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Regelwerk, EU 2024, Betriebssicherheit - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/2408 der Kommission vom 13. September 2024 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1586 hinsichtlich harmonisierter Normen für Hubtische, Erdbaumaschinen, Krane und kraftbetätigte Türen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2024/2408 vom 16.09.2024)



Ergänzende Informationen
Normenübersicht


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 1, insbesondere auf Artikel 10 Absatz 6,

gestützt auf die Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG 2, insbesondere auf Artikel 7 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 7 der Richtlinie 2006/42/EG wird bei Maschinen, die nach harmonisierten Normen oder Teilen davon hergestellt wurden, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, davon ausgegangen, dass sie den von diesen harmonisierten Normen oder Teilen davon erfassten grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen nach Anhang I der genannten Richtlinie entsprechen.

(2) Mit Schreiben M/396 vom 19. Dezember 2006 richtete die Kommission an das Europäische Komitee für Normung (im Folgenden "CEN") und das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (im Folgenden "Cenelec") einen Auftrag (im Folgenden "Auftrag") zur Ausarbeitung, zur Überarbeitung und zum Abschluss der Arbeiten an harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG, um den Änderungen, die durch diese Richtlinie an der Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates 3 vorgenommen wurden, Rechnung zu tragen.

(3) Auf der Grundlage des Auftrags überarbeitete das CEN die folgenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 der Kommission 4 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden: EN 1570-1:2011+A1:2014 und EN 13557:2003+A2:2008. Dies führte zur Annahme der folgenden überarbeiteten harmonisierten Normen: EN 1570-1:2024 und EN 13557:2024.

(4) Darüber hinaus änderte das CEN auf der Grundlage des Auftrags die folgenden harmonisierten Normen, deren Fundstellen mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 der Kommission im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden: EN ISO 3164:2013 und EN 16005:2012 sowie ihre Berichtigung EN 16005:2012/AC:2015. Diese führte zur Annahme der geänderten harmonisierten Norm EN ISO 3164:2013/A1:2024 und der konsolidierten harmonisierten Norm EN 16005:2023+A1:2024.

(5) Die Kommission hat gemeinsam mit dem CEN geprüft, ob diese Normen dem Auftrag entsprechen.

(6) Die folgenden harmonisierten Normen entsprechen den Sicherheitszielen, die sie abdecken sollen und die in der Richtlinie 2006/42/EG festgelegt sind: EN 1570-1:2024, EN ISO 3164:2013 und ihre Änderung EN ISO 3164:2013/A1:2024, EN 13557:2024 und EN 16005:2023+A1:2024. Daher ist es angezeigt, die Fundstellen dieser Normen und der einschlägigen Änderungen im Amtsblatt der Europäischen Union zu veröffentlichen.

(7) In Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1586 sind die Fundstellen der harmonisierten Normen aufgeführt, die eine Konformitätsvermutung mit der Richtlinie 2006/42/EG begründen. Um sicherzustellen, dass die Fundstellen der harmonisierten Normen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG in einem einzigen Rechtsakt aufgeführt sind, sollten die Fundstellen der harmonisierten Normen EN 1570-1:2024, EN ISO 3164:2013 mit Änderung EN ISO 3164:2013/A1:2024, EN 13557:2024 und EN 16005:2023+A1:2024 in den genannten Anhang aufgenommen werden.

(8) Es ist notwendig, die Fundstellen der harmonisierten Normen EN 1570-1:2011+A1:2014, EN ISO 3164:2013, EN 13557:2003+A2:2008 und EN 16005:2012 mit Berichtigung EN 16005:2012/AC:2015 aus dem Amtsblatt der Europäischen Union zu streichen, da sie überarbeitet oder geändert wurden. Diese Fundstellen sollten daher aus Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1586 gestrichen werden.

(9) Um den Herstellern ausreichend Zeit zu geben, ihre Maschinen, die von den harmonisierten Normen EN 1570-1:2011+A1:2014, EN ISO 3164:2013, EN 13557:2003+A2:2008 oder EN 16005:2012 mit Berichtigung EN 16005:2012/AC:2015 abgedeckt werden, anzupassen, ist es notwendig, die Streichung der Fundstellen dieser harmonisierten Normen zurückzustellen.

(10) Folglich sollte der Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 entsprechend geändert werden.

(11) Die Einhaltung einer harmonisierten Norm begründet die Konformitätsvermutung in Bezug auf die entsprechenden grundlegenden Anforderungen, die in den Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union festgelegt sind, ab dem Datum der Veröffentlichung der Fundstelle dieser Norm im Amtsblatt der Europäischen Union. Dieser Beschluss sollte daher am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft treten

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Anhang I des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1586 wird gemäß dem Anhang des vorliegenden Beschlusses geändert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Nummer 1 des Anhangs gilt ab dem 16. März 2026.

Brüssel, den 13. September 2024

1) ABl. L 316 vom 14.11.2012 S. 12, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/1025/oj.

2) ABl. L 157 vom 09.06.2006 S. 24, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/2006/42/oj.

3) Richtlinie 98/37/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten für Maschinen (ABl. L 207 vom 23.07.1998 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/dir/1998/37/oj).

4) Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1586 der Kommission vom 26. Juli 2023 über die harmonisierten Normen für Maschinen zur Unterstützung der Richtlinie 2006/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 194 vom 02.08.2023 S. 45, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2023/1586/oj).

.

Anhang

Anhang I Teil 3 Nummer 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1586 wird wie folgt geändert:

1. Die Tabellenzeilen 132, 182, 423 und 514 werden gestrichen;

2. die folgenden Tabellenzeilen werden in fortlaufender Folge eingefügt:

"132a.EN 1570-1:2024
Sicherheitsanforderungen an Hubtische - Teil 1: Hubtische, die bis zu zwei feste Haltestellen anfahren"
"182a.EN ISO 3164:2013
Erdbaumaschinen - Prüfung von Schutzaufbauten - Verformungsgrenzbereich (ISO 3164:2013)
EN ISO 3164:2013/A1:2024"
"423a.EN 13557:2024
Krane - Stellteile und Steuerstände"
"514a.EN 16005:2023 + A1:2024
Kraftbetätigte Türen - Nutzungssicherheit - Anforderungen und Prüfverfahren"


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