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Regelwerk, EU 2025, Abfall - EU Bund

Durchführungsbeschluss (EU) 2025/322 der Kommission vom 18. Februar 2025 zur Änderung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen

(Text von Bedeutung für den EWR)

(ABl. L 2025/322 vom 19.02.2025)


Die Europäische Kommission -

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. November 2013 über das Recycling von Schiffen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 und der Richtlinie 2009/16/EG 1, insbesondere auf Artikel 16 Absatz 4,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Gemäß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 stellen die Schiffseigner sicher, dass zum Recycling bestimmte Schiffe nur in Abwrackeinrichtungen recycelt werden, die in der gemäß Artikel 16 Absatz 2 der genannten Verordnung veröffentlichten europäischen Liste der Abwrackeinrichtungen (im Folgenden "europäische Liste") aufgeführt sind.

(2) Die europäische Liste ist im Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission 2 festgelegt.

(3) Die Zulassung der in Belgien ansässigen Abwrackeinrichtung NV Galloo Recycling Ghent läuft am 31. März 2025 ab. Die zuständigen Behörden Belgiens haben der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf um einen Zeitraum von fünf Jahren erneuert wurde. Darüber hinaus teilten die zuständigen Behörden Belgiens der Kommission mit, dass die Einrichtung NV Galloo Recycling Ghent ihren Namen in NV Galloo geändert und neue Höchstmaße von Schiffen mitgeteilt hat, die in der Einrichtung angenommen werden können. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen.

(4) Die Zulassung der in Dänemark ansässigen Abwrackeinrichtung Jatob Frederikshavn ApS läuft am 9. März 2025 ab. Die zuständigen Behörden Dänemarks haben der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf um einen Zeitraum von fünf Jahren erneuert wurde. Sie teilten außerdem eine Änderung der jährlichen Schiffsrecyclinghöchstkapazität mit. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen.

(5) Die Zulassung der in Frankreich ansässigen Abwrackeinrichtung Les Recycleurs Bretons-Navaléo läuft am 19. Juni 2025 ab. Die zuständigen Behörden Frankreichs haben der Kommission mitgeteilt, dass die dieser Einrichtung erteilte Zulassung zum Recycling von Schiffen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 vor ihrem Ablauf um einen Zeitraum von fünf Jahren erneuert wurde. Darüber hinaus teilten die zuständigen Behörden Frankreichs der Kommission Änderungen der Kontaktdaten der Abwrackeinrichtung Les Recycleurs Bretons-Navaléo und neue Höchstmaße von Schiffen mit, die in der Einrichtung angenommen werden können. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um diesen Änderungen Rechnung zu tragen.

(6) Die zuständigen Behörden der Niederlande haben der Kommission mitgeteilt, dass die in den Niederlanden ansässige Abwrackeinrichtung Sagro Aannemingsmaatschappij Zeeland B.V. gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 zugelassen wurde. Die Niederlande haben der Kommission alle Informationen zur Verfügung gestellt, die zur Aufnahme dieser Einrichtung in die europäische Liste erforderlich sind. Diese Abwrackeinrichtung sollte daher in die europäische Liste aufgenommen werden.

(7) Die Aufnahme der in Lettland ansässigen Abwrackeinrichtung Galaksis N. in die europäische Liste lief am 17. Juli 2024 ab. Die zuständigen Behörden Lettlands haben die Kommission über den Wechsel des Betreibers der Abwrackeinrichtung informiert und gebeten, der Änderung des Namens der Einrichtung entsprechend Rechnung zu tragen, wobei die übrigen Bedingungen der Genehmigung unverändert bleiben. Da die Zulassung zum Recycling von Schiffen jedoch unbefristet gewährt wurde, wurde sie nicht gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erteilt. Daher sollten die beantragten Änderungen nicht aufgenommen und Galaksis N. von der europäischen Liste gestrichen werden.

(8) Die Zulassung der in Litauen ansässigen Abwrackeinrichtung UAB Vakarų refonda läuft am 30. April 2025 ab, und die zuständige Behörde Litauens hat der Kommission mitgeteilt, dass die Genehmigung auf Antrag der Einrichtung entzogen wurde. Daher sollte diese Abwrackeinrichtung von der europäischen Liste gestrichen werden.

