Regelwerk, Gefahrgut/Transport
I. Allgemeines
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Ausnahmen und Sonderbestimmungen
II. Eisenbahnanlagen
§ 3 Anlagen der Anschlussbahnen
§ 4 Richtungs- und Neigungsverhältnisse
§ 5 Breite des Bahnkörpers
§ 6 Spurweite
§ 7 Überhöhung
§ 8 Umgrenzung des lichten Raumes
§ 9 Gleisabstand
§ 10 Kreuzungen von Bahnen
§ 11 Leitungskreuzungen
§ 12 Oberbau und Brücken
§ 13 Einfriedigungen, Bahnübergänge und ihre Sicherung
§ 14 Fernmeldeanlagen
§ 15 Signale
III. Fahrzeuge und maschinelle Anlagen
§ 16 Beschaffenheit der Fahrzeuge
§ 17 Begrenzung der Fahrzeuge
§ 18 Achsstand und Verschiebbarkeit der Achsen
§ 19 Räder
§ 20 Bremsen
§ 21 Ausrüstung der Triebfahrzeuge und Wagen
§ 22 Genehmigung, Abnahme und Untersuchung der Triebfahrzeuge und der auf den Gleisen der Anschlussbahnen mit eigener Kraft fahrenden Dampf- und Motorkräne
§ 23 Abnahme und Untersuchung der Wagen (Triebwagen ohne Dampfkessel, Personen-, Gepäck- und Güterwagen)
§ 24 Inbetriebnahme und Untersuchung von maschinellen Anlagen
IV. Bahnbetrieb
§ 25 Eisenbahnbetriebsleiter und andere Bedienstete
§ 26 Unterhaltung, Untersuchung, Beleuchtung und Bewachung der Bahn
§ 27 Stillstehende Triebfahrzeuge
§ 28 Fahrgeschwindigkeit
§ 29 Zulässige Achsenzahl
§ 30 Bremsbesetzung
§ 31 Rangierdienst
§ 32 Signale
§ 33 Fahrpersonal
§ 34 Mitfahren auf Triebfahrzeugen
§ 35 Betriebsstörende Ereignisse und Unfallmeldungen
V. Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 36 Bestehende Genehmigungen
§ 37 Inkrafttreten