Für einen individuellen Ausdruck passen Sie bitte die Einstellungen in der Druckvorschau Ihres Browsers an. ![]() |
Änderungstext
Vierte Verordnung zur Änderung der Elbe-Lotsverordnung
Vom 13. August 2024
(BGBl. I Nr. 264 vom 16.08.2024)
Auf Grund des § 5 Absatz 1 Nummer 3 bis 5 in Verbindung mit § 12 des Seelotsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. September 1984 (BGBl. I S. 1213) in Verbindung mit § 4 der Allgemeinen Lotsverordnung vom 21. April 1987 (BGBl. I S. 1290) in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176), von denen § 5 Absatz 1 und § 12 des Seelotsgesetzes zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1471) geändert worden sind, verordnet die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt nach Anhörung der Küstenländer und der Bundeslotsenkammer:
Die Elbe-Lotsverordnung vom 8. April 2003 (BAnz. S. 9989), die zuletzt durch Artikel 74 § 6 der Verordnung vom 2. Juni 2016 (BGBl. I S. 1257) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 5 Absatz 2 wird wie folgt geändert:
a) In Nummer 5 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt.
b) Folgende Nummer 6 wird angefügt:
"6. die sichere minimale Steuergeschwindigkeit und die maximale Manövriergeschwindigkeit für die Revierfahrt."
2. In § 6 Absatz 1 wird im Satzteil vor Nummer 1 das Wort "Lotsen" durch das Wort "Seelotsen" ersetzt.
3. Anlage 1 erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.
Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft.
Anhang
zu Artikel 1 Nummer 3
Ort und Anmeldung für die Lotsenanforderung | Anlage 1 (zu § 5 Absatz 3) |
Alt:
Ort der Übernahme des Seelotsen | Anmeldezeit für die Anforderung des Seelotsen |
|
1. Von See einlaufende Schiffe | ||
Lotsenversetzposition zwei Seemeilen westnordwestlich der Tonne "E3" | Mindestens 24 Stunden vor Erreichen der Lotsenversetzposition. * 6 Stunden und 2 Stunden vor Erreichen der Lotsenversetzposition weitere Meldung. | a) Lotsenstation Brunsbüttel Lotsenhaus 25541 Brunsbüttel b) Elblotse Brunsbüttel c) 8/16 "Elbe Pilot" d) 28343 ellots d e) 0 48 52 / 8 72 95 f) 0 48 52 / 8 71 65 g) eta.elbe@elbepilot.de |
Außenposition der Lotsenschiffe bei Tonne "Elbe" | Mindestens 12 Stunden vor Erreichen der Außenposition. * | |
Lotsenstation Brunsbüttel | Mindestens 12 Stunden vor Erreichen der Lotsenstation. * | |
* Beträgt die Reisezeit von nahe gelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als 24 oder 12 Stunden, so muss die Anforderung des Seelotsen unverzüglich nach der letzten Abfahrt erfolgen. | ||
2. Teilstreckenverkehr und auslaufende Schiffe | ||
Lotsenstation Hamburg | Mindestens 4 Stunden vor Abfahrt des Schiffes. | a) Lotsenstation Hamburg Elbchaussee 330 22609 Hamburg |
Andere Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Elbe | Mindestens 6 Stunden vor Abfahrt des Schiffes. | b) Elblotse Hamburg
c) 67 "Hamburg Elbe Pilot" d) 0 40 / 82 85 92 e) 0 40 / 82 02 44 f) 0 40 / 80 34 25 g) depart.hamburg@elbepilot.de |
Bei allen Abfahrten in der Zeit des Seelotsen bis 18.00 Uhrvon 21.00 Uhr bis 07.00 Uhr muss die beabsichtigte Anforderungangezeigt werden. | ||
Lotsenstation Brunsbüttel | Mindestens 3 Stunden vor Ab- fahrt. Für Schiffe, die aus dem NOK nach Westen aus- laufen, ist der Seelotse bereits in den Kanalschleusen Kiel- Holtenau anzufordern. | a) Lotsenstation Brunsbüttel Lotsenhaus 25541 Brunsbüttel b) Elblotse Brunsbüttel c) 9 "Brunsbüttel Elbe Pilot" d) 28343 ellots d e) 0 48 52 / 8 72 95 0 48 52 / 8 71 32 f) 0 48 52 / 8 71 65 g) eta.elbe@elbepilot.de |
Lotsenstation Cuxhaven | Mindestens 3 Stunden vor Abfahrt des Schiffes. | a) Lotsenstation Cuxhaven Am Leuchtturmweg 5 27472 Cuxhaven b) Elblotse Cuxhaven c) 74 "Cuxhaven Pilot" e) 0 47 21 / 3 60 62 f) 0 47 21 / 5 26 08 |
Neu:
Ort der Übernahme des Seelotsen | Anmeldezeit für die Anforderung des Seelotsen |
|
1. Von See einlaufende Schiffe | ||
Lotsenversetzposition zwei Seemeilen westnordwestlich der Tonne "E 3" | Mindestens 48 Stunden sowie zusätzlich sechs und zwei Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Lotsenversetzposition.
Beträgt die Reisezeit von nahe gelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als 48 Stunden, muss der Seelotse unverzüglich nach der letzten Abfahrt angefordert werden. |
|
Außenposition der Lotsenschiffe bei Tonne "Elbe" | Mindestens 24 Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Außenposition.
Beträgt die Reisezeit von nahe gelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als 24 Stunden, muss der Seelotse unverzüglich nach der letzten Abfahrt angefordert werden. |
|
Lotsenstation Brunsbüttel | Mindestens 24 Stunden vor der voraussichtlichen Ankunftszeit an der Lotsenstation.
Beträgt die Reisezeit von nahe gelegenen Häfen oder Liegeplätzen weniger als 24 Stunden, muss der Seelotse unverzüglich nach der letzten Abfahrt angefordert werden. |
|
2. Teilstreckenverkehr und auslaufende Schiffe | ||
Lotsenstation Hamburg | Mindestens vier Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit.
Bei Abfahrten in der Zeit von 21 Uhr bis 7 Uhr muss die beabsichtigte Anforderung des Seelotsen bis 18 Uhr angezeigt werden. |
|
Sonstige Häfen und Liegeplätze im Seelotsrevier Elbe | Mindestens vier Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit.
Bei Abfahrten in der Zeit von 21 Uhr bis 7 Uhr muss die beabsichtigte Anforderung des Seelotsen bis 18 Uhr angezeigt werden. |
|
Lotsenstation Brunsbüttel | Mindestens drei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit.
Für Schiffe, die aus dem NOK nach Westen auslaufen, muss der Seelotse in den Kanalschleusen Kiel-Holtenau angefordert werden. |
|
Lotsenstation Cuxhaven | Mindestens drei Stunden vor der voraussichtlichen Abfahrtszeit. |
|
ID 241969
ENDE |
...
X
⍂
↑
↓