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Durchführungsbeschluss (EU) 2024/1956 der Kommission vom 16. Juli 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2024/1956 vom 17.07.2024)
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG 1, insbesondere auf Artikel 16,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 stellen die Schiffseigner sicher, dass zum Recycling bestimmte Schiffe nur in Abwrackeinrichtungen recycelt werden, die in der gemäß Artikel 16 Absatz 2 der genannten Verordnung veröffentlichten europäischen Liste der Abwrackeinrichtungen (im Folgenden "europäische Liste") aufgeführt sind.
(2) Die europäische Liste ist im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission 2 festgelegt.
(3) Die Zulassungen von Arise Recycling AS, einer in Norwegen ansässigen Abwrackeinrichtung, laufen am 1. Oktober 2024 aus. Norwegen hat der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 bestätigt wurde. Die europäische Liste sollte daher entsprechend aktualisiert werden.
(4) Die Zulassung von Sagro Aannemingsmaatschappij Zeeland B.V., einer in den Niederlanden ansässigen Abwrackeinrichtung, ist am 28. März 2024 ausgelaufen, und die zuständige Behörde hat der Kommission mitgeteilt, dass die Einrichtung keine Verlängerung ihrer Zulassung beantragt hat. Daher sollte diese Einrichtung von der europäischen Liste gestrichen werden.
(5) Die Zulassung von UAB Demeksa, einer in Litauen ansässigen Abwrackeinrichtung, läuft am 25. Mai 2024 aus, und die zuständige Behörde hat der Kommission mitgeteilt, dass die Einrichtung keine Verlängerung ihrer Zulassung beantragt hat. Daher sollte diese Einrichtung von der europäischen Liste gestrichen werden.
(6) Die Zulassung von Ship and Industrial Service Ltd, einer in Bulgarien ansässigen Abwrackeinrichtung ist am 25. Januar 2024 ausgelaufen, und die zuständige Behörde teilte der Kommission mit, dass die Einrichtung ihren Betrieb eingestellt hat. Daher sollte diese Einrichtung von der europäischen Liste gestrichen werden.
(7) Dänemark teilte der Kommission mit, dass die Einrichtung JATOB ApS ihren Namen in Jatob Frederikshavn ApS geändert hat, und die Niederlande informierte die Kommission über eine Änderung der in der Einrichtung Damen Verolme Rotterdam B.V. angewandten Recyclingmethode. Außerdem beantragte die Einrichtung Kiliçlar die Aufnahme einer zusätzlichen Angabe in ihre Kontaktdaten. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen.
(8) Die Kommission hat gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Anträge auf Aufnahme von zwei in der Türkei ansässigen Abwrackeinrichtungen, Dortel Gemi Söküm Demir Celik San. Ve Tic. Ltd. Şti. und Ege Gemi Söküm San Ve Metal San.Tic. A.Ş., in die europäische Liste erhalten. Nach Bewertung der Informationen und Belege, die gemäß Artikel 15 dieser Verordnung beigebracht und eingeholt wurden, ist die Kommission der Auffassung, dass die Einrichtungen die in Artikel 13 der Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen, um das Recycling von Schiffen durchzuführen und in die europäische Liste aufgenommen zu werden. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diese Einrichtungen in die Liste aufzunehmen.
(9) Die in der Türkei ansässige Abwrackeinrichtung Anadolu Gemi Sokum hat nachgewiesen, dass sie die Anforderungen der Verordnung in Bezug auf die sichere und umweltgerechte Demontage schwimmender Plattformen erfüllt und spezifische Verfahren in ihren Schiffsrecyclingplan aufgenommen hat. Die Einschränkung in Bezug auf die Demontage von Bohrinseln sollte daher aus der europäischen Liste gestrichen werden. Gleichzeitig sei daran erinnert, dass den Werften nach wie aufgrund der Breite der Schiffe, die sie aufnehmen können, Grenzen gesetzt sind. Die durch die Breite des Schiffes vorgegebene Beschränkung könnte erst dann als aufgehoben betrachtet werden, wenn ein Kooperationsabkommen mit einer in der EU-Liste geführten benachbarten Abwrackeinrichtung überarbeitet wurde, das die Art und die Bedingungen einer solchen Zusammenarbeit in zufriedenstellender Weise abdeckt. Um mit der in der Begriffsbestimmung in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 verwendeten Terminologie in Einklang zu stehen und der Notwendigkeit spezifischer Demontageverfahren Rechnung zu tragen, sollten die Beschränkungen in Bezug auf "Bohrinseln" durch Beschränkungen in Bezug auf "schwimmende Plattformen" ersetzt werden. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen.
