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Regelwerk, EU 2025, Lebensmittel - EU Bund

Delegierte Verordnung (EU) 2025/28 der Kommission vom 30. Oktober 2024 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung

(ABl. L 2025/28 vom 15.01.2025)


Ergänzende Informationen
Liste zur Ergänzung/mit Durchführungsbestimmungen der VO (EU) 1308/2013 in Bezug auf die/hinsichtlich ...

Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72, (EWG) Nr. 234/79, (EG) Nr. 1037/2001 und (EG) Nr. 1234/2007 des Rates 1, insbesondere auf Artikel 109,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit der Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates 2 wurde ein einheitlicher Unionsrahmen für die Eintragung und den Schutz geografischer Angaben in den drei Agrarsektoren (Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse) geschaffen. Zu diesem Zweck wurden mit der genannten Verordnung, soweit erforderlich, Verordnungen geändert oder aufgehoben, die zuvor gesonderte Regelungen für diese Sektoren vorsahen. Die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 wurde im Hinblick auf geografische Angaben im Weinsektor und die Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates 3 im Hinblick auf geografische Angaben im Spirituosensektor geändert, und die Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates 4 über geografische Angaben im Sektor landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel wurde aufgehoben.

(2) Mit der Verordnung (EU) 2024/1143 wurde der Kommission die Befugnis übertragen, delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu erlassen, um ein einheitliches Verfahren für die Eintragung geografischer Angaben in den Agrarsektoren Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse festzulegen. Aus diesem Grund müssen delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte, die zuvor auf der Grundlage der in den sektorspezifischen Verordnungen vorgesehenen Befugnisse erlassen wurden, geändert oder aufgehoben werden, soweit dies erforderlich ist, um sie mit der Verordnung (EU) 2024/1143 und den daraus abgeleiteten Rechtsvorschriften in Einklang zu bringen.

(3) Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission 5 wird die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates unter anderem in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung ergänzt. Im neuen Unionsrahmen für geografische Angaben gemäß der Verordnung (EU) 2024/1143, der für drei Agrarsektoren (Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse) gilt, wurden die Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 teilweise durch Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1143 und teilweise durch die Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2025/27 der Kommission 6 ersetzt, durch die die Verordnung (EU) 2024/1143 mit Vorschriften unter anderem für Einspruchsverfahren, Unionsänderungen sowie die Genehmigung und Mitteilung von Standardänderungen und vorübergehenden Änderungen ergänzt wird. Daher sollten einige den Weinsektor betreffende Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 gestrichen werden, denn sie würden den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/1143 oder der Delegierten Verordnung (EU) 2025/27 entgegenstehen, die auch für den Weinsektor gelten.

(4) Die Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33 hinsichtlich der Sprache des einzutragenden Namens, der Begründung für die Vorgabe, dass das Verpacken des Weins, einschließlich der Abfüllung, innerhalb des geografischen Gebiets stattfinden muss, der Ausnahmen von der Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet und der Abweichungen von der obligatorischen Angabe des Begriffs "geschützte Ursprungsbezeichnung" auf Etiketten gemäß Artikel 2 Absatz 1, Artikel 4 Absatz 2, Artikel 5 bzw. Artikel 23 der genannten Delegierten Verordnung sollten jedoch beibehalten werden, da sie für das System wesentlich sind und weder Bestandteil der Verordnung (EU) 2024/1143 sind noch in die Delegierte Verordnung (EU) 2025/27 aufgenommen werden können, da in der Verordnung (EU) 2024/1143 keine entsprechende Befugnisübertragung vorgesehen ist.

(5) Die Bestimmungen der Delegierten Verordnung (EU) 2019/33, die nicht die geografischen Angaben betreffen, sollten ebenfalls beibehalten werden.

(6) Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 sollte daher entsprechend geändert werden

- hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1

Die Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 wird wie folgt geändert:

1. Der Titel erhält folgende Fassung:

"Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission vom 17. Oktober 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz und die Kennzeichnung von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben, in Bezug auf Schutzanträge, das Einspruchsverfahren, Änderung und Löschung bei traditionellen Begriffen sowie in Bezug auf die Kennzeichnung und Aufmachung im Weinsektor"

2. Artikel 1 erhält folgende Fassung:

"Artikel 1 Gegenstand

Diese Verordnung enthält Vorschriften zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 in Bezug auf

  1. geschützte Ursprungsbezeichnungen und geschützte geografische Angaben im Weinsektor:
    1. zu schützender Name;
    2. zusätzliche Anforderungen für Produktspezifikationen;
    3. Ausnahmen von der Erzeugung in dem abgegrenzten geografischen Gebiet;
    4. Abweichungen von der obligatorischen Angabe des Begriffs "geschützte Ursprungsbezeichnung" auf Etiketten;
  2. traditionelle Begriffe im Weinsektor:
    1. Schutzanträge;
    2. Einspruchsverfahren;
    3. Änderungen;
    4. Löschungen;
  3. für den Weinsektor allgemein: Etikettierung und Aufmachung."

3. Artikel 2 Absatz 2, Artikel 3, Artikel 4 Absatz 1 und die Artikel 7 bis 21 werden gestrichen.

4. Artikel 59 erhält folgende Fassung:

"Artikel 59 Verfahrenssprachen

Alle Unterlagen und Informationen, die der Kommission im Zusammenhang mit dieser Verordnung übermittelt werden, müssen in einer der Amtssprachen der Union abgefasst sein oder zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung in eine dieser Sprachen vorgelegt werden."

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Brüssel, den 30. Oktober 2024

1) ABl. L 347 vom 20.12.2013 S. 671. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/1308/oj.

2) Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 (ABl. L, 2024/1143, 23.4.2024, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2024/1143/oj).

3) Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über die Begriffsbestimmung, Bezeichnung, Aufmachung und Kennzeichnung von Spirituosen, die Verwendung der Bezeichnungen von Spirituosen bei der Aufmachung und Kennzeichnung von anderen Lebensmitteln, den Schutz geografischer Angaben für Spirituosen und die Verwendung von Ethylalkohol und Destillaten landwirtschaftlichen Ursprungs in alkoholischen Getränken sowie zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 (ABl. L 130 vom 17.05.2019 S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2019/787/oj).

4) Verordnung (EU) Nr. 1151/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. November 2012 über Qualitätsregelungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel (ABl. L 343 vom 14.12.2012 S. 1. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/1151/oj).

5) Delegierte Verordnung (EU) 2019/33 der Kommission vom 17. Oktober 2018 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Anträge auf Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Begriffen im Weinsektor, das Einspruchsverfahren, Einschränkungen der Verwendung, Änderungen der Produktspezifikationen, die Löschung des Schutzes sowie die Kennzeichnung und Aufmachung (ABl. L 9 vom 11.01.2019 S. 2. ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2019/33/oj).

6) Delegierte Verordnung (EU) 2025/27 der Kommission vom 30. Oktober 2024 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Vorschriften für die Eintragung und den Schutz von geografischen Angaben, garantiert traditionellen Spezialitäten und fakultativen Qualitätsangaben und zur Aufhebung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 664/2014 (ABl. L, 2025/27, 15.1.2025, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_del/2025/27/oj).


UWS Umweltmanagement GmbHENDE

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