dokument "Liste der durch eine allgemeine Suche ermittelten e-VD/v-e-VD", das in Anhang I Tabelle 5 festgelegt ist, angegeben wird.

(3) Wenn kein Dokument den nach Absatz 1 Unterabsatz 2 ausgewählten Suchkriterien entspricht oder die Zahl der administrative Referenzcodes, die den ausgewählten Suchkriterien entsprechen, größer als 99 ist, übermittelt die ersuchte Behörde der ersuchenden Behörde das in Anhang I Tabelle 6 festgelegte Dokument "Ablehnung einer allgemeinen Anfrage".

Abschnitt II
Ersuchen um nicht im EDV-gestützten System erfasste Informationen

Artikel 6 Auskunftsersuchen und Ersuchen um behördliche Ermittlungen 22

(1) Ersuchen um nicht im EDV-gestützten System erfasste Informationen bezüglich verbrauchsteuerpflichtiger Waren gemäß Kapitel IV und Kapitel V Abschnitt 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 werden anhand des in Anhang I Tabelle 7 der vorliegenden Verordnung festgelegten Dokuments "Allgemeine Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit" übermittelt. Bei der Anfrageart ist "Verwaltungszusammenarbeit" anzugeben.

(2) Jede Anfrage gemäß Absatz 1 kann einen oder mehrere Wirtschaftsbeteiligte betreffen, die im Mitgliedstaat der ersuchenden Behörde gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 registriert sind. Sie darf nicht mehr als einen im Mitgliedstaat der ersuchten Behörde registrierten Wirtschaftsbeteiligten betreffen.

(3) Nach Abschluss aller erforderlichen Ermittlungen sendet die ersuchte Behörde deren Ergebnisse anhand des in Anhang I Tabelle 10 festgelegten Dokuments "Ergebnisse der Verwaltungszusammenarbeit" an die ersuchende Behörde.

Abschnitt IIA
Ersuchen um manuelle Erledigung

Artikel 6a Ersuchen um manuelle Erledigung 22

Für die Zwecke des Artikels 8 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 kann die ersuchende Behörde im Fall, dass die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Sinne des Kapitels IV und des Kapitels V Abschnitt 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 nicht nach Artikel 24, 25 oder 37 dieser Richtlinie erledigt werden kann, die zuständige Behörde des Abgangsmitgliedstaats ersuchen, die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Sinne des Kapitels IV und des Kapitels V Abschnitt 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 manuell zu erledigen. Eine solche Anfrage erfolgt, indem das Dokument "Ersuchen um manuelle Erledigung" gemäß Tabelle 15 des Anhangs I der vorliegenden Verordnung übermittelt wird.

Abschnitt III
Fristen und Ablehnungen

Artikel 7 Fristen

(1) Eine ersuchende Behörde kann eine ersuchte Behörde daran erinnern, dass letztere eine an sie gestellte Anfrage zwecks Zusammenarbeit noch nicht beantwortet hat, indem sie ihr die in Anhang I Tabelle 9 festgelegte "Erinnerung an eine Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit" übermittelt.

(2) Beantwortet die ersuchte Behörde eine Anfrage nicht innerhalb der nach Artikel 11 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 vorgesehenen Fristen, so übermittelt sie anhand des in Anhang I Tabelle 8 der vorliegenden Verordnung festgelegten Dokuments "AntWort " Informationen zu den Gründen für die Nichtbeantwortung.

Artikel 8 Ablehnung der Zusammenarbeit

Lehnt die ersuchte Behörde die Bearbeitung eines Auskunftsersuchens, die Durchführung einer behördlichen Ermittlung bezüglich der gewünschten Informationen oder die Übermittlung dieser Informationen ab, so teilt sie dies der ersuchenden Behörde anhand des in Anhang I Tabelle 8 der vorliegenden Verordnung festgelegten Dokuments "Antwort " mit.

Sie sendet diese Mitteilung unmittelbar nach ihrer Entscheidung, auf jeden Fall aber innerhalb von drei Monaten ab Eingang des Ersuchens.

Kapitel III
Informationsaustausch ohne vorheriges Ersuchen

Artikel 9 Fakultativer Informationsaustausch

(1) In anderen als den unter Absatz 2 genannten Fällen erfolgt ein fakultativer Informationsaustausch gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 anhand des in Anhang I Tabelle 10 der vorliegenden Verordnung festgelegten Dokuments "Ergebnisse der Verwaltungszusammenarbeit".

(2) Betrifft der fakultative Informationsaustausch die Ergebnisse einer Belegkontrolle oder einer physischen Kontrolle von Waren während einer Beförderung, so werden die Ergebnisse anhand des in Anhang I Tabelle 11 festgelegten Dokuments "Kontrollbericht" übermittelt.

Artikel 10 Verbindlicher Informationsaustausch - Ergebnisse der Verwaltungszusammenarbeit 22

Ergibt eine Belegkontrolle oder eine physische Kontrolle von Waren am Lagerort eines registrierten Empfängers im Sinne von Artikel 3 Nummer 9 der Richtlinie (EU) 2020/262 (im Folgenden der "registrierte Empfänger"), eines zugelassenen Lagerinhabers im Sinne von Artikel 3 Nummer 1 der genannten Richtlinie (im Folgenden der "zugelassene Lagerinhaber"), eines zertifizierten Versenders im Sinne von Artikel 3 Nummer 12 der genannten Richtlinie (im Folgenden der "zertifizierte Versender") oder eines zertifizierten Empfängers im Sinne von Artikel 3 Nummer 13 der genannten Richtlinie (im Folgenden der "zertifizierte Empfänger"), dass einer der in Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben a bis e der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 genannten Fälle vorliegt, so erfolgt die verbindliche Übermittlung der erforderlichen Informationen anhand des in Anhang I Tabelle 10 der vorliegenden Verordnung festgelegten Dokuments "Ergebnisse der Verwaltungszusammenarbeit".

Das Dokument "Ergebnisse der Verwaltungszusammenarbeit" wird den zuständigen Behörden im betreffenden Mitgliedstaat innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Kontrolle übermittelt.

Artikel 11 Verbindlicher Informationsaustausch - Kontrollbericht

Ergibt eine Belegkontrolle oder eine physische Kontrolle von Waren während einer Beförderung, dass einer der in Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben a bis e der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 genannten Fälle vorliegt, so erfolgt die verbindliche Übermittlung des Kontrollberichts anhand des in Anhang I Tabelle 11 der vorliegenden Verordnung festgelegten Dokuments "Kontrollbericht".

Das Dokument "Kontrollbericht" wird den zuständigen Behörden in den betreffenden Mitgliedstaaten innerhalb von sieben Tagen ab dem Datum der Kontrolle übermittelt.

Artikel 12 Verbindlicher Informationsaustausch - Abbruch einer Beförderung

Erlangt eine zuständige Behörde Kenntnis vom Abbruch einer Beförderung aufgrund eines der in Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben a bis e der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 genannten Fälle, so erfolgt die verbindliche Übermittlung dieser Information anhand des in Anhang I Tabelle 13 der vorliegenden Verordnung festgelegten Dokuments "Abbruch einer Beförderung".

Das Dokument "Abbruch einer Beförderung" wird den zuständigen Behörden der betreffenden Mitgliedstaaten innerhalb eines Tages ab dem Zeitpunkt, zu dem die in Absatz 1 genannte Behörde Kenntnis von dem Abbruch erlangt, übermittelt.

Artikel 13 Verbindlicher Informationsaustausch - Warnhinweis oder Ablehnung 22

Erlangt eine zuständige Behörde Kenntnis davon, dass verbrauchsteuerpflichtige Waren, die im Sinne des Kapitels IV und des Kapitels V Abschnitt 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 befördert worden sind, nicht angefordert wurden oder dass der Inhalt des elektronischen Verwaltungsdokuments oder des vereinfachten elektronischen Verwaltungsdokuments unrichtig ist, und vermutet die zuständige Behörde, dass einer der in Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben a, b, c oder e der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 genannten Fälle der Grund hierfür ist, so übermittelt sie der zuständigen Behörde des Abgangsmitgliedstaats das in Anhang I Tabelle 14 der vorliegenden Verordnung festgelegte Dokument "Warnhinweis oder Ablehnung eines e-VD/v-e-VD".

Das Dokument "Warnhinweis oder Ablehnung eines e-VD/v-e-VD" wird der zuständigen Behörde des Abgangsmitgliedstaats innerhalb eines Tages ab dem Zeitpunkt, zu dem die zuständige Behörde Kenntnis von den in Absatz 1 genannten Umständen erlangt, übermittelt.

Artikel 14 Verbindlicher Informationsaustausch - Ereignisbericht

Erlangt eine zuständige Behörde bezüglich einer Beförderung Kenntnis von Umständen, die nicht in den Artikeln 10, 11, 12 oder 13 genannt werden, und vermutet sie einen Zusammenhang mit einem der in Artikel 15 Absatz 1 Buchstaben a bis e der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 genannten Fälle, so erfolgt die verbindliche Übermittlung der erforderlichen Informationen anhand des in Anhang I Tabelle 12 der vorliegenden Verordnung festgelegten Dokuments "Ereignisbericht".

Das Dokument "Ereignisbericht" wird innerhalb von sieben Tagen ab dem Zeitpunkt, zu dem die zuständige Behörde Kenntnis von den in Absatz 1 genannten Umständen erlangt, übermittelt.

Artikel 14a Verbindlicher Informationsaustausch - manuelle Erledigung 22

Für die Zwecke des Artikels 15 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 kann die zuständige Behörde des Abgangsmitgliedstaats im Fall, dass ihr Nachweise über den Vollzug der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Sinne des Kapitels IV und des Kapitels V Abschnitt 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 vorliegen und die Beförderung nicht nach Artikel 24, 25 oder 37 der genannten Richtlinie erledigt werden kann, entscheiden, ob die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren manuell erledigt wird.

Die zuständige Behörde des Abgangsmitgliedstaats unterrichtet die zuständige Behörde des Bestimmungsmitgliedstaats oder des Ausfuhrmitgliedstaats über ihre Entscheidung.

Die Mitteilung einer Entscheidung über die manuelle Erledigung einer Beförderung erfolgt mittels des Dokuments "Antwort "Manuelle Erledigung"" gemäß Tabelle 16 in Anhang I dieser Verordnung.

Kapitel IV
Gemeinsame Bestimmungen über den Informationsaustausch

Artikel 15 Nichtverfügbarkeit des EDV-gestützten Systems und Verwendung des Amtshilfe-Ausfalldokuments

(1) Für die Zwecke von Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 können die Mitgliedstaaten das EDV-gestützte System unter folgenden Umständen als nicht verfügbar betrachten:

  1. Das EDV-gestützte System steht wegen Hardware- oder Telekommunikationsausfalls nicht zur Verfügung;
  2. es treten Netzprobleme auf, auf die die Kommission oder der betreffende Mitgliedstaat keinen unmittelbaren Einfluss haben;
  3. höhere Gewalt;
  4. es sind Wartungsarbeiten geplant, die mindestens 48 Stunden vor dem geplanten Beginn des Wartungszeitraums angekündigt werden.

(2) Für die Zwecke von Artikel 9 Absatz 1 Unterabsatz 2 und Artikel 15 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 wird im Amtshilfe-Ausfalldokument angegeben, welche Art von Amtshilfedokument es ersetzt. Die erforderlichen Informationen werden gemäß den Tabellen in Anhang I der vorliegenden Verordnung in Form von Datenelementen erstellt, die denen im Amtshilfedokument entsprechen. Sämtliche Datenelemente sowie Datengruppen und -untergruppen, zu denen diese Datenelemente gehören, werden mit den Zahlen und Buchstaben in den Spalten A und B der entsprechenden Tabellen in Anhang I bezeichnet.

Das Amtshilfe-Ausfalldokument wird auf dem zwischen den betreffenden zuständigen Behörden vereinbarten Weg ausgetauscht.

(3) Sobald das EDV-gestützte System wieder verfügbar ist, werden die gemäß Absatz 2 ausgetauschten Informationen über das EDV-gestützte System anhand der jeweils vorgesehenen Amtshilfedokumente übermittelt.

Artikel 16 Rückmeldung zu Folgemaßnahmen, die als Ergebnis eines Informationsaustauschs ergriffen wurden

Ein Ersuchen um Rückmeldung und um Rückmeldung zu Folgemaßnahmen gemäß Artikel 8 Absatz 5, Artikel 15 Absatz 2 oder Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 erfolgt anhand des in Anhang I Tabelle 10 der vorliegenden Verordnung festgelegten Dokuments "Ergebnisse der Verwaltungszusammenarbeit". Die Rückmeldung erfolgt durch Übermittlung eines weiteren Dokuments "Ergebnisse der Verwaltungszusammenarbeit" gemäß Tabelle 10.

Kapitel V
Schlussbestimmungen

Artikel 17 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

1) ABl. L 121 vom 08.05.2012 S. 1.

2) Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG (ABl. L 9 vom 14.01.2009 S. 12).

3) Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Festlegung des allgemeinen Verbrauchsteuersystems (ABl. L 58 vom 27.02.2020 S. 4).

4) Durchführungsverordnung (EU) Nr. 612/2013 der Kommission vom 25. Juni 2013 betreffend die Verwaltung des Verzeichnisses der Wirtschaftsbeteiligten und Steuerlager, zugehörige Statistiken und Berichterstattung nach der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Verbrauchsteuern (ABl. L 173 vom 26.06.2013 S. 9).

5) Delegierte Verordnung (EU) 2022/1636 der Kommission vom 5. Juli 2022 zur Ergänzung der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates durch Festlegung von Struktur und Inhalt der im Zusammenhang mit der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren ausgetauschten Dokumente und durch Festlegung von Schwellenwerten für Verluste aufgrund der Beschaffenheit der Waren (ABl. L 247 vom 23.09.2022 S. 2).

.