(10) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 sollte daher entsprechend geändert werden.
(11) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses
- hat folgenden Beschluss erlassen:
Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Brüssel, den 16. Juli 2024
2) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen (ABl. L 345 vom 20.12.2016 S. 119, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2016/2323/oj).
Anhang |
Anhang
Europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Teil A
In einem Mitgliedstaat ansässige Abwrackeinrichtungen
Name der Einrichtung | Recycling-Methode | Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können | Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall | Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 | Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 | Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3 | |||||||||
BELGIEN | |||||||||||||||
Tel.: +32 92512521 | Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 265 Meter Breite: 37 Meter Tiefgang: 12,5 Meter | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen | 34.000 4 | 31. März 2025 | ||||||||||
DÄNEMARK | |||||||||||||||
www.fayard.dk | Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 415 Meter Breite: 90 Meter Tiefgang: 7,8 Meter | Die Abwrackeinrichtung wird im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Bedingungen gemäß der von der Gemeinde Kerteminde erteilten Umweltgenehmigung vom 7. November 2018 geregelt. Die Umweltgenehmigung umfasst Bedingungen für die Betriebszeiten, spezielle Betriebsbedingungen, die Handhabung und Lagerung von Abfällen sowie die Bedingung, dass die Arbeiten im Trockendock durchgeführt werden müssen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 916,34 5 | 22. Mai 2028 | |||||||||
www.fornaes.com | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 25 Meter Tiefgang: 7 Meter BRZ: 10.000 | Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 30.000 6 | 12. Mai 2026 | |||||||||
Jatob Frederikshavn ApS Langerak 12 9900 Frederikshavn Dänemark www.jatob.dk Tel.: +45 86681689 E-Mail: post@jatob.dk mathias@jatob.dk | Längsseits, Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 30 Meter Tiefgang: 6 Meter | Handhabung und Lagerung von Abfallfraktionen erfolgen mit Umweltgenehmigung. Gefährlicher Abfall darf bis zu einem Jahr in der Anlage zwischengelagert werden. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 13.000 7 | 9. März 2025 | |||||||||
www.modernamericanrecyclingservices.com/ | Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 400 Meter Breite: 90 Meter Tiefgang: 14 Meter | Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Frederikshavn erteilten Umweltgenehmigung vom 9. März 2018 und dem Addendum zur Umweltgenehmigung vom 12. Juli 2022 festgelegt. Die Gemeinde Frederikshavn ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. Die Abwrackeinrichtung darf gefährlichen Abfall nicht länger als ein Jahr lagern. | Stillschweigende Zulassung mit Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 60.000 8 | 27. Januar 2028 | |||||||||
www.smedegaarden.net | Längsseits, Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 200 Meter* Breite: 48 Meter Tiefgang: 7,5 Meter (* Bei Länge > 170 Meter Genehmigung von der Gemeinde Esbjerg erforderlich) | Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Esbjerg erteilten Umweltgenehmigung vom 4. Juni 2015 festgelegt. Die Gemeinde Esbjerg ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen | 20.000 9 | 11. März 2026 | |||||||||
Tel.: +372 6102933 | Schwimmend am Kai und im Schwimmdock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 197 Meter Breite: 32 Meter Tiefgang: 9,6 Meter | Abfallgenehmigung Nr. KL-511809. Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0546. Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda.
