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Regelwerk, EU 2024, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1198 der Kommission vom 19. April 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 hinsichtlich harmonisierter Normen für Dosen und Gehäuse für elektrische Installationsgeräte, erdverlegte Elektroinstallationsrohrsysteme und Niederspannungsschaltgeräte

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/1198 vom 23.04.2024)



Ergänzende Informationen
Normenübersicht


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Nach Artikel 12 der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wird bei elektrischen Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, eine Konformität mit den Sicherheitszielen nach Artikel 3 der Richtlinie und Anhang I der Richtlinie vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

(2) Mit Schreiben M/511 vom 8. November 2012 beauftragte die Kommission das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (Cenelec) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI), die erste vollständige Liste der Titel harmonisierter Normen vorzulegen und harmonisierte Normen für elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU auszuarbeiten, zu überarbeiten und zu vervollständigen (im Folgenden "Auftrag"). Die Sicherheitsziele nach Artikel 3 der Richtlinie 2014/35/EU und Anhang I dieser Richtlinie haben sich seit dem Auftrag an das CEN, das Cenelec und das ETSI nicht geändert.

(3) Auf der Grundlage des Auftrags erarbeiteten das CEN und das Cenelec die neue harmonisierte Norm EN 50626-2:2023 über die Anforderungen an Vollwandrohre, Rohrzubehörteile und spezielle Anwendungen.

(4) Auf der Grundlage des Auftrags überarbeiteten das CEN und das Cenelec die folgenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2723 der Kommission 3 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden: EN 60947-8:2003, geändert durch EN 60947-8:2003/A1:2006, und EN 60947-8:2003/A1:2012 für Niederspannungsschaltgeräte und EN 61386-24:2010 für erdverlegte Elektroinstallationsrohrsysteme. Daraufhin wurden die harmonisierten Normen EN IEC 60947-8:2023 und EN 50626-1:2023 angenommen.

(5) Darüber hinaus änderten das CEN und das Cenelec auf der Grundlage des Auftrags die folgenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2723 der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden: EN 60670-21:2007 über besondere Anforderungen für Dosen und Gehäuse mit Aufhängemitteln, EN 60670-23:2008 über besondere Anforderungen für Unterflurdosen und EN 60670-24:2013 über besondere Anforderungen für Gehäuse zur Aufnahme von Schutzgeräten und ähnlichen energieverbrauchenden Geräten. Dies führte zur Annahme der folgenden geänderten harmonisierten Normen: EN 60670-21:2007/A11:2023, EN 60670-23:2008/A11:2023 und EN 60670-24:2013/A11:2023.

(6) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN und dem Cenelec geprüft, ob die vom CEN und vom Cenelec ausgearbeiteten Normen sowie deren Änderungen dem Auftrag entsprechen.

(7) Die folgenden harmonisierten Normen und deren Änderungen entsprechen den Sicherheitszielen, die sie abdecken sollen und die in der Richtlinie 2014/35/EU festgelegt sind: EN 60670-21:2007, geändert durch EN 60670-21:2003/A11:2023, EN 60670-23:2008, geändert durch EN 60670-23:2008/A11:2023, EN 60670-24:2013, geändert durch EN 60670-24:2013/A11:2023, EN 50626-1:2023, EN 50626-2:2023 und EN IEC 60947-8:2023. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser Normen und der einschlägigen Änderungen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(8) Nach Prüfung der harmonisierten Norm EN IEC 60947-5-2:2020 kam die Kommission zu dem Schluss, dass die Norm nicht den Zielen entspricht, die sie abdecken soll und die in der Richtlinie 2014/35/EU festgelegt sind, da die Norm keine klaren, objektiven und reproduzierbaren Kriterien enthält. Daher ist es erforderlich, die Fundstelle der Norm aus dem Amtsblatt der Europäischen Union zu streichen.

(9) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 sind die Fundstellen der harmonisierten Normen aufgeführt, bei denen die Vermutung der Konformität mit der Richtlinie 2014/35/EU gilt. Um sicherzustellen, dass die Fundstellen der harmonisierten Normen, die zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU erstellt wurden, in einem einzigen Rechtsakt aufgeführt sind, sollten die Fundstellen dieser Normen und der einschlägigen Änderungen in diesen Anhang aufgenommen werden.