Struktur der allgemeinen MeldungenAnhang I 22 24

Elektronische Meldungen für den Informationsaustausch über verbrauchsteuerpflichtige Waren im Sinne des Kapitels IV und des Kapitels V Abschnitt 2 der Richtlinie (EU) 2020/262

Erläuterungen

1. Die Datenelemente der elektronischen Meldungen, die für den über das EDV-gestützte System nach Artikel 1 des Beschlusses (EU) 2020/263 und Artikel 2 Nummer 17 der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 vorzunehmenden Informationsaustausch bezüglich verbrauchsteuerpflichtiger Waren im Sinne des Kapitels IV und des Kapitels V Abschnitt 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 verwendet werden, sind in Datengruppen und gegebenenfalls Datenuntergruppen gegliedert. Die Einzelheiten zu den Daten und ihrer Verwendung finden sich in den Tabellen dieses Anhangs. Hierfür gilt Folgendes:

  1. Spalte A enthält den numerischen Code (Zahl), der jeder Datengruppe und Datenuntergruppe zugeordnet wird; dabei erhält jede Untergruppe die Ordnungsnummer ihrer jeweiligen Daten(unter)gruppe (Beispiel: Die Datengruppe mit der Nummer 1 hat unter anderem eine Datenuntergruppe mit der Nummer 1.1, die wiederum eine Untergruppe mit der Nummer 1.1.1 hat).
  2. Spalte B enthält den alphabetischen Code (Buchstabe), der jedem Datenelement einer Daten(unter)gruppe zugeordnet wird.
  3. Spalte C enthält die Bezeichnung der Daten(unter)gruppe oder des Datenelements.
  4. Spalte D enthält für jede Daten(unter)gruppe oder jedes Datenelement einen Kennbuchstaben, aus dem hervorgeht, ob die Eingabe der entsprechenden Daten
  5. Spalte E enthält die Bedingung(en) für die Eingabe bedingt anzugebender Daten ("C"), sowie gegebenenfalls Erläuterungen zu den Daten, die fakultativ ("O") einzugeben sind, und gibt Aufschluss darüber, welche Daten von den zuständigen Behörden anzugeben sind.
  6. Spalte F enthält, soweit erforderlich, Erläuterungen zum Ausfüllen der Meldung.
  7. Spalte G enthält

Die Zahl nach dem Code gibt die zulässige Datenlänge für das betreffende Datenelement an. Die beiden Punkte vor dem Längenindikator zeigen an, dass die Daten keine festgelegte Länge haben, jedoch höchstens die im Längenindikator angegebene Zahl von Zeichen umfassen können. Ein Komma im Längenindikator bedeutet, dass die Daten Dezimalstellen enthalten können, wobei die Zahl vor dem Komma die Gesamtlänge des Attributs und die Zahl nach dem Komma die maximale Anzahl der Zeichen nach dem Dezimalzeichen anzeigt.

Bei Datenelementen, die Uhrzeit oder Datum angeben, bedeutet die Angabe "Datum", "Uhrzeit", oder "DatumUhrzeit", dass Datum, Uhrzeit oder Datum und Uhrzeit nach der Norm ISO 8601 für die Darstellung von Datums- und Zeitangaben einzugeben sind.

2. In den Tabellen dieses Anhangs werden folgende Kurzformen verwendet:

Tabelle 1
(gemäß Artikel 4)
Anfrage zwecks Abfrage der Historie

ABCDEFG
1ATTRIBUTER
aAnfrage KorrelationskennungRDer Kennwert für < Anfrage Korrelationskennung > ist für jeden Mitgliedstaat einmalig.an..44
2BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN: e-VD/v-e-VDR
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
cKennzeichen "Nationale Informationen zur Beförderung angefordert"RDer Boole"sche Operator hat Zahlenformat: "0" oder "1" ("0" = nein oder falsch, "1" = ja oder richtig)n1
dStatusRMögliche Kennwerte:
  • X01 = angenommen
  • X02 = annulliert
  • X03 = geliefert
  • X04 = umgeleitet
  • X05 = abgelehnt
  • X06 = ersetzt
  • X07 = e-VD/v-e-VD manuell geschlossen
  • X08 = verweigert
  • X09 = keine Angabe
  • X10 = teilweise verweigert
  • X11 = Ausfuhr
  • X12 = zur Ausfuhr angenommen
  • X13 = gestoppt
  • X14 = angenommene Ausfuhranmeldung
  • X15 = e-VD-Anfrage zur Ausfuhr angenommen
an3
eArt der zuletzt eingegangenen MeldungRMögliche Kennwerte:
  • IE801 = e-VD/v-e-VD
  • IE803 = MITTEILUNG ÜBER EIN UMGELEITETES e-VD/v-e-VD
  • IE807 = BEFÖRDERUNGSUNTERBRECHUNG
  • IE810 = ANNULLIERUNG EINES e-VD
  • IE813 = ÄNDERUNG DES BESTIMMUNGSORTS
  • IE818 = ANGENOMMENE ODER (TEILWEISE) VERWEIGERTE EINGANGS-/AUSFUHRMELDUNG
  • IE819 = WARNHINWEIS ODER ABLEHNUNG EINES e-VD/v-e-VD
  • IE829 = MELDUNG ÜBER EINE ANGENOMMENE AUSFUHR
  • IE836 = MELDUNG DER UNGÜLTIGERKLÄRUNG DER AUSFUHRANMELDUNG AN DIE DIENSTSTELLE DER VERSENDUNG/DES VERSENDERS
  • IE839 = ABLEHNUNG EINES e-VD DURCH DIE ZOLLBEHÖRDEN
  • IE881 = ANTWORT "MANUELLE ERLEDIGUNG"
  • IE905 = ANTWORT AUF STATUSANFRAGE
  • Keine Angabe = KEINE ANGABE

Hinweis: Die Meldung IE905 sollte nur für frühere Beförderungen übermittelt werden, die mit einer entsprechenden Meldung manuell erledigt wurden.

an..5
fArt der StatusanfrageOMögliche Kennwerte:
  • 1 = Anfrage zwecks Statussynchronisierung
  • 2 = Anfrage bezüglich Beförderungsverlauf
n1

Tabelle 2
(gemäß Artikel 4):
Antwort auf Anfrage zwecks Abfrage der Historie

ABCDEFG
1ATTRIBUTER
aAnfrage KorrelationskennungRDer Kennwert für < Anfrage Korrelationskennung > ist für jeden Mitgliedstaat einmalig.an..44
2BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN: e-VD/v-e-VDR
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
cStatusRMögliche Kennwerte für < Status > :
  • X01 = angenommen
  • X02 = annulliert
  • X03 = geliefert
  • X04 = umgeleitet
  • X05 = abgelehnt
  • X06 = ersetzt
  • X07 = e-VD/v-e-VD manuell geschlossen
  • X08 = verweigert
  • X09 = keine Angabe
  • X10 = teilweise verweigert
  • X11 = Ausfuhr
  • X12 = zur Ausfuhr angenommen
  • X13 = gestoppt
  • X14 = angenommene Ausfuhranmeldung
  • X15 = e-VD-Anfrage zur Ausfuhr angenommen
an3
dArt der zuletzt eingegangenen MeldungMögliche Kennwerte:
  • IE801 = e-VD/v-e-VD
  • IE803 = MITTEILUNG ÜBER EIN UMGELEITETES e-VD/v-e-VD
  • IE807 = BEFÖRDERUNGSUNTERBRECHUNG
  • IE810 = ANNULLIERUNG EINES e-VD
  • IE813 = ÄNDERUNG DES BESTIMMUNGSORTS
  • IE818 = ANGENOMMENE ODER (TEILWEISE) VERWEIGERTE EINGANGS-/AUSFUHRMELDUNG
  • IE819 = WARNHINWEIS ODER ABLEHNUNG EINES e-VD/v-e-VD
  • IE829 = MELDUNG ÜBER EINE ANGENOMMENE AUSFUHR
  • IE836 = MELDUNG DER UNGÜLTIGERKLÄRUNG DER AUSFUHRANMELDUNG AN DIE DIENSTSTELLE DER VERSENDUNG/DES VERSENDERS
  • IE839 = ABLEHNUNG EINES e-VD DURCH DIE ZOLLBEHÖRDEN
  • IE881 = ANTWORT "MANUELLE ERLEDIGUNG"
  • IE905 = ANTWORT AUF STATUSANFRAGE
  • Keine Angabe = KEINE ANGABE

Hinweis: Die Meldung IE905 sollte nur für frühere Beförderungen übermittelt werden, die mit einer entsprechenden Meldung manuell erledigt wurden.

an..5

Tabelle 3
(gemäß Artikel 4)
Nachrichten der Beförderung

ABCDEFG
1ATTRIBUTER
aAnfrage KorrelationskennungRDer Kennwert für < Anfrage Korrelationskennung > ist für jeden Mitgliedstaat einmalig.an..44
2Alle validierten e-VD/v-e-VDRAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden (vereinfachten) elektronischen Verwaltungsdokumente oder deren Entwürfe; ihr Aufbau ist in Anhang I Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt.99x
3Alle Eingangs-/AusfuhrmeldungenOAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Eingangs-/Ausfuhrmeldungen; ihr Aufbau ist in Anhang I Tabelle 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt.99x
4Letzte Mitteilung über ein umgeleitetes e-VDOInhalt der mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden letzten Mitteilung über die Änderung des Bestimmungsorts/Aufteilungsmitteilung; ihr Aufbau ist in Anhang I Tabelle 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt.1x
5Alle KontrollberichteOAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Kontrollberichte; ihr Aufbau ist in Tabelle 11 festgelegt.99x
6Alle EreignisberichteOAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Ereignisberichte; ihr Aufbau ist in Tabelle 12 festgelegt.99x
7Alle Erläuterungen zu LieferverzögerungenOAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Erläuterungen zu Lieferverzögerungen99x
7.1ATTRIBUTER
aMeldungsartRMögliche Kennwerte:
  • 1 = Erläuterung zum verzögerten Versand der Eingangs-/Ausfuhrmeldung
  • 2 = Erläuterung zur verzögerten Mitteilung des Bestimmungsorts
n1
bDatum und Uhrzeit der Validierung der Erläuterung zur VerzögerungC
  • "R" nach erfolgreicher Validierung
  • Gilt nicht anderweitig
DatumUhrzeit
cArt des ÜbermittlersRMögliche Kennziffern:
  • 1 = Versender
  • 2 = Empfänger
n1
dÜbermittlerkennungRDie < Übermittlerkennung > ist eine gültige Verbrauchsteuernummer.
(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)
an13
eCode für ErläuterungR(Siehe Codeliste 7 in Anhang II)n..2
fErgänzende InformationenC
  • "R" bei < Code für Erläuterung > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Code für Erläuterung in Feld 7.1e)

an..350
gErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
7.2BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARENR
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
8Alle Meldungen über eine angenommene AusfuhrOAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Meldungen über eine angenommene Ausfuhr99x
8.1ATTRIBUTER
aDatum und Uhrzeit des AusgangsRDatumUhrzeit
8.2BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN: e-VDR99x
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
cAnnahme der Ausfuhranmeldung oder Überlassung von Waren zur AusfuhrRMögliche Kennwerte:

0 = nein oder falsch

1 = ja oder richtig

0 entspricht der Annahme der Ausfuhranmeldung und 1 der Überlassung von Waren zur Ausfuhr.

n1
8.3EMPFÄNGERR
aVerbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerC
  • "R" bei < Code Bestimmungsort > :
    • "Bestimmungsort - Steuerlager"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall"
    • "Bestimmungsort - Direktlieferung"
  • "O" bei < Code Bestimmungsort >
  • "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Die möglichen Kennwerte für < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben:an..16
Code BestimmungsortEMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 - Bestimmungsort - SteuerlagerVerbrauchsteuernummer (1)Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 - Bestimmungsort - Registrierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (2)Sonstige Kennung (*)
3 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (4)Sonstige Kennung (*)
4 - Bestimmungsort - DirektlieferungVerbrauchsteuernummer (3)(Nicht zutreffend)
5 - Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger(Nicht zutreffend)Sonstige Kennung (*)
6 - Bestimmungsort - AusfuhrUmsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ)(Das Feld < ORT DER LIEFERUNG > existiert nicht)
(1) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zugelassener Lagerinhaber". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > .

(2) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(3) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist entweder "Zugelassener Lagerinhaber" oder "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(4) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(5) Bestehende Kennung < Schlüsselnummer Steuerlager > im Datensatz < STEUERLAGER >.

(*) Für den Ort der Lieferung bedeutet "Sonstige Kennung": eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

bEORI-NummerC
  • "O" bei Code Bestimmungsort "6"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Feld 1a in Anhang I Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)

Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates.an..17
cNameRan..182
dStraßeRan..65
eHausnummerOan..11
fPostleitzahlRan..10
gOrtRan..50
hNAD_LNGRFür die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
8.4ZOLLSTELLE AusfuhrortO
aReferenznummerR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
8.5ANNAHME DER AUSFUHRANMELDUNG/ÜBERLASSUNGR
aSchlüsselnummer der sendenden DienststelleR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
bSendender BeamterOan..35
cDatum der AnnahmeC
  • "R" für die Annahme der Ausfuhranmeldung
  • Gilt nicht für zur Ausfuhr überlassene Waren

(Siehe Feld 8.2c.)

Datum
dDatum der ÜberlassungC
  • "R" für zur Ausfuhr überlassene Waren
  • Gilt nicht für die Annahme der Ausfuhranmeldung

(Siehe Feld 8.2c.)

Datum
eReferenznummer des DokumentsRGültige Versandbezugsnummer, belegt durch die Zolldaten des Vorgangs
MRN = Versandbezugsnummer
an..21
9Alle Mitteilungen des Zolls über eine UngültigerklärungOAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Meldungen des Zolls über eine Ungültigerklärung der Ausfuhranmeldung99x
9.1 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARENR999X
aAdministrativer ReferenzcodeRAnzugeben ist der ARC des e-VD. Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636.an21
bOrdnungsnummerRDer Wert dieses Feldes muss größer als Null sein.n..2
9.1.1 AUSFUHRVORGANGR
aMRNRan18
bDatum der StornierungRan10
9.1.2 AUSFUHRZOLLSTELLER
aReferenznummerRAnzugeben ist der Code der für die Verbrauchsteuerkontrolle im Ausfuhrmitgliedstaat zuständigen Stelle der zuständigen Behörden am Ausfuhrort. Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636.an8
9.1.3 DIENSTSTELLE DES AUSFUHRMITGLIEDSTAATSR
aLändercodeRAnzugeben ist der Mitgliedstaat, in dessen Hoheitsgebiet die Ausfuhr der verbrauchsteuerpflichtigen Waren erfolgt, unter Verwendung des Ländercodes in Anhang II Codeliste 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636.a2
9.1.4 WARENBEFÖRDERUNGO
9.1.4.1 VORPAPIERO999X
aOrdnungsnummerRn..5
bArtRan4
cReferenznummerRan..70
10Alle Mitteilungen des Zolls über eine AblehnungOAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Meldungen des Zolls über eine Ablehnung eines e-VD99x
10.1ATTRIBUTER
aDatum und Uhrzeit des AusgangsRDatumUhrzeit
10.2Relevante Entwürfe eines e-VDC
  • "R" bei Code Ablehnungsgrund "1" oder "2"
  • entfällt bei Code Ablehnungsgrund "4" und "5"

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung in Feld 10.4)

aBezugsnummerRan..22
10.3Alle relevanten validierten e-VDC
  • "R" bei Code Ablehnungsgrund "4" oder "5"
  • entfällt bei Code Ablehnungsgrund "1" und "2"

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung in Feld 10.4)

99X
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerRn..2
10.4ABLEHNUNGR
aDatum und Uhrzeit der AblehnungRDatumUhrzeit
bCode für die Gründe der AblehnungRMögliche Kennwerte:
  • 1 = Einfuhrdaten nicht gefunden
  • 2 = Inhalt des e-VD stimmt nicht mit den Einfuhrdaten überein
  • 3 = (vorbehalten)
  • 4 = Ergebnis der Gegenkontrolle negativ
  • 5 = Ergebnis der Kontrolle bei der Ausfuhrzollstelle nicht zufriedenstellend
n1
10.5ANGABEN ZUR AUSFUHRANMELDUNGC
  • "R" bei Code Ablehnungsgrund "4" oder "5"
  • entfällt bei Code Ablehnungsgrund "1" und "2"

