Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. Regelwerk, EU 2024, Wirtschaft/Außenwirtschaft - EU Bund |
Durchführungsverordnung (EU) 2024/1340 des Rates vom 13. Mai 2024 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela
(ABl. L 2024/1340 vom 14.05.2024)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) 2017/2063 des Rates vom 13. November 2017 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela 1, insbesondere auf Artikel 17 Absatz 4,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 13. November 2017 die Verordnung (EU) 2017/2063 angenommen.
(2) Der Rat hat am 10. November 2023 den Beschluss (GASP) 2023/2498 2 angenommen, mit dem die geltenden restriktiven Maßnahmen bis zum 14. Mai 2024 verlängert wurden. Am selben Tag hat der Rat die Durchführungsverordnung (EU) 2023/2500 3 angenommen.
(3) Auf der Grundlage einer Überprüfung der Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen in Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 sollten die Einträge zu sechs natürlichen Personen in dem genannten Anhang aktualisiert werden.
(4) Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 13. Mai 2024.
2) Beschluss (GASP) 2023/2498 des Rates vom 10. November 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2017/2074 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L, 2023/2498, 13.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2023/2498/oj).
3) Durchführungsverordnung (EU) 2023/2500 des Rates vom 10. November 2023 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/2063 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Venezuela (ABl. L, 2023/2500, 13.11.2023, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2023/2500/oj).
Anhang |
In der "Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen gemäß Artikel 8 Absatz 3" in Anhang IV der Verordnung (EU) 2017/2063 erhalten die Einträge 6, 9, 21, 23, 49 und 50 folgende Fassung:
Name | Angaben zur Person | Begründung | Datum der Aufnahme in die Liste | |
"6. | Tarek William SAAB HALABI | Geburtsdatum: 10. September 1963 Geburtsort: El Tigre, Bundesstaat Anzoátegui, Venezuela Geschlecht: männlich | Präsident des Republikanischen Moralrates (Consejo Moral Republicano) seit Dezember 2023. Von der verfassungsgebenden Versammlung ernannter Generalstaatsanwalt Venezuelas. In diesen Funktionen und in seinen früheren Funktionen als Bürgerbeauftragter und Präsident des Republikanischen Moralrates (Consejo Moral Republicano) hat er die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben, indem er Maßnahmen gegen Gegner der Regierung Venezuelas und den Entzug der Befugnisse der Nationalversammlung öffentlich befürwortet hat. | 22.1.2018 |
9. | Sergio José RIVERO MARCANO | Geburtsdatum: 8. November 1964 Geschlecht: männlich | Generalinspekteur der bolivarischen nationalen Streitkräfte (FANB), Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde bis 16. Januar 2018, im Juli 2023 in "aktive Reserve" versetzt. Er ist an der Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela beteiligt und für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich, die die bolivarische Nationalgarde unter seinem Kommando verübt hat, einschließlich des übermäßigen Gewalteinsatzes und der willkürlichen Festnahme und Misshandlung von Angehörigen der Zivilgesellschaft und der Opposition. Seine Handlungen und Maßnahmen als Oberbefehlshaber der bolivarischen Nationalgarde - u. a. im Zusammenhang mit dem Angriff der bolivarischen Nationalgarde auf Mitglieder der demokratisch gewählten Nationalversammlung und der Einschüchterung von Journalisten, die über die manipulierten Wahlen zur unrechtmäßigen Verfassungsgebenden Versammlung berichtet haben - haben die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela untergraben. | 25.6.2018 |
