Regelwerk, EU chronologisch, EU 1998
Abschnitt I
Allgemeine Bestimmungen
Artikel 1 Ziel und Geltungsbereich
Artikel 2 Begriffsbestimmungen
Artikel 3 Arbeitsplatzgrenzwerte und biologische Grenzwerte
Abschnitt II
Pflichten der Arbeitgeber
Artikel 4 Ermittlung und Bewertung des Risikos von gefährlichen chemischen Arbeitsstoffen
Artikel 5 Allgemeine Grundsätze für die Verhütung von Risiken im Zusammenhang mit gefährlichen chemischen Arbeitsstoffen und Anwendung der Richtlinie in bezug auf die Risikobewertung
Artikel 6 Besondere Schutz- und Vorbeugungsmaßnahmen
Artikel 7 Vorkehrungen für das Verhalten bei Unfällen, Zwischenfällen und Notfällen
Artikel 8 Unterrichtung und Unterweisung der Arbeitnehmer
Abschnitt III
Sonstige Bestimmungen
Artikel 9 Verbote
Artikel 10 Gesundheitsüberwachung
Artikel 11 Anhörung und Mitwirkung der Arbeitnehmer
Artikel 12 Anpassung der Anhänge, Ausarbeitung und Annahme technischer Leitlinien
Artikel 12a Ausübung der Befugnisübertragung
Artikel 12b Dringlichkeitsverfahren
Artikel 13 Aufhebung und Änderung früherer Richtlinien
Abschnitt IV
Schlußbestimmungen
Anhang I Verzeichnis verbindlicher Arbeitsplatzgrenzwerte
Anhang II Verbindliche biologische Grenzwerte und Gesundheitsüberwachungsmaßnahmen
1. - gestrichen -
Anhang III Verbote