HafVO Schl.-H
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Teil 1
Geltungsbereich, Zuständigkeiten
§ 1 Geltungsbereich
§ 2 Private Häfen
§ 3 Geltung anderer Rechtsvorschriften
§ 4 Hafenbehörden und Zuständigkeiten
§ 5 Befugnisse
§ 6 Zusammenarbeit und Informationspflicht
§ 7 Bekanntmachungen
Teil 2
Verhalten im Hafen
Abschnitt 1
Allgemeines
§ 8 Grundregel für das Verhalten im Hafen
§ 9 Verantwortung der Fahrzeugführung
§ 10 Benutzung des Hafens und der Hafenanlagen
§ 11 Beschränkung der Hafenbenutzung
§ 12 Erlaubnis zum Ein- und Auslaufen
§ 13 Meldepflicht
§ 14 Anzeigepflicht, Beseitigung von Hindernissen
§ 15 Reinhaltung des Hafens, Umweltschutz
§ 16 Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen
§ 16a Ballastwasser und Sedimente von Schiffen
§ 17 Allgemeine Sicherheitsvorschriften
Abschnitt 2
Verkehr
§ 18 Fahrgeschwindigkeit, Vorsichtsmaßnahmen
§ 19 Durchfahren von Schleusen und Brücken
Abschnitt 3
Aufenthalt, Umschlag, Lagerung
§ 20 Liegeplätze, Ankern
§ 21 Festmachen
§ 22 Landverbindungen der Wasserfahrzeuge
§ 23 Vertretung der Schiffsführung und Bewachung der Wasserfahrzeuge
§ 24 Drehen der Schiffsschraube
§ 25 Laden und Löschen
§ 26 Abstellen und Lagern von Gütern
§ 27 Fahrgastschifffahrt
§ 28 Stilllegen von Wasserfahrzeugen
Abschnitt 4
Besondere Sicherheitsbestimmungen
§ 29 Störende Fahrzeugteile
§ 30 Rettungsgeräte
§ 31 Verhalten bei Gefahr
Teil 3
Harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Binnenhäfen
§ 32 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
§ 33 Pflichten
Teil 4
Schlussvorschriften
§ 34 Ordnungswidrigkeiten
§ 35 Inkrafttreten
Anlage 1 Kriterien für die betriebliche Eignung von Massengutschiffen für das Laden und Löschen fester Massengutladungen
(zu § 25 HafVO)
Anlage 2 Bestätigung der Schiffsführung gemäß Artikel 4 der EG-Richtlinie zur Festlegung von harmonisierten Vorschriften und Verfahrensregeln für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen (Richtlinie 2001/96/EG)
(zu § 25 HafVO)
Anlage 3 Von der Schiffsführung an die Umschlagsanlage zu liefernde Angaben
(zu § 25 HafVO)
Anlage 4 Pflichten der Schiffsführung vor und während der Lade- oder Löscharbeiten
(zu § 25 HafVO)
Anlage 5 Kriterien für die Eignung von Umschlagsanlagen für das Laden und Löschen fester Massengüter
(zu § 25 HafVO)
Anlage 6 Von der Umschlagsanlage an die Schiffsführung zu liefernde Angaben
(zu § 25 HafVO)
Anlage 7 Pflichten der Vertretung der Umschlagsanlage vor und während der Lade- oder Löscharbeiten
(zu § 25 HafVO)s