![]() Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. ▢ Regelwerk, EU 2025, Chemikalien - EU Bund | ![]() |
Durchführungsverordnung (EU) 2025/455 der Kommission vom 7. März 2025 zur Erteilung einer Unionszulassung für das Biozidprodukt "SatPax® 70/30 IPA" gemäß der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates
(Text von Bedeutung für den EWR)
(ABl. L 2025/455 vom 10.03.2025)
![]() |
Liste zur (Nicht-)Erteilung einer Unionszulassung (gestützt auf die VO (EU) 528/2012) |
Die Europäische Kommission -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten 1, insbesondere auf Artikel 44 Absatz 5 Unterabsatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Am 13. Dezember 2021 reichte CSI-Ireland bei der Europäischen Chemikalienagentur (im Folgenden "Agentur") einen Antrag gemäß Artikel 43 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 auf Unionszulassung eines Biozidprodukts mit der Bezeichnung "SatPax® 70/30 IPA" der Produktart 2 gemäß der Beschreibung in Anhang V der genannten Verordnung ein und legte eine schriftliche Bestätigung dafür vor, dass sich die zuständige Behörde Finnlands bereit erklärt hatte, den Antrag zu bewerten. Der Antrag wurde mit der Nummer BC-UG072043-42 in das Register für Biozidprodukte eingetragen.
(2) Das Biozidprodukt "SatPax® 70/30 IPA" enthält den Wirkstoff Propan-2-ol, der in der Unionsliste genehmigter Wirkstoffe gemäß Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 für die Produktart 2 aufgeführt ist.
(3) Am 5. Januar 2024 übermittelte die bewertende zuständige Behörde der Agentur gemäß Artikel 44 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 einen Bewertungsbericht und die Schlussfolgerungen zu ihrer Bewertung.
(4) Am 27. Juni 2024 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 3 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 ihre Stellungnahme 2 mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts "SatPax® 70/30 IPA" und dem endgültigen Bewertungsbericht für das Biozidprodukt.
(5) In der Stellungnahme wird der Schluss gezogen, dass das Biozidprodukt "SatPax® 70/30 IPA" als "einziges Biozidprodukt" gemäß Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe r der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 gelten kann, dass eine Unionszulassung gemäß Artikel 42 Absatz 1 der genannten Verordnung erteilt werden kann und dass das Biozidprodukt bei Übereinstimmung mit dem Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts die Bedingungen gemäß Artikel 19 Absatz 1 der genannten Verordnung erfüllt.
(6) Am 15. Juli 2024 übermittelte die Agentur der Kommission gemäß Artikel 44 Absatz 4 der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 den Entwurf der Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts in allen Amtssprachen der Union.
(7) Die Kommission schließt sich der Stellungnahme der Agentur an und ist daher der Auffassung, dass eine Unionszulassung für das Biozidprodukt "SatPax® 70/30 IPA" erteilt werden sollte.
(8) Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für Biozidprodukte
- hat folgende Verordnung erlassen:
Das Unternehmen CSI-Ireland erhält eine Unionszulassung mit der Zulassungsnummer EU-0032869-0000 für das Inverkehrbringen bzw. die Verwendung des Biozidprodukts "SatPax® 70/30 IPA" gemäß der im Anhang enthaltenen Zusammenfassung der Eigenschaften des Biozidprodukts.
Die Unionszulassung gilt vom 30. März 2025 bis zum 28. Februar 2035.
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Brüssel, den 7. März 2025
2) Stellungnahme der Europäischen Chemikalienagentur vom 30. Mai 2024 zur Unionszulassung für "SatPax® 70/30 IPA" (ECHA/BPC/432/2024), https://echa.europa.eu/opinions-on-union-authorisation.
