Regelwerk, Gefahrgut/Transport, Seeschiffahrt
Erster Abschnitt
Grenzen der Seefahrt
Zweiter Abschnitt
Berechtigung zur Führung der Bundesflagge
1. Schiffsvorzertifikate
1a. Beauftragte Personen nach § 2 Abs. 1 des Flaggenrechtsgesetzes
2. Befugnisse nach den §§ 10, 11 des Flaggenrechtsgesetzes, Flaggenscheine
3. Flaggenbescheinigungen
4. Flaggenzertifikate
Dritter Abschnitt
Genehmigung der Führung einer anderen Nationalflagge (§ 7 des Flaggenrechtsgesetzes)
Vierter Abschnitt
Register
1. Flaggenregister
2. Internationales Seeschiffahrtsregister
Fünfter Abschnitt
Ergänzende Vorschriften
Sechster Abschnitt
Schlußbestimmungen
§ 32 -
Anlage (zu § 5 Abs. 1)
Schiffsvorzertifikat