Regelwerk, Gefahrgut/Transport

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I. Allgemeines

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Ausnahmen und Sonderbestimmungen

II. Eisenbahnanlagen

§ 3 Anlagen der Anschlussbahnen

§ 4 Richtungs- und Neigungsverhältnisse

§ 5 Breite des Bahnkörpers

§ 6 Spurweite

§ 7 Überhöhung

§ 8 Umgrenzung des lichten Raumes

§ 9 Gleisabstand

§ 10 Kreuzungen von Bahnen

§ 11 Leitungskreuzungen

§ 12 Oberbau und Brücken

§ 13 Einfriedigungen, Bahnübergänge und ihre Sicherung

§ 14 Fernmeldeanlagen

§ 15 Signale

III. Fahrzeuge und maschinelle Anlagen

§ 16 Beschaffenheit der Fahrzeuge

§ 17 Begrenzung der Fahrzeuge

§ 18 Achsstand und Verschiebbarkeit der Achsen

§ 19 Räder

§ 20 Bremsen

§ 21 Ausrüstung der Triebfahrzeuge und Wagen

§ 22 Genehmigung, Abnahme und Untersuchung der Triebfahrzeuge und der auf den Gleisen der Anschlussbahnen mit eigener Kraft fahrenden Dampf- und Motorkräne

§ 23 Abnahme und Untersuchung der Wagen (Triebwagen ohne Dampfkessel, Personen-, Gepäck- und Güterwagen)

§ 24 Inbetriebnahme und Untersuchung von maschinellen Anlagen

IV. Bahnbetrieb

§ 25 Eisenbahnbetriebsleiter und andere Bedienstete

§ 26 Unterhaltung, Untersuchung, Beleuchtung und Bewachung der Bahn

§ 27 Stillstehende Triebfahrzeuge

§ 28 Fahrgeschwindigkeit

§ 29 Zulässige Achsenzahl

§ 30 Bremsbesetzung

§ 31 Rangierdienst

§ 32 Signale

§ 33 Fahrpersonal

§ 34 Mitfahren auf Triebfahrzeugen

§ 35 Betriebsstörende Ereignisse und Unfallmeldungen

V. Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 36 Bestehende Genehmigungen

§ 37 Inkrafttreten