(9) Die Aufnahme der in der Estland ansässigen Abwrackeinrichtung BLRT Refonda Baltic OÜ in die europäische Liste läuft am 15. Februar 2026 ab. Die zuständigen Behörden Estlands haben die Kommission über den Wechsel des Betreibers der Abwrackeinrichtung informiert und gebeten, der Änderung des Namens der Einrichtung zu Metruna OÜ entsprechend Rechnung zu tragen, wobei die übrigen Bedingungen der Genehmigung unverändert bleiben. Die europäische Liste sollte daher aktualisiert werden, um dieser Änderung Rechnung zu tragen.

(10) Die Kommission hat einen Antrag gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 auf Aufnahme der in der Türkei ansässigen Abwrackeinrichtung Temurtaşlar Gemi Söküm İthalat İhracat San. Ve Tic. A.Ş. erhalten. Nach Bewertung der Informationen und Belege, die gemäß Artikel 15 der genannten Verordnung beigebracht und eingeholt wurden, ist die Kommission der Auffassung, dass die Einrichtung die in Artikel 13 der Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllt, um das Recycling von Schiffen durchzuführen und in die europäische Liste aufgenommen zu werden. Temurtaşlar Gemi Söküm İthalat İhracat San. Ve Tic. A.Ş. sollte daher in die europäische Liste aufgenommen werden.

(11) Die Aufnahme der in der Türkei ansässigen Abwrackeinrichtungen Sök Denizcilik Tic. Ltd. Şti. und Öge Gemi Söküm İth. İhr.Tİc. San. A.Ş. in die europäische Liste läuft am 12. Februar 2025 ab. Diese Einrichtungen haben der Kommission mitgeteilt, dass sie ihre Aufnahme in die europäische Liste gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erneuern möchte. Nach Bewertung der Informationen und Belege, die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 auch im Rahmen von Kontrollen beigebracht und eingeholt wurden, ist die Kommission der Auffassung, dass die Einrichtungen die in Artikel 13 der Verordnung festgelegten Anforderungen erfüllen, um das Recycling von Schiffen durchzuführen und in die europäische Liste aufgenommen zu werden. Die Aufnahme dieser Abwrackeinrichtungen in die europäische Liste sollte daher erneuert werden.

(12) Die Aufnahme der in der Türkei ansässigen Abwrackeinrichtung Ege Celik San. Ve Tic A.Ş. in die europäische Liste läuft am 12. Februar 2025 ab. Diese Einrichtung hat der Kommission mitgeteilt, dass sie ihre Aufnahme in die europäische Liste gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 erneuern möchte. Nach Bewertung der Informationen und Belege, die gemäß Artikel 15 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 auch im Rahmen von Kontrollen beigebracht und eingeholt wurden, ist die Kommission der Auffassung, dass die Einrichtung bestimmte in Artikel 13 Absatz 1 festgelegte Anforderungen, nämlich die gemäß den Buchstaben e, f, g und i, nicht erfüllt. Die Einrichtung hat es versäumt, angemessene Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Schiffskörperdichtigkeit zu ergreifen, um etwaige Leckagen in der Gezeitenzone zu verhindern. In der Einrichtung wurde der Hauptschiffskörper ohne Einsatz eines Schlackensammlers unterhalb der Abwasserleitung zerschnitten und Abfälle wurden am Ufer behandelt, an dem kein undurchlässiger Boden vorhanden war. Die Einrichtung hat darüber hinaus ihre eigenen Verfahren nicht eingehalten, mit denen sichergestellt werden sollte, dass mögliche brennbare Materialien vor dem Schneiden entfernt werden, wodurch ein hohes Risiko für die Sicherheit der Arbeitnehmer bestand. Ege Celik San. Ve Tic A.Ş. sollte daher von der europäischen Liste gestrichen werden.

(13) Der Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 sollte daher entsprechend geändert werden.

(14) Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des gemäß Artikel 25 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 eingesetzten Ausschusses

- hat folgenden Beschluss erlassen:

Artikel 1

Der Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2016/2323 erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am dritten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 18. Februar 2025

1) ABl. L 330 vom 10.12.2013 S. 1, ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2013/1257/oj.

2) Durchführungsbeschluss (EU) 2016/2323 der Kommission vom 19. Dezember 2016 zur Aufstellung der europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Recycling von Schiffen (ABl. L 345 vom 20.12.2016 S. 119, ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2016/2323/oj).

.