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung in Feld 10.4b)

aBezugsnummerC
  • "R" bei Code Ablehnungsgrund "4"
  • entfällt bei Code Ablehnungsgrund "5"

(Siehe Feld 10.4b.)

an..22
bReferenznummer des DokumentsC
  • "R" bei Code Ablehnungsgrund "5"
  • entfällt bei Code Ablehnungsgrund "4"

(Siehe Feld 4b)

Gültige Versandbezugsnummer, belegt durch die Zolldaten des Vorgangs
MRN = Versandbezugsnummer
an..21
10.5.1ERGEBNIS DER VALIDIERUNG DER GEGENKONTROLLE NEGATIVC
  • "R" bei Code Ablehnungsgrund "4"
  • entfällt bei Code Ablehnungsgrund "1", "2" und "5"

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung in Feld 10.4b)

99X
10.5.1.1 ERGEBNIS DER UBR-GEGENKONTROLLER999X
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bPositionsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..3
cCode für BefundRMögliche Kennwerte:
  • 1 = (vorbehalten)
  • 2 = Positionsnummer im e-VD nicht enthalten oder KEINE entsprechende WARENPOSITION in der Ausfuhranmeldung
  • 3 = (vorbehalten)
  • 4 = Gewicht/Masse stimmt nicht überein
  • 5 = (vorbehalten)
  • 6 = KN-Codes stimmen nicht überein
  • 7 = Gewicht/Masse stimmt nicht überein und KN-Codes stimmen nicht überein
n1
dValidierungsergebnisRMögliche Kennwerte:

0 = nein oder falsch

1 = ja oder richtig

0 bedeutet, dass das Validierungsergebnis negativ ist und 1 bedeutet, dass das Validierungsergebnis positiv ist.

n1
eBegründung der AblehnungOan..512
10.5.1.1.1 ERGEBNIS DER GEGENKONTROLLE DER KN-CODESC
  • "R", wenn:
    • der Wert in Feld10.5.1.1.d"1" (Validierungsergebnis ist positiv) ist und der Wert in Feld10.5.1.1.c"6" (Code für Befund lautet "KN-Codes stimmen nicht überein") ist oder
    • der Wert in Feld10.5.1.1.d"0" (Validierungsergebnis ist negativ) ist
  • Gilt nicht anderweitig
aValidierungsergebnisRMögliche Kennwerte:

0 = nein oder falsch

1 = ja oder richtig

0 bedeutet, dass das Validierungsergebnis negativ ist und 1 bedeutet, dass das Validierungsergebnis positiv ist.

n1
bBegründung der AblehnungOan..512
10.5.1.1.2 ERGEBNIS DER GEGENKONTROLLE DER NETTOMASSEC
  • "R", wenn der Wert in Feld10.5.1.1.d"1" (Validierungsergebnis ist positiv) ist und der Wert in Feld10.5.1.1.c"4" (Code für Befund lautet "Gewicht/Masse stimmt nicht überein") ist
  • Gilt nicht anderweitig
aValidierungsergebnisRMögliche Kennwerte:

0 = nein oder falsch

1 = ja oder richtig

0 bedeutet, dass das Validierungsergebnis negativ ist und 1 bedeutet, dass das Validierungsergebnis positiv ist.

n1
bBegründung der AblehnungOan..512
10.5.2Alle Mitteilungen über Ablehnung der ÜberlassungC
  • "R" bei Code Ablehnungsgrund "5"
  • entfällt bei Code Ablehnungsgrund "1", "2" und "4"

(Siehe Feld 10.4b.)

aReferenznummer des DokumentsRan..21
10.6EMPFÄNGERR
aVerbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerC
  • "R" bei < Code Bestimmungsort > :
    • "Bestimmungsort - Steuerlager"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall"
    • "Bestimmungsort - Direktlieferung"
  • "O" bei < Code Bestimmungsort >
  • "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Die möglichen Kennwerte für < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben:an..16
Code BestimmungsortEMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 - Bestimmungsort - SteuerlagerVerbrauchsteuernummer (1)Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 - Bestimmungsort - Registrierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (2)Sonstige Kennung (*)
3 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (4)Sonstige Kennung (*)
4 - Bestimmungsort - DirektlieferungVerbrauchsteuernummer (3)(Nicht zutreffend)
5 - Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger(Nicht zutreffend)Sonstige Kennung (*)
6 - Bestimmungsort - AusfuhrUmsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ)(Das Feld < ORT DER LIEFERUNG > existiert nicht)
(1) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zugelassener Lagerinhaber". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > .

(2) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(3) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist entweder "Zugelassener Lagerinhaber" oder "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(4) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(5) Bestehende Kennung < Schlüsselnummer Steuerlager > im Datensatz < STEUERLAGER >.

(*) Für den Ort der Lieferung bedeutet "Sonstige Kennung": eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

bEORI-NummerC
  • "O" bei < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2020/262.an..17
cNameRan..182
dStraßeRan..65
eHausnummerOan..11
fPostleitzahlRan..10
gOrtRan..50
hNAD_LNGRFür die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
10.7ZOLLSTELLE AusfuhrortO
aReferenznummerR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
11Mögliche BeförderungsunterbrechungOInhalt einer im Zusammenhang mit der Beförderung stehenden Meldung über eine mögliche Beförderungsunterbrechung; der Meldungsaufbau ist in Tabelle 13 festgelegt.1x
12Mögliche Annullierung eines e-VDOInhalt einer mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Meldung über eine mögliche Annullierung; der Meldungsaufbau ist in Anhang I Tabelle 2 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt.1x
13Alle Änderungen des BestimmungsortsOAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Meldungen über die Änderung des Bestimmungsorts; der Meldungsaufbau ist in Anhang I Tabelle 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 festgelegt.99x
14Alle Warnhinweise oder Ablehnungen eines e-VD/v-e-VDOAlle mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden Warnhinweise oder Ablehnungen eines e-VD/v-e-VD; ihr Aufbau ist in Tabelle 14 festgelegt.99x
14.1ATTRIBUTER
aDatum und Uhrzeit der Validierung des Warnhinweises oder der AblehnungC
  • "R" nach erfolgreicher Validierung
  • Gilt nicht anderweitig
DatumUhrzeit
14.2BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARENR
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
14.3EMPFÄNGERR
aVerbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerC
  • "R" bei < Code Bestimmungsort > :
    • "Bestimmungsort - Steuerlager"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall"
    • "Bestimmungsort - Direktlieferung"
    • "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger"
    • "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall"
    • Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung
  • "O" bei < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Die möglichen Kennwerte für < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben:an..16
Code BestimmungsortEMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 - Bestimmungsort - SteuerlagerVerbrauchsteuernummer (1)Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 - Bestimmungsort - Registrierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (2)Sonstige Kennung (*)
3 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (4)Sonstige Kennung (*)
4 - Bestimmungsort - DirektlieferungVerbrauchsteuernummer (3)(Nicht zutreffend)
5 - Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger(Nicht zutreffend)Sonstige Kennung (*)
6 - Bestimmungsort - AusfuhrUmsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ)(Das Feld < ORT DER LIEFERUNG > existiert nicht)
9 - Bestimmungsort - Zertifizierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (6)Sonstige Kennung (*)
10 - Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (7)Sonstige Kennung (*)
11 - Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-BeförderungVerbrauchsteuernummer (8) oder Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (9)Sonstige Kennung (*)
(1) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zugelassener Lagerinhaber". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > .

(2) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(3) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist entweder "Zugelassener Lagerinhaber" oder "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(4) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(5) Bestehende Kennung < Schlüsselnummer Steuerlager > im Datensatz < STEUERLAGER >.

(6) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(7) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(8) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Versender". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(9) Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >, wobei der Code für < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger "Zertifizierter Versender im Einzelfall" ist.

(*) Für den Ort der Lieferung bedeutet "Sonstige Kennung": eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

bEORI-NummerC
  • "O" bei < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2020/262.an..17
cNameRan..182
dStraßeRan..65
eHausnummerOan..11
fPostleitzahlRan..10
gOrtRan..50
hNAD_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
14.4ZUSTÄNDIGE DIENSTSTELLE für den EmpfängerR
aDienststellenschlüsselnummerR(Siehe Codeliste 5 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
14.5WARNHINWEISR
aDatum des WarnhinweisesRDatum
bKennzeichen "Beförderung abgelehnt"RDer Boole"sche Operator hat Zahlenformat: "0" oder "1" ("0" = nein oder falsch, "1" = ja oder richtig)n1
14.6Code für WARNHINWEIS ODER ABLEHNUNG EINER BEFÖRDERUNG - GRÜNDEC
  • "R", wenn < Kennzeichen Beförderung abgelehnt > richtig ist
  • "O", wenn < Kennzeichen Beförderung abgelehnt > falsch ist

(Siehe Kennzeichen Beförderung abgelehnt in Feld 14.5b)

9x
aCode für Warnhinweis oder Ablehnung einer Beförderung - GründeR(Siehe Codeliste 5 in Anhang II)n..2
bErgänzende InformationenC
  • "R" bei < Code für Warnhinweis oder Ablehnung einer Beförderung - Gründe > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Code für Warnhinweis oder Ablehnung einer Beförderung - Gründe in Feld 14.6a)

an..350
cErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
15Alle Erläuterungen zum Grund einer FehlmengeO99x
15.1ATTRIBUTER
aArt des ÜbermittlersRMögliche Kennziffern:
  • 1 = Versender
  • 2 = Empfänger
n1
bDatum und Uhrzeit der Validierung der Erläuterung zum Grund einer FehlmengeC
  • "R" nach erfolgreicher Validierung
  • Gilt nicht anderweitig
DatumUhrzeit
15.2BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARENR
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
15.3VERSENDERC
  • "R" bei < Art des Übermittlers > "Versender"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Art des Übermittlers in Feld 15.1a)

aVerbrauchsteuernummerRFür VERSENDER
Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >
< Wirtschaftsbeteiligter (Art) > des < VERSENDER > muss sein:
  • "Zugelassener Lagerinhaber" ODER
  • "Registrierter Versender" ODER
  • "Zertifizierter Versender"

ODER
Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG > . < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > des < VERSENDER > muss "Zertifizierter Versender im Einzelfall" sein.
Für den ORT der Versendung
Bestehende Kennung < Schlüsselnummer Steuerlager > (Verbrauchsteuernummer in SEED)
(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)

an13
bNameRan..182
cStraßeRan..65
dHausnummerOan..11
ePostleitzahlRan..10
fOrtRan..50
gNAD_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
15.4EMPFÄNGERC
  • "R", wenn < Art des Übermittlers > nicht "Versender" ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Art des Übermittlers in Feld 15.1a)

aVerbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerC
  • "R" bei < Code Bestimmungsort > :
    • "Bestimmungsort - Steuerlager"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall"
    • "Bestimmungsort - Direktlieferung"
    • "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger"
    • "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall"
    • "Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung
  • "O" bei < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Die möglichen Kennwerte für < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben:an..16
Code BestimmungsortEMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 - Bestimmungsort - SteuerlagerVerbrauchsteuernummer (1)Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 - Bestimmungsort - Registrierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (2)Sonstige Kennung (*)
3 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (4)Sonstige Kennung (*)
4 - Bestimmungsort - DirektlieferungVerbrauchsteuernummer (3)(Nicht zutreffend)
5 - Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger(Nicht zutreffend)Sonstige Kennung (*)
6 - Bestimmungsort - AusfuhrUmsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ)(Das Feld < ORT DER
LIEFERUNG > existiert nicht)
8 - Bestimmungsort unbekannt(Nicht zutreffend)(Nicht zutreffend)
9 - Bestimmungsort - Zertifizierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (6)Sonstige Kennung (*)
10 - Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (7)Sonstige Kennung (*)
11 - Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-BeförderungVerbrauchsteuernummer (8) oder Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (9)Sonstige Kennung (*)
(1) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zugelassener Lagerinhaber". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > .

(2) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(3) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist entweder "Zugelassener Lagerinhaber" oder "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(4) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(5) Bestehende Kennung < Schlüsselnummer Steuerlager > im Datensatz < STEUERLAGER >.

(6) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(7) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(8) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Versender". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(9) Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >, wobei der Code für < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger "Zertifizierter Versender im Einzelfall" ist.

(*) Für den Ort der Lieferung bedeutet "Sonstige Kennung": eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

bEORI-Nummer
  • "O" bei < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates.an..17
cNameRan..182
dStraßeRan..65
eHausnummerOan..11
fPostleitzahlRan..10
gOrtRan..50
hNAD_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
15.5AUSWERTUNGCMindestens eines der Felder < AUSWERTUNG > oder < AUSWERTUNG Hauptteil > muss vorhanden sein
aDatum der AuswertungRDatum
bAllgemeine ErläuterungRan..350
cAllgemeine Erläuterung_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
15.6AUSWERTUNG HauptteilCMindestens eines der Felder < AUSWERTUNG > oder < AUSWERTUNG Hauptteil > muss vorhanden sein999x
aPositionsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.
Die < Positionsnummer > muss innerhalb der Meldung einmalig sein und sich auf eine < Positionsnummer > des e-VD-/v-e-VD-Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD beziehen, für das Fehl- oder Mehrmengen gemeldet wurden.
n..3
bVerbrauchsteuer-ProduktcodeR(Siehe Codeliste 10 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an4
cErläuterungOan..350
dErläuterung_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
eTatsächliche MengeODer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..15,3
16Alle Erinnerungsmeldungen bezüglich der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger WarenO99x
16.1ATTRIBUTER
aMeldungsartRMögliche Kennwerte:
  • 1 = Meldung zur Erinnerung an den Ablauf der Frist für die Änderung des Bestimmungsorts (oder einer Aufteilung)
  • 2 = Meldung zur Erinnerung an den Ablauf der Frist für den Versand der Eingangs-/Ausfuhrmeldung
  • 3 = Meldung zur Erinnerung an den Ablauf der Frist für die Übermittlung der Angaben zum Empfänger (Artikel 22 der Richtlinie (EU) 2020/262)
n1
bDatum und Uhrzeit des Ausgangs der ErinnerungsmeldungRDatumUhrzeit
cDatum und Uhrzeit der FristRDatumUhrzeit
dIn der Erinnerungsmeldung enthaltene InformationenOan..350
eIn der Erinnerungsmeldung enthaltene Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
16.2BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARENR
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2

Tabelle 4
(gemäß Artikel 5)
Allgemeine Anfrage

ABCDEFG
1 ATTRIBUTER
aAnfrageartRMögliche Kennwerte:

1 = (vorbehalten)

2 = Anfrage nach Bezugsdaten

3 = (vorbehalten)

4 = (vorbehalten)

5 = Anfrage zur Resynchronisierung des Verzeichnisses der Wirtschaftsbeteiligten

6 = Anfrage zum Abruf einer Liste von e-VD/v-e-VD

7= Anfrage für SEED-Statistiken

8 = Anfrage zum Abruf einer Liste von e-VD

9 = Anfrage zum Abruf einer Liste von v-e-VD

n1
bAnfrage MeldungsbezeichnungC
  • "R" wenn < Anfrageart > "2"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

Mögliche Kennwerte:

