Regelwerk, EU 2024

VO (EU) 2024/2598
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Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich

Artikel 2 Liste der Drittländer oder Drittlandsgebiete, aus denen der Eingang in die Union von Sendungen bestimmter Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, zulässig ist

Artikel 3 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Anhang