Zusammenfassung der Eigenschaften eines Biozidprodukts | Anhang |
SatPax® 70/30 IPA
Produktart(en)
PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind
Zulassungsnummer: EU-0032869-0000
R4BP-Assetnummer: EU-0032869-0000
Kapitel 1
Administrative Informationen
1.1. Handelsbezeichnung(en) des Produkts
Handelsname(n) | SatPax® 70/30 IPA SatPax® Choice® 500 Sterile SatPax® Choice® 500 SatPax® 550 Sterile SatPax® 550 SatPax® 550 Low Endotoxin Sterile SatPax® 550 Low Endotoxin SatPax® Choice® 600 Sterile SatPax® Choice® 600 SatPax® 670 Sterile SatPax® 670 SatPax® 670A Sterile SatPax® 670A SatPax® 670-R Sterile SatPax® 670-R SatPax® 3000 Sterile SatPax® 3000 SatPax® Choice® 700 Sterile SatPax® Choice® 700 SatPax® Choice® 900 Sterile SatPax® Choice® 900 SatPax® 1000 Sterile SatPax® 1000 SatPax® S1200 Sterile SatPax® S1200 SatPax® Choice® SuperSorb Sterile SatPax® Choice® SuperSorb SatPax® MicroSeal SuperSorb® Sterile SatPax® MicroSeal SuperSorb® SatPax® Microseal®VP Sterile SatPax® Microseal®VP SatPax® Microseal®VP Low Endotoxin Sterile SatPax® MicroSeal®VP Low Endotoxin SatPax® ValuSeal-HA® Sterile SatPax® ValuSeal-HA® SatPax® SPSE Sterile SatPax® SPSE SatPax® SPLWSE Sterile SatPax® SPLWSE SatPax® SPSWSE Sterile SatPax® SPSWSE SatPax® ValuSeal® IonX® Sterile SatPax® ValuSeal® IonX® |
1.2. Zulassungsinhaber
Name und Anschrift des Zulassungsinhabers | Name | CSI-Ireland |
Anschrift | Block C Ardilaun Court 112-114 St. Stephen's Green D02 TD28 Dublin IE | |
Zulassungsnummer |
EU-0032869-0000 | |
R4BP-Assetnummer |
EU-0032869-0000 | |
Datum der Zulassung |
30. März 2025 | |
Ablauf der Zulassung | 28. Februar 2035 |
1.3. Hersteller des Produkts
Name des Herstellers | Berkshire International Ltd | |||
Anschrift des Herstellers | Unit A, The Apex, Farrier Close NR18 0WF Wymondham Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland (das) | |||
Standort der Produktionsstätten |
|
1.4. Hersteller des Wirkstoffs/der Wirkstoffe
Wirkstoff | Propan-2-ol |
Name des Herstellers | Ineos Solvents Germany GmbH |
Anschrift des Herstellers | Römerstraße 733 47443 Moers Deutschland |
Standort der Produktionsstätten | Ineos Solvents Germany GmbH site 1 Römerstraße 733 47443 Moers Deutschland |
Wirkstoff | Propan-2-ol |
Name des Herstellers | Exxon Mobil Chemical Europe |
Anschrift des Herstellers | Hermeslaan 2 1831 Machelen Belgien |
Standort der Produktionsstätten | Exxon Mobil Chemical Europe site 1 Exxon Mobil Chemical Plant, 4999 Scenic Highway Louisiana 70897 Baton Rouge Vereinigte Staaten (die) |
Kapitel 2
Produktzusammensetzung und -formulierung
2.1. Qualitative und quantitative Informationen zur Zusammensetzung des Produkts
Trivialname | IUPAC-Name | Funktion | CAS-Nummer | EG-Nummer | Gehalt (%) |
Propan-2-ol | Wirkstoff | 67-63-0 | 200-661-7 | 64,7 % (w/w) |
2.2. Art(en) der Formulierung
Gebrauchsfertiges Wischtuch, vorgetränkt mit einer flüssigen Formulierung (AL)
Kapitel 3
Gefahren- und Sicherheitshinweise
Gefahrenhinweise | H225: Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar. H319: Verursacht schwere Augenreizung. H336: Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EUH066: Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. |
Sicherheitshinweise | P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellenarten fernhalten.