"C_COD_DAT" = Gemeinsame Codeliste

"C_PAR_DAT" = Gemeinsame Systemparameter

"ALL" = Für komplette Struktur

a..9
cAnfragende StelleR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
dAnfrage KorrelationskennungC
  • "R" wenn < Anfrageart > "2", "5", "6" oder "7"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

Der Kennwert für < Anfrage Korrelationskennung > ist für jeden Mitgliedstaat einmalig.An..44
eBeginndatumCFür 1 e und f:
  • "R" wenn < Anfrageart > "2" oder "5"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

Datum
fEnddatumCDatum
gEinziges DatumC
  • "R" wenn < Anfrageart > "2" oder "5"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

Datum
2 ANFRAGE e-VD-/v-e-VD-LISTEC
  • "R" wenn < Anfrageart > "6", "8" oder "9"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

aCode MitgliedstaatR(Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)a2
2.1 AA_PRIMÄRKRITERIUMR99x
aArt des PrimärkriteriumsRMögliche Kennwerte:

1 = ARC

2 = Markenname der Ware

3 = Kategorien verbrauchsteuerpflichtiger Waren der Beförderung

4 = (vorbehalten)

5 = (vorbehalten)

6 = (vorbehalten)

7 = (vorbehalten)

8 = Ort des Empfängers

9 = Ort des Versenders

10 = Ort des Sicherheitsleistenden

11 = (vorbehalten)

12 = Lieferort (Stadt)

13 = Ort des Abgangssteuerlagers

14 = Ort des Beförderers

15 = KN-Code der Ware

16 = Rechnungsdatum

17 = Verbrauchsteuernummer Empfänger

18 = Verbrauchsteuernummer Versender

19 = Verbrauchsteuernummer Sicherheitsleistender

20 = (vorbehalten)

21 = (vorbehalten)

22 = Verbrauchsteuernummer Bestimmungssteuerlager

23 = Verbrauchsteuernummer Abgangssteuerlager

24 = (vorbehalten)

25 = Verbrauchsteuer-Produktcode

26 = Beförderungsdauer

27 = Bestimmungsmitgliedstaat

28 = Abgangsmitgliedstaat

29 = Name Empfänger

30 = Name Versender

31 = Name Sicherheitsleistender

32 = (vorbehalten)

33 =Lieferort (Bezeichnung)

34 = Name Abgangssteuerlager

35 = Name Beförderer

36 = Rechnungsnummer

37 = Postleitzahl Empfänger

38 = Postleitzahl Versender

39 = Postleitzahl Sicherheitsleistender

40 = (vorbehalten)

41 = Postleitzahl Lieferort

42 = Postleitzahl Abgangssteuerlager

43 = Postleitzahl Beförderer

44 = Warenmenge (gemäß e-VD/v-e-VD)

45 = Bezugsnummer = laufende Nummer, die der Versender zuordnet

46 = Beförderungsart

47 = (vorbehalten)

48 = (vorbehalten)

49 = Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Empfänger

50 = (vorbehalten)

51 = Umsatzsteuer-Identifikationsnummer Beförderer

52 = Änderung Bestimmungsort (Ordnungsnummer > 2)

n..2
2.1.1 AA_PRIMÄRKENNWERTO99x
aKennwertRWenn die < Art des Primärkriteriums > "46" (Beförderungsart) ist, dann ist ein bestehender < Code Beförderungsart > in der Liste < BEFÖRDERUNGSARTEN > zu verwenden.An..255
3 STA_ANFRAGEC
  • "R" wenn < Anfrageart > "7"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

aArt der StatistikRMögliche Kennwerte:

1 = Aktive/Inaktive und gestrichene Wirtschaftsbeteiligte

2 = Bevorstehender Ablauf

3 = Wirtschaftsbeteiligte nach Art und Steuerlager

4 = Verbrauchsteuertätigkeit

5 = Änderungen in Verbrauchsteuerzulassungen

n1
3.1 LISTE MITGLIEDSTAATENR99x
aCode MitgliedstaatR(Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)a2
4 STA_ZEITRAUMC
  • "R" wenn < Anfrageart > "7"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

aJahrRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.N4
bHalbjahrCFür 4b,c undd:
Die drei folgenden Datenfelder sind fakultativ und schließen einander aus:
  • < Halbjahr >
  • < Quartal >
  • < Monat >

D. h., bei Vorgabe eines dieser Datenfelder sind die beiden anderen nicht anwendbar.

Mögliche Kennwerte:

1 = Erstes Halbjahr

2 = Zweites Halbjahr

n1
cQuartalCMögliche Kennwerte:

1 = Erstes Quartal

2 = Zweites Quartal

3 = Drittes Quartal

4 = Viertes Quartal

n1
dMonatCMögliche Kennwerte:

1 = Januar

2 = Februar

3 = März

4 = April

5 = Mai

6 = Juni

7 = Juli

8 = August

9 = September

10 = Oktober

11 = November

12 = Dezember

n..2
5 SYNCHRONISIERUNG DER REFERENZENC
  • "R" wenn < Anfrageart > "2" oder "5"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart Feld 1a)

aZeitraum ab DatumR-Dieses Feld muss dem Feld 5b vorrangig oder gleichwertig sein.
Falls eine Extraktion beantragt wird, werden die Felder "Zeitraum ab Datum" und/oder "Zeitraum bis Datum" verwendet, um Ereignisse zu beantragen, die für den angegebenen Zeitraum gültig sind.
Im Gegenteil, falls eine Abfrage beantragt wird, werden die Felder "Zeitraum ab Datum" und/oder "Zeitraum bis Datum" verwendet, um in dem angegebenen Zeitraum geänderte und veröffentlichte Ereignisse zu beantragen.
(Siehe Feld 5c)
Datum
bZeitraum bis DatumR-Falls eine Extraktion beantragt wird, werden die Felder "Zeitraum ab Datum" und/oder "Zeitraum bis Datum" verwendet, um Ereignisse zu beantragen, die für den angegebenen Zeitraum gültig sind.
Im Gegenteil, falls eine Abfrage beantragt wird, werden die Felder "Zeitraum ab Datum" und/oder "Zeitraum bis Datum" verwendet, um in dem angegebenen Zeitraum geänderte und veröffentlichte Ereignisse zu beantragen.
(Siehe Feld 5c)
Datum
cExtraktionO-Der Wert dieses Feldes ist:
  • 0: zum Abruf (oder fehlt, um eine Rückwärtskompatibilität zu ermöglichen);
  • 1: zur Extraktion;
  • 2: bei nicht für ungültig erklärten Aufzeichnungen.
N1
dCode MitgliedstaatO-(Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)a2
6 REF_ANFRAGEC
  • "R" wenn < Anfrageart > "2"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

aKennzeichen "Gemeinsame Kriterien für die Risikobewertung"OMögliche Kennwerte:

0 = nein oder falsch

1 = ja oder richtig

n1
6.1 CODELISTEO99x
aAnfrage CodelisteOMögliche Kennwerte:

1 = Maßeinheiten

2 = Ereignisarten

3 = Nachweisarten

4 = (vorbehalten)

5 = (vorbehalten)

6 = Sprachencodes

7 = Nationale Verwaltungen

8 = Ländercodes

9 = Packstücke - Codes

10 = Gründe für Beanstandung beim Empfang oder Kontrollbericht

11 = Gründe für Unterbrechung

12 = (vorbehalten)

13 = Beförderungsarten

14 = Beförderungsmittel/Container

15 = Weinbauzonen

16 = Behandlung des Weinerzeugnisses - Code

17 = Kategorie verbrauchsteuerpflichtiger Waren

18 = Verbrauchsteuerpflichtige Waren

19 = KN-Codes

20 = Entsprechungen KN-Code - verbrauchsteuerpflichtige Ware

21 = Annullierungsgründe

22 = Warnhinweis oder Ablehnung eines e-VD - Gründe

23 = Verzögerungsgründe

24 = (vorbehalten)

25 = Das Ereignis meldende Personen

26 = Ablehnungsgründe

27 = Verzögertes Ergebnis - Gründe

28 = Maßnahmen aufgrund des Ersuchens

29 = Gründe für das Ersuchen

30 = (vorbehalten)

31 = (vorbehalten)

32 = (vorbehalten)

33 = (vorbehalten)

34 = Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe

35 = (vorbehalten)

36 = Art des Dokuments

37 = (vorbehalten)

38 = (vorbehalten)

39 = Gründe für Ersuchen um manuelle Erledigung

40= Gründe für Ablehnung der manuellen Erledigung

41 = Nationale Verwaltung - Grad Plato

n..2

Tabelle 5
(gemäß Artikel 5 Absatz 2)
Liste der durch eine allgemeine Suche ermittelten e-VD/v-e-VD

ABCDEFG
1 ATTRIBUTER
aAnfragende StelleR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
bAnfrage KorrelationskennungRDer Kennwert für < Anfrage Korrelationskennung > ist für jeden Mitgliedstaat einmalig.An..44
2 POSITION AUF DER e-VD-/v-e-VD-LISTEO99x
aVersanddatumRDatum
2.1 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARENR
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bDatum und Uhrzeit der Validierung des e-VD/v-e-VDRDatumUhrzeit
cOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
2.2 VERSENDERR
aVerbrauchsteuernummerRAnzugeben ist eine gültige SEED-Registrierungsnummer des zugelassenen Lagerinhabers, des registrierten Versenders, des zertifizierten Versenders oder des zertifizierten Versenders im Einzelfall.
(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)
an13
bNameRan..182
2.3 ORT der VersendungCWENN < Ausgangspunkt e-VD/v-e-VD > "Ausgangspunkt - Steuerlager" oder "Ausgangspunkt - Versteuert",

DANN
< ORT der Versendung > "R",

< EINFUHRZOLLSTELLE > nicht zutreffend,

SONST
< ORT der Versendung > nicht zutreffend,

< EINFUHRZOLLSTELLE > "R"

aSchlüsselnummer SteuerlagerCGilt nicht für Kennziffer für den Ausgangspunkt in Feld 9d "3"
(Für die Kennziffer für den Ausgangspunkt siehe Feld 9d in Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)
Für den ORT der Versendung
Bestehende Kennung < Schlüsselnummer Steuerlager > (Verbrauchsteuernummer in SEED)
(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)
an13
bNameC"R", wenn die Kennziffer für den Ausgangspunkt in Feld 9d "3" lautet
(Für die Kennziffer für den Ausgangspunkt siehe Feld 9d in Tabelle 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)
an..182
2.4 EINFUHRZOLLSTELLECWENN < Ausgangspunkt e-VD > "Ausgangspunkt - Steuerlager" oder "Ausgangspunkt - Versteuert",

DANN
< ORT der Versendung > "R",
< EINFUHRZOLLSTELLE > nicht zutreffend,

SONST
< ORT der Versendung > nicht zutreffend,
< EINFUHRZOLLSTELLE > "R"

aDienststellenschlüsselnummerR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
2.5 EMPFÄNGERC"R", ausgenommen - bei Code Bestimmungsort 8
aVerbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerCWENN < Code Bestimmungsort >
  • "Bestimmungsort - Steuerlager"
  • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger"
  • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall"
  • "Bestimmungsort - Direktlieferung"
  • "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger"
  • "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall"
  • Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung

DANN < EMPFÄNGER. Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > "R",

SONST
WENN < Code Bestimmungsort >

  • "Bestimmungsort - Ausfuhr",

DANN < EMPFÄNGER. Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > "O",

SONST < EMPFÄNGER. Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > nicht zutreffend

Die möglichen Kennwerte für < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben:an..16
Code BestimmungsortEMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 - Bestimmungsort - SteuerlagerVerbrauchsteuernummer (1)Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 - Bestimmungsort - Registrierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (2)Sonstige Kennung (*)
3 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (4)Sonstige Kennung (*)
4 - Bestimmungsort - DirektlieferungVerbrauchsteuernummer (3)(Nicht zutreffend)
5 - Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger(Nicht zutreffend)Sonstige Kennung (*)
6 - Bestimmungsort - AusfuhrUmsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ)(Das Feld < ORT DER LIEFERUNG > existiert nicht)
8 - Bestimmungsort unbekannt(Nicht zutreffend)(Nicht zutreffend)
9 - Bestimmungsort - Zertifizierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (6)Sonstige Kennung (*)
10 - Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (7)Sonstige Kennung (*)
11 - Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-BeförderungVerbrauchsteuernummer (8) oder Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (9)Sonstige Kennung (*)
(1) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zugelassener Lagerinhaber". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > .

(2) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(3) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist entweder "Zugelassener Lagerinhaber" oder "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(4) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(5) Bestehende Kennung < Schlüsselnummer Steuerlager > im Datensatz < STEUERLAGER >.

(6) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(7) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(8) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Versender". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(9) Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >, wobei der Code für < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger "Zertifizierter Versender im Einzelfall" ist.

(*) Für den Ort der Lieferung bedeutet "Sonstige Kennung": eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

bEORI-NummerC
  • "O" bei < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates.an..17
cNameRan..182
2.6 ORT der LieferungCDie Verwendung des Felds < ORT der Lieferung > wird nachstehend beschrieben, entsprechend dem < Code Bestimmungsort > :
  • "R" bei Code Bestimmungsort 1, 4, 9 und 10
  • "O" bei Code Bestimmungsort 2, 3 und 5
  • Gilt nicht anderweitig
--
aVerbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerCWENN < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Steuerlager" oder "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger" oder "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall",

DANN < ORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > "R",

SONST
WENN < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Direktlieferung",

DANN < ORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > nicht zutreffend

SONST < ORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > "O",

Die möglichen Kennwerte für < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben:an..16
Code BestimmungsortEMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 - Bestimmungsort - SteuerlagerVerbrauchsteuernummer (1)Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 - Bestimmungsort - Registrierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (2)Sonstige Kennung (*)
3 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (4)Sonstige Kennung (*)
4 - Bestimmungsort - DirektlieferungVerbrauchsteuernummer (3)(Nicht zutreffend)
5 - Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger(Nicht zutreffend)Sonstige Kennung (*)
6 - Bestimmungsort - AusfuhrUmsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ)(Das Feld < ORT DER LIEFERUNG > existiert nicht)
8 - Bestimmungsort unbekannt(Nicht zutreffend)(Nicht zutreffend)
9 - Bestimmungsort - Zertifizierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (6)Sonstige Kennung (*)
10 - Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (7)Sonstige Kennung (*)
11 - Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-BeförderungVerbrauchsteuernummer (8) oder Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (9)Sonstige Kennung (*)
(1) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zugelassener Lagerinhaber". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > .

(2) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(3) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist entweder "Zugelassener Lagerinhaber" oder "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(4) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(5) Bestehende Kennung < Schlüsselnummer Steuerlager > im Datensatz < STEUERLAGER >.

(6) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(7) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(8) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Versender". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(9) Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >, wobei der Code für < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger "Zertifizierter Versender im Einzelfall" ist.