Anhang

"Anhang
Europäische Liste von Abwrackeinrichtungen gemäß Artikel 16 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013

Teil A
In einem Mitgliedstaat ansässige Abwrackeinrichtungen

Name der EinrichtungRecycling-MethodeArt und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden könnenEinschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem AbfallEinzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3
BELGIEN
NV Galloo
Scheepszatestraat 9
9000 Gent
Belgien

Tel.: +32 92512521
E-Mail: peter.wyntin@galloo.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), RampeSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 366 Meter
Breite: 49 Meter
Tiefgang: 14,5 Meter
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen34.000 431. März 2030
DÄNEMARK
FAYARD A/S
Kystvejen 100
5330 Munkebo
Dänemark

www.fayard.dk
Tel.: +45 75920000
E-Mail: fayard@fayard.dk

TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 415 Meter
Breite: 90 Meter
Tiefgang: 7,8 Meter
Die Abwrackeinrichtung wird im Einklang mit den geltenden Rechtsvorschriften und den Bedingungen gemäß der von der Gemeinde Kerteminde erteilten Umweltgenehmigung vom 7. November 2018 geregelt. Die Umweltgenehmigung umfasst Bedingungen für die Betriebszeiten, spezielle Betriebsbedingungen, die Handhabung und Lagerung von Abfällen sowie die Bedingung, dass die Arbeiten im Trockendock durchgeführt werden müssen.Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen916,34 522. Mai 2028
Fornæs ApS
Rolshøjvej 12-16
8500 Grenaa
Dänemark

www.fornaes.com
Tel.: +45 86326393
E-Mail: recycling@fornaes.dk

Längsseits, TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 150 Meter
Breite: 25 Meter
Tiefgang: 7 Meter

BRZ: 10.000

Die Gemeinde Norddjurs ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen30.000 612. Mai 2026
Jatob Frederikshavn ApS
Langerak 12
9900 Frederikshavn
Dänemark

www.jatob.dk
Tel.: +45 86681689
E-Mail: post@jatob.dk mathias@jatob.dk

Längsseits, SlipanlageSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 150 Meter
Breite: 30 Meter
Tiefgang: 6 Meter
Handhabung und Lagerung von Abfallfraktionen erfolgen mit Umweltgenehmigung. Gefährlicher Abfall darf bis zu einem Jahr in der Anlage zwischengelagert werden.Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen20.000 716. September 2029
Modern American Recycling Services Europe (M.A.R.S.)
Sandholm 60
9900 Frederikshavn
Dänemark

www.modernamericanrecyclingservices.com/
Tel.: +45 30307763
E-Mail: kim@mars-eu.dk

SlipanlageSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 400 Meter Breite: 90 Meter Tiefgang: 14 Meter
Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Frederikshavn erteilten Umweltgenehmigung vom 9. März 2018 und dem Addendum zur Umweltgenehmigung vom 12. Juli 2022 festgelegt.
Die Gemeinde Frederikshavn ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.
Die Abwrackeinrichtung darf gefährlichen Abfall nicht länger als ein Jahr lagern.
Stillschweigende Zulassung mit Überprüfungsfrist von 14 Tagen60.000 827. Januar 2028
Smedegaarden A/S
Vikingkaj 5
6700 Esbjerg
Dänemark

www.smedegaarden.net
Tel.: +45 75128888
E-Mail:
m@smedegaarden.net

Längsseits, SlipanlageSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 200 Meter*
Breite: 48 Meter
Tiefgang: 7,5 Meter

(* Bei Länge > 170 Meter Genehmigung von der Gemeinde Esbjerg erforderlich)

Die Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung sind in der von der Gemeinde Esbjerg erteilten Umweltgenehmigung vom 4. Juni 2015 festgelegt.
Die Gemeinde Esbjerg ist berechtigt, gefährlichen Abfall umweltgeprüften Auffangeinrichtungen zuzuweisen.
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 14 Tagen20.000 911. März 2026
ESTLAND
Metruna OÜ
Kopli 103, 11712 Tallinn, Estland

Tel.: +372 6102933
Fax +372 6102444
E-Mail: info@metruna.ee
www.metruna.ee

Schwimmend am Kai und im SchwimmdockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 197 Meter
Breite: 32 Meter
Tiefgang: 9,6 Meter
Abfallgenehmigung Nr. KL-511809. Genehmigung zur Bewirtschaftung von gefährlichem Abfall Nr. 0546. Vorschriften des Hafens Vene-Balti, Manual on Ships Recycling MSR-Refonda. Umweltmanagementsystem, Abfallbewirtschaftung EP 4.4.6-1-13
Die Einrichtung darf nur die gefährlichen Materialien recyceln, für die ihr eine Genehmigung erteilt wurde.
Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 30 Tagen0 1015. Februar 2026
SPANIEN
DESGUACE INDUSTRIAL Y NAVAL, S.L.U. (DINA)
Vega de Tapia, s/n
48903 Barakaldo-Bizkaia
Spanien

