Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Hafen
Erster Teil
Allgemeines
§ 1 Regelungszweck
§ 2 Begriffsbestimmungen
§ 3 Anwendung anderer Rechtsvorschriften
§ 4 Kennzeichnung der Häfen
§ 5 Wahrnehmung von Hoheitsaufgaben
Zweiter Teil
Verhalten im Hafen
§ 6 Grundregeln
§ 7 Einlauferlaubnis, Liegeplatzerlaubnis
§ 8 Melde- und Informationspflichten
§ 9 Liegeplätze, Bewachung, Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten
§ 10 Festmachen, Kennzeichnung, Zugang zum Schiff.
§ 11 Betätigung von Antriebsanlagen und Manövrierhilfen, Ankern, Absetzen und Anheben von Stelzen
§ 12 Störungen des Hafenbetriebs oder Hafenverkehrs
§ 13 Gefährliche Tätigkeiten
§ 14 Nutzungsverbote, erlaubnispflichtige Tätigkeiten
§ 15 Veranstaltungen im Hafen
§ 16 Verkehrsstörende Einrichtungen
§ 17 Überladene oder fahruntüchtige Schiffe
Dritter Teil
Sonderregelungen für wassergefährdende Stoffe, gefährliche Güter und umweltschädliche Güter
§ 18 Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und verflüssigten Gasen
§ 19 Meldung gefährlicher Güter und umweltschädlicher Güter
§ 20 Umschlagverbote, Anordnungen
§ 21 Beförderungsdokumente
Vierter Teil
Be- und Entladen von Massengutschiffen
§ 22 Geltungsbereich
§ 23 Ergänzende Begriffsbestimmungen
§ 24 Pflichten für das Be- und Entladen
§ 25 Überwachung
Fünfter Teil
Harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Binnenhäfen
§ 26 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 27 Pflichten der Betreiberinnen und Betreiber
Sechster Teil
Hafenstaatkontrolle
§ 28 Meldepflichten der Hafenbehörde
Siebenter Teil
Umgang mit Ballastwasser und Sedimenten
§ 29 Begriffsbestimmungen
§ 30 Einleiten von Ballastwasser und Einbringen von Sedimenten
Achter Teil
Schlussvorschriften
§ 31 Ordnungswidrigkeiten
§ 32 Inkrafttreten