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zur Neuregelung

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Vorgabe für die Bestimmung der Dichte von Schüttladungen in fester FormAnhang 4


Einführung

Regel XI I/10 SOLAS schreibt vor, dass der Verlader vor der Beladung eines Massengutschiffes mit Schüttladung eine Erklärung über die Dichte der Ladung abzugeben hat. Die Dichte muss durch eine akkreditierte Prüfstelle festgestellt worden sein.

Die folgende Vorgabe (MSC/Rundschreiben 908 als Grundlage) bietet einen einheitlichen und zweckmäßigen Weg zur Bestimmung der Dichte einer Schüttladung.

Ein zu verwendender Vordruck für die Eintragung der gemessenen Dichte einer Schüttladung ist als Anhang beigefügt.

1 Zweck

1.1 Diese Vorgabe kann für die Bestimmung der Schüttdichte von Schüttladungen verwendet werden.

1.2 Die Schüttdichte ist die Gesamtmasse von Feststoffen, Luft und Wasser pro Volumeneinheit. Sie schließt den Feuchtigkeitsgehalt der Ladung und die Leerräume, die mit Luft oder Wasser gefüllt sein können, mit ein.

1.3 Die Dichte ist in Kilogramm pro Kubikmeter (kg/m3) anzugeben.

2 Gerät

2.1 Diese Vorgabe sieht die Verwendung eines Behälters eines bekannten Volumens und Eigengewichts vor.

2.2 Der Behälter muss ausreichend steif sein, um eine Verformung oder Volumenänderung, die während der Prüfung auftreten kann, zu verhindern. Falls das Material Klumpen oder Brocken enthält oder sich nicht bereitwillig in die Ecken ausbreitet, muss der Behälter eine zylindrische Form und/oder eine beträchtliche Größe im Vergleich zu den Klumpen oder Brocken haben. Sein Rauminhalt muss groß genug sein, um eine repräsentative Ladungsprobe, für welche die Dichte zu bestimmen ist, aufzunehmen.

2.3 Die innere Oberfläche des Behälters muss glatt und Befestigungspunkte wie Griffe müssen außen angebracht sein.

2.4 Das Wiegen ist unter Verwendung einer von einer akkreditierten Prüfstelle geeichten Waage vorzunehmen.

3 Verfahrensablauf

3.1 Es ist eine Ladungsprobe auszuwählen, die repräsentativ für die Korngröße, Verdichtung und Feuchtigkeit des auf das Schiff zu verladenden Materials ist.

3.2 Der Behälter ist mit einer Ladungsprobe so zu füllen, dass sie in Höhe der Oberkante des Behälters eingeebnet ist. Die Ladungsprobe darf nicht gestampft werden 1.

3.3 Das Gewicht des gefüllten Behälters ist zu messen und das Eigengewicht davon abzuziehen, um das Gewicht der Ladungsprobe zu erhalten.

3.4 Die Dichte der Ladungsprobe ist zu berechnen, indem das Gewicht des zu ladenden Schüttgutes durch das Volumen des Behälters geteilt wird.

4 Messergebnisse

4.1 Die Dichte der Ladungsprobe ist in das in der Anlage wiedergegebene, empfohlene Formblatt einzutragen; es ist auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.

4.2 Das Ergebnis der Dichtemessung ist durch einen Bevollmächtigten der akkreditierten Prüfstelle zu unterzeichnen.

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1) Auf Absatz 1.16 Abschnitt 1 "Repräsentative Probe" und Anhang 2 "Prüfverfahren für Laboratorien, Laborgeräte und Normen" des BC-Code wird verwiesen.

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Bericht über die DichtemessungAnlage

Die Dichte der Ladung ist in Übereinstimmung mit dem einheitlichen Verfahren für die Dichtemessung von Schüttladungen gemessen worden.

Ladung
(Name, und entsprechende Fundstelle im BC-Code)
...........................................  
Verlader
(Name, Anschrift, Telefon usw.)
...........................................  
Ursprung der Ladungsprobe
(auf Halde, Schiffsladeraum usw.)
...........................................  
Datum
(Probenahme und Dichtemessung)
...........................................  
Bruttogewicht (GW)
(Behälter zuzüglich Ladungsprobe)
........................................... kg
Eigengewicht (TW)
(Behälter)
........................................... kg
Nettogewicht (NW)
(Ladungsprobe) (NW=GW-TW)
........................................... kg
Volumen (V)
(Behälter)
........................................... m3
Berechnete Dichte (D) der Ladung
(D = NW/V)
........................................... kg/m3

Messung ausgeführt durch die akkreditierte Prüfstelle

(Unterschrift - Stempel)

Geschehen am ................. in ...................

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