Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Hafen
HafenverkO
Inhalt =>
I
Allgemeine Vorschriften und Begriffsbestimmungen
§ 1 Anwendbare Rechtsvorschriften
§ 2 Begriffsbestimmungen für Fahrzeuge und sonstige Schwimmkörper
§ 3 Begriffsbestimmungen für Fahrzeugführerinnen oder Fahrzeugführer und Besatzung
§ 3a Begriffsbestimmungen für den Massengutumschlag
§ 3b Begriffsbestimmungen für den Informationsdienst River Information Service
§ 4 Verkehrswege und -flächen
§ 5 See- und Binnenschiffhäfen
§ 6 Sonstige Begriffsbestimmungen
II
Meldepflichten
§ 7 An- und Abmeldung
§ 8 Schifffahrtspolizeiliche Meldungen
§ 8a Mitteilungspflicht
§§ 9 bis 11 (aufgehoben)
IV
Verkehrsvorschriften
Unterabschnitt 1
Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge
§ 12 Allgemeines
§ 13 Seeschiffe
§ 14 Binnenschiffe und Hafenfahrzeuge
§ 15 Hafengüterfahrzeuge
§ 16 Sportfahrzeuge
§ 17 Warn- und Sperrsignale
§ 18 Nebelsignale
§ 19 Ausnahmen
Unterabschnitt 2
Fahrregeln
§ 20 Allgemeine Fahrregeln
§ 21 Fahrregeln für Sportfahrzeuge
§ 22 Schlepp- und Schubverbände
§ 23 Fahrgeschwindigkeit
§ 24 Durchfahren von Brücken
§ 25 Benutzung von Schleusen und Sperrwerken
§ 26 Verkehr in den Randgebieten
Unterabschnitt 3
Ruhender Verkehr
§ 27 Liegeplätze
§ 28 Liegeplatzgenehmigung
§ 29 Wasserrechtliche Genehmigung
§ 30 Allgemeine Genehmigung; weitere Vorschriften für Binnenschiffe, Hafenfahrzeuge und schwimmende Geräte
§ 31 Ankern
§ 32 Vertäuen und Abbäumen
§ 33 Zugang zu den Fahrzeugen
§ 34 Herausragende Gegenstände
§ 35 Bewachung
§ 36 Benutzung der Schrauben
V
Sicherheitsbestimmungen für den Umschlag von Trockenmassengütern
§ 37 Umschlag von Trockenmassengütern
§ 38 Sicherheitsbestimmungen für Massengutschiffe
§ 39 Sicherheitsbestimmungen für Umschlagsanlagen von Trockenmassengütern
VI
Binnenschifffahrtsinformationsdienste
§ 39a Geltungsbereich und Gegenstand
§ 39b Pflichten
§ 39c Nutzungsverpflichtung
VII
Sonstige Vorschriften
§ 40 Bezeichnung und Meldung von Schadens- und Gefahrenstellen
§ 41 Verhüten von Verunreinigungen
§ 41a Einleiten von Ballastwasser
§ 41b Einbringen von Sedimenten
§ 41c Begriffsbestimmungen für die Ballastwasserbehandlung
§ 42 Erlaubnisse und Verbote
VIII
Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 43 Ordnungswidrigkeiten
§ 44 Inkrafttreten
Anlage 1
zu § 37 Absatz 2
I.
Von der Fahrzeugführerin oder von dem Fahrzeugführer an die Umschlagsanlage zu liefernde Angaben:
II.
Von der Umschlagsanlage an die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer zu liefernde Angaben:
Anlage 2
zu § 37 Absatz 4
I.
Pflichten der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers vor und während der Lade- und Löscharbeiten
II.
Pflichten des Vertreters der Umschlagsanlage vor und während der Lade- und Löscharbeiten
Anlage 3
zu § 38 Absatz 1 und § 39 Absatz 1
I.
Kriterien für die betriebliche Eignung von Massengutschiffen für das Laden und Löschen fester Massengutladungen an einer Umschlagsanlage im Geltungsbereich dieser Verordnung (zu § 38 Absatz 1)
II.
Kriterien für die Eignung von Umschlagsanlagen im Geltungsbereich dieser Verordnung für das Laden und Löschen fester Massengüter (§ 39 Absatz 1)