Nicht rauchen. P261: Einatmen von Dampf vermeiden. P264: Nach der Handhabung Hände gründlich waschen. P271: Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden. P280: Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. P303 + P361 + P353: BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT (oder dem Haar): Alle kontaminierten Kleidungsstücke sofort ausziehen. Haut mit Wasser abwaschen [oder duschen]. P304 + P340: BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen. P305 + P351 + P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313: Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen. P312: Bei Unwohlsein Arzt anrufen. P403 + P235: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten. P405: Unter Verschluss aufbewahren. P501: Inhalt gemäß den lokalen, nationalen und internationalen Vorschriften entsorgen zuführen. |
Kapitel 4
Zugelassene Verwendung(en)
4.1. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 1: Desinfektion kleinerer Bereiche mit harter Oberfläche durch Wischen in Reinräumen und ähnlichen kontrollierten Bereichen in der Fertigung und Industrie (z.B. Arbeitstische in einem Reinraum)
Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Angaben Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: alle Wissenschaftlicher Name: keine Angaben |
Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Desinfektion kleinerer Bereiche mit harter Oberfläche durch Wischen in Reinräumen und ähnlichen kontrollierten Bereichen in der Fertigung und Industrie (z.B. Arbeitstische in einem Reinraum) |
Anwendungsmethode(n) | Methode: wischen
Detaillierte Beschreibung: Wischen. Direkte Anwendung auf Oberflächen mit einem vorgetränkten Wischtuch. |
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 30 - 130 ml/m2
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: Gebrauchsfertiges Produkt.
So viele Tücher verwenden, dass die Oberfläche für eine Kontaktzeit von 1 Minute feucht bleibt.
Jedes Wischtuch enthält 3,0 - 56,3 ml IPA: Wasser 70:30 v/v % (2,1 - 39,4 ml oder 1,6 bis 30,9 g Wirkstoff). 1. 55 % Cellulose / 45 % Polyester ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 9 - 18 ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 6 - 9 ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 4,5 - 6 ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 4 - 4,5 ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 3 - 4 2. 60 % Cellulose / 40 % Polyester ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 9 - 15 ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 5,75 - 9 ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 4,5 - 5,75 ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 3,75 - 4,5 ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 3 - 3,75 ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 2 - 3 3. 100 % Polypropylen ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 7,5 - 15 ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 5 - 7,5 ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 3,5 - 5 4. 100 % Polyester ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 16 - 56 ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 8 - 16 ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 7 - 8 |
Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Vorgetränkte Wischtücher - 55 % Cellulose / 45 % Polyester
Kanister/Nachfüllbeutel Beutel Vorgetränkte Wischtücher - 60 % Cellulose / 40 % Polyester Kanister/Nachfüllbeutel Beutel Vorgetränkte Wischtücher - 100 % Polypropylen Beutel Vorgetränkte Wischtücher - 100 % Polyester |
4.1.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Bei Raumtemperatur verwenden.
Nur auf sauberen Oberflächen verwenden.
Ein Tuch aus der Packung nehmen. Packung verschließen.
Das Wischtuch zu einem Viertel falten und nach Bedarf neu falten, um jede Fläche des Tuchs zu nutzen.
Vorgetränktes Wischtuch direkt auf der zu desinfizierenden Oberfläche anwenden.
Vollständige Benetzung der Oberfläche sicherstellen.
Kein zusätzliches Abwischen notwendig.
Für Bakterien und Hefen eine Kontaktzeit von 1 Minute einhalten.
Wischtuch einmal verwenden.
Wischtuch nach Gebrauch sofort in einem geschlossenen Behälter entsorgen.
Nicht mit weiteren Produkten mischen.
4.1.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe Abschnitt 5.2
4.1.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe Abschnitt 5.3
4.1.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe Abschnitt 5.4
4.1.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe Abschnitt 5.5
4.2. Verwendungsbeschreibung
Tabelle 2: Desinfektion größerer Bereiche mit harter Oberfläche mit Wischtüchern und einem Wischmopp in Reinräumen und ähnlichen kontrollierten Bereichen in der Fertigung und Industrie (z.B. Böden in einem Reinraum)
Produktart | PT02: Desinfektionsmittel und Algenbekämpfungsmittel, die nicht für eine direkte Anwendung bei Menschen oder Tieren bestimmt sind |
Gegebenenfalls eine genaue Beschreibung der zugelassenen Verwendung | - |
Zielorganismus/Zielorganismen (einschließlich Entwicklungsphase) | Wissenschaftlicher Name: keine Angaben Trivialname: Bakterien Entwicklungsstadium: alle Wissenschaftlicher Name: keine Angaben |
Anwendungsbereich(e) | Innenverwendung
Desinfektion größerer Bereiche mit harter Oberfläche mit Wischtüchern und einem Wischmopp in Reinräumen und ähnlichen kontrollierten Bereichen in der Fertigung und Industrie (z.B. Böden in einem Reinraum) |
Anwendungsmethode(n) | Methode: wischen (mit einem Wischmopp)
Detaillierte Beschreibung: wischen (mit einem Wischmopp) Vorgetränktes Tuch zur Anwendung auf Oberflächen an einem Wischmopp befestigen. |
Anwendungsrate(n) und Häufigkeit | Aufwandmenge: 17 ml/m2
Anzahl und Zeitpunkt der Anwendung: ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 25 ml formulierte Flüssigkeit/Wischtuch: 22 Typische Anzahl von Anwendungen pro Tag: 1 |
Anwenderkategorie(n) | Berufsmäßige Verwender |
Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial | Vorgetränkte Wischtücher - 55 % Cellulose / 45 % Polyester
Beutel |
4.2.1. Anwendungsspezifische Anweisungen für die Verwendung
Bei Raumtemperatur verwenden.
