Multilaterale Vereinbarung
M80 Zuordnung wasserverunreinigender Stoffe sowie ihren Lösungen und Gemischen (wie Präparate, Zubereitungen und Abfälle), die nicht den Klassen 1 bis 8 oder anderen Ziffern der Klasse 9 zugeordnet werden können
M88 Beförderung von 0336 Feuerwerkskörpern der Klasse 1 Ziffer 43
M89 Beförderung von explosiven Stoffen und Gegenständen der Klasse
M90 Beförderung ortsbeweglicher Druckgasbehälter aus reinem Titan und austenitischem Stahl, die als Brennstoffbehälter in Heißluftballons verwendet werden
M92 Beförderung von Feuerwerk der Klassifizierung 1.4G mit Komponenten der Klassen 4.3 und 5.1
M93 Beförderung bestimmter Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff der UN-Nummern UN 0501, 0502, 0503 und 0504 - widerrufen
M94 Anforderungen an Fahrzeuge für die Beförderung gefährlicher Güter der Klasse 1 - widerrufen
M96 Beförderung von diagnostischen Proben
M110 Beförderung von Natriumperborat-Monohydrat und Natriumcarbonat-Peroxyhydrat der UN-Nr. 1479 in loser Schüttung
M113 Beförderung von 3256 Dimethylterephtalate (DMT) und 1230 Methanol in einem Tankfahrzeug mit Untenentleerung, die aus drei hintereinanderliegenden Verschlüssen besteht, wobei die erste Absperreinrichtung nicht vollständig innen liegt
M114 Beförderung von 1013 Kohlendioxid der Klasse 2 in Flaschen bis 500 ml
M119 Beförderung von gefährlichen Gütern der Klassen 1 bis 9 nach und von Flughäfen
M121 Änderungen in Zusammenhang mit der Sondervorschrift 640
M122 Abweichungen der Angaben im Beförderungspapier
M123 Verwendung von Vakuumventilen an bestimmten Tanks mit der Tankcodierung L4BH oder SGAH
M127 Abweichung von Unterabschnitt 4.2.5.3, TP13 (umluftunabhängiges Atemschutzgerät)
M129 Erteilung von Typgenehmigungen für Fahrzeuge in Übereinstimmung mit ECE-Regelung Nr. 105, geändert durch Änderungsserie 01