Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC
MEPC 105 (49)
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Anlage Richtlinien für die Überprüfung von Bewuchsschutzsystemen an Schiffen
1 Schiffe, die eine IAFS-Zeugnis oder eine Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem mitführen müssen
2 Schiffe von Nichtvertragsparteien des AFS-Übereinkommens von 2001
Anhang Verfahren für Hafenstaatkontrollen nach dem AFS-Übereinkommen