Tel.: +34 944971552
E-Mail: dina@dinascrapping.com
www.redena.es

Längsseits, AbwrackrampeSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 120 Meter
Breite: 20 Meter
Tiefgang: 6 Meter
Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.Stillschweigende Zulassung. Zuständig für die Zulassung ist die Umweltbehörde der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Einrichtung befindet.2.086 113. März 2026
DDR VESSELS XXI, S.L.
Hafen "El Musel"
Gijón
Spanien

Tel.: +34 630144416
E-Mail: abarredo@ddr-vessels.com

Längsseits, AbwrackrampeSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 169,9 Meter
(Schiffe mit einer Länge von mehr als 169,9 Metern, die auf der Rampe ein Null- oder negatives Kippmoment gewährleisten, können je nach Ergebnis einer ausführlichen Machbarkeitsstudie akzeptiert werden)
Breite: 25 Meter
Die Auflagen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.Stillschweigende Zulassung. Zuständig für die Zulassung ist die Umweltbehörde der autonomen Gemeinschaft, in der sich die Einrichtung befindet.3.600 1228. Juli 2025
FRANKREICH
Démonaval Recycling
ZI du Malaquis
Rue François Arago
76580 LE TRAIT
Frankreich

Tel.: +33 769791280
E-Mail:
patrick@demonaval-recycling.fr

Längsseits, TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 140 Meter
Breite: 25 Meter
Tiefe: 5 Meter
Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.1.500 1321. September 2027
GARDET & DE BEZENAC Recycling
/ Groupe BAUDELET ENVIRONNEMENT - GIE MUG
616, Boulevard Jules Durand
76600 Le Havre
Frankreich

Tel.: +33 235951634
E-Mail: normandie@baudelet.fr

Schwimmanleger und SlipanlageSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 150 Meter
Breite: 18 Meter
Tiefe: 7 Meter

LDT: 7.000

Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.7.730 1429. Dezember 2026
Grand Port Maritime de Bordeaux
152, Quai de Bacalan - CS 41320-33082 Bordeaux Cedex
Frankreich

Tel.: +33 556905800
E-Mail: maintenance@bordeaux-port.fr

Längsseits, TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 240 Meter
Breite: 37 Meter
Tiefe: 17 Meter
Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.9.000 1527. September 2026
Recycleurs Bretons - Navaléo
170, rue Jacqueline Auriol
29470 Guipavas
Frankreich

Tel.: +33 298032998
E-Mail: navaleo@navaleo.fr

Längsseits, TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 220 Meter
Breite: 24 Meter
Tiefe: 10 Meter
Die Umweltauflagen sind in der Zulassung der Präfektur vorgegeben.Ausdrückliche Zulassung - zuständig für die Zulassungsentscheidung ist der Minister für Umwelt.15.000 1624. Mai 2026
ITALIEN
San Giorgio del Porto S.p.A.
Calata Boccardo 8
16128 Genova
Italien

Tel.: +39 10251561
E-Mail:
segreteria@sgdp.it;
sangiorgiodelporto@legalmail.it
www.sgdp.it

Längsseits, TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 350 Meter
Breite: 75 Meter
Tiefe: 16 Meter

BRZ: 130.000

Die Auflagen und Einschränkungen sind in der integrierten Umweltgenehmigung vorgegeben.Ausdrückliche Zulassung38.564 176. Juni 2028
LITAUEN
UAB APK
Minijos 180 (Liegeplatz 133A) LT 93269, Klaipġda,
Litauen

Tel.: +370 46365776
Fax +370 46365776
E-Mail: uab.apk@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz)Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 130 Meter
Breite: 35 Meter
Tiefe: 10 Meter

BRZ: 3.500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-15/2015Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen1.500 1812. März 2025
UAB Armar
Minijos 180 (Liegeplatz 131A) LT 93269, Klaipġda
Litauen

Tel.: +370 68532607
E-Mail: armar.uab@gmail.com

Längsseits (Wasserliegeplatz)Schiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 80 Meter
Breite: 16 Meter
Tiefe: 5 Meter

BRZ: 1.500

Siehe nationale Genehmigung Nr. TL-KL.1-51/2017Ausdrückliche Zulassung - schriftliche Mitteilung innerhalb von 30 Arbeitstagen3.910 1912. April 2027
NIEDERLANDE
Damen Verolme Rotterdam B.V.
Prof. Gerbrandyweg 25
3197 KK Rotterdam
Niederlande