Nur auf sauberen Oberflächen verwenden.
Tuch bzw. Tücher aus der Packung nehmen. Packung verschließen.
4 Lagen am Wischmoppkopf befestigen und die Wischücher je nach Bedarf falten oder drehen, so dass die Oberfläche für eine Kontaktzeit von 1 Minute feucht bleibt.
Wischtuch direkt auf der zu desinfizierenden Oberfläche anwenden.
So viele Tücher verwenden, dass die Oberfläche für eine Kontaktzeit von 1 Minute feucht bleibt.
Kein zusätzliches Abwischen notwendig.
Für Bakterien und Hefen eine Kontaktzeit von 1 Minute einhalten.
Wischtuch einmal verwenden.
Wischtuch nach Gebrauch sofort in einem geschlossenen Behälter entsorgen.
Nicht mit weiteren Produkten mischen.
4.2.2. Anwendungsspezifische Risikominderungsmaßnahmen
Siehe Abschnitt 5.2
4.2.3. Anwendungsspezifische Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Siehe Abschnitt 5.3
4.2.4. Anwendungsspezifische Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Siehe Abschnitt 5.4
4.2.5. Anwendungsspezifische Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Siehe Abschnitt 5.5
Kapitel 5
Allgemeine Anweisungen für die Verwendung 1
5.1. Gebrauchsanweisung
Siehe Abschnitt 4.1.1 und 4.2.1
5.2. Risikominderungsmaßnahmen
Kontakt mit den Augen vermeiden.
Sicherstellen, dass die Anwendung in Bereichen mit einer Mindestlüftungsrate von 20 Luftwechseln/Stunde erfolgt.
Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe während der Handhabung des Produkts tragen, die den Anforderungen der Europäischen Norm EN 374 oder gleichwertig entsprechen (Handschuhmaterial ist vom Zulassungsinhaber in der Produktinformation anzugeben).
Dies gilt unbeschadet der Anwendung der Richtlinie 98/24/EG des Rates und weiterer EU-Vorschriften im Bereich von Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz durch die Arbeitgeber.
Siehe Abschnitt 6 für Informationen über die EN-Norm und die Richtlinie des Rates.
Bei Nichtgebrauch im fest verschlossenen Originalbehälter aufbewahren. Leere Behälter enthalten Produktrückstände und können gefährlich sein. Behälter nicht wiederverwenden.
5.3. Besonderheiten möglicher unerwünschter unmittelbarer oder mittelbarer Nebenwirkungen, Anweisungen für Erste Hilfe sowie Notfallmaßnahmen zum Schutz der Umwelt
Erste-Hilfe-Anweisungen
NACH AUGENKONTAKT: Mit Wasser spülen, ggf. Kontaktlinsen entfernen. 5 Minuten mit Wasser weiter spülen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
NACH EINATMEN: An die frische Luft bringen und in einer Position für ungehinderte Atmung lagern. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
NACH HAUTKONTAKT: Beschmutzte Kleidungsstücke ausziehen. Haut mit Wasser spülen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen.
NACH VERSCHLUCKEN: Mund ausspülen. Der exponierten Person etwas zu trinken geben, falls sie in der Lage ist zu schlucken. KEIN Erbrechen herbeiführen. GIFTINFORMATIONSZENTRUM oder Arzt anrufen.
