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zur Neuregelung

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Eigenschaften von Schüttladungen in fester FormAnhang 3

1 Nichtkohäsive Ladungen

1.1 Die folgenden Ladungen sind in trockenem Zustand nichtkohäsiv:

AMMONIUMNITRAT

DÜNGEMITTEL AUF AMMONIUMNITRAT-BASIS (TYP "A", TYP "B" und TYP "UNGEFÄHRLICH")

AMMONIUMSULFAT

BORAX, wasserfrei

KALZIUMNITRAT-DÜNGEMITTEL

RIZINUSBOHNEN

DIAMMONIUMPHOSPHAT

MONOAMMONIUMPHOSPHAT

KALIUMCHLORID

POTTASCHE (KALIUMKARBONAT)

KALIUMNITRAT

KALIUMSULFAT

NATRIUMNITRAT

GEMISCHE AUS NATRIUMNITRAT UND KALIUMNITRAT

SUPERPHOSPHAT

HARNSTOFF

1.2 Noch vor Ladeende ist der Schüttwinkel der zu ladenden Stoffe zu bestimmen (siehe Abschnitt 6), damit festgestellt werden kann, welche Bestimmungen dieses Code für das Trimmen der Ladung gelten (siehe Abschnitt 5).

1.3 Alle nicht in diesem Anhang aufgeführten Ladungen sind kohäsiv; deshalb ist bei ihnen die Berücksichtigung des Schüttwinkels nicht zweckmäßig. Hier nicht aufgeführte Ladungen sind bis zum Beweis des Gegenteils als kohäsiv zu behandeln.

2 Ladungen, die breiartig werden können

2.1 Viele feinkörnige Ladungen neigen bei ausreichend hohem Feuchtigkeitsgehalt zur Verflüssigung. Deshalb müssen feuchte oder nasse Ladungen, die einen gewissen Anteil an Feinpartikeln enthalten, vor Beginn der Beladung auf ihr Fließverhalten untersucht werden.

3 Vorsichtsmaßnahmen bei Ladungen, deren chemische Eigenschaften zu Gefährdungen führen können

3.1 Ist vor der Beförderung eines Stoffes als Massengut eine Absprache mit der zuständigen Behörde vorgeschrieben, wird es als wichtig angesehen, auch die Behörden des Lade- und Löschhafens bezüglich weiterer anzuwendender Bestimmungen einzuschalten.

3.2 Wenn erforderlich, ist vor Beginn des Ladens der Leitfaden für Medizinische Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen Gütern - MFAG zu Rate zu ziehen.

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