Umweltmanagementsystem, Abfallbewirtschaftung EP 4.4.6-1-13 Die Einrichtung darf nur die gefährlichen Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen | 24.364 10 | 15. Februar 2026 | |||||||||
SPANIEN | |||||||||||||||
Tel.: +34 944971552 | Längsseits, Abwrackrampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 120 Meter Breite: 20 Meter Tiefgang: 6 Meter | Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. | Stillschweigende Zulassung. Zuständig für die Zulassung ist die Umweltbehörde der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Einrichtung befindet. | 2.086 11 | 3. März 2026 | |||||||||
Tel.: +34 630144416 | Längsseits, Abwrackrampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 169,9 Meter (Schiffe mit einer Länge von mehr als 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden) Breite: 25 Meter | Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. | Stillschweigende Zulassung. Zuständig für die Zulassung ist die Umweltbehörde der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Einrichtung befindet. | 3.600 12 | 28. Juli 2025 | |||||||||
FRANKREICH | |||||||||||||||
Tel.: +33 769791280 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 140 Meter Breite: 25 Meter Tiefe: 5 Meter | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 1.500 13 | 21. September 2027 | |||||||||
Tel.: +33 235951634 | Schwimmanleger und Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 18 Meter Tiefe: 7 Meter LDT: 7.000 | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 7.730 14 | 29. Dezember 2026 | |||||||||
Tel.: +33 556905800 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 240 Meter Breite: 37 Meter Tiefe: 17 Meter | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 9.000 15 | 27. September 2026 | |||||||||
Tel.: +33 298011106 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 225 Meter Breite: 34 Meter Tiefe: 27 Meter | Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt. | 15.000 16 | 19. Juni 2025 | |||||||||
ITALIEN | |||||||||||||||
Tel.: +39 10251561 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 350 Meter Breite: 75 Meter Tiefe: 16 Meter BRZ: 130.000 | Die Auflagen und Einschränkungen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung | 38.564 17 | 6. Juni 2028 | |||||||||
LETTLAND | |||||||||||||||
Tel.: +371 29410506 | Längsseits (Wasserliegeplatz), Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 165 Meter Breite: 22 Meter Tiefe: 7 Meter BRZ: 12.000 | Siehe nationale Genehmigung Nr. LI12IB0053 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 2.490 18 | 17. Juli 2024 | |||||||||
LITAUEN | |||||||||||||||
Tel.: +370 46365776 | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 130 Meter Breite: 35 Meter Tiefe: 10 Meter BRZ: 3.500 | Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 1.500 19 | 12. März 2025 | |||||||||
Tel.: +370 68532607 | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 80 Meter Breite: 16 Meter Tiefe: 5 Meter BRZ: 1.500 | Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 3.910 20 | 12. April 2027 | |||||||||
Tel.: +370 46483940/483891 | Längsseits (Wasserliegeplatz) | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 230 Meter Breite: 55 Meter Tiefe: 14 Meter BRZ: 70.000 | Siehe nationale Genehmigung Nr. (11.2)-30-161/2011/TL-KL.1-18/2015 | Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen | 20.140 21 | 30. April 2025 | |||||||||
NIEDERLANDE | |||||||||||||||
Tel.: +31 181234353 | Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung ins Trockendock verlegt | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 400 Meter Breite: 90 Meter Tiefe: 12 Meter Höhe: 90 Meter | Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 0 22 | 21. Mai 2026 | |||||||||
Tel.: +31 235581937 | Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 240 Meter Breite: 50 Meter Tiefgang: 9 Meter | Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 17.500 23 | 5. Oktober 2026 | |||||||||
Tel.: +31 113352510 | Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehoben | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 175 Meter Breite: 40 Meter Tiefe: 10 Meter | Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb. | Ausdrückliche Zulassung | 30.000 24 | 26. Januar 2026 | |||||||||
NORWEGEN | |||||||||||||||
https://adrs.no/ | Längsseits, Slipanlage, Trockendock/Hafenbecken | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 360 Meter Breite: keine Beschränkung Tiefe: keine Beschränkung | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2019.0501.T | Ausdrückliche Zulassung | 0 25 | 20. Juli 2029 | |||||||||
https://afgruppen.com/Decommissioning/ | Längsseits, am Kai | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 500 Meter Breite: keine Beschränkung Tiefe: keine Beschränkung | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2005.0038.T | Ausdrückliche Zulassung | 31.000 26 | 10. Dezember 2028 27 | |||||||||
Tel.: +4790098185 | Trockendock (in einer Halle), Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 230 Meter Breite: 25 Meter Tiefe: 20 Meter | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2018.0833.T Größere Demontagearbeiten sind in Innenräumen durchzuführen. Die einzigen Demontage- und Schneidearbeiten, die im Außenbereich stattfinden dürfen, sind kleinere Arbeiten, die notwendig sind, damit die Schiffe in die Halle passen. Weitere Einzelheiten sind der Genehmigung zu entnehmen. | Ausdrückliche Zulassung | 30.000 28 | 10. Dezember 2028 29 | |||||||||