Tel.: +31 181234353
E-Mail: hein.mangroe@damen.com

Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung ins Trockendock verlegtSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 400 Meter
Breite: 90 Meter
Tiefe: 12 Meter
Höhe: 90 Meter
Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb.Ausdrückliche Zulassung0 2021. Mai 2026
DECOM Amsterdam B.V.
Siciliëweg 10, 1045 AS Amsterdam
Niederlande

Tel.: +31 235581937
E-Mail: info@decomamsterdam.nl

Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehobenSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 240 Meter
Breite: 50 Meter
Tiefgang: 9 Meter
Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb.Ausdrückliche Zulassung17.500 215. Oktober 2026
Hoondert Services & Decommissioning B.V.
Spanjeweg 4
4455 TW Nieuwdorp
Niederlande

Tel.: +31 113352510
E-Mail: info@hsd.nl

Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehobenSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 175 Meter
Breite: 40 Meter
Tiefe: 10 Meter
Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb.Ausdrückliche Zulassung30.000 2226. Januar 2026
Sagro Aannemingsmaatschappij Zeeland B.V.
Estlandweg 10 4455 SV Nieuwdorp Niederlande

Tel. +31 113351710
E-Mail: info@sagro.nl

Vorbereitende Arbeiten am Kai, zur Verschrottung an Land gehobenSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 120 Meter
Breite: 20 Meter
Tiefe: 6 Meter
Die Anlage verfügt über eine Betriebsgenehmigung; diese Betriebsgenehmigung enthält Einschränkungen und Bedingungen für einen umweltgerechten Betrieb.Ausdrückliche Zulassung15.000 2327. September 2029
NORWEGEN
Arise Recycling AS (ehemals ADRS Decom Gulen)
Anschrift der Einrichtung:
Sløvågen 2
5960 Dalsøyra
Norwegen

Büroanschrift:

Statsminister Michelsens vei 38
5230 Paradis
Norwegen

https://adrs.no/

Längsseits, Slipanlage, Trockendock/HafenbeckenSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 360 Meter
Breite: keine Beschränkung
Tiefe: keine Beschränkung
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2019.0501.TAusdrückliche Zulassung0 2420. Juli 2029
AF Offshore Decom
Raunesvegen 597
5578 Nedre Vats
Norwegen


https://afgruppen.com/Decommissioning

Längsseits, am KaiSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 500 Meter
Breite: keine Beschränkung
Tiefe: keine Beschränkung
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2005.0038.TAusdrückliche Zulassung31.000 2510. Dezember 2028 26
Green Yard AS
Angholmsveien 304
4485 Feda
Norwegen

Tel.: +4790098185
www.greenyard.no

Trockendock (in einer Halle), SlipanlageSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 230 Meter
Breite: 25 Meter
Tiefe: 20 Meter
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2018.0833.T
Größere Demontagearbeiten sind in Innenräumen durchzuführen.
Die einzigen Demontage- und Schneidearbeiten, die im Außenbereich stattfinden dürfen, sind kleinere Arbeiten, die notwendig sind, damit die Schiffe in die Halle passen. Weitere Einzelheiten sind der Genehmigung zu entnehmen.
Ausdrückliche Zulassung30.000 2710. Dezember 2028 28
Green Yard Kleven AS
6065 Ulsteinvik
Norwegen

www.kleven.no

Längsseits, SlipanlageSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 170 Meter
Breite: 35 Meter
Tiefe: keine Beschränkung
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2021.0011.TAusdrückliche Zulassung0 299. April 2026
Fosen Gjenvinning AS
Stokksundveien 1432
7177 Revsnes
Norwegen

Tel.: +47 40039479, E-Mail: knut@fosengjenvinning.no

LängsseitsSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln oder Schiffen zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 150 Meter
Breite: 20 Meter
Tiefe: 7 Meter
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2006.0250.TAusdrückliche Zulassung8.000 3010. Dezember 2028 31
Aker Solutions AS (Stord)
Eldøyane 59
5411 Stord
Norwegen

www.kvaerner.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), SlipanlageSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 230 Meter
Breite: keine Beschränkung
Tiefe: keine Beschränkung
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2013.0111.TAusdrückliche Zulassung60.000 3210. Dezember 2028 33
Norscrap West AS
Hanøytangen 122
5310 Hauglandhella
Norwegen

www.norscrap.no

Schwimmende Slipanlage; zusätzliche Optionen je nach Komplexität: 1. Demontage am Kai und anschließende Verschrottung auf undurchlässigen Böden mit wirksamen Drainagesystemen 2. TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 150 Meter
Breite: 34 Meter
Tiefgang: 5 Meter/je nach Recyclingmethode größere Abmessungen möglich
Siehe nationale Genehmigung Nr. 2017.0864.T
Höchstens 8.000 LDT auf schwimmender Slipanlage. Schiffe mit über 8.000 LDT müssen nach einem anderen Recyclingverfahren demontiert werden.
Ausdrückliche Zulassung25.000 3410. Dezember 2028 35
FINNLAND
Turun Korjaustelakka Oy (Turku Repair Yard Ltd)
Navirentie, 21100 Naantali
Finnland