Notfallmaßnahmen
Zuständige Behörden informieren, falls das Produkt eine Umweltverschmutzung verursacht hat (Kanalisation, Wasserwege, Erdreich oder Luft).
Kleine verschüttete Mengen:
Material aufsaugen oder zusammenkehren und in einen dafür vorgesehenen, gekennzeichneten Abfallbehälter entsorgen. Über einen lizenzierten Entsorgungsbetrieb entsorgen
Große verschüttete Mengen:
Leckage beheben, wenn dies ohne Risiko möglich ist. Behälter aus dem Bereich der Verschüttung entfernen. Funkenfreie Werkzeuge und explosionsgeschützte Geräte verwenden. Nähern Sie sich dem Leck in Windrichtung. Eintritt in die Kanalisation, den Boden, Gewässer, Keller oder geschlossene Bereiche verhindern. Verschüttetes Material eindämmen und mit nicht brennbaren Absorptionsmitteln (z.B. Sand, Erde, Vermikulit oder Kieselgur) aufnehmen und zur Entsorgung entsprechend den lokalen Vorschriften in einen geeigneten Behälter geben. Über einen lizenzierten Entsorgungsbetrieb entsorgen. Von kontaminiertem Absorptionsmittel kann die gleiche Gefahr ausgehen wie von dem verschütteten Produkt.
5.4. Hinweise für die sichere Beseitigung des Produkts und seiner Verpackung
Das Erzeugen von Abfall sollte wo immer möglich vermieden oder minimiert werden. Die Entsorgung dieses Produkts muss den Anforderungen der Umweltschutz- und Abfallentsorgungsgesetzgebung und allen Anforderungen lokaler Behörden entsprechen. Überflüssige und nicht wiederverwertbare Produkte über einen lizenzierten Entsorgungsbetrieb entsorgen. Abfälle dürfen nicht in die Kanalisation entsorgt werden. Tücher nicht über die Toilette entsorgen. Nicht einweichen.
Entsorgung der Verpackung:
Das Erzeugen von Abfall sollte wo immer möglich vermieden oder minimiert werden. Verpackungsabfälle sollten recycelt werden. Verbrennung oder Deponierung sollten nur dann in Betracht gezogen werden, wenn ein Recycling nicht möglich ist. Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. Leere Behälter oder Einsätze können etwas Produktrückstand enthalten. Restalkohol muss vor dem Entsorgen des Behälters entfernt werden.
5.5. Lagerbedingungen und Haltbarkeit des Produkts unter normalen Lagerungsbedingungen
Im Originalbehälter an einem kühlen, trockenen, gut belüfteten Ort aufbewahren.
Behälter dicht verschlossen halten.
Bei Temperaturen von nicht mehr als 40 °C aufbewahren. Vor Frost schützen.
Vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt lagern.
Haltbarkeit: 2 Jahre
Kapitel 6
Sonstige Angaben
Das Produkt enthält Tücher aus vier Materialarten, die mit einer 2-Propanol:Wasser-Lösung (64,7:35,3 % w/w) imprägniert sind. Die Materialien sind Cellulose/Polyester (55 %/45 %), Cellulose/Polyester (60 %/40 %), Polypropylen (100 %) und Polyester (100 %). Die Größen der Tücher reichen von 13 x 20 cm bis 23 x 58 cm. Nähere Informationen zu den Größen der Tücher finden Sie unter dem Titel "Verpackungsgrößen und Verpackungsmaterial" in den Abschnitten 4.1. und 4.2.
Bitte beachten Sie den europäischen Referenzwert von 129,28 mg/m3 für den Wirkstoff 2-Propanol (CAS-Nr.: 67-63-0), der für die Risikobewertung dieses Produkts verwendet wurde.
Vollständige Titel der in Abschnitt 5.2. erwähnten EN-Normen und Gesetzgebung:
EN 374 - Schutzhandschuhe gegen gefährliche Chemikalien und Mikroorganismen.
Richtlinie 98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit (vierzehnte Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG).
In Bezug auf die "Kategorie(n) von Verwendern" ist zu beachten: Unter berufsmäßigen Verwendern (einschließlich industriellen Verwendern) sind geschulte berufsmäßige Verwender zu verstehen, wenn dies in den nationalen Rechtsvorschriften vorgeschrieben ist.
![]() | ENDE | ![]() |
...
X
⍂
↑
↓