Regelwerk Gefahrgut/Transport

HafVO Schl.-H
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Teil 1
Geltungsbereich, Zuständigkeiten

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Private Häfen

§ 3 Geltung anderer Rechtsvorschriften

§ 4 Hafenbehörden und Zuständigkeiten

§ 5 Befugnisse

§ 6 Zusammenarbeit und Informationspflicht

§ 7 Bekanntmachungen

Teil 2
Verhalten im Hafen

Abschnitt 1
Allgemeines

§ 8 Grundregel für das Verhalten im Hafen

§ 9 Verantwortung der Fahrzeugführung

§ 10 Benutzung des Hafens und der Hafenanlagen

§ 11 Beschränkung der Hafenbenutzung

§ 12 Erlaubnis zum Ein- und Auslaufen

§ 13 Meldepflicht

§ 14 Anzeigepflicht, Beseitigung von Hindernissen

§ 15 Reinhaltung des Hafens, Umweltschutz

§ 16 Schwefelgehalt von Schiffskraftstoffen

§ 16a Ballastwasser und Sedimente von Schiffen

§ 17 Allgemeine Sicherheitsvorschriften

Abschnitt 2
Verkehr

§ 18 Fahrgeschwindigkeit, Vorsichtsmaßnahmen

§ 19 Durchfahren von Schleusen und Brücken

Abschnitt 3
Aufenthalt, Umschlag, Lagerung

§ 20 Liegeplätze, Ankern

§ 21 Festmachen

§ 22 Landverbindungen der Wasserfahrzeuge

§ 23 Vertretung der Schiffsführung und Bewachung der Wasserfahrzeuge

§ 24 Drehen der Schiffsschraube

§ 25 Laden und Löschen

§ 26 Abstellen und Lagern von Gütern

§ 27 Fahrgastschifffahrt

§ 28 Stilllegen von Wasserfahrzeugen

Abschnitt 4
Besondere Sicherheitsbestimmungen

§ 29 Störende Fahrzeugteile

§ 30 Rettungsgeräte

§ 31 Verhalten bei Gefahr

Teil 3
Harmonisierte Binnenschifffahrtsinformationsdienste in Binnenhäfen

§ 32 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen

§ 33 Pflichten

Teil 4
Schlussvorschriften

§ 34 Ordnungswidrigkeiten

§ 35 Inkrafttreten

Anlage 1 Kriterien für die betriebliche Eignung von Massengutschiffen für das Laden und Löschen fester Massengutladungen
(zu § 25 HafVO)

Anlage 2 Bestätigung der Schiffsführung gemäß Artikel 4 der EG-Richtlinie zur Festlegung von harmonisierten Vorschriften und Verfahrensregeln für das sichere Be- und Entladen von Massengutschiffen (Richtlinie 2001/96/EG)
(zu § 25 HafVO)

Anlage 3 Von der Schiffsführung an die Umschlagsanlage zu liefernde Angaben
(zu § 25 HafVO)

Anlage 4 Pflichten der Schiffsführung vor und während der Lade- oder Löscharbeiten
(zu § 25 HafVO)

Anlage 5 Kriterien für die Eignung von Umschlagsanlagen für das Laden und Löschen fester Massengüter
(zu § 25 HafVO)

Anlage 6 Von der Umschlagsanlage an die Schiffsführung zu liefernde Angaben
(zu § 25 HafVO)

Anlage 7 Pflichten der Vertretung der Umschlagsanlage vor und während der Lade- oder Löscharbeiten
(zu § 25 HafVO)s