Tel.: +358 244511
E-Mail: try@turkurepairyard.com

Längsseits, TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 250 Meter
Breite: 40 Meter
Tiefgang: 7,9 Meter
Die Auflagen sind in der nationalen Umweltgenehmigung vorgegeben.Ausdrückliche Zulassung20.000 3614. Dezember 2025
VEREINIGTES KÖNIGREICH - NORDIRLAND
Harland and Wolff (Belfast) Ltd
Queen's Island
Belfast
BT3 9DU
Nordirland

Tel.: +44 2890534189, Fax +44 2890458515
E-Mail: Eoghan.Rainey@harland-wolff.com

Trockendock und WasserliegeplatzSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 556 Meter
Breite: 93 Meter
Tiefgang: 7,5 Meter

DWT: 550.000

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: LN/20/11), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält.Ausdrückliche Zulassung12.000 3716. Juni 2025
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

3) Der Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste entspricht dem Zeitpunkt, zu dem die Genehmigung oder Zulassung der Einrichtung in dem Mitgliedstaat abläuft.

4) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr.

5) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr.

6) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr.

7) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 30.000 LDT pro Jahr.

8) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 200.000 LDT pro Jahr.

9) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 50.000 LDT pro Jahr.

10) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 36.000 LDT pro Jahr.

11) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 6.000 LDT pro Jahr.

12) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr.

13) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 15.000 LDT pro Jahr.

14) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 12.000 LDT pro Jahr.

15) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 23.000 LDT pro Jahr.

16) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 25.000 LDT pro Jahr.

17) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 60.000 LDT pro Jahr.

18) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen.

19) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 6.000 LDT pro Jahr zugelassen.

20) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr.

21) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 47.500 LDT pro Jahr.

22) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr.

23) Laut Genehmigung beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 100.000 LDT pro Jahr.

24) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75.000 LDT pro Jahr zugelassen.

25) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 75.000 LDT pro Jahr zugelassen.

26) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt.

27) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen.

28) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt.

29) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 30.000 LDT pro Jahr zugelassen.

30) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 10.000 LDT pro Jahr zugelassen.

31) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt.

32) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 85.000 LDT pro Jahr zugelassen.

33) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt.

34) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 85.000 LDT pro Jahr zugelassen.

35) Dieses Ablaufdatum wird auf einen Gültigkeitszeitraum von fünf Jahren ab dem Tag des Inkrafttretens dieses Beschlusses festgesetzt.

36) Nach den übermittelten Angaben beträgt die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung 40.000 LDT pro Jahr.

37) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 300.000 LDT pro Jahr zugelassen.

Teil B
In einem Drittstaat ansässige Abwrackeinrichtungen

Name der EinrichtungRecycling-MethodeArt und Größe der Schiffe, die abgewrackt werden könnenEinschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Abwrackeinrichtung, einschließlich solcher in Bezug auf die Bewirtschaftung von gefährlichem AbfallEinzelheiten zum Verfahren der ausdrücklichen oder stillschweigenden Zulassung des Schiffsrecyclingplans durch die zuständige Behörde 1Jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität, berechnet als Summe des Gewichts der Schiffe in LDT, die in einem bestimmten Jahr in der Einrichtung abgewrackt wurden 2Zeitpunkt des Ablaufs der Aufnahme in die europäische Liste 3
TÜRKEI
Anadolu Gemi Söküm Orman Ürn. Gida Tur. Nak. San. Ve Tic. A.Ş.
Gemi Söküm Tesisleri Parsel No:16 Aliağa
İzmir 35800
Türkei

Tel.: +90 2326182102
E-Mail: info@anadolugs.com

AnlandungSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: 50 Meter
Tiefgang: 12 Meter
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
111.823 417. August 2028
Avsar Gemi Sokum San. Dis Tic. Ltd. Şti.
Gemi Söküm Tesisleri,
Parcel 5 Aliağa
İzmir 35800,
Türkei

