Regelwerk, Gefahrgut, Schifffahrt, MEPC

MEPC 105 (49)
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Anlage Richtlinien für die Überprüfung von Bewuchsschutzsystemen an Schiffen

Abschnitt 1

Unterabschnitt 1

1 Schiffe, die eine IAFS-Zeugnis oder eine Erklärung über ein Bewuchsschutzsystem mitführen müssen

2 Schiffe von Nichtvertragsparteien des AFS-Übereinkommens von 2001

Unterabschnitt 2

Abschnitt 2

Abschnitt 3

Abschnitt 4

Anhang Verfahren für Hafenstaatkontrollen nach dem AFS-Übereinkommen