www.kleven.no | Längsseits, Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 170 Meter Breite: 35 Meter Tiefe: keine Beschränkung | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2021.0011.T | Ausdrückliche Zulassung | 0 30 | 9. April 2026 | |||||||||
Tel.: +47 40039479, E-Mail: knut@fosengjenvinning.no | Längsseits | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen oder Schiffen zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 20 Meter Tiefe: 7 Meter | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2006.0250.T | Ausdrückliche Zulassung | 8.000 31 | 10. Dezember 2028 32 | |||||||||
www.kvaerner.com | Längsseits (Wasserliegeplatz), Slipanlage | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 230 Meter Breite: keine Beschränkung Tiefe: keine Beschränkung | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2013.0111.T | Ausdrückliche Zulassung | 60.000 33 | 10. Dezember 2028 34 | |||||||||
www.norscrap.no | Schwimmende Slipanlage; zusätzliche Optionen je nach Komplexität: 1. Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Drainagesystemen 2. Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 150 Meter Breite: 34 Meter Tiefgang: 5 Meter/je nach Recyclingmethode größere Abmessungen möglich | Siehe nationale Genehmigung Nr. 2017.0864.T Höchstens 8.000 LDT auf schwimmender Slipanlage. Schiffe mit über 8.000 LDT müssen nach einem anderen Recyclingverfahren demontiert werden. | Ausdrückliche Zulassung | 25.000 35 | 10. Dezember 2028 36 | |||||||||
Tel.: +358 244511 | Längsseits, Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 250 Meter Breite: 40 Meter Tiefgang: 7,9 Meter | Die Auflagen sind in der nationalen Umweltgenehmigung vorgegeben. | Ausdrückliche Zulassung | 20.000 37 | 14. Dezember 2025 | |||||||||
VEREINIGTES KÖNIGREICH - NORDIRLAND | |||||||||||||||
Tel.: +44 2890534189, Fax: +44 2890458515 | Trockendock und Wasserliegeplatz | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 Höchstmaße von Schiffen: Länge: 556 Meter Breite: 93 Meter Tiefgang: 7,5 Meter DWT: 550.000 | Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: LN/20/11), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 12.000 38 | 16. Juni 2025 | |||||||||
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. 3) Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft. 4) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr. 5) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr. 6) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr. 7) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr. 8) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 200.000 LDT pro Jahr. 9) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr. 10) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 36.000 LDT pro Jahr. 11) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 6.000 LDT pro Jahr. 12) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr. 13) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr. 14) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 12.000 LDT pro Jahr. 15) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23.000 LDT pro Jahr. 16) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40.000 LDT pro Jahr. 17) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr. 18) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 10.000 LDT pro Jahr. 19) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen. 20) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 6.000 LDT pro Jahr zugelassen. 21) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 45.000 LDT pro Jahr zugelassen. 22) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr. 23) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 47.500 LDT pro Jahr. 24) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr. 25) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75.000 LDT pro Jahr zugelassen. 26) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75.000 LDT pro Jahr zugelassen. 27) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt. 28) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen. 29) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt. 30) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen. 31) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 10.000 LDT pro Jahr zugelassen. 32) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt. 33) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 85.000 LDT pro Jahr zugelassen. 34) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt. 35) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 85.000 LDT pro Jahr zugelassen. 36) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt. 37) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40.000 LDT pro Jahr. 38) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 300.000 LDT pro Jahr zugelassen. |
Teil B
In einem Drittstaat ansässige Abwrackeinrichtungen
Name der Einrichtung | Recycling-Methode | Art und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden können | Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall | Einzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1 | Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2 | Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3 | ||||||
TÜRKEI | ||||||||||||
Tel.: +90 2326182102 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 55 Meter Tiefgang: 12 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 111.823 4 | 17. August 2028 | ||||||
