Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Hafen

HafenverkO
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I
Allgemeine Vorschriften und Begriffsbestimmungen

§ 1 Anwendbare Rechtsvorschriften

§ 2 Begriffsbestimmungen für Fahrzeuge und sonstige Schwimmkörper

§ 3 Begriffsbestimmungen für Fahrzeugführerinnen oder Fahrzeugführer und Besatzung

§ 3a Begriffsbestimmungen für den Massengutumschlag

§ 3b Begriffsbestimmungen für den Informationsdienst River Information Service

§ 4 Verkehrswege und -flächen

§ 5 See- und Binnenschiffhäfen

§ 6 Sonstige Begriffsbestimmungen

II
Meldepflichten

§ 7 An- und Abmeldung

§ 8 Schifffahrtspolizeiliche Meldungen

§ 8a Mitteilungspflicht

§§ 9 bis 11 (aufgehoben)

III

IV
Verkehrsvorschriften

Unterabschnitt 1
Sichtzeichen und Schallsignale der Fahrzeuge

§ 12 Allgemeines

§ 13 Seeschiffe

§ 14 Binnenschiffe und Hafenfahrzeuge

§ 15 Hafengüterfahrzeuge

§ 16 Sportfahrzeuge

§ 17 Warn- und Sperrsignale

§ 18 Nebelsignale

§ 19 Ausnahmen

Unterabschnitt 2
Fahrregeln

§ 20 Allgemeine Fahrregeln

§ 21 Fahrregeln für Sportfahrzeuge

§ 22 Schlepp- und Schubverbände

§ 23 Fahrgeschwindigkeit

§ 24 Durchfahren von Brücken

§ 25 Benutzung von Schleusen und Sperrwerken

§ 26 Verkehr in den Randgebieten

Unterabschnitt 3
Ruhender Verkehr

§ 27 Liegeplätze

§ 28 Liegeplatzgenehmigung

§ 29 Wasserrechtliche Genehmigung

§ 30 Allgemeine Genehmigung; weitere Vorschriften für Binnenschiffe, Hafenfahrzeuge und schwimmende Geräte

§ 31 Ankern

§ 32 Vertäuen und Abbäumen

§ 33 Zugang zu den Fahrzeugen

§ 34 Herausragende Gegenstände

§ 35 Bewachung

§ 36 Benutzung der Schrauben

V
Sicherheitsbestimmungen für den Umschlag von Trockenmassengütern

§ 37 Umschlag von Trockenmassengütern

§ 38 Sicherheitsbestimmungen für Massengutschiffe

§ 39 Sicherheitsbestimmungen für Umschlagsanlagen von Trockenmassengütern

VI
Binnenschifffahrtsinformationsdienste

§ 39a Geltungsbereich und Gegenstand

§ 39b Pflichten

§ 39c Nutzungsverpflichtung

VII
Sonstige Vorschriften

§ 40 Bezeichnung und Meldung von Schadens- und Gefahrenstellen

§ 41 Verhüten von Verunreinigungen

§ 41a Einleiten von Ballastwasser

§ 41b Einbringen von Sedimenten

§ 41c Begriffsbestimmungen für die Ballastwasserbehandlung

§ 42 Erlaubnisse und Verbote

VIII
Bußgeld- und Schlussvorschriften

§ 43 Ordnungswidrigkeiten

§ 44 Inkrafttreten

Anlage 1
zu § 37 Absatz 2

I.
Von der Fahrzeugführerin oder von dem Fahrzeugführer an die Umschlagsanlage zu liefernde Angaben:

II.
Von der Umschlagsanlage an die Fahrzeugführerin oder den Fahrzeugführer zu liefernde Angaben:

Anlage 2
zu § 37 Absatz 4

I.
Pflichten der Fahrzeugführerin oder des Fahrzeugführers vor und während der Lade- und Löscharbeiten

II.
Pflichten des Vertreters der Umschlagsanlage vor und während der Lade- und Löscharbeiten

Anlage 3
zu § 38 Absatz 1 und § 39 Absatz 1

I.
Kriterien für die betriebliche Eignung von Massengutschiffen für das Laden und Löschen fester Massengutladungen an einer Umschlagsanlage im Geltungsbereich dieser Verordnung (zu § 38 Absatz 1)

II.
Kriterien für die Eignung von Umschlagsanlagen im Geltungsbereich dieser Verordnung für das Laden und Löschen fester Massengüter (§ 39 Absatz 1)