Tel.: +90 2326182107-08-09
E-Mail: info@avsargemiltd.com

AnlandungSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: 50 Meter
Tiefgang: 15 Meter
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
54.224 52. Dezember 2025
BMS GEMİ GERİ DÖNÜŞÜM SAN. VE Tİ C. A.Ş.
Atatürk Mah. Aygaz Cad. No:27 Aliaga, İzmir 35800
Türkei

Tel.: +90 2326182220
E-Mail: bms@bmsgemi.com

AnlandungSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: 49 Meter
Tiefgang: 10 Meter
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
37.132 617. August 2028
DORTEL GEMI SOKUM DEMIR CELİ K SANAYİ VE TIC.LTD. Şti.
Gemi Söküm Tesisleri Parsel No:45 Aliağa
İzmir 35800
Türkei

Tel.: +90 2326182118
E-Mail: info@dortelgemi.com

AnlandungSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: 49 Meter
Tiefgang: 25 Meter
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
41.268 720. Juli 2029
EGE GEMI SÖKÜM SAN. VE TIC. A.Ş.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 17 Aliağa
İzmir 35800
Türkei

Tel.: +90 2326182011
E-Mail: info@egegemi.com.tr

AnlandungSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: 49 Meter
Tiefgang: 25 Meter
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
34.986 820. Juli 2029
LEYAL GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve Tİ CARET LTD.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 3-4 Aliağa
İzmir 35800
Türkei

Tel.: +90 2326182030
E-Mail: info@leyal.com.tr

AnlandungSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: 100 Meter
Tiefgang: 15 Meter
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
64.815 910. Dezember 2028
LEYAL-DEMTAŞ GEMİ SÖKÜM SANAYİ ve Tİ CARET A.Ş.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 25 Aliağa
İzmir 35800
Türkei

Tel.: +90 2326182065
E-Mail: demtas@leyal.com.tr

AnlandungSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: 63 Meter
Tiefgang: 15 Meter
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
57.275 1010. Dezember 2028
KILIÇLAR GERİ DÖNÜŞÜMLÜ MADDELER VE METAL SAN. Tİ C A.Ş.
Atatürk Mahallesi, Aygaz Caddesi Nr.: 57 20 nolu parsel Aliağa, İzmir 35800, Türkei

Tel.: +90 2326182217
E-Mail: gemisokum@kiliclar.com.tr
www.kiliclarshiprecycling.com

AnlandungSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von schwimmenden Plattformen
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: 49 Meter
Tiefgang: 15 Meter
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
16.711 1117. August 2028
ÖGE GEMİ SÖKÜM İ TH. İ HR. Tİ C. SAN. A.Ş.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 23 Aliağa
İzmir 35800
Türkei

Tel.: +90 2326182105
E-Mail: oge@ogegemi.com
www.ogegemi.com

AnlandungSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: 70 Meter
Tiefgang: 15 Meter
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
62.471 1222. Februar 2030
Sök Denizcilik Tic. Ltd. Şti.
Gemi Söküm Tesisleri
Parcel 8-9 Aliağa
İzmir 35800
Türkei

Tel.: +90 2326182092
E-Mail: info@sokship.com

AnlandungSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: 90 Meter
Tiefgang: 15 Meter
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
74.996 1322. Februar 2030
TEMURTAŞ LAR GEMİ SÖKÜM İ THALAT ve İ HRACAAT SAN. ve Tİ C. A.Ş.
Atatürk Mahallesi Aygaz Caddesi Nr: 55 19 Nolu Parsel Aliağa-İ ZMİ R 35800
Türkei

Tel.: +90 2326182113
E-Mail: info@aliagagemi.com

AnlandungSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: keine Beschränkung
Breite: 49 Meter
Tiefgang: 12 Meter
Die Anlage verfügt über eine vom Ministerium für Umwelt, Städtebau und Klimawandel erteilte Genehmigung zur Demontage von Schiffen und eine vom Ministerium für Verkehr und Infrastruktur ausgestellte Autorisierungsbescheinigung zur Demontage von Schiffen, in denen Einschränkungen und Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung festgelegt sind.Stillschweigende Zulassung mit maximaler Überprüfungsfrist von 15 Tagen
Der Schiffsrecyclingplan (SRP) ist Teil einer Reihe von Dokumenten, Erhebungen und Genehmigungen, die den zuständigen Behörden zur Genehmigung der Demontage eines Schiffes vorgelegt werden. Daher wird der SRP als eigenständiges Dokument weder ausdrücklich zugelassen noch abgelehnt.
12.340 1422. Februar 2030
VEREINIGTES KÖNIGREICH
Dales Marine Services Ltd
Imperial Dry Dock
Leith
Edinburgh
EH6 7DR
Vereinigtes Königreich