(*) Für den Ort der Lieferung bedeutet "Sonstige Kennung": eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

bNameCWENN < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Direktlieferung",

DANN < Name > "O",

SONST < Name > "R"

an..182
2.7 AUSFUHRZOLLSTELLECDie Verwendung des Felds < AUSFUHRZOLLSTELLE > wird nachstehend beschrieben, entsprechend dem < Code Bestimmungsort > :
  • "R" bei Code Bestimmungsort 6
  • Gilt nicht anderweitig
aDienststellenschlüsselnummerR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
2.8 KATEGORIE VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARENR9x
aKategorie verbrauchsteuerpflichtiger WarenR(Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)a1
2.9 VERANLASSER der BeförderungCWENN < e-VD/v-e-VD Kopfdaten. Veranlassung der Beförderung > (IE801) (oder < e-VD/v-e-VD Kopfdaten. Veranlassung der Beförderung > (IE815)) "Versender" oder "Empfänger",

DANN < VERANLASSER der Beförderung > nicht zutreffend,

SONST < VERANLASSER der Beförderung > "R"

aUmsatzsteuer-IdentifikationsnummerOan..14
bNameRan..182
2.10 ERSTER BEFÖRDERERO
aUmsatzsteuer-IdentifikationsnummerOan..14
bNameRan..182

Tabelle 6
(gemäß Artikel 5)
Ablehnung einer allgemeinen Anfrage

ABCDEFG
1Allgemeine AnfrageRKontext der mit der Beförderung in Zusammenhang stehenden allgemeinen Anfrage; ihr Aufbau ist in Tabelle 4 festgelegt.
2AblehnungR99x
aDatum und Uhrzeit der AblehnungRDatumUhrzeit
bCode für die Gründe der AblehnungRMögliche Kennwerte:
  • 0 = Sonstiger
  • 2 = Kein abgerufenes e-VD/v-e-VD entspricht den Auswahlkriterien
  • 3 = Bezugsdaten nicht verfügbar
  • 4 = Liste der Verbrauchsteuerstellen nicht verfügbar
  • 5 = SEED-Daten nicht verfügbar
  • 7 = Angeforderte Daten unbekannt
  • 8 = Zahl außerhalb des Wertebereichs
  • 26 = Duplikat festgestellt
  • 112 = Falscher Wert (Code)
  • 115 = In dieser Position nicht unterstützt
n..3

Tabelle 7
(gemäß Artikel 6 Absatz 1)
Allgemeine Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit

ABCDEFG
1 ATTRIBUTER
aAnfrageartRMögliche Kennwerte:

1 = Verwaltungszusammenarbeit

2 = vorbehalten

n1
bFrist für ErgebnisseRDatum
2 FOLGEMAßNAHMENR
aFollowup-KorrelationskennungR(Siehe Codeliste 1 in Anhang II)an28
bDatum des AusgangsRDatum
cCode des SendemitgliedstaatsR Nationale Verwaltung mit einem Ländercode gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636.a2
dSchlüsselnummer der sendenden DienststelleO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
eSendender BeamterOan..35
fCode des EmpfängermitgliedstaatsR Nationale Verwaltung mit einem Ländercode gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636.a2
gSchlüsselnummer der empfangenden DienststelleO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
hEmpfangender BeamterOan..35
iNationale VorgangsreferenzOan..99
3 VZ_ANFRAGEC
  • "R" wenn < Anfrageart > "1"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Anfrageart in Feld 1a)

aInformationen zur Anfrage VerwaltungszusammenarbeitRan..999
bInformationen zur Anfrage Verwaltungszusammenarbeit_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
cKennzeichenOMögliche Kennwerte:

0 = nein oder falsch

1 = ja oder richtig

n1
3.1 Code für die GRÜNDE DER ANFRAGER99x
aCode für die Gründe der Anfrage zwecks VerwaltungszusammenarbeitR(Siehe Codeliste 8 in Anhang II)n..2
bVZ_Ergänzende InformationenC
  • "R" bei < Code für die Gründe der Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen
-an..999
cVZ_Ergänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
3.1.1 RISIKOBEWERTUNG REFERENZO99x
aSonstiges RisikoprofilOan..999
bSonstiges Risikoprofil_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
3.2 ARC-ListeO99x
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerODer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
3.3 PERSONO99x
aVerbrauchsteuernummerCFür 3.3a,b undc: Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • < Verbrauchsteuernummer >
  • < Umsatzsteuer-Identifikationsnummer >
  • < Name >
Bestehende Kennung (Verbrauchsteuernummer) < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > oder < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG > .
(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)
an13
bUmsatzsteuer-IdentifikationsnummerCan..14
cNameCan..182
dCode MitgliedstaatC
  • "R" wenn < Name > vorliegt und < Verbrauchsteuernummer > und < Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > nicht vorliegen
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Verbrauchsteuernummer in Feld 3.3a, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Feld 3.3b und Name in Feld 3.3c)

Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
eStraßeOan..65
fHausnummerOan..11
gPostleitzahlOan..10
hOrtOan..50
iNAD_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
jTelefonnummerOan..35
kFaxnummerOan..35
lE-Mail-AdresseOan..70
3.4 BELEGDOKUMENTEO9x
aKurzbeschreibung BelegdokumentC
  • "R" wenn < Art Belegdokument > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 3.4c und Bild Dokument in Feld 3.4e)

an..999
bKurzbeschreibung Belegdokument_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
cReferenz BelegdokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Art Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 3.4a und Bild Dokument in Feld 3.4e)

an..999
dReferenz Belegdokument_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
eBild DokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Art Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 3.4a und Referenz Belegdokument in Feld 3.4c)

fArt BelegdokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Art Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 3.4c und Bild Dokument in Feld 3.4e)

(Siehe Codeliste 15 in Anhang II)an..4
3.5 Geforderte MAßNAHMENO99x
aCode für Maßnahmen in VerwaltungszusammenarbeitR(Siehe Codeliste 9 in Anhang II)n..2
bErgänzung zu Maßnahmen in VerwaltungszusammenarbeitC
  • "R" bei < Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit in Feld 3.5a)

an..999
cErgänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
4 KONTAKTO
aDienststellenschlüsselnummerR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
bAnfragender VerbrauchsteuerbeamterOan..35
cTelefonnummerOan..35
dFaxnummerOan..35
eE-Mail-AdresseOan..70

Tabelle 8
(gemäß Artikel 7)
Antwort

ABCDEFG
1ATTRIBUTER
aMeldungsartRMögliche Kennwerte:
  • 1 = Antwort auf Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit
  • 2 = vorbehalten
n1
2FOLGEMAßNAHMENR
aFollowup-KorrelationskennungR(Siehe Codeliste 1 in Anhang II)an28
bDatum des AusgangsRDatum
cCode des SendemitgliedstaatsR Nationale Verwaltung mit einem Ländercode gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636a2
dSchlüsselnummer der sendenden DienststelleO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
eSendender BeamterOan..35
fCode des EmpfängermitgliedstaatsR Nationale Verwaltung mit einem Ländercode gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636a2
gSchlüsselnummer der empfangenden DienststelleO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
hEmpfangender BeamterOan..35
iNationale VorgangsreferenzC- "O" wenn < Followup-Korrelationskennung > nicht mit < Followup-Korrelationskennung > einer Anfrage übereinstimmt
  • "R" wenn < Followup-Korrelationskennung > mit < Followup-Korrelationskennung > einer Anfrage übereinstimmt UND

< Nationale Vorgangsreferenz > in der Anfrage angegeben ist

WENN < Followup-Korrelationskennung > mit < Followup-Korrelationskennung > einer Anfrage übereinstimmt UND < Nationale Vorgangsreferenz > in der Anfrage angegeben ist,

DANN
muss < Nationale Vorgangsreferenz > mit < Nationale Vorgangsreferenz > in der Anfrage identisch sein

an..99
3ANTWORTR
aFrist für ErgebnisseCFür 3 a und b:
  • "R" wenn < Code für die Gründe der Ablehnung einer Anfrage > vorliegt
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung einer Anfrage in Feld 3c)

DatumUhrzeit
bGründe für verzögertes Ergebnis - CodeC(Siehe Codeliste 3 in Anhang II)n..2
cCode für die Gründe der Ablehnung einer AnfrageO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II)n..2
dErgänzung zu den Gründen der Ablehnung einer AnfrageC
  • "R" bei < Code für die Gründe der Ablehnung einer Anfrage > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code für die Gründe der Ablehnung einer Anfrage in Feld 3c)

an..999
eErgänzung zu den Gründen der Ablehnung einer Anfrage_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2

Tabelle 9
(gemäß Artikel 7)
Erinnerung an eine Anfrage zwecks Verwaltungszusammenarbeit

ABCDEFG
1ATTRIBUTER
aMeldungsartRMögliche Kennwerte:
  • 1 = Erinnerung an Ergebnisse der Verwaltungszusammenarbeit
  • 2 = vorbehalten
n1
2FOLGEMAßNAHMENR
aFollowup-KorrelationskennungR(Siehe Codeliste 1 in Anhang II)an28
bDatum des AusgangsRDatum
cCode des SendemitgliedstaatsR Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
dSchlüsselnummer der sendenden DienststelleO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
eSendender BeamterOan..35
fCode des EmpfängermitgliedstaatsR Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
gSchlüsselnummer der empfangenden DienststelleO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
hEmpfangender BeamterOan..35
iNationale VorgangsreferenzC
  • "O" wenn < Followup-Korrelationskennung > nicht mit < Followup-Korrelationskennung > einer Anfrage übereinstimmt
  • "R" wenn < Followup-Korrelationskennung > mit < Followup-Korrelationskennung > einer Anfrage übereinstimmt UND
    < Nationale Vorgangsreferenz > in der Anfrage angegeben ist
  • Gilt nicht anderweitig
WENN < Followup-Korrelationskennung > mit < Followup-Korrelationskennung > einer Anfrage übereinstimmt UND < Nationale Vorgangsreferenz > in der Anfrage angegeben ist,

DANN
muss < Nationale Vorgangsreferenz > mit < Nationale Vorgangsreferenz > in der Anfrage identisch sein

an..99

Tabelle 10
(gemäß Artikel 6 Absatz 3, Artikel 9 Absatz 1 sowie den Artikeln 10 und 16)
Ergebnisse der Verwaltungszusammenarbeit

ABCDEFG
1 FOLGEMAßNAHMENR
aFollowup-KorrelationskennungR(Siehe Codeliste 1 in Anhang II)an28
bDatum des AusgangsRDatum
cCode des SendemitgliedstaatsR Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
dSchlüsselnummer der sendenden DienststelleO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
eSendender BeamterOan..35
fCode des EmpfängermitgliedstaatsR Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
gSchlüsselnummer der empfangenden DienststelleO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
hEmpfangender BeamterOan..35
iNationale VorgangsreferenzC
  • "O" wenn < Followup-Korrelationskennung > nicht mit < Followup-Korrelationskennung > einer Anfrage übereinstimmt
  • "R" wenn < Followup-Korrelationskennung > mit < Followup-Korrelationskennung > einer Anfrage übereinstimmt UND
    < Nationale Vorgangsreferenz > in der Anfrage angegeben ist
  • Gilt nicht anderweitig
WENN < Followup-Korrelationskennung > mit < Followup-Korrelationskennung > einer Anfrage übereinstimmt UND < Nationale Vorgangsreferenz > in der Anfrage angegeben ist,

DANN
muss < Nationale Vorgangsreferenz > mit < Nationale Vorgangsreferenz > in der Anfrage identisch sein

an..99
2 KONTAKTO
aDienststellenschlüsselnummerR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
bAnfragender VerbrauchsteuerbeamterOan..35
cTelefonnummerOan..35
dFaxnummerOan..35
eE-Mail-AdresseOan..70
3 VZ_MAßNAHMEN ERGEBNISSEO99x
aARCO(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerC
  • "O" wenn < ARC > vorliegt
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe ARC in Feld 3a)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
cCode für Maßnahmen in VerwaltungszusammenarbeitR(Siehe Codeliste 9 in Anhang II)n..2
dErgänzung zu Maßnahmen in VerwaltungszusammenarbeitC
  • "R" bei < Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit in Feld 3c)

an..999
eErgänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
fCode für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - GründeO(Siehe Codeliste 11 in Anhang II)n..2
gErgänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - GründeC
  • "R" bei < Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Code für Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe in Feld 3f)

an..999
hErgänzung zu Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
iFeststellung am BestimmungsortOMögliche Kennwerte:

0 = Sonstige Feststellung

1 = (vorbehalten)

2 = Sendung ordnungsgemäß eingetroffen

3 = Sendung nicht eingetroffen Sendung verspätet eingetroffen

4 = Fehlmenge festgestellt

5 = Verbrauchsteuerpflichtige Waren nicht ordnungsgemäß eingetroffen

6 = Sendung nicht in der Lagerbuchhaltung vermerkt

7 = Wirtschaftsbeteiligter konnte nicht kontaktiert werden

8 = Wirtschaftsbeteiligter konnte nicht kontaktiert werden

9 = Fehlende Angabe eines Wirtschaftsbeteiligten

10 = Mehrmenge festgestellt

11 = Falscher Verbrauchsteuer-Produktcode

12 = Falscher Code für den Bestimmungsort

13 = Abweichungen bestätigt

14 = Manuelle Erledigung empfohlen

15 = Unterbrechung empfohlen

16 = Unregelmäßigkeiten festgestellt

n..2
jSonstige Art der FeststellungC
  • "R" wenn < Feststellung am Bestimmungsort > "Sonstige Feststellung"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Feststellung am Bestimmungsort in Feld 3i)

an..999
kSonstige Art der Feststellung_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
lErgänzende ErläuterungenOan..999
mErgänzende Erläuterungen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
nKontrollbericht ReferenzO(Siehe Codeliste 2 in Anhang II)
Im System gibt es eine Meldung "Kontrollbericht" (auch für den Fall, dass die Meldung Teil einer eingegangenen Meldung "Beförderungsverlauf"/"Ergebnisse der Anfrage bezüglich eines Verlaufs" ist), die dieselbe < Kontrollbericht Referenz > wie die übermittelte Meldung hat. Wenn der < ARC > in der übermittelten Meldung angegeben ist, stimmt er mit dem < ARC > der betreffenden Meldung "Kontrollbericht" überein.
(Siehe ARC in Feld 3a)
an16
4 RÜCKMELDUNGO
aRückmeldung angefordert oder gegebenRMögliche Kennwerte:

0 = Keine Rückmeldung angefordert

1 = Rückmeldung angefordert

2 = Rückmeldung gegeben

n1
bFolgemaßnahmenCMindestens eines der beiden folgenden Felder, wenn Feld 4a verwendet wird:
  • < Folgemaßnahmen >
  • < Relevanz der Informationen >
-an..999
cFolgemaßnahmen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
dRelevanz der vorgelegten InformationenCMindestens eines der beiden folgenden Felder, wenn Feld 4a verwendet wird:
  • < Folgemaßnahmen >
  • < Relevanz der Informationen >
-an..999
eRelevanz der Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
5 BELEGDOKUMENTEO9x
aKurzbeschreibung BelegdokumentC
  • "R" wenn < Art Belegdokument > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Art Belegdokument in Feld 5f)

an..999
bKurzbeschreibung Belegdokument_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
cReferenz BelegdokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Kurzbeschreibung Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 5a und Bild Dokument in Feld 5e)

an..999
dReferenz Belegdokument_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
eBild DokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Kurzbeschreibung Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 5 a und Referenz Belegdokument in Feld 5c)

fArt BelegdokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Kurzbeschreibung Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Kurzbeschreibung Belegdokument in Feld 5a, Referenz Belegdokument in Feld 5c und Bild Dokument in Feld 5e)