(10) Daher müssen die Fundstellen der harmonisierten Normen EN 61386-24:2010 und EN 60947-8:2003 sowie die Fundstellen etwaiger Änderungen oder Berichtigungen dieser Normen - da diese überarbeitet oder geändert wurden - und der harmonisierten Norm EN IEC 60947-5-2:2020 - da diese nicht den Zielen entspricht, die sie abdecken soll - aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen werden. Diese Fundstellen sollten daher aus Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 gestrichen werden. In Anhang II des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 sind die Fundstellen harmonisierter Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU aufgeführt, die aus dem Amtsblatt der Europäischen Union gestrichen werden. Daher ist es angezeigt, die genannten Fundstellen in den Anhang aufzunehmen.

(11) Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, ihre elektrischen Betriebsmittel, die von den harmonisierten Normen EN 61386-24:2010, EN 60947-8:2003 und EN IEC 60947-5-2:2020 und deren Änderungen abgedeckt werden, anzupassen, ist es notwendig, die Streichung der Fundstellen dieser harmonisierten Normen zurückzustellen.

(12) Folglich sollte der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2723 entsprechend geändert werden.

(13) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Vermutung der Konformität mit den entsprechenden wesentlichen Anforderungen, einschließlich der Sicherheitsziele, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstellen dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/2723 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Anhang I Nummer 1 (Red. Anm.: Hier ist wohl nurAnhang Nummer 1 gemeint) gilt ab dem 24. Oktober 2025.

Brüssel, den 19. April 2024

1) ABl. L 316 vom 14.11.2012 S. 12.

2) Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt (ABl. L 96 vom 29.03.2014 S. 357).

3) Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2723 der Kommission vom 6. Dezember 2023 über harmonisierte Normen für elektrische Betriebsmittel zur Unterstützung der Richtlinie 2014/35/EU des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L, 2023/2723, 13.12.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2023/2723/oj).

.

Anhang


Anhang I wird wie folgt geändert:

1. Die Zeilen 299, 301, 302, 359, 371 und 461 werden gestrichen.

2. Die folgenden Zeilen werden in fortlaufender Folge eingefügt:

Nr.Fundstelle der Norm
"299a.EN 60670-21:2007
Dosen und Gehäuse für elektrische Installationsgeräte für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen - Teil 21: Besondere Anforderungen für Dosen und Gehäuse mit Aufhängemitteln
EN 60670-21:2007/A11:2023"
"301a.EN 60670-23:2008
Dosen und Gehäuse für Installationsgeräte für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen - Teil 23: Besondere Anforderungen für Unterflurdosen
EN 60670-23:2008/A11:2023"
"302a.EN 60670-24:2013
Dosen und Gehäuse für Installationsgeräte für Haushalt und ähnliche ortsfeste elektrische Installationen - Teil 24: Besondere Anforderungen für Gehäuse zur Aufnahme von Schutzgeräten und ähnlichen energieverbrauchenden Geräten
EN 60670-24:2013/A11:2023"
"371a.EN IEC 60947-8:2023
Niederspannungsschaltgeräte - Teil 8: Auslösegeräte für den eingebauten thermischen Schutz (PTC) von rotierenden elektrischen Maschinen"

3. Folgende Zeilen werden angefügt:

Nr.Fundstelle der Norm
"107.IEN 50626-1:2023
Erdverlegte Elektroinstallationsrohrsysteme für den Schutz und die Führung isolierter elektrischer Kabel oder Fernmeldekabel - Teil 1: Allgemeine Anforderungen
107.IIEN 50626-2:2023
Erdverlegte Elektroinstallationsrohrsysteme für den Schutz und die Führung isolierter elektrischer Kabel oder Fernmeldekabel - Teil 2: Elektroinstallationsrohrsysteme aus Polyethylen (PE), Polypropylen (PP) oder weichmacherfreiem Poly(vinylchlorid) (PVC-U) - Anforderungen an Vollwandrohre, Rohrzubehörteile und spezielle Anwendungen"


UWS Umweltmanagement GmbHENDE