21. | Carlos Alberto CALDERÓN CHIRINOS | Geburtsdatum: 3. Juli 1970 Personalausweis-Nr.: V-10352300 Geschlecht: männlich | Beamter einer Eliteeinheit der Bolivarischen Nationalpolizei Venezuelas (PNB/FAES). 2023 zum stellvertretenden Direktor der Direktion für strategische und taktische Maßnahmen (DAET) der PNB ernannt. Ehemalige Führungskraft (bezeichnet als "Generalkommissar", Direktor der Haftanstalt El Helicoide und Direktor für strategische Ermittlungen) im bolivarischen nationalen Geheimdienst (SEBIN). Unter seiner Aufsicht wurden durch Beamte der Direktion für strategische Ermittlungen rechtswidrige Festnahmen vorgenommen sowie Folterungen und andere Misshandlungen sowie sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt verübt. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen des SEBIN. Insbesondere war er an Folterungen und anderer brutaler, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung von Insassen von El Helicoide, einer Haftanstalt des SEBIN, beteiligt und ist dafür verantwortlich. | 27.9.2019 |
23. | Rafael Antonio FRANCO QUINTERO | Geburtsdatum: 14. Oktober 1973 Personalausweis-Nr.: V-11311672 Geschlecht: männlich | Divisionsgeneral der venezolanischen bolivarischen nationalen Armee (FANB). Agent beim bolivarischen nationalen Geheimdienst (SEBIN). Seit August 2019 Leiter der Abteilung Sicherheit am internationalen Flughafen Maiquetía. Von November 2016 bis November 2018 Direktor der Sonderdirektion für strafrechtliche und kriminaltechnische Ermittlungen (DEIPC) der Generaldirektion der militärischen Spionageabwehr (Dirección General de Contrainteligencia Militar (DGCIM)). Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, einschließlich Folter, übermäßiger Gewaltanwendung und Misshandlung von Häftlingen in den Einrichtungen der DGCIM durch Angehörige der DGCIM unter seinem Kommando, insbesondere in der Haftanstalt Boleita. Ihm unterstellte Beamte waren zudem an sexueller Gewalt gegen Häftlinge beteiligt. Ebenfalls verantwortlich für die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition durch Angehörige der DGCIM unter seiner Führung. Mitverantwortlich für den Tod von Kapitän Acosta Arévalo. | 27.9.2019 |
49. | Tania D"AMELIO CARDIET | Date Geburtsdatum: 5. Dezember 1971 Geburtsort: Italien Staatsangehörigkeit: Venezolanerin Personalausweis-Nr.: V-11691429 Geschlecht: weiblich | Zweite Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofs (Tribunal Supremo de Justicia (TSJ)) und Präsidentin der Verfassungskammer dieses Gerichtshofs seit Januar 2024. Ehemaliges Mitglied (Rektorin) des Nationalen Wahlrates (Consejo Nacional Electoral (CNE)) für den Zeitraum 2016-2023. Ehemaliges Mitglied (Rektorin) des CNE im Zeitraum 2010-2016. Tania d"Amelio Cardiet hat durch ihr Handeln in ihrer Eigenschaft als Rektorin des CNE seit 2010 unmittelbar dazu beigetragen, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Venezuela zu untergraben, auch durch die Vorbereitung der undemokratischen Wahlen zur Nationalversammlung 2020, durch ihre Beteiligung an der Änderung der Wahlgesetze vom 30. Juni 2020 für diese Wahlen und durch ihre Teilnahme an der Organisation und Durchführung der Präsidentschaftswahlen von 2018. Darüber hinaus hat Tania d'Amelio Cardiet ihre Ernennung im CNE durch den Obersten Gerichtshof im Jahr 2016 angenommen, obwohl dies unter die Zuständigkeit der Nationalversammlung fällt. | 22.2.2021 |
50. | José Miguel DOMÍNGUEZ RAMÍREZ | Geburtsdatum: 17. Oktober 1979 Personalausweis-Nr.: V-14444352 Geschlecht: männlich | Seit Juli 2022 Direktor der Direktion für strategische und taktische Maßnahmen (DAET) und seit Juli 2023 stellvertretender Direktor der Bolivarischen Nationalpolizei (PNB). Ehemaliger Direktor der Spezialkräfte (Fuerzas de Acciones Especiales (FAES)). Ehemaliger Hauptkommissar der FAES im Bundesstaat Táchira. Darüber hinaus war José Miguel Domínguez Ramírez Direktor für Einsätze der FAES, die unter die Zuständigkeit der Bolivarischen Nationalpolizei Venezuelas fallen. Verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen und Repressalien gegenüber der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Venezuela, die von ihm unterstellten Angehörigen der Spezialkräfte FAES verübt wurden. Die FAES sind für außergerichtliche Hinrichtungen und ihr brutales Vorgehen bei der Unterdrückung abweichender Meinungen von Maduros politischen Gegnern, der Opposition und von Demonstrierenden bekannt, weshalb die Hohe Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet die Auflösung der FAES gefordert hat. Darüber hinaus war Domínguez Ramírez davor Mitglied des venezolanischen Sicherheitsteams, das am 12. Februar 2014 auf eine Demonstration unbewaffneter Studierender das Feuer eröffnete und mindestens einen Studierenden, Bassil Da Costa, tötete. | 22.2.2021". |
ENDE |