Tel.: +90.232 618 21 07 - 08 - 09 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 50 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 54.224 5 | 2. Dezember 2025 | ||||||
Tel.: +90 2326182220 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 49 Meter Tiefgang: 10 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 37.132 6 | 17. August 2028 | ||||||
Tel.: +90 2326182118 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 49 Meter Tiefgang: 25 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 41.268 7 | 20. Juli 2029 | ||||||
Tel.: +90 2326182162 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 50 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 55.503 8 | 12. Februar 2025 | ||||||
Tel.: +90 2326182065 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 49 Meter Tiefgang: 25 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 34.986 9 | 20. Juli 2029 | ||||||
Tel.: +90 2326182030 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 100 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 64.815 10 | 10. Dezember 2028 | ||||||
Tel.: +90 2326182065 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 63 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 57.275 11 | 10. Dezember 2028 | ||||||
Tel.: +90 2326182217 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 49 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 16.711 12 | 17. August 2028 | ||||||
Tel.: +90 2326182105 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 70 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 62.471 13 | 12. Februar 2025 | ||||||
Tel.: +90 2326182092 | Anlandung | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Höchstmaße von Schiffen: Länge: keine Beschränkung Breite: 90 Meter Tiefgang: 15 Meter | Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind. | Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt. | 66.167 14 | 12. Februar 2025 | ||||||
VEREINIGTES KÖNIGREICH | ||||||||||||
Tel.: +44 1314543380; +44 7834658588 | Trockendock und Wasserliegeplatz | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen Höchstmaße von Schiffen: Länge: 165 Meter Breite: 20 Meter Tiefgang: 7,7 Meter | Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: WML/L/1157331), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 5.019 15 | 22. Mai 2027 | ||||||
Tel.: +44 1397773840 | Trockendock | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Höchstmaße von Schiffen: Länge: 160 Meter Breite: 160 Meter Tiefgang: 13,8 Meter LDT: 26.448 | Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: WML/L/1175043 Modification 01 und WML/L/1175043 Modification 02), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält. | Ausdrückliche Zulassung | 38.148 16 | 22. Mai 2027 | ||||||
Tel.: +1 9568312299 | Längsseits (Wasserliegeplatz), Rampe | Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. Höchstmaße von Schiffen: Länge: 366 Meter Breite: 48 Meter Tiefgang: 9 Meter | Die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung sind in Genehmigungen, Bescheinigungen und Bewilligungen festgelegt, die der Einrichtung von der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency), der Kommission für Umweltqualität Texas (Texas Commission on Environmental Quality), dem Liegenschaftsamt Texas (Texas General Land Office) und der US-Küstenwache erteilt werden. Das amerikanische Gesetz über die Kontrolle giftiger chemischer Stoffe (U.S. Toxic Substances Control Act) verbietet es, Schiffe unter ausländischer Flagge, die einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweisen, in die USA einzuführen. Die Einrichtung hat zwei Anlegestellen mit Rampen für das endgültige Schiffsrecycling (Ostanleger und Westanleger). Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten werden ausschließlich auf der Rampe des Ostanlegers recycelt. | Derzeit gibt es nach US-amerikanischem Recht kein Verfahren für die Zulassung von Schiffsrecyclingplänen. | 120.000 17 | 10. Dezember 2028 | ||||||
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013. 3) Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gilt die Aufnahme einer in einem Drittland ansässigen Abwrackeinrichtung für Schiffe in die europäische Liste für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission, der die Aufnahme dieser Einrichtung vorsieht. 4) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr. 5) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60.000 LDT pro Jahr. 6) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 75.000 LDT pro Jahr. 7) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 75.000 LDT pro Jahr. 8) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60.000 LDT pro Jahr. 9) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70.000 LDT pro Jahr. 10) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 80.000 LDT pro Jahr. 11) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70.000 LDT pro Jahr. 12) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 30.000 LDT pro Jahr. 13) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 90.000 LDT pro Jahr. 14) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 100.000 LDT pro Jahr. 15) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 7.275 LDT pro Jahr zugelassen. 16) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 38.148 LDT pro Jahr zugelassen. 17) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr. |
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ENDE |