(Siehe Codeliste 15 in Anhang II)an..4

Tabelle 11
(gemäß Artikel 9 Absatz 2 und Artikel 11)
Kontrollbericht

ABCDEFG
1 ATTRIBUTER
aMeldungsartRMögliche Kennwerte:
1 = Validiertes Dokument
n1
bDatum und Uhrzeit der Validierung des KontrollberichtsC
  • "R" nach erfolgreicher Validierung
  • Gilt nicht anderweitig
-DatumUhrzeit
2 KONTROLLBERICHT KOPFDATENR
aKontrollbericht ReferenzR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II)an16
2.1 KONTROLLSTELLER
aSchlüsselnummer der KontrollstelleO(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
bCode MitgliedstaatCFür 2.1b,c,d,e,f undg:
  • "R" außer bei < Hausnummer >; diese ist "O", wenn < Schlüsselnummer der Kontrollstelle > nicht angegeben ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Schlüsselnummer der Kontrollstelle in Feld 2.1a)

Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
cBezeichnung der KontrollstelleCan..35
dStraßeCan..65
eHausnummerCan..11
fPostleitzahlCan..10
gOrtCan..50
hTelefonnummerCFür 2.1h,i undj:
Wenn < Schlüsselnummer der Kontrollstelle > nicht angegeben ist, muss mindestens eines der drei folgenden Attribute vorhanden sein:
  • < Telefonnummer >
  • < Faxnummer >
  • < E-Mail-Adresse >
  • sonst ist keines der drei Attribute anwendbar

(Siehe Schlüsselnummer der Kontrollstelle in Feld 2.1a)

an..35
iFaxnummerCan..35
jE-Mail-AdresseCan..70
kNAD_LNGC"R", wenn das/die betreffende(n) freie(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
3 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARENCEines der Felder < BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN > oder < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > muss vorhanden sein
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
4 SONSTIGES BEGLEITDOKUMENTCEines der Felder < BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN > oder < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > muss vorhanden sein
aArt Sonstiges BegleitdokumentRMögliche Kennwerte:

0 = Sonstiges

2 = (vorbehalten)

n1
bKurzbeschreibung Sonstiges BegleitdokumentC"R", wenn < Art Sonstiges Begleitdokument > "Sonstiges"
Gilt nicht anderweitig
an...350
cKurzbeschreibung Sonstiges Begleitdokument_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.n2
dNummer des sonstigen BegleitdokumentsRan...350
eDatum des sonstigen BegleitdokumentsRDatum
fBild des sonstigen BegleitdokumentsO
gAbgangsmitgliedstaatR Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
hBestimmungsmitgliedstaatR Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
4.1 AN DER BEFÖRDERUNG BETEILIGTE PERSONO9x
aVerbrauchsteuernummerCMindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • < Verbrauchsteuernummer >
  • < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer >
  • < Name >
Bestehende Kennung (Verbrauchsteuernummer) < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > oder < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG > .
(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)
an13
bVerbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerCMindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • < Verbrauchsteuernummer >
  • < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer >
  • < Name >
Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder sonstige nationale Nummeran16
cNameCMindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • < Verbrauchsteuernummer >
  • < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer >
  • < Name >
-an..182
dPerson (Art)OMögliche Kennziffern:

1 = Versender

2 = Empfänger

3 = Fiskalischer Vertreter

4 = Verkäufer

5 = Haftende Person

6 = Kunde (Privatperson)

n..2
eCode MitgliedstaatC"R", wenn < Name > vorliegt UND < Verbrauchsteuernummer > und < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > nicht vorliegen
Gilt nicht anderweitig
(Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)a2
fStraßeOan..65
gHausnummerOan..11
hPostleitzahlOan..10
iOrtOan..50
jNAD_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
kTelefonnummerOan..35
mE-Mail-AdresseOan..70
4.2 WARENPOSITIONO999x
aWarenbeschreibungOan..55
bKN-CodeC
  • "R", wenn < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT. Bild des sonstigen Begleitdokuments > im Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 4 und 4f)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n8
cHandelsbezeichnung der WarenOan..999
dZusatzcodeOan..35
eMengeC
  • "R", wenn < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT. Bild des sonstigen Begleitdokuments > im Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 4 und 4f)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..15,3
fCode für die MaßeinheitC
  • "R", wenn < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT. Bild des sonstigen Begleitdokuments > im Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 4 und 4f)

(Siehe Codeliste 11 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)n..2
gRohmasseODie Rohmasse muss gleich der Eigenmasse oder höher als diese sein.
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.
n..16,6
hEigenmasseODie Rohmasse muss gleich der Eigenmasse oder höher als diese sein.
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.
n..16,6
4.3 BEFÖRDERUNGSMITTELC
  • "R", wenn < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT. Bild des sonstigen Begleitdokuments > im Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 4 und 4f)

aNameRan..182
bStraßeRan..65
cHausnummerOan..11
dBeförderungslandR Anzugeben ist ein "Ländercode" gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636.a2
ePostleitzahlRan..10
fOrtRan..50
gCode BeförderungsartR Die Beförderungsart ist anhand der Codes in Anhang II Codeliste 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.n..2
hVZ_Ergänzende InformationenC
  • "R", wenn < BEFÖRDERUNGSMITTEL. Code Beförderungsart > "Sonstiger"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Feld 4.3g)

an..999
iVZ_Ergänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
jRegistrierungRan..35
kRegistrierungslandR Anzugeben ist ein "Ländercode" gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636.a2
5 KONTROLLBERICHTR
aDatum der KontrolleRDatum
bOrt der KontrolleRan..350
cOrt der Kontrolle_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
dArt der KontrolleRMögliche Kennwerte:

1 = Physische Kontrolle

2 = Belegkontrolle

n1
eGrund für die KontrolleRMögliche Kennwerte:

0 = Sonstiger Grund

1 = Stichprobenkontrolle

2 = Ereignis gemeldet

3 = Anfrage zwecks Unterstützung erhalten

4 = Anfrage einer anderen Dienststelle

5 = Warnhinweis erhalten

n1
fErgänzende Referenz zur HerkunftOan..350
gErgänzende Referenz zur Herkunft_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
hKontrollbeamterRan..350
iKontrollbeamter_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
jGesamtergebnis der KontrolleRMögliche Kennwerte:

1 = Keine Beanstandung

2 = Geringfügige Abweichungen festgestellt

3 = Unterbrechung empfohlen

4 = Anwendung von Artikel 9 oder 46 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates beabsichtigt

5 = Zulässiger Verlust nach Artikel 6 oder 45 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates festgestellt

n1
kKontrolle bei der Ankunft erforderlichRMögliche Kennwerte:

0 = nein oder falsch

1 = ja oder richtig

n1
lKennzeichenRMögliche Kennwerte:

0 = nein oder falsch

1 = ja oder richtig

n1
mAnmerkungenOan..350
nAnmerkungen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
5.1 DURCHGEFÜHRTE KONTROLLMAßNAHMENR99x
aDurchgeführte KontrollmaßnahmenRMögliche Kennwerte:

0 = Sonstige Kontrollmaßnahmen

1 = Überprüfte gezählte Packungen

2 = Entladen

3 = Geöffnete Packungen

4 = Mit Anmerkungen versehene Kopie der Dokumente in Papierform

5 = Zählung

6 = Probenahme

7 = Verwaltungskontrolle

8 = Waren gewogen/gemessen

9 = Stichprobenartige Prüfungen

10 = Kontrolle der Anschreibungen

11 = Vergleich der mit dem e-VD/v-e-VD vorgelegten Dokumente

n..2
bSonstige KontrollmaßnahmenC
  • "R" wenn < Durchgeführte Kontrollmaßnahmen > "0"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Durchgeführte Kontrollmaßnahmen in Feld 5.1a)

an..350
cSonstige Kontrollmaßnahmen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
5.2 NACHWEISEC
  • "R" wenn < Grund für die Kontrolle > "2"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Grund für die Kontrolle in Feld 5e)

9x
aAusstellende BehördeOan..35
bAusstellende Behörde_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
cCode für die NachweisartR(Siehe Codeliste 6 in Anhang II)n..2
dErgänzung zur NachweisartC
  • "R" bei < Code für die Nachweisart > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code für die Nachweisart in Feld 5.2c)

an..350
eErgänzung zur Nachweisart_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
fReferenz des NachweisesOan..350
gReferenz des Nachweises_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
hBild des NachweisesO
5.3 GRUND DER BEANSTANDUNGO9x
aCode für den Grund der BeanstandungR(Siehe Codeliste 12 in Anhang II)n..2
bErgänzende InformationenC
  • "R" bei < Code für den Grund der Beanstandung > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code für den Grund der Beanstandung in Feld 5.3a)

an..350
cErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
5.4 BEFÖRDERUNGSDETAILSO99x
aCode Beförderungsmittel/ContainerR(Siehe Codeliste 7 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)n..2
bKennzeichen Beförderungsmittel/ContainerC
  • "R", wenn < Code Beförderungsmittel/Container > nicht "Festinstallierte Transporteinrichtungen" ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code Beförderungsmittel/Container in Feld 5.4a)

an..35
cKennzeichen des VerschlussesOan..35
dInformationen zum VerschlussOan..350
eInformationen zum Verschluss_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
fErgänzende InformationenOan..350
gErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
5.5 KONTROLLBERICHT HauptteilO99x
aPositionsnummerC
  • "R", wenn das Feld < BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN > vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
Dieser Wert bezieht sich auf < Positionsnummer > des e-VD-/v-e-VD-Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD und muss innerhalb der Meldung einmalig sein.
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.
n..3
bWarenbeschreibungC
  • "O", wenn das Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
-an..55
cKN-CodeC
  • "R", wenn das Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n8
dZusatzcodeC
  • "O", wenn das Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
-an..35
eKennzeichen Fehl-/MehrmengeOMögliche Kennwerte:

S = Fehlmenge

E = Mehrmenge

a1
fFestgestellte Fehl-/MehrmengeC
  • "R", wenn < Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge > verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge in Feld 5.5e)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..15,3
gAnmerkungenOan..350
hAnmerkungen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
5.5.1 GRUND DER BEANSTANDUNGO9x
aCode für den Grund der BeanstandungR(Siehe Codeliste 12 in Anhang II)n..2
bErgänzende InformationenC
  • "R" bei < Code für den Grund der Beanstandung > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Code für den Grund der Beanstandung in Feld 5.5.1a)

an..350
cErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2

Tabelle 12
(gemäß Artikel 14)
Ereignisbericht

ABCDEFG
1 ATTRIBUTER
aMeldungsartRMögliche Kennwerte:

1 = Einleitungsschreiben

3 = Validiertes Dokument

n1
bDatum und Uhrzeit der Validierung des EreignisberichtsC
  • "R" nach erfolgreicher Validierung
  • Gilt nicht anderweitig
-DatumUhrzeit
2 EREIGNISBERICHT KOPFDATENR
aEreignisberichtnummerC
  • "R" wenn < Meldungsart > "3"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Meldungsart in Feld 1a)

(Siehe Codeliste 2 in Anhang II)an16
bMitgliedstaat der Einleitung des EreignisberichtsC
  • "R", wenn < Meldungsart > "1" oder "3" und der Einleitungsmitgliedstaat nicht mit dem Ereignismitgliedstaat identisch ist
  • "O", wenn < Meldungsart > "1" oder "3" und der Einleitungsmitgliedstaat der Ereignismitgliedstaat ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Meldungsart in Feld 1a)

Das Format von < Mitgliedstaat der Einleitung des Ereignisberichts > ist:
  • 2 Buchstaben: Kennung der nationalen Verwaltung, die den Ereignisbericht einleitet
  • gefolgt von einem auf nationaler Ebene vergebenen einmaligen Code
an..35
cARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
dOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
3 SONSTIGES BEGLEITDOKUMENTCEines der Felder < BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARE
> oder < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > muss vorhanden sein
aArt Sonstiges BegleitdokumentRMögliche Kennwerte:

0 = Sonstiges

2 = (vorbehalten)

n1
bKurzbeschreibung Sonstiges BegleitdokumentC
  • "R", wenn < Art Sonstiges Begleitdokument > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig
-an..350
cKurzbeschreibung Sonstiges Begleitdokument_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
-a2
dNummer des sonstigen BegleitdokumentsRan..350
eDatum des sonstigen BegleitdokumentsRDatum
fBild des sonstigen BegleitdokumentsO
gAbgangsmitgliedstaatR Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
hBestimmungsmitgliedstaatR Anhand eines Ländercodes gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 bezeichnete nationale Verwaltung.a2
3.1 AN DER BEFÖRDERUNG BETEILIGTE PERSONO9x
aVerbrauchsteuernummerC
  • Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • < Verbrauchsteuernummer >
  • < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer >
  • < Name >
Bestehende Kennung (Verbrauchsteuernummer) < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > oder < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG > .
(Siehe Codeliste 1 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013)
an13
bVerbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerC
  • Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • < Verbrauchsteuernummer >
  • < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer >
  • < Name >
Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder sonstige nationale Nummeran16
cNameC
  • Mindestens eines der folgenden Attribute muss vorhanden sein:
  • < Verbrauchsteuernummer >
  • < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer >
  • < Name >
-an..182
dPerson (Art)OMögliche Kennziffern:

1 = Versender

2 = Empfänger

3 = Fiskalischer Vertreter

4 = Verkäufer

5 = Haftende Person

6 = Kunde (Privatperson)

n..2
eCode MitgliedstaatC
  • "R", wenn < Name > vorliegt UND < Verbrauchsteuernummer > und < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > nicht vorliegen
  • Gilt nicht anderweitig
(Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)a2
fStraßeOan..65
gHausnummerOan..11
hPostleitzahlOan..10
iOrtOan..50
jNAD_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
kTelefonnummerOan..35
lFaxnummerOan..35
mE-Mail-AdresseOan..70
3.2 WARENPOSITIONO999x
aWarenbeschreibungOan..55
bKN-CodeC
  • "R", wenn < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT. Bild des sonstigen Begleitdokuments > im Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(siehe Felder 3 und 3f)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n8
cHandelsbezeichnung der WarenOan..999
dZusatzcodeOan..35
eMengeC
  • "R", wenn < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT. Bild des sonstigen Begleitdokuments > im Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 3 und 3f)

Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..15,3
fCode für die MaßeinheitC
  • "R", wenn < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT. Bild des sonstigen Begleitdokuments > im Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 3 und 3f)

