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Durchführungsverordnung (EU) 2025/527 des Rates vom 14. März 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
(ABl. L 2025/527 vom 15.03.2025)
Der Rat der Europäischen Union -
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates vom 17. März 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen 1, insbesondere auf Artikel 14 Absätze 1 und 3,
auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) Der Rat hat am 17. März 2014 die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 angenommen.
(2) Auf der Grundlage einer Überprüfung durch den Rat sollten die Angaben zu 126 Personen und 36 Einrichtungen in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aktualisiert werden. Darüber hinaus sollten die Einträge für drei verstorbene Personen und vier weitere Personen sowie drei Doppeleinträge aus diesem Anhang gestrichen werden.
(3) Die Verordnung (EU) Nr. 269/2014 sollte daher entsprechend geändert werden
- hat folgende Verordnung erlassen:
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 14. März 2025.
Anhang |
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 wird wie folgt geändert:
(Hinweis d. Red.: Die Änderung ist noch nicht eingearbeitet)
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