Tel.: +44 1314543380; +44 7834658588
E-Mail: Phil@dalesmarine.co.uk

Trockendock und WasserliegeplatzSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013, mit Ausnahme von Bohrinseln
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 165 Meter
Breite: 20 Meter
Tiefgang: 7,7 Meter
Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: WML/L/1157331), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält.Ausdrückliche Zulassung5.019 1522. Mai 2027
Kishorn Port Ltd
Kishorn Base
Kishorn
Strathcarron
IV54 8XA
Vereinigtes Königreich

Tel.: +44 1397773840
E-Mail: enquiries@kishornportltd.com
alasdair@kishornportltd.com
frank@fergusontransport.co.uk

TrockendockSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 160 Meter
Breite: 160 Meter
Tiefgang: 13,8 Meter

LDT: 26.448

Zulassung der Anlage durch eine Genehmigung zur Bewirtschaftung von Abfällen (Az.: WML/L/1175043 Modification 01 und WML/L/1175043 Modification 02), die Auflagen für die Tätigkeit und Vorgaben für den Betreiber der Einrichtung enthält.Ausdrückliche Zulassung38.148 1622. Mai 2027
VEREINIGTE STAATEN VON AMERIKA
International Shipbreaking Limited L.L.C
18601 R.L Ostos Road Brownsville TX, 78521
Vereinigte Staaten

Tel.: +1 9568312299
E-Mail: chris.green@internationalshipbreaking.com
robert.berry@internationalshipbreaking.com

Längsseits (Wasserliegeplatz), RampeSchiffe nach der Definition in Artikel 3 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.
Höchstmaße von Schiffen:
Länge: 366 Meter Breite: 48 Meter Tiefgang: 9 Meter
Die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung sind in Genehmigungen, Bescheinigungen und Bewilligungen festgelegt, die der Einrichtung von der Umweltschutzbehörde (Environmental Protection Agency), der Kommission für Umweltqualität Texas (Texas Commission on Environmental Quality), dem Liegenschaftsamt Texas (Texas General Land Office) und der US-Küstenwache erteilt werden.
Das amerikanische Gesetz über die Kontrolle giftiger chemischer Stoffe (U.S. Toxic Substances Control Act) verbietet es, Schiffe unter ausländischer Flagge, die einen PCB-Gehalt von mehr als 50 ppm aufweisen, in die USA einzuführen.
Die Einrichtung hat zwei Anlegestellen mit Rampen für das endgültige Schiffsrecycling (Ostanleger und Westanleger). Schiffe unter der Flagge von EU-Mitgliedstaaten werden ausschließlich auf der Rampe des Ostanlegers recycelt.
Derzeit gibt es nach US-amerikanischem Recht kein Verfahren für die Zulassung von Schiffsrecyclingplänen.120.000 1710. Dezember 2028"
1) Gemäß Artikel 7 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

2) Gemäß Artikel 32 Absatz 1 Buchstabe a Satz 3 der Verordnung (EU) Nr. 1257/2013.

3) Vorbehaltlich anderslautender Bestimmungen gilt die Aufnahme einer in einem Drittland ansässigen Abwrackeinrichtung für Schiffe in die europäische Liste für einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Datum des Inkrafttretens des Durchführungsbeschlusses der Kommission, der die Aufnahme dieser Einrichtung vorsieht.

4) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr.

5) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 60.000 LDT pro Jahr.

6) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 75.000 LDT pro Jahr.

7) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 75.000 LDT pro Jahr.

8) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70.000 LDT pro Jahr.

9) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 80.000 LDT pro Jahr.

10) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70.000 LDT pro Jahr.

11) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 30.000 LDT pro Jahr.

12) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 90.000 LDT pro Jahr.

13) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 150.000 LDT pro Jahr.

14) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 70.000 LDT pro Jahr.

15) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 7.275 LDT pro Jahr zugelassen.

16) Laut Genehmigung ist die Einrichtung für die Abwrackung von bis zu 38.148 LDT pro Jahr zugelassen.

17) Die theoretische jährliche Schiffsrecyclinghöchstkapazität der Einrichtung beträgt 120.000 LDT pro Jahr.


UWS Umweltmanagement GmbHENDE

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