(Siehe Codeliste 11 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)n..2
gRohmasseODie Rohmasse muss gleich der Eigenmasse oder höher als diese sein.
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.
n..16,6
hEigenmasseODie Rohmasse muss gleich der Eigenmasse oder höher als diese sein.
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.
n..16,6
3.3 BEFÖRDERUNGSMITTELC
  • "R", wenn < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT. Bild des sonstigen Begleitdokuments > im Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > nicht vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Felder 3 und 3f)

aNameRan..182
bStraßeRan..65
cHausnummerOan..11
dBeförderungslandR Anzugeben ist ein "Ländercode" gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636.a2
ePostleitzahlRan..10
fOrtRan..50
gCode BeförderungsartRDie Beförderungsart ist anhand der Codes in Anhang II Codeliste 6 der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.n..2
hVZ_Ergänzende InformationenC
  • "R" wenn < BEFÖRDERUNGSMITTEL.Code Beförderungsart > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Feld 3.3g)

an..999
iVZ_Ergänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
jRegistrierungRan..35
kRegistrierungslandR Anzugeben ist ein "Ländercode" gemäß Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636.a2
4 EREIGNISBERICHTR
aDatum des EreignissesRDatum
bOrt des EreignissesRan..350
cOrt des Ereignisses_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
dVerbrauchsteuerbeamterOan..35
eDen Vorgang meldende PersonRan..35
fDen Vorgang meldende Person - CodeR(Siehe Codeliste 10 in Anhang II)n..2
gErgänzung zur den Vorgang meldenden PersonC
  • "R" wenn < Den Vorgang meldende Person - Code > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Den Vorgang meldende Person - Code in Feld 4f)

an..350
hErgänzung zur den Vorgang meldenden Person_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
iÄnderung bei der Veranlassung der BeförderungOMögliche Kennwerte:

1 = Versender

2 = Empfänger

3 = Eigentümer der Waren

4 = Sonstiges

n1
jAnmerkungenOan..350
kAnmerkungen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
5 NACHWEIS EINES EREIGNISSESO9x
aAusstellende BehördeOan..35
bAusstellende Behörde_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
cCode für die NachweisartR(Siehe Codeliste 6 in Anhang II)n..2
dErgänzung zur NachweisartC
  • "R" bei < Code für die Nachweisart > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig

(Siehe Code für die Nachweisart in Feld 5c)

an..350
eErgänzung zur Nachweisart_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.2
fReferenz des NachweisesRan..350
gReferenz des Nachweises_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
hBild des NachweisesO
6 NEUER VERANLASSER DER BEFÖRDERUNGC
  • Gilt nicht, wenn < Änderung bei der Veranlassung der Beförderung > "1" oder "2" ist oder nicht verwendet wird
  • "R" in anderen Fällen

(Siehe Änderung bei der Veranlassung der Beförderung in Feld 4i)

aUmsatzsteuer-IdentifikationsnummerOan..14
bNameRan..182
cStraßeRan..65
dHausnummerOan..11
ePostleitzahlRan..10
fOrtRan..50
gNAD_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
7 NEUER BEFÖRDERERO
aUmsatzsteuer-IdentifikationsnummerOan..14
bNameRan..182
cStraßeRan..65
dHausnummerOan..11
ePostleitzahlRan..10
fOrtRan..50
gNAD_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
8 BEFÖRDERUNGSDETAILSO99x
aCode Beförderungsmittel/ContainerR(Siehe Codeliste 7 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)n..2
bKennzeichen Beförderungsmittel/ContainerC
  • Gilt nicht, wenn < Code Beförderungsmittel/Container > "Festinstallierte Transporteinrichtungen" ist
  • "R" in anderen Fällen

(Siehe Code Beförderungsmittel/Container in Feld 8a)

an..35
cKennzeichen des VerschlussesOan..35
dInformationen zum VerschlussOan..350
eInformationen zum Verschluss_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
fErgänzende InformationenOan..350
gErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
9 EREIGNISBERICHT HauptteilC
  • "O", wenn < NEUER VERANLASSER DER BEFÖRDERUNG > oder < NEUER BEFÖRDERER > oder < BEFÖRDERUNGSDETAILS > verwendet wird
  • "R" in anderen Fällen

(Siehe NEUER VERANLASSER DER BEFÖRDERUNG in 6, NEUER BEFÖRDERER in 7 und BEFÖRDERUNGSDETAILS in 8)

99x
aCode EreignisartR(Siehe Codeliste 14 in Anhang II)n..2
bZugehörige InformationenC
  • "R" bei < Code Ereignisart > "0"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Code Ereignisart in Feld 9a)

an..350
cZugehörige Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
dPositionsnummerC
  • "R", wenn das Feld < BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WAREN > vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
Dieser Wert bezieht sich auf < Positionsnummer > des e-VD-/v-e-VD-Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD und muss innerhalb der Meldung einmalig sein.
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.
n..3
eWarenbeschreibungC
  • "O", wenn das Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
-an..55
fKN-CodeC
  • "R", wenn das Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n8
gZusatzcodeC
  • "O", wenn das Feld < SONSTIGES BEGLEITDOKUMENT > vorhanden ist
  • Gilt nicht anderweitig
-an..35
hKennzeichen Fehl-/MehrmengeCFür 9h undi:
  • "R", wenn < Positionsnummer > oder < Warenbeschreibung > oder < KN-Code > oder < Zusatzcode > verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig

(siehe Positionsnummer in Feld 9d, Warenbeschreibung in Feld 9e, KN-Code in Feld 9f und Zusatzcode in Feld 9g)

Mögliche Kennwerte:

S = Fehlmenge

E = Mehrmenge

a1
iFestgestellte Fehl-/MehrmengeCDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..15,3

Tabelle 13
(gemäß Artikel 12)
Abbruch einer Beförderung

ABCDEFG
1ATTRIBUTER
aARCR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an21
bDatum und Uhrzeit des AusgangsRDatumUhrzeit
cCode Gründe für UnterbrechungR(Siehe Codeliste 13 in Anhang II)n..2
dSchlüsselnummer VerbrauchsteuerstelleR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
eVerbrauchsteuerbeamterOan..35
fErgänzende InformationenC
  • "R" bei < Code Gründe für Unterbrechung > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Code Gründe für Unterbrechung in Feld 1c)

an..350
gErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
2KONTROLLBERICHT ReferenzO9x
aKontrollbericht ReferenzR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II)
Im System gibt es eine Meldung "Kontrollbericht" (auch für den Fall, dass die Meldung Teil einer eingegangenen Meldung "Beförderungsverlauf" ist), die dieselbe < Kontrollbericht Referenz > und denselben < ARC > wie die übermittelte Meldung hat.
(Siehe ARC in Feld 1a)
an16
3EREIGNISBERICHT ReferenzO9x
aEreignisberichtnummerR(Siehe Codeliste 2 in Anhang II)
Im System gibt es eine Meldung "Ereignisbericht" (auch für den Fall, dass die Meldung Teil einer eingegangenen Meldung "Beförderungsverlauf" ist), die dieselbe < Ereignisberichtnummer > und denselben < ARC > wie die übermittelte Meldung hat.
(Siehe ARC in Feld 1a)
an16

Tabelle 14
(gemäß Artikel 13)
Warnhinweis oder Ablehnung eines e-VD/v-e-VD

ABCDEFG
1 ATTRIBUTER
aDatum und Uhrzeit der Validierung des Warnhinweises oder der AblehnungC
  • "R", wenn das betreffende Feld validiert ist
  • Gilt nicht anderweitig
-DatumUhrzeit
2 BEFÖRDERUNG VERBRAUCHSTEUERPFLICHTIGER WARENR
aARCRAnzugeben ist der ARC des e-VD/v-e-VD.
(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)
an21
bOrdnungsnummerRDer Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..2
3 EMPFÄNGERD"R" bei Code Bestimmungsort 8
(Siehe Code Bestimmungsort in Tabelle 1 Feld 1a der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)
aVerbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerC
  • "R" bei < Code Bestimmungsort > :
    • "Bestimmungsort - Steuerlager"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger"
    • "Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im Einzelfall"
    • "Bestimmungsort - Direktlieferung"
    • "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger"
    • "Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im Einzelfall"
    • Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-Beförderung
  • "O" bei < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Die möglichen Kennwerte für < Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer > sind in der nachstehenden Tabelle beschrieben:an..16
Code BestimmungsortEMPFÄNGER Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerORT DER LIEFERUNG Verbrauchsteuernummer/Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
1 - Bestimmungsort - SteuerlagerVerbrauchsteuernummer (1)Schlüsselnummer Steuerlager (Verbrauchsteuernummer) (5)
2 - Bestimmungsort - Registrierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (2)Sonstige Kennung (*)
3 - Bestimmungsort - Registrierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (4)Sonstige Kennung (*)
4 - Bestimmungsort - DirektlieferungVerbrauchsteuernummer (3)(Nicht zutreffend)
5 - Bestimmungsort - Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger(Nicht zutreffend)Sonstige Kennung (*)
6 - Bestimmungsort - AusfuhrUmsatzsteuer-Identifikationsnummer (fakultativ)(Das Feld < ORT DER LIEFERUNG > existiert nicht)
9 - Bestimmungsort - Zertifizierter EmpfängerVerbrauchsteuernummer (6)Sonstige Kennung (*)
10 - Bestimmungsort - Zertifizierter Empfänger im EinzelfallBezugsnummer Einzelfallermächtigung (7)Sonstige Kennung (*)
11 - Bestimmungsort - Rückkehr zum Ort der Versendung des Versenders für eine versteuerte B2B-BeförderungVerbrauchsteuernummer (8) oder Bezugsnummer Einzelfallermächtigung (9)Sonstige Kennung (*)
(1) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zugelassener Lagerinhaber". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG > .

(2) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(3) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist entweder "Zugelassener Lagerinhaber" oder "Registrierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(4) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Registrierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(5) Bestehende Kennung < Schlüsselnummer Steuerlager > im Datensatz < STEUERLAGER >.

(6) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(7) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Empfänger im Einzelfall". Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >.

(8) < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger ist "Zertifizierter Versender". Bestehende Kennung < Verbrauchsteuernummer > im Datensatz < ZULASSUNG >.

(9) Bestehende Kennung < Bezugsnummer Einzelfallermächtigung > im Datensatz < EINZELFALLERMÄCHTIGUNG >, wobei der Code für < Wirtschaftsbeteiligter (Art) > für den Empfänger "Zertifizierter Versender im Einzelfall" ist.

(*) Für den Ort der Lieferung bedeutet "Sonstige Kennung": eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder jede sonstige Kennung; sie ist fakultativ.

(Siehe Codeliste 1 und Codeliste 2 in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 612/2013, falls zutreffend)

bEORI-NummerC
  • "O" bei < Code Bestimmungsort > "Bestimmungsort - Ausfuhr"
  • Gilt nicht anderweitig
Anzugeben ist die EORI-Nummer der für die Abgabe der Ausfuhranmeldung zuständigen Person gemäß Artikel 21 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2020/262.an..17
cNameRan..182
dStraßeRan..65
eHausnummerOan..11
fPostleitzahlRan..10
gOrtRan..50
hNAD_LNGR Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
4 ZUSTÄNDIGE DIENSTSTELLE für den EmpfängerR
aDienststellenschlüsselnummerR(Siehe Codeliste 4 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an8
5 WARNHINWEISR
aDatum des WarnhinweisesRDatum
bKennzeichen "e-VD/v-e-VD abgelehnt"RDer Boole"sche Operator hat Zahlenformat: "0" oder "1" ("0" = nein oder falsch, "1" = ja oder richtig).n1
6 Code für WARNHINWEIS ODER ABLEHNUNG EINES e-VD/v-e-VD - GRÜNDEC
  • "R", wenn < Kennzeichen e-VD/v-e-VD abgelehnt > richtig ist
  • "O" in anderen Fällen
-9x
aCode für Warnhinweis oder Ablehnung einer Beförderung - GründeR(Siehe Codeliste 5 in Anhang II)n..2
bErgänzende InformationenC
  • "R" bei < Code für Warnhinweis oder Ablehnung einer Beförderung - Gründe > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen

(Siehe Code für Warnhinweis oder Ablehnung einer Beförderung - Gründe in Feld 6a)

an..350
cErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2

Tabelle 15
(gemäß Artikel 6a)
Ersuchen um manuelle Erledigung

ABCDEFG
1 ATTRIBUTR
aARCRAnzugeben ist der ARC des e-VD oder v-e-VD.
(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)
an21
bOrdnungsnummerR Anzugeben ist die Ordnungsnummer des e-VD/v-e-VD.n..2
cCode für Gründe für Ersuchen um manuelle ErledigungR(Siehe Codeliste 16 in Anhang II)n1
dErgänzung zu den Gründen für manuelle ErledigungC
  • "R" bei < Code für Gründe für Ersuchen um manuelle Erledigung > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen
an..999
eErgänzung zu den Gründen für manuelle Erledigung_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
2 BELEGDOKUMENTEO9x
aKurzbeschreibung BelegdokumentC
  • "R" wenn < Art Belegdokument > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig
an..999
bKurzbeschreibung Belegdokument_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
cReferenz BelegdokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Art Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Bild Dokument in Feld 2e und Art Belegdokument in Feld 2f)

an..999
dReferenz Belegdokument_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
eBild DokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Art Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 2c und Art Belegdokument in Feld 2f)

fArt BelegdokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Art Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 2c und Bild Dokument in Feld 2e)

(Siehe Codeliste 15 in Anhang II)an..4
3 MANUELLE ERLEDIGUNG HauptteilO999X
aPositionsnummerRDieser Wert bezieht sich auf < Positionsnummer > des Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD und muss innerhalb der Meldung einmalig sein.
Der Wert dieses Feldes muss größer als Null sein.
n..3
bKennzeichen Fehl-/MehrmengeOMögliche Kennwerte:

S = Fehlmenge

E = Mehrmenge

a1
cFestgestellte Fehl-/MehrmengeC
  • "R", wenn < Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge > verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
  • (Siehe Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge in Feld 3b)
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..15,3
dVerbrauchsteuer-ProduktcodeO(Siehe Codeliste 10 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an4
eZurückgewiesene MengeODer Wert dieses Feldes muss größer als Null sein.n..15,3
fErgänzende InformationenOan..350
gErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2

Tabelle 16
(gemäß Artikel 14a)
Antwort "manuelle Erledigung"

ABCDEFG
1 ATTRIBUTR
aARCRAnzugeben ist der ARC des e-VD/v-e-VD.
(Siehe Codeliste 2 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)
an21
bOrdnungsnummerR Anzugeben ist die Ordnungsnummer des e-VD/ v-e-VD.n..2
cAnkunftsdatum verbrauchsteuerpflichtige WarenODatum, an dem die Beförderung gemäß Artikel 19 Absatz 2 der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates endetDatum
dEmpfangsergebnisOMögliche Kennwerte:

1 = Empfang der Waren erfolgt, keine Beanstandung

2 = Empfang der Waren erfolgt trotz Beanstandung

3 = Empfang der Waren verweigert

4 = Empfang der Waren teilweise verweigert

21 = Ausgang der Waren erfolgt, keine Beanstandung

22 = Ausgang der Waren erfolgt, geringfügige Abweichungen wurden festgestellt

23 = Ausgang der Waren verweigert

n..2
eErgänzende InformationenOan..350
fErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
gCode für Gründe für Ersuchen um manuelle ErledigungR(Siehe Codeliste 16 in Anhang II)n1
hErgänzung zu den Gründen für manuelle ErledigungC
  • "R" bei < Code für Gründe für Ersuchen um manuelle Erledigung > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen
an..999
iErgänzung zu den Gründen für manuelle Erledigung_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
jErsuchen um manuelle Erledigung angenommenR-Der Boole"sche Operator hat Zahlenformat: "0" oder "1" ("0" = nein oder falsch, "1" = ja oder richtig).n1
kCode für Gründe für Ablehnung der manuellen ErledigungC
  • "R" wenn < Ersuchen um manuelle Erledigung angenommen > "0"
  • Gilt nicht anderweitig
(Siehe Codeliste 17 in Anhang II)n1
lErgänzung zu den Gründen für die Ablehnung der manuellen ErledigungC
  • "R" bei < Code für Gründe für Ablehnung der manuellen Erledigung > "Sonstiges"
  • "O" in anderen Fällen
an..999
mErgänzung zu den Gründen für die Ablehnung der manuellen Erledigung_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
2 BELEGDOKUMENTEO9x
aKurzbeschreibung BelegdokumentC
  • "R" wenn < Art Belegdokument > "Sonstiges"
  • Gilt nicht anderweitig
an..999
bKurzbeschreibung Belegdokument_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
cReferenz BelegdokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Art Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Bild Dokument in Feld 2e und Art Belegdokument in Feld 2f)

an..999
dReferenz Belegdokument_LNGC
  • "R", wenn das/die betreffende(n) Textfeld(er) verwendet wird/werden
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2
eBild DokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Art Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 2c und Art Belegdokument in Feld 2f)

fArt BelegdokumentCMindestens eines der drei folgenden Felder muss vorhanden sein:
  • < Art Belegdokument >
  • < Referenz Belegdokument >
  • < Bild Dokument >

(Siehe Referenz Belegdokument in Feld 2c und Bild Dokument in Feld 2e)

(Siehe Codeliste 15 in Anhang II)an..4
3 MANUELLE ERLEDIGUNG HauptteilO999X
aPositionsnummerRDieser Wert bezieht sich auf < Positionsnummer > des Hauptteils des zugehörigen e-VD/v-e-VD und muss innerhalb der Meldung einmalig sein.
Der Wert dieses Feldes muss größer als Null sein.
n..3
bKennzeichen Fehl-/MehrmengeOMögliche Kennwerte:

S = Fehlmenge

E = Mehrmenge

a1
cFestgestellte Fehl-/MehrmengeC
  • "R", wenn < Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge > verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
  • (Siehe Kennzeichen Fehl-/Mehrmenge in Feld 3b)
Der Wert des Feldes muss größer als Null sein.n..15,3
dVerbrauchsteuer-ProduktcodeO(Siehe Codeliste 10 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636)an4
eZurückgewiesene MengeODer Wert dieses Feldes muss größer als Null sein.n..15,3
fErgänzende InformationenOan..350
gErgänzende Informationen_LNGC
  • "R", wenn das betreffende Textfeld verwendet wird
  • Gilt nicht anderweitig
Für die in diesem Feld verwendete Sprache ist der Sprachencode gemäß Codeliste 1 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636 anzugeben.a2

.

CodelistenAnhang II 22 24


Codeliste 1: Follow-up-Korrelationskennung 22

FeldInhaltFeldtypBeispiele
1JahrNumerisch 25
2Kennung der nationalen Verwaltung, bei der die Meldung ursprünglich eingereicht wurdeAlphabetisch 2ES
3Auf nationaler Ebene vergebener freier CodeAlphanumerisch 21ARC
4ErgänzungAlphanumerisch 3123
In Feld 1 sind die beiden letzten Ziffern des Jahres anzugeben.

Der Eintrag in Feld 2 ist der Liste der Ländercodes zu entnehmen(Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636).

In Feld 3 ist eine auf nationaler Ebene vergebene Kennung anzugeben. In bestimmten Fällen kann dies für die Follow-up-Korrelationskennung ein ARC sein.
Feld 4 ist eine Ergänzung zu Feld 3; beides zusammen bildet eine einmalige Kennung (zum Beispiel bei einer Follow-up-Korrelationskennung, wenn sich mehrere Follow-up-Meldungen auf denselben ARC beziehen).

Codeliste 2: Ereignisberichtnummer/Kontrollbericht Referenz 22

FeldInhaltFeldtypBeispiele
1Kennung der nationalen Verwaltung, bei der der Bericht validiert wirdAlphabetisch 2ES
2Auf nationaler Ebene vergebener einmaliger CodeAlphanumerisch 132005YTE17UIC2
3PrüfzifferNumerisch 19
Der Eintrag in Feld 1 ist der Liste der Ländercodes zu entnehmen(Siehe Codeliste 3 in Anhang II der Delegierten Verordnung (EU) 2022/1636).

In Feld 2 ist für jeden Bericht eine einmalige Kennung anzugeben. Wie dieses Feld verwendet wird, ist Sache der Verwaltungen der Mitgliedstaaten, doch jeder Bericht bedarf einer einmaligen Nummer. Hier kann - muss jedoch nicht - das Jahr angegeben werden, in dem der Bericht ursprünglich eingereicht wurde (wie im Beispiel).
In Feld 3 wird die Prüfziffer für die gesamte Kennung angegeben, wodurch Fehler bei deren Eingabe leichter festzustellen sind.

Codeliste 3: Gründe für verzögertes Ergebnis

CodeBeschreibung
1Keine Informationen verfügbar
2Vertrauliche Informationen
3Laufende Ermittlungen

Codeliste 4: Ablehnungsgründe 22

CodeBeschreibung
0Sonstiges
1Die Bearbeitung des Ersuchens oder die Übermittlung der angeforderten Informationen konnte aufgrund der Gesetze oder der Verwaltungspraxis des ersuchten Mitgliedstaats nicht genehmigt werden (z.B. vertrauliche Informationen).
2(vorbehalten)
3Die Offenlegung widerspricht der öffentlichen Ordnung des Staates - Die Übermittlung der Informationen hätte die Preisgabe eines Handels-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnisses oder eines Geschäftsverfahrens oder von Informationen, deren Preisgabe die öffentliche Ordnung verletzen würde, zur Folge.
4Eine Justizbehörde der ersuchten nationalen Verwaltung hat die Übermittlung von Informationen, die ihrer Kontrolle unterliegen, untersagt.
5Das Ersuchen betrifft Informationen, die aufgrund der nationalen Bestimmungen über die Vorratsdatenspeicherung (Minimum 5 Jahre) nicht mehr verfügbar sind.
6Die ersuchende Behörde hat die üblichen Informationsquellen, die unter den gegebenen Umständen genutzt werden konnten, nicht ausgeschöpft.
7Anzahl und Art der von der ersuchenden Behörde innerhalb eines bestimmten Zeitraums übermittelten Auskunftsersuchen verursachen für die ersuchte Behörde einen unverhältnismäßig großen Verwaltungsaufwand.
8Die ersuchende nationale Verwaltung ist aus rechtlichen Gründen nicht in der Lage, ähnliche Informationen bereitzustellen.
9Der Versender hat nicht alle ihm zur Verfügung stehenden Mittel ausgeschöpft, um sich Gewissheit darüber zu verschaffen, dass die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren zwischen Mitgliedstaaten beendet ist.
10Keine Kontrolle durchgeführt
11Fällt nicht in den Geltungsbereich der Verordnung (EU) Nr. 389/2012 (z.B. Neapel II)

Codeliste 5: Warnhinweis oder Ablehnung eines e-VD - Gründe 22

CodeBeschreibung
0Sonstiges
1Das eingegangene e-VD/v-e-VD betrifft den Empfänger nicht
2Die verbrauchsteuerpflichtige(n) Ware(n) entspricht/entsprechen nicht dem Auftrag
3Die Menge(n) entspricht/entsprechen nicht dem Auftrag

Codeliste 6: Nachweisarten 22

CodeBeschreibung
0Sonstiges
1Vorbehalten
2Polizeiliche Meldung
3Sonstige Meldung (nicht polizeilich oder zollbehördlich)
4Zollbehördliche Meldung

Codeliste 7: Erläuterungen zu Verzögerungen

CodeBeschreibung
0Sonstiges
1Stornierter Geschäftsvorgang
2Offener Geschäftsvorgang
3Laufende Ermittlungen durch Beamte
4Widrige Witterungsverhältnisse
5Streik
6Unfall

Codeliste 8: Grund für die Anfrage 22

CodeBeschreibung
0Sonstiges
1Eingangs-/Ausfuhrmeldung nicht an den Versender zurückgeschickt
2Mehr-/Fehlmengen bei der Warenankunft festgestellt
4Übermittlung eines e-VD/v-e-VD wurde abgelehnt, da keine Übereinstimmung mit der Aufzeichnung des Empfängers in SEED - Mit der Anfrage wird um nähere Informationen ersucht
6Wurden die im e-VD/v-e-VD angegebenen Waren/Mengen in der Lagerbuchhaltung des Empfängers entsprechend vermerkt?
7Prüfung, ob die Waren die EU tatsächlich verlassen haben (Datum des von den Zollbehörden zur Bestätigung der Ausfuhr angebrachten Sichtvermerks)
8Überführung der Waren in ein Nichterhebungsverfahren (Ausfuhrlager, Vorratslager, passive Veredelung, ...)
9Erstattung der Verbrauchsteuer gefordert
10Stichproben
11Exemplar Nr. 3 nicht an den Versender zurückgeschickt
12Auf der Rückseite des Exemplars Nr. 3 wurden Mehr-/Fehlmengen vermerkt
13Empfangsbestätigung unvollständig
14Verbrauchsteuernummer des Empfängers nicht in SEED
15Angabe ohne amtliche Genehmigung gestrichen/überschrieben
16Ersuchen um manuelle Schließung
17Ausfuhrstatus unbekannt
18Ersuchen um Unterbrechung einer Beförderung
19Rücksprache mit bevollmächtigtem Vertreter
20Ausfalldokument
21Für dieselbe Sendung wurden zwei e-VD/v-e-VD angelegt
22Klärung bezüglich Art oder Menge der Waren
23Empfang der Waren wurde abgelehnt/verweigert
24Laufende verbrauchsteuerrechtliche Ermittlungen
25Verdacht auf Unregelmäßigkeiten

Codeliste 9: Maßnahmen aufgrund des Ersuchens

CodeBeschreibung
0Sonstiges
2Kontrolle anhand der Belege
3Physische Kontrolle
4Bestätigung der Erfassung in der Buchhaltung des Wirtschaftsbeteiligten
5Bestätigung der eingegangenen Menge
6Bestätigung der Zulassung des Wirtschaftsbeteiligten
7Bestätigung der Angaben in Feld Nr(n).
11Bestätigung der Identität des Beförderers und der Fahrzeugnummer
12Bestätigung der Entrichtung der Abgaben
14Bestätigung der beförderten Menge
15Bestätigung der Art der beförderten Menge
16Bestätigung der Echtheit des amtlichen Stempelabdrucks
17Bestätigung der Echtheit des Unternehmensstempels und der Unterschrift des Wirtschaftsbeteiligten
18Bestätigung der Zulassung und der SEED-Daten des Wirtschaftsbeteiligten
19Manuelle Erledigung
20Anhörung des bevollmächtigten Vertreters (z.B. des Unternehmensleiters)
21Begründung einer Fehlmenge
22Bestätigung von Fehlmengen/Mehrmengen/(Mengen-)Abweichungen
23Erbringung des Nachweises, dass die Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren beendet ist
24Bestätigung des Zwecks der Waren oder des nächsten Käufers der Waren
25Siehe beiliegendes Ersuchen
26Folgemaßnahme seitens des Versenders erforderlich
27Korrektur in der Ausfuhranmeldung erforderlich
28Bestätigung des Inhalts der Ausfuhranmeldung
29Auskunft, ob die Beförderung bereits vom Zoll freigegeben wurde
30Vorlage der "Ausfuhr-MRN"

Codeliste 10: Den Vorgang meldende Person

CodeBeschreibung
0Sonstiges
1Versender
2Empfänger
3Beförderer
4Verbrauchsteuerbeamter
5Sonstiger Beamter

Codeliste 11: Maßnahmen in Verwaltungszusammenarbeit nicht möglich - Gründe 22

CodeBeschreibung
0Sonstiges
1Fehlende Informationen
2Vorbehalten
3Zeitmangel
4Umfangreiche Ermittlungen gegen den Wirtschaftsbeteiligten im Gang, kurzfristige Antwort nicht möglich
5Wirtschaftsbeteiligter konnte nicht kontaktiert werden
6Fehlende Angabe eines Wirtschaftsbeteiligten

Codeliste 12: Gründe für Beanstandung beim Empfang oder Kontrollbericht

CodeBeschreibung
0Sonstiges
1Mehrmenge
2Fehlmenge
3Waren beschädigt
4Verschluss aufgebrochen
5Meldung durch ECS
7Menge größer als in der Einzelfallermächtigung genannt

Codeliste 13: Gründe für Unterbrechung

CodeBeschreibung
0Sonstiges
1Betrugsverdacht
2Waren vernichtet
3Waren verlorengegangen oder gestohlen
4Unterbrechung bei Kontrolle verlangt

Codeliste 14: Ereignisarten

CodeBeschreibung
0Sonstiges
1Unfall
2Waren vernichtet
3Waren gestohlen
6Fahrzeug und Waren gestohlen
7Umladung der Waren

Codeliste 15: Art des Dokuments 22 24

CodeBeschreibung
0Sonstiges
1e-VD
2v-e-VD
3Rechnung
4Lieferschein
5CMR
6Konnossement
7Frachtbrief
8Vertrag
9Antrag des Wirtschaftsbeteiligten
10Amtlicher Vermerk
11Ersuchen
12Antwort
13Ausfalldokumente
14Foto
15Ausfuhranmeldung
16Vorab-Ausfuhranzeige
17Ergebnisse beim Ausgang
18Zollerklärung
19Bescheinigung für kleine unabhängige Erzeuger alkoholischer Getränke
< TARIC-Code >TARIC-Code, der in Datenelement 1203000000 (Unterelement 002000) der Ausfuhranmeldung verwendet wird

Codeliste 16: Gründe für Ersuchen um manuelle Erledigung 22

CodeBeschreibung
0Sonstiges
1Ausgang bestätigt, aber keine IE518 verfügbar
2Der Empfänger hat keinen Zugang mehr zum EMCS
3Von der Verbrauchsteuer befreiter Empfänger
4Ausgang bestätigt aber keine IE829 übermittelt (IE818 wird im aktuellen Status nicht erwartet)
5Die Beförderung wurde nicht durchgeführt, eine Annullierung des e-VD/v-e-VD ist jedoch nicht mehr möglich
6Mehrfachausstellung von e-VD/v-e-VD für eine einzige Beförderung
7Das e-VD/v-e-VD deckt nicht die eigentliche Beförderung ab
8Fehlerhafte Eingangsmeldung
9Irrtümliche Ablehnung des e-VD/v-e-VD


Codeliste 17: Gründe für Ablehnung der manuellen Erledigung

CodeBeschreibung
0Andere
1Vorgelegter Nachweis rechtfertigt keine manuelle Erledigung
2Der genannte Grund rechtfertigt keine manuelle Erledigung


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