Regelwerk, Gefahrgut/Transport
(EibGesSrl)
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Erster Abschnitt
Allgemeines
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich
Zweiter Abschnitt
Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs
§ 2 Bauliche Anlagen und Lichtreklamen in der Nähe von Bahnanlagen
§ 3 Schutzmaßnahmen
§ 4 Bau- und Unterhaltungspflicht
§ 5 Betriebsleitung
§ 6 Eröffnung des Betriebs
§ 7 Aufsicht
§ 8 Sicherung der werkehrlichen Infrastruktur
Dritter Abschnitt
Eisenbahnen des nicht öffentlichen Verkehrs
§ 9 Erlaubnispflicht
§ 10 Eisenbahnbetriebsleitung
§ 11 Aufsicht
§ 12 Nicht öffentlicher und öffentlicher Personenverkehr
§ 13 Grubenanschlussbahnen
Vierter Abschnitt
Seilbahnen des öffentlichen Verkehrs
§ 14 Begriffe
§ 15 Inverkehrbringen von Sicherheitsbauteilen
§ 16 Inverkehrbringen von Teilsystemen
§ 17 Innovative Bauteile
§ 18 Schutzmaßnahmen für Sicherheitsbauteile und Teilsysteme
§ 19 Benannte Stellen
§ 20 Erlaubnispflicht
§ 21 Planfeststellung
§ 22 Veränderungssperre
§ 23 Enteignung
§ 24 Eröffnung des Betriebs
§ 25 Instandhaltung, Wartung, Betriebskontrolle
§ 26 Dokumentation
§ 27 Aufsicht
§ 28 Anzuwendende sonstige Bestimmungen
Fünfter Abschnitt
Sonstige Bahnen besonderer Bauart
§ 29 Anzuwendende Bestimmungen
Sechster Abschnitt
Schluss- und Übergangsbestimmungen
§ 30 Übertragung von Befugnissen
§ 31 Übergangsbestimmungen
§ 32 Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
§ 33 